Glossar
- Antrag
Wer etwas erreichen will, zum Beispiel den Bau eines Schwimmbads, muss einen Antrag an den Stadtrat stellen. Der Antrag muss so formuliert sein, dass er mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Bürger können selbst keine Anträge an den Stadtrat stellen, das können folgende Personen:
- ein einzelnes Stadtratsmitglied
- eine Fraktion
- der Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung ("Verwaltungsantrag")
Über den Antrag stimmt dann der Stadtrat ab.
- Ausschuss
Um dem kompletten Stadtrat - das sogenannte Plenum - die Arbeit zu erleichtern, gibt es in München insgesamt 20 Ausschüsse, die die meisten Anliegen und Anträge erörtern und dem Plenum dann eine Beschlussempfehlung geben. Die Ausschüsse sind eine Art verkleinerter Stadtrat, setzen sich aber nach dem gleichen Mehrheitsverhältnis zusammen wie das Plenum. Die einzelnen Stadtratsmitglieder sind zugleich auch Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder in mehreren Ausschüssen. Im Münchner Stadtrat gibt es u.a. Ausschüsse für:
- Arbeit und Wirtschaft
- Bau
- Finanzen
- Gesundheit
- Soziales
- Sport
- Umwelt
Die komplette Liste der Ausschüsse steht im Ratsinformationssystem des Münchner Stadtrats.
- Beauftragte
Für Themen, die die Stadt für besonders wichtig hält, kann sie Beauftragte bestellen. Beauftragte koordinieren die städtischen Aktivitäten in einem bestimmten Bereich und entwickeln eine Strategie dafür. Zudem vertreten sie die Interessen der jeweiligen Zielgruppe. In München gibt es zur Zeit Beauftragte für:
- Beiräte
Stadtratsmitglieder können nicht in allen Feldern Experten sein. Deswegen gibt es in München zurzeit acht Beiräte, in denen Experten und Interessenvertreter versammelt sind, die den Stadtrat beraten und ihm Empfehlungen geben. Im einzelnen sind das:
- Beschluss
Ein Beschluss ist die Entscheidung des Stadtrates über einen Antrag. Nur der Stadtrat kann Beschlüsse fassen. Für einen Beschluss ist die Mehrheit der abstimmenden Stadtratsmitglieder nötig. Der Beschluss ist für die Verwaltung bindend. Der Oberbürgermeister ist dafür verantwortlich, dass die Verwaltung den Beschluss in die Tat umsetzt.
- Beschlussvollzugskontrolle
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- Beschlussvorlage
Nachdem Stadtratsmitglieder einen Antrag gestellt haben, formuliert die Verwaltung - nachdem sie rechtliche Fragen zu dem Antrag geklärt hat - eine Beschlussvorlage. Nach der Beratung darüber stimmen das zuständige Gremium, das heißt der Stadtrat oder der zuständige Bezirksausschuss darüber ab. Stimmen sie dem Antrag zu, dann wird aus der Beschlussvorlage ein Beschluss.
- Bezirksausschuss
München ist in 25 Stadtbezirke unterteilt - und für jeden davon gibt es einen eigenen Bezirksausschuss (BA), der unter anderem dafür zuständig ist, wie die Straßen, Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche Grünflächen oder Spiel- und Sportplätze im Stadtbezirk gestaltet werden. Die genauen Aufgaben der Bezirksausschüsse sind in einer eigenen Satzung festgehalten.
Je nach Einwohnerzahl haben die Münchner Bezirksausschüsse zwischen 15 und 45 Mitglieder, die seit 1996 direkt bei den Kommunalwahlen gewählt werden.
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie: Sie ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Stadt direkt selbst zu entscheiden.
Seit 1995 haben die Bayern die Möglichkeit ein Bürgerbegehren zu starten. Von einigen Ausnahmen abgesehen, kann es jedes Thema aus der eigenen Stadt betreffen, muss aber eine mit „Ja“ oder „Nein“ zu entscheidende Fragestellung sowie eine Begründung enthalten. Das Ziel eines Bürgerbegehrens ist - je nach Gemeindegröße - von mindestens 3 % bis 10 % der Gemeindebürger unterschrieben zu werden, denn nur dann findet ein Bürgerentscheid statt. Ein Bürgerentscheid läuft wie eine normale Wahl ab und hat das Ergebnis hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses, er ist also für die Verwaltung bindend.
- Fraktion
In einer Fraktion schließen sich Abgeordnete des Stadtrats oder eines Bezirksausschusses mit ähnlichen politischen Interessen zusammen. Meist besteht eine Fraktion aus allen Abgeordneten einer Partei in einem Gremium oder aus den Abgeordneten mehrerer kleinerer Parteien.
- Haushalt
Der Haushalt legt fest, wie viel Geld eine Stadt einnimmt und für was sie es ausgibt. Anhand der zu erwartenden Einnahmen - z.B. durch Steuern, Gebühren oder Zinsen - wird ein Haushaltsplan für das folgende Jahr erarbeitet, der nach meist vielen Diskussionen vom Stadtrat beschlossen wird. In diesem öffentlich zugänglichen Dokument wird genau festgelegt, welches Referat wie viel Geld für welchen Zweck erhält.
Sollten sich die Annahmen, auf denen der ursprüngliche Haushaltsplan basiert, als falsch herausstellen, z.B. weil die Steuereinnahmen niedriger ausfallen als erwartet, so wird ein angepasster Nachtragshaushalt beschlossen.
- Kreisfreie Stadt
Alle Städte und Gemeinden, die nicht zu einem Landkreis gehören, werden kreisfreie Städte genannt. Sie haben alle Aufgaben, Rechte und Pflichten, die sonst der Landkreis für die Gemeinden übernimmt. In Bayern können Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern bei „entsprechender Bedeutung“ mit Zustimmung des Landtags durch eine Verordnung der Staatsregierung kreisfrei werden.[1]
In München gibt es eine besondere Situation: Es gibt zwar einen Landkreis München, der seinen Verwaltungsssitz in München hat, die Stadt München selbst ist jedoch kreisfrei.
- Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist das Oberhaupt der Stadt und gleichzeitig Chef der gesamten Verwaltung. Er hat den Vorsitz im Stadtrat und kann bestimmte Entscheidungen – die so genannten „Laufenden Angelegenheiten“ – selbst treffen. Was darunter fällt und wie viel das kosten darf, ist genau festgelegt. Dem Oberbürgermeister beigeordnet sind dessen Stellvertreter, der zweite Bürgermeister und der dritte Bürgermeister. Alle drei zusammen bilden die Stadtspitze. Während der Oberbürgermeister direkt von den Münchnern gewählt wird, stimmt der Stadtrat über die Bürgermeister ab.
- Referat
Als Referate werden die verschiedenen Fach-Abteilungen der städtischen Verwaltung bezeichnet. Insgesamt gibt es elf städtische Referate, darunter Baureferat, Kreisverwaltungsreferat, Kulturreferat und Stadtkämmerei. Zu den Referaten zählt außerdem das Direktorium, das eine Schnittstelle zwischen Bürgern und Stadtverwaltung ist, aber auch Stadtverwaltung und Stadtrat unterstützt.
Eine komplette Liste mit sämtlichen städtischen Referaten gibt es hier.
Der Leiter eines Referates heißt in München Referent. Jeder Referent ist automatisch Mitglied des Stadtrates. Im Gegensatz zu den von den Münchnern gewählten ehrenamtlichen Stadträten hat ein Referent den Status eines berufsmäßigen Stadtrates.
- Satzung
Die Satzungen bestimmen, wie z.B. Sitzung ablaufen.
Das „Münchner Stadtrecht“ legt fest, was in der Stadt erlaubt ist – und unter welchen Voraussetzungen. Bei diesen Vorschriften unterscheidet man zwischen Satzungen und Verordnungen. Das ist aber nur eine formal-juristische Unterscheidung, die für die Bürger keine praktische Bedeutung hat: Satzungen sind all die gesetzlichen Regelungen, welche die Stadt für alle Belange erlässt, für die sie zuständig ist – unter Berücksichtigung des übergeordneten Rechts. So muss beispielsweise die Münchner Satzung über Hausmüllentsorgung die Vorgaben durch das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz berücksichtigen.
- Stadtrat
Der Stadtrat verwaltet die Stadt München. Er besteht aus 81 Mitgliedern, die alle 6 Jahre von den Einwohnern Münchens gewählt werden. 80 Mitglieder werden über die Stadtratswahl gewählt (der riesige Stimmzettel), das 81. Mitglied ist der gewählte Oberbürgermeister.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Stadtrats ist, zu entscheiden, wofür wie viel Geld ausgegeben wird (Haushalt). Außerdem kann der Stadtrat Satzungen und Verordnungen erlasssen.
Streng genommen ist der Stadtrat kein Parlament (wie zum Beispiel der Bundestag oder Landtag), ist in der Praxis aber trotzdem damit vergleichbar.Die einzelnen Mitglieder des Stadtrats sind die Stadträtinnen und Stadträte. Sie heißen auch ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, allerdings ist es ein bezahltes Ehrenamt.
Etwa einmal im Monat gibt es eine Vollversammlung, bei der eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden. In der Zeit dazwischen werden diese Entscheidungen vorbereitet (beispielsweise in Ausschüssen) und der Kontakt zu den BürgerInnen der Stadt gehalten.Etwas anderes sind die berufsmäßigen Stadträte. Berufsmäßige Stadträte sind Leiter der städtischen Referate und fest bei der Stadt angestellt. Sie werden nicht von den Einwohnern der Stadt gewählt, sondern von den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern. Sie sollen die Beschlüsse des Stadtrats über die städtischen Referate umsetzen, unterstehen dabei dem Oberbürgermeister.
- Stadtteil
Das Münchner Stadtgebiet besteht aus insgesamt 43 Stadtteilen, von Allach bis Untermenzing. Neben dieser geographischen Aufteilung gibt es noch eine politische – die der 25 Stadtbezirke. Dafür wurden teilweise mehrere benachbarte Stadtteile zu einem Stadtbezirk zusammengefasst. Schwabing und Freimann bilden zum Beispiel den Stadtbezirk 12, Pasing und Obermenzing den Stadtbezirk 21. Jeder Stadtbezirk hat ein lokales Parlament, den Bezirksausschuss.
- Verordnung
Eine Verordnung ist als Teil des „Münchner Stadtrechts“ eine gesetzliche Regelung, deren Grundlage staatliches Recht ist, also Landes- oder Bundesrecht. So gibt es in München beispielsweise eine Oktoberfest-Verordnung, die durch Teile des Landesstraf- und Verordnungsrechts bestimmt wird.
Eine Übersicht über alle Verordnungen, die die Stadt München im Internet veröffentlicht, findet sich hier.
- Verwaltung
Alle Behörden und Ämter der Stadt München zusammen bilden die kommunale Verwaltung mit über 33.000 Mitarbeitern. Neben den zwölf Referaten gehören auch städtische Unternehmen dazu wie der Abfallwirtschaftsbetrieb, die Volkshochschule oder der städtische Bestattungsdienst. Die Verwaltung setzt einerseits das um, was der Stadtrat beschließt. Andererseits unterstützten die Fachreferate den Stadtrat mit ihrer jeweiligen Expertise in der Entscheidungsfindung, indem sie Vorlagen für anstehende Beschlüsse ausarbeiten.