Vollversammlung (2021-03-24 09:00:00)
Datum: | 24.03.2021, 09:00 |
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Ort: | Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, München (Stiglmaierplatz) |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Sachstandsbericht zur Corona-Pandemie
- A.2.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Revisionsamt auf der Grundlage der in der Vollversammlung vom 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- A.3.: Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 für das Sondervermögen Anwesen Schloss Kempfenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bestätigung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Stadtrat den Jahresabschluss 2019 für das Sondervermögen Anwesen Schloss Kempfenhausen mit den in der Anlage aufgeführten Beträgen fest und erteilt die Entlastung. Mit der dargestellten Behandlung und Verwendung des Jahresüberschusses 2019 besteht Einverständnis. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.4.: Mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum II: Sicherung von unbebauten Flächen über Vorkaufsrecht nach § 24 Baugesetzbuch
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 24.03.2021 (Vertagt in die nächste Sitzung des Kommunalausschusses. Der Änderungs-/Ergänzungsantrag von DIE LINKE./Die PARTEI gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Mehr dauerhaft bezahlbarer Wohnraum II: Sicherung von unbebauten Flächen über Vorkaufsrecht nach §24 Baugesetzbuch
- A.5.: Stadtwerke München GmbH hier: LHM Services GmbH Bildung eines Aufsichtsrats Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 24.03.2021 Änderung der Besetzung des Aufsichtsrates der LHM Services GmbH
- A.6.: Olympiapark München GmbH (OMG); Satzungsänderung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der als Anlage 1 beigefügten Neufassung der Satzung der Olympiapark München GmbH wird zugestimmt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Satzung durchgehend gendergerechte Sprache (Beispiele: Lehrer*innen, ein*e Lehrer*in) umzusetzen. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird ermächtigt, Änderungen der Satzung der Olympiapark München GmbH, welche im Rahmen des Änderungsaktes (notarielle Beurkundung, Eintragung etc.) erforderlich sind und die grundsätzlichen Positionen der Landeshauptstadt München nicht berühren, sowie redaktionelle Änderungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.7.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stellvertretend beratenden Mitgliedes - Benennung eines stellvertretend beratenden Mitgliedes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Frau Theresa Härtter wird als stellvertretend beratendes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Frau Heide Müller wird als stellvertretend beratendes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss benannt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.8.: Umsetzung Handlungsempfehlungen Annahme einer Zuwendung i. H. v. 50.000 Euro sowie Zuwendungen an das Sozialreferat für die Jahre 2021, 2022, 2023 von Amazon Deutschland Services GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der Annahme einer Zuwendung der Amazon Deutschland Services GmbH in Höhe von 50.000 Euro zu Gunsten des Sozialreferates mit Dank zu. Die Spende wird dem Spendenkonto Corona-Hilfe zugeführt. 2. Im Übrigen stimmt der Stadtrat der Annahme von Zuwendungen der Amazon Deutschland Services GmbH an das Sozialreferat bis zu einem Wert in Höhe von jährlich insgesamt bis zu 100.000 Euro für die Jahre 2021, 2022 und 2023 zu. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.9.: Transparente Darstellung und Controlling der Wirtschaftlichkeit bei IT-Projekten II
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Entscheidungsvorschlag in Kapitel 3 wird zugestimmt, d. h. • hinsichtlich der Ziffern 1, 2 und 4 (1. nicht nur der direkte monetäre Nutzen in Zahlen darstellen, 2. nicht nur den übliche 5-Jahres-Zeitraum betrachten, 4. Nutzen nach einiger Zeit bewerten) des ursprünglichen Stadtratsantrags werden die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen weiterhin wie in der zweijährigen Erprobungsphase gehandhabt; • hinsichtlich der Ziffer 3 des Antrags (nur noch monetär wirtschaftliche, gesetz- lich vorgeschriebene oder für die Stadtgesellschaft sehr nützliche IT-Vorhaben beschließen) wird die Kategorisierung um Life-cycle-Vorhaben ergänzt und in der Portfolioplanung verwendet; • der Stadtrat bestätigt: Wenn zum heben von Wirtschaftlichkeitseffekten in den Fachbereichen IT eingesetzt wird, ergibt es sich, dass in der Folge der Umset- zung von entsprechenden Beschlussvorlagen zur Finanzierung der IT-Unter- stützung oder Digitalisierungsmaßnahme für die Planung und Erstellung und auch für den Betrieb der neuen Systeme der Teilhaushalt des RIT Ausweitun- gen erfährt. Über die nachzuhaltende Wirtschaftlichkeit in den IT-Vorhaben wird sicher gestellt, dass die Einsparpotentiale in anderen Teilhaushalten gehoben und tatsächlich im Haushalt abgebildet werden (Ein Automatismus zur Erhöhung des Teilhaushalts des RIT durch die Digitalisierung wird seitens des IT-Referats nicht erwartet.). 2. Dem weiteren Vorgehen beim Nachhalten des Nutzens - wie unter Ziffer 4.1 ausführlich dargestellt - wird zugestimmt, d. h. im Kern: • Bei Einsparungen im Bereich von Sachkosten wird per Antragsziffer der Budgetansatz zu 100 % der berechneten Einsparung vorab aber mit Wirkung ab geplantem Eintreten des Effektivzeitpunkts herabgesetzt. Falls das Eintreten des Nutzens bei den Sachkosten zwar sicher ist, die Höhe und der Zeitpunkt der Einsparung größeren Unsicherheiten unterliegt, kann im Benehmen mit der SKA von den 100 % im Einzelfall angemessen abgewichen werden. • Bei Einsparungen im Bereich der zahlungswirksamen Personalaufwendungen wird per Antragsziffer das Referatsbudget für zahlungswirksame Personalaufwendungen zu 70 % der berechneten Einsparung vorab mit Wirkung ab geplantem Eintreten des Effektivzeitpunkts herabgesetzt. • Die Darstellung der Personaleinsparungen erfolgt monetär auf Basis der zugrunde zu legenden Jahresmittelbeträge (Jahr der Beschlussfassung). • Bei großen gesamtstädtischer IT-Infrastrukturvorhaben werden • direkt wirksame Einspareffekte direkt in den betroffenen Teilhaushalten umgesetzt, Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 24. März 2021 - 2 - • indirekt wirksames Einsparungspotential gilt als zunächst nicht haushaltswirksam und wird über Folgevorhaben die die zentralen Komponenten nutzen, haushaltswirksam realisiert, • Im Falle von Projektverzögerungen verzögert sich der Eintritt der Nutzeneffekte. Das RIT informiert die SKA und das POR, Reduzierungen des Teilhaushalts werden dann entsprechend verschoben, die Beschlusspflichtigkeit wird geprüft und ggf. umgesetzt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03390 "Transparente Darstellung und Controlling der Wirtschaftlichkeit bei IT-Projekten" Der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 19.09.2017 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 24. März 2021 - 3 - Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 24. März 2021 - 4 -)
- A.10.: Digitale Füllstandanzeigen für besonders frequentierte Orte schaffen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Auf Grund der im Vergleich zur Nutzung verfügbarer Services wie „Google Maps“ entstehenden Kosten und der kurzfristig nicht möglichen Produktivsetzung erfolgt keine Umsetzung einer vollautomatisierten, kameragestützten Lösung zur digitalen Füllstandsanzeige durch das IT- Referat. 2. Bis zur Sitzung des IT-Ausschusses am 19.05.2021 legt das RIT das Ergebnis eines Pilotprojekts an mindestens einem Platz (inkl. dem Gärtnerplatz) vor. In diesem Pilotprojekt wird die manuelle, App- gestützte Eingabe in einem Ampelsystem durch den KAD mit öffentlicher Abrufbarkeit der Daten auf geeigneten, stadteigenen Websites erprobt. Parallel dazu werden Lösungsansätze basierend auf Google Maps untersucht und dem Pilotversuch gegenübergestellt. Falls die Ergebnisse des Pilotversuchs aus Sicht des RIT einer Weiterführung und Ausweitung im Wege stehen, wird gebeten dem Ausschuss zeitgleich eine kostenneutrale Alternative vorzustellen. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00393 von der SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 01.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.11.: Öffnung von Sport- und Grünflächen in Zeiten der Coronapandemie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01193 von der Stadtratsfaktion Die Grünen – Rosa Liste, SPD/Volt-Fraktion vom 17.03.2021 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09.03.2021 und des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.03.2021
- 1.: Förderung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Landeshauptstadt München; Sachstandsbericht 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das vorgelegte Handlungskonzept (vgl. Anlage 1) der Landeshauptstadt München zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements wird genehmigt. Es wird die Einführung eines regelmäßigen „Runden Tisches“ nach dem barcamp am 10. Juli 2021 geprüft. Er dient dazu, das Expert*innenwissen in die Digitalstrategie für das bürgerschaftliche Engagement in der Landeshauptstadt München einfließen zu lassen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgabe im Verwaltungs- und Personalausschuss am 17.03.20021
- 2.: Tätigkeitsbericht der behördlichen Datenschutzbeauftragten 2019/2020 Datenschutzreform 2018 – Teil 3 Darstellung der positiven Effekte durch Stellenzuschaltungen sowie der negativen Effekte durch Unterschreitung des ermittelten Stellenmehrbedarfs
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.03.2021
- 3.: Die Verwaltung der Zukunft von heute auf morgen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Personal- und Organisationsreferenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtratsantrag Nr. A 20-26 / A 00204 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: DigitalCharta der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der DigitalCharta der Landeshauptstadt München gemäß Anlage 1 zu. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die DigitalCharta an die städtischen Beschäftigten zu kommunizieren und gemeinsam mit dem IT- Referat umzusetzen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Arbeitsmarktzulage für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen; Wege aus der Kita-Krise IV; Gehaltszulagen für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen;
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Zahlung der Arbeitsmarktzulage für den Erziehungsdienst wird nach Maßgabe der Beschlüsse des Stadtrats in den Beschlussfassungen vom 22.10.2014 und 23.11.2017 sowie auf der Grundlage der Ermächtigungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern vom 29.07.2014, 24.03.2015 und 09.07.2019 ab 01.11.2021 bis 31.12.2026 unverändert fortgeführt. 3. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Referat für Bildung und Sport sowie dem Sozialreferat dem Stadtrat spätestens im zweiten Quartal 2026 einen Bericht zur personalwirtschaftlichen Entwicklung ab Einführung der Arbeitsmarktzulage sowie einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen. 4. Das Referat für Bildung und Sport und das Sozialreferat werden beauftragt, die bis 31.12.2026 erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. bis zu 9,3 Mio € Euro im Rahmen der Entwurfsplanung 2022 entsprechend zu berücksichtigen. Sofern im Haushaltsjahr 2021 Entwicklungen eintreten, die eine Reduzierung der Personalausgaben notwendig machen, ist eine gesamtstädtische Gegenfinanzierung zu erarbeiten. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Wege aus der Kita-Krise IV Gehaltszulagen für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 17.03.2021
- 6.: it@M Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2018 des Dienstleisters für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München, bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit folgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt. Die Bilanz wird mit einer Summe von 220.932.469,82 € (Aktiva entspricht Passiva) festgestellt. Der Gewinnvortrag beläuft sich zum 31.12.2019 auf 5.758.850,89 €. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 2.267.054,74 € festgestellt. Der Jahresgewinn wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2019 des Dienstleisters für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München, wird gemäß § 25 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2019 wird gemäß Artikel 102 Abs. 3 Gemeindeordnung die Entlastung erteilt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 17.03.2021
- 7.: Transparente Darstellung und Controlling der Wirtschaftlichkeit bei IT-Projekten II
- 8.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im IT-Referat auf Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- 9.: Stadtratshearing zu Geschlechtergerechtigkeit in der Digitalisierungsstrategie der Stadt München
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 18.03.2021
- 10.: Mietspiegel für München 2021 als Fortschreibung des Mietspiegels für München 2019 Veröffentlichung und Anerkennung des Mietspiegels als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München
- 11.: Verlängerung des ganztägigen Übernachtungsschutzes aufgrund der weiter andauernden SARS-CoV-2-Virus-Pandemie 2021 Pilotprojekt Duschbus für München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der befristeten Weiterführung des ganztägigen Übernachtungsschutzangebotes bis zum Ende des Lockdowns, längstens bis zum 31.12.2021, mit den unter Punkt 1 genannten Rahmenbedingungen wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für das Jahr 2021 zusätzlich erforderlichen 653.600 € im Bereich der aktuell mit 3.290.000 € veranschlagten Sicherheitsdienstleistungen einzusparen. Zudem wird das Sozialreferat gebeten, gemeinsam mit der Polizei und den Nutzer*innen ggf. den städtischen Haushalt entlastende Schutzkonzepte zu erarbeiten. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, im Herbst 2021 die Ergebnisse des Runden Tisches Übernachtungsschutz und das angepasste Sicherheitskonzept für den Übernachtungsschutz vorzustellen. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06438 von der FDP Stadtratsfraktion vom 19.12.2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Pilotprojekt Duschbus für München
- 12.: Förderung hauptamtlicher Integrationslots*innen in München nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie 1. Stadtbezirk - Altstadt-Lehel
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.03.2021
- 13.: Änderung der Brennstoffverordnung - BStV und der Hausarbeits- und Musiklärmverordnung - HMV
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Errichtung und den Betrieb von Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe - Brennstoffverordnung (BStV) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten in der Landeshauptstadt München – Hausarbeits- und Musiklärmverordnung (HMV) wird gemäß Anlage 3 beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.03.2021
- 14.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/39 Bingener Straße (westlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße und Triebstraße und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. xxxx Bingener Straße (westlich), Thorner Straße (östlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße sowie Triebstraße Botanikum B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss - C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1740 Feldmochinger Straße (westlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße - Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses - Stadtbezirk 10 Moosach
- 15.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching Satzungsbeschluss Satzung „Wettersteinplatz" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Wettersteinplatz“)
- Bestätigung von Beschlüsses des Mobilitätsausschuss vom 17.03.2021
- 16.: Weißmarkierungen auf den Strecken mit ehemaligen Pop-up-Radwegen Verkehrswende jetzt einleiten – Vorfahrt fürs Rad 4 Ein neuer Anlauf für Radfahrstreifen in der Rosenheimer Straße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Verkehrswende jetzt einleiten – Vorfahrt fürs Rad 4 Ein neuer Anlauf für Radstreifen in der Rosenheimer Straße
- Verwandter Antrag: Kein Fahrspurentfall in der Elisenstraße
- Verwandter Antrag: Pop-Up Bike Lanes auch 2021
- 17.: Ausbau Bahnüberführung Dachauer Straße mit Offenthaltung der Durchfahrt für eine Tram
- Bestätigung eines Beschlusses des Sportausschusses vom 10.03.2021 und des Bildungsausschusses vom 10.03.2021
- 18.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Referat für Bildung und Sport auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 16.03.2021
- 19.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Referat für Arbeit und Wirtschaft auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26/V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26/V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- 20.: Gasteig München GmbH Änderung des Gesellschaftsvertrags
- 21.: Olympiapark München GmbH (OMG); Satzungsänderung
- Bestätigung von Beschlüssen des Stadtentwässerungsausschusses vom 09.03.2021
- 22.: Jahresabschluss der Münchner Stadtentwässerung für das Wirtschaftsjahr 2019 Zweiter Zwischenbericht 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung werden der Vollversammlung des Stadtrates der Jahresabschluss 2019, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht der Münchner Stadtentwässerung mit folgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt: 1.1 Die Bilanz zum 31.12.2019 wird mit einer Summe von 1.726.305.434,70 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresgewinn von 66.086.533,11 € festgestellt. 1.3 Verwendung des Jahresgewinns von 66.086.533,11 €: 1.3.1 In die Rücklage für die Deponie-Risikovorsorge werden 16.319,44 € eingestellt. 1.3.2 In die allgemeine Rücklage werden im Einklang mit § 6 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern 66.070.213,67 € eingestellt. 2. Der Jahresabschluss 2019 der Münchner Stadtentwässerung wird gemäß § 25 Absatz 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekannt gegeben. 3. Für die Wirtschaftsführung mit vorgelegtem Jahresabschluss 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung die Entlastung erteilt. 4. Vom Zweiten Zwischenbericht 2020 der Münchner Stadtentwässerung wird Kenntnis genommen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 23.: Bereitstellung von Wohnraum für Beschäftigte der Münchner Stadtentwässerung Grundsatzbeschluss Münchner Stadtentwässerungswerke – Dienst- und Werkswohnungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Bericht über den Bedarf der Münchner Stadtentwässerung zur Bereitstellung von zusätzlichem bezahlbarem Wohnraum für ihre Beschäftigten wird Kenntnis genommen. 2. Das Vorgehen der Münchner Stadtentwässerung wird befürwortet. 3. Die Münchner Stadtentwässerung wird beauftragt, die erforderlichen Machbarkeitsstudien für die dargestellten in Frage kommenden Standorte zu erstellen und dem Stadtrat das Ergebnis der auf dieser Basis erfolgten Priorisierung von Projekten zur Genehmigung vorzulegen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00272 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Dr. Evelyne Menges und Frau StRin Veronika Mirlach vom 21.07.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Münchner Stadtentwässerungswerke - Dienst- und Werkswohnungen
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 11.03.2021
- 24.: Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen für SoBoN-Bestandshalter_innen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Für SoBoN-Bestandshalter_innen wird ein alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen eingeführt, das zusätzlich zum bisher üblichen Teileigentumsmodell Anwendung findet. Dieses gilt künftig generell. 2. Zur rechtlichen Umsetzung des alternativen Nutzungsmodells wird das Dauernut- zungsrecht nach §§ 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz angewendet. 3. Die Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung in der Fassung vom 26.07.2017 werden in Ziff. 5. wie folgt angepasst (die neu gefassten Passagen sind fett hervorgehoben): „5. Art der Erbringung der Leistung Bei Erschließungsanlagen und Kindertagesstätten kann auch die tatsächliche Herstellung nach den für die Stadt geltenden Normen übernommen werden. Bei Erschließungsanlagen bietet sich hierfür der Abschluss eines Erschließungsvertrages an. Kindertagesstätten müssen nicht in jedem Fall der Stadt übereignet werden, im Einzelfall kann es genügen, wenn rechtlich gesichert ist, dass sie einem Betreiber unentgeltlich als öffentliche Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Für Bestandshalterinnen und Bestandshalter (keine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz) wird anstelle der Übereignung an die Stadt bei baulich integrierten Kindertagesstätten ein alternatives Nutzungsmodell in Gestalt des Dauernutzungsrechts nach dem Wohnungseigentumsgesetz angeboten, das zusätzlich zum Teileigentumsmodell Anwendung findet.[...]“ 4. Hinsichtlich der weiteren Details des alternativen Nutzungsmodells sowie der zwingend zu beachtenden förderrechtlichen Besonderheiten wird auf den nichtöffentlichen Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00667) verwiesen. In Fortentwicklung hiervon gelten künftig folgende besondere Inhalte. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 24. März 2021 - 2 - 4.1 Die Landeshauptstadt München führt die Instandhaltung / Instandsetzung der Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung einschließlich der Außenspielflächen auf eigene Kosten durch. Der bzw. die jeweilige Eigentümer_in übernimmt die In- standhaltung / Instandsetzung sämtlicher sonstiger Flächen / Anlagen. Diese Auftei- lung gilt für die Verkehrssicherungspflicht entsprechend. Eine Kostenbeteiligung der Landeshauptstadt München für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen außerhalb der Räumlichkeiten der Kindertagesein- richtung erfolgt nur, sofern die betroffenen Anlagen und Flächen im Fall der Bildung von Wohnungseigentum als Gemeinschaftseigentum zu qualifizieren wären und nur mit Zustimmung der Landeshauptstadt München. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die geplante Maßnahme der ordnungsmäßigen, dem gemeinsamen Interesse entsprechenden Verwaltung dient und sich aus Sicht eines ordentlichen Kaufmanns als sparsam und wirtschaftlich erweist. Ausgenommen sind insbesondere Treppenhäuser und Aufzüge in anderen Teilen des Gebäudes sowie Zuwegungen und Spielplätze, welche von der KiTa nicht benutzt werden. Zudem beteiligt sich die Landeshauptstadt München nur an den nicht-ursächlichen, nur flächenanteiligen Kosten. Der sich aus den beiden Faktoren ergebende Beteiligungsanteil wird im Ausführungsvertrag konkret ausgewiesen. Für Maßnahmen, die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehen (bauliche Veränderungen), erfolgt eine Beteiligung an den Kosten nur im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt München. Dieses darf ohne Gründe verweigert werden. Darüber hinaus ist der bzw. die jeweilige Eigentümer_in zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung und insbesondere zu einem ordnungsgemäßen Bauunterhalt des Gebäudes, in dem sich die Kindertageseinrichtung befindet, verpflichtet. Im Fall der Nichterfüllung ist die LHM nach erfolgter Mahnung insoweit zur Ersatzvornahme auf Kosten des jeweiligen Eigentümers bzw. der jeweiligen Eigentümerin berechtigt. 4.2 Die Landeshauptstadt München erlangt einen Anspruch auf Übertragung des Teileigentums an der Kindertageseinrichtung samt Nebenflächen, wenn der bzw. die Eigentümer_in den Grundstücksteil, in dem sich die Kindertageseinrichtung befindet, nach dem Wohnungseigentumsgesetz teilen lässt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 24. März 2021 - 3 - 4.3 Der Eigentümer ist zur Versicherung des Gebäudes, in dem sich die jeweilige Kindertageseinrichtung befindet, sowie zu seinem Wiederaufbau im Fall der Zerstörung oder des Gebäudeabrisses verpflichtet. Nach Ablauf der gewöhnlichen Lebensdauer des Gebäudes wird die Landeshauptstadt München mit dem bzw. der Eigentümer_in ernsthafte Verhandlungen zu einem möglichen Abriss und zu einer etwaigen Beteiligung der Stadt an den Wiederaufbaukosten führen. Die gewöhnliche Lebensdauer des Gebäudes ist jedenfalls dann erreicht, wenn der Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand unverhältnismäßig hoch wird, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsmäßige Verwaltung – samt ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung – und ein ordnungsgemäßer Bauunterhalt durchgeführt worden ist. Dies ist i. d. R. frühestens nach Ablauf von 80 Jahren gegeben (eine ausnahmsweise kürzere Frist kommt nur in Betracht, wenn die Gründe dafür unvorhersehbar waren). Falls kein Wiederaufbau an derselben Stelle erfolgen soll, werden die Parteien über die Bereitstellung einer vergleichbaren Fläche durch und auf Kosten des bzw. der Eigentümer_in für den Betrieb als Kindertageseinrichtung verhandeln. Sofern und soweit im Falle der Zerstörung (nicht aufgrund eines Gebäudeabrisses oder mangelnder ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung) der Wiederaufbau nicht durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt ist, beteiligt sich die Stadt anteilig an den Kosten für den Wiederaufbau. Dies erfolgt ent- sprechend der Summe, welche sich aus dem jeweils gültigen Verfahren zur Feststellung der üblichen Herstellungskosten im Ersterrichtungsfall ergibt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Fall bereits abgeschlossener Grundvereinba- rungen, auf deren Grundlage bereits ein Rechtsanspruch der Stadt auf Übertragung des Teileigentums an der jeweiligen künftigen integrierten Kindertageseinrichtung besteht, an Stelle dessen nachträglich das alternative Nutzungsmodell im Sinne der vorherigen Antragsziffern 1-4 zu vereinbaren, wenn die folgenden Voraussetzungen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 24. März 2021 - 4 - erfüllt sind: • der bzw. die Vertragspartner_in ist Bestandshalter_in • eine Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist noch nicht erfolgt • für die Kindertageseinrichtung sind noch keine Zahlungen seitens der Landes- hauptstadt München erfolgt • der bzw. die Vertragspartner_in muss im Vorfeld gegenüber der Landeshauptstadt schriftlich versichern, nicht förderschädlich mit dem Vorhaben bzw. der Maßnahme begonnen zu haben, und sich verpflichten, dass dies auch vor Zugang der städtischen Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht geschehen wird. Weiterhin muss er bzw. sie sich verpflichten, die für die Beantragung der Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis („Bauerlaubnis“) bei der Regierung von Oberbayern sowie der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhaben- / Maßnahmenbeginn erforderlichen Unterlagen unverzüglich beim Referat für Bildung und Sport einzureichen und etwaige im bestehenden städtebaulichen Vertrag enthaltenen Fertigstellungsfristen auch angesichts der Verzögerungen durch die Nachverhandlungen und das zusätzliche Erfordernis einer Zustimmung zum vorzeitigen Vorhaben- / Maßnahmenbeginn einzuhalten. • der Landeshauptstadt München entstehen keine finanziellen Nachteile, d. h. die Kosten des Nachtrags, z.B. Rechtsanwalts-, Notar- und Grundbuchkosten wer- den von dem bzw. der Antragsteller_in getragen; der bzw. die Antragsteller_in steht neben den beim alternativen Nutzungsmodell üblichen Schadensersatzverpflichtungen auch für den ggf. vollständigen Ausfall der Refinanzierung durch den Freistaat Bayern für den Fall des vorzeitigen Vorhaben- / Maßnahmenbeginns ein. • das Kommunalreferat holt die ggf. erforderliche nochmalige Unbedenklichkeits- bescheinigung über die Stadtkämmerei ein. Es ist im jeweiligen Einzelfall stadtintern geklärt, dass die Refinanzierung durch den Freistaat Bayern in der für einen Teileigentumserwerb üblichen Höhe im Fall des nachträglichen Wechsels auf das alternative Nutzungsmodell nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 24. März 2021 - 5 - 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 11.03.2021
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses als Werkausschuss vom 11.03.2021
- 25.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsjahr 2020/2021 1. Erster Zwischenbericht 2. Ausgleich der Mehrbelastung aus der Tarifrunde 2020; Anpassung des Betriebszuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der erste Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 wird zur Kenntnis genommen. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Kulturreferat wird daher beauftragt, die für das laufende Haushaltsjahr benötigten Auszahlungsmittel in Höhe von 354.000 € zum Nachtragshaushaltsplan 2021 auf der Finanzposition 3315.715.0000.7 (Innenauftrag 561013205, Sachkonto 681248), Betriebszuschuss Münchner Kammerspiele, anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produktes 36111320 „Beteiligungsmanagement“ Produktleistung 36111320500 „Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele“ erhöht sich zahlungswirksam um 354.000 €. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 11.03.2021
- 26.: Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Kulturreferat auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- 27.: Förderung aktueller darstellender Kunst in den Jahren 2021 bis 2024 Berufung der Jurymitglieder zur Erarbeitung der Vergabeempfehlungen in den Bereichen -Freie Bühnen -Freie Theaterschaffende -Freie Tanzschaffende -Freies Kinder- und Jugendtheater
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Mit der Berufung von Herrn Stadtrat Leo Agerer (Fraktion der CSU), Frau Stadträtin Mona Fuchs (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste), Frau Stadträtin Sonja Haider (Fraktion ÖDP/FW), Frau Stadträtin Julia Schönfeld-Knor (Fraktion SPD/Volt), Frau Stadträtin Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste) als Mitglieder der Jury Freie Bühnen besteht Einverständnis. Die benannten Stadtratsmitglieder können auch eine Stellvertretung aus ihren Fraktionen entsenden. 2. Mit der Berufung von Frau Stadträtin Marion Lüttig (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste), Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges (Fraktion der CSU), Frau Stadträtin Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste), Herrn Stadtrat Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW), Frau Stadträtin Julia Schönfeld-Knor (Fraktion SPD/Volt) als Mitglieder der Jury Freie Theaterschaffende bis zum 31.03.2024 für die Förderperiode 2022-2024 besteht Einverständnis. Die benannten Stadtratsmitglieder können auch eine Stellvertretung aus ihren Fraktionen entsenden. 3. Mit der Berufung von Frau Stadträtin Ulrike Grimm (Fraktion der CSU), Herrn Stadtrat Roland Hefter (Fraktion SPD/Volt), Frau Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW), Frau Stadträtin Marion Lüttig (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste), Herrn Stadtrat Thomas Niederbühl (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste) als Mitglieder der Jury Freie Tanzschaffende bis zum 31.03.2024 für die Förderperiode 2022-2024 besteht Einverständnis. Die benannten Stadtratsmitglieder können auch eine Stellvertretung aus ihren Fraktionen entsenden. 4. Mit der Berufung von Frau Stadträtin Marion Lüttig und Herrn Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen-Rosa Liste), Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt (Fraktion der CSU), Frau Stadträtin Kathrin Abele (Fraktion SPD/Volt) sowie Frau Stadträtin Sonja Haider, Fraktion ÖDP/FW als Mitglieder der Freien Kinder- Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 24. März 2021 - 2 - und Jugendtheater-Jury besteht Einverständnis. Die benannten Stadtratsmitglieder können eine Stellvertretung aus ihren Fraktionen entsenden. 5. Mit der Berufung von Emre Akal, Andrea Funk, Sabine Hug, Guido Huller, Dr. Renata Kaiser, Dr. Katharina Keim als Jurymitglieder der Freien-Bühnen-Jury besteht Einverständnis. Mit der Berufung von Antje Otto, Prof. Dr. David Roesner, Christiane Wechselberger als Ersatzmitglieder besteht Einverständnis. 6. Mit der Berufung von Sarah Bergh, Dr. Rasmus Cromme, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ernst, Adrian Herrmann, Dr. Stephanie Metzger, Daniel Richter als Jurymitglieder der Jury Freie Theaterschaffende besteht Einverständnis. Mit der Berufung von Sebastian Linz, Matthias Schulze-Kraft, Silvia Stammen, Berit Wohlfarth als Ersatzmitglieder besteht Einverständnis. 7. Mit der Berufung von Dr. Miriam Althammer, Thomas Betz, Susanne Ernst, Anke Euler, Dr. Liane Simmel, Prof. Olivier Vercoutère als Jurymitglieder der Jury freie Tanzschaffende besteht Einverständnis. Mit der Berufung von Dr. Simone Egger und Inga Kunz als Ersatzmitglieder besteht Einverständnis. 8. Mit der Berufung von Antigone Akgün, Antonia Brix, Jessica Glause, Rudolf Herfurtner, Christian Schönfelder, Dr. Ulrike Wörner v. Faßmann als Mitglieder der Jury Freie Kinder- und Jugendtheater besteht Einverständnis. Mit der Berufung von Jürgen Decke, Gundula Hölty, Kassandra Wedel und Sabine Leucht als Ersatzmitglieder der Jury Freie Kinder- und Jugendtheater besteht Einverständnis besteht Einverständnis. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 28.: Münchener Biennale Durchführung des 19. Festivals für neues Musiktheater im Jahr 2024
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Münchener Biennale – Festival für Neues Musiktheater soll auch im Jahr 2024 stattfinden. Die städtische Grundfinanzierung pro Festival beträgt, vorbehaltlich der vom Stadtrat zu beschließenden Haushalte 2023 und 2024, 2.566.400 €; dies sind 1.283.200 € jährlich, die zum jeweiligen Haushaltsjahr auf Innenauftrag 561010176 angemeldet werden (betrifft: Produkt Nr. 36250100 „Kulturreferat - Förderung von Kunst und Kultur“). Die zur Durchführung der Biennale- Veranstaltungen zusätzlich erforderlichen Mittel für die Mietkosten für Gasteig (bzw. in der Umbauzeit des Gasteig Haidhausen für die entsprechenden Interimsorte) und Muffathalle müssen vom Kulturreferat im Rahmen der Entwurfsplanung des jeweiligen Haushaltsjahres berücksichtigt werden. Das Kulturreferat und die Stadtkämmerei werden beauftragt sicherzustellen, dass weiterhin erzielte Mehreinnahmen der Biennale (Innenaufträge 561010000 - 561010002) budgeterhöhend und jahres- und festivalübergreifend für die Durchführung der Festivals zur Verfügung stehen. 2. Mit der Ermächtigung des Kulturreferats zum Abschluss von Künstler*innen-, Libretti- und Entwicklungsverträgen sowie von Werkverträgen und sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. Koproduktionen) bis maximal 850.000 € für die Jahre 2023 und 2024 (Vorbereitungs- und Durchführungsjahr des Festivals) zur Realisierung der entsprechenden Auftragswerke besteht Einverständnis. 3. Das Kulturreferat wird beauftragt, dem Stadtrat den Vorschlag einer Fortführung der Biennale über das Jahr 2024 hinaus im Jahr 2022 vorzulegen. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 23.03.2021
- 29.: Satzung zur Änderung der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 23.03.2021
- 30.: Festsetzung Kalkulatorischer Zinssatz 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat beschließt den kalkulatorischen Zinssatz für das Jahr 2022 in Höhe von 2,00 % festzusetzen. Bei den Betrieben gewerblicher Art wird der Stadtkämmerei zudem das Recht eingeräumt, den Zinssatz von 2,00 % zu unterschreiten, falls dies aus steuerlichen Gründen erforderlich ist. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 31.: Entwurf eines Bayerisches Grundsteuergesetzes Information des Stadtrats;
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03967 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 11.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04735 von der FDP-mut Stadtratsfraktion vom 04.12.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05263 von Herrn BM Manuel Pretzl und Herrn StR Hans Podiuk vom 24.04.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 32.: Verzinsung von Steuernachzahlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Vortrag des Stadtkämmerers wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00482 der FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 06.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 33.: digital@M GmbH Änderung des Gesellschaftsvertrages • Erweiterung des Unternehmenszwecks • Abhalten der Aufsichtsratssitzungen in digitaler Form
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Änderung des § 3 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag wird wie folgt zugestimmt: (1) Die Aufgabe des Unternehmens besteht darin, die Landeshauptstadt München oder deren gemeindliche Unternehmen (Art. 86 Gemeindeordnung) oder die städtischen Beteiligungsgesellschaften oder andere Kommunen bei der Erfüllung der ihnen gleichermaßen obliegenden Aufgaben innerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Erfüllung der im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München stehenden Aufgaben mit Informationstechnik zu unterstützen und eine ordnungsgemäße, moderne, effiziente und zeitgerechte Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München zu ermöglichen. 2. Der Änderung des § 6 Gesellschaftsvertrag wird wie folgt zugestimmt: (6) (1) Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in Sitzungen gefasst. (2) Im begründeten Ausnahmefall (z. B. Pandemie, Epidemie, Endemie, Katastrophenfall) ist der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende ermächtigt, die Sitzung in Form von Videokonferenzen (Bild und Ton) abzuhalten. (3) Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (4) Dies gilt auch für Wahlen. (5) Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag. (6) Im Falle der Abwesenheit der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden gibt die Stimme der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters den Ausschlag. (7) Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. (8) Falls der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei Stimmgleichheit kraft Gesetzes eine zweite Stimme zusteht, ist sie bzw. er berechtigt, aber nicht verpflichtet, von dieser Gebrauch zu machen. (9) Wird auf Anordnung des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Aufsichtsrates die Sitzung in Form einer Videokonferenz abgehalten, so kann auch die Beschlussfassung im Wege der Videokonferenz erfolgen. (10) Ein Recht zum Widerspruch gegen diese Art der Beschlussfassung besteht nicht. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 24. März 2021 - 2 - 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Dringlichkeitsantrag zum Haushaltskonzept des Referats für Bildung und Sport
- C.2.: Niemand bleibt allein! - Besuchskonzept für Alten- und Pflegeheime sowie die Kliniken in München flächendeckend durch Schnelltests ermöglichen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- C.3.: Sozialarbeitende besser schützen - Schnelltest zur Verfügung stellen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird in folgender Fassung einstimmig beschlossen: 1. Das Gesundheitsreferat wird in Abstimmung mit dem Sozialreferat beauftragt, dass Sozialarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen der Sozialverwaltung, die im regelmäßigen, professionellen kontaktnahen Austausch mit Klient*innen stehen, z.B. in der BSA, mindestens zweimal die Woche Corona-Schnelltests zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Räumlichkeiten und Material um diese durchzuführen werden bereitgestellt. Die Testungen gelten als Arbeitszeit. 2. Das Gesundheits- und Sozialreferat verhandelt mit den freien Trägern, um eine entsprechende Regelung auch für die aufsuchenden Sozialarbeitenden in München herzustellen. 3. Die Stadtverwaltung prüft, inwieweit die Klient*innen in die Teststrategie miteinbezogen werden können. 4. Diese Maßnahmen werden solange fortgesetzt, bis die betroffenen Personen geimpft werden können. 5. Der Stadtrat beschließt die Maßnahmen unter der Prämisse, dass der Freistaat die Kosten übernimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Verwaltung gebeten, dem Stadtrat die Kosten zur Entscheidungsfindung vorzulegen. 6. Dem Stadtrat wird im Gesundheitsausschuss, ggf. auch durch einen mündlichen Vortrag am 24.04.2021, ein Zwischenstand berichtet. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 24. März 2021 - 2 - 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- C.4.: Stadtratshearing zur digitalen Corona-Strategie in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird gegen die Stimmen der AfD beschlossen. 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- C.5.: München wird Modellstadt mit 7-Tagesinzidenz über 100 und testet Öffnungen mit konsequentem Testregime
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird gegen die Stimmen der AfD beschlossen. 3. Der Dringlichkeitsantrag ist damit erledigt.)
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Unterstützung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt München Finanzierung
- A.2.: A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 10. Stadtbezirk Moosach Bingener Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Hanselmannstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung C) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 6. Stadtbezirk Sendling Esswurmstraße, Gaißacher Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung D) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Linprunstraße, Nähe Linprunstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung E) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Garmischer Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.3.: Grundstückstausch 16. Stadtbezirk Ramersdorf – Perlach - Finanzierung - Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020-2024
- A.4.: Grundstücksübertragung 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann Ermächtigung zum Rückerwerb einer Kindertageseinrichtung und zur Anmietung eines Familien- und Beratungszentrums und Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
- A.5.: SARS-CoV Pandemie Einrichtung und Betrieb einer temporären Impfaußenstelle (IAS) für Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind Bekanntgabe der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeister vom 12.03.2021 Produkt 33414100 Gesundheitsschutz Finanzierung für das Jahr 2021
- A.6.: Beschaffung von FFP2-Masken und medizinischen Schutzmasken nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Beschäftigte der Landeshauptstadt München
- A.7.: Nachträgliche Genehmigung der Annahme einer Spende an das Referat für Bildung und Sport Überlassung von Räumlichkeiten der Schottenhamel und Lechner GmbH (Paulaner Nockherberg) an das Staatliche Maria-Theresia-Gymnasium München
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.03.2021
- 1.: Stadtsparkasse München; Vertragsangelegenheiten von Sparkassenvorständen
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 17.03.2021
- 2.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse bei it@M; Zustimmung nach Art. 39 Abs. 2 Halbsatz 2 GO
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.03.2021
- 3.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf von Treuhandgrundstücken
- 4.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf des Anwesens Westendstraße 35 an die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG) Flst. 7935/0, Gemarkung Sektion V
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 16.03.2021
- 5.: Stadtwerke München GmbH Erwerb von regionalen Photovoltaikanlagen
- 6.: Flughafen München GmbH (FMG); Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG (T2) Darlehensaufnahme
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 11.03.2021
- 7.: Bestellung eines Erbbaurechts Erwerb eines Grundstücks 14. Stadtbezirk Berg am Laim Änderung des Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 08.04.2020 Luftqualität und Biodiversität im Stadtbezirk fördern und erhalten III: Vergrößerung Michaelianger und neuer Zugang für Fußgänger und Radfahrer BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 00864 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim vom 29.09.2020
- 8.: Erbbaurechtsbestellung 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Aufhebung der Beschlüsse des Kommunalausschusses vom 04.05.2017 und der Vollversammlung vom 17.05.2017
- 9.: Erwerb von Teileigentum (Haus für Kinder) 6. Stadtbezirk Sendling
- 10.: Anmietung von Räumen für das Familien- und Beratungszentrum Friedenheim Ludlstraße Soziale Infrastruktur für das Neubaugebiet 20. Stadtbezirk Hadern Finanzierung
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses als Werkausschuss vom 11.03.2021
- 11.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Schauburg Theater für junges Publikum Personalangelegenheit
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 11.03.2021
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 11.03.2021
- 12.: Münchener Biennale 2024 Künstlerische Leitung
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen