Vollversammlung (2020-11-19 09:00:00)
Datum: | 19.11.2020, 09:00 |
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Ort: | Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Sachstandsbericht zur Corona-Pandemie Einsetzung eines Runden Tischs zur Begleitung der Krisenbewältigung in der Corona-Pandemie
- A.2.: Genehmigung der Sitzungsprotokolle für die Monate Januar 2020 bis Juni 2020 (Ausschüsse und Vollversammlungen) - § 2 Nr. 24 GeschO -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Es wird beantragt, gemäß Art. 54 Abs. 2 GO und § 77 Abs. 6 GeschO die genannten Protokolle zu genehmigen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: 50 Jahre Olympische Sommerspiele in München 1972 Jubiläumsprogramm und Finanzierungsbedarf 50 Jahre Spiele der XX. Olympiade München 1972 I
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020
- Verwandter Antrag: 50 Jahre Spiele der XX. Olympiade München 1972 I
- Verwandter Antrag: 50 Jahre Spiele der XX. Olympiade München 1972 II
- A.4.: Haushalt 2021; Corona-bedingte Zusatzaufwendungen und Umsetzung des Haushaltssicherungskonzept aus dem Eckdatenbeschluss 2021
- A.5.: Masterplan für den Standort Klinikum Harlaching 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
- A.6.: Pandemiebedingte Mehrbedarfe: Quarantäneplätze und Betriebskosten in der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen in 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Weiterführung der Zurverfügungstellung von Unterbringungsplätzen für vulnerable Personen wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dargestellten Unterbringungskapazitäten zu beschaffen. 2. Der Weiterführung der Zurverfügungstellung von Quarantäneplätzen für Geflüchtete wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dargestellten Unterbringungskapazitäten zu beschaffen. 3. Der Weiterführung der Zurverfügungstellung von coronabedingten Mehrbedarfen im Betrieb städtischer Unterkünfte wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dargestellten Leistungen zu beschaffen. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 8.031.100 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Aufteilung siehe Antragsziffern 5 - 7). 5. Sachkosten für die Bereitstellung von geschützten Bettplätzen für Risikogruppenklient*innen Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.700.000 Euro für die Bereitstellung von geschützten Bettplätzen für Risikogruppenklient*innen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300, Finanzposition 4030.602.0000.9). 6. Sachkosten für die Bereitstellung von Quarantäneplätzen für Geflüchtete Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - in Höhe von 2.742.000 Euro für die Bereitstellung von Quarantäneplätzen für Geflüchtete im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300, Finanzposition 4030.602.0000.9). 7. Sachkosten für den pandemiebedingten Mehrbedarf im städtischen Unterkunftsbetrieb Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.589.100 Euro wegen des pandemiebedingten Mehrbedarfs im städtischen Unterkunftsbetrieb im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 zusätzlich anzumelden (Kostenstellenknoten SO203221, Finanzpositionen 4356.540.3000.4, 4356.602.0000.5, 4356.543.1000.0, 4356.570.1000.3) 8. Erlöse Das Sozialreferat wird beauftragt, die zahlungswirksamen Erlöse in Höhe von 5.621.000 Euro für das Jahr 2021 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zusätzlich anzumelden (Innenaufträge 603900300, 603920130 bis 60920209, Finanzpositionen 4030.161.0000.6, 4356.161.0000.2). 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.7.: Mobilfunkausbau fördern - städtische Gestaltungsspielräume, Kriterien und mögliche Pilotprojekte
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (( gegen die Stimmen von CSU, ÖDP/FW, FDP-BAYERNPARTEI, Die LINKE./Die PARTEI und AfD) 1. Der Stadtrat nimmt die dargelegten Gestaltungsspielräume der Landeshauptstadt München sowie die operativen Kriterien für die Eignung von städtischen Liegenschaften und Gebäuden und Freiflächen als Mobilstandorte zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat nimmt die Auswahl der 10 Suchkreise zur Kenntnis, die die Netzbetreiber dringend zur Stabilisierung und zum Ausbau des Mobilfunknetzes brauchen. In diesen Suchkreisen befinden sich städtische Gebäude, Freiflächen und Liegenschaften. Der Stadtrat beauftragt entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten das Kommunalreferat, das Baureferat sowie die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, innerhalb dieser ausgewählten Suchkreise unverzüglich die Prüfung der von den Telekommunikationsbetreibern vorgeschlagenen konkreten Standorte (Straßen, Hausnummern, Flurstücke o.ä.) hinsichtlich ihrer Eignung als Mobilfunkstandort auf der Grundlage der entwickelten Kriterien durchzuführen und den Ausbau über die Stadtwerke München entsprechend zu ermöglichen. Die Stadtwerke München nehmen an dieser Stelle eine Koordinations- und Vermittlungsaufgabe ein. Zu diesem Zweck sollen den Stadtwerken München die identifizierten geeigneten Standorte genannt und für die Vermittlung freigegeben / zur Verfügung gestellt werden. Für eine effiziente Nutzung ist auf kommunalem Grund dem Sharing Ansatz und wann immer sinnvoll und möglich den (energiesparenden, ressourcenschonenden und strahlungsarmen) Mikroantennen Vorrang einzuräumen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Rahmen der jeweiligen Zielsetzung und nach Maßgabe des einzelfallbezogenen planerischen Abwägungsgebots in der Bebauungsplanung mobilfunkbezogene Belange wie das hohe öffentliche Interesse an einer flächendeckenden angemessenen und ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunkdienstleistungen zu berücksichtigen und in den Genehmigungsverfahren etwaige bestehende Ermessensspielräume so zu nutzen, dass eine flächendeckende und zukunftsfähige Mobilfunkinfrastrukturversorgung in München sichergestellt werden kann. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 4. Das Kommunalreferat wird gebeten, auf städtischen Gebäuden, Freiflächen und Liegenschaften, wo Anträge der Mobilfunkbetreiber vorliegen oder gestellt werden Mobilfunkanlagen zu ermöglichen, soweit die dargelegten Kriterien dies erlauben. Die Stadtwerke München nehmen an dieser Stelle eine Koordinations- und Vermittlungsaufgabe ein. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, auf seinen Liegenschaften, Gebäuden und Freiflächen, wo Anträge der Mobilfunkbetreiber vorliegen oder gestellt werden zu prüfen, ob Mobilfunkanlagen ermöglicht werden können, soweit die dargelegten Kriterien dies erlauben. Die Stadtwerke München nehmen an dieser Stelle eine Koordinations- und Vermittlungsaufgabe ein. 6. Das Baureferat wird gebeten, auf städtischen Trägerinfrastrukturen (Stadtmobiliar), wo Anträge der Mobilfunkbetreiber vorliegen oder gestellt werden, Mikroantennen oder Kleinzellen zu ermöglichen, soweit die dargelegten Kriterien dies erlauben. Die Stadtwerke München nehmen an dieser Stelle eine Koordinations- und Vermittlungsaufgabe ein. 7. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, dass beim Ausbau des Mobilfunknetzes vorzugsweise die Glasfasernetze der SWM genutzt werden, weil dies die Effizienz des aufzubauenden Netzes erhöht. Das bedeutet für alle städtischen Standorte oder Trägerinfrastrukturen (Stadtmobiliar), wo das Glasfasernetz der Stadtwerke München vorliegt oder eine Erschließung damit möglich und sinnvoll ist, sollen Mobilfunkantennen oder Kleinzellen an das Glasfasernetz der Stadtwerke München angeschlossen werden. 8. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kommunalreferat, das Baureferat sowie das Referat für Gesundheit und Umwelt werden beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken München und den Netzbetreibern weiterhin an der effizienteren Gestaltung von Genehmigungs- bzw. Verwaltungsverfahren zu arbeiten, um dem Ziel eines möglichst schnellen Mobilfunkausbaus gerecht zu werden. 9. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit „München digital“ (Kampagne München digital, Nr. 14-20/ Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 3 - V12739) im Zusammenwirken mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt einen Schwerpunkt auf das Thema Mobilfunk und Glasfaser als zentrale Infrastruktur der Digitalisierung zu legen. Der Stadtrat spricht sich dafür aus, Mikrozellen als Münchner Modell zur Positionierung der Stadt als Innovationsträger zu fördern. 10. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, bis Mitte 2021 den Stadtrat erneut über die Umsetzung bzw. den Fortschritt des Mobilfunkausbaus zu berichten. Dort wird insbesondere der aktuelle Sachstand und Fortgang zu den Piloten der SWM mit den Mobilfunkbetreibern dargestellt. 11. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle hinsichtlich Ziffer 10.)
- A.8.: Regelförderung von umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Einrichtungen und Projekten 2021 Produkt 33561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich
- A.9.: Regelförderung von gesundheitsbezogenen Einrichtungen und Projekten 2021 Produkt 33412100 Förderung freier Träger im Gesundheitsbereich Produkt 33414200 Gesundheitsvorsorge Einrichtung einer Beratungs- und Vermittlungsstelle mit Schwerpunkt Chem-Sex im Beratungszentrum Sub e.V.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Gesundheitsausschuss nimmt den Vortrag der Referentin und die in der Anlage 2 in der Spalte „Ansatz 2021“ dargestellten Planansätze des Referats für Gesundheit und Umwelt in Höhe von 11.841.800 € beim Produkt 33412100 „Förderung freier Träger im Gesundheitsbereich“ im Haushaltsplan 2021 zur Kenntnis (Haushaltsplan 2021). Die Planansätze werden erhöht um die Personalkosten in Höhe von 23.750 € beim Verein Konsens e. V. zur Unterstützung seiner Aufgabe beim Mobbing-Telefon. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, Zuschüsse - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts im Haushaltsjahr 2021 - bis zu den in der Anlage 2 angegebenen maximalen Planansätzen in der Spalte „Ansatz 2021“ pro Einrichtung, inklusive der unter Ziffer 1 beschlossenen Erhöhung, zu gewähren (Vollzug 2021). Die Planansätze werden um 200.000 € in 2021 für die Münchner AIDS-Hilfe erhöht. 3. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit (gem. § 22 Ziff. 15 GeschO) auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Nicht verbrauchte Ansatzmittel des laufenden Haushaltsjahres können zur Abdeckung entstehender Mehrbedarfe im laufenden Haushaltsjahr im Zuschussbereich übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget des UA 5410 - Gesamtbudget der Regelförderung für gesundheitsbezogene Einrichtungen - sichergestellt werden kann, inklusive der unter Punkt 1 und 5 neu beantragten Ergänzung. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, dem Stadtrat die weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Evaluation über die geförderten Projekte im Gesundheits- und Umweltbereich im Lichte der neuen Förderrichtlinien (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 13154) im Rahmen der Beschlussvorlage für den Haushalt 2022 darzustellen. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04138 "Einrichtung einer Beratungs- und Vermittlungsstelle mit Schwerpunkt Chem-Sex im Beratungszentrum Sub e. V." der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 04.06.2018 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, zur Förderung der Münchner AIDS-Hilfe e. V. die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € in 2021 einmalig bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden und dem Stadtrat einen Vorschlag zur weiteren Förderung ab 2022 zu unterbreiten. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06748 „EX-IN-Genesungsbegleiterin für das Münchner Bündnis gegen Depression finanzieren“ von Frau StRin Alexandra Gaßmann und Frau StRin Sabine Bär vom 12.02.2020 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06749 „Schulprojekt Depression/Suizidalität ausbauen“ von Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 12.02.2020 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06461 „Mobbing-Telefon unterstützen – Wer kränkt macht krank!“ von Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Johann Stadler, Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Frau StRin Heike Kainz vom 20.12.2019 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 10.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Einrichtung einer Beratungs- und Vermittlungsstelle mit Schwerpunkt Chem-Sex im Beratungszentrum Sub e.V.
- Verwandter Antrag: EX-IN-Genesungsbegleiterin für das Münchner Bündnis gegen Depression finanzieren
- Verwandter Antrag: Schulprojekt Depression / Suizidalität ausbauen
- Verwandter Antrag: Mobbingtelefon unterstützen Wer kränkt macht krank!
- A.10.: Bericht über die Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Landeshauptstadt München
- A.11.: Markthallen München (MHM); Corona-Pandemie; Finanzielle Erleichterungen für Betriebe mit Freiflächen mit gastronomischer Nutzung auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München aufgrund der coronabedingten Einschränkungen für gastronomische Betriebe im Sinne einer stadtweiten Gleichbehandlung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die Markthallen München werden beauftragt, zu prüfen, wie im Sinne einer stadtweiten Gleichbehandlung die Erleichterungen für die Gastronomie auf öffentlichem Verkehrsgrund auf die Außenflächen gastronomischer Nutzung auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München im Rahmen der Gebührenabrechnung für das Jahr 2020 analog übertragen werden können. 3. Mindereinnahmen der Markthallen München werden durch den Hoheitshaushalt ausgeglichen. 4. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. bis zu 95.000,- € im Nachtrag 2021 zu beantragen. 5. Die voraussichtlich anfallenden Kosten sind aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 17.06.2020 und des sich in der Folge aus Gleichbehandlungsgründen ergebenden Änderungsbedarfs der Markthallen-Gebührensatzung unabweisbar und waren nicht planbar. Den Ausführungen zur Nichtplanbarkeit und Unabweisbarkeit wird zugestimmt. 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.12.: Markthallen München (MHM); Wirtschaftsplan der Markthallen München für das Wirtschaftsjahr 2021 Änderung des Mehrjahresinvestitions- programms 2020-2024
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (Vertagt in die nächste Sitzung des Kommunalausschusses.)
- A.13.: Vollzug der städtischen Erhaltungssatzungen Erhöhung der personellen Ausstattung des Fachbereichs Bestandssicherung Produkt 40521200 Wohnungsaufsicht/Wohnungsbestandssicherung
- A.14.: Stadtteilladen baum20 in Berg am Laim Erweiterung des Standortes mit einem Nachbarschaftstreff 14. Stadtbezirk - Berg am Laim
- A.15.: Neueinrichtung eines Nachbarschaftstreffs an der Carl-Wery-Str. Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach
- A.16.: Antrag zur dringlichen Behandlung im Sozialausschuss vom 12.11.2020 Seenotrettung ist humanitäre Verpflichtung - München hilft!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (Vertagt in die nächste Sitzung des Sozialausschusses.)
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung im Sozialausschuss vom 12.11.2020 Seenotrettung ist humanitäre Verpflichtung - München hilft!
- A.17.: Besetzung im Ältestenrat Änderungen bei der Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Für die Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste scheidet Frau Stadträtin Judith Greif als 2. Stellvertreterin aus dem Ältestenrat aus. 2. Für die Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste wird als 2. Stellvertretung Herr Stadtrat Sebastian Weisenburger in den Ältestenrat berufen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.11.2020
- 1.: Neufassung von § 73 der Geschäftsordnung des Stadtrats – Durchführung der Abstimmung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. § 73 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) vom 4. Mai 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 21.10.2020, erhält folgende neue Fassung: „§ 73 Durchführung der Abstimmung (1) Die Beschlüsse werden in Sitzungen in offener Abstimmung gefasst. Die vorsitzende Person stellt das Abstimmungsergebnis fest und verkündet, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt ist. (2) Hat die vorsitzende Person Zweifel am Ergebnis der Abstimmung oder wird von einem ehrenamtlichen Stadtratsmitglied unverzüglich eine Auszählung verlangt, so ist die Abstimmung unter Feststellung der Zahl der Ja- und Nein- Stimmen zu wiederholen. (3) In besonderen Fällen oder wenn die Auszählung nach Absatz 2 zweifelhaft ist, kann die vorsitzende Person namentlich abstimmen lassen. Die namentliche Abstimmung geschieht durch Aufruf der Stadtratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge. (4) Außer in den Fällen von Abs. 2 und Abs. 3 kann über einen bereits zur Abstimmung gebrachten Antrag in derselben Sitzung die Beratung und Abstimmung nicht nochmals aufgenommen werden. (5) Jedes Stadtratsmitglied kann verlangen, dass in der Sitzungsniederschrift namentlich vermerkt wird, wie es abgestimmt hat. (6) Auf Verlangen ist nach der Abstimmung das Wort zur Abgabe einer Erklärung zur Begründung der Stimmabgabe zu erteilen. (7) Eine Beschlussfassung durch mündliche Befragung außerhalb der Sitzungen oder im Umlaufverfahren ist ausgeschlossen.“ 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 11.11.2020
- 2.: it@M Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Wirtschaftsplan für it@M für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im 1.1. Erfolgsplan in den Erträgen mit 278.180.092 EUR und in den Aufwendungen mit 278.180.092 EUR (= Differenz: Jahresüberschuss) 0 EUR und im 1.2. Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 82.776.249 EUR festgesetzt (Art. 73 Abs. 2 GO). 2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan wird auf 46.800.000 EUR festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan 2021 wird auf 46.300.000 EUR festgesetzt (Art. 73 Abs. 2 GO). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgabe im IT-Ausschuss als Werkaussschuss für it@M vom 11.11.2020
- 3.: it@M - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 11.11.2020
- 4.: KITA Digitalisierungsstufe 2: Förderung gemäß Münchner-Förder-Formel inkl. digitaler Antragsstellung für Freie Träger
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens KITA Digitalisierungsstufe 2: Förderung gemäß Münchner-Förder-Formel inkl. digitaler Antragsstellung für Freie Träger zu. 2. Das IT-Referat wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusammen mit dem RBS und der SKA zu verifizieren, wenn die realen Effekte nach Um- setzung des IT-Vorhabens zu wirken beginnen (im ersten Jahr nach Aufnahme des Betriebs). 3. Nach Einführung des IT-Vorhabens ist im Stadtrat über die in der Beschlussvorlage im Vortrag des Referenten unter Ziffer 3.9 Nutzen (IT-Sicht) dargestellten personellen Einspareffekte zu berichten. Bzgl. einer Personalbedarfsermittlung (PBE) ist seitens des RBS mit dem POR rechtzeitig Kontakt aufzunehmen. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Strategische Ausrichtung der IT der LHM
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat stimmt der dargestellten strategischen Ausrichtung der IT mit den formulierten Leitlinien 1 Hauptaufgabe der IT der LHM ist die bedarfsgerechte Unterstützung bei der Erfüllung der kommunalen Daseinsvorsorge. 2 Das IT-Referat der LHM ist als Querschnittsreferat verantwortlich für die Belange der IT und betreibt die IT der LHM. 3 Das IT-Referat fungiert nicht nur als IT-Dienstleister*in, sondern ist auch Business Enabler und Berater*in / Partner*in der Fachbereiche und treibt die digitale Transformation der LHM aktiv. Das IT-Referat ist verantwortlich für die Formulierung, Einhaltung und Umsetzung der IT-Strategie. 4 Die Digitalisierungsstrategie gibt den Rahmen für die IT der LHM vor. Damit gelten insbesondere die strategischen Prinzipien der Digitalisierungsstrategie. 5 Die IT der LHM handelt nachhaltig. 6 Die IT sorgt dafür, dass die Risiken für die digitale Souveränität der LHM beherrschbar bleiben. und strategischen Zielen für die IT 1. Die IT der LHM setzt das Mobile First Prinzip um. 2. Die IT der LHM stellt moderne und mobile IT-Arbeitsplätze für die Beschäftigten der LHM zur Verfügung. 3. Die IT der LHM stellt Services für Data Driven Government zur Verfügung. 4. Die IT der LHM setzt auf Plattformen und Plattformtechnologien. 5. Die IT der LHM stellt die München Cloud als zentralen Service zur Verfügung. 6. Die IT der LHM setzt priorisiert Open Source-Lösungen ein, wenn wirtschaftlich und technologisch oder strategisch sinnvoll. 7. Die IT-Organisation der LHM ist modern, innovativ und leistungsstark. zu. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da über die Zielerreichung im Rahmen der Fortschreibung regelmäßig berichtet wird.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 12.11.2020
- 6.: Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege Zusätzlicher Förderbedarf im Sozialreferat Sammelbeschluss 2021 Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 7.: Organisationsentwicklung im Sozialreferat Verlängerung der Befristung von Stellen zur Unterstützung der Projektarbeit
- Bestätigung von Beschlüssen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 12.11.2020
- 8.: Neue Räume für den Träger MobilSpiel e. V.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Zuschuss für den Träger MobilSpiel e. V. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2021 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 in Höhe von 62.381,70 Euro, die im Jahr 2022 und 2023 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 83.175,60 Euro, die im Jahr 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 96.641,58 Euro, sowie die ab 2025 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 97.865,76 Euro bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4591.700.0000.2, Innenauftrag 602900115). 2. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2021. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Verlagerung des Hauptstandortes der Erziehungsberatungsstelle im 19. Stadtbezirk (EB Königswieser Str.), Caritasverband Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 19. Stadtbezirk - Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Standortverlagerung der Hauptstelle der Erziehungsberatungsstelle im 19. Stadtbezirk (EB Königswieser Str.) wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Mittel für die Mietkosten in 2020 i. H. v. 25.000 Euro durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren (Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900139). 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 6.000 Euro sowie die ab 2021 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 27.950 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900139). 4. Die vereinbarte Miete für das Objekt wird alle 36 Monate entsprechend der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland angepasst. Mit einer ersten Anpassung ist 2022 zu rechnen. Anschließend erfolgt die Anpassung regelmäßig alle drei Jahre. 5. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms ist daher wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Verlagerung des Hauptstandortes der EB im 19. Stadtbezirk (EB Königswieser Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - Str.), Caritasverband, Ersteinrichtungskosten, Investitionskostenzuschuss, Maßnahmen-Nr. 4706.7720, Rangfolgen-Nr. 13 (Euro in 1.000) Gruppi erung Gesa mtko sten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlic h Summe 2020 - 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 202 6 ff. I (988) 70 0 40 30 40 0 0 0 0 0 Summe 70 0 40 30 40 0 0 0 0 0 St. A. 70 0 40 30 40 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen investiven Haushaltsmittel i. H. v. 40.000 Euro auf der Finanzposition 4706.988.7720.1 zum Schlussabgleich für 2021 anzumelden. 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Mittel für die einmaligen Investitionskosten in 2020 i. H. v. 30.000 Euro durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzie- ren (Finanzposition 4706.700.0000.4, Innenauftrag 602900139). 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Ausbau im Rahmen der Kindertagesbetreuung Anhebung der Förderleistung nach § 23 SGB VIII Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 11.: Personalzuschaltung Wirtschaftliche Jugendhilfe anlässlich großer Siedlungsmaßnahmen und zur Realisierung von Kostenbeiträgen bei stationären Maßnahmen der Jugendhilfe
- 12.: Finanzierung der Einrichtung LebensRäume Träger Innere Mission München e. V. Präventive Angebote für Kinder und Jugendliche mit einem psychisch kranken Elternteil 21. Stadtbezirk - Pasing-Obermenzing
- 13.: Ausweitung der Projekte diversity@school und Aufklärungsprojekt München e. V. Die LGBTIQ*-Arbeit im Bildungsbereich stärken III - Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen stärken
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020
- Verwandter Antrag: Die LGBTIQ*-Arbeit im Bildungsbereich stärken III – Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen stärken
- Verwandter Antrag: Die LGBTI-Arbeit im Bildungsbereich stärken II – Aufklärungsarbeit an Schulen und in Jugendeinrichtungen sichern!
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 12.11.2020
- 14.: MÜNCHENSTIFT GmbH - Brandschutzmaßnahmen im Haus Rümannstraße mit zusätzlichem Finanzierungsbedarf für die Jahre 2021-2022 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freimann
- 15.: MÜNCHENSTIFT GmbH - Umbau eines Wohnbereiches in einen Pflegebereich im Haus Rümannstraße Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freimann
- 16.: Einrichtung eines Fonds für die Betroffenen des Oktoberfestattentats 1980
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, für Betroffene des Oktoberfestattentats 1980 einen Hilfsfonds einzurichten. 2. Für die abgestimmte Hilfeerbringung ist ein Stab bestehend aus Referat für Gesundheit und Umwelt, Stadtkämmerei und Sozialreferat gebildet worden. Das Revisionsamt wird situativ zu konkreten Fragestellungen im Rahmen seiner Möglichkeiten eingebunden, die Federführung für den Stab liegt bei der Fachstelle für Demokratie. Die vom Stab entwickelten Richtlinie (vgl. Anlage) zur Durchführung der Zahlungen aus dem Fonds wird beschlossen. Der Stab wird beauftragt, für die Auszahlung der Mittel aus dem Fonds Ausführungbestimmungen zu erarbeiten. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Verwaltung des Fonds zu übernehmen und die Auszahlung unter Berücksichtigung der erarbeiteten Richtlinie und der Ausführungsbestimmungen zu gewährleisten. 3. Die Landeshauptstadt München schließt mit dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, und dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, eine Verwaltungsvereinbarung, die die rechtliche Grundlage für die Einrichtung und Verwaltung des Fonds (u. a. Erlass der Bescheide, Auszahlung der Mittel) durch die Landeshauptstadt München darstellt. 4. Im Teilhaushalt des Sozialreferats wird ein Fonds in Höhe von 1.200.000 Euro eingerichtet. Das Sozialreferat wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 1.200.000 Euro im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4000.718.0000.9). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Anteil des Bundes in Höhe von 500.000 Euro sowie des Freistaats Bayern in Höhe von 500.000 Euro im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2021 als Erlös anzumelden (Finanzposition 4000.170.000.x bzw. 4000.171.000.1). 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 17.: Förderbedarf im Sozialreferat, Gesellschaftliches Engagement, Bürgerschaftliches Engagement Haushaltsplan 2021 Produkt 40351300 Unternehmensengagement, Spenden, Bürgerschaftliches Engagement 5. Stadtbezirk - Au-Haidhausen
- 18.: Entfristung der Transferleistungen für freie Träger aus Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09018 „Umsetzung des zum 01.07.2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in der Landeshauptstadt München - Darstellung der Personalbedarfe und Bedarfe für Sachmittel“
- 19.: Ehrenamtliche*r Behindertenbeauftragte*r der Landeshauptstadt München Bestellung der*des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten Satzung zur Änderung der Satzung für die Behindertenbeauftragte/ den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München Satzung zur Änderung der Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat bestellt Herrn Oswald Utz als ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Behindertenbeauftragte/ den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München wird gemäß der Anlage 1 beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München wird gemäß der Anlage 2 beschlossen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 20.: Förderung des Projektes Integrations-Brücke (PIB) der Caritas München als Nachfolge des EU-geförderten Projektes LOTSE
- 21.: Delegation der Insolvenzberatung auf die kreisfreien Städte und Landkreise - Umsetzung in München
- 22.: Simulations- und Reflexionszentren für die generalistische Pflegeausbildung in der Langzeitpflege Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 23.: Höhe der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Abweichende Festsetzung/Aufstockung der Regelsätze zum 01.01.2021 Neuerlass der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Festsetzung der regionalen Regelsätze, nach denen die Hilfe zum Lebensunterhalt bemessen wird (Regelsatzfestsetzungsverordnung)
- 24.: Zuschaltung einer Fachstelle zur Implementierung eines Gewaltschutzkonzeptes in den Münchner Unterkünften Präventionskonzept in städtischen Gemeinschaftsunterkünften Besonderer Schutz von Frauen und Kindern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020
- Verwandter Antrag: Präventionskonzept in städtischen Gemeinschaftsunterkünften Besonderer Schutz von Frauen und Kindern
- Verwandter Antrag: Gewaltschutzkonzept für geflüchtete Frauen in Unterkünften erstellen – Istanbulkonvention konkret umsetzen
- Verwandter Antrag: Istanbul-Konvention konsequent umsetzen III - Frauen mit Fluchterfahrung besonders schützen
- 25.: Vollzug der städtischen Erhaltungssatzungen Erhöhung der personellen Ausstattung des Fachbereichs Bestandssicherung Produkt 40521200 Wohnungsaufsicht/Wohnungsbestandssicherung
- 26.: Lebensplätze für ehemals wohnungslose Frauen in der Westendstraße 35/Tulbeckstraße 4f Errichtung einer bezuschussten sozialen Einrichtung - Lebensplätze, niedrigschwellige langfristige Wohnform für ehemals wohnungslose Frauen - in der Westendstraße 35 Baukostenzuschuss und Trägerschaftsauswahlverfahren 8. Stadtbezirk - Schwanthalerhöhe
- 27.: Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe München und Oberbayern Änderung des Vertrages Verlängerung der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung bis 31.12.2024 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
- 28.: Sicherung der Angebote der Münchner Bahnhofsmission Dauerhafte Gewährung der Kostenübernahme für Sicherheitsdienst in den Räumen der Bahnhofsmission am Hauptbahnhof, Gleis 11 Bewilligung des Zuschusses ab dem Haushaltsjahr 2021 für Evangelische Bahnhofsmission - Evangelisches Hilfswerk München gGmbH und IN VIA München e. V. - Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit 2. Stadtbezirk - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- 29.: Schaffung bedarfsgerechter Unterbringungsplätze im Sofortunterbringungssystem Bezuschussung freier Träger in den Jahren 2021 ff.
- 30.: Städtische Notquartiere; Große Bauunterhaltsmaßnahmen und Instandhaltungsarbeiten 2021/2022
- 31.: Fortführung des Integrationskonzeptes im Wohnungsbauprogramm Wohnen für Alle
- 32.: Stadtteilladen baum20 in Berg am Laim Erweiterung des Standortes mit einem Nachbarschaftstreff 14. Stadtbezirk - Berg am Laim
- 33.: Neueinrichtung eines Nachbarschaftstreffs an der Carl-Wery-Str. Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach
- 34.: Nachbesserung der Sicherheitsstandards in den Wohn- und Mischprojekten zur Verbesserung der Bewohner*innen- und Beschäftigtensicherheit Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 35.: Anschlussfinanzierung der in 2015 und 2016 angemieteten Wohnungen zur Unterbringung Geflüchteter
- 36.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens - Wohnheim Hohenzollernplatz 7 Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 4. Stadtbezirk - Schwabing-West
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Auswahl des Trägers Katholischer Männerfürsorgeverein München e. V. für das Wohnheim Hohenzollernplatz 7 wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2020 einmalig benötigten Mittel i. H. v. 186.000 Euro, die im Haushaltsjahr 2021 einmalig benötigten Mittel i. H. v. 1.657.000 Euro sowie die ab den Haushaltsjahren 2022 ff. benötigten Mittel i. H. v. 1.670.000 Euro für das Wohnheim Hohenzollernplatz 7 aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Die Mittel für das Haushaltsjahr 2020 stehen auf der Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900168 bereit bzw. werden bei Bedarf von der Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900168 auf den Innenauftrag 603900162 umgeschichtet. Die für die Haushaltsjahre 2021 sowie 2022 ff. benötigten Mittel werden von der Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900153 auf den Innenauftrag 603900162 umgeschichtet. 3. Dem Katholischen Männerfürsorgeverein München e. V. wird ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in 2020 in Höhe von 52.900 Euro für die Erstausstattung der Appartements sowie der Betreuungsräume gewährt. Das Sozialreferat wird daher beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2020 einmalig benötigten, investiven Auszahlungsmittel in Höhe von maximal 52.900 Euro von der Finanzposition 4356.935.7840.1 zur Finanzposition 4707.988.7820.8 umzuschichten. 4. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitonsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Investitionskostenzuschuss Wohnheim Hohenzollernplatz 7, Unterabschnitt Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 4707, Maßnahmen-Nr. 7820, Rangfolgen-Nr. 2 (Euro in 1.000) Gruppier ung Gesam t- kosten Finanz . bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020- 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. 988 53 0 53 53 0 0 0 0 0 0 Summe 53 0 53 53 0 0 0 0 0 0 St. A. 53 0 53 53 0 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 52.900 Euro gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 37.: Antrag zur dringlichen Behandlung im Sozialausschuss vom 12.11.2020 Seenotrettung ist humanitäre Verpflichtung - München hilft!
- 38.: Auszahlung der Bettplatzentgelte (KDU) an die Beherbergungsbetriebe ab 2021
- Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 12.11.2020
- Bestätigung eines Beschlusses des Umweltausschusses 10.11.2020
- 39.: Regelförderung von umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Einrichtungen und Projekten 2021 Produkt 33561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.10.2020
- 40.: Eine städtebauliche Erhaltungssatzung gem. §172 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet der sog. „Ami-Siedlung“ erlassen Empfehlung Nr. 14-20 / E 02756 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 04.07.2019
- 41.: Neubestellung des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München und seines Stellvertreters Anpassung der Aufwandsentschädigung, Änderung der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Herr Regierungsbaumeister Architekt und Stadtplaner BDA Bernhard Landbrecht wird gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung) auf die Dauer von vier Jahren, bis Ablauf des 31.12.2024, in das kommunale Ehrenamt des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München berufen. 2. Herr Dr. phil. Dipl.-Ing. M.A. Hanns Michael Küpper wird gemäß § 2 Abs. 5 der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung) auf die Dauer von vier Jahren, bis zum Ablauf des 31.12.2024, in das kommunale Ehrenamt des Stellvertreters des Heimatpflegers der Landeshauptstadt München berufen. 3. Die beigefügte Satzung zur Änderung des § 2 Abs. 3 Satz 1 der Satzung für die*den Heimatpfleger*in der Landeshauptstadt München (Heimatpfleger*insatzung) zum Zwecke der Anpassung (Erhöhung) der Aufwandsentschädigung um 200 Euro wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Anpassung der Aufwandsentschädigung soll ab dem 01.01.2021 gelten. Die Mehrkosten werden aus dem laufenden Budget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV, abgedeckt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 42.: "Grüne Stadt der Zukunft - Klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt", gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Sachstand 2020 und Ausblick
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat nimmt die Informationen zum aktuellen Arbeitsstand des Forschungsprojekts „Grüne Stadt der Zukunft – Klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt“ zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die im Projektzeitraum aufgebaute gute Zusammenarbeit mit dem Konsortium zu erhalten und auszubauen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich gemeinsam mit den Projektpartner*innen um eine Anschlussförderung beim Fördermittelgeber zu bemühen und eine Projektverlängerung zu beantragen, um die ersten Umsetzungsergebnisse zu verstärken und zu erweitern. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich zusätzlich zur Verlängerung des aktuellen Projektes um weitere nationale und europäische Förderprogramme zu bemühen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 43.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2021 Finanzbedarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2021
- Bestätigung eines Beschlusses des Mobilitätsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kreisverwaltungsausschuss am 11.11.2020
- 44.: „Autofreie Altstadt“ Parkraumkonzept Innenstadt Erlass der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt München (Parkgebührenordnung) Anträge und Empfehlungen 1. Parkraumkonzept für die Altstadt und das Südliche Bahnhofs- viertel entwickeln
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Parkraumkonzept für die Altstadt und das Südliche Bahnhofsviertel entwickeln
- Verwandter Antrag: Automatische Reduzierung der Parkplätze im Innenstadtbereich
- Verwandter Antrag: Parksuchverkehr in der Altstadt beenden
- Verwandter Antrag: Verkehrswende jetzt einleiten – Autofreie Altstadt I Erster Schritt zur autofreien Altstadt durch Parkraum-Management zügig umsetzen
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung des Stadtrates am 26.06.2019 Autofreie Altstadt – auf Basis von Fakten entscheiden II Parkraumangebot und Parkraumnachfrage untersuchen – wie viele Anwohner besitzen ein Kfz und benötigen einen Stellplatz?
- Verwandter Antrag: „Logistikzentrum“ für das Hackenviertel
- Bestätigung eines Beschlusses des Mobilitätsausschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 11.11.2020
- 45.: Maßnahmenbeschluss Autofreie Altstadt: Tal Autofreies Tal
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020
- Verwandter Antrag: Autofreies Tal
- Verwandter Antrag: Verkehrsberuhigte Altstadt - Erste Maßnahme: Fußgängerzone im Tal
- Verwandter Antrag: Einfahrt in die Altstadt ab Isartor nur für Anlieger, Lieferverkehr, Linien- und Rundfahrtbusse (Antrag 2)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 27.10.2020
- 46.: Pädagogische Qualitätsbegleitung in Münchner Kindertageseinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Die Ausführungen zur Weiterführung des Modellversuchs des Freistaates Bayern zur Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB) für Kindertageseinrichtungen im Referat für Bildung und Sport ab 01.01.2021, sowie die daraus resultierenden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften Erlöse für die Refinanzierung der Personalkosten durch das StMAS in Höhe von bis zu 325.000,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. 3. Das Produkterlösbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich dauerhaft ab 2021 um bis zu 325.000,00 €, davon sind dauerhaft ab 2021 bis zu 325.000,00 € zahlungswirksam. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 47.: Weiterführung von JADE an Münchner Mittel- und Förderschulen ab September 2021 unter Aufrechterhaltung der aktuellen Stundenzahl
- 48.: Umsetzungsmaßnahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen Ausweitung ab 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 35,0 VZÄ Verwaltungskräften bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.965.600 Euro Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 565.740 Euro (40 % des JMB) im Jahr 2021. 2. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich einmalig um bis zu 1.965.600 Euro im Jahr 2021, davon sind einmalig bis zu 1.965.600 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 2,0 VZÄ Hauswirtschaftliche Betriebsleitung - 1,0 VZÄ Sachbearbeitung Personal Masern bei RBS-KITA in der Kitaverwaltung befristet vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat bzw. in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 136.720 Euro (2,0 VZÄ) und bis zu 68.360 Euro (1,0 VZÄ) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 200.076 Euro (40 % des JMB) im Jahr 2021. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze bei RBS-KITA in Höhe von 6.000 Euro und die befristeten konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 2.400 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. 5. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich einmalig um bis zu 213.480 Euro im Jahr 2021, davon sind einmalig bis zu 213.480 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Im Falle der Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus an Gemeinden zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen über den 31.12.2021 hinaus wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Befristung der 38,0 VZÄ Stellen und deren Besetzung entsprechend der Verlängerung, längstens bis zum Ende der Richtlinie, wie bereits nachrichtlich dargestellt, zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend anzumelden. 7. Im Falle der Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus an Gemeinden zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen über den 31.12.2021 hinaus wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Befristung der Sachmittel längstens bis zum Ende der Richtlinie, wie bereits nachrichtlich dargestellt, zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend anzumelden. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 1.124.520 Euro einmalig im Jahr 2021 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. Von der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 3 - insgesamt geplanten Refinanzierung in Höhe von 2.179.080 Euro wurden bereits 1.054.560 Euro im Rahmen der Entwurfsplanung zum Haushalt 2021 unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung angemeldet. 9. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich einmalig um bis zu 213.480 Euro im Jahr 2021, davon sind einmalig bis zu 213.480 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam. 10. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich einmalig um bis zu 1.965.600 Euro im Jahr 2021, davon sind einmalig bis zu 1.965.600 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam. 11. Im Falle der Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus an Gemeinden zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen über den 31.12.2021 hinaus wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Mehreinnahmen, wie bereits nachrichtlich dargestellt, längstens bis zum Ende der Richtlinie zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend anzumelden. 12. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter den Ziffern 4.2 und 4.3 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 13. Sollten weniger Fördermittel zur Verfügung stehen, wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Maßnahmen unter den Antragsziffern 1-12 entsprechend anzupassen. Ziel ist es, alle Maßnahmen mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz zu 100 % zu refinanzieren. 14. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die eingerichteten Stellen innerhalb des Befristungszeitraums zu evaluieren. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 4 - 15. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 49.: Erhöhung der Zahl der Einzelintegrationen in städtischen Kindertageseinrichtungen durch einen eigenen Fachdienst
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 4,9 VZÄ-Stellen für den Fachdienst Integration ab 01.01.2021 sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 347.361 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Die Finanzierung der Einrichtung von 4,9 VZÄ wird durch Refinanzierung vom Bezirk Oberbayern sichergestellt. Sollten die Voraussetzungen für die Finanzierung durch den Bezirk nicht mehr vorliegen, wird der Stellenbedarf angepasst und gegebenenfalls Stellenanteile eingezogen. 2. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich ab 2021 dauerhaft um bis zu 347.361 €, davon sind ab 2021 bis zu 347.361 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Erlöse für die Refinanzierung der Personalkosten (347.490 €) durch den Bezirk Oberbayern in Höhe von bis zu 184.990 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. Ein Teilbetrag der Refinanzierung in Höhe von 162.500 € wurde vorbehaltlich der Beschlussfassung bereits im Entwurf des Haushalts 2021 berücksichtigt. 4. Das Produkterlösbudget des Produktes 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich ab 2021 dauerhaft um bis zu 184.990 €, davon sind bis zu 184.990 € zahlungswirksam Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - (Produkteinzahlungsbudget). 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter Kapitel 2.4 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 6. Die Aufnahme der Änderungen im Haushalt 2021 (Schlussabgleich 2021) bleiben der Vollversammlung am 16.12.2020 vorbehalten. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 50.: Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ Fortführung des Bundesprogramms in den Jahren 2021 und 2022 Verabschiedung der weiterentwickelten Rahmenkonzeption für KinderTagesZentren (KiTZ)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Antrag zur Verlängerung der Teilnahme beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ab dem 01.01.2021 entsprechend den obigen Ausführungen zu stellen und mit der Förderzusage in die Fortsetzung der Umsetzung zu gehen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, ab sofort die Rahmenkonzeption für alle KinderTagesZentren in München in der weiterentwickelten Fassung zu verwenden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, bei Vorliegen einer entsprechenden Förderzusage durch das BMFSFJ die Verlängerung der Befristung der 4,0 VZÄ-Stellen Fachkraft „Kita-Einstieg“ bei RBS-KITA-ST und 1,0 VZÄ-Stellen Fachkraft Koordinierung bei RBS-KITA-FB bis zum 31.12.2022 zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die jährlich bis zum 31.12.2022 befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 438.218 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 anzumelden. Die Finanzierung der Verlängerung der Befristung wird aufgrund der Refinanzierung des BMFSFJ sichergestellt. Die Finanzierung des Eigenanteils von 66.668 Euro beim Geschäftsbereich KITA erfolgt aus dem Referatsbudget bzw. wird durch die Umwidmung von Stellenanteilen bereits vorhandener Stellen getragen. 4. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich im Jahr 2021 befristet bis 31.12.2022 um bis zu 438.218 €, davon sind bis zu 438.218 € jährlich Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 5. Da die Sachkosten sowie Erlöse bereits befristet im Budget enthalten sind, kommt es zu keiner weiteren Erhöhung der Produktbudgets. 6. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. 7. Über die Aufnahme der dargestellten Planmittel in den Haushalt 2021 entscheidet die Vollversammlung des Stadtrates in der Sitzung am 16.12.2020. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 51.: Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Verlängerung bis 31.12.2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Verlängerung der Befristung von 18,5 VZÄ Fachkräften aus dem Bundesprogramm „Sprach- Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bis zum 31.12.2022 zu veranlassen. Die Finanzierung der Verlängerung der Befristung wird aufgrund der Refinanzierung in Höhe von 70 % vom Bund und der Abdeckung der restlichen Kosten über die Münchner Förderformel haushaltsneutral sichergestellt. 2. Die ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 befristeten Sachkosten für die Kita- Fachkräfte von jährlich 18.500 € und für die Fachberatung von jährlich 4.000 € wurden vorbehaltlich der Beschlussfassung bereits befristet zur Haushaltsplanaufstellung 2021 angemeldet. 3. Die ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 befristete Refinanzierung in Höhe von jährlich bis zu 1.181.000 € wurde vorbehaltlich der Beschlussfassung bereits befristet zur Haushaltsplanaufstellung 2021 angemeldet. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 52.: Dauerhafte Ausweitung der 4-jährigen OptiPrax-Ausbildung (Variante 1) um vier Eingangsklassen zum Schuljahr 2021/2022 Wege aus der .... „Finanzierung von Koordinationsstellen Optiprax für freie Träger“ Antrag der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der freien Wohlfahrtspflege München vom 03.08.2020 an den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 28.10.2020
- 53.: Einführung der erweiterten Schulleitung an weiteren städtischen Schulen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,58 VZÄ (38 LWSt) bei RBS-A im Bereich der Abteilung A-3 Realschulen, von 1,3 VZÄ (30 LWSt) bei RBS-A im Bereich der Abteilung A-2 Gymnasien, von 0,67 VZÄ (16 LWSt) und 0,22 VZÄ (6 LWSt) bei RBS-B Berufsschulen für Lehrpersonal ab 01.08.2021 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig in 2021 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 135.513 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 sowie die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 325.230 € mittels vorhandener Stellen des Referats (Büroweg 2021) aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von bis zu 54.205 € im Haushaltsjahr 2021 und bis zu 130.092 € ab dem Haushaltsjahr 2022 (40 % des JMB). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig in 2021 zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 18.534 € im Rahmen der Nachtagshaushaltsplanaufstellung 2021 sowie die dauerhaft zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 44.481 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Rund 50% der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. 4. Durch das dargestellte Vorhaben wird das Produktkostenbudget des Produkts Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 39217100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Gymnasien einmalig in 2021 mit bis zu 48.352 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 116.045 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 48.352 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 116.045 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 5. Durch das dargestellte Vorhaben wird das Produktkostenbudget des Produkts 39215100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Realschulen einmalig in 2021 mit bis zu 50.093 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 120.223 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 50.093 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 120.223 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 6. Durch das dargestellte Vorhaben wird das Produktkostenbudget des Produkts 39231100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen einmalig in 2021 mit bis zu 37.068 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 88.962 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 37.068 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 88.962 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 7. Das Produkterlösbudget des Produkts 39231100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen erhöht sich durch das dargestellte Vorhaben einmalig um bis zu 18.534 € im Haushaltsjahr 2021 und dauerhaft um bis zu 44.481 € ab dem Haushaltsjahr 2022, davon sind einmalig bis zu 18.534 € im Haushaltsjahr 2021 und dauerhaft bis zu 44.481 € ab dem Haushaltsjahr 2022 zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 54.: Hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen für die Mitversorgung der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus Margarethe-Danzi-Straße 13
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zum 01.01.2021 die Einrichtung von 1,0 VZÄ bzw. alternativ bis zu 2,0 VZÄ Stellen für hauswirtschaftliche Mitarbeiter*innen bei RBS-A-4 zur Mitversorgung der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus Margarethe-Danzi-Straße 13 zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 90.520,00 EUR im Rahmen der Haushaltsplan-aufstellung 2021 anzumelden. Die Finanzierung der Einrichtung von bis zu 2,0 VZÄ Stellen wird in vollem Umfang durch die Erlöse aus der Kostenerstattung durch den Träger der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus Margarethe-Danzi-Straße 13 sichergestellt. 3. Das Referat für Bildung und Sport richtet nur die Anzahl an VZÄ ein, für die eine Refinanzierung der Personal- und Sachkosten in vollem Umfang vom Träger über den Bezirk Oberbayern erfolgt. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften konsumtiven Sachkosten in Höhe von bis zu 3.600,00 EUR zum Haushalt 2021 anzumelden. Die Finanzierung ist durch die Erlöse aus der Kostenerstattung durch den Träger der Heilpädagogischen Tagesstätte am Schulcampus in der Margarethe-Danzi-Straße 13 sichergestellt. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft zu erwartenden Erlöse in Höhe von bis zu 94.120,00 EUR ab 2021 einzuplanen. Ein Teilbetrag in Höhe von 24.955,00 EUR ist noch für den Schlussabgleich des Haushalts 2021 anzumelden. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich durch das dargestellte Vorhaben um bis zu 94.120,00 EUR, davon sind bis zu 94.120,00 EUR zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Produkterlösebudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich durch das dargestellte Vorhaben um bis zu 94.120,00 EUR, davon sind bis zu 94.120,00 EUR zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). 7. Über die Aufnahme der dargestellten Planmittel in den Haushalt 2021 entscheidet die Vollversammlung des Stadtrates in der Sitzung am 16.12.2020. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 55.: Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik und die Errichtung der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration und Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik in Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing und über die Errichtung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Sendling
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik zum Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung der Städtischen Berufsschule für Informationstechnik und die Errichtung der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Der Teilung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik zum Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik in Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing und über die Errichtung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Sendling wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ an der Städtischen Berufsschule für Fachinformatik Systemintegration und 1,0 VZÄ an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Sendling ab 01.08.2021 sowie deren Stellenbesetzung zu veranlassen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für 2021 in Höhe von bis zu 115.093 € und ab 2022 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 276.223 € mittels vorhandener Stellen des Referats (Büroweg 2021) aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 110.489 € (40 % des JMB). 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 57.547 € im Rahmen der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 19. November 2020 - 2 - Hauhaltsplanaufstellung 2021 und die dauerhaft zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 138.112 €. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Rund 50 % der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. 6. Produktzuordnung Kosten Das Produktkostenbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachakademien 39231500 wird einmalig in 2021 mit bis zu 34.218 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 82.123 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 34.218 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 82.123 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget). Das Produktkostenbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen 39231100 wird einmalig in 2021 mit bis zu 80.875 € und dauerhaft ab 2022 mit bis zu 194.100 € in Anspruch genommen. Davon sind einmalig in 2021 bis zu 80.875 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 194.100 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) Produktzuordnung Erlöse Das Produkterlösbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachakademien 39231500 erhöht sich einmalig in 2021 um bis zu 17.109 € und dauerhaft ab 2022 um bis zu 41.062 €, davon sind einmalig in 2021 bis zu 17.109 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 41.062 € zahlungswirksam. (Produkterlösbudget). Das Produkterlösbudget des Produkts Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsschulen 39231100 erhöht sich einmalig in 2021 um bis zu 40.438 € und dauerhaft ab 2022 um bis zu 97.050 €, davon sind einmalig in 2021 bis zu 40.438 € und ab 2022 dauerhaft bis zu 97.050 € zahlungswirksam. (Produkterlösbudget). 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 56.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN - Bildung in München Beauftragung zur Fortschreibung des strategischen Konzepts der Leitlinie Bildung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Die Ausführungen im Vortrag zum Fortschreibungsprozess der strategischen Leitlinie Bildung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagements des Pädagogischen Instituts im Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Fortschreibungsprozess der strategischen Leitlinie Bildung, wie im Vortrag ausgeführt, umzusetzen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 57.: Leitprojekt „GenE“: Gestaltungskompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung im Bildungsbereich umsetzen Verstetigung des Projekts durch Überführung in die Linienverantwortung des RBS
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das bisherige Leitprojekt Nr. 14 der Leitlinie Bildung „GenE“ wird in die Linienverantwortung des RBS übergeführt. 2. Das RBS berichtet im Rahmen der Bearbeitung der BNE-Konzeption über die weitere Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Gestaltungskompetenz als Kernelement von BNE. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 58.: Übernahme der Fahrtkosten von Schulvorbereitenden Einrichtungen und Sonderpädagogischen Förderzentren in eine Betreuungseinrichtung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Allen Kindern in Schulvorbereitenden Einrichtungen und Sonderpädagogischen Förderzentren wird unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Möglichkeit eröffnet, mittags in die Nachmittagsbetreuungs-Einrichtung gefahren zu werden, wenn keine andere Form der Beförderungsmöglichkeit besteht. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften Sachkosten für die Fahrten von SVE/SFZ in Betreuungseinrichtungen in Höhe von 250.000 € durch Umschichtungen aus eigenen Budgetmitteln bereit zu stellen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 59.: Schulverband Grundschule Karlsfeld an der Schulstraße Verbandssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld für die Verbandsgrundschule Karlsfeld Entschädigungssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Verbandssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld für die Verbandsgrundschule Karlsfeld (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Der Entschädigungssatzung des Schulverbandes München-Karlsfeld (Anlage 2) wird zugestimmt. 3. Die Verbandsrätinnen und Verbandsräten der Landeshauptstadt München werden ermächtigt, in der Verbandsversammlung die Satzungen gemäß Ziffer 1 und 2 zu beschließen oder bei Bedarf die Satzungen auch mit unwesentlichen und nicht finanzrelevanten Änderungen zu beschließen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 60.: Auszahlung von Unterkunfts- und Verpflegungskosten an die Münchner Jugendwohnheime während der Corona-Pandemie (Schulschließung und Zeit der Minderbelegung) – Betragsgleiche Vereinnahmung des Staatszuschuss nach Art. 10 Abs. 7 Satz 2 BaySchFG
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Jugendwohnheime (für den Zeitraum Schulschließung und Minderbelegung) für pandemiebedingte fiktive Unterbringungstage einen Kostenbeitrag in Höhe des Staatszuschusses von 549.311,40 € auszuzahlen. Die Refinanzierung ist durch den Staatszuschuss in gleicher Höhe gewährleistet. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das gleiche Prozedere auch für kommende pandemiebedingte fiktive Unterbringungstage durchzuführen, sofern die beitragsgleiche Auszahlung des Staatszuschusses durch den Freistaat Bayern auch in zukünftigen Schuljahren zugesichert wird. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Auschusses für Arbeit und Wirtschaft 10.11.2020
- 61.: Errichtung eines Gewerbehofs in München Freiham Realisierungsbeschluss Das Handwerk in München erhalten I - flächendeckend Gewerbehöfe realisieren
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Auf dem Grundstück Centa-Hafenbrädl-Straße 50, Flst. 3508/46-47 wird gemäß dem vorgeschlagenen Konzept ein Gewerbehof errichtet. Die MGH wird beauftragt, den Gewerbehof entsprechend dem Beschluss zu realisieren. Die Details hierzu werden zeitgleich im nichtöffentlichen Beschluss festgelegt. 2. Mit der Übertragung des Grundstücks Centa-Hafenbrädl-Straße 50, Flst. 3508/46-47 an die MGH nach dem vorgeschlagenen Konzept besteht Einverständnis. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06928 von Herrn Bürgermeister Manuel Pretz, Frau Stadträtin Ulrike Grimm, Herrn Stadtrat Sebastian Schall und Herrn Stadtrat Thomas Schmid vom 06.03.2020 ist satzungsgemäß behandelt. 4. Das Gewerbehofprogramm wird fortgeführt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft prüft laufend die Eignung weiterer potentieller Standorte für Gewerbehöfe im gesamten Stadtgebiet und wird den Stadtrat im Jahr 2021 mit den weiteren Entwicklungen der Gewerbehöfe Viehhof und Ostbahnhof befassen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Das Handwerk in München erhalten I – flächendeckend Gewerbehöfe realisieren
- 62.: Mobilfunkausbau fördern - städtische Gestaltungsspielräume, Kriterien und mögliche Pilotprojekte
- 63.: Die Stadtwerke München beteiligen sich mit dem HKW Nord, Kohleblock 2, am Ausschreibungsverfahren zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gemäß Kohleausstiegsgesetz
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Antrag der ÖDP/FW , Antrag Nr. 20 – 26 / A 00546, vom 21.10.2020 „“Die Stadtwerke München beteiligen sich mit dem HKW Nord, Kohleblock 2, am Ausschreibungsverfahren zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gemäß Kohleausstiegsgesetz“ - wird abgelehnt. 2. Die Stadtwerke München GmbH wird beauftragt, den Sachverhalt und die rechtliche Entwicklung zu beobachten und bei einer Änderung des Sachverhalts bzw. neuen Erkenntnissen dem Stadtrat erneut zu berichten. 3. Der Antrag der ÖDP/FW ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt)
- Verwandter Antrag: Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung des Stadtrates am 21.10.2020 Die Stadtwerke München beteiligen sich mit dem HKW Nord, Kohleblock 2, am Ausschreibungsverfahren zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gemäß Kohleausstiegsgesetz
- 64.: Stadtwerke München GmbH Konzept für den Ersatz vom Block 2 am Heizkraftwerk Nord Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 7. Juli 2020 Weiteres Vorgehen Wärme-Versorgung: Offenlegung der Ergebnisse der Gutachter-Untersuchung zum „Konzeptbeschluss“ des Stadtrats vom 27.11.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag zum Konzept für den Ersatz vom Block 2 am Heizkraftwerk Nord zur Kenntnis. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00122 der Fraktion ÖDP / FW vom 10.06.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 7. Juli 2020 Weiteres Vorgehen Wärme-Versorgung: Offenlegung der Ergebnisse der Gutachter-Untersuchung zum „Konzeptbeschluss“ des Stadtrats vom 27.11.2019
- 65.: Beim Ausbau Erneuerbarer Energien Neue Ziele setzen
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Beim Ausbau Erneuerbarer Energien neue Ziele setzen
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 29.10.2020
- 66.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes München für das Wirtschaftsjahr 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes München für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im 1.1. Erfolgsplan in den Erträgen mit 235.749 T€ und in den Aufwendungen mit 253.612 T€ (= Differenz: 17.863 T€) und im 1.2 Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 64.479 T€ festgesetzt. 2. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 114.622 T€ werden zu Lasten der nächsten Wirtschaftsjahre erteilt. 3. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan wird auf 20.000 T€ festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan 2021 wird auf 33.000 T€ festgesetzt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Stadtgüter München vom 29.10.2020
- 67.: Stadtgüter München (SgM); Wirtschaftsplan der Stadtgüter München für das Wirtschaftsjahr 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Wirtschaftsplan der Stadtgüter München für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im 1.1 Erfolgsplan in den Erträgen mit 7,346 Mio. € und in den Aufwendungen mit 7,196 Mio. € ( = Differenz 0,150 Mio. €) und im 1.2 Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1,273 Mio. € festgesetzt. 1.3 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen nach dem Vermögensplan sind nicht vorgesehen. 2. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0,450 Mio. € werden zu Lasten des nächsten Wirtschaftsjahres erteilt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan 2021 wird auf 0,500 Mio. € festgesetzt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 29.10.2020
- 68.: NS-Dokumentationszentrum München Aufstockung einer bestehenden Stelle
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Mit der Aufstockung der Stelle i. H. v. 0,5 VZÄ besteht Einverständnis. 2. Das Kulturreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Aufgrund der Finanzierung durch Umschichtung aus dem eigenen Budget verändert sich das Produktkostenbudget bei dem Produkt 36251100 „NS- Dokumentationszentrum München“ nicht. 3. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Aufstockung der Stelle sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Die Vollversammlung des Stadtrats nimmt zur Kenntnis, dass die beantragte Stellenaufstockung keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslöst. 5. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Vollversammlung des Stadtrats bzgl. der strategisch-konzeptionellen Aufgaben gem. Ziffer 2. des Vortrags des Referenten nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen. Die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele sind darzustellen sowie zu begründen, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. 6. Die Ziffer 5 unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 69.: Digitalisierung der Sammlungsobjekte der städtischen Museen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Von den Ausführungen zur notwendigen Sachmittelausstattung und der Entfristung der Stelle wird Kenntnis genommen. 2. Das Kulturreferat wird daher beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 192.805 € für das Haushaltsjahr 2021 zum Nachtragshaushalt und für das Haushaltsjahr 2022 ff. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Entfristung von 0,5 Stellen beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Produktkostenbudget 36252100 „Münchner Stadtmuseum“ erhöht sich um 87.300 € und das Produktkostenbudget 36252200 „Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau“ erhöht sich um 105.505 €, davon sind 192.805 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragte Stelle keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslöst. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 17.11.2020
- 70.: Vorprojekt zum Soft-/Hardwaretausch der ILS und der Not-ILS München
- 71.: Bildung einer Regiestelle zur Weiterentwicklung des bayernweiten Leitstellenwesens im Rahmen des KommZG - VK ILS
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat HA IV Branddirektion wird beauftragt, sich an der o.g. VK-Kommunal zu beteiligen und alle hierzu notwendigen Schritte einzuleiten. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 72.: Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Innendienstkleidung; Erweiterung der Persönlichen Schutzausrüstung
- 73.: Digitalisierung des Einsatzbetriebes, der Einsatzvorbereitung und der Einsatzvorbeugung
- 74.: Winterstrand / Isarstrand im Winter
- Bestätigung von Beschlüssen des des Finanzausschusses gemeinsam mit dem Gesundheitsausschuss am 17.11.2020
- 75.: München Klinik gGmbH Folgebeschluss
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Sozialreferat und unter Einbeziehung der Personalvertretung der München Klinik und des Fachbereichs III des Referats für Arbeit und Wirtschaft ein Hearing zum Thema Personalgewinnung in der Pflege zu veranstalten, sobald größere Präsenzveranstaltungen unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder möglich sind. 3. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, dem Stadtrat über die weitere Entwicklung zur Pflegepersonalbemessung zu berichten. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02583 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 08 - Schwanthalerhöhe vom 04.04.2019 ist damit satzungsgemäß erledigt. 5. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02823 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 04 - Schwabing West vom 10.10.2019 ist damit satzungsgemäß erledigt. 6. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 002912 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 13 - Bogenhausen vom 24.10.2019 ist damit satzungsgemäß erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 76.: München Klinik gGmbH (MüK) Folgebeschluss
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02854 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 07.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 17.11.2020
- 77.: Feststellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der konsolidierte Jahresabschluss 2018 wird festgestellt. 2. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die im Prüfbericht zum konsolidierten Jahresabschluss 2018 genannten Vorbehalte auszuräumen und notwendige Korrekturen vorzunehmen.)
- 78.: Konsolidierter Jahresabschluss 2018, Beschluss über die Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Die Entlastung für den konsolidierten Jahresabschluss 2018 wird beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 79.: Finanzdaten- und Beteiligungsbericht 2020 der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat nimmt vom Finanzdaten- und Beteiligungsbericht 2020 der Landeshauptstadt München Kenntnis. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 80.: Programm digital/4finance – Sachstandsbericht
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat beschließt den Auftrag an die Stadtkämmerei, die prognostizierten Umstellungskosten auf das Produkt SAP S4/HANA in Höhe von 220 Mio. € (Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN/RL) bzw. 157 Mio €/154 Mio € (Kosten Umsetzungsbeschluss/ aktuelles Budget) von einer unabhängigen Organisation hinsichtlich ihrer Plausibilität überprüfen zu lassen, vorerst auszusetzen. Eine erneute Entscheidung wird anlässlich des ersten Controllingberichtes im 2. Quartal 2021 getroffen. 3. Der Stadtrat beschließt, dass bis auf weiteres keine Beauftragung externer Beratungsfirmen hinsichtlich Kostenprüfung erfolgen soll. 4. Die Stadtkämmerei und das RIT werden beauftragt, die im Vortrag der BV unter Punkt 4 genannten Maßnahmen während der Gesamtlaufzeit des Programms umzusetzen. Es ist vorgesehen nach vorheriger Abstimmung das Revisionsamt situativ/punktuell zu konkreten Fragestellungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einzubinden. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05523 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 25.06.2019 „Die Kosten für die Umstellung auf SAP S4/HANA von einer unabhängigen Organisation prüfen lassen“ bleibt aufgegriffen. Die Bearbeitungsfrist wird bis zum 30.06.2021 verlängert. 6. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 81.: Darstellung der Erstattung von Bund und Land für entgangene Fahrkosteneinnahmen im ÖPNV
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Von den Ausführungen im Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00424 der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen – Rosa Liste vom 17.09.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgaben im Finanzausschuss vom 17.11.2020
- 82.: München Klinik gGmbH (MüK) Gendermedizin als Angebot der München Klinik
- 83.: Konsolidierter Jahresabschluss 2019 der Landeshauptstadt München
- Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 12.11.2020
- 84.: Entfristung der Mittel für den Dolmetscherdienst für interne Dienststellen und bezuschusste Einrichtungen des Referats für Gesundheit und Umwelt Produkt 33111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Beschluss über die Finanzierung ab 2021
- 85.: Anschlussfinanzierung für den Betrieb des Corona-Testzentrums Theresienwiese sowie der Ausstattung und des Unterhalts der Contact Tracing Teams / Sonderorganisation Corona beim RGU Produkt 33414100 Gesundheitsschutz Produkt 33111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Produkt 33553100 Betrieb und Unterhalt von Friedhöfen Produkt 33553300 Unternehmerische Bestattungsleistungen Beschluss über die weitere Finanzierung für das Jahr 2020
- 86.: Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) und Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung/Tarifgruppe 73)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Der Stadtrat beschließt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 die vom Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München ermittelten Gebühren. Die Satzung der Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 3 beschlossen. Entsprechend der Anlage 4 werden die Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung) der Tarifgruppe 73 beschlossen. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München wird beauftragt, im Jahr 2022 auf Basis des Betriebsergebnisses 2021 und einer Prognose des Wirtschaftsjahres 2022 eine erneute Gebührenkalkulation vorzunehmen und dem Stadtrat im Herbst 2022 zur Entscheidung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Bewegungsspielräume erweitern - Museen wieder öffnen!
- C.2.: Förderung PV-Anlagen nicht einstellen!
- C.3.: Werden in München die Covid-positiven Menschen vom RGU rechtzeitig bzw. schnellstmöglich kontaktiert oder besteht hier ein Sicherheitsrisiko?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Die Dringlichkeit wurde zuerkannt. 2. Die im Dringlichkeitsantrag gestellten Fragen werden in einem mündlichen Bericht beantwortet. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 704 findet damit seine Erledigung.)
- C.4.: Maßnahmen zur Unterstützung des Münchner Einzelhandels, der Hotellerie und Gaststätten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 19.11.2020 (1. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, gemeinsam mit zu beteiligenden Referaten folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Münchner Einzelhandels, der Hotellerie und Gaststätten vorzubereiten und je nach Infektionsgeschehen im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten schnellstmöglich umzusetzen: • Stimmungsvolle Innenstadt Mit (Licht-) Kunst in Schaufenstern leerstehender Geschäfte oder (weihnachtlicher) Beleuchtung des Viktualienmarkts und anderer städtischer Märkte können auch jetzt Atmosphäre und Flair für die Besucher*innen der Innenstadt geschaffen werden. • Kommunikationsoffensive der Stadt Die Stadt München unterstützt Initiativen der Münchner Einzelhandelsorganisationen, des DeHoGa und weiterer Akteure in der Kommunikation (z. B. die Aktion „online lokal einkaufen“, oder ggf. die Neuauflage der Aktion „Tapetenwechsel“ im Dezember). • Entwicklung von corona-konformen Packages Zum Beispiel könnten auf muenchen.de Spaziergang-Routen mit Anlaufstationen wie To-Go-Verkauf oder anderen Orten, wo es etwas in der Stadt zu entdecken gibt, entwickelt werden. In diese Aktion können auch die Gäste- führer*innen der Stadt eingebunden werden, bspw. indem mit ihnen gemeinsam Audioformate für solche Stadtspaziergänge entwickelt werden, in denen man Anekdoten und Historisches über Münchens erste Häuser und Sehenswürdigkeiten der Stadt erfährt. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sollen aus dem recovery-Budget verwendet werden. 2. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 708 der Fraktionen von Die Grünen - Rosa Liste und SPD/Volt findet damit seine Erledigung.)
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Anwendung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung einer Kindertageseinrichtung im Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 2127 („Truderinger Str.“)
- A.2.: Bestellung eines Über- und Unterbaurechts 1. Stadtbezirk Altstadt - Lehel
- A.3.: Baufeldfreimachung, Vergabe von Rückbauleistungen Rückbau eines ehemaligen Straßenbau-Betriebshofes 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Budgeterweiterung
- A.4.: Erwerb eines Mehrfamilienhauses 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2020-2024
- A.6.: Werbenutzungsverträge der Landeshauptstadt München Sachstand und Entscheidung zur Vermarktung der Werberechte auf öffentlichem Grund
- A.7.: Preiswesen der Landeshauptstadt München 2020 Vergabe des Kulturellen Ehrenpreises 2020
- A.8.: Annahme einer Zuwendung an das Referat für Bildung und Sport
- A.9.: Weitere Anmietung von Hotelzimmern für die Bundeswehr zur Unterstützung des RGU Finanzierung
- A.10.: Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Unterstützung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt München Finanzierung
- A.11.: Mieterbeirat Berufung von stimmberechtigten Mitgliedern für die Bezirksausschüsse des 4. und 20. Stadtbezirkes
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.11.2020
- 1.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf Beschäftigte des Direktoriums, Anpassung wegen personeller Veränderungen
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses vom 11.11.2020
- 2.: KITA Digitalisierungsstufe 2: Förderung gemäß Münchner-Förder-Formel inkl. digitaler Antragsstellung für Freie Träger
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 11.11.2020
- 3.: it@M Beauftragung der Wirtschaftsprüfung 2020
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses gemeinsam mit dem Kommunalausschuss vom 12.11.2020
- 4.: Anmietung und Sicherung der Finanzierung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 793/0 zur Bebauung mit einer Unterkunft zur Versorgung wohnungsloser Haushalte 22. Stadtbezirk - Aubing - Lochhausen - Langwied
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 12.11.2020
- 5.: Mieterbeirat Berufung von stimmberechtigten Mitgliedern für die Bezirksausschüsse des 4. und 20. Stadtbezirkes
- 6.: Lebensplätze für ehemals wohnungslose Frauen in der Westendstraße 35/Tulbeckstraße 4f Errichtung einer bezuschussten sozialen Einrichtung - Lebensplätze, niedrigschwellige langfristige Wohnform für ehemals wohnungslose Frauen - in der Westendstraße 35 Baukostenzuschuss Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 8. Stadtbezirk - Schwanthalerhöhe
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.10.2020
- 7.: Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Sanierungstätigkeit ab 2021 Finanzbedarf - im Mehrjahresinvestitionsprogramm - im Finanzhaushalt 2021
- Bestätigung von Beschlüssen des Auschusses für Arbeit und Wirtschaft 10.11.2020
- 8.: Errichtung eines Gewerbehofs in München Freiham Realisierungsbeschluss Finanzierung
- 9.: Flughafen München GmbH (FMG); Darlehensaufnahme der FMG zur Liquiditätssicherung Darlehensaufnahme der EFM-Gesellschaft für Enteisen und Flugzeugschleppen am Flughafen München mbH (EFM) zur Liquiditätssicherung
- 10.: Stadtwerke München GmbH Einlage der Netze der SWM außerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt München in die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG
- 11.: Stadtwerke München GmbH Windparks im Bestand Erweiterung
- 12.: Stadtwerke München GmbH Erwerb eines polnischen Windparkportfolios
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 29.10.2020
- 13.: Besetzung des Umlegungsausschusses a) Verwaltungssachverständige b) stellvertretende Verwaltungssachverständige c) Vermessungssachverständiger d) Bausachverständige e) stellvertretender Bausachverständiger
- 14.: Verkauf zweier Kleinstgrundstücke 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 29.10.2020
- 15.: Besetzung der Kommissionen für die städtischen Kulturpreise und Stipendien 2021
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 17.11.2020
- 16.: Vorprojekt zum Software-/Hardwaretausch in der ILS und Not-ILS München
- 17.: Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Innendienstkleidung; Erweiterung der Persönlichen Schutzausrüstung
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 17.11.2020
- 18.: Nichtöffentliche Ergänzung zum Finanzdaten- und Beteiligungsbericht 2020 der Landeshauptstadt München
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 29.10.2020
- 19.: Vorkaufsrecht nach dem BayNatschG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Teufelsbergstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Cyberattacke auf die IT der GWG GmbH
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen