Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-05-12 09:30:00)
Datum: | 12.05.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften 1. Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Kräfte bündeln für mehr bezahlbaren Wohnraum in städtischer Hand: Zusammenlegung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 1 Ziele und Gründe
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 2 Durchführung einer Fusion
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 3 Die Zukunft der Tochtergesellschaften Heimag und MGS sicherstellen
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 4 Steuerrechtliche Konsequenzen aus der Fusion?
- Verwandter Antrag: Fusion von Gewofag und GWG 5 Gibt es eine reelle Zeitschiene?
- 2.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/61 Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschenstraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich), Sonnentaustraße (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- 3.: Stadtsanierung in München Sanierungsgebiet „Zentraler Geschäftsbereich Pasing" a) Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Zentraler Geschäftsbereich Pasing" b) Beendigung der Treuhändertätigkeit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH im Sanierungsgebiet "Zentraler Geschäftsbereich Pasing“ Stadtbezirk 21 - Pasing-Obermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt München über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentraler Geschäftsbereich Pasing“ wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes zum 31.12.2021 aufgehoben und als Ende der Sanierungsfrist entsprechend der 31.12.2021 festgelegt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine Abschlussdokumentation zu erstellen und hierfür Städtebauförderungsmittel im notwendigen Umfang in der Bedarfsanmeldung sicher zu stellen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 4.: Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten a) Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten I: Aufstockungen von Bestandsgebäuden und Dachgeschoss-Ausbau prüfen und attraktiver für Eigentümer machen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 06707 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin (ehemalig) Anja Burkhardt vom 10.02.2020, Aufstockungen von Bestandsgebäuden zu prüfen und eine Aufstockung und den Dachgeschoss-Ausbau für Eigentümer attraktiver zu gestalten, wird durch Potentialanalysen unter Berücksichtigung des Stadtbildes bereits entsprochen. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06707 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 2. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 06708 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 10.02.2020, wonach die Verwaltung ein Fördermodell zur Aufstockung von Bestandsgebäuden bzw. zum Dachgeschossausbau unter Einbeziehung sozialer Mietmodelle entwickeln soll, wird insoweit entsprochen, als es schon jetzt attraktive Fördermöglichkeiten zur Aufstockung von Gebäuden und den Ausbau von Dachgeschossen gibt. Ferner wird in den vorgesehenen Fällen bereits ein Teil des durch Gebäudeaufstockungen bzw. Dachgeschoss-Ausbau neu geschaffenen Wohnraums dem geförderten Wohnungsbau zugeführt. Eine Bindung von Bestandswohnungen ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06708 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Von der Einführung eines eigenen Förderprogramms zur Schaffung von geförderten Mietwohnungen bei Aufstockung und Nachverdichtung im Bestand wird abgesehen, da es bereits Fördermöglichkeiten für solche Vorhaben gibt, wenn dadurch geförderter Wohnungsbau entsteht. Der Prüfauftrag aus dem Stadtratsbeschluss vom 15.11.2016 zu „Wohnen in München VI“, Beschlussziffer 25 ist damit erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12. Mai 2021 - 2 -)
- Verwandter Antrag: Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten I: Aufstockungen von Bestandsgebäuden und Dachgeschoss-Ausbau prüfen und attraktiver für Eigentümer machen
- Verwandter Antrag: Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten II: Durch Aufstockung und Dachgeschossausbau soziale Mietwohnungen schaffen
- 5.: Erlass von Erhaltungssatzungen nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg a) Satzungsbeschluss Satzung „Neuhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Neuhausen“) b) Satzungsbeschluss Satzung „Ebenau“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Ebenau“) c) Satzungsbeschluss Satzung „St.-Vinzenz-Viertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „St.-Vinzenz-Viertel“) d) Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Mieter*innen schützen: Erhaltungssatzung für das St.-Vinzenz-Viertel schaffen
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzung St. Vinzenz-Viertel ausweiten
- 6.: Bebauungspläne sofort stoppen - Klimatische Gutachten für die Gesamtstadt einführen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die Informationen zum Vorgehen der Stadtverwaltung bei der stadtklimatischen Ersteinschätzung und bei der Vorgabe und Durchführung von vertiefenden stadtklimatischen Gutachten zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, weiterhin in Zusammenarbeit mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz bei Planungsverfahren der Bauleitplanung die Notwendigkeit von vertiefenden Klimagutachten zu prüfen und diese bei Lagen in stadtklimatisch sensiblen Gebieten zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das RKU gebeten, gemeinsam klimatisch bedeutsame Flächen zu identifizieren und langfristig zu sichern. Die beiden Referate werden gebeten, die dafür notwendige Aktualisierung der Klimafunktionskarte zu veranlassen. Vegetation, Grün- und Freiflächen mit ihrer bedeutenden klimaregulierenden Funktion sind von Beginn an in den Planungen zu berücksichtigen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00177 der Stadtratsfraktion der ÖDP/FW vom 29.06.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Bebauungspläne sofort stoppen – Klimatische Gutachten für die Gesamtstadt durchführen
- 7.: Ergebnisse der Runden Tische „Landwirtschaft in München“ und Aufgreifen der Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Durchführung Runder Tische im Zusammenhang mit der Prüfung eines städtischen Förderprogramms für die ökologische Landwirtschaft in München wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die in Kapitel 3.4 genannten Maßnahmenvorschläge der Weiterführung bereits bestehender Kooperationsprojekte im Münchner Grüngürtel sowie zur Anlage von Krautgärten, der Fortsetzung und Ausweitung von Agrarstrukturuntersuchungen und der Verstärkung des Dialogs mit der Landwirtschaft hinsichtlich Vertragsnaturschutz einschließlich Finanzierungserfordernissen zeitnah weiter zu prüfen, im Rahmen der Zuständigkeiten konkrete Vorschläge auszuarbeiten und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Aufgrund der hohen Nachfrage sollen das Projekt der Münchner Krautgärten sowie andere Urban Gardening Projekte sowie auch Schrebergärten ausgebaut werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Flächen zu identifizieren und zur Nutzung bereitzustellen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, Obstbäume und Streuobstwiesen als einen wichtigen Bestandteil der Grünplanung verstärkt zu berücksichtigen. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, die in Kapitel 3.1 genannten Maßnahmenvorschläge zur weiteren Überprüfung der Möglichkeiten einer direkten Förderung der Produzent*innen, zur Bewerbung der Stadt und des Landkreises München um Förderung als staatlich anerkannte „Öko- Modellregion“ sowie des Einsatzes von Bio-Mentor*innen einschließlich Finanzierungserfordernissen zeitnah weiter zu prüfen, im Rahmen der Zuständigkeiten konkrete Vorschläge auszuarbeiten, die entstehenden Kosten Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses vom 12. Mai 2021 - 2 - zu kalkulieren und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. 4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird gebeten, die in Kapitel 3.2 genannten Maßnahmenvorschläge zur Optimierung der Marktstrukturen und der Förderung der regionalen Wertschöpfungskette mit der Schaffung der erforderlichen Ansprechpartner und Informationsmöglichkeiten sowie der Durchführung eines Projekts zur „Förderung der gefährdeten Münchner Ackerwildkrautflora“ einschließlich Finanzierungserfordernissen zeitnah weiter zu prüfen, im Rahmen derZuständigkeiten konkrete Vorschläge, insbesondere ein Konzept für eine*n Regionalmanager*in und/oder eine*n Citymanger*in auszuarbeiten, die über die aktuellen zur Verfügung stehenden Mittel hinaus langfristig entstehenden Kosten zu kalkulieren und dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. 5. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die in Kapitel 3.3 genannten bereits bestehenden Maßnahmen innerhalb des Integrierten Handlungsprogramms Klimaschutz in München (IHKM) mit Schwerpunkt Förderung und Beratung zeitnah der angesprochenen Zielgruppe bekannt zu machen und entsprechende Projekte / Veranstaltungen mit Kalkulation der entstehenden Kosten umzusetzen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 8.: Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen! Den Freistaat in die Pflicht nehmen und die Einberufung des Vermittlungsausschusses beim Bundesrat verhindern.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen die Stimmen von CSU, FDP und StR Höpner) 1. Die Dringlichkeit wird zuerkannt. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Ministerpräsidenten dafür einzusetzen, dass die Landesregierung die Aufforderung zur Einberufung des Vermittlungsausschusses beim Bundesrat zurücknimmt. Der Freistaat muss die Probleme der Mieterinnen und Mieter in München endlich endlich ernst nehmen. 3. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 1436 findet damit seine Erledigung.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Jährlicher Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation