Vollversammlung (2021-06-09 09:00:00)
Datum: | 09.06.2021, 09:00 |
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Ort: | Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, München (Stiglmaierplatz) |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Sachstandsbericht zu Corona-Pandemie Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Die Übertragung der Fußball-Europameisterschaft 2021 auf den Freischank- und Außenflächen der Münchner Gastronomie ermöglichen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Antrag wird im Rahmen des Sachstandsberichts zur Corona-Pandemie behandelt. 2. Der Antrag Nr. 20-26/ A 01508 von Herrn StR Thomas Schmid, Herrn StR Hans Hammer vom 01.06.2021 findet damit seine Erledigung.)
- A.2.: Genehmigung der Sitzungsprotokolle für die Monate Juli 2020 bis Dezember 2020 (Ausschüsse und Vollversammlungen) - § 2 Nr. 24 GeschO -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Es wird beantragt, gemäß Art. 54 Abs. 2 GO und § 77 Abs. 6 GeschO die genannten Protokolle zu genehmigen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: Weiterentwicklung des MVV-Gemeinschaftstarifs 365-Euro-Ticket für alle!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Rechtzeitig Veröffentlichung von geplanten Baumfällungen
- Verwandter Antrag: Alle Vorschulkinder sollen kostenlos mit dem MVV fahren!
- A.4.: Ersatz der Teilnehmer*innenbeiträge in Mittagsbetreuungen in den Monaten Januar bis Mai 2021 Aktualisierung der Berechnung der finanziellen Auswirkungen des Beitragsersatzes für BayKiBiG-geförderte Kindertageseinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den kommunalen Anteil in Höhe von 30 % des Ersatzes der Teilnehmer*innenbeiträge in Mittagsbetreuungen für die Monate Januar bis Mai 2021 an die Träger*innen der Mittagsbetreuungen als freiwillige Leistung zu gewähren. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird bei einer etwaigen Verlängerung des Ersatzes der Teilnehmer*innenbeiträge in Mittagsbetreuungen seitens des Freistaats Bayern – für die Monate Juni und Juli 2021 – beauftragt, den kommunalen Anteil der Landeshauptstadt München in Höhe von 30 % im Rahmen des Verwaltungsvollzugs auf die weiteren Monate entsprechend umzusetzen. Die erforderlichen Anpassungen des Haushalts sind durch das Referat für Bildung und Sport in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zum Nachtragshaushalt 2021 anzumelden. 3. Der Stadtrat stimmt der einmaligen Umwidmung von vorhandenen Haushaltsmitteln in Höhe von bis zu 1.400.000,00 EUR aus dem bewilligten Budget für Fan Meeting Points und Fan Zones zur Fußball- Europameisterschaft 2021 im Haushaltsjahr 2021 zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalige Budget- umschichtung der erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.400.000,00 EUR im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. 4. Der Stadtrat stimmt den Ausführungen zur Unabweisbarkeit zu. Die Mittelbereitstellung der dargestellten Maßnahmen ist unabweisbar und unaufschiebbar, da der Ersatz der Teilnehmer*innenbeiträge ansonsten nicht an die Träger*innen der Mittagsbetreuungen gewährt werden kann. Bei einer Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - späteren Entscheidung können die Fristen für eine Beantragung auf Ersatz der Teilnehmer*innenbeiträge beim Freistaat Bayern durch die Träger*innen der Mittagsbetreuungen nicht eingehalten werden. 5. Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich durch die dargestellte Maßnahme um bis zu 1.400.000,00 EUR, davon sind bis zu 1.400.000,00 EUR zahlungswirksam (Produkt-auszahlungsbudget). Das zahlungswirksame Produktkostenbudget des Produkts 39421100 Förderung von Sportveranstaltungen, Sportprogrammen, Gesundheitsförderung reduziert sich durch Umschichtung um bis zu 1.400.000,00 EUR (Produktauszahlungsbudget). 6. Der Stadtrat nimmt die Aktualisierung und Neuberechnung zum Beitragsersatz für BayKiBiG-geförderte Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar bis Mai 2021 sowie die dargestellte haushaltsneutrale Deckungsmöglichkeit zur Kenntnis. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stimmberechtigten Mitgliedes - Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Frau Dr. Monika Kleck wird als stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Herr Oscar Thomas-Olalde wird als stimmberechtigtes Mitglied in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.6.: Schaffung von Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose: Wiederbelebung des sog. Verkürzten Verfahrens Ausschuss für Flüchtlinge wieder einsetzen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der bedarfsweisen Anwendung des verkürzten Verfahrens zur Beschlussfassung von Standortangelegenheiten für Geflüchtete und Wohnungslose bis zum 30.04.2026 wird zugestimmt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06932 von der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 06.03.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Ausschuss für Flüchtlinge wieder einsetzen
- A.7.: Sonderfonds „Innenstädte beleben“ Finanzierung Sonderfonds „Innenstädte beleben“ bestmöglich nutzen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Sonderfonds „Innenstädte beleben“ bestmöglich nutzen!
- Verwandter Antrag: Zukunftskonferenz für die Innenstadt!
- A.8.: Sommer in der Stadt 2021; Vorstellung der Gesamtplanung und Finanzierung Sommer in der Stadt 2020 umgehend evaluieren und jetzt in die Planung für einen Sommer in der Stadt 2021 einsteigen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen zu den Programmpunkten, den kostenlosen Angeboten und den erwarteten positiven Effekten für die betroffenen Branchen wird Kenntnis genommen. 2. Die Veranstaltung „Sommer in der Stadt 2021“ wird umgesetzt und zu den Konditionen finanziert, die der Referent ursprünglich hätte beantragen wollen (715.000 €). Die Finanzierung soll aus den Restmitteln des RBS-Budgets erfolgen, die aufgrund der nicht durchgeführten Fan- Meeting-Points entstanden sind. Der Betrag wird als Zuschuss an die VMS ausgereicht. 3. Das RAW wird beauftragt, zusammen mit dem BLV und VMS einen barrierefreien Zugang für alle Veranstaltungen des „Sommer in der Stadt 2021“ bestmöglich zu gewährleisten. 4. Der Antrag „Sommer in der Stadt 2020 umgehend evaluieren und jetzt in die Planung für einen Sommer in der Stadt 2021 einsteigen“ Nr. 20-26 / A 00762 von der DIE LINKE./Die PARTEI-Fraktion vom 30.11.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Der Antrag „Fasching - a bisserl Spaß muss sein! - I Hoffnung für die Närrinnen und Narren“ Nr. 20-26 / A 00759 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Hans Hammer, Herrn StR Andreas Babor vom 30.11.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Der Antrag „Fasching in der Stadt“ Nr. 20-26 / A 00308 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Alexander Reissl vom 23.07.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - 7. Der Antrag „Fasching 2021 - Runden Tisch einberufen“ Nr. 20-26 / A 00542 von der SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 16.10.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Sommer in der Stadt 2020 umgehend evaluieren und jetzt in die Planung für einen Sommer in der Stadt 2021 einsteigen
- Verwandter Antrag: Fasching – a bisserl Spaß muss sein! - I Hoffnung für die Närrinnen und Narren
- Verwandter Antrag: Fasching in der Stadt
- Verwandter Antrag: Fasching 2021 – Runden Tisch einberufen
- A.9.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Linksextremistischer Brandanschlag und die Folgen StR-Antrag Nr. 20-26 / A 01498 der FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 26.05.2021 Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Bericht zu den mutmaßlich linksextremistischen Brandschlägen auf die Münchner Infrastruktur – Zukünftige Maßnahmen zur Sicherheit StR-Antrag Nr. 20-26 / A 01499 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 26.05.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen im Vortrag des Referenten werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Linksextremistischer Brandanschlag und die Folgen, StR-Antrag Nr. 20-26 / A 01498 der FDP - BAYERNPARTEI-Stadtratsfraktion vom 26.05.2021, ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Bericht zu den mutmaßlich linksextremistischen Brandschlägen auf die Münchner Infrastruktur – Zukünftige Maßnahmen zur Sicherheit, StR- Antrag Nr. 20-26 / A 01499 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 26.05.2021, ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Linksextremistischer Brandanschlag und die Folgen
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 09.06.2021 Bericht zu den mutmaßlich linksextremistischen Brandschlägen auf die Münchner Infrastruktur – Zukünftige Maßnahmen zur Sicherheit
- A.10.: Nutzung der Theresienwiese: Naherholung, Sport & Kultur BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 01909 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 10.03.2021 Aufstellung von Müllcontainern auf der Theresienwiese BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 01910 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 10.03.2021 Temporäre Toilettenlagen für die Theresienwiese
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die beantragten Nutzungen der Theresienwiese gemäß Punkt 1 (mobile Bepflanzung und Sitzgelegenheiten), Punkt 2 (Sport- und Spielmöglichkeiten), Punkt 3 (Vergabe einzelner Stände an Standbetreiber), Punkt 4 (Palmengarten), Punkt 7 (temporäre öffentliche Toilettenanlage), Punkt 8 (Aufstellen von Mülltonnen und Wertstofftonnen) und Punkt 9 (Ersatzveranstaltung Sommer in der Stadt) werden genehmigt. Der Stadtrat legt Wert darauf, dass vergleichbar zum Oktoberfest vegetarische und vegane Produkte angeboten werden und auf Bioqualität Wert gelegt wird. 2. Die beantragten Nutzungen der Theresienwiese gemäß Punkt 5 (Kunst im Quadrat), Punkt 6 (Kulturveranstaltung „Resl Kollektivgarten“) und Punkt 10 (Beachvolleyball) werden unter der Bedingung und der Veränderung, dass die Betriebszeiten auf 23 Uhr begrenzt sind und dass das Konzept ohne reglementierten Eintritt auskommt, genehmigt. 3. Das RAW wird ermächtigt, weitere niederschwellige Nutzungen im Verwaltungsweg nach der Genehmigung durch den BA2 möglich zu machen. Der Fokus liegt hierbei in der Schaffung von Aufenthaltsqualität und insbesondere auf Aktionen für Kinder, Jugendliche und Kulturförderung. 4. Für die genehmigten Nutzungen wird durch das RAW kein Platzgeld erhoben – mit der Ausnahme bei Punkt 3 (Vergabe einzelner Stände an Standbetreiber). Hier werden Nutzungsgebühren in selber Höhe wie für ähnliche Nutzungen im Rahmen von „Sommer in der Stadt“ auf öffentlichen Plätzen erhoben. 5. Die genehmigten Nutzungen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - Die Finanzierung wird im Beschluss „Sommer in der Stadt“ (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 03527) dargestellt. 6. Die beschlossenen Nutzungserlaubnisse für die Theresienwiese im Jahr 2021 stellen eine Ausnahme vom Grundsatzbeschluss vom 04.02.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11749) dar. Die darin vorgesehenen Regelungen treten mit Ablauf des Jahres automatisch wieder in Kraft. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01909 des Stadtbezirkes 2 - Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt vom 10.03.2021 ist satzungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01910 des Stadtbezirkes 2 - Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt vom 10.03.2021 ist satzungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01447 von der SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 14.05.2021 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Nutzung der Theresienwiese: Naherholung, Sport & Kultur
- Verwandter Antrag: Aufstellung von Müllcontainern auf der Theresienwiese
- Verwandter Antrag: Temporäre Toilettenlagen für die Theresienwiese
- A.11.: Umwidmung der coronabedingten Aufwendungen für Vertretungslehrkräfte für das Förderprogramm gemeinsam Brücken bauen Förderprogramm zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile für Schüler*innen an weiterführenden städtischen Schulen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Vortrag und der Umsetzung des staatlichen Förderprogramms an den städtischen Schulen wird zugestimmt. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und zur Nichtplanbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Gesamtbedarf für Unterstützungslehrkräfte und die Anordnung von Mehrarbeit auf Grundlage des staatlichen Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ für die städtischen Schulen im Umfang von 490.847 € sowie die Aufwandsentschädigungen für Tutor*innen im Umfang von 397.600 € bereitzustellen. 4. Der Stadtrat stimmt der einmaligen Umwidmung von vorhandenen Budget- mitteln für Vertretungs- und Teamlehrkräfte aus dem Beschluss Nr. 20-26 / V 01811 „Haushalt 2021; Coronabedingte Zusatzaufwendungen und Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts aus dem Eckdatenbeschluss 2021“ für den Gesamtbedarf für Unterstützungslehrkräfte und der Anordnung von Mehrarbeit auf Grundlage des staatlichen Förderprogramms „gemeinsam.Brücken.bauen“ für alle städtischen Schulen im Umfang von 490.847 € sowie die Aufwandsentschädigungen für Tutor*innen im Umfang 397.600 € zu. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalige haushaltsneutrale Budgetumschichtung der erforderlichen Sachauszahlungen für die Aufwandsentschädigung für Tutor*innen in Höhe von bis zu 397.600 € aus dem Budget für Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Möglichkeit einer Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - Förderfähigkeit gesondert zu prüfen. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das nicht ausgeschöpfte geplante Budget des Tutor*innenprogramms auf dem Verfügungsweg in das Personalkostenbudget rückabzuwickeln. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.12.: Isarstrand
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 19.05.2021
- 1.: Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Änderung von § 70 der Geschäftsordnung des Stadtrats - Aktuelle Stunde
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. § 70 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) vom 4. Mai 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 16.12.2020, erhält folgende Fassung: „(4) Als erste*r Redner*in erhält eines von den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, die die Aussprache beantragt haben, das Wort. Die nach Abs. 3 möglichen weiteren elf Redezeiten werden auf die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Stadtrat nach dem Verfahren Hare/Niemeyer aufgeteilt. Die Reihenfolge der Worterteilungen bestimmt sich dabei auf Basis der nach Hare/Niemeyer ermittelten Werte nach dem d’Hondt’schen Zugriffsverfahren. Bei gleichem Recht mehrerer Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften auf eine Redezeit bzw. die Reihenfolge des Zugriffs entscheidet das Los. Die Redezeiten müssen in Anzahl und Länge nicht ausgeschöpft werden. Ein Verzicht auf Redezeiten ist nicht rücknehmbar. Eine einmalige Übertragung von Redezeiten innerhalb einer Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft oder auf andere ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ist zulässig. Übertragene Redezeiten können von einer Person zusammenhängend in Anspruch genommen werden. Im Übrigen gilt § 53.“ 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 11.05.2021 und des Sozialausschusses vom 20.05.2021
- 3.: Sozialreferat; Finanzierung von Selbsttests
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem dargestellten Vorgehen der Referentin bezüglich der Finanzierung der Kosten der Selbsttests für die Beschäftigten der freien Träger der Wohlfahrtspflege wird zugestimmt. 2. Die Stadtkämmerei wird gebeten, ein ggf. durch Mehrkosten des Sozialreferates entstandenes Defizit im Transferhaushalt (insb. Zuschusshaushalt) 2021 aufgrund der Finanzierung der Kosten der Selbsttests der Beschäftigten der freien Träger der Wohlfahrtspflege im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ohne Anrechnung auf die entsprechenden Haushaltsansätze des Folgejahres (2022) zu akzeptieren. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 20.05.2021
- 4.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens Dezentrale Unterkunft Max-Pröbstl-Str. 4, Asylsozialbetreuung und Unterstützungsangebote zur Integrationsabeit mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und deren Familien (KiJuFa) Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 13. Stadtbezirk - Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Auswahl des Trägers Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e. V. für die Asylsozialbetreuung und die KiJuFa Unterstützungsangebote für die dezentrale Unterkunft Max-Pröbstl-Str. 4 wird zugestimmt. 2. Dem Förderbeginn ab dem 01.07.2021 wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig im Haushaltsjahr 2021 benötigten Mittel i. H. v. 190.570 € ab dem 01.07.2021 aus den vom Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 15.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06136) zur Verfügung gestellten Mitteln bereitzustellen (Produkt 40315600, Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900139). 3. Der dauerhaften Förderung ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft benötigten Mittel i. H. v. 381.141 € ab dem Haushaltsjahr 2022 jährlich aus den vom Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 15.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06136) zur Verfügung gestellten Mitteln bereitzustellen (Produkt 40315600, Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900139). 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2021 einmalig benötigten, investiven Auszahlungsmittel in Höhe von insgesamt 13.322 € für die Erstausstattung der dezentralen Unterkunft Max-Pröbstl-Str. 4 durch eine Mittelumschichtung auf die Finanzposition 4707.988.7850.5. aus den vom Stadtrat mit Beschluss der Vollversammlung vom 15.11.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06136) zur Verfügung gestellten Mittel bereitzustellen (Produkt 40315600, Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900139). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - 5. Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms wird wie folgt geändert: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Investitionskostenzuschuss dezentrale Unterkunft Max-Pröbstl-Str.4 Unterabschnitt 4707, Maßnahmen-Nr.7850, Rangfolgenummer 8; (EURO in 1.000) Gruppi erung Gesamt- kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020- 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Rest 2026 ff. 988 13 0 13 0 13 0 0 0 0 0 Summe 13 0 13 0 13 0 0 0 0 0 St. A. 13 0 13 0 13 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 13.322 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.05.2021
- 5.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften 1. Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 1 Ziele und Gründe
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 2 Durchführung einer Fusion
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 3 Die Zukunft der Tochtergesellschaften Heimag und MGS sicherstellen
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 4 Steuerrechtliche Konsequenzen aus der Fusion?
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 5 Gibt es eine reelle Zeitschiene?
- 6.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/61 Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschenstraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich), Sonnentaustraße (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- 7.: Stadtsanierung in München Sanierungsgebiet „Zentraler Geschäftsbereich Pasing" a) Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Zentraler Geschäftsbereich Pasing" b) Beendigung der Treuhändertätigkeit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH im Sanierungsgebiet "Zentraler Geschäftsbereich Pasing“ Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt München über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentraler Geschäftsbereich Pasing“ wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zum 31.12.2021 aufgehoben und als Ende der Sanierungsfrist entsprechend der 31.12.2021 festgelegt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine Abschlussdokumentation zu erstellen und hierfür Städtebauförderungsmittel im notwendigen Umfang in der Bedarfsanmeldung sicher zu stellen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“) c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzung St. Vinzenz-Viertel ausweiten
- 9.: Ergebnisse der Runden Tische „Landwirtschaft in München“ und Aufgreifen der Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Durchführung Runder Tische im Zusammenhang mit der Prüfung eines städtischen Förderprogramms für die ökologische Landwirtschaft in München wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die in Kapitel 3.4 genannten Maßnahmenvorschläge der Weiterführung bereits bestehender Kooperationsprojekte im Münchner Grüngürtel sowie zur Anlage von Krautgärten, der Fortsetzung und Ausweitung von Agrarstrukturuntersuchungen und der Verstärkung des Dialogs mit der Landwirtschaft hinsichtlich Vertragsnaturschutz einschließlich Finanzierungserfordernissen zeitnah weiter zu prüfen, im Rahmen der Zuständigkeiten konkrete Vorschläge auszuarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Aufgrund der hohen Nachfrage sollen das Projekt der Münchner Krautgärten sowie andere Urban Gardening Projekte sowie auch Schrebergärten ausgebaut werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Flächen zu identifizieren und zur Nutzung bereitzustellen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, Obstbäume und Streuobstwiesen als einen wichtigen Bestandteil der Grünplanung verstärkt zu berücksichtigen. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, die in Kapitel 3.1 genannten Maßnahmenvorschläge zur weiteren Überprüfung der Möglichkeiten einer direkten Förderung der Produzent*innen, zur Bewerbung der Stadt und des Landkreises München um Förderung als staatlich anerkannte „Öko- Modellregion“ sowie des Einsatzes von Bio-Mentor*innen einschließlich Finanzierungserfordernissen zeitnah weiter zu prüfen, im Rahmen der Zuständigkeiten konkrete Vorschläge auszuarbeiten, die entstehenden Kosten Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - zu kalkulieren und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. 4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird gebeten, die in Kapitel 3.2 genannten Maßnahmenvorschläge zur Optimierung der Marktstrukturen und der Förderung der regionalen Wertschöpfungskette mit der Schaffung der erforderlichen Ansprechpartner und Informationsmöglichkeiten sowie der Durchführung eines Projekts zur „Förderung der gefährdeten Münchner Ackerwildkrautflora“ einschließlich Finanzierungserfordernissen zeitnah weiter zu prüfen, im Rahmen der Zuständigkeiten konkrete Vorschläge, insbesondere ein Konzept für eine*n Regionalmanager*in und/oder eine*n Citymanger*in auszuarbeiten, die über die aktuellen zur Verfügung stehenden Mittel hinaus langfristig entstehenden Kosten zu kalkulieren und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. 5. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die in Kapitel 3.3 genannten bereits bestehenden Maßnahmen innerhalb des Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM) mit Schwerpunkt Förderung und Beratung zeitnah der angesprochenen Zielgruppe bekannt zu machen und entsprechende Projekte / Veranstaltungen mit Kalkulation der entstehenden Kosten umzusetzen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss vom 19.05.2021
- 10.: A) Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem/ Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/43 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n Kirchtrudering (östlich), Alter Riemer Friedhof (südlich), Riemer Park (westlich) Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich) für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A1728 vom 23.10.1991 und Aufstellungsbeschluss Nr. A1693 vom 18.07.1990 und Teiländerung des Bebauungsplan Nr. 779 vom 28.03.1977 B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes C) Anträge - Bebauungsplangebiet, 5. Bauabschnitt Messestadt - Berücksichtigung der neuen „Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON)“ BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00189 des Bezirkssausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 28.05.2020 - Neue energetische, ökologische und verkehrliche Standards im neuen B-Plan-Gebiet 5. Bauabschnitt Messestadt / Arrondierung Kirchtrudering berücksichtigen und umsetzen (für Eckdatenbeschluss) BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00353 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 16.07.2020 - Grundschulgrundstück im Bereich des 5. Bauabschnitts / Arrondierung Kirchtrudering BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01481 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 17.12.2020 - Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 15 – Trudering - Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Bebauungsplangebiet, 5. Bauabschnitt Messestadt - Berücksichtigung der neuen "Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON)"
- Verwandter Antrag: Neue energetische, ökologische und verkehrliche Standards im neuen B-Plan-Gebiet 5. Bauabschnitt Messestadt / Arrondierung Kirchtrudering berücksichtigen und umsetzen (für Eckdatenbeschluss)
- Verwandter Antrag: Grundschulgrundstück im Bereich des 5. Bauabschnitts / Arrondierung Kirchtrudering
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 18.05.2021
- 11.: Elektromobilität: Kostenloses Aufladen in den Dienststellen für städtische Beschäftigte Verlängerung der seit 10.04.2019 geltenden Regelungen bis zum 31.12.2030
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 18.05.2021
- 12.: München schließt sich dem Green City Accord an
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: München schließt sich dem Green City Accord an
- 13.: Gasteig München GmbH Änderung des Gesellschaftsvertrags
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Gesellschaftsvertrag der Gasteig München GmbH wird in § 9 Abs. 2 wie folgt geändert: „Die Geschäftsführer*innen haben dem Aufsichtsrat regelmäßig zu berichten. Aufgrund dieses Gesellschaftsvertrags oder gesetzlicher Vorschriften erfolgende Informationen an den Aufsichtsrat können, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Das Nähere regelt die Geschäftsanweisung für die Geschäftsführer*innen. Dem*der Vorsitzenden des Aufsichtsrats ist außerdem bei wichtigen Anlässen zu berichten. Die Geschäftsführer*innen haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen. Hinsichtlich des Inhalts und des Umfangs der Sorgfaltspflicht und der Verantwortlichkeit gilt § 93 AktG entsprechend.“ 2. Der Gesellschaftsvertrag der Gasteig München GmbH wird in § 12 Abs. 5 wie folgt geändert: „In eilbedürftigen oder einfach gelagerten Angelegenheiten sowie in Krisen- oder Katastrophenzeiten kann eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse nach dem Ermessen und auf Anordnung des*der Vorsitzenden auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder außerhalb einer Sitzung durch schriftliche Stimmabgabe im Umlaufverfahren oder durch Übermittlung per E-Mail oder in einer Kombination dieser Wege erfolgen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Verfahren widerspricht. Geht ein Widerspruch der Gesellschaft nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist zu, so Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - gilt dies als Einverständnis zu einer solchen Stimmabgabe und als Stimmenthaltung zu dem gestellten Antrag. Im Verfahren nach Satz 1 gefasste Beschlüsse sind in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats bzw. des Ausschusses bekannt zu geben und in die Niederschrift aufzunehmen.“ 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgabe im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vom 18.05.2021
- 14.: Jahresbericht der Landeshauptstadt München: Europa und Internationales 2020
- Bestätigung von Beschlüssen des Mobilitätsausschusses vom 19.05.2021
- 15.: Verkehrssicherheitskonzept „Vision Zero“ Sachstandsbericht Neues Warnsystem Bike flash
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht des Verkehrssicherheitskonzepts ‚Vision Zero‘ zur Kenntnis. 2. Das Mobilitätsreferat wird mit der Erstellung eines jährlichen ‚Vision Zero‘- Berichts beauftragt. 3. Das Mobilitätsreferat wird mit der Einrichtung einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe ‚Sichere Kreuzungen‘ beauftragt 4. Gemäß der Beschlusslage aus Beschluss 14-20 / V 17194 v. 26.11.19 wird das Mobilitätsreferat gebeten, gemeinsam mit dem Baureferat den flächendeckenden Ausbau von Trixi-Spiegeln (Punkt 2.4.2) weiter zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04734 „Neues Warnsystem Bike Flash“ der Stadtratsfraktion SPD vom 03.12.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05470 „Abbiegeassistenten“ der Stadtratsfraktion SPD vom 06.06.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06039 „Rechtsabbiegeverbot für LKW ohne Abbiegeassistenten – von Wien lernen“ der Stadtratsfraktion SPD vom 09.10.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00355 „Umsetzung der Vision Zero in München – Erfassung, Überprüfung und gegebenenfalls Rückbau freilaufender Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 09. Juni 2021 - 2 - Rechtsabbieger“ von den Stadtratsfraktionen SPD/Volt, Die Grünen - Rosa Liste und ÖDP/FW vom 12.08.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00506 „„Für Rücksicht – gegen Rasen, Rüpeln und Rempeln - München ruft eine Kampagne ins Leben für sicheres Radeln“ der Stadtratsfraktion FDP - BAYERNPARTEI vom 08.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00538 „Stadtratshearing „Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen – von anderen Städten lernen“ von den Stadtratsfraktionen Die Grünen - Rosa Liste, ÖDP/FW und SPD/Volt vom 15.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01262 „Rückbau der freilaufenden Rechtsabbieger am Kapuzinerplatz“ des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 09.11.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01263 „Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers am Bavariaring 4-9“ des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 09.11.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Neues Warnsystem: Bike flash
- Verwandter Antrag: Abbiegeassistenten
- Verwandter Antrag: Rechtsabbiegeverbot für Lkw ohne Abbiegeassistenten – von Wien lernen
- Verwandter Antrag: Umsetzung der Vision Zero in München – Erfassung, Überprüfung und gegebenenfalls Rückbau freilaufender Rechtsabbieger
- Verwandter Antrag: „Für Rücksicht – gegen Rasen, Rüpeln und Rempeln“ München ruft eine Kampagne ins Leben für sicheres Radeln
- Verwandter Antrag: Stadtratshearing „Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen – von anderen Städten lernen“
- 16.: Durchführung einer vergleichenden Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in den Modellquartieren City2Share, CIVITAS ECCENTRIC und Smarter Together – Verlängerung und Erweiterung der Satzung Erlass einer Haushaltsbefragungssatzung
- Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 20.05.2021
- 17.: Ergänzung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshaupt München (Friedhofsgebührensatzung) wird gemäß der Anlage beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Gesundheitsreferat auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 08.06.2021
- 19.: Rückübertragung der Finanzmittel (aus dem Verkauf des Rettungshubschraubers „Christoph 1“) von der Landeshauptstadt München an den Rettungszweckverband
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Landeshauptstadt München nimmt die formelle Rückübertragung der Finanzmittel aus dem Verkauf des Rettungshubschraubers „Christoph 1“ an den Rettungszweckverband vor. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 08.06.2021
- 20.: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt München (Zweitwohnungsteuersatzung – ZwStS) vom 22. Dez. 2006
- 21.: Übernahme der Tarifsteigerung für alle Zuschussnehmer*innen
- Nachtrag
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 08.06.2021
- 22.: Isarstrand
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Dicke Luft in München - Welche Konsequenzen zieht München aus dem EuGH- Urteil?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Der Antrag wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vertagt. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 1516 bleibt damit aufgegriffen.)
- C.2.: Maskenpflicht in der Fußgängerzone beenden
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. In dem Bericht wird auf die im SAE beschlossene Aufhebung der Maskenpflicht hingewiesen. 3. Der Antrag Nr. 1517 findet damit seine Erledigung.)
- C.3.: Bodenberührung in der Plakatierungsverordnung abschaffen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Der Antrag wird gegen die Stimmen von Volt, ÖDP/FW, DIE LINKE./Die PARTEI, FDP – BAYERNPARTEI und AfD abgelehnt. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 1520 findet damit seine Erledigung.)
- C.4.: Alkoholverbot aufheben
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Der Kreisverwaltungsreferent weist in seinem mündlichen Bericht darauf hin, dass es sich um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. 3. Die Aufhebung des Alkoholverbots wird mit den Stimmen von CSU und SPD abgelehnt. 4. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 1522 findet damit seine Erledigung.)
- C.5.: Keine Maskenpflicht mehr in der Fußgängerzone!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Im mündlichen Bericht wird auf die im SAE beschlossene Aufhebung der Maskenpflicht hingewiesen. 3. Der Antrag Nr. 1521 findet damit seine Erledigung.)
- C.6.: Die Landeshauptstadt München solidarisiert sich mit den Einsatzkräften der Polizei im Englischen Garten!
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Nebentätigkeit Stadtschulrat Herr Florian Kraus
- A.2.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe Schwanthalerstr. 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.3.: Nachträgliche Genehmigung der Annahme einer Spende an das Referat für Bildung und Sport Überlassung von Räumlichkeiten des Sheraton München Arabellapark Hotels an das Staatliche Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München
- A.4.: Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 21.05.2021 Schaffung eines betrieblichen Impfangebotes gegen das Sars-CoV2-Virus für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München
- A.5.: Fortsetzung eines betrieblichen Impfangebotes gegen das Sars-CoV2-Virus für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München Impfungen für Mitarbeitende
- Verwandter Antrag: Impfungen für Mitarbeitende
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 20.05.2021
- 1.: Mieterbeiratswahl 2021 Berufung der stimmberechtigten Mitglieder Bekanntgabe der beratenden Mitglieder
- 2.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens Dezentrale Unterkunft Max-Pröbstl-Str. 4, Asylsozialbetreuung und Unterstützungsangebote zur Integrationsarbeit mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und deren Famillien (KiJuFa) 13. Stadtbezirk - Bogenhausen
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 18.05.2021
- 3.: Verkauf eines Bauquartiers und Rückerwerb einer Stadtteilbibliothek 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
- 4.: Erwerb von Teileigentum (Haus für Kinder) 13. Stadtbezirk Bogenhausen
- 5.: Erwerb von Teileigentum (Kindertageszentrum) 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
- 6.: Anpassung und Erweiterung eines Erbbaurechtsvertrages 6. Stadtbezirk Sendling
- 7.: Tausch von Grundstücken 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2020-2024
- 8.: Nachtrag zur In-House-Vergabe 6. Stadtbezirk Sendling Änderung der Beschlüsse der Kommunalausschüsse vom 02.06.2016, 26.10.2017 und der Vollversammlungen vom 15.06.2016, 23.11.2017
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 18.05.2021
- 9.: Kreativquartier München – Teilbereich Kreativfeld Eigentumsübertragung der städtischen Kerngebietsflächen MK 1 und MK 2 im Kreativfeld an die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) Grundsatzbeschluss
- 10.: Stadtwerke München GmbH Erwerb zusätzlicher Anteile an einem Solarthermie Bestandspark der SWM
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 08.06.2021
- 11.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Kreisverwaltungsreferat; Anpassung wegen personeller Veränderungen
- Nachtrag
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 18.05.2021
- 12.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching Candidstraße, Hans-Mielich-Straße, Krumpterstraße, Agilolfingerstraße, Nähe Agilolfingerstraße, Nähe Candidstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen