Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-05-19 09:30:00)
Datum: | 19.05.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung Wohnen am Riemer Park
- 2.: A) Fünfter Bauabschnitt Messestadt Riem/ Arrondierung Kirchtrudering: Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/43 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728n Kirchtrudering (östlich), Alter Riemer Friedhof (südlich), Riemer Park (westlich) Bahnlinie München - Rosenheim (nördlich) für den Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses Nr. A1728 vom 23.10.1991 und Aufstellungsbeschluss Nr. A1693 vom 18.07.1990 und Teiländerung des Bebauungsplan Nr. 779 vom 28.03.1977 B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes C) Anträge - Bebauungsplangebiet, 5. Bauabschnitt Messestadt - Berücksichtigung der neuen „Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON)“ BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00189 des Bezirkssausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 28.05.2020 - Neue energetische, ökologische und verkehrliche Standards im neuen B-Plan-Gebiet 5. Bauabschnitt Messestadt / Arrondierung Kirchtrudering berücksichtigen und umsetzen (für Eckdatenbeschluss) BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00353 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 16.07.2020 - Grundschulgrundstück im Bereich des 5. Bauabschnitts / Arrondierung Kirchtrudering BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01481 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 17.12.2020 - Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 15 – Trudering - Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Für das im Übersichtsplan (Anlage 2) des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Januar 2021, (M = 1 : 5.000) schwarz umrandete Gebiet östlich von Kirchtrudering, südlich des Alten Riemer Friedhofs, westlich des Riemer Parks und nördlich der Bahnlinie München - Rosenheim, ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (siehe Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Von den im Vortrag der Referentin unter Buchstabe A) aufgeführten städtebaulichen, landschaftsplanerischen und verkehrsplanerischen Eckdaten und den Rahmenbedingungen wird zustimmend Kenntnis genommen und den weiteren Planungen zugrunde gelegt. 3. Es besteht Einverständnis, dass die Planungsbegünstigen in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt München einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb nach Maßgabe der Ausführungen unter Buchstabe B) für das Planungsgebiet mit vorgeschaltetem Bürger*innen-Workshop durchführen. 4. Die im Vortrag der Referentin unter Buchstabe A), Ziffer 3 „Planungsziele“ genannten Eckdaten und Rahmenbedingungen werden dem Wettbewerb zugrunde gelegt, ergänzt um die folgenden Aspekte: a) die 2.500 WE sollten nicht überschritten werden und sind in hoher Qualität am ehesten in einem weitgehend autofreiem Quartier denkbar, das grüne und wenig versiegelte Straßenräume ermöglicht. b) die Wettbewerbsteilnehmenden werden ermutigt, entsprechend den bereits realisierten Abschnitten der Messestadt auch Entwürfe ohne die Hochhausgrenze überragende Gebäude zu realisieren. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss vom 19. Mai 2021 - 2 - c) die Mobilitätskonzepte sollten ein weitgehend autofreies Quartier vorsehen. Quartiersgaragen an den Eingangsbereichen des Baugebietes sollen dabei mit Mobilitätsstationen und komplementären Nutzungen kombiniert werden. Mobilitätsstationen im Quartier ergänzen diese. Es soll eine ÖV-Priorisierung abschnittsweise und auch vor den Einfahrtsknoten ins Siedlungsgebiet geprüft werden, so dass die Entlastungsstraße schmaler ausfallen kann. Radwege sind radentscheidkonform vorzusehen. Die größtmögliche Inklusion für alle Menschen ist anzustreben. Hierzu wird der Behindertenbeirat einbezogen. 5. Die Landeshauptstadt München ist im Preisgericht des Wettbewerbs zu beteiligen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk als Fachpreisrichterin im achtköpfigen Fachpreisgericht vertreten. Das Kommunalreferat soll mit einer Stimme als Grundstückseigentümer*in, der Stadtrat durch drei Mitglieder der Stadtratsfraktionen und die / der Vorsitzende des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes im Preisgericht als Sachpreisrichter*innen vertreten sein. Das insgesamt siebenköpfige Sachpreisgericht wird durch zwei Vertreter*innen der privaten Grundstückeigentümergemeinschaft komplettiert. Vertreter*innen der zu beteiligenden Fachdienststellen und des Referats für Stadtplanung und Bauordnung werden je nach Bedarf als sachverständige Berater*innen hinzugezogen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs und über das weitere Verfahren zu berichten und auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses das Bauleitplanverfahren fortzuführen. 7. Die Zielsetzung in der Beschlussvorlage des Mobilitätsreferats zur verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung Wohnen am Riemer Park, auf einen Kfz/MIV-gerechten Ausbau des Straßennetzes mit erheblichen Eingriffen in Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss vom 19. Mai 2021 - 3 - bestehende ökologisch wertvolle Grün-/Ausgleichsflächen südlich der Bahntrasse zu verzichten, wird zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat gegebenenfalls erforderliche planungsrechtliche Schritte prüfen und bei Bedarf einleiten. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei den Planungsbegünstigten auf eine Verlängerung der Bindungsfristen für den geförderten Wohnungsbau auf 40 Jahre und eine Erhöhung des Anteils preisgedämpften Wohnungsbaus hinzuwirken. Der städtische Anteil am Wohnbaurecht sollte mindestens dem Anteil der Flächen der Landeshauptstadt München im Planungsgebiet entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen im Umlageverfahren entsprechend zu führen. 9. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00189 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 28.05.2020 ist damit gemäß Art 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 00353 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 16.07.2020 ist damit gemäß Art 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 11. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01481 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 17.12.2020 ist damit gemäß Art 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft die Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Bebauungsplangebiet, 5. Bauabschnitt Messestadt - Berücksichtigung der neuen "Sozialgerechten Bodennutzung (SOBON)"
- Verwandter Antrag: Neue energetische, ökologische und verkehrliche Standards im neuen B-Plan-Gebiet 5. Bauabschnitt Messestadt / Arrondierung Kirchtrudering berücksichtigen und umsetzen (für Eckdatenbeschluss)
- Verwandter Antrag: Grundschulgrundstück im Bereich des 5. Bauabschnitts / Arrondierung Kirchtrudering