Vollversammlung (2023-02-01 09:00:00)
Datum: | 01.02.2023, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen die Stimmen von SPD-Volt, FDP - BAYERNPARTEI, AfD) 1. Das am 09.01.2023 eingereichte Bürgerbegehren „Grünflächen erhalten“ ist zulässig. 2. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur Kenntnis. 3. Der Stadtrat übernimmt gemäß Art. 18a Abs. 14 Satz 1 GO die Forderungen des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ mit folgender Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Landeshauptstadt München alles unternimmt, damit sowohl ihre im Flächennutzungsplan (Stand 24.11.2016) ausgewiesenen Allgemeinen Grünflächen, als auch ihre öffentlichen Grünanlagen (entsprechend der gültigen Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München, Stand 24.11.2016) erhalten bleiben und nicht weiter versiegelt werden?“ 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird in enger Absprache mit dem Baureferat, dem Referat für Klima- und Umweltschutz und dem Kommunalreferat mit der Koordination der Umsetzung des Bürgerbegehrens beauftragt. Es soll dabei sichergestellt werden, dass es zu keinerlei zeitlichen Verzögerungen bei Planungsprozessen kommt. Bereits begonnene Bauleitplanverfahren bleiben ausgenommen. 5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle künftigen städtischen öffentlichen Grünanlagen per Satzung (Grünanlagenverzeichnis – Anlage 1 zur Grünanlagensatzung) zu sichern. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 2 - 6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Grünflächen-Monitoring durchzuführen und alle zwei Jahre in einer Sitzungsvorlage über den Zustand und etwaige Veränderungen der Grünanlagen (Anlage 1 zur Grünanlagensatzung) zu berichten. Auch über neu geschaffene Grünanlagen soll berichtet werden. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 18.01.2023
- 1.: Fristverlängerung für aufgegriffene Stadtratsanträge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Einer Fristverlängerung für die Anträge Nr. 20-26 / A 00718 der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste und SPD / Volt – Fraktion sowie 20-26 / A 01539 der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste und 20-26 / A 02121 der Fraktionen SPD/Volt und Die Grünen – Rosa Liste vom 15.11.2021 bis zum 31.07.2023 wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 10.01.2023
- 2.: Aufarbeitung der MIssstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München seit 1945: Berichtslegung; Zweite Finanzierung der Soforthilfen für Betroffene
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Unabweisbarkeit wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die im Jahr 2023 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Soforthilfen für bedürftige Betroffene im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2023 in Höhe von 1.000.000 € bei der Stadtkämmerei zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4070.700.0000.2, Innenauftrag 602900198). 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, sich an die obersten Bundesbehörden, insbesondere das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu wenden, mit dem Ziel, die Zusage zu erhalten, dass die Anerkennungsleistungen nicht auf Sozialleistungen (insb. nach SGB II und SGB XII) angerechnet werden und nicht der Steuerpflicht (insb. Einkommensteuer) unterfallen. 4. Der Umsetzung der o. a. Vorgehensweise zur Erarbeitung eines Konzepts für Anerkennungsleistungen, insbesondere unter Einbeziehung weiterer Expert*innen verschiedener Fachrichtungen, wird zugestimmt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.01.2023
- 3.: A) Siedlungsschwerpunkt Freiham; Stadtteilmanagement Freiham vor Ort: Vertragsverlängerung und weiteres Vorgehen für die Jahre 2023 bis 2025 B) BA-Antrag Stadtbezirk 22 (Aubing - Lochhausen - Langwied)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von dem Konzept des Stadtteilmanagements Freiham vor Ort wird Kenntnis genommen. 2. Der Vertrag zum Stadtteilmanagement Freiham vor Ort (In-House-Vergabe) mit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), der ursprünglich für die Dauer von 4 Jahren (2019 – 2022) geschlossen wurde, wird bis Ende 2026 verlängert. Die Finanzierung erfolgt aus der Beschlussvorlage „Siedlungsschwerpunkt Freiham“ vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12639). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel für 2023 in Höhe von 250.000 € umzuschichten und in Höhe von 85.937 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung, für 2024 in Höhe von 280.126 €, für 2025 in Höhe von 248.353 € und für 2026 in Höhe von 253.589 € im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen anzumelden und die investiven Restmittel auf der Finanzposition 6130.935.7500.9 in Höhe von 237.400 € einziehen zu lassen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den diesbezüglich erforderlichen Vertrag mit der MGS entsprechend dem Sachvortrag zu verhandeln und abzuschließen und, sofern notwendig, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben. 3. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Mittel in 2023 aus der Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss II – Klimaneutrales München, (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05040 vom 07.12.2021) in Höhe von 80.000 € (konsumtiv - auf dem Innenauftrag 638050402) und 20.000 Euro (investiv – auf der Finanzposition 6141.985.7680.1) im Nachtrag 2023 zu reduzieren. 4. Der Antrag Nr. 20-26/B 04440 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 14.09.2022 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 2 - 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Sanierungsgebiet „Aubing - Neuaubing - Westkreuz“ Aufwertung Areal Ubostraße A) Beteiligung der Öffentlichkeit B) Eckdaten Planungswettbewerb Aeal Ubostraße C) Anträge und Bürgerversammlungsempfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird weiterhin beauftragt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) zu beauftragen, unter Hinzuziehung der Nutzerreferate der anliegenden Einrichtungen einen Wettbewerb zur Aufwertung des Umgriffs des Wettbewerbsgebiets Dorfplatz Ubostraße, Giglweg und Bahnhofsvorplatz mit Erweiterung des Ideenteils um Belandwiese, THW etc. (Umgriff Germeringer Weg, Georg-Böhmer-Straße, d. h. lila Fläche der Anlage 2) im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auszuloben und durchzuführen. 3. Am Preisgericht für den Wettbewerb soll eine angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München, insbesondere auch der Stadtratsfraktionen sowie des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen- Langwied sichergestellt werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll durch Frau Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk oder Vertreter*in im Preisgericht vertreten sein. Des Weiteren sollen das Kommunal-, Bau- und Kulturreferat in der Jury stimmberechtigt vertreten sein. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für das Wettbewerbsverfahren inklusive der Wettbewerbsbetreuung Fördermittel nach den Städtebauförderungsrichtlinien, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicherzustellen. Die Maßnahme wird nur durchgeführt, wenn ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereitgestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 5. Das Planungsreferat wird gebeten, die Entwurfs- und Konzeptplanung für eine Behelfsrampe am Bahnhof Aubing so schnell wie möglich dem Planungs- und dem Mobilitätsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 2 - TOP B4 (Aufwertung Areal Ubostraße) 6. Das Baureferat wird gebeten, die bauliche Umsetzung für die Behelfsrampe bis Jahresende 2023 vorzunehmen. 7. Planungs- und Mobilitätsreferat werden beauftragt, eine Kostenplanung der Entwurfs- und Konzeptgenehmigung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 8. Ziel ist es, sowohl eine Behelfsrampe am Ausgang der Unterführung Richtung Ortsmitte Altaubing als auch eine Behelfsrampe am Bahnsteig zwischen Gleis 1 und 2 zu errichten. 9. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, weiterhin mit der zuständigen Deutschen Bahn AG in Verbindung zu bleiben, um eine Behelfsrampe am Bahnhof Aubing zu realisieren. 10. Das Kommunalreferat wird gebeten, bei der Überlassung von Flächen an Dritte die Berücksichtigung der Planungsziele für die Flächen vertraglich sicherzustellen. Dazu gehört auch die Sicherung von hohen Qualitätsstandards bei baulichen Maßnahmen. 11. Das Kommunalreferat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Nutzer*innen am Standort verbleiben können. 12. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00382 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, der SPD / Volt - Fraktion vom 21.08.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00803 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, der SPD / Volt - Fraktion vom 04.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 14. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00838 der FDP - BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 09.12.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 3 - TOP B4 (Aufwertung Areal Ubostraße) 15. Der Antrag Nr. 2026 / B 01743 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 10.02.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 16. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02591 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 28.05.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 17. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00024 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 18. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00025 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 19. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00028 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 20. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00593 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 21. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00030 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 22.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 22. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00600 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 17.05.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 4 - TOP B4 (Aufwertung Areal Ubostraße) 23. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 02 (Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt) a) Satzungsbeschluss Satzung „Schlachthofviertel“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“) b) BV-Empfehlung c) BA-Antrag
- 6.: Aufnahme der gesamten Altstadt in die Erhaltungssatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen, warum nicht für die gesamte Altstadt eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden kann, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00811 der Bürgerversammlung des 01. Stadtbezirkes Altstadt - Lehel am 15.09.2022 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für den Bereich der gesamten Altstadt eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr 2 BauGB mit dem Ziel erlassen werden kann, dass die Landeshauptstadt München die städtebauliche Entwicklung in der Altstadt im Wege des Vorkaufsrechts beeinflussen kann. Der Stadtrat ist mit der Prüfung und dem Ergebnis erneut zu befassen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 12.01.2023
- 7.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); De-Gasperi-Bogen, Verlagerung und Neubau des Behältermanagements 15. Stadtbezirk Trudering-Riem Projektauftrag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. 2. Das Planungskonzept mit Projektkosten in Höhe von 25.740.000 Euro brutto wird nach Maßgabe der Vorplanung genehmigt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, die Projektkosten der Maßnahme sowie die einzelnen Raten anhand der Baupreisentwicklung (Baupreisindizierung) fortzuschreiben. 3. Der Projektauftrag wird erteilt. 4. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird beauftragt, das Projekt durch die Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH gemäß ihrem Rahmenvertrag mit der Landeshauptstadt München vom 30.07.2021 und im Namen und auf Rechnung der Stadt, Abfallwirtschaftsbetrieb München auf Basis des vorliegenden Nutzerbedarfsprogramms und der Vorplanung weiter zu führen, die Entwurfsplanung erarbeiten zu lassen und die Ausführung vorzubereiten. 5. Die Projektgenehmigung wird verwaltungsintern unter Beteiligung der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH eingeholt. 6. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, die Ausführungsgenehmigung über den Aufsichtsrat der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH einzuholen. 7. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München wird ermächtigt, die Zustimmungen zu Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 5 Mio. Euro netto vom Aufsichtsrat der Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH einzuholen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 2 - 8. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Feststellung Jahresabschluss 2021 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 EBV wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebes München bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vor- gelegt. 1.1 Die Bilanz des Abfallwirtschaftsbetriebs München wird zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 367.258 T€ festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresfehlbetrag von 11.042 T€ festgestellt. 1.3 Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.042 T€ wird in die Bilanz 2022 vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2021 des Abfallwirtschaftsbetriebs München wird gemäß § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Markthallen München vom 12.01.2023
- 9.: Markthallen München (MHM); Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 EBV wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2021 der MHM, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang mit Anlagenachweis sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt. 1.1 Die Bilanz der MHM wird zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 78.129.107,35 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 wird mit einem Jahresverlust i. H. v. 11.947.677,23 € festgestellt. 1.3 Der Jahresverlust 2021 i. H. v. 11.947.677,23 € wird in die Bilanz 2022 vorgetragen. 2. Der Jahresabschluss 2021 der MHM wird gemäß § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Stadtgüter München vom 12.01.2023
- 10.: Stadtgüter München (SgM); Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung wird dem Stadtrat der Jahresabschluss 2021 der Stadtgüter München, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht mit nachfolgenden Ergebnissen zur Feststellung vorgelegt. 1.1 Die Bilanz der Stadtgüter München wird zum 31.12.2021 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 17.198.805,28 € festgestellt. 1.2 Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 345.906,50 € festgestellt. 1.3 Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 345.906,50 € wird in die Bilanz 2022 vorgetragen. 1.4 Der Gewinnvortrag 2021 wird wie folgt verwendet: Stammkapitalverzinsung 5.328,00 €. Zuführung zur Rücklage 340.578,50 €. 2. Der Jahresabschluss 2021 der Stadtgüter München wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben. 3. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 12.01.2023
- 11.: Mit Kultur aus der Krise VII Erhöhung des Zuschussbudgets der Stabsstelle Diversität und Inklusion in der Referatsleitung des Kulturreferats zur intensiveren Förderung von Projekten im Bereich Inklusion und Diversität Mit Kultur aus der Krise VII – Inklusive Projekte fördern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Mit Kultur aus der Krise VII - Inklusive Projekte fördern
- Bestätigung eines Beschlusses des Mobilitätsausschusses vom 18.01.2023
- 12.: Mobilitätsstrategie 2035 Einstieg in die Teilstrategie Wirtschaftsverkehr – Urbane Logistik
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((Ziffer 14 einstimmig, der Rest gegen die Stimmen der AfD) 1. Dem grundsätzlichen Vorgehen zur Erstellung eines Konzepts für die urbane Logistik wird zugestimmt. 2. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, die Arbeiten zur Einrichtung eines Radlogistik-Hubs (Viehhof) zur IAA 2023 fortzuführen. 3. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beauftragung der P+R GmbH mit Aufbau und Betrieb des Radlogistik-Hubs durchzuführen. 4. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, das Projekt Logistikflächen-Marktplatz (Software-Entwicklung und Betrieb) und dessen pilothafte Umsetzung zu unterstützen. 5. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Referaten die Ausarbeitung eines Konzepts für die Ausschreibung und Vergabe von „München-Box“-Standorten auszuarbeiten und umzusetzen. 6. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat und weiteren betroffenen Referaten eine Anpassung der Sondernutzungsrichtlinie zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Umsetzung durch das Kreisverwaltungsreferat anzustoßen, mit dem Ziel, die Bereitstellung von öffentlichem Straßenraum für Logistikzwecke (u. a. "München-Box") zu ermöglichen. Hierbei soll nicht nur die Oberfläche infrage kommen, sondern auch geprüft werden, an welcher Stelle eine unterirdische Nutzung Sinn ergeben könnte, Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 2 - hierfür käme bspw. der U-Bahnhof Rotkreuzplatz in Frage. 7. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat und weiteren betroffenen Referaten eine Anpassung der Sondernutzungsrichtlinie zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Umsetzung durch das Kreisverwaltungsreferat anzustoßen, mit dem Ziel, die Bereitstellung von öffentlichem Straßenraum für Logistikzwecke (u.a. „München-Box“) zu ermöglichen. 8. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat die Möglichkeit der Einführung eines „Logistiker- Parkausweises“ zur Vereinfachung der Lastenradlogistik zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Umsetzung anzustoßen. 9. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat und der SWM/MVG die Möglichkeit der Digitalisierung von Jahresparkausweisen zu deren Integration in die Handy-Parken App zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Umsetzung anzustoßen. 10. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, die verkehrliche Wirkung der neuen Zonen für Laden, Liefern und Leisten in der Altstadt zu evaluieren. 11. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, bis Herbst 2023 mindestens in zwei weiteren Stadtbezirken eine systematische Ausweisung von Stellplätzen für den Wirtschaftsverkehr vorzunehmen und dazu entsprechende Regelungen hinsichtlich der Kennzeichnung und Beschilderung der Stellplätze zu entwickeln. 12. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, gemeinsam mit den betroffenen Fachstellen und Referaten Möglichkeiten zur Finanzierung von innovativen Konzepten im Wirtschaftsverkehr, z.B. mittels eines Innovationsfonds, zu prüfen und bei positivem Ergebnis eine Umsetzung anzustoßen. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 01. Februar 2023 - 3 - 13. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz Regelungen zu prüfen, die eine Flottenerneuerung im Wirtschaftsverkehr hin zu emissionsfreien Antrieben fördern/ beschleunigen. 14. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, eine Ausschreibung für die Erstellung des Güterverkehrskonzepts inklusive Datenerhebung in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteur*innen vorzubereiten und durchzuführen. 15. Das Mobilitätsreferat wird beauftragt, nach Vorliegen des Konzepts „Urbane Logistik“ im Sommer 2023 einen weiteren Umsetzungsbeschluss mit konkreten Maßnahmen inkl. Ressourcenbedarf vorzulegen. 16. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06510, der Antrag Nr. 20-26 / A 02297, der Antrag Nr. 14-20 / A 04200, der Antrag Nr. 20-26 / A 02361, der Antrag Nr. 20-26 / A 03440 vom 08.12.2022, der Antrag Nr. 20-26 / A 03441 vom 08.12.2022, der Antrag Nr. 20-26 / A 03443 vom 08.12.2022 und der Antrag Nr. 20-26 / A 03445 vom 08.12.2022 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 19.01.2023
- 13.: Unternehmensstruktur der Städtischen Friedhöfe München und der Städtischen Bestattung Änderung der Rechtsform
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die optimierten Regiebetriebe Städtische Friedhöfe München und Städtische Bestattung werden ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens ab dem 01.01.2024 gemeinsam in der Rechtsform des Eigenbetriebes geführt. 2. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, unter Einbindung des Direktoriums und der anderen betroffenen Referate den Entwurf einer Eigenbetriebssatzung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die örtliche Personalvertretung und der Referatspersonalrat des Gesundheitsreferats sind in die Satzungserarbeitung einzubinden. 3. Das Gesundheitsreferat wird unter Mitwirkung der Stadtkämmerei beauftragt, dem Stadtrat rechtzeitig einen Beschluss zur Kapital- und Vermögensausstattung des künftigen Eigenbetriebs vorzulegen. 4. Das Direktorium wird beauftragt, die erforderlichen Änderungen der GeschO und des Geschäftsverteilungsplans zu gegebener Zeit vorzulegen und die weiteren Vollzugsschritte vorzunehmen. 5. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsreferat die notwendigen organisatorischen Maßnahmen durchzuführen. Hierzu soll auch ein Projekt mit hohem IT-Anteil für die Gründung des Eigenbetriebes initiiert werden (analog des Projektes KLUG). 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 31.01.2023
- 14.: Mehrwöchige Nutzung der Grünanlagen und des öffentlichen Verkehrsgrunds, Richtlinien für Kultur- und Strandveranstaltungen
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Unterstützung des Stadtrates für mehr Beteiligung bei den Migrationsbeiratswahlen
- C.2.: Luftreinhaltung sozialverträglich: Weniger Gebühren für Diesel-Autos
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Stadtrat fasst folgenden Beschlüsse: ◦ (gegen die Stimmen von Die Grünen - Rosa Liste und ÖDP/München-Liste) Sozial- und Pflegedienste sowie Schichtdienstleistende sollen künftig unter die Allgemeinverfügung fallen, so dass Betroffene keine Einzelfallgenehmigung beantragen müssen. ◦ (einstimmig) Die Gebühr für die Einzelfallgenehmigung sollen auf das Mindestmaß reduziert werden. Härtefälle wie Sozialleistungsbeziehende sollen maximal zehn Euro pro Jahr bezahlen. 3. Der Antrag Nr. 3589 ist damit erledigt.)
- C.3.: Ausnahmegenehmigungen bei Dieselfahrverbot unbürokratisch handhaben
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. 2. Der Antrag wird gegen die Stimmen von Die Grünen - Rosa Liste, DIE LINKE./Die PARTEI und ÖDP/München-Liste abgelehnt. 3. Der Antrag Nr. 3592 ist damit erledigt.)
- D: Nachprüfungsanträge
- D.1.: Fragestunde gemäß § 69 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München zur Vollversammlung am 01.02.2023 Bürokratieabbau
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Markthallen München (MHM); Neubau Großmarkthalle Vergabeverfahren - funktionale und planerische Eckdaten Weiteres Vorgehen
- A.2.: Generalsanierung Gasteig Ergebnis des Vergabeverfahrens für ein Investorenmodell
- A.3.: Münchner Philharmoniker Nachfolge des Chefdirigenten
- A.4.: Stadtsparkasse München; Vertragsangelegenheiten von Sparkassenvorständen
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 18.01.2023
- 1.: Personal- und Organisationsreferat; Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf einzelne Bedienstete
- 2.: Revisionsamt; Abberufung und Bestellung von Rechnungsprüfer*innen
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.01.2023
- 3.: Siedlungsschwerpunkt Freiham; Stadtteilmanagement Freiham vor Ort: Vertragsverlängerung und weiteres Vorgehen für die Jahre 2023 bis 2025 Stadtbezirk 22 (Aubing - Lochhausen – Langwied)
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses vom 11.01.2023
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 12.01.2023
- 4.: Erwerb eines Grundstücks 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
- 5.: Ankauf eines Wohn- und Gewerbegrundstücks 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Sachstandsbericht und Nachtrag
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen