Vollversammlung (2021-05-05 09:00:00)
Datum: | 05.05.2021, 09:00 |
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Ort: | Löwenbräukeller Nymphenburger Str. 2, Stiglmeierplatz, München |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Sachstandsbericht zur Corona-Pandemie Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung des Stadtrats am 05. Mai 2021: Aktuelle Erhebung von Daten der Stadt München in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie und deren Vorstellung im Rahmen der Vollversammlungen des Stadtrats bis zum offiziellen Ende der Pandemie StR-Antrag Nr. 20-26 / A 01367 von der Fraktion ÖDP/FW vom 29.04.2021, eingegangen am 29.04.2021 (Hinweis: Es folgt ein mündlicher Vortrag)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung des Stadtrats am 05. Mai 2021: Aktuelle Erhebung von Daten der Stadt München in Verbindung mit der Covid-19-Pandemie und deren Vorstellung im Rahmen der Vollversammlungen des Stadtrats bis zum offiziellen Ende der Pandemie
- Direktorium
- 2.: Änderungen bei der Besetzung von Ausschüssen: 1. Im Kultur-, Bildungs- und Sportausschuss, Stadtratsfraktion DIE LINKE./Die PARTEI 2. Änderungen im Rechnungsprüfungsausschuss, Fraktion ödp/Freie Wähler und Fraktion FDP / BAYERNPARTEI
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Auf Wunsch der Stadtratsfraktion DIE LINKE./Die PARTEI werden nachfolgende Umbesetzungen beschlossen: 1.1. Bildungsausschuss Frau Stadträtin Marie Burneleit wird abberufen. Herr Stadtrat Thomas Lechner wird berufen. 1.2. Kulturausschuss Herr Stadtrat Thomas Lechner wird abberufen. Frau Stadträtin Marie Burneleit wird berufen. 1.3. Sportausschuss Frau Stadträtin Marie Burneleit wird abberufen. Herr Stadtrat Thomas Lechner wird berufen. 2. Auf Wunsch der Fraktionen FDP - BAYERNPARTEI und ÖDP/Freie Wähler werden folgende Umbesetzungen im Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen: 2.1. Herr Stadtrat Prof. Dr. Hoffmann wird als Mitglied abberufen. 2.2. Herr Stadtrat Schabl wird als stellvertretendes Mitglied abberufen. 2.3. Herr Stadtrat Schabl wird als Mitglied berufen. 2.4. Herr Stadtrat Prof. Dr. Hoffmann wird als stellvertretendes Mitglied berufen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Direktorium auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Sozialreferat
- 4.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes - Benennung eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Herr Franz Schnitzlbaumer wird als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Frau Claudia Caspari wird als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss benannt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Anhebung der Regelsätze im SGB II und SGB XII Schreiben des Oberbürgermeisters an den Deutschen Städtetag und die Bundesregierung; Einführung einer Bagatellgrenze bei Leistungserstattungen im SGB XII Münchner Stadtrat fordert zusätzliche Hilfen - Situation der Menschen in SGB II- und SGB XII- Bezug für die Monate des Lockdowns verbessern!
- 6.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens Wohnprojekt für junge wohnungslose Erwachsene Dantestr. 18 Erhöhung des Zuschusses für das Wohnheim Hohenzollernplatz 7 Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 9. Stadtbezirk - Neuhausen - Nymphenburg 4. Stadtbezirk - Schwabing - West
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Auswahl des Trägers Internationaler Bund e. V. - IB-Wohnungslosenhilfe Bayern für die Betreuung des Wohnprojekts Dantestr. 18 wird zugestimmt. 2. Der Nutzung des 7. und 8. Stockwerkes im Wohnheim Hohenzollernplatz durch den KMFV wird zugestimmt. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2021 einmalig benötigten Mittel in Höhe von 273.000 €, die im Haushaltsjahr 2022 einmalig benötigten Mittel in Höhe von 465.000 € sowie die ab den Haushaltsjahren 2023 ff. dauerhaft benötigten Mittel in Höhe von 469.000 € für das Wohnprojekt Dantestraße aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Die Mittel für das Haushaltsjahr 2021 stehen auf der Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900195 bereit. Die für die Haushaltsjahre 2022 sowie ab 2023 ff. zusätzlich dauerhaft benötigten Mittel werden von der Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900153 auf den Innenauftrag 603900195 umgeschichtet. 4. Dem Internationalen Bund e. V. wird ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in 2021 in Höhe von 19.200 € für die Erstausstattung der Büro- und Betreuungsräume in der Dantestr. 18 gewährt. Das Sozialreferat wird daher beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2021 einmalig benötigten, investiven Auszahlungsmittel in Höhe von maximal 19.200 € auf dem Büroweg von der Finanzposition 4356.935.7840.1 auf die Finanzposition 4707.988.7840.6 umzuschichten. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 78.000 € sowie ab 2022 ff. zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 131.000 € für das Wohnheim Hohenzollernplatz aus Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 2 - eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Die hierfür benötigten Mittel werden von der Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900153 auf den Innenauftrag 603900162 umgeschichtet. 6. Dem Katholischen Männerfürsorgeverein wird ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in 2021 in Höhe von 5.000 € für die IT- Infrastruktur am Hohenzollernplatz 7 gewährt. Das Sozialreferat wird daher beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2021 einmalig benötigten, investiven Auszahlungsmittel in Höhe von maximal 5.000 € auf dem Büroweg von der Finanzposition 4356.935.7840.1 auf die Finanzposition 4707.988.7820.8 umzuschichten. 7. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitonsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Investitionskostenzuschuss Wohnprojekt Dantestr. 18, Unterabschnitt 4707, Maßnahmen-Nr. 7840, Rangfolgen-Nr. 007 (Euro in 1.000) Gruppier ung Gesamt -kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020 - 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. 988 19 0 19 0 19 0 0 0 0 0 Summe 19 0 19 0 19 0 0 0 0 0 St. A. 19 0 19 0 19 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 19.200 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 3 - fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. MIP alt: Investitionskostenzuschuss Wohnheim Hohenzollernplatz 7, Unterabschnitt 4707, Maßnahmen-Nr. 7820, Rangfolgen-Nr. ohne (Euro in 1.000) Gruppie rung Gesamt -kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020 - 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. 988 53 0 53 53 0 0 0 0 0 0 Summe 53 0 53 53 0 0 0 0 0 0 St. A. 53 0 53 53 0 0 0 0 0 0 MIP neu: Investitionskostenzuschuss Wohnheim Hohenzollernplatz 7, Unterabschnitt 4707, Maßnahmen-Nr. 7820, Rangfolgen-Nr. 008 (Euro in 1.000) Gruppie rung Gesamt -kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020 - 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. 988 58 0 58 0 58 0 0 0 0 0 Summe 58 0 58 0 58 0 0 0 0 0 St. A. 58 0 58 0 58 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 5.000 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 4 -)
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 7.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften 1. Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung. Die Änderungsanträge der CSU, von ÖDP/FW und DIE LINKE./Die PARTEI gelten als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 1 Ziele und Gründe
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 2 Durchführung einer Fusion
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 3 Die Zukunft der Tochtergesellschaften Heimag und MGS sicherstellen
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 4 Steuerrechtliche Konsequenzen aus der Fusion?
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 5 Gibt es eine reelle Zeitschiene?
- Referat für Bildung und Sport
- 8.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Krippen- und 2 Kindergartengruppen an der Mainaustraße 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Hauses für Kinder an der Mainaustraße mit 3 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Errichtung eines Kindertageszentrums mit 5 altersgemischten Gruppen mit je 8 Krippen- und 7 Kindergartenkindern am Hanns-Seidel-Platz 3 (künftig: Fritz-Erler-Str. 12) im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Kindertageszentrums mit 5 altersgemischten Gruppen (0-6 Jahre) am Hanns-Seidel-Platz 3 wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Unentgeltliche Überlassung eines Fahrzeugs aus dem Bestand der Landeshauptstadt München an den Träger „schule.beruf e. V." zur Durchführung der "Projektwerkstatt“ - Ausnahme vom kommunalrechtlichen Verschenkungsverbot nach Art. 75 Abs. 3 GO
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Der Bildungsausschuss stimmt der kostenfreien Überlassung des genannten Fahrzeugs (geschlossener Kasten), Fabrikat DaimlerChrysler 970.00, Fahrgestellnummer WD9700051K706700, zu. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die kostenfreie Überlassung unter den dargestellten Bedingungen vertragsrechtlich umzusetzen und das Fahrzeug dem Verein „schule.beruf e.V.“ für die „Projektwerkstatt“ zu übergeben und zu übereignen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken und strukturell verankern
- 12.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN - Bildung in München Fortschreibung des strategischen Konzepts der Leitlinie Bildung - Vergabeermächtigung: Prozessbegleitung im Rahmen der Fortschreibung der Leitlinie Bildung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bildungsausschuss stimmt zu, dass das Referat für Bildung und Sport - Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement im PI-ZKB des RBS den Auftrag in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an eine*n externen Auftragnehmer*in vergibt. Dabei wird das Ziel verfolgt, die Partizipation der Bildungsakteure und insbesondere der Schüler*innen in einem neuen Beteiligungsformat zu stärken. Die Finanzierung erfolgt aus Budgetmitteln des Referats für Bildung und Sport. 2. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Kommunalreferat
- 13.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Mehr Mehrweg! Der Weg für ein sauberes und umweltfreundliches und klimaneutrales München - Circular Munich now 3!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Mehr Mehrweg! Der Weg für ein sauberes und umweltfreundliches und klimaneutrales München – Circular Munich now 3!
- Verwandter Antrag: Gastronomie unterstützen - Mehrwegprodukte fördern
- Verwandter Antrag: Maxvorstadt „Zero Waste Quarter“ zum Zweiten
- Referat für Klima- und Umweltschutz
- 14.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Referat für Klima- und Umweltschutz auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 15.: Olympiapark München GmbH; Stadionsanierung Freigabe Leistungsphase 6 Kosten Flutlichtsanierung Finanzierung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Fortführung der Generalsanierung des Olympiastadions auf Basis der Variante Bestandsorientierung Szenario „Fokus“ bis zunächst zur Leistungsphase 6 wird zugestimmt. 2. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die unterbrechungsfreie Planung bis zur Leistungsphase 6 des Hauptprojektes Sanierung des Olympiastadions fortzuführen. Hierfür werden Mittel i.H.v maximal 2,7 Mio € aus den bislang für die Stadionsanierung angesetzten Finanzmitteln i.H.v. 109,5 Mio. € freigegeben. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Münchner Stadtrat bei Vorlage belastbarer Kostenprognosen für die Sanierung, spätestens jedoch im Frühjahr 2022 erneut mit der Sanierung des Olympiastadions zu befassen. 3. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die Sanierung der Flutlichtanlage gem. „Flutlichtvariante LED“ zu planen und bis zur EC 2022 umzusetzen. Hierfür werden ergänzend Mittel i.H.v. maximal 2,3 Mio. € aus den bislang für die Stadionsanierung angesetzten Finanzmitteln i.H.v. 109,5 Mio. € freigegeben. 4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Olympiapark München GmbH (OMG) und der SWM Services GmbH schnellstmöglich den Einbau einer Rasenheizung in das Olympiastadion auf den Weg zu bringen. Der Einbau erfolgt unter der Maßgabe, dass eine Nutzung der Anlage durch die OMG und / oder für den Breitensport bzw. über eine marktübliche Vermietung der Anlage sichergestellt ist. Hierfür werden Mittel i.H.v maximal 1,3 Mio. € aus den bislang für die Stadionsanierung angesetzten Finanzmitteln i.H.v. 109,5 Mio. € freigegeben. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 2 - 5. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die weitere Untersuchung sowie einhergehende Sanierung der Stadion-Stufenträger zu planen und umzusetzen. Hierfür werden Mittel i.H.v. maximal 1,4 Mio. € aus den bislang für die Stadionsanierung angesetzten Finanzmitteln i.H.v. 109,5 Mio. € freigegeben. 6. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die im Vortrag dargestellten Mittel für die regulären jährlichen Pachtzahlungen der LHM an die SWM für den Betrieb des Olympiaparks für den Zeitraum 2021 – 2022, inkl. der für diesen Zeitraum für die Sanierung notwendigen Mittel entsprechend im Rahmen der Haushaltplanungen bei der Stadtkämmerei anzumelden. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 16.: Vertretung der Landeshauptstadt München im Aufsichtsrat der Münchener Tierpark Hellabrunn AG
- 17.: LHM-Services GmbH Entsendung Arbeitnehmervertreter/Anpassung Gesellschaftsvertrag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. In den Aufsichtsrat der LHM Services GmbH werden folgende von den Betriebsräten der SWM vorgeschlagenen Arbeitnehmer*innen entsandt: Frau Birgit Steilen Frau Rosa-Maria Grether Herr Javier Miller Perez 2. Die SWM wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag der LHM Services GmbH wie im Vortrag beschrieben und aus der Anlage ersichtlich anzupassen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Messe München GmbH (MMG) Änderung des Gesellschaftsvertrags
- 19.: Stadtwerke München GmbH - Aussetzung des kostenlosen Freibadeintritts in der Sommersaison 2021 und - Angepasste Form des kostenlosen Freibadeintritts ab 2022
- 20.: Betrauung SWM/MVG im ÖPNV über 2022 hinaus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, • gegenüber der SWM/MVG eine Nachfolgeregelung zu der aktuellen Betrauung Temporäre Notmaßnahme vorzubereiten. • Im Europäischen Amtsblatt eine Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 für eine beabsichtigte Betrauung vorzunehmen. Die beabsichtigte Betrauung umfasst den gesamten von der MVG betriebenen ÖPNV auf Stadtgebiet und hat eine Laufzeit vom 24.06.2022 bis zum 31.12.2024. • Nach Ablauf des Wartejahres gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 die Betrauung vorzunehmen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 21.: MGH-Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) Änderung des Gesellschaftsvertrags
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Es wird dem als Anlage beigefügten geänderten Gesellschaftsvertrag der MGH-Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH zugestimmt. 2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird ermächtigt, Änderungen des Gesellschaftsvertrags der MGH-Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH, welche im Rahmen der notarielle Beurkundung erforderlich sind und die grundsätzlichen Positionen der Landeshauptstadt München nicht berühren, sowie redaktionelle Änderungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 22.: IAA Mobility 2021 – Einrichtung einer Blue Lane „Straße“ als temporäre Umweltspur
- IT-Referat
- 23.: Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die LHM realisiert selbst entwickelte Software unter Berücksichtigung aller relevanten und rechtlichen Faktoren als Open Source Lösungen und beschafft priorisiert Open Source Lösungen, wo immer technisch und finanziell sinnvoll. 2. Falls eine Software-Eigenentwicklung nicht als Open Source Projekt erfolgt, wird dies künftig bei jedem Stadtratsbeschluss zur IT-Projektgenehmigung begründet. 3. Der Stadtrat stimmt zu, dass von der LHM eingesetzte Softwarelösungen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, sofern keine rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Hinderungsgründe vorliegen. 4. Contribution Rules (Regeln, wie Beiträge Dritter zum Programmcode behandelt werden) werden in Anlehnung an andere Open Source Software (OSS) Organisationen erstellt. 5. Es wird mittelfristig ein an Entwickler*innen gerichtetes Schulungskonzept in der Verwendung des Open Source Stacks (aufeinander abgestimmte und aufbauende Open Source Software Bibliothek) der LHM inklusive Anwendung der Contribution Rules und Clean Code (möglichst einfach und intuitiv lesbarer Quelltext) erstellt und dem Stadtrat vorgelegt. 6. Die LHM wird in Gremien der kommunalen Spitzenverbände, in denen sie in Arbeitskreisen vertreten ist, ihre Vorgehensweise einbringen und für den Ansatz „Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen“ werben. 7. Die LHM kann als Kommune die rechtlichen Voraussetzungen nicht selbst schaffen, die eine Publikation öffentlich finanzierter Software auf formal- Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 2 - gesetzlicher Basis vorsieht. Von einer offiziellen Unterstützung der Kampagne „Public Money? Public Code!" der Free Software Foundation Europe (FSFE) wird daher abgesehen. 8. Die Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06474 „Öffentlich finanzierte Software öffentlich zugänglich machen“ der ÖDP vom 07.01.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 00566 „Neue Software im Open Source- Kontext entwickeln!“ von der Fraktion Die Grünen – Rosa Liste und der Fraktion SPD / Volt vom 22.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 24.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im IT-Referat auf Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Sozialreferat
- 25.: Sozialreferat; Finanzierung von Selbsttests
- 26.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 05. Mai 2021: Schnelltests an Kindertageseinrichtungen anstelle der bisherigen Abholung per Post verschicken!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem bisher bereits durchgeführten Verfahren im Sozialreferat - Ausgabe der Schnelltests zur Abholung - wird zugestimmt. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01360 der Fraktion ÖDP/FW vom 27.04.2021 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 5. Mai 2021: Schnelltests an Kindertageseinrichtungen anstelle der bisherigen Abholung per Post verschicken!
- Mobilitätsreferat
- 27.: Münchner Mobilitätskongress parallel zur IAA – innovativ und nachhaltig Anpassung der Vergabeermächtigung
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 21.04.2021
- 1.: Antrag Nr. 81 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 09.12.2020 „Handlungsfähigkeit des Migrationsbeirats in Krisenzeiten beispielsweise in einer Pandemie sichern“ Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 2. Der Antrag Nr. 81 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 09.12.2020 „Handlungsfähigkeit des Migrationsbeirats in Krisenzeiten beispielsweise in einer Pandemie sichern“ ist hiermit satzungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschusssatzung) hier: Sonderausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 21.04.2021
- 3.: Zwei-Dienste-Modell in der Bezirkssozialarbeit; Einführung einer entgeltsichernden Arbeitsmarktzulage für Tarifbeschäftigte im Sozialdienst bei Einsatz im Fachdienst B (60 plus)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Zur Sicherung eines reibungslosen Starts des „2 Dienste-Modells“ in der Bezirkssozialarbeit (BSA) des Sozialreferates wird aus Gründen des notwendigen Personalerhalts von berufserfahrenen Dienstkräften der BSA für die zum Zeitpunkt der Einführung des 2-Dienste-Modells in den künftigen Fachdienst B (60 plus) wechselnden Tarifbeschäftigten des Sozialdienstes der BSA eine entgeltsichernde Arbeitsmarktzulage in Höhe des jeweiligen Unterschiedsbetrags im Tabellenentgelt zwischen der EGr. S12 und der EGr. S14 nach Maßgabe der Ziffern 3 und 4 des Vortrages gezahlt. Die AMZ wird befristet für die jeweilige Einsatzdauer im Fachdienst B der BSA während der Einführungsphase im jeweiligen Sozialbürgerhaus, längstes jedoch bis zum 31.07.2026, gewährt. 2. Die Zahlung der Arbeitsmarktzulage kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn • durch einen die Landeshauptstadt München bindenden Tarifvertrag oder bindende tarifliche Entgeltordnung für die durch die Arbeitsmarktzulage begünstigten Beschäftigten Einkommensverbesserungen mindestens in Höhe der gezahlten Arbeitsmarktzulage eintreten; lineare Einkommensverbesserungen bleiben hierbei außer Betracht; oder • der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung für die Arbeitsmarktzulage rechtsverbindlich widerruft. In diesen Fällen wird der Stadtrat gesondert befasst. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, nähere Einzelheiten zum Umgang und Inhalt der entgeltsichernden Arbeitsmarktzulage für das Be- standspersonal in Abstimmung mit dem Sozialreferat im Büroweg zu regeln Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 2 - und die erforderlichen Rahmenvorgaben zur Umsetzung festzulegen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.04.2021
- 4.: A) Beschluss zur Aufstellung und (Teil-)Änderung von Bebauungsplänen auf Grundlage der Rahmenplanung Wasserburger Landstraße - Wasserburger Landstraße - 15. Stadtbezirk Trudering - Riem B)
- 5.: A ) Rahmenplan für das Gewerbeband Frankfurter Ring Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich), Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Straße Am Oberwiesenfeld (östlich) - Rahmenplan Gewerbeband Frankfurter Ring - und Beschluss zur Aufstellung und (Teil-) Änderung von Bebauungsplänen Bahngleisanlagen DB-Nordring (südlich), Ungererstraße (westlich), Frankfurter Ring (nördlich), Am Nordring (östlich) - Frankfurter Ring - Ost - B) Anträge 1. Gewerbegebiete Relaunch
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Gewerbegebiete Relaunch
- Verwandter Antrag: Ein Jugendzentrum und eine Halle für Livekonzerte und Kulturveranstaltung im Gewerbeband am Frankfurter Ring
- 6.: Festsetzung der Reihenfolge großer Siedlungsmaßnahmen für die Jahre 2020 - 2024 Infrastrukturversorgungskonzept 2020 - 2024 Anpassungsbeschluss zur Sitzungsvorlagen Nr. 20 - 26 / V 01214 vom 16.12.2020 (VV)
- 7.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 1 (Altstadt-Lehel) und 2 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) a) Satzungsbeschluss Satzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“) b) Verlängerung und Prüfung der Ausweitung der Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel Antrag BA-02 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Nr. 20-26 / B 01264 vom 24.11.2020
- 8.: Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB In den Stadtbezirken 5 – (Au-Haidhausen) und 18 (Untergiesing-Halrlaching) a) Satzungsbeschluss Satzung „Untere Au / Untergiesing“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Obere Au“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Untere Au / Untergiesing“) c) Die Bevölkerung der Unteren und Oberen Au vor der nächsten Gentrifizierungswelle schützen – Mietpreisniveau stabilisieren – städtebauliche Eigenart wahren BA-Antrags Nr. 20-26 / B 00434 des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhaisen vom 22.07.2020 (Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB)
- 9.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 06 (Sendling) Satzungsbeschluss Satzung „Sendling" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Sendling“)
- 10.: Stadtsanierung in München „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Stadtteil Trudering Sanierungsgebiet "Quartierszentrum Trudering“ Verlängerung der Durchführung des Stadtteilmanagements Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die Verlängerung des Mandats der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) zur Durchführung des Stadtteilmanagements im Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ erforderlich ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher ermächtigt, die MGS mit der Durchführung des Stadtteilmanagements bis zum Ablauf des 31.12.2022 weiter zu beauftragen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebaufördermittel für das Stadtteilmanagement im notwendigen Umfang sicher zu stellen. Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Stadtsanierung in München Untersuchungsgebiet „Moosach“, Verhandlungsverfahren ohne Teinahmewettbewerb mit vorgeschaltetem städtebaulich- freiraumplanerischen Planungswettbewerb zur Neuordnung des Moosacher St.-Martins-Platzes mit Umfeld A) Durchführung eines städtebaulichen-freiraumplanerischen Planungswettbewerbes für den Bereich Pelkovenstraße (südlich), Quedlinburger Straße (nördlich), Leipziger Straße und Chemnitzer Platz (westlich), Meißener Straße (östlich) - Eckdatenbeschluss - B) Städetbauförderung C) Vergabe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin bezüglich der Durchführung eines Planungswettbewerbs zur Neuordnung des Moosacher St.-Martins- Platzes mit Umfeld, Neubau Kultursaal, Sanierung Hacklhaus und Neubau Auszubildenden-Wohnen wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für den in der Anlage 4 dargestellten Bereich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgeschaltetem nicht offenen städtebaulich- freiraumplanerischen Planungswettbewerb nach RPW 2013 durchzuführen und dem Stadtrat über das Wettbewerbsergebnis zu berichten und das weitere Vorgehen darzulegen. 3. Für den städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb sind folgende Planungsziele und Eckdaten formuliert: 1. Konzeption eines Neubaus für einen Kultursaal unter Einbezug des Hacklhauses mit seinen Freiflächen, Konzeption eines Neubaus für ein Wohngebäude für Auszubildende 2. Neuordnung und Steigerung der Attraktivität der Freiflächen, Stärkung Fuß- und Radwegverbindungen und inklusive Ausgestaltung aller Bereiche 3. Städtebauliche Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit und der städtischen Klimaschutzziele Den Planungszielen und Eckdaten wird zugestimmt. Sie werden dem vorgenannten Wettbewerbsverfahren zugrunde gelegt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 2 - 4. Am Preisgericht soll eine angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München, insbesondere auch der Stadtratsfraktionen sowie des Bezirksausschusses 10 Moosach sichergestellt werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk oder Vertreter*in im Preisgericht vertreten sein. Des Weiteren sollen das Kommunal-, Bau- und Kulturreferat in der Jury stimmberechtigt vertreten sein. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Planungwettbewerbs in den vorbereitenden Untersuchungen zu berücksichtigen und in die Rahmenplanung des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) für das zukünftige Sanierungsgebiet Moosach zu übernehmen. Die Maßnahmen sollen weiterverfolgt und so weit wie möglich umgesetzt werden. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Anschluss an den städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb die Erstellung eines energetischen Fachgutachtens in die Wege zu leiten. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für das Wettbewerbsverfahren inklusive der Wettbewerbsbetreuung Fördermittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicherzustellen. Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Sportausschusses vom 14.04.2021
- 12.: Erhebung der Nutzungsentgelte für die Überlassung der Städtischen Sporthallen während der Corona-Pandemie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00882 von Frau StRin Ulrike Grimm vom 15.12.2020 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00898 von Herrn StR Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Frau StRin Gabriele Neff, Herr StR Richard Progl, Herr StR Fritz Roth vom 16.12.2020 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00936 von Frau StRin Ulrike Grimm vom 19.01.2021 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 15.04.2021
- 13.: Grundsatzbeschluss über die Zukunft des städtischen Campingplatzes in Thalkirchen Zentralländstraße 49 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln Vergabe im Erbbaurecht
- 14.: Mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum II: Sicherung von unbebauten Flächen über Vorkaufsrecht nach § 24 Baugesetzbuch
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 15.04.2021
- 15.: Neubesetzung der Jury Partizipatives Kunstwerk zur Geschichte und Gegenwart der Sinti*zze und Rom*nja in München
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 04.05.2021
- 16.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Kreisverwaltungsreferat auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- 17.: Aufgabenkritik Kreisverwaltungsreferat
- 18.: Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalde Straße (Grünwalder-Stadionverordnung) sowie der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17891
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) in der Fassung vom 29.07.2005 wird in die Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses am 27.07.2021 vertagt. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, eine Allgemeinverfügung für die Spieltage der Europameisterschaft zwischen 11.06.2021 und 11.07.2021 für den räumlichen Umgriff des Stadions im Hinblick auf die Bereiche der Busparkplätze Nord, Süd und Gäste sowie die nördliche U-Bahn-Rampe, den Rettungsweg östlich der Esplanade sowie den Fußweg mit Fußgängerbrücke westlich der Gleisanlage am Rande der Fröttmaninger Heide mit den inhaltlichen Regelungen des §2 der aktuellen Arena-VO in der Fassung vom 29.07.2005 zu erlassen. 2. Die Beschlussfassung über die Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder- Stadionverordnung) wird in die Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses am 27.07.2021 vertagt. 3. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00165 vom 23.06.2020 bleibt bis zur Beschlussfassung aufgegriffen. Zudem bleiben die Bezirksausschussanträge Nr. 20-26 / B 00142 vom 16.06.2020, Nr. 20-26 / B 00291 vom 14.07.2020 und Nr. 20-26 / B 00424 vom 21.07.2020 aufgegriffen. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 17891
- 19.: Personalbedarf Gewerbebehörde / Großraum- und Schwertransporte
- 20.: Novellierung der Sondernutzungsrichtlinien und der Sondernutzungsgebührensatzung
- 21.: Satzung zur Änderung der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 04.05.2021
- 22.: München Klinik gGmbH (MüK)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00432 der der Fraktionen SPD / Volt und Die Grünen – Rosa Liste vom 22.09.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 23.: Umsetzungsbeschluss zur Zentralisierung der Anlagenbuchhaltung sowie Ergebnisse der Prüfaufträge für einen zentralen Rechnungseingang und die Zentralisierung der Einnahmen- und Ausgabenbuchhaltung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen des Vortrags werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Zentralisierung der Anlagenbuchhaltung bis zum 31.03.2022 im Rahmen des Projektes Zentralisierung der Buchhaltung umzusetzen. 3. Die betroffenen Referate werden beauftragt, weiterhin an der Zentralisierung der Anlagenbuchhaltung mitzuwirken und die Stadtkämmerei bei der Erfüllung des Auftrags zu unterstützen. 4. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Einrichtung der Stelle der Abteilungsleitung sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die Stellenschaffung erfolgt durch Einzug der Stellen B439044 (BesGr. A12/EGr. 11) und B439045 (BesGr. A12/EGr. 11) und ist im Ergebnis haushaltsneutral. 5. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die unter Ziffer 3.7 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden. 6. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, das Ziel weiter zu verfolgen, Rechnungen künftig zentral in der Stadtkämmerei eingehen und über einen standardisierten Prozess sowie die eingesetzte Technologie verarbeiten und möglichst automatisiert an die Sachbearbeiter*innen verteilen zu lassen. Nach Auswertung des Piloters in der Stadtkämmerei werden dem Stadtrat die Ergebnisse im Rahmen eines Umsetzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 05. Mai 2021 - 2 - 7. Der Prozess der Einnahmenbuchhaltung wird für den Bereich des SD-Moduls SAP (Forderungen ohne eigenes Vorverfahren) in Zusammenhang mit dem Programm d4f optimiert. Eine personelle Zentralisierung ist dazu nicht erforderlich. 8. Der Prozess der Ausgabenbuchhaltung wird für Rechnungen im Zusammenhang mit dem Programm d4f durch einen elektronischen Workflow optimiert. Eine personelle Zentralisierung ist dazu nicht erforderlich. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 24.: Nicht verbrauchte Mittel Bezirksausschussbudgets einmalig erneut zur Verfügung stellen
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Rechtliche Prüfung von verpflichtenden Zwangstests an Schülern und ggf. sofortiges Einstellen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird nicht zuerkannt. 2. Der Antrag bleibt aufgegriffen.)
- C.2.: Information der Münchner Kliniken und Ärzte über die Einsatzmöglichkeit von Ivermectin bei Covid 19- Erkrankungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird nicht zuerkannt. 2. Der Antrag bleibt aufgegriffen.)
- C.3.: Barrierefreie Informationen zu Corona ermöglichen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird einstimmig zuerkannt. 2. Der Antrag wird nach einer Aussprache einstimmig beschlossen. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 1377 findet damit seine Erledigung.)
- C.4.: Die Stadtkämmerei bleibt Betreuungsreferat der München Klinik gGmbH, um deren Zukunft zu sichern und sie vor der Insolvenz zu bewahren.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird gegen die Stimmen von CSU, ÖDP/FW, FDP - BAYERNPARTEI und AfD abgelehnt. 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- C.5.: München Klinik nicht ins Referat für Gesundheit überführen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird gegen die Stimmen von CSU, ÖDP/FW, FDP - BAYERNPARTEI und AfD abgelehnt. 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- C.6.: Tempo 30 durch die Hintertür: Wann kommt endlich das Machtwort des Oberbürgermeisters?
- C.7.: Impfmöglichkeiten für für Münchner*innen in prekären Wohnverhältnissen schaffen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- C.8.: Wiesn-Absage 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Die Gründe für die Absage des diesjährigen Oktoberfests werden in einem mündlichen Vortrag dargestellt. 3. Der Dringlichkeitsantrag findet damit seine Erledigung.)
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Direktorium
- 1.: Nebentätigkeit Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk
- Personal- und Organisationsreferat
- 2.: Gesundheitsreferat; Einstellung
- 3.: Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 16.04.2021 Beschaffung von Selbsttests für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München
- Sozialreferat
- 4.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens Wohnprojekt für junge wohnungslose Erwachsene Dantestr. 18 9. Stadtbezirk - Neuhausen - Nymphenburg
- Referat für Bildung und Sport
- 5.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 3 Krippen- und 2 Kindergartengruppen an der Mainaustraße 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Ermächtigung zu Vertragsverhandlungen
- 6.: Errichtung eines Kindertageszentrums mit 5 altersgemischten Gruppen mit je 8 Krippen- und 7 Kindergartenkindern am Hanns-Seidel-Platz 3 (künftig: Fritz-Erler-Str. 12) im 16. Stadtbezirk Ramerdorf-Perlach Ermächtigung zu Vertragsverhandlungen
- 7.: Beförderung zur Oberstudiendirektorin unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
- Kommunalreferat
- 8.: Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl - Bekanntgabe -
- 9.: Erwerb von Teileigentum (Haus für Kinder) 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 10.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Augustenstraße, Adelheidstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- 11.: Nahtstelle Freiham Nord / Aubing - Strategischer Grundstückstausch (Teil II) 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2020 – 2024
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 12.: Kreativquartier München – Teilbereich Kreativfeld Eigentumsübertragung der städtischen Kerngebietsflächen MK 1 und MK 2 im Kreativfeld an die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) Grundsatzbeschluss
- 13.: Verlängerung der Arbeitsplätze zur Unterstützung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt München Finanzierung
- 14.: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Finanzierung (Erhöhung) Änderung des MIP 2020-2024
- Gesundheitsreferat
- 15.: Finanzierung eines kommunalen PoC-Antigen-Schnelltestzentrums und Fortführung des bestehenden Corona-Testzentrums auf der Theresienwiese Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters vom 15.04.2020 Produkt 33414100 Gesundheitsschutz
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 21.04.2021
- 1.: Vergütungskonzept für die Sonderdienstverträge im IT-Bereich
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 15.04.2021
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 15.04.2021
- 2.: Übertragung von Grundstücken 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- 3.: A) Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Nähe Kuchenmeisterstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung B) Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Bei der Huttererstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung C) Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied An der Henschelstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung D) Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhauen-Langwied Nähe Ziegeleistraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses gemeinsam mit dem Gesundheitsausschuss vom 04.05.2021
- 4.: München Klinik gGmbH (MüK) Status der München Klinik gGmbH zum Übergang des Beteiligungsmanagements von der Stadtkämmerei an das Gesundheitsreferat
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 04.05.2021
- 5.: München Klinik gGmbH (MüK) Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens und Einräumung eines Untererbbaurecht hinsichtlich Haus 21 der München Klinik Schwabing
- Bekanntgabe im Finanzausschuss vom 04.05.2021
- 6.: Umsetzung der „Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“ Zuwendungsregister für das Jahr 2020
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen