Vollversammlung (2021-03-03 09:00:00)
Datum: | 03.03.2021, 09:00 |
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Ort: | Löwenbräukeller, Nymphenburger Straße 2, München (Stiglmaierplatz) |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Sachstandsbericht zur Corona-Pandemie
- A.2.: Vereidigung von Herrn Florian Kraus als berufsmäßiger Stadtrat
- A.3.: Gesetzentwurf der Fraktionen der Freien Wähler und der CSU im Bayerischen Landtag zur Änderung der Gemeindeordnung u.a. zur Bewältigung der Corona-Pandemie vom 03.02.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das IT-Referat wird beauftragt, schnellstmöglich eine technische Lösung für die Sitzungsteilnahme an Stadtrats- und Bezirksausschusssitzungen mittels Ton-Bild-Übertragung, die eine praktikable und rechtssichere Feststellung des Abstimmungsergebnisses bei Hybridsitzungen gewährleistet, zu prüfen und die Kosten zu ermitteln. Dazu soll in einen Austausch mit vergleichbaren Städten in Deutschland getreten werden, um von dortigen Lösungsansätzen profitieren zu können. Die Einführung des neuen Systems kann zur Senkung der Kosten in Kooperation mit unseren Partnerstädten im IT-Bereich Augsburg und Nürnberg erfolgen, falls diese damit einverstanden sind. 3. Soweit es sinnvoll und ohne Verzögerung möglich ist, soll eine Open- Source-Lösung bevorzugt werden. 4. Das Direktorium wird beauftragt, nach Verabschiedung der Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie und Vorliegen des Prüfungsergebnisses des IT-Referats (vgl. Ziffer 2) unter Einbindung der für die technische Umsetzung und den Datenschutz zuständigen Stellen eine Geschäftsordnungsänderung zu den Neuregelungen der Gemeindeordnung, insbesondere zur Ton-Bild-Übertragung vorzubereiten und in den Stadtrat einzubringen. 5. Das Direktorium wird beauftragt, nach Verabschiedung der Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie und Vorliegen des Prüfungsergebnisses des IT-Referats (vgl. Ziffer 2) unter Einbindung der für die technische Umsetzung und den Datenschutz zuständigen Stellen ggf. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - entsprechend der Geschäftsordnungsänderung für den Stadtrat auch eine Geschäftsordnungs- bzw. Satzungsänderung für die Bezirksausschüsse zu den Neuregelungen der Gemeindeordnung vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 6. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 01046 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Die BA-Anträge Nr. 20-26 / B 01528 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln vom 12.01.2021, Nr. 20-26 / B 00506 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 16 Ramersdorf - Perlach vom 09.07.2020, Nr. 20-26 / B 001357 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 22 Aubing - Lochhausen - Langwied vom 09.12.2020 und Nr. 20-26 / B 01752 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 06 Sendling vom 11.01.2021 sind damit satzungsgemäß erledigt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.4.: Stadtweite Neuorganisation der Bereiche Europa und Internationales
- A.5.: 41. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 29.06.2021 bis 01.07.2021 in Erfurt; Entsendung von Delegierten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Der Stadtrat stimmt zu, dass anstelle des von der Vollversammlung am 17.06.2020 benannten Delegierten, Herrn Stadtrat Hans-Peter Mehling, Fraktion ÖDP/ Freie Wähler, künftig Herr Stadtrat Rudolf Schabl, Fraktion ÖDP/ Freie Wähler, in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages entsandt wird. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.6.: Handy-Ticket I: Tierpark-Tickets per App
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021
- Verwandter Antrag: Handy-Ticket I: Tierpark-Tickets per App
- Verwandter Antrag: Handy-Ticket II: Bädertickets per App
- Verwandter Antrag: Handy-Ticket III: MVG-Zeitkarten per App
- Verwandter Antrag: Handy-Ticket IV: Theater- und Museumskarten per App
- Verwandter Antrag: Handy-Ticket V: München Ticket per App
- Verwandter Antrag: Nr. 14-20 / V 16711
- A.7.: Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) Anpassung des Gesellschaftsvertrags
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Der Gesellschaftsvertrag der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wird in § 7 Abs.1 wie folgt geändert: „Referent für Gesundheit und Umwelt“ wird ersetzt durch „Leiter des Mobilitätsreferats“. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der MVG herbeizuführen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.8.: Zwischenbericht Nahverkehrsplan 1. Weitere Infrastrukturbedarfe für den ÖPNV 2. Weiteres Vorgehen Themenfeld Infrastruktur 3. Vergabe von Gutachterleistungen a) Trambahnverbindung Ostbahnhof-Ramersdorf-Neuperlach mit Verlängerungsoption in Richtung Ottobrunn-Taufkirchen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021
- Verwandter Antrag: Trambahnverbindung Ostbahnhof-Ramersdorf-Neuperlach mit Verlängerungsoption in Richtung Ottobrunn-Taufkirchen
- Verwandter Antrag: Attraktivität der U-Bahn erhöhen (3) U-Bahn-Ringschluss Nord-West - Verlängerung der U-Bahn von Moosach nach Freiham über Allach und Langwied (Verbindung U 3 mit U5)
- Verwandter Antrag: Tram-Offensive 2030: Die Lindwurm-Tram - Baustein zum Ausbau des Trambahnnetzes
- Verwandter Antrag: Tram-Offensive 2030: Die Tram-Südtangente - Baustein 2 zum Ausbau des Trambahnnetzes
- A.9.: Bilanz und Strategien für nachhaltiges städtisches Grundstücksmanagement Portfoliomanagement des Kommunalreferats Konzept hinsichtlich städtischer Kleinstgrundstücke - Bekanntgabe -
- A.10.: Ausbau der Kooperativen Ganztagsbildung ab dem Schuljahr 2021/2022 ff. auf Grundlage der üblichen gesetzlichen Förderung gemäß BayKiBiG Stand der wissenschaftlichen Begleitung der Kooperativen Ganztagsbildung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 28.07.2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Es besteht Einverständnis, dass die Einschreibungen zur Kooperativen Ganztagsbildung für die Schuljahre 2021/22 ff. durchgeführt werden können, um den Eltern im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung eine Ganztagsplatzgarantie zu geben. 3. Gemäß dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 18.03.2020 wird die Kooperative Ganztagsbildung ab dem Schuljahr 2021/22 auf Basis der üblichen gesetzlichen Förderung gemäß BayKiBiG und der für die Modellphase genehmigten Finanzierungskulisse (mit Ausnahme der pauschalierten Förderung) weiter ausgebaut. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für alle angedachten Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung, die ab dem Schuljahr 2021/22 ff. starten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu beantragen, verbunden mit dem Ziel, dass, falls die Bund-Länder-Gespräche in Bezug auf eine Beteiligung des Bundes positiv verlaufen, ebenfalls für diese Einrichtungen die pauschalierte Förderung gewährt werden kann. 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00578 von der SPD / Volt Fraktion und von der Fraktion DIE GRÜNEN – Rosa Liste vom 26.10.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Der Antrag Nr. 20-26 / B00862 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 07 – Sendling Westpark vom 29.09.2020 ist hiermit satzungsmäßig behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.11.: Weiterentwicklung und Beschleunigung der Platzvergabe und Versorgung der Kinder mit Betreuungsplätzen Evaluation der Priorisierungsmöglichkeit bei der Anmeldung durch die Eltern und Einführung eines Bustransfers in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke München GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06247 vom 21.11.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.12.: Leistung der Landeshauptstadt München an die Münchner Jugendwohnheime während der Corona-Pandemie (Schulschließung, Klassenschließungen und Zeit der Minderbelegung) – Auszahlung von Bereithaltungskosten für das Schuljahr 2020/21
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit, Nicht-Planbarkeit und zur vorläufigen Haushaltsführung im Vortrag wird zugestimmt. Die Auszahlung der Bereithaltungskosten ist, wie unter Ziffer 9 des Vortrags dargestellt, unabweisbar und unaufschiebbar, weil bei einem drohenden Wegfall der Jugendwohnheime die notwendige Unterbringung der auswärtigen Berufsschüler*innen nicht mehr gewährleistet werden kann. 2. Für die Jugendwohnheime werden die für das Schuljahr 2020/2021 (ab 50. KW 2020) ab sofort rückwirkend und zukünftig nach Rechnung die für den Zeitraum von Schulschließung und Minderbelegung anfallenden Bereithaltungskosten ausgezahlt. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Refinanzierung bei den Kostenschuldnern geltend zu machen. Die hierfür relevanten Planansätze sind im Teilhaushalt des Referats für Bildung und Sport enthalten. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.13.: Zusätzliche Bedarfe an digitalen Endgeräten für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme am Distanzunterricht (Leihgeräte) Dringliche Anordnung des Oberbürgermeister gem Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 12.02.2021
- A.14.: Optimierung der Steuerung der Bildungs-IT - Übergang der Verantwortung an das IT-Referat
- A.15.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stimmberechtigten Mitgliedes - Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes - Abberufung eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes - Benennung eines stellvertretend stimmberechtigten Mitgliedes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Frau Olga Albrandt wird als stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen und als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied für die Israelitische Kultusgemeinde München bestellt. 2. Frau Marion Ivakko wird als stellvertretend stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss abberufen und als stimmberechtigtes Mitglied für das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband München, gewählt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.16.: Überprüfung der Sportförderung des Verein Hubertus für Jagd- und Sportschießen
- A.17.: Beitragsersatz für Eltern von Kindern in Kindertagesbetreuung für den Zeitraum Januar und Februar 2021 Bericht zur Umsetzung im Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich KITA
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Beitragsersatzes im Rahmen des Verwaltungsvollzugs zu schaffen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den kommunalen Anteil des Beitragsersatzes für die Monate Januar und Februar 2021 an die Trägerinnen und Träger von Kindertageseinrichtungen unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige Leistung handelt, zu gewähren. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, bei den Trägerinnen und Trägern, die nach der Münchner Förderformel und nach dem Fördermodell EKI-Plus gefördert werden, für den Ausfall des Verpflegungsgeldes eine Pauschale in Höhe von einem Euro pro Tag für 20 Besuchstage pro Monat zu berücksichtigen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Trägerinnen und Träger mit Kindertageseinrichtungen, die nach der Münchner Förderformel und nach dem Fördermodell EKI-Plus gefördert werden, zu verpflichten, den Beitragsersatz in Anspruch zu nehmen und die Fördervoraussetzungen dafür zu erfüllen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, bei einer eventuellen Verlängerung des Beitragsersatzes durch den Freistaat Bayern z.B. auf den Monat März 2021, dies im Rahmen des Verwaltungsvollzugs entsprechend umzusetzen. Die entsprechenden Anpassungen des Haushalts sind dann durch das Referat für Bildung und Sport in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zum Nachtragshaushaltsplan 2021 anzumelden. 6. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit, Nicht-Planbarkeit und zur vorläufigen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - Haushaltsführung im Vortrag wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist – wie unter Kapitel 10 des Vortrags dargestellt – unabweisbar und unaufschiebbar, da der Beitragsersatz ansonsten nicht vollumfänglich an die Trägerinnen und Träger gewährt werden kann. Bei einer späteren Entscheidung sind ggf. die Fristen für die Rückerstattung bzw. Verrechnung der Elternbeiträge, die Voraussetzung für die Beantragung des Beitragsersatzes sind, nicht mehr einhaltbar, was zu zusätzlichen finanziellen Belastungen des städtischen Haushalts führen kann. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2021 einmalig zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 6.816.000 Euro beim Produkt 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft (Finanzposition 4647.700.0000.6) zum Nachtragshaushalt 2021 und die einmalige Reduzierung der Haushaltsmittel 2022 in Höhe von 1.700.000 Euro zum Haushalt 2022 anzumelden. 8. Der Umwidmung von vorhandenen Mitteln 2021 einmalig in Höhe von 384.000 Euro aus dem bewilligten Budgetrahmen der Münchner Förderformel für den Beitragsersatz wird zugestimmt. 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig zusätzlichen Erlöse in Höhe von 6.816.000 Euro zum Nachtragshaushalt 2021 anzumelden. 10. Das Produkterlösbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft erhöht sich um bis zu 5.136.000 Euro im Jahr 2021, davon sind bis zu 5.136.000 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 11. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft erhöht sich um bis zu 6.816.000 Euro im Jahr 2021, davon sind bis zu 6.816.000 Euro im Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 3 - Jahr 2021 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 12. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft reduziert sich um bis zu 1.700.000 Euro im Jahr 2022, davon sind bis zu 1.700.000 Euro im Jahr 2022 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 13. Das Produkterlösbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 1.700.000 Euro im Jahr 2021, davon sind bis zu 1.700.000 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 14. Das Produkterlösbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen vermindert sich um 20.000 Euro im Jahr 2021, davon sind 20.000 Euro im Jahr 2021 zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 15. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 10.02.2021
- 1.: Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 10.02.2021
- 2.: Fortführung des Projektes E- und Open-Government 2021 – Umsetzung des OZG als gesetzlicher Auftrag, Ausbau nutzerfreundlicher, effektiver Online-Angebote für ein modernes, attraktives München und Darstellung eines Umsetzungsplans für den Aufbau einer Online-Bürger*innenbeteiligungsplattform
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 ((gegen die Stimmen von AfD) 1. Der Stadtrat stimmt der Fortführung des Projektes E- und Open-Government für das Jahr 2021 und der Bereitstellung einer Online-Beteiligungsplattform für Bürger*innen gemäß Stadtratsauftrag vom 22.07.2020 zu. 2. Das IT-Referat wird beauftragt, eine Übersicht von Datensätzen zu erarbeiten, die exemplarisch auf Open Data Portalen anderer Kommunen verfügbar sind. Diese Übersicht wird den städtischen Referaten, Eigenbetrieben und Gesellschaften als Referenz zur Verfügung gestellt. 3. Die städtischen Referate, Eigenbetriebe und Gesellschaften werden beauftragt, eigene, potentiell geeignete Datenbestände zu identifizieren, die einfach verfügbar sind, periodisch aktualisiert werden, Nutzen für die Stadtgesellschaft stiften und informationstechnisch strukturiert zur Verfügung gestellt werden können. Dabei wird berücksichtigt, dass durch die Veröffentlichung keine wirtschaftlichen Nachteile für städtische Gesellschaften entstehen, die im Wettbewerb stehen. Die Stadtwerke München werden beauftragt, statische Verkehrsdaten des ÖPNV nach Möglichkeit über GTFS zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, ob und in welcher Form Livedaten zur Verfügung gestellt werden können. 4. Unter diesen potenziellen Datenbeständen sollen dann von den Dateneigner*innen mind. drei Datensätze ausgewählt werden, die auf dem Open Data Portal der Stadt veröffentlicht werden können, soweit Datenschutzbelange dem nicht entgegenstehen. Diese werden dem IT-Referat als Vorschlag gemeldet. 5. Das IT-Referat legt dem Stadtrat a) die Übersicht der Nutzen stiftenden Datensätze auf Open Data Portalen anderer Kommunen, sowie b) eine Übersicht mit Vorschlägen der städtischen Referate, Eigenbetriebe und Gesellschaften Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - zur Veröffentlichung auf dem Open Data Portal vor. Der Stadtrat beschließt über die Veröffentlichung. 6. Die Basiskomponente "Anliegenmanagement" - auch als mobile Lösung für die Meldung von Mängeln an der kommunalen Infrastruktur („Mängelmelder“) - wird im Jahr 2021 mit einem umfassenden Angebot an Meldekategorien einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Fachreferate werden gebeten den Aufbau und die Einführung neuer Meldekategorien zu unterstützen sowie die Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten. 7. Das IT-Referat wird beauftragt, dem Stadtrat Ende 2021 eine Beschlussvorlage zur Projektfortführung und weiteren Ausgestaltung von E-/Open-Government für die Landeshauptstadt München vorzulegen. Dabei muss die Beschlussfassung so rechtzeitig erfolgen, dass eine nahtlose Weiterführung der bestehenden Maßnahmen in 2022 möglich ist. 8. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 04982 der CSU- Fraktion vom 12.02.2019 „Vier Augen-Prinzip leicht gemacht: Erweiterung der MVG more-App“ geschäftsordnungsmäßig erledigt. 9. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 05390 der SPD vom 17.05.2019 „Digitale Bürgerbeteiligung etablieren: München führt schnell neue Beteiligungsformen ein“ geschäftsordnungsmäßig erledigt. 10. Mit diesem Beschluss bleibt der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 04854 der Grünen / Rosa Liste vom 16.01.2019 „Münchens digitale Zukunft gestalten - II Plattformen für die Bürger*innen ausbauen“ bis 31.12.2021 aufgegriffen. Die Ziffer 1 des Antrages wird mit dieser Beschlussvorlage inhaltlich abschließend behandelt. 11. Das Direktorium beauftragt einen externen Dienstleister mit der Erstellung eines Konzepts auf Basis von Best-Practice-Beispielen für ein analoges und digitales Bürger*innenbeteiligungskonzept in München. Dieses Konzept wird dem Stadtrat im Herbst 2021 als Grundsatzentscheidung vorgelegt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 3 - Das Direktorium prüft in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat schnellstmöglich wie eine digitale Teilhabe an Bürgerversammlungen in Zukunft umgesetzt werden kann und legt das Ergebnis in Form eines Konzeptes und eines Umsetzungsvorschlags dem Stadtrat vor. Die Durchführung eines Stadtratshearings mit Vertreter*innen anderer Kommunen und der Zivilgesellschaft noch im 1. Halbjahr 2021 sowie die Einbindung stadtinterner Akteure wie der Gleichstellungsstelle, des Migrations- und Behindertenbeirats und der Bezirksausschüsse soll Bestandteil des Auftrags sein. 12. Das Direktorium wird beauftragt, eventuell erforderliche Finanzmittel für den externen Dienstleister, die nicht durch Mittelumschichtung im Direktorium bereitgestellt werden können, im Nachtragshaushalt 2021 anzumelden. 13. Das Projekt wird beauftragt, dem Stadtrat weiterhin jährlich zu berichten. Dieser Beschluss unterliegt aufgrund der eigenständigen Berichtspflicht nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: München.Digital.Erleben – Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Der Stadtrat stimmt der dargestellten Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie zu und beschließt die Ergänzung der strategischen Prinzipien der Digitalisierung um die Prinzipien Nachhaltigkeit und digitale Souveränität sowie die Erweiterung des Prinzips Barrierefreiheit zum neuen Prinzip Gleichstellung, Inklusion, Diskriminierungs und Barrierefreiheit. 2. Für die ergänzten und erweiterten strategischen Prinzipien der Digitalisierung werden strategisch relevante Maßnahmen erarbeitet, die in die Digitalisierungsstrategie aufgenommen werden sollen. Diese werden dem Stadtrat im zweiten Quartal zum Beschluss vorgelegt. 3. Die Bereitstellung von IT-Infrastruktur, IT-Services und insbesondere auch die Verarbeitung und Speicherung städtischer Daten im Bereich der Stadtverwaltung erfolgt weitestgehend auf städtischen Systemen, sofern dies wirtschaftlich und technologisch oder strategisch vertretbar ist. Die dafür erforderliche Hardware und Software sowie das erforderliche Personal sind entsprechend vorzuhalten. 4. Als eine Maßnahme für das Prinzip „Digitale Souveränität“ im Kernbereich „Stadtverwaltung“ wird die Schaffung einer eigenen Struktur für Open Source Entwicklung („Open Source Hub“) und die Realisierung des „Munich Open Source Sabbaticals“ verankert. 5. Der Kernbereich „Stadtgesellschaft“ wird ergänzt um eine Entwicklung von Angeboten zur „Förderung des Digitalen Ehrenamts“. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - 6. Die Gründung des geplanten Digitalisierungsbeirats erfolgt vor der Sommerpause des Jahres 2021. 7. Mit diesem Beschluss bleibt der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 04853 der Fraktion Die Grünen / Rosa Liste „Münchens digitale Zukunft gestalten I – Digitalisierungsoffensive starten“ vom 16.01.2019 aufgegriffen bis Dezember 2021. 8. Mit diesem Beschluss bleibt der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 04855 der Fraktion Die Grünen / Rosa Liste „Münchens digitale Zukunft gestalten III – Die Münchnerinnen und Münchner mitnehmen“ vom 16.01.2019 aufgegriffen bis Dezember 2021. 9. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06857 der CSU vom 27.02.2020 „München wird digital I – Prozesse mit hohen Sicherheitsanforderungen digitalisieren“ geschäftsordnungsmäßig erledigt. 10. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06858 der CSU vom 27.02.2020 „München wird digital II – Online Zugangsgesetz umsetzen“ geschäftsordnungsmäßig erledigt. 11. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06861 der CSU vom 27.02.2020 „München wird digital V – Prozessoptimierung und Digitalisierung“ geschäftsordnungsmäßig erledigt. 12. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06862 der CSU vom 27.02.2020 „München wird digital VI – moderne Bürgerbeteiligungsplattform einführen“geschäftsordnungsmäßig erledigt. 13. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 06863 der CSU vom 27.02.2020 „München wird digital VII – moderne Arbeitsplätze schaffen“ bis Ende 2022 aufgegriffen. 14. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00096 der CSU vom Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 3 - 02.06.2020 „Smart City der Zukunft – Corona-Krise nutzen und die Digitalisierung vorantreiben!“ bis Ende 2021 aufgegriffen. 15. Der Beschluss zu Ziffer 2 und 6 unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 02.02.2021
- 4.: Terminverlängerung für aufgegriffene und noch in Bearbeitung befindliche Stadtratsanträge - Stadtjugendamt Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur V München braucht ein zweites überregionales jugendkulturelles Zentrum
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt als vorberatender Ausschuss: 1. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03370 vom 12.09.2017 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 2. Der Antrag Nr. 08-14 / A 03969 vom 16.01.2013 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 3. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04188 vom 19.04.2013 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis zum Ende des 2. Quartals 2021. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt abschließend: 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04040 vom 12.12.2016 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05053 vom 28.02.2019 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05048 vom 28.02.2019 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05030 vom 26.02.2019 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05052 vom 28.02.2019 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05046 vom 28.02.2019 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 10. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05047 vom 28.02.2019 ist aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02707 vom 27.04.2018 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05190 vom 04.04.2019 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 13. Der Antrag Nr. 14-20 / A 07024 vom 25.04.2020 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird verlängert bis 31.12.2021. 14. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur V München braucht ein zweites überregionales jugendkulturelles Zentrum
- Verwandter Antrag: Verbesserung der Darstellung von Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene
- Verwandter Antrag: Koordination Kinder- und Jugendkultur
- Verwandter Antrag: Kunst auf dem Platz
- Verwandter Antrag: Neue Jugendkulturelle Zentren für München
- Verwandter Antrag: Jugendkulturelle Angebote vor Ort
- Verwandter Antrag: Schaffung eines inklusiven jugendkulturellen Festivals
- Verwandter Antrag: Kurzzeitwohnplätze für Kinder mit Behinderungen schaffen!
- Verwandter Antrag: Günstige MVV-Nutzung mit Ferienpässen in ALLEN Ferien
- Verwandter Antrag: Werbekampagne für Pflegefamilien mit Migrationshintergrund
- Verwandter Antrag: Jungenarbeit als Bereich der Jugendarbeit in München aufbauen!
- Verwandter Antrag: Ferienpass mit MVG Nutzung für Kinder über 14 Jahren
- Verwandter Antrag: Antrag „Ferienpass mit MVG für Kinder über 14 Jahre“
- Verwandter Antrag: Jugendprojekte zur Sexualaufklärung und Sexualpädagogik verstärkt und verlässlich fördern
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 11.02.2021
- 5.: Aufhebung der nichtrechtsfähigen Stiftung „Dr. Ernst und Klara Stahl-Fonds“ und Aufteilung des Stiftungsvermögens auf zwei Tierschutzvereine
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Der Aufhebung des nichtrechtsfähigen „Dr. Ernst und Klara Stahl-Fonds“ und der Einmalzahlung des verbliebenen Restvermögens an den Tierschutzverein München e.V. und den Bund gegen den Missbrauch der Tiere e. V. je zur Hälfte wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Stand der Kostenerstattung für die Flüchtlings- unterbringung durch die Regierung von Oberbayern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, bereits erfolgte Anmeldungen zur Kostenerstattung im Sinne der Ziffern 3.1 bis 3.4 zurückzunehmen und künftig nicht zur Kostenerstattung anzumelden. 2. Die offenen Kosten für das Objekt Centa-Hafenbrädl-Str. 50 (Ziffer 3.6) sind weiter zu verhandeln und bei positiver Beurteilung der Erfolgsaussichten gerichtlich durchzusetzen. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die offenen Forderungen im Sinne der Ziffern 3.5 und 4 weiter mit der ROB zu verhandeln. 4. Das Sozialreferat wird ermächtigt, in den Ziffern 3.5, 4.1 bis 4.7 zur Realisierung von offenen Erstattungsforderungen Klagen gegen die Regierung von Oberbayern zu erheben, wenn ausreichende Erfolgsaussichten gesehen werden und im Verhandlungsweg keine Einigung erzielt wird. 5. Dem Stadtrat wird jährlich über den Sachstand der weiteren Verhandlungen mit der ROB berichtet. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Änderung der Satzung über den Mieterbeirat der Landeshauptstadt München Bürgerinitiative Ausspekuliert als ständiges beratendes Mitglied im Mieterbeirat
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 03.02.2021
- 8.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 Fauststraße (südlich), Schanderlweg (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 15 Trudering - Riem
- 9.: Digitalisierung der Bauakten für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV und Implementierung in den Arbeitsalltag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Der Stand der Umsetzung des IT-Vorhabens PLAN_ITV_002- Bauaktendigitalisierung wurde bekannt gegeben. Die Bauaktendigitalisierung ist eingerichtet und angelaufen, zur Implementierung in den Arbeitsalltag (digitales Baugenehmigungsverfahren) sind einige Teilschritte erarbeitet oder begonnen, weitere Schritte sind erforderlich. 2. Von den Ausführungen zu den weiteren, als notwendig erachteten Schritten wird Kenntnis genommen. Soweit 2021 hierfür Projektanfragen bei IT@M erfolgt sind, erfolgt eine Zu-oder Absage dieser Projekte im Rahmen des aktuell laufenden Projektportfolioplanungsprozesses insbesondere auch in Abhängigkeit davon, ob hierfür IT-Budget bereitgestellt werden kann. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für die Einreichung der Bauanträge zusammen mit dem IT-Referat zeitnah zu prüfen, ob und in welchem Umfang der vom Freistaat Bayern über das Bayernportal angebotene Service „Digitaler Bauantrag“ nutzbar und technisch integrierbar ist. In Abhängigkeit des Ergebnisses erfolgt die Umsetzung und Bereitstellung als Online-Angebot. 4. Das IT-Referat wird gebeten, aufgrund der breiten Betroffenheit der gesamten Stadtverwaltung, die Behandlung der Anforderungen aus der TR RESISCAN als stadtweites IT-Projekt in der Federführung des IT-Referates zu prüfen und ggf. ein stadtweites IT-Projekt mit Beteiligung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hierzu umgehend aufzusetzen. 5. Das IT-Referat wird gebeten, aufgrund der ebenfalls breiten Betroffenheit der gesamten Stadtverwaltung, die Behandlung der Anforderungen zur Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - qualifizierten elektronischen Signatur als stadtweites IT-Projekt in der Federführung des IT-Referates zu prüfen und ggf. ein stadtweites IT-Projekt mit Beteiligung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung umgehend aufzusetzen. 6. Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen zum eingesetzten Personal unter Ziffer 5 Kenntnis. Das im Projekt eingesetzte Personal ist von besonderer Bedeutung für den weiteren Erfolg des Projektes. Die Entfristung der Scanstellen wird daher in einem separaten Verfahren beim Personal- und Organisationsreferat beantragt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: "Überörtliche Verkehrsplanung für den Raum München Ost" - Projektverlauf, Projektabschluss und Verstetigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt,weiter an der Überörtlichen Verkehrsplanung für den Raum München Ost mitzuarbeiten und sich aktiv in den Prozess einzubringen. Das Mobilitätsreferat ist ab dem 01.01.2021 eng an dem Prozess zu beteiligen. 2. Der Stadtrat nimmt die beiden Ergebnisberichte (vgl. Anlage 1, Anlage 2) sowie die gemeinsame Abschlusserklärung des Projektes (vgl. Anlage 3) und das Raumkonzept (vgl. Anlage 4) zur Kenntnis. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich mit maximal 25.000 € pro Jahr an den anfallenden Kosten zu beteiligen und die notwendigen Erklärungen zu unterzeichnen. Die Finanzmittel stehen aus der Regionspauschale zur Verfügung. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Rahmen des dreijährigen Berichtszeitraumes der Regionspauschale über die Aktivitäten zu berichten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Landeshauptstadt München in den Gremien und Strukturen des verstetigten Projekts zu vertreten und in enger Abstimmung mit weiteren befassten Referaten mitzuarbeiten. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird im Benehmen mit dem Mobilitätsreferat beauftragt, über diesen konkreten Projektraum hinausgehend gegebenenfalls weitere Vorschläge zur organisatorischen Aufstellung, zum personellen und finanziellen Ressourceneinsatz zu erarbeiten, die zur Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 03. März 2021 - 2 - nachhaltigeren und bedarfsgerechteren übergeordneten Verkehrsplanung in der Metropolregion München beitragen und diese dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 05 (Au-Haidhausen) Satzungsbeschluss Satzung „Haidhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Haidhausen“)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 ((gegen die Stimmen von FDP - BAYERNPARTEI) 1. Die Satzung „Haidhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB (Erhaltungssatzung „Haidhausen“) wird in nachstehender Fassung (siehe Seiten 18 bis 20) beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 12.: Stadtsanierung in München Sanierungsgebiet im Stadtteil Westend - Sanierungsblock 18 A) Aufhebung der Sanierungssatzung Block 18 Westend (Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße) B) Beendigung der Treuhändertätigkeit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH auf Grundlage des Treuhändervertrags über die Durchführung und Abwicklung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im laufende und in Teilen aufgehobenen Sanierungsgebiet Westend und im ehemaligen Ersatz- und Ergänzungsgebiet (Block 65) Stadtbezirk 08 Schwanthalerhöhe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.03.2021 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 18 Westend“ zwischen Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets zwischen Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße (Block 18) vom 01.02.1980 (Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20.02.1980, S. 58) aufgehoben. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 04.02.2021
- 13.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Oberflächenabdichtungssystem der Deponie Nord-West Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 04.02.2021
- 14.: Freie Szene stärken – Flexibilisierung der Förderpraxis im Kulturreferat Die freie Szene weiter unterstützen und ihre unverzichtbare Rolle in der Münchner Kulturlandschaft stärken
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 02.03.2021
- 15.: München Klinik gGmbH (MüK)
- 16.: München Klinik gGmbH (MüK)
- 17.: Grundsteuer als Mietersteuer jetzt senken – Mieter und Wirtschaft entlasten
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Mieterlasse bzw. -nachlässe für gewerbliche Mieter
- C.2.: luca-App-System für München
- C.3.: Ausschreibung statt Direktbesetzung!
- C.4.: Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der Vollversammlung am 03. März 2021 Transparenz statt Spetzlwirtschaft
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbh (MGS) Übernahme der Gewerbehöfe der MGS Am Westpark und Ostbahnhof durch die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbh (MGH)
- A.2.: Stadtwerke München GmbH Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2021 -Kreditaufnahmeermächtigung-
- A.3.: Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Unterstützung des Gesundheitsamts der Landeshauptstadt München Finanzierung
- A.4.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes
- A.5.: Beförderung zum Studiendirektor unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- A.6.: Zusätzliche Bedarfe an digitalen Endgeräten für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme am Distanzunterricht (Leihgeräte) Dringliche Anordnung des Oberbürgermeister gem Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO und § 25 GeschO vom 12.02.2021
- A.7.: Referat für Bildung und Sport; Beförderung
- A.8.: Optimierung der Steuerung der Bildungs-IT – Übergang der Verantwortung an das IT-Referat
- A.9.: 1. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Herrn Oberbürgermeister gem. Art 37 Abs. 3 GO vom 19.02.2021 Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Wallensteinplatz 2. Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Wallensteinplatz Finanzierung
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 11.02.2021
- 1.: Mieterbeirat Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes für den Bezirksausschuss des 14. Stadtbezirkes für den Bezirksausschuss des 18. Stadtbezirkes für den Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirkes
- 2.: Mieterbeirat Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Bezirksausschuss des 7. Stadtbezirkes
- 3.: Mieterbeirat Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes
- Bestätigung eines Beschlusses des Mobilitätsausschuss vom 10.02.2021
- 4.: Übertragung von personalwirtschaftlichen und organisatorischen Befugnissen auf das Mobilitätsreferat
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 04.02.2021
- 5.: Erwerb von Teileigentum für eine Kindertageseinrichtung 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2020-2024
- 6.: Generalinstandsetzung Severinstraße 2-6, Werinherstraße 33, ehemaliges Altenheim St. Martin städtisches Flurstück 15696/0, Gemarkung Sektion VIII, 17. Stadtbezirk Obergiesing – Fasangarten Interimsmaßnahme Auslagerung städtisches KinderTagesZentrum (KiTZ) Finanzierung
- 7.: Finanzierung Anmietung Musikübungsräume Adi-Maislinger-Straße 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2020-2024
- 8.: 1. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordung des Herrn Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO vom 19.02.2021 Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Huttererstraße 2. Vorkaufsrecht nach dem BayNatschG 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Huttererstraße Abwendungserklärung
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: SARS-CoV-2 Pandemie Verlängerung und Ausweitung des Betriebs des Impfzentrums Messe und Errichtung weiterer Impfstandorte im Stadtgebiet Produkt 33414100 Gesundheitsschutz Produkt 44111000 Overhead RAW Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2021 Vergabeermächtigung
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen