Vollversammlung (2021-06-23 09:00:00)
Datum: | 23.06.2021, 09:00 |
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Ort: | Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, München (Stiglmaierplatz) |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Flagge zeigen!
- A.2.: Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr I
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (vertagt in die nächste Sitzung des Kommunalausschusses, möglichst gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsausschuss)
- Verwandter Antrag: Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr I
- Verwandter Antrag: Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr II
- A.3.: MÜNCHENSTIFT GmbH - Anpassung der Satzung (Gesellschaftsvertrag)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung (Gesellschaftsvertrag) der MÜNCHENSTIFT GmbH wird wie im Vortrag dargestellt ergänzt bzw. berichtigt. 2. Die Satzung wird in der vorgelegten Form genehmigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.4.: Erster Stadtratsbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, bis Mitte 2023 der Steuerungsgruppe ein Konzept für den 3. Aktionsplan vorzulegen. Die im 1. und 2. Aktionsplan nicht umgesetzten oder ausgesetzten Maßnahmen sind diesem erneut hinzuzufügen. Sollten bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen zusätzliche Personal- oder Sachkosten entstehen, sind diese zu beziffern und in der Steuerungsgruppe zu besprechen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Siebter Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München Neuerlass der Satzung für die*den Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München Neuerlass der Satzung des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung für die*den Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 3 beschlossen. 2. Die Satzung des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 4 beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.6.: Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung am 9. Juni 2021 Dicke Luft in München – Welche Konsequenzen zieht München aus dem EuGH-Urteil?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Referentin zur Kenntnis. 2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, im Benehmen mit den betroffenen Referaten die Notwendigkeit einer Ergänzung des bestehenden Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München zu prüfen und dem Stadtrat das Ergebnis dieser Prüfung noch in 2021 zu berichten bzw. zur Entscheidung vorzulegen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01516 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung am 9. Juni 2021 Dicke Luft in München – Welche Konsequenzen zieht München aus dem EuGH-Urteil?
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 17.06.2021
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 15.06.2021
- 1.: Hybridsitzungen für die Bezirksausschüsse Aufhebung der Rechtsgrundlage für die Sonderausschüsse Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München Änderung der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse Änderung der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschusssatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Es wird folgender § 9a in die BA-Geschäftsordnung neu eingefügt: „§ 9a Hybridsitzungen (1) Bezirksausschussmitglieder, mit Ausnahme der bzw. des BA- Vorsitzenden bzw. der jeweiligen vorsitzenden Person, können an Sitzungen des Bezirksausschusses und seiner (Unter-) ausschüsse durch Ton-Bild- Übertragung im Sinn des Art. 47a GO teilnehmen, soweit der Bezirksaussschuss (Vollgremium) dies mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Bezirksausschussmitglieder beschließt. (2) Während der Sitzung muss die gegenseitige optische und akustische Wahrnehmbarkeit der im Sitzungssaal Anwesenden, der zugeschalteten Bezirksausschussmitglieder und bei öffentlichen Sitzungen der Saalöffentlichkeit durchgehend bestehen. Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete BA-Mitglieder ist auch bei Verlassen des Platzes untersagt. Der Ton kann abgeschaltet werden. (3) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung einer Softwareplattform für die audio-visuelle Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Bezirksausschussmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Bezirksausschussmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO). (4) Die vorsitzende Person legt bei Sitzungsbeginn die Abstimmungsform der zugeschalteten Bezirksausschussmitglieder fest. Insoweit muss sichergestellt sein, dass sowohl für die im Sitzungssaal anwesenden Mitglieder als auch für die anderen zugeschalteten Mitglieder und bei öffentlicher Sitzung für die Öffentlichkeit, das Abstimmungsverhalten jedes zugeschalteten Mitglieds mittels entsprechender Bildübertragung oder Namensnennung erkennbar ist. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Juni 2021 - 2 - Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO). (5) Wird zum 2. Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen (vgl. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO), dann kann der Vorstand eine Zuschaltmöglichkeit ausschließen. Dies ist in der Ladung kenntlich zu machen. (6) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO). (7) Im Übrigen gilt Art. 47a GO.“ 3. Das IT-Referat wird beauftragt, eine technische Lösung (inklusive der technischen Ausstattung und des technischen Supports) für die Durchführung von Hybridsitzungen ggf. in Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat zu erarbeiten und die dafür notwendigen Kosten darzustellen. 4. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02283 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11 Milbertshofen – Am Hart vom 28.04.2021 ist satzungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 20.05.2021 und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 15.06.2021
- 2.: Organisationsentwicklung im Sozialreferat Ausgestaltung und Implementierung einer neuen Steuerungslogik und Zusammenarbeit
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, das aufgezeigte Organisationsmodell unter Berücksichtigung des Punktes 2 umzusetzen. 2. Die Organisation des Dritten BSA-Dienstes im Amt für Wohnen und Migration wird entsprechend dem Antragsziel "Fortschreibung des Gesamtplans - Soziale Wohnraumversorgung - Wohnungslosenhilfe" vom 18.03.2021, wonach "Betrieb und Betreuung aus einer Hand" auch in den städtischen Wohnungs- und Unterbringungsformen im Team erfolgen sollte, überprüft. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen umzusetzen und beim Personal- und Organisationsreferat zu beantragen. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, die organisatorischen Veränderungen stellenplantechnisch und personalrechtlich entsprechend des vom Sozialreferat vorgelegten Antrags nach abgeschlossener Bearbeitung unmittelbar zu vollziehen. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, nach Beendigung des Umsetzungsprojektes dem Stadtrat einen Abschlussbericht vorzulegen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss vom 16.06.2021
- 3.: Neubau Hauptbahnhof München Sachstand und Masterplan Mobilität Lösungen fürs Bahnhofsviertel 4: Umgestaltung des Bahnhofsviertels – Frühzeitige Planung der künftigen Verkehrsführung
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.06.2021
- 4.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/38 Arnold-Sommerfeld-Straße (südlich), Lise-Meitner-Weg (nördlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 16. Stadtbezirk Ramersdorf - Perlach
- 5.: Baulandmobilisierungsgesetz – Darstellung der Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durch das Baulandmobilisierungsgesetz A) Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz in der Landeshauptstadt München umsetzen
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen – Freistaat in die Pflicht nehmen
- 6.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2168 Schützenstraße (südlich und östlich), Luitpoldstraße (westlich), Prielmayerstraße (nördlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 41b, 41c und 688) - Karstadt am Bahnhofplatz - A) Aufstellungsbeschluss B) Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens
- 7.: Gewerbeband Steinhausen Vogelweideplatz (östlich) Bundesautobahn 94 (südlich) Bahngleisanlagen (nördlich, westlich) Entwicklungsperspektive - Grundsatzbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Sinne der im Kapitel 4. des Vortrags der Referentin genannten Planungsziele, Entwicklungsperspektiven für den Bereich zwischen Vogelweideplatz, der Bundesautobahn 94 und den Bahnflächen zu erarbeiten. Im Zusammenhang mit der nördlichen Wohnbebauung wird untersucht, inwiefern ein Nahbereichszentrum mit Einzelhandel (insb. kleine Geschäfte) entstehen könnte. In einer Nutzungsmischung sollten auch kulturelle Einrichtungen Platz finden können. 3. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Rahmenbedingungen für die Erschließung insbesondere im Individualverkehr zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zudem wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat die verkehrlichen Auswirkungen der Entwicklung des Gewerbebandes Steinhausen auf die angrenzenden Stadtbezirke aufzuzeigen. In diesem Rahmen ist ein Mobilitätskonzept zu entwickeln, das vor allem auf die Erschließung durch den Umweltverbund setzt und den Beschlüssen zur Verkehrswende folgt. 4. Das Mobilitätsreferat wird gemeinsam mit den Stadtwerken München gebeten, Kosten und Umfang für erste Machbarkeitsuntersuchungen für die Trambahnverlängerung Steinhausen (Kategorie Planung / im Bau des Nahverkehrsplans) zu ermitteln. Darauf aufbauend werden die Stadtwerke München GmbH gebeten, die Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Trambahntrasse in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat zu übernehmen. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 23. Juni 2021 - 2 -)
- 8.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/59 Raheinstraße (südlich und westlich), Ratoldstraße (westlich), Lerchenstraße (nördlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 Feldmoching - Hasenbergl
- 9.: Areal des ehemaligen Karstadt Nordbad A) Schleißheimer Straße (westlich) Wormser Straße (nördlich) Winzererstraße (östlich) Elisabethstraße (südlich) - Grundsatz- und Eckdatenbeschluss - B) Weiteres Vorgehen C) Sicherung der Städtebaulichen Qualität statt Schnellschuss für den Karstadt Nordbad
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis und stimmt den unter Buchstabe A) Ziffer 2 formulierten Planungszielen und Eckdaten zu, insbesondere - Fortsetzung der städtebaulich vorgeprägten Struktur einer Blockrandbebauung unter Weiterführung einer Höhenentwicklung der Umgebun - Erhalt und Stärkung der Funktion als Stadtteilzentrum Nordbad durch Realisierung einer Nutzungsmischung aus Einzelhandelsflächen, Gastronomie, Büroflächen, nicht störendem Gewerbe und sozialer Infrastruktur - Verbesserung des Umgebungsbedarfs an sozialen Infrastruktureinrichtungen durch Schaffung von Kinderkrippen- und Kindergartengruppen - Integration einer attraktiven Markthalle mit dazugehörigem Vorplatz mit Aufenthaltsqualität entlang der Schleißheimer Straße - Schaffung attraktiver Büroräume - Nachweis von erforderlichen Stellplätzen und Ausweisung von ca. 100 Anwohnerparkplätzen in der neuen Tiefgarage, die Anzahl der Kurzzeitstellplätze soll dabei auf ein Minumum reduziert werden - Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Schaffung von qualitätvollen, multifunktional nutzbaren Grün- und Freiflächen in den Innenhöfen und auf den Dachflächen - Erhalt aller umliegender Bestandsbäume und Schaffung von ausreichend dimensionierten Großbaumstandorten im Innenhof - Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung - gendergerechte Planung unter Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, mit der Erbbauberechtigten Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Juni 2021 - 2 - (RPW 2013) eine dem Standort angemessene Gestaltung der Neubebauung, der Freiflächen und der verkehrlichen Anbindung unter Berücksichtigung der genannten Planungsziele zu erreichen. 3. Bei der Durchführung des Wettbewerbs ist die angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München am Preisgericht durch die Teilnahme von stimmberechtigten Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, der Vorsitzenden des Bezirksausschusses 4 Schwabing-West sowie durch die Stadtbaurätin Frau Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk oder Vertretung, sicherzustellen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00560 der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt- Fraktion vom 21.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Sicherung der Städtebaulichen Qualität statt Schnellschuss für den Karstadt Nordbad
- 10.: Baumschutz in der Landeshauptstadt München Anträge und Empfehlungen a) Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume I Sicherheitsleistung für Baum-Ersatzpflanzungen auch in München einführen – Lebensqualität in München bewahren
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume II Höhere Strafen bei ungenehmigten Baumfällungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume VI Baumrecht gegenüber Baurecht stärken – keine Baumfällungen mehr für Tiefgaragen
- 11.: Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München zum Schutz der Naturdenkmäler (Naturdenkmalverordnung) vom 08.09.2011
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der Würdigung der im Öffentlichkeitsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu. 2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München zum Schutz der Naturdenkmäler (Naturdenkmalverordnung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Naturdenkmalliste zu gegebener Zeit wieder fortzuschreiben und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Sportausschusses vom 16.06.2021
- 12.: FC Teutonia e.V. Verlängerung des bestehenden Mietvertrags über das Grundstück an der Schwere-Reiter- Straße 13, Flst.: 401/15 und Teilfläche aus 401/14, Gemarkung Milbertshofen Darlehen für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes nach den Sportförderrichtlinien
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Die Vollversammlung bestätigt folgenden Beschluss des Sportausschusses als vorberatendem Ausschuss vom 16.06.2021: Dem FC Teutonia München e.V. wird für den Neubau eines Kunstrasenplatzes und die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED ein Darlehen i.H.v. maximal 228.979,89 € mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren bewilligt.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 16.06.2021
- 13.: Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Städtische Fachschule für Buchbindetechnik und Fotografie (Meisterschule) und die Städtische Fachschule für industrielle Buchbindetechnik (Meisterschule)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Städtische Fachschule für Buchbindetechnik und Fotografie (Meisterschule) und die Städtische Fachschule für industrielle Buchbindetechnik (Meisterschule) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für Technische Hausverwaltungen an Schulen; Bereitstellung von notwendigen Ressourcen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, abweichend zum Beschluss „Umsetzungskonzept zur Überführung von Teilen der IT des Referats für Bildung und Sport in eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke München GmbH“ vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11209) anstelle von 230,8 VZÄ lediglich 227,55 VZÄ abzubauen und die Differenz in Höhe von 3,25 VZÄ und deren anderweitige Verwendung in Form einer Umwidmung umzusetzen. 2. Die Umwidmung betrifft vorläufig das Produktkostenbudget des Produkts 39111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung mit einmalig bis zu 98.578 Euro im Jahr 2021 und dauerhaft bis zu 232.948 Euro ab dem Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 98.578 Euro im Jahr 2021 und dauerhaft bis zu 232.948 Euro ab dem Jahr 2022 zahlungswirksam. Die endgültige Zuordnung zu einem Produkt erfolgt nach Klärung der organisatorischen Stellenzuordnung zu einem Geschäftsbereich. Eine Erhöhung des Gesamtproduktbudgets im Referat für Bildung und Sport ist damit nicht verbunden. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 17.06.2021
- 15.: Umbau und Sanierung der ehemaligen Bettenhäuser Nr. 1 und Nr. 2 am Klinikum Schwabing zu Wohnungen für Pflegepersonal 4. Stadtbezirk Schwabing-West 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Genehmigung des Projektauftrags mit Kostenobergrenze 3. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2021-2025
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bedarf gemäß dem Nutzerbedarfsprogramm für den Umbau und die Sanierung der denkmalgeschützten Bettenhäuser Nr. 1 und Nr. 2 mit den Verbindungsbauten Nr. 1a und 2a am Klinikum Schwabing zu Wohnungen für Pflegekräfte sowie die Errichtung einer Kita (1/1/0) in Pavillonbauweise wird genehmigt. Das Kommunalreferat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Bildung und Sport für die Kindergarten- und Kinderkrippengruppe einen Standort in einem anderen leerstehenden Haus im Krankenhaus Schwabing oder in räumlicher Nähe, z. B. angelehnt an die neue KITA-Einrichtung in der Belgradstraße zu suchen. Nötigenfalls müssen dort aus anderen Nutzungen die benötigten Flächen umgeplant werden. 2. Das Planungskonzept mit einer Kostenobergrenze in Höhe von 60.939.000 € wird nach Maßgabe der Vorplanung genehmigt. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, die Projektkosten der Maßnahme sowie die einzelnen Raten anhand der Baupreisentwicklung (Preisindices) fortzuschreiben. 3. Der Projektauftrag wird erteilt und das Kommunalreferat wird beauftragt, mit der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft (MRG) die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu erarbeiten und die Ausführung vorzubereiten. Die Freigabe dieses Planungsschritts erfolgt bereits zum vorliegenden Projektstand, um die Antragsvoraussetzungen nach dem KommWFP möglichst unterbrechungsfrei zu erreichen. 4. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, die Zustimmung zur Ausschreibung und Vergabe der für den Umbau und die Sanierung der Bettenhäuser Nr. 1 und Nr. 2 erforderlichen Bauleistungen im Wege der verwaltungsinternen Projektgenehmigung einzuholen. 5. Die Ausführungsgenehmigung wird aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht - wie in Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Juni 2021 - 2 - der Hochbaurichtlinien festgelegt - dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt, sondern soll unter Einbindung der Stadtkämmerei verwaltungsintern erfolgen, sofern zwischenzeitlich keine wesentlichen inhaltlichen oder finanziellen Änderungen erfolgen. 6. Für den beschleunigten Umbau der ehemaligen Bettenhäuser Nr. 1 und Nr. 2 zu Wohnungen für Pflegepersonal der München Klinik und der Münchenstift GmbH wird den beantragten Abweichungen von den Richtlinien für Hochbauprojekte (investive Maßnahmen im Bestand) zugestimmt. 7. Das Kommunalreferat wird beauftragt, für das Vorhaben den Einsatz von staatlichen Zuschüssen und ggf. Darlehen aus dem kommunalen Wohnungsförderungsprogramm KommWFP zu verfolgen. 8. Die Stadtkämmerei wird gebeten, für das Vorhaben die jeweiligen staatlichen Investitionszuwendungen zu beantragen und ggf. erforderliche Darlehen aufzunehmen. 9. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021 - 2025 wird wie folgt geändert: MIP alt: Nicht vorhanden MIP neu: Investitionsliste 1 , Unterabschnitt 8800, Maßnahmennummer 8380, Bettenhäuser Schwabing, Kommunalreferat Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Juni 2021 - 3 - Gruppie rung Gesamt- kosten Finan z. bis 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Finanz . 2027 ff (940) 60.800 0 50.561 2.061 3.500 15.000 15.000 15.000 2.239 0 8.000 (935) 139 0 139 0 0 0 0 139 0 Summe 60.939 0 50.700 2.061 3.500 15.000 15.000 15.139 2.239 8.000 Z (36x) 20.400 0 0 0 0 0 0 0 20.400 0 St. A. 40.539 0 50.700 2.061 3.500 15.000 15.000 15.139 -18.161 8.000 10.Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtung einer auf fünf Jahre befristeten Stelle (1,0 VZÄ) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt_innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 40% des Jahresmittelbetrages. 11.Das Kommunalreferat wird beauftragt, die die für die befristete Personalzuschaltung erforderlichen Haushaltsmittel i. H.v. jährlich 96.480 € und die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 2.000 € im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2021 bzw. der Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2022 mit 2026 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 12.Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragte Stelle keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslöst. 13.Das Kommunalreferat wird beauftragt, mit der GWG über die Konditionen eines Verwaltervertrags zur Betreuung der beiden Häuser nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme zu verhandeln. 14.Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag wird Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Juni 2021 - 4 - zugestimmt. Die für 2021 bezifferten Planungskosten von 2.061.000 € können aus der Planungskostenpauschale Fipo. 6010.940.9920.2 des Baureferats gedeckt werden. In diesem Umfang entstehen daher keine Haushalts- bzw. MIP-Ausweitungen im Jahr 2021. Im Nachtrag 2021 erfolgt daher eine entsprechende Mittelumschichtung. Gleichzeitig wird eine entsprechende Reduzierung der o.g. Pauschale vorgenommen. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die investiven Einzahlungen i. H. v. voraussichtlich 20.400.000 € zeitgerecht zum jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. 15.Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 17.06.2021
- 16.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Änderung der - Allgemeinen Abfallsatzung - Hausmüllentsorgungssatzung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung - Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung - Betriebssatzung des AWM
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 17.06.2021
- 17.: Förderung aktueller darstellender Kunst in den Jahren 2022 bis 2024 Fortschreibung des Fördermodells für den Zeitraum 2022 bis 2024
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Mit der unter Ziffer zwei vorgeschlagenen Fortschreibung des Fördermodells aktueller darstellender Kunst für die Jahre 2022 bis 2024 besteht Einverständnis. 2. Mit der in der Anlage beigefügten Grundlagen und Regelungen aktueller darstellender Kunst besteht Einverständnis. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Vertretung der Landeshauptstadt München in Stiftungen; Berufung von Herrn Stadtrat David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) in den Stiftungsrat der Stiftung Buch-, Medien- und Literaturhaus München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Herr Stadtrat David Süß (Fraktion Die Grünen - Rosa Liste) wird als Vertreter der Landeshauptstadt München bis 2026 (Ablauf der Wahlperiode) neu in den Stiftungsrat der Stiftung Buch-, Medien- und Literaturhaus München bestellt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Mobilitätsausschusses vom 15.06.2021
- 19.: Mobilitätsstrategie 2035 Entwurf einer neuen Gesamtstrategie für Mobilität und Verkehr in München Beschluss über die Finanzierung ab 2021 Verkehrsplanung mit Fakten I: Erstellung einer abgestimmten verkehrlichen Gesamtplanung auf Basis von konkreten Analysen und Prognosen
- 20.: München unterwegs“: Weiterführung der Mobilitätsmarke und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs Mittelumschichtungen und Vergabe von Leistungen
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 15.06.2021
- 21.: Städtische IT: Doppelstrukturen vermeiden – Zuständigkeiten klar zuordnen
- 22.: Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Prinzipien der Digitalisierung in München
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Mangelnde Schwimmfähigkeit bei Schulkindern aufholen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit gegen die Stimmen von FDP - BAYERNPARTEI, ÖDP/FW, AfD und Münchner Liste nicht zuerkannt. 2. Der Antrag Nr. 1577 von FDP - BAYERNPARTEI bleibt aufgegriffen.)
- C.2.: Open-Air Veranstaltungen mit stehendem und tanzendem Publikum möglich machen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird gegen die Stimmen von CSU, FDP - BAYERNPARTEI und FREIE WÄHLER zuerkannt. 2. Der Dringlichkeitsantrag wird einstimmig beschlossen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass im Rahmen der kommenden Überarbeitung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung Veranstaltungen im Freien mit stehendem und tanzendem Pulbikum bei anhaltend niedrigen Inzidenzen ermöglicht werden. Außerdem wird die Stadtverwaltung gebeten, die bestehenden Regelungen in diesem Hinblick möglichst wohlwollend auszulegen. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 1578 findet damit seine Erledigung.)
- C.3.: Lebenswertes München für alle - nächtliches Feiern und Anwohner*innen-Interessen in Einklang bringen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Flughafen München GmbH (FMG); Darlehensaufnahmen der FMG zur Liquiditätssicherung
- A.2.: Grundvereinbarung zum Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2108a Raheinstraße (südlich und westlich), Ratoldstraße (westlich), Lerchenstraße (nördlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich) Besondere Vertragsinhalte Anpassung der Bewertungsgrundlagen für die Entschädigung nicht ursächlicher Anteile integrierter Gemeinbedarfseinrichtungen, insbesondere Kindertagesstätten Änderung des Mehrjahresinvestionsprogramms 2021-2025 Finanzierung
- A.3.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 10. Stadtbezirk Moosach Triebstraße, Nähe Henckystraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.4.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Georgenschwaigstraße 26 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.5.: Finanzierung von Umbau- und Mietkosten für die Erweiterung des Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferates in der Forstenrieder Allee 61 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- A.6.: Bekanntgabe der Gewinner*innen des Münchner Gesundheits- und Pflegepreises 2021
- A.7.: SARS-CoV-2 Pandemie Verlängerung des Betriebs des Impfzentrums Messe Finanzierung Produkt 33414100 Gesundheitsschutz Produkt 44111000 Overhead RAW Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2021
- A.8.: Abberufung des amtierenden 2. Werkleiters des Eigenbetriebs Markthallen München, Berufung der neuen zweiten Werkleiterin des Eigenbetriebs Markthallen München
- A.9.: Kultursommer in der Stadt – Verwendung der Mittel
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 17.06.2021
- 1.: Vergleichsverhandlungen - Beendigung laufender Gerichtsverfahren A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 6. Stadtbezirk Sendling Oberländerstraße B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Entenbachstraße C) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Humboldtstraße / Nähe Humboldtstraße
- 2.: Botanikum Mittelbereitstellung 10. Stadtbezirk Moosach
- 3.: Übertragung eines Grundstücks 4. Stadtbezirk Schwabing-West Ermächtigung zum Rückerwerb eines Hauses für Kinder und Anmietung von Räumen für einen Tageskindertreff und ein Bürgerbüro
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 17.06.2021
- 4.: Preiswesen der Landeshauptstadt München Neubesetzung der Jury zur Vergabe der Preise für Galerien und Off-Spaces 2021
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen