Vollversammlung (2020-07-22 09:00:00)
Datum: | 22.07.2020, 09:00 |
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Ort: | Gasteig, Rosenheimer Straße 5, München |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats (GeschO) - Elektronische Ladung zu Stadtratssitzungen (§ 43 a GeschO) - Elektronische Zurverfügungstellung der Sitzungsunterlagen (§ 45 GeschO - Zuständigkeit des Ferienausschusses für die Bezirksausschuss-Satzung (§ 2 Ziffer 19 GeschO)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die in Anlage 1 dargestellten Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrats werden beschlossen. § 43 a Abs 2 der GeschO wird ergänzt: Bei der elektronischen Ladung erhalten die Stadtratsmitglieder eine E-Mail an ihre städtische und an eine gewünschte private E-Mail-Adresse, welche... 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.2.: Gleichberechtigung bei der Besetzung von Gremien; Vergleich der Besetzungen 2017 und 2020
- A.3.: Umsetzungsbeschluss zur Gründung des Mobilitätsreferats
- A.4.: Mehr bezahlbare Wohnungen: Nutzungsmischung bei Wohnungsbauvorhaben der SWM ändern!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020
- Verwandter Antrag: Mehr bezahlbare Wohnungen: Nutzungsmischung bei Wohnungsbauvorhaben der SWM ändern!
- Verwandter Antrag: Städtische Unternehmen zu mehr bezahlbarem Wohnen verpflichten!
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 16832
- A.5.: Zusätzliches Budget für die Recovery-Kampagne im Bereich Tourismus; Finanzierung
- A.6.: Leistungsprogramm der MVG für die Fahrplanperiode 2021 München fährt Tram V – Fünf-Minuten-Takt für die Tram
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / A 5867
- Verwandter Antrag: Mobiles München - auch nachts!
- Verwandter Antrag: Mobiles München – ehrlich dran arbeiten!
- Verwandter Antrag: MVV fährt im München-Takt
- Verwandter Antrag: Buslinie 135 bis zum Gasteig-Interimsquartier in Sendling verlängern
- Verwandter Antrag: Verlängerung der Fahrtzeiten der Linie 199 bis Mitternacht Bürgeranliegen vom 04.12.2018
- A.7.: Olympiapark München GmbH; Stadionsanierung Kostenerhöhung Vorgezogene Maßnahmen Finanzierung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Fortführung der Generalsanierung des Olympiastadions auf Basis der Variante Bestandsorientierung Szenario „Fokus“ bei einer 20-monatigen Schließung wird zugestimmt. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die unterbrechungsfreie Planung der Leistungsphasen 4 und 5 des Hauptprojektes Sanierung des Olympiastadions für 2020 mit Mitteln i.H.v. 2,0 Mio. € fortzuführen; diese Mittel werden freigegeben. 2. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die Sanierung der WC-Satelliten incl. Grundleitungen als vorgezogene Maßnahme zu planen und bis zum Beginn der European Championships 2022 auszuführen. Die geplanten Kosten hierfür betragen 9,7 Mio. €; diese Mittel werden freigegeben. 3. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die Sanierung der Flutlichtanlage gem. Variante „Sonderanfertigung Passpartout-Lösung“ und Alternativen zu planen. Die geplanten Kosten hierfür betragen 1,5 Mio. €; diese Mittel erhöhen den Pachtaufwand der Landeshauptstadt München für den Olympiapark. 4. Die zusätzlich benötigten Mittel für die Mehrkosten aufgrund der Flutlichtsanierung von 1,5 Mio. € zu dem bereits genehmigten Budget für die Stadionsanierung von 108 Mio. € werden genehmigt. 5. Den Ausführungen zur Dringlichkeit und Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird daher beauftragt, die in der Tabelle dargestellten Mittel an Pachtzahlungen inkl. Stadion- und Flutlichtsanierung für den Zeitraum 2020 – 2026 im Rahmen der Haushaltsplanungen bei der Stadtkämmerei für das Produkt 44111320 Beteiligungsmanagement anzumelden. Für 2020 ergibt sich aufgrund des Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - bereits vorhandenen Planansatzes kein Mehrbedarf für den städt. Haushalt, sondern erst für die Jahre 2021 ff. (Tabelle siehe Beschlussvorlage) 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.8.: Internationale Münchner Filmwochen GmbH Vision 2022/Festivalzentrum
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vom Sachstand wird Kenntnis genommen. 2. Das Projekt Festivalzentrum am Königsplatz wird aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und des damit verbundenen Finanzierungsbedarfs nicht mehr weiter verfolgt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.9.: Umsetzung des Sicherheitspakets Haushalt 2020 vom 13.05.2020
- A.10.: Haushaltsplan 2021 Eckdatenbeschluss
- A.11.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/42 Brauerei in der Tegernseer Landstr. 337 Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 17 Obergiesing - Fasangarten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/42 Brauerei an der Tegernseer Landstraße 337 nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.04.2020 (Anlage 1) wird endgültig beschlossen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.12.: Vertretung des Stadtrats der Landeshauptstadt München im Kuratorium der Stahlgruber Stiftung
- A.13.: Corona-Virus SARS-CoV-2 Erleichterungen für städtische Erbbaurechtsnehmer
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Kommunalreferat wird beauftragt, im Einzelfall zu prüfen, ob Erleichterungen für Erbbaurechtsnehmer rechtlich zulässig sind und – je nach Geschäftswert – ggf. den Stadtrat mit einem entsprechenden Entscheidungs- vorschlag zu befassen. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.14.: Neubau Hanns-Seidel-Platz Forderung eines prägnanten Baus und keines reinen Verwaltungszweckbaus am Hanns-Seidel-Platz auch aus der Bürgerschaft BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 06664 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 24.07.2019 Raumprogramm des Kulturzentrums Hanns-Seidel-Platz jetzt den Bedarfen des größten Stadtbezirks anpassen! BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 06386 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 06.06.2019 Kein Kulturzentrum ohne Essen und Trinken: Jetzt Gastronomie am Hanns-Seidel-Platz mitplanen! BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 06387 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 06.06.2019 Kein Verzicht auf das Flugdach: Hanns-Seidel-Platz darf kein Verwaltungszweckbau werden. BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 06388 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach vom 06.06.2019 Neuperlachs Mitte endlich vollenden: Bürgerhaus, Gaststätte, Kino Empfehlung Nr. 14-20 / E 02617 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 28.05.2019 Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17494
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Ein multifunktionaler, teilbarer Raum (ca. 500 Personen), der für Konzerte, Theater und Kino nutzbar ist, sowie Räume für eine Vollgastronomie mit Außenbereich, das separat vom Kulturbetrieb etabliert werden soll, werden in das vorläufige Raumbedarfsprogramm mit aufgenommen. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02617 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach am 28.05.2019 kann hinsichtlich der Einrichtung eines Kinos im geplanten Stadtteilzentrum teilweise entsprochen werden. Im Übrigen bleibt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie und der weiteren Planungen abzuwarten. Die Empfehlung ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / B 06386 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 06.06.2019 ist satzungsgemäß erledigt. Das Ergebnis der weiteren Planungen bleibt abzuwarten. Die Forderungen des Bezirksausschusses sollen möglichst umgesetzt werden. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / B 06387 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach h vom 06.06.2019 ist satzungsgemäß erledigt. Das Ergebnis der weiteren Planungen bleibt abzuwarten. Die Forderungen des Bezirksausschusses sollen möglichst umgesetzt werden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - 4. Der Antrag Nr. 14-20 / B 06388 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 06.06.2019 ist satzungsgemäß erledigt. Das Kommunalreferat wird beauftragt, dem Stadtrat in Abstimmung mit den beteiligten Referaten (Bau und Planung) die überarbeitete Gestaltung des Baukörpers zügig darzustellen. Die Forderungen des Bezirksausschusses sollen möglichst umgesetzt werden. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / B 06664 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 06.06.2019 ist satzungsgemäß erledigt. Das Ergebnis der weiteren Planungen bleibt abzuwarten. 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Forderung eines prägnanten Baus und keines reinen Verwaltungszweckbaus am Hanns-Seidel-Platz auch aus der Bürgerschaft
- Verwandter Antrag: Raumprogramm des Kulturzentrums Hanns-Seidel-Platz jetzt den Bedarfen des größten Stadtbezirks anpassen!
- Verwandter Antrag: Kein Kulturzentrum ohne Essen und Trinken: Jetzt Gastronomie am Hanns-Seidel-Platz mitplanen!
- Verwandter Antrag: Kein Verzicht auf das Flugdach: Hanns-Seidel-Platz darf kein Verwaltungszweckbau werden.
- Verwandter Antrag: Neuperlachs Mitte endlich vollenden: Bürgerhaus, Gaststätte, Kino
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 17494
- A.15.: Bericht über die Prüfung der zum 31.12.2018 erstellten Jahresabschlüsse der Landeshauptstadt München - Band 1 (ohne Stiftungen)
- A.16.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 „Sommer in der Stadt“ verlängern bis 4. Oktober StR-Antrag 20-26 / A 00244 der FDP Bayernpartei Stadtratsfraktion vom 15.07.2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Programm „Sommer in der Stadt“ wird über das Ende der Sommerferien hinaus verlängert bis 4. Oktober. 2. Der Antrag Nr. 244 findet damit seine Erledigung.)
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 „Sommer in der Stadt“ verlängern bis 4. Oktober
- A.17.: Corona-Testzentrum auf der Theresienwiese
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, das Corona- Testzentrum auf der Theresienwiese ab dem 23.07.2020 bis 31.12.2020 wieder in Betrieb zu nehmen und ggf. entsprechend geänderten gesetzlichen Grundlagen und der epidemiologischen Lage anzupassen. 3. Der Stadtrat beauftragt das Referat für Gesundheit und Umwelt, Fördermittel über die Richtlinie zur Förderung der Teststationen in Bayern für 2020 zu beantragen. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, das Testzentrum an der Theresienwiese mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 23.07.2020 zu starten. 5. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die laufenden Kosten für den Betrieb des Testzentrums vom 23.07.2020 bis 31.12.2020 aus den vorhandenen Haushaltsmittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie aus der dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters vom 07.03.2020 zu finanzieren. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.18.: Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung der Zweckentfremdung durch die vorübergehnde Nutzung des Anwesens Dantestr. 18 zu Quarantänezwecken 9. Stadtbezirk - Neuhausen-Nymphenburg
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Genehmigung der Zweckentfremdung durch die vorübergehende Nutzung des Anwesens Dantestraße 18 zu Quarantänezwecken wird bis zum 31.12.2020 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2021 für den Fall einer zweiten Welle von COVID-19-Erkrankungen erteilt. Hierbei soll möglichst eine einvernehmliche Lösung mit der verbliebenen Bestandsmieterin gefunden werden oder geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um gesundheitliche Gefahren zu minimieren. Sollte die Verlängerung aufgrund einer zweiten Welle von COVID-19-Erkrankungen notwendig werden, ist keine erneute Befassung des Stadtrates notwendig. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.19.: Gay Games - München bewirbt sich als Ausrichterstadt für das Jahr 2026 Unterstützung Bewerbung Gay Games 2026 in München
- A.20.: Corona-Virus SARS-CoV-2; Erleichterungen für städtische Mieter Ergänzende Regelungen für die Betreiber von Mittagsverpflegungseinrichtungen und Pausenverkaufsstellen in öffentlichen Schulen - Ergänzungsbeschluss zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat am 29.04.2020 - Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 Wollen wir wegen Corona alle Schulmensen schließen 1 – Unterstützung der Pächter von Schulmensen in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, auf die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Umsatzpacht von Betreibern von Mittagsverpflegungseinrichtungen und Pausenverkaufsstellen an öffentlichen Schulen bis zur Wiederherstellung des Normalbetriebs zu verzichten. Normalbetrieb bedeutet, dass alle Schüler_innen wieder zum (gleichzeitigen) Präsenzunterricht in die Schulgebäude dürfen – ohne Einschränkung des Stundenplans, einschließlich der Nachmittagsangebote. 2. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Umsatzpacht von Betreibern von Mittagsverpflegungseinrichtungen und Pausenverkaufsstellen an öffentlichen Schulen nach Wiederherstellung des Normalbetriebs, danach für höchstens weitere drei Monate auszusetzen, wenn dies an den jeweiligen Schulen zur Gewährleistung einer für die Mensapächter wirtschaftlich tragfähigen Rückkehr zum Normalbetrieb erforderlich ist. Die Feststellung im Einzelfall erfolgt durch die beteiligten Referate. 3. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, vom Beginn der Schulschließungen am 16.03.2020 bis zur Wiederherstellung des Normalbetriebs an öffentlichen Schulen von Betreibern von Mittagsverpflegungseinrichtungen und Pausenverkaufsstellen auf die Erhebung von Umsatzpachtanteilen vollständig zu verzichten. Das Referat für Bildung und Sport stellt den Eintritt in den Normalbetrieb fest. 4. Das Kommunalreferat wird ermächtigt, bei teilweiser (ein oder mehrerer Klassen) oder vollständiger Schließung von Schulen für den jeweiligen Monat auf die Erhebung des Umsatzpachtanteiles der jeweiligen Mittagsverpflegungseinrichtung und Pausenverkaufsstelle an der betroffenen Schule zu verzichten. Das Referat für Bildung und Sport stellt die Beeinträchtigung des Schulbetriebs dazu im Einzelfall fest. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00164 der SPD / Volt - Fraktion und der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 23.06.2020 sowie die Anträge Nr. 20-26 / A 00208 und Nr. 20-26 / A 00209, jeweils von der Fraktion ÖDP / FW vom 06.07.2020 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 Wollen wir wegen Corona alle Schulmensen schließen 1 – Unterstützung der Pächter von Schulmensen in München
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22. Juli 2020 Wollen wir wegen Corona alle Schulmensen schließen 2 – Runder Tisch Mensa-Öffnung wird einberufen
- Verwandter Antrag: Schulmensen: Für Zeit der Corona-Einschränkung auf die Umsatzpacht verzichten
- A.21.: Corona-Virus SARS-CoV-2; Ausweitung der Reinigung in Verwaltungs- und Betriebsgebäuden zum Schutz der Beschäftigten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Kommunalreferat und das Direktorium-Vergabestelle 1 werden dazu ermächtigt, für die Gebäudereinigung von Verwaltungs- und Betriebsgebäuden während der Zeit der coronabedingten Ausnahmesituation infektionsschutzbedingte Reinigungsmaßnahmen und damit verbundene Mehrausgaben über den sonst üblichen Standard hinaus zu veranlassen. 2. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Mittelbereitstellung 2020 i.H.v. 2.884.000 € bei der Stadtkämmerei zu beantragen. Außerdem wird das Kommunalreferat beauftragt, den Mittelbedarf i.H.v. 5.712.000 € für das Jahr 2021 im Wege der Haushaltsplanaufstellung zu beantragen. 3. Den Ausführungen zur Nichtplanbarkeit und Unabweisbarkeit wird zugestimmt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.22.: Bestellung der 2. Bürgermeisterin und der 3. Bürgermeisterin zur Standesbeamtin
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Frau 2. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Frau 3. Bürgermeisterin Verena Dietl werden zur Standesbeamtin für die Standesamtsbezirke München und München-Pasing bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Die Bestellung erfolgt auf Widerruf und erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.23.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 Innenstadt attraktiver machen – Parkgebühren erlassen
- A.24.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 Gebührenerlass für Warenauslagen und Markisen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungs- gebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Reduzierung der Einnahmen durch die Senkung von Sondernutzungsgebühren i. H. v. rund 145.000 € im Jahr 2020 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00250 vom 16.07.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.25.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 Sonntagsöffnung für Souvenirgeschäfte
- A.26.: Antrag zur dringlichen Behandlung in der Vollversammlung am 22.07.2020 „Begrünung der Theresienwiese“ StR-Antrag 20-26 / A 00251 der FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 16.07.2020
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 08.07.2020
- 1.: Änderung der Satzung für die Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen der Landeshauptstadt München Empfehlung Nr. 174 der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen vom 13.02.2020
- 2.: Räume für Vereine – Unterstützung durch eine Raumbörse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Direktorium wird beauftragt - unter Einbeziehung der relevanten Referate und Stakeholder - die fachliche Konzeption einer zukünftigen stadtweiten Raumbörse zu koordinieren. 2. Das IT-Referat wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Kapazitätsfinders in enger Abstimmung mit dem Direktorium den Anwendungsfall „Raumbörse“ und die Ergebnisse der fachlichen Konzeption aus Ziffer 1 zu berücksichtigen. 3. Eine Berichterstattung gegenüber dem Stadtrat zum Fortgang des Verfahrens in dieser Angelegenheit erfolgt jeweils im Sachstandsbericht zum Bürgerschaftlichen Engagement. 4. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06278 „Räume für Vereine - Unterstützung durch eine Raumbörse“ geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Mittelfristige Personalplanung; Änderung der Regelungen zur Bewährungsfeststellung bei Führung auf Zeit
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Ziffern 1 bis 5 des Vortrags des Referenten gelten als bekannt gegeben. 2. In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 13.04.2005 (VPA) / 20.04.2005 (VV) - Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05490 erfolgt die Bewährungsfeststellung für Führungskräfte auf Zeit entsprechend der vom Stadtrat am 11.12.2019 (VPA) / 18.12.2019 (VV) - Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17068 beschlossenen Regelungen für die Bewährungsfeststellung für Führungskräfte auf Probe nicht mehr unter Einbeziehung von einzelnen Eignungskriterien und Zielvereinbarungen. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Erhöhung der Vergütung für Praktikantinnen und Praktikanten des Sozialpädagogischen Seminars
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossene Vergütung der Praktikant*innen des Sozialpädagogischen Seminars wird nicht an die Vergütungshöhe des TVAöD – Besonderer Teil BBiG angeglichen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgabe im IT-Ausschuss als Werkausschuss für it@M vom 08.07.2020
- 5.: it@M – Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 18557
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 18557
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses vom 08.07.2020
- 6.: Online-Beteiligungsplattform für die Landeshauptstadt München – Zwischenbericht Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 18555
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Stadtrat stimmt der zweistufigen Vorgehensweise mit folgenden Änderungen zu: Stufe 1: Verlängerung des bestehenden Vertrages, um die aktuellen Bedarfe sicherzustellen. Stufe 2: Umsetzung einer IT-Lösung auf Basis der Stadtratsentscheidung zu zukünftigen Bürgerbeteiligungsformaten mit der Maßgabe auf Open-Source- Software zu setzen. Die Entscheidung über einen Umsetzungsplan zur Errichtung einer Bürger*innenbeteiligungsplattform wird dem Stadtrat bis Ende des Jahres vorgelegt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / 05390 von Frau Stadträtin Anne Hübner, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Christian Vorländer, Herrn StR Haimo Liebich, Herr StR Hans Dieter Kaplan vom 17.05.2019 bleibt aufgegriffen. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 18555
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 30.06.2020
- 7.: Umgang mit den Auswirkungen der Corona- Pandemie in Bezug auf die Finanzierung der freien Träger der Wohlfahrtspflege
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Sozialreferat wird ermächtigt, nach Prüfung für den Zeitraum ab dem 16.03.2020 zunächst bis zum 30.09.2020 vorrangig vor dem SodEG selbst in Fällen der pandemiebedingten Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch freie Träger wie folgt zu verfahren: a) eine Finanzierung bis zu 100 % der bisherigen Förderung im Hinblick auf hohe Sachkosten (insbesondere hohe Mietkosten) b) eine Finanzierung bis zu 100 % der bisherigen Förderung im Falle der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den freien Träger entsprechend der städtischen Regularien c) eine Finanzierung bis zu 100 % der bisherigen Förderung bei der Anwendung von Regelungsempfehlungen kommunaler Spitzverbände bzw. bei der Übernahme von Finanzierungspraktiken anderer Leistungsträger, soweit diese eine Finanzierung vorsehen, die über 75 % der durchschnittlichen monatlichen Leistung hinausgehen d) eine Finanzierung bis zu 100 % der bisherigen Förderung soweit dies in nachgewiesenen und begründeten Einzelfällen zur Existenzsicherung des freien Trägers erforderlich ist e) eine Finanzierung bis zu 100 % der bisherigen Förderung bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes, der dies notwendig macht (z.B. Kindertagespflege), durch eine gegenüber dem SodEG vorrangige Vereinbarung sicherzustellen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - 2. Die Ermächtigung unter Ziffer 1 des Antrags gilt für den Zeitraum 16.03.2020 im Gleichlauf mit der gesetzlichen Geltungsdauer des SodEG zunächst bis zum 30.09.2020. Sofern die Bundesregierung von ihrer in § 5 Satz 4 SodEG geregelten Ermächtigung zur Verlängerung der Geltungsdauer bis maximal 31.12.2020 Gebrauch macht, verlängert sich auch die vorliegende Ermächtigung entsprechend. 3. Das Sozialreferat verzichtet bei Feststellung eines Anwendungsfalles nach Ziffer 1 des Antrags auf eine Rückforderung etwaiger bereits ausgereichter Mittel. 4. Der unter Ziffer 2 des Vortrags beschriebenen Verfahrensweise des Sozialreferats im Umgang mit Einnahmeausfällen bei Zuwendungsnehmer*innen wird zugestimmt. 5. Der unter Ziffer 3 des Vortrags beschriebenen Verfahrensweise bzgl. Schutzausrüstung wird zugestimmt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2020
- 8.: Münchner Online-Jugendbefragung 2020 Erlass einer Satzung zur Durchführung der Online-Jugendbefragung 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Online- Jugendbefragung wird gemäß Anlage beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege) Rückerstattung der Kostenbeiträge für Betreuungsausfälle während der Corona- Pandemie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Sozialreferat wird ermächtigt, insoweit von der Regelung der Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege abzuweichen, als ab dem Beginn des Betretungsverbots am 16.03.2020 bis zum 30.06.2020 kein Kostenbeitrag erhoben wird, soweit in diesem Zeitraum tatsächlich keine Betreuung stattgefunden hat. Für den Fall, dass vor Durchführung der geplanten Satzungsänderung ein weiteres Betretungsverbot angeordnet wird oder der Freistaat den Beitragsersatz über den 30.06.2020 verlängert bzw. nach einer Unterbrechung infolge der Entwicklung im Infektionsgeschehen nochmals gewährt, wird das Sozialreferat ermächtigt, erneut von der Regelung der Kostenbeitragssatzung abzuweichen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat zeitnah eine Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die es ermöglicht, sowohl rückwirkend als auch bei zukünftig behördlich angeordneten Betretungsverboten auf die Erhebung eines Kostenbeitrags zu verzichten. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 09.07.2020
- 10.: LGBTI*-Wohnprojekt der MÜNCHENSTIFT GmbH, GWG und Münchner Aids-Hilfe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Stadtrat nimmt die o. g. Ausführungen zur Umsetzung dieses LGBTI*- Wohn-projekts durch die MÜNCHENSTIFT GmbH in Kooperation mit der Münchner Aids-Hilfe zur Kenntnis. 2. Der weiteren Planung des beschriebenen Wohnprojekts in dem dargestellten Umfang wird zugestimmt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten werden zur Kenntnis genommen. 3. Der beabsichtigten Zuschussausreichung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses in Form eines Defizitausgleichs an die MÜNCHENSTIFT GmbH wird zugestimmt, damit die GWG als Bauträgerin dieses Projekts den Bau fortsetzen kann. Dabei werden Mieten kalkuliert, die sich an der durchschnittlichen ortsüblichen Miete nach dem Mietspiegel orientieren (siehe Punkt 5.2 b). 4. Für die Zuschussleistung wird eine Obergrenze von maximal 500.000 € festgelegt. Sollte es sich abzeichnen, dass diese überschritten werden muss, ist der Stadtrat rechtzeitig mit einer möglichen Erhöhung des Zuschusses bzw. Alternativen zu befassen. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, zu einem späteren Planungszeitpunkt einen erneuten Beschluss herbeizuführen, mit dem über die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel im Rahmen des stadtweit gültigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens entschieden wird. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Ehrenamtliche*r Behindertenbeauftragte*r der Landeshauptstadt München Satzung zur Änderung der Satzung für die Behindertenbeauftragte/ den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Behindertenbeauftragte/den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München wird gemäß der Anlage beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 12.: Schutzmaßnahmen für die Bewohner*innen des Übernachtungsschutzes vor einer Ansteckung mit dem Sars-CoV-2-Virus Ausschreibung von Bettplätzen für ältere oder vorerkrankte obdach- und wohnungslose Personen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Sars-CoV-2-Virus Verlängerung des ganztägigen Übernachtungsschutzes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der befristeten Weiterführung des ganztägigen Übernachtungsschutzangebotes bis zum 31.10.2020 wird zugestimmt. Die unter Punkt 2 genannten Maßnahmen werden vom Stadtrat befürwortet. 2. Laufender Zuschuss: Der unter Ziffer 3 im Vortrag dargestellten, befristeten Mittelaufstockung in Höhe bis zu 686.000 € für den ganztägigen Übernachtungsschutz (Träger: Evangelisches Hilfswerk München gemeinnützige GmbH) wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2020 erforderlichen Zuschussmittel in Höhe von 686.000 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300). 3. Investitionskostenzuschuss: Dem EHW wird ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in 2020 in Höhe von 100.000 € für die Erstausstattung gewährt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2020 erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 € aus dem Referatsbudget zu finanzieren und die hierzu erforderliche Budgetumschichtung (von Finanzposition 4356.935.7840.1 an Finanzposition 4707.988.7750.7) im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Mehrjahresinvestitionsprogramm: Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 BS zu TOP B 12 - 2 - MIP neu: Investitionskostenzuschuss Übernachtungsschutz, Unterabschnitt 4707, Maßnahmen-Nr. 7750 , Rangfolgen-Nr. 11 (Euro in 1.000) Gruppie rung Gesamt- kosten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020- 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 ff. 988 100 0 100 100 0 0 0 0 0 0 Summe 100 0 100 100 0 0 0 0 0 0 St. A. 100 0 100 100 0 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 100.000 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 5. Der Beschaffung von Unterbringungsplätzen für Risikogruppen für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 wird zugestimmt. 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2020 erforderlichen Mittel für die Anmietung von Bettplätzen in Höhe von 900.000 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300). 7. Den Ausführungen zu Unplanbarkeit und Unabweisbarkeit wird zugestimmt. 8. Bis Herbst wird das Konzept des Übernachtungsschutzes in Bezug auf folgende Punkte überarbeitet und verbessert: - die Zuführungsberatung (Schiller 25) - den differenzierten Bedarfen einzelner in der Beschlussvorlage genannten Zielgruppen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 BS zu TOP B 12 - 3 - - die sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung, insbesondere bei arbeitsschutzrechtlich völlig inakzeptablen vertrags- und sozialversicherungs- losen illegalen Dumping-Lohn-Arbeitsverhältnissen - Maßnahmen und Verortung von Psychiatrie- und Suchthilfe (bis erstes Quartal 2021) Die Träger von "Bildung statt Betteln", "AWO-Beratungscafé" und "Schiller 25" werden gebeten, eine untereinander und aufeinander abgestimmte Konzeption für EU-Arbeitsmigrant*innen zu erarbeiten und vorzulegen. Ziel soll sein, die Menschen in eine Existenzsicherung zu bringen, d. h. mindestens in eine geringfügige, aber legale Beschäftigungsmöglichkeit zu vermitteln. Damit würde auch eine Basis für weitere Handlungsoptionen für die Sozialarbeit gelegt. Zur Unterstützung der Konzeptentwicklung wird ein Runder Tisch mit Teilnehmer*innen aus einer Teilgruppe des AK Wohnungslosigkeit durchgeführt (Politik (2), Verwaltung (2), Verbände (2)), der dann seine Ergebnisse dem AK vorstellt und diskutiert. In der Weiterentwicklung der Konzeption bis zum ersten Quartal 2021 wird das Referat für Umwelt und Gesundheit und das Referat für Arbeit und Wirtschaft gebeten, zielgruppenspezifisch mitzuwirken. 9. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00179 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD/Volt-Fraktion vom 30.06.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10.Der Antrag Nr. 20-26 / A 00152 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 22.06.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Verlängerung des ganztägigen Übernachtungsschutzes
- Verwandter Antrag: Ganztägigen Übernachtungsschutz fortsetzen
- Bestätigung von Beschlüssen des Umweltausschusses vom 07.07.2020
- 13.: München verstärkt seinen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Forcierung der Durchdringung von E-Fahrzeugen und Car-Sharing Flotten sowie durch Kooperationen mit der Industrie (MoU) (Anpassung IHFEM Beschluss vom Juli 2017)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Themenfelder E-Stellplätze und Carsharing-Stellplätze als Bestandteil des ruhenden Verkehrs strategisch weiterzuentwickeln. 2. Für Carsharing-Stellplätze werden im Rahmen der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sharing Mobility“ unter Leitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Kreisverwaltungsreferats sowie unter Teilnahme des Referats für Arbeit und Wirtschaft und des Referats für Gesundheit und Umwelt Vorschläge erarbeitet, welche als Bestandteil des ruhenden Verkehrs im Einklang mit allen weiteren Referaten umgesetzt werden. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, in enger Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Sharing Mobility“, mit dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Gesundheit und Umwelt sowie dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit der Industrie ein „Memorandum of Understanding (MoU)“ zu entwickeln. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, sich an der gegründeten Arbeitsgruppe „Sharing Mobility“ zu beteiligen und die Entwicklung des „Memorandum of Understanding“ aktiv mitzugestalten. 5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass eine abschließende Behandlung des Antrags Nr. 14-20 / A 03657 erst im Rahmen der gemeinsamen Beschlussfassung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Kreisverwaltungsreferats zur Gesamtstrategie für den stadtweiten Umgang mit Sharing-Mobility Angeboten (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15209 vom 24.07.2019) erfolgen kann. Der Antrag Nr. 14-20 / V 03657 „München verstärkt seinen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Forcierung der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 BS zu TOP B 13 - 2 - Durchdringung von E-Fahrzeugen und Car-Sharing Flotten sowie durch Kooperationen mit der Industrie (MoU) (Anpassung IHFEM Beschluss vom Juli 2017)“ bleibt damit bis Ende 2020 aufgegriffen und wird im Rahmen der gemeinsamen Beschlussfassung zur Gesamtstrategie für den stadtweiten Umgang mit Sharing-Mobility Angeboten (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15209 vom 24.07.2019) vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung und vom Kreisverwaltungsreferat abschließend bearbeitet. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: München verstärkt seinen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Forcierung der Durchdringung von E-Fahrzeugen und Car-Sharing Flotten sowie durch Kooperationen mit der Industrie (Anpassung IHFEM Beschluss vom Juli 2017)
- 14.: Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 8: Klima- und Artenschutz durch Förderung der ökologischen Landwirtschaft
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((mit den Stimmen von SPD/Volt, Die Grünen - Rosa Liste, ÖDP/FW und StR Höpner) 1. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsreferat, dem Kommunalreferat und dem Kreisverwaltungsreferat Vorschläge für eine klimafreundlichere Gestaltung des Verpflegungsangebots in städtischen Verpflegungseinrichtungen zu erarbeiten und diese bis Ende des 1. Quartals dem Stadtrat vorzulegen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, Vorschläge für eine klimafreundlichere Gestaltung des Verpflegungsangebots in städtischen Bildungseinrichtungen unter Einbindung des Referats für Gesundheit und Umwelt zu erarbeiten und bis Ende des 1. Quartals 2021 dem Stadtrat vorzulegen. 3. Das Projektteam "Biostadt München" des Referats für Gesundheit und Umwelt wird in Kooperation mit Initiativen und Verbänden beauftragt, das Referat für Arbeit und Wirtschaft weiterhin bei seiner Strategie zur Steigerung der Nachfrage von Bio-Lebensmitteln auf dem Oktoberfest zu beraten und zu unterstützen. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05950 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 8: Klima- und Artenschutz durch Förderung der ökologischen Landwirtschaft
- 15.: Überführung der Themenfelder der Energiekommission in einen Nachhaltigkeitsrat und Fristverlängerung für die beauftragte Konzeption eines Münchner Nachhaltigkeitsrates
- 16.: Förderrichtlinie E-Taxi München – Anpassungen aufgrund der Corona-Pandemie
- 17.: Förderprogramm Energieeinsparung (FES): Mittelumschichtung von Restmitteln Produkt 33561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich Änderung des MIP 2020 - 2024 Beschluss über die Finanzierung für die Jahre 2020 und 2021
- 18.: Fachgutachten zur Erstellung eines Maßnahmenplans zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München Produkt 33561100 Umweltvorsorge Änderung des MIP 2020 - 2025 Beschluss über die Finanzierung für die Jahre 2020 und 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((mit den Stimmen von SPD/Volt, Die Grünen - Rosa Liste, ÖDP/FW und StR Höpner) 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Vergabe eines Fachgutachtens zur Erstellung eines Maßnahmenplans zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung 2030 und im Stadtgebiet bis 2035 vorzubereiten und den Stadtrat noch in 2020 mit einem Vergabebeschluss zu befassen. 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nicht-Planbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die einmalig in 2020 erforderlichen Mittel in Höhe von 100.000 € aus den Mitteln der Sitzungsvorlage 14-20 / V 16635 zu finanzieren. 5. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 33561100 Umweltvorsorge erhöht sich in 2021 um 400.000 €, davon sind 400.000 € in 2021 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - 7. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 - 2025 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Förderprogramm Energieeinsparung (FES) KSP 2019, Maßnahmen-Nr. 1160.7560, Rangfolgen-Nr. 006 Gruppier ung Gesamtk osten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020 - 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Finanz. 2026 ff. 988 23.364 40 22.200 15.200 2.000 2.000 2.000 1.000 1.124 0 Summe 23.364 40 22.200 15.200 2.000 2.000 2.000 1.000 1.124 0 MIP neu: Förderprogramm Energieeinsparung (FES) KSP 2019, Maßnahmen-Nr. 1160.7560, Rangfolgen-Nr. 006 Gruppier ung Gesamtk osten Finanz. bis 2019 Programmzeitraum 2020 bis 2024 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2020 - 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Finanz. 2026 ff. 988 22.164 40 22.200 15.200 2.000 2.000 2.000 1.000 724 0 Summe 22.164 40 22.200 15.200 2.000 2.000 2.000 1.000 724 0 8. Der Auftrag des Stadtrats aus der Vollversammlung vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16525) zur Erstellung eines Maßnahmenplans unter Einbindung der Stadtgesellschaft, der zum Ziel hat, dass die Klimaneutralität für München bereits im Jahr 2035 erreicht wird, bleibt aufgegriffen und wird unter fachgutachterlicher Begleitung wie im Vortrag dargestellt dem Stadtrat zur Befassung möglichst bis Ende 2021 vorgelegt. 9. Der Stadtrat stimmt der Fristverlängerung für die Anträge • Nr. 14-20 / A 05602 „Zukunftsaktien auch für die Landeshauptstadt“ • Nr. 14-20 / A 06225 „Das Richtige tun? Eindämmung des Klimawandels und seiner Folgen: München wird 2035 klimaneutral!“ • Nr. 14-20 / A 06548 „Klimaschutz – jetzt gilt’s: 1. CO2-Emissionen: Vermeiden hat Vorrang vor Kompensieren“ bis zum 30.09.2021 zu. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 3 - 10.Die Anträge • Nr. 14-20 / A 06229 „Evaluierung des Energiestandards im Mietwohnungsbau“ • Nr. 14-20 / A 06228 „Minimize your CO2 – Reduziere dein persönliches CO2- Level mit App-Unterstützung“ • Nr. 14-20 / A 06550 „Klimaschutz – jetzt gilt’s: 3. Sanierungsquote in München deutlich erhöhen • Nr. 14-20 / A 06551 „Klimaschutz – jetzt gilt’s! 4. Solarenergie auf alle städtischen Dächer“ • Nr. 14-20 / A 06556 „Klimaschutz – jetzt gilt‘s! 9. Ein Klimaschutzbudget für München“ bleiben aufgegriffen. 11.Der Antrag Nr. 20-26 / A 00095 „Fachgutachten „Klimaneutralität 2035“ – ein wirksames Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaneutralität Münchens“ von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL und der Fraktion SPD/Volt vom 29.05.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 12.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 09.07.2020
- 19.: Weiterentwicklung des Gesundheitspreises zu einem Gesundheits- und Pflegepreis der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Stadtrat stimmt der Weiterentwicklung des Münchner Gesundheitspreises zu einem Münchner Gesundheits- und Pflegepreis mit einem entsprechend erhöhten Preisgeld von insgesamt 20.000 € sowie der Verleihung ab 2021 zu. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gemeinsam mit dem Direktorium mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Verleihung des Münchner Gesundheits- und Pflegepreises beauftragt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 20.: Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Friedhofsgebührensatzung) und Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung/Tarifgruppe 73) Verlängerung und Änderung des Kalkulationszeitraums der Friedhofsgebühren und Verwaltungskosten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Verlängerung des ursprünglich bis 31.07.2020 laufenden Kalkulationszeitraums bis zum 31.12.2020 wird zugestimmt. Alle Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Landeshauptstadt München sowie alle Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München der Tarifgruppe 73 der Kostensatzung bleiben für den Zeitraum der Verlängerung vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 unverändert. 2. Dem künftigen zweijährigen Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12. des nächsten Jahres, beginnend ab 01.01.2021, wird zugestimmt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt, Städtische Friedhöfe München wird beauftragt, für diesen Kalkulationszeitraum eine neue Gebührenkalkulation vorzunehmen und diese dem Stadtrat im Herbst 2020 zur Entscheidung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2020
- 21.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/30 Münchberger Straße (östlich), Kronacher Straße (südlich), BAB München - Salzburg (westlich), Fasangartenstraße (nördlich) A) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss B) Empfehlung Flächennutzungsplan Münchberger Straße - Regionaler Grünzug 10 Empfehlung Nr. 14-20 / E 01586 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing - Fasangarten am 20.07.2017 Stadtbezirk 17 Obergiesing – Fasangarten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/30 Münchberger Straße (östlich), Kronacher Straße (südlich), BAB München - Salzburg (westlich), Fasangartenstraße (nördlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2019 (Anlage 1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/30 Münchberger Straße (östlich), Kronacher Straße (südlich), BAB München - Salzburg (westlich), Fasangartenstraße (nördlich) nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.03.2019 (Anlage 1) wird unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB endgültig beschlossen. 4. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01586 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing - Fasangarten am 20.07.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Flächennutzungsplan Münchberger Straße - Regionaler Grünzug 10
- 22.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Thalkirchen“
- 23.: Erlass einer Erhaltungssatzung in Neuhausen nordöstlich des Rotkreuzplatzes Empfehlung Nr. 14-20 / E 01879 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 05.12.2017 Erhaltungssatzung für das Gebiet zwischen Albrechtstraße, Leonrodstraße und Nymphenburger Straße Empfehlung Nr. 14-20 / E 03148 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 28.11.2019
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 08.07.2020
- 24.: Artenschutz Mehr Artenschutz bei den städtischen Gesellschaften GWG, GEWOFAG, SWM und München Klinik
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach der Artenschutz bei den städtischen Gesellschaften bereits weitgehend verankert ist. 2. Die städtischen Gesellschaften bleiben beauftragt, ihre Grünanlagen und Freiflächen unter Einbeziehung des Artenschutzes zu planen und zu pflegen. 3. Die städtischen Gesellschaften werden gebeten, zusätzlich zu den bestehenden allgemeinen Pflegerichtlinien schrittweise objektbezogene, ökologisch qualifizierte einfache Grünflächenkonzepte für ihre einzelnen Immobilien zu erarbeiten, um den Arten- und Biotopschutz auch objektspezifisch weiterzuentwickeln. 4. Das Planungsreferat wird beauftragt, die GWG, GEWOFAG, SWM, München Klinik und MÜNCHENSTIFT GmbH ihre Bemühungen zum Artenschutz dem Münchner Stadtrat anhand von konkreten Beispielen vorzustellen. Zu diesem Zweck soll 2021 oder 2022 eine Exkursion stattfinden, um die umfangreichen Bemühungen der städtischen Gesellschaften zum Artenschutz vor Ort zu begutachten. 5. Der Antrag Nr. 14 – 20 / A 06662 der Stadtratsfraktion der DIE GRÜNEN/RL vom 04.02.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14 – 20 / A 06721 der ÖPD vom 11.02.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Mehr Artenschutz bei den städtischen Gesellschaften GWG, GEWOFAG, SWM und München Klinik
- Verwandter Antrag: Artenvielfalt auch in München VIII Ein Jahr Volksbegehren Rettet die Bienen! – Artenvielfalt auf Flächen der städtischen (Wohnungsbau-) Gesellschaften sicherstellen
- 25.: EU-Projekt Förderantrag „JUSTNatur:activation of nature-based solutions for a just low carbon transition“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((gegen die Stimme von StRin Wassill) 1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich weiterhin gemäß Vortrag um eine Förderung durch das Förderprogramm HORIZON 2020 im Rahmen des Konsortiums JUSTNature zu bewerben. Im Falle einer Förderung wären alle mit dem Projekt verbundenen Personal- und sonstigen Kosten für die Landeshauptstadt München kostenneutral. 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel sowie die Erlöse aus den Fördermitteln im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 sowie der Haushaltsplanaufstellung 2022-2025 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. 4. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (voraussichtlich 1 VZÄ, E13, technischer Dienst, Grünplanung, befristet auf 4 Jahre ab Besetzung) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 5. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die unter Ziffer 3.3 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 6. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 56.926,67 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021, jeweils in Höhe von 85.390,00 € von 2022-2024 und in Höhe von 28.463,33 € Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - für das Jahr 2025 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 7. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die voraussichtlichen Zuschüsse für Personalkosten in Höhe von 56.926,67 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021, jeweils in Höhe von 85.390,00 € von 2022-2024 und in Höhe von 28.463,33 € für das Jahr 2025 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 8. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Gemeinkosten, Reisekosten und Sachmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung in Höhe von 35.050,00 € für das Jahr 2021, jeweils in Höhe von 65.300,00 € von 2022- 2024 und in Höhe von 33.050,00 € für das Jahr 2025 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 9. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die voraussichtlichen Zuschüsse für Gemeinkosten, Reisekosten und Sachmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung in Höhe von 46.731,67 € für das Jahr 2021, jeweils in Höhe von 86.347,50 € von 2022- 2024 und in Höhe von 39.615,83 € für das Jahr 2025 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden vollständig durch das Förderprogramm erstattet. 10. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38511200, Stadtplanung erhöht sich voraussichtlich im Jahr 2021 um 91.976.67 €, in den Jahren 2022 bis 2024 um jeweils 150.690 € und im Jahr 2025 um 61.513,33 €, die in voller Höhe zahlungswirksam sind (Produktauszahlungsbudget). 11. Die Produktkostenerlöse beim Produkt 38511200, Stadtplanung erhöhen sich voraussichtlich im Jahr 2021 um 103.658,34 €, in den Jahren 2022 bis 2024 um jeweils 171.737,50 € und im Jahr 2025 um 68.079,16 €, die in voller Höhe eingehen werden (Produkterlösebudget). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 3 - 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 26.: Stadtentwicklung für Feldmoching – Ludwigsfeld (bisher Kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching – Ludwigsfeld); vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) a) Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. BauGB -– Einleitungsbeschluss – b) Weiterführung und ggf. Erweiterung der Untersuchungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie gemäß Grundsatzbeschluss vom 27.06.2018 c) Fortgeltung der Vorkaufssatzung für Feldmoching-Ludwigsfeld und Anpassung der Begründung d) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Münchner Norden
- 27.: Bayernkaserne 1. Bauabschnitt A. Neue Münchner Mischung für städtische Flächen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020
- Verwandter Antrag: Neue Münchner Mischung für städtische Flächen
- Bestätigung eines Beschlusses des Sportausschusses vom 01.07.2020
- 28.: Verein Hubertus für Jagd- und Sportschießen e. V. Umbau und Großinstandsetzung der Schießanlage in Unterdill Förderung der Baumaßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17780
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 17780
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 01.07.2020
- 29.: Freigabe des Zuschusses an die „Projektwerkstatt" für die Münchner Grund-, Mittel- und Förderschulen im Jahr 2021 und der Restrate in 2020 - Bereich "Förderung freier Träger“ -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates über den Haushalt 2021 genehmigt der Bildungsausschuss die Freigabe eines Zuschusses für die „Projektwerkstatt“ für das Kalenderjahr 2021 an die freie Trägerschaft „schule.beruf e. V.“ für Personalkosten in Höhe von 222.827,00 EUR sowie für Sachkosten in Höhe von 15.000,00 EUR. 2. Der Bildungsausschuss stimmt der Umstellung der Bezuschussung auf Kalenderjahre ab dem Jahr 2021 zu und genehmigt in diesem Zusammenhang einmalig die Freigabe der beschlussmäßig noch nicht erfassten Restrate für Dezember 2020 in Höhe von 74.276,00 EUR. 3. Die Finanzierung der Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021 erfolgt, vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates über den Haushalt 2021, aus Referatsmitteln. 4. Der Bildungsausschuss genehmigt die Auszahlung der Restrate in Höhe von 74.276,00 EUR im Haushaltsjahr 2020. Die Finanzierung erfolgt aus in 2020 verfügbaren Referatsmitteln. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 30.: Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung) Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Satzung für die Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulsatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die Satzung über die Gebühren für den Besuch der Sing- und Musikschule der Landeshauptstadt München (Sing- und Musikschulgebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. Durch den Erlass der Monatsraten im Zusammenhang mit Unterrichtsausfall wegen „Corona“ entstehen im Haushaltsjahr 2020 Mindererlöse von rund 675.000,00 EUR. 3. Der Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen hinsichtlich des derzeitigen Sachstands zu möglichen Mehreinnahmen für die Städtische Sing- und Musikschule aus Hilfsprogrammen des Freistaats Bayern zur Kenntnis. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 31.: "Kombimodell 1+x" Integration von Geflüchteten, Migrant*innen und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf
- 32.: Änderung der Zulassungssatzung zur Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege um drei dauerhaft aufsteigende Eingangsklassen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und zur Nicht-Planbarkeit - wie unter Kapitel 6 des Vortrags dargestellt - wird zugestimmt. Da die Eltern der Kinder einen gesetzlichen Betreuungsanspruch für ihre Kinder gegenüber den Kommunen geltend machen können, ist es eine dauerhafte Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt München, ein entsprechendes Betreuungsangebot sicherzustellen. Die Landeshauptstadt München kann diese Pflichtaufgabe allerdings nur erfüllen, wenn sie genügend Fachpersonal für die Kita-Einrichtungen findet. Deshalb ist es notwendig, die entsprechenden Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, um genügend Bewerber*innen (nach Möglichkeit bereits aus München) zu finden, die für einen pädagogischen Beruf im Erziehungsdienst (Kinderpfleger*in oder Erzieher*in) geeignet sind. Das Vorhaben konnte im letzten Jahr noch nicht zum Eckdatenbeschluss angemeldet werden, weil die Planungen zur Änderung der Zulassungssatzung noch nicht abgeschätzt werden konnten und das Ausmaß der Ausweitung der Eingangsklassen noch nicht abgeschlossen waren. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Berufsfachschule für Kinderpflege wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Einführung von Vor-Klassen mit sprachsensiblen Fachunterricht für Schüler*innen an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege zu prüfen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege für die Einrichtung von drei dauerhaft aufsteigenden Eingangsklassen über das Kontingent für Stellen im Lehrdienst aus dem Eckdatenbeschluss 2019 für den Haushalt 2020 ab 01.09.2020 dauerhaft die Einrichtung von ▪ 3,9 VZÄ im Lehrdienst (A12/E11) ▪ 3,5 VZÄ im Lehrdienst (A14/E14), sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege für die Einrichtung von drei dauerhaft aufsteigenden Eingangsklassen via Kompensation mit vorhandenen Arbeitnehmerstellen oder Planstellen ab 01.09.2021 dauerhaft die Einrichtung von ▪ 4,2 VZÄ im Lehrdienst (A12/E11) ▪ 3,4 VZÄ im Lehrdienst (A14/E14) sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für 7,6 VZÄ-Stellen in Höhe von bis zu 572.470 € dauerhaft ab 01.01.2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht mit der Besetzung mit Beamt*innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von etwa 453.782 € (40% des Jahresmittelbetrages aus 1.134.454 €). 7. Das Produktkostenbudget des Produktes 39231500 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsfachschulen erhöht sich 2020 einmalig um bis zu 187.328 €, 2021 einmalig um bis zu 752.808 € und ab 2022 dauerhaft um bis zu 1.134.454 €, davon sind 2020 einmalig bis zu 187.328 €, 2021 einmalig bis zu 752.808 € und ab 2022 bis zu 1.134.454 € dauerhaft zahlungswirksam. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 3 - 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von - bis zu 93.664 € einmalig für 2020 - bis zu 376.404 € einmalig für 2021 - bis zu 567.227 € dauerhaft ab 2022 ff. im Rahmen der Haushaltsplan- aufstellung 2020 ff. bei der Stadtkämmerei anzumelden. Rund 50 % der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. 9. Das Produkterlösbudget des Produktes 39231500 Bildung, Erziehung und Betreuung an Berufsfachschulen erhöht sich 2020 einmalig um bis zu 93.664 €, 2021 einmalig um bis zu 376.404 € und ab 2022 dauerhaft um bis zu 567.227 €, davon sind 2020 einmalig bis zu 93.664 €, 2021 einmalig bis zu 376.404 € und ab 2022 bis zu 567.227 € dauerhaft zahlungswirksam. 10. Hiermit ist der Antrag Nr. 14-20 / A 05879 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL in Punkt 2 geschäftsordnungsmäßig behandelt. Hinsichtlich Punkt 1 und 3 bleibt er aufgegriffen. 11. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfe- ausschuss vom 30.06.2020
- 33.: Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Übergangsregelung unter § 13 um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2021 verlängert wird. Dies soll auch für die MFF- und EKI-Finanzierung gelten. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich erneut beim Freistaat Bayern dafür einzusetzen, dass die Finanzierungslücke für die 3-Jährigen in Krippen geschlossen wird. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Mindereinnahmen und Mehrausgaben zum Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushalt 2021 anzumelden. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 26.05.2020
- 34.: Maßnahmenpaket zur Unterstützung im Bereich Tourismus und Veranstaltungen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise Finanzierung Coronabedingte Existenzgefährdung von Gastronomie, Wiesn- und Marktbeschicker*innen und Hotellerie abwehren 1 -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Vom Vortrag des Referenten zur Bearbeitung der Anträge Nr. 20-26 / A 00045, Nr. 20-26 / A 00046, Nr. 20-26 A 00047 und 20-26 / A 00049 von Die Grünen - Rosa Liste und SPD/Volt vom 20.05.2020 wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft legt mit der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00846 einen Finanzierungsbeschluss für Kosten für einzelne Aktionen als auch für zusätzliches Budget für die Recovery-Kampagne der Vollversammlung des Stadtrates am 22. Juli 2020 vor. Der Auftrag laut Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 26. Mai 2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /V 00488; Beschluss Ziffer 4) ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Coronabedingte Existenzgefährdung von Gastronomie, Wiesn- und Marktbeschicker*innen und Hotellerie abwehren 1 -
- Verwandter Antrag: Coronabedingte Existenzgefährdung von Gastronomie, Wiesn- und Marktbeschicker*innen und Hotellerie abwehren 2 -
- Verwandter Antrag: Coronabedingte Existenzgefährdung von Gastronomie, Hotellerie, Soloselbstständigen, Wiesn- und Marktbeschicker*innen und abwehren 3 -
- Verwandter Antrag: Corona in München - Hilfe für Gastronomie, Hotellerie, Kultur
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 07.07.2020
- 35.: Mobilfunkausbau fördern Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17846
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((gegen die Stimmen von ÖDP) 1. Der Stadtrat spricht sich nachdrücklich für eine aktive Unterstützung des Ausbaus des Mobilfunknetzes in München als wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche digitale Transformation und für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung Münchens aus. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, dem Stadtrat Herausforderungen bei der Auslegung von Gestaltungsspielräumen innerhalb des Verwaltungshandelns darzulegen und dem Stadtrat konkrete Vorschläge für die Änderung dieser Beschlusslage zu unterbreiten. Der Ausbau des Mobilfunknetzes soll mit hoher Priorität erfolgen. Die LH München achtet dabei auf die Schonung des Münchner Stadtbilds (insbesondere Denkmal- und Ensembleschutz), den Grün- und Freiflächenschutz und möglichst geringe Emissionen. 2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, schnellstmöglich die Kriterien für mögliche Mobilfunkstandorte für städtische Liegenschaften, Gebäude und Freiflächen zu definieren bzw. zu erarbeiten. Darauf aufbauend wird mit dem Kommunalreferat und dem Referat für Bildung und Sport, dem Baureferat sowie den Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften die Prüfung der Eignung als Mobilfunkstandort für ausgewählte Standorte durchgeführt. Ziel ist es, die Nutzungsquote durch Mobilfunkanlagen und Antennen von heute rund 2 % auf 7 % bis 2021 zu erhöhen. 3. Der Stadtrat unterstützt die Projektplanungen der Stadtwerke München (M-net für die Netzbetreiber. In diesem Zusammenhang ist die konkrete Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - Ausgestaltung zwischen den Referaten/Töchtern (inclusive SWM/M-net) der LHM und den Netzbetreibern im weiteren Projektverlauf noch zu definieren. SWM/M-net werden aufgefordert, mit den Netzbetreibern die Erschließung von städtischen Liegenschaften und Mobiliar mit Makro- und Mikroantennen vertieft zu prüfen. Idealerweise wird SWM/M-net mit möglichst allen vier Netzbetreibern (Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&!) kurzfristig entsprechende Piloten (beispielsweise innerhalb des Altstadtrings bzw. Bahnhofsviertel) auf städtischen Liegenschaften bzw. Mobiliar realisieren, um für alle involvierten Stakeholder notwendige Erfahrungen sammeln zu können. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Kommunalreferat, das Baureferat, das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Referat für Bildung und Sport benennen feste Ansprechpartner für das Thema Mobilfunkausbau. Bei zusätzlichem Koordinierungsbedarf unterstützt die Stadtspitze den Prozess. 4. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, bis Anfang 2021 erneut über den Stand des Mobilfunkausbaus in München und insbesondere über die Zielerreichung der o.g. Punkte zu berichten. 5. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle hinsichtlich Ziffer 4.)
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 17846
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 02.07.2020
- 36.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Änderung der Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München wird beschlossen. (Anlage 1) 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 37.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Änderung der Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt München (Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage beschlossen. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses als Werkausschuss vom 02.07.2020
- 38.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsjahr 2018/2019 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.09.2018 bis 31.08.2019, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, wird gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) festgestellt. 2. Das Wirtschaftsjahr 2018/2019 schließt der Eigenbetrieb mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -734.944,04 € ab. Zudem sind zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 82.944,04 € aufzulösen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -652.000,00 € aus der Rücklage für Haushaltskonsolidierung auszugleichen. 3. Für den Zeitraum 01.09.2018 bis 31.08.2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) die Entlastung erteilt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 39.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsjahr 2019/2020 1. Zweiter Zwischenbericht 2. Finanzierung der Mehrbelastung aus der Münchenzulage und des Fahrtkostenzuschusses / Jobticket
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der zweite Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der dem Stadtrat im 1. Zwischenbericht am 06.02./19.02.2020 dargelegte Bedarf in Höhe von 728.000 € zum Ausgleich der Mehrbelastungen aus der Münchenzulage und des Fahrtkostenzuschusses / Jobtickets (Vorlage Nr. 14-20 / V 17750) bleibt aufrechterhalten und ist zum Nachtragshaushaltsplan 2020 angemeldet. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 40.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020/2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Betriebszuschüsse der Landeshauptstadt München werden für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 und die folgenden vier Wirtschaftsjahre wie folgt festgesetzt (auf das Haushaltsjahr bezogen): 2021 2022 2023 2024 2025 37.216.000 € 37.216.000 € 37.216.000 € 37.216.000 € 37.216.000 € Änderungen wegen eventuell erforderlicher haushaltssichernder Maßnahmen bleiben vorbehalten. 2. Das Kulturreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 1.092.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2021 ff. bei der Finanzposition 3315.715.0000.7, Betriebszuschuss Münchner Kammerspiele (Innenauftrag 561013205, Sachkonto 681248), anzumelden. Das Produktkostenbudget 36111320 „Beteiligungsmanagement“, Produktleistung 36111320500 „Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele“ erhöht sich in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend. 3. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 wird im Erfolgsplan in den Erlösen mit 40.515.000 € und in den Aufwendungen mit 41.357.000 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je 4.781.000 € festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 16.000.000 € festgesetzt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 22. Juli 2020 - 2 - 5. Erhöhungen bzw. Minderungen vom Eigenbetrieb nicht beeinflussbarer innerstädtischer Kostenumlagen werden gegenseitig ausgeglichen, wenn sie ein Promille des Betriebszuschusses überschreiten. 6. Die Ziele der Werkleitung gemäß Ziffer 5 des Vortrags werden zur Kenntnis genommen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 02.07.2020
- 41.: Weiterentwicklung der Residenzprogramme Villa Waldberta und Ebenböckhaus; Belegungsschwerpunkte 2021 und 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Mit den konzeptionellen Planungen, Zielen und Maßnahmen zu den Residenzprogrammen Villa Waldberta und Ebenböckhaus, wie unter Ziffer 2 des Vortrags ausgeführt, besteht Einverständnis. 2. Mit den Programmlinien, wie unter Ziffer 3 des Vortrags ausgeführt, sowie mit den Belegungsschwerpunkten 2021 und 2022 – „Residencies, Räume, Reflexion“, „Demokratie, Kunst und Gesellschaft“, „Digitalisierung, Kunst und Technologie“, wie unter Ziffer 4 des Vortrags ausgeführt, besteht Einverständnis. 3. Das Kuratorium der Villa Waldberta wird, wie unter Ziffer 2.3 des Vortrags beschrieben, auf das Residenzprogramm im Ebenböckhaus ausgeweitet. Der Stadtrat entscheidet auf Vorschlag des Kuratoriums über die Belegungsschwerpunkte in beiden Häusern. Von der Verpflichtung einer Einzelvergabe von Stipendien durch den Stadtrat, wie es die Ge- schäftsordnung des Stadtrats in anderen Fällen verlangt, sind die Residenzprogramme Villa Waldberta und Ebenböckhaus ausgenommen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 42.: Sommer in der Stadt Kulturprogramm Finanzierungsbedarf Kunst- und Kulturszene bei der Wiedereröffnung unterstützen: städtische Flächen zur Verfügung stellen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Das Kulturreferat wird beauftragt, ein Kulturprogramm für „Sommer in der Stadt“ zu koordinieren und zu unterstützen. Das Projekt "Kultur vor dem Fenster" wird in das Programm integriert. 2. Das Kulturreferat wird ermächtigt, zur Finanzierung für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsformate Zuwendungen im erforderlichen Umfang auszureichen. 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Kulturreferat wird daher beauftragt, die für das laufende Haushaltsjahr benötigten Auszahlungsmittel i. H. v. 950.000 € zum Nachtragshaushaltsplan 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget „Kulturreferat – Förderung von Kunst und Kultur (Produktnummer 36250100)“ erhöht sich um 950.000 €. Der Betrag ist in voller Höhe zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 4. Die Anträge Nr. 20-26 / A 00162 und Nr. 20-26 / A 00163 der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen-Rosa Liste vom 23.06.2020 sowie der Antrag zur dringlichen Behandlung Nr. 20-26 / A 00145 der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen-Rosa Liste vom 17.06.2020 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00161 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 16.06.2020 und der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00226 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 23.06.2020 sind damit satzungsgemäß erledigt. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Kunst- und Kulturszene bei der Wiedereröffnung unterstützen: städtische Flächen zur Verfügung stellen
- Verwandter Antrag: Münchner Sommer der Künstler*innen – wir sind zurück!
- Verwandter Antrag: Initiativen für Kulturveranstaltungen in Zeiten von Corona aufgreifen
- Verwandter Antrag: Kultursommer in der Maxvorstadt
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 21.07.2020
- 43.: Feststellung des Jahresabschlusses 2018
- 44.: Jahresabschlusses 2018, Beschluss über die Entlastung
- 45.: Jahresabschluss der Landeshauptstadt München – Kernverwaltung für das Haushaltsjahr 2019
- 46.: Schuldenbericht 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Dem Stadtrat ist weiterhin jährlich über die Schulden für das voran- gegangene Kalenderjahr im Rahmen einer Bekanntgabe zu berichten. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 47.: Finanzanlagenbericht 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Dem Stadtrat ist weiterhin jährlich über die Finanzanlagen für das vorangegangene Kalenderjahr im Rahmen einer Bekanntgabe zu berichten. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 48.: Emission „Münchner Stadtanleihe“ 2020: Ergebnisbericht
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage. 2. Der Auftrag an die Verwaltung aus dem Stadtratsbeschluss, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17237 der FA / VV am 21.01. / 22.01.2020, nach erfolgter Emission der Stadtanleihe dem Stadtrat erneut zu berichten, wurde erfüllt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06911 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 05.03.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 49.: Information zum Aktivierungsrückstand bei den Anlagen im Bau und Grundsatzbeschluss zur Zentralisierung der Buchhaltung und des Rechnungseingangs
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((gegen die Stimmen von FDP – BAYERNPARTEI) 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, im Rahmen eines Projektes die Ausprägung einer Zentralisierung der Anlagenbuchhaltung, des Rechnungseinganges und der Ausgaben- und Einnahmenbuchhaltung zu prüfen. 3. Die Stadtkämmerei legt dem Stadtrat im 1. Quartal 2021 einen Umsetzungsbeschluss zur Zentralisierung der Anlagenbuchhaltung, der Einnahmen- Ausgabenbuchhaltung sowie der Zentralisierung und Digitalisierung des Rechnungseingangs vor. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgabe im Finanzausschuss vom 21.07.2020
- 50.: Stadtsparkasse München; Jahresabschluss 2019; Verwendung des Jahresüberschusses
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Sicherheit für Radler und ÖPNV-Fahrgäste in der Leopoldstraße!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Dringlichkeit wird gegen die Stimmen der Antragsteller, der CSU, ÖDP/FREIE WÄHLER und der AfD abgelehnt. 2. Das KVR hat den Antrag bereits schriftlich beantwortet. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 267 von FDP - BAYERNPARTEI vom 21.07.2020 findet damit seine Erledigung.)
- C.2.: Aktuellen Sachstand zum geplanten Umzug Amyna e.V. darstellen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1) Nach einem mündlichen Vortrag von bfm. StRin Schiwy zieht StRin Burneleit den Dringlichkeitsantrag zurück. 2) Der Dringlichkeitsantrag Nr. 0268 von DIE LINKE./Die PARTEI vom 21.07.2020 findet damit seine Erledigung.)
- C.3.: Konzept für den Aufenthalt im Freien für Menschen unter Quarantäne in den Münchner Flüchtlingsunterkünften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((gegen die Stimmen der AfD und der CSU) 1. Die Dringlichkeit wird mit den Stimmen von die Grünen - Rosa Liste, SPD/Volt und von DIE LINKE./Die PARTEI beschlossen. 2. Das RGU wird aufgefordert, gemeinsam mit der Regierung von Oberbayern für die Quarantäne-Einrichtungen schnellstmöglich ein Konzept zu erstellen, wie die Menschen in den Unterkünften Zeit im Freien verbringen können (abhängig von der Größe der Außenanlagen und der Bewohnerzahl nach den Maßgaben des RKI mit Abstand und Maske), wie in den Unterkünften unter Quarantäne differenziert werden kann zwischen Kontaktpersonen ersten Grades (RKI: Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person, da ist Quarantäne angezeigt) und Kontaktpersonen zweiten Grades (RKI: Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet), wie die Kinder in Kleingruppen Zugang zu den Spielzimmern erhalten können. Der Stadtrat ist regelmäßig zu informieren, welche Unterkunft unter Quarantäne steht. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 270 findet damit seine Erledigung.)
- C.4.: Food Trucks, Food Ape´s & Co.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. 2. Das POR wird prüfen, bei welchen Referaten und städtischen Dienststellen keine „In House Kantinen“ für die tägliche Versorgung Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung stehen und ermöglicht dort vor Ort - u.U. auf städtischem oder privaten Grund - das Aufstellen von mobilen Versorgungsmöglichkeiten (z. B. Food Trucks, Food Ape's mit vielfältigen Speiseangeboten, auch bio, vegan und vegetarisch). Das Kreisverwaltungsreferat ist miteinzubeziehen. In der Zeit der Corona-Krise entfallen die Standgebühren. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 271 findet damit seine Erledigung.)
- C.5.: Fraunhoferstraße und ihr Testergebnis
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Dringlichkeit wird gegen die Stimmen von FDP - BAYERNPARETEI, ÖDP/FREIE WÄHLER, der CSU und StR Höpner abgelehnt. 2. Der Antrag soll im Fachausschuss behandelt werden.)
- C.6.: Eltern und private Kindertageseinrichtungen entlasten - früheren Einstieg in die MFF ermöglichen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. StR Pretzl zieht die Dringlichkeit, nicht jedoch den Antrag zurück. 2. Das RBS wird in den Ferienausschuss am 05.08.20 eine Vorlage zu dem Antrag Nr. 276 einbringen.)
- C.7.: Kommunaler Außendienst am Gärtnerplatz
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 ((gegen die Stimmen von DIE LINKE.) 1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Es wird beantragt, dass der Kommunale Außendienst am Gärtnerplatz mindestens bis Ende September 2020 montags bis mittwochs von 21:30 Uhr bis 0:00 Uhr und donnerstags bis sonntags bis 6:00 Uhr tätig ist. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 292 findet damit seine Erledigung.)
- C.8.: Echte Solidarität mit Karstadt/Kaufhof zeigen - Kündigung des Erbbaurechtsvertrages Alte Akademie!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 22.07.2020 (1. Die Dringlichkeit wird gegen die Stimmen von ÖDP/FREIE WÄHLER, DIE LINKE./Die PARTEI und StR Höpner nicht zuerkannt.)
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Genehmigung von Nebentätigkeiten Befreiung von der Ablieferungspflicht der Vergütungen
- A.2.: Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 22.06.2020 Nachlass Annahme einer Alleinerbschaft
- A.3.: A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching Hans-Mielich-Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten Watzmannstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung C) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe Ridlerstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.4.: Verkauf einer Teilfläche 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Aufhebung von Beschlüssen vom 19.09./02.10.2019
- A.5.: Leistungsprogramm 2021 der MVG Betrauung mit Zusatzaufgaben Linienverkehr und Infrastruktur Finanzierung 2020 und 2021
- A.6.: Gasteig München GmbH Finanzbedarf auf Grund der Corona Pandemie
- A.7.: München Ticket GmbH Finanzbedarf auf Grund der Corona Pandemie; Finanzierung
- A.8.: Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für die Münchener Tierpark Hellabrunn AG; Finanzierung Finanzielle Situation der Münchner Tierpark Hellabrunn AG darstellen
- Verwandter Antrag: Finanzielle Situation der Münchner Tierpark Hellabrunn AG darstellen
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 7. Juli 2020: Statusbericht: Wie steht es wirklich um den Tierpark Hellabrunn?
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 7. Juli 2020: Corona-Tierpatenschaften und mehr – Münchner retten Hellabrunn
- A.9.: Bericht über die Prüfung der zum 31.12.2018 erstellten Jahresabschlüsse der Stiftungen der Landeshauptstadt München - Band 2 (Stiftungen)
- A.10.: Verschiebung des UEFA Champions League Finales 2022 (CLF 2022) auf das Jahr 2023
- A.11.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
- A.12.: Preiswesen der Landeshauptstadt München 2020 Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst der Landeshauptstadt München und des Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreises für Bildende Kunst
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 08.07.2020
- 1.: Portal München: Auswirkungen der Covid-19 Krise Finanzausstattung der Portal München Betriebs-GmbH & Co KG
- 2.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Portal München Verwaltungs-GmbH
- 3.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Portal München Betriebs-GmbH & Co KG
- 4.: Personal- und Organisationsreferat, Referatsleitung Leitungsstab Einstellung und Gewährung einer Arbeitsmarktzulage
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 09.07.2020
- 5.: Beteiligungssteuerung - Juli-Bericht für das Jahr 2019 für die MÜNCHENSTIFT GmbH
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 09.07.2020
- 6.: Beteiligungssteuerung Juli-Bericht 2020 und Ziele 2021 für die Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2020
- 7.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf von Treuhandgrundstücken
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 08.07.2020
- 8.: Beteiligungssteuerung Ziele 2021 und Berichte 2020 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
- 9.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München zur Steigerung und Verstetigung der Fertigstellungszahlen Jährlicher Bericht zur finanziellen Abwicklung des Jahres 2020 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2019-2023
- Bestätigung eines Beschlusses des Sportausschusses vom 01.07.2020
- 10.: Audi-Dome; Änderung des Mietvertrags mit der FC Bayern München Basketball GmbH Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 18125
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 18125
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 07.07.2020
- 11.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Messe München GmbH
- 12.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Münchner Tierpark Hellabrunn AG
- 13.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Olympiapark München GmbH (OMG)
- 14.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Gasteig München GmbH (GMG)
- 15.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für die Flughafen München GmbH
- 16.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 für folgende Beteiligungsgesellschaften: Internationale Münchner Filmwochen GmbH MGH - Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH Münchner Arbeit gGmbH Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH WERK1.Bayern GmbH
- 17.: Effektives Leistungscontrolling für den Stadtwerke München Konzern - Halbjahresbericht II. Halbjahr 2019 - Operationalisierung der Ziele des Kooperationsvertrages
- 18.: Flughafen München GmbH (FMG); Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG (T2) Darlehensaufnahme
- 19.: Flughafen München GmbH (FMG); Munich Airport International GmbH (MAI) Gründung einer Projektgesellschaft durch amd.sigma mit Baran Israel
- Bestätigung von Beschlüssen des Bauausschusses vom 30.06.2020
- 20.: Zustimmung zur Übertragung der Vergabe von Leistungen auf Beschäftigte des Baureferates
- 21.: Kulturbaufonds Benennung einer Münchner Bürgerin / eines Münchner Bürgers für den Verwaltungsausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 02.07.2020
- 22.: Deutsches Theater Grund- und Hausbesitz GmbH (DTGH); 1. Halbjahresbericht 2020 zur Beteiligungssteuerung Ziele 2021
- 23.: Tausch von Grundstücksteilflächen 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Änderung des Beschlusses der Vollversammlung vom 02.10.2019 Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zur Beteiligung des Tauschpartners an den Kosten der sozialen Infrastruktur
- 24.: Städtebauliche Verträge zu den Bebauungsplänen Nr. 2127 („Truderinger Str.“) und Nr. 2109 („Appenzeller Str.“) Nutzungsmodell Kindertageseinrichtung u.a.
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 02.07.2020
- 25.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 Münchner Volkstheater GmbH (MVT)
- 26.: Julibericht 2020 Ziele 2021 Deutsches Theater München Betriebs-GmbH (DTB)
- 27.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2020 Ziele 2021 Pasinger Fabrik Kultur- und Bürgerzentrum GmbH (PAF)
- 28.: Beteiligungssteuerung Münchner Volkshochschule GmbH (MVHS) Julibericht 2020 Ziele 2021 Finanzierung - Schadenssumme Corona-Virus-Pandemie Finanzierung der Unterrichtsstandorte - Stadtbereichszentrum St.-Martin-Spital - Stadtteilzentrum Messestadt Riem - Stadtteilzentrum Ratzinger Platz - Gasteig Interimsstandorte - Stadtbereichszentrum Arabellapark
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 21.07.2020
- 29.: Beteiligungssteuerung Juli-Bericht 2020 Ziele 2021 für die P+R Park & Ride GmbH (P+R GmbH)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 21.07.2020
- 30.: München Klinik gGmbH Beteiligungssteuerung Juli-Bericht 2020 und Ziele 2021
- 31.: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH Beteiligungssteuerung Julibericht 2020
- 32.: digital@M GmbH Beteiligungssteuerung Julibericht 2020
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen