Vollversammlung (2022-05-18 09:00:00)
Datum: | 18.05.2022, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Genehmigung der Sitzungsprotokolle für die Monate Juli 2021 bis Dezember 2021 (Ausschüsse und Vollversammlungen) - § 2 Nr. 24 GeschO -
- A.2.: Auswirkungen der Ukraine-Krise Ausweitung des Angebotes der Kleiderkammer der Diakonia für Schutzsuchende aus der Ukraine Zusätzliche Mittel für Hospitaliter Dienst/ Essensversorgung des Trinitarions der Templer e. V. Erhöhung der personellen Ausstattung des Amtes für Wohnen und Migration Erhöhung der personellen Ausstattung der Bezirkssozialarbeit 0-59 und Bezirkssozialarbeit 60plus Erhöhung der personellen Ausstattung des Jobcenters München Erhöhung der personellen Ausstattung der Geschäftsleitung des Sozialreferats Personalpool und Inanspruchnahme von Zeitarbeitsfirmen für Akutbedarfe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt zu, dass die dargestellten Bedarfe gem. Art 69 Abs. 1 Nr. 1 GO unplanbar und unabweisbar sind. Zuschussmittel Kleiderkammer 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 358.405 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 für die Ausweitung des Angebotes der Kleiderkammer der Diakonia für Schutzsuchende aus der Ukraine anzumelden (Finanzposition 4705.700.0000.5, Innenauftrag 601900130). Zuschussmittel Essensversorgung 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 23.400 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 für den Hospitaliter Dienst/die Essensversorgung des Trinitarions der Templer e. V. anzumelden (Finanzposition 4705.700.0000.5, Innenauftrag 601900130). Stellenbedarf Strategisches Controlling 4. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,0 VZÄ E 10/A 11 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, dem Stadtrat nach 24 Monaten darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen VZÄ dauerhaft benötigt werden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 2 - in Höhe von bis zu 38.870 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 77.740 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle:20300014, Profitcenter: 40111000). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 31.096 € (40 % des JMB). 5. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 2.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 400 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von jährlich 800 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). 6. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Stellenbedarf Controlling, Finanzen und Kostenerstattung 7. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ E 9c/A 10 befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 3 - Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 71.400 €, die befristet von 2023 bis 2024 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 142.800 € jährlich sowie die einmalig in 2025 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 71.400 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20310000, Profitcenter: 40111000). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 57.120 € (40 % des JMB). 8. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 4.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 800 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet in den Jahren von 2023 bis 2025 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von 1.600 € (2023 und 2024) bzw. 800 € (2025) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). 9. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Stellenbedarf Betriebssteuerung Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 4 - 10. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ E 10/A 11 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, dem Stadtrat nach 24 Monaten darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen VZÄ dauerhaft benötigt werden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 77.740 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 155.480 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20311009, Profitcenter: 40315600). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 62.192 € (40 % des JMB). 11. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 4.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 800 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von jährlich 1.600 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). 12. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 5 - Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Stellenbedarf Fachplanung und Zuschusssteuerung Asylsozialbetreuung 13. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,0 VZÄ S 17/E 11 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, dem Stadtrat nach 24 Monaten darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 44.760 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 89.520 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20311009, Profitcenter: 40315600). 14. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 2.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 400 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von jährlich 800 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 6 - 15. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Stellenbedarf Planung und Betrieb von Notunterkünften /Flüchtlingseinrichtungen 16. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 4,0 VZÄ E 9c/A 10 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, dem Stadtrat nach 24 Monaten darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen Projektmanagement (2,0 VZÄ) dauerhaft benötigt werden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 142.800 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 285.600 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20322043 , Profitcenter: 40315600, 2 VZÄ und Kostenstelle: 20322040; Profitcenter: 40315600, 2 VZÄ ). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 114.240 € (40 % des JMB). 17. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 8.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 1.600 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 7 - anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von jährlich 3.200 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). 18. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Das Sozialreferat wird beauftragt, die unter Ziffer 8.5 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. Stellenbedarf Wirtschaftliche Hilfen 19. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ E 9c/A 10 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 71.400 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 142.800 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20351020, Profitcenter: 40311900). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 57.120 € (40 % des JMB). 20. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 8 - Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 4.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 800 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von jährlich 1.600 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). 21. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Stellenbedarf Kommunale Flüchtlingsunterbringung 22. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ E 9c/A 10 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 71.400 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 142.800 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20353001, Profitcenter: 40522300). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 57.120 € (40 % des JMB). 23. Arbeitsplatzkosten Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 9 - Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 4.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 800 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab den Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von jährlich 1.600 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4030.650.0000.8). 24. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Das Sozialreferat wird beauftragt, die unter Ziffer 10.5 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. Stellenbedarf BSA 0-59 25. Personalbedarf Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 10,0 VZÄ S 14 befristet auf zwei Jahre ab Stellenbesetzung und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 387.600 € einmalig in 2022, 775.200 € einmalig in 2023 und 387.600 € einmalig in 2024 entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstellenbereich SO204). 26. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die für das Haushaltsjahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 € für die Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 10 - Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bei der Kämmerei einmalig anzumelden. Zusätzlich wird das Sozialreferat beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 8.000 € und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 4.000 € bei der Kämmerei einmalig anzumelden (Finanzposition 4001.650.0000.3). 27. Zusätzlicher Büroraumbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Stellenbedarf BSA60plus 28. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2,0 VZÄ S 12 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 75.840 € sowie die dauerhaft ab 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 151.680 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstellenbereich: SO204). 29. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 4.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und 800 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4001.650.0000.3). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2023 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 11 - regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von 1.600 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4001.650.0000.3). 30. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 12 - Stellenbedarf SGB II im Jobcenter München 31. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 30,0 VZÄ E 9c/A 10 befristet auf zwei Jahre ab Stellenbesetzung und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.071.000 € einmalig in 2022, 2.142.000 € einmalig in 2023 und 1.071.000 € einmalig in 2024 entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstellenbereich SO205). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 586.800 € (40 % des JMB). 32. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 60.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 12.000 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4199.520.0000.0 und 4199.650.0000.5). Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet in den Jahren von 2023 bis 2024 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von 24.000 € (2023) bzw. 12.000 € (2024) zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4199.650.0000.5). 33. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 13 - Das Sozialreferat wird beauftragt, die unter Ziffer 13.5 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 34. Erlöse Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 durch Kostenbeteiligung des Bundes zu erwartenden Mehreinnahmen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplan- aufstellung 2022 in Höhe von einmalig 969.264 € anzumelden (Finanzposition 4199.160.0000.5). Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2023 durch Kostenbeteiligung des Bundes zu erwartenden Mehreinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 in Höhe von bis zu 1.836.768 € anzumelden (Finanzposition 4199.160.0000.5). Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2024 durch Kostenbeteiligung des Bundes zu erwartenden Mehreinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024 in Höhe von bis zu 918.384 € anzumelden (Finanzposition 4199.160.0000.5). Geschäftsleitung des Sozialreferats 35. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,0 VZÄ E 9c/A 10 befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 35.700 €, die befristet von 2023 bis 2024 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 71.400 € jährlich sowie die einmalig in 2025 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 35.700 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bzw. der regulären Haushaltsplanaufstellung der Folgejahre anzumelden (Kostenstelle: 20012000, Profitcenter: 40111000). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 14 - Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 28.560 € (40 % des JMB). 36. Arbeitsplatzkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von einmalig 2.000 € (einmalige Arbeitsplatzkosten) und einmalig 400 € (laufende Arbeitsplatzkosten) zusätzlich anzumelden (Kostenstelle: 20012000, Profitcenter: 40111000). Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet in den Jahren von 2023 bis 2025 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten im Rahmen der regulären Haushaltsplanaufstellungen in Höhe von 800 € (2023 und 2024) bzw. 400 € (2025) zusätzlich anzumelden (Kostenstelle: 20012000, Profitcenter: 40111000). 37. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Personalpool und Inanspruchnahme von Zeitarbeitsfirmen für Akutbedarfe 38. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 64,5 VZÄ E 5 befristet auf fünf Monate ab Stellenbesetzung und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig in 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.578.100 €, entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 15 - Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden (Kostenstellenknoten SO2001, Profitcenter 4011100). 39. Sachkosten Zeitarbeitsfirma Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Beauftragung einer Zeitarbeitsfirma i. H. v. insgesamt 1.101.000 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Kostenstellenknoten SO2001, Profitcenter 4011100). 40. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zeitarbeit im Umfang von bis zu 30,0 VZÄ zu prüfen und ggf. schnellstmöglich eine Beauftragung herzustellen. Das Sozialreferat wird dabei hinsichtlich auftretender personalrechtlicher Fragestellungen vom Personal- und Organisationsreferat unterstützt. Soweit ein Teil der Aufgaben von vornherein ohne die Einrichtung von Stellen durch Zeitarbeitskräfte erfüllt werden kann, ist dies als allgemeine Ausnahme nach der Fallgruppe 4 des Stadtratsbeschlusses „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Regelungen zur Beschäftigung von Leiharbeitskräften in der Stadtverwaltung München“ vom 20.01.2016 zulässig. 41. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Sozialreferat den Auftrag Personalpool an eine*n externe*n Auftragnehmer*in vergibt. 42. Das Sozialreferat führt das Vergabeverfahren mit den genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 43. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. 44. Die Nr. 4, 2. Absatz, Nr. 10, 2. Absatz, Nr. 13, 2. Absatz, Nr. 16, 2. Absatz dieses Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 18. Mai 2022 Beschlussseite zu TOP A 2 - 16 - Beschlusses unterliegen der Beschlussvollzugskontrolle. Im Übrigen unterliegt der Beschluss nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: Raum für Kunst und Kultur schaffen – Archiv des ehem. RGU auf dem Kreativquartier umquartieren Produkt 33111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Produkt 45111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2022
- A.4.: Antrag zur dringlichen Behandlung für die Vollversammlung am 18. Mai 2022 Sofortprogramm zur sprachlichen Förderung Geflüchteter aus der Ukraine bei der Münchner Volkshochschule starten
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.05.2022
- 1.: Konzept für die (Weiter-)Entwicklung einer nachhaltigen Homeoffice-Strategie Home-Office-Pauschale: Mehr soziale Gerechtigkeit für abhängig Beschäftigte
- 2.: Geschäftsprozessmanagement in der Landeshauptstadt München; Sachstandsbericht und Fortsetzung der Ausgestaltung von GPM in der LHM Prozessoptimierung in allen städtischen Referaten
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: Prozessoptimierung in allen städtischen Referaten
- 3.: Reform des Personal- und Organisationsmanagements der Landeshauptstadt München – Zwischenbericht neoHR –
- Bestätigung von Beschlüssen des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 03.05.2022
- 4.: Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement; 6. Bericht des Fachbeirats Bürgerschaftliches Engagement - Stellungnahme der Landeshauptstadt München
- 5.: Soziale Infrastruktur Lochhausen Sicherung des Standortes für den Neubau einer Integrierten Einrichtung mit Angeboten 1. offener Kinder- und Jugendarbeit 2. für ältere Menschen und 3. für Bewohner*innen im Quartier Einstweiliges Nutzer*innen- und Raumprogramm im Umgriff des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2084 22. Stadtbezirk – Aubing-Lochhausen-Langwied
- 6.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens zur integrierten Quartierseinrichtung „13er Bürger- und Kulturtreff“ Neubaugebiet: Prinz-Eugen-Park Bedarf für ein Vorläuferprojekt der integrierten Quartierseinrichtung 13. Stadtbezirk - Bogenhausen
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 03.05.2022
- 7.: Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München von 1945 bis 1999: Finanzierung der wissenschaftlichen Aufarbeitung und der Soforthilfen für Betroffene; Satzungen über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Kommission und Betroffenenbeirat
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 12.05.2022
- 8.: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023 Personalbedarf der Betreuungsstelle zur Erfüllung der zusätzlichen bzw. erweiterten gesetzlichen Aufgaben nach dem neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- 9.: Auszubildendenwerk für München - Realisierungsbeschluss
- 10.: Trägerkreis Junge Flüchtlinge e.V. - künftige Förderung durch das Sozialreferat
- 11.: Auswirkungen der Ukraine-Krise – dringende Mehrbedarfe Ausweitung des Angebots Info-Point am Münchener Hauptbahnhof Auftrag des Sozialausschusses vom 07.04.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05998 Befristete Unterstützung des Trägers Gesellschaft für Integration und Kultur in Europa e. V. (Gorod) für die Betreuung Geflüchteter aus der Ukraine (Zuschuss) Auftrag des Sozialausschusses vom 07.04.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05998 Asylsozialbetreuung in der neuen Unterkunfts- Dependance Garmischer Straße 2 - 12 8. Stadtbezirk – Schwanthalerhöhe Verlängerung der Asylsozialbetreuung in der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft Centa-Hafenbrädl-Straße 50 22. Stadtbezirk – Aubing-Lochhausen-Langwied Asylsozialbetreuung in den Leichtbauhallen Hansastraße 55, Kronstadter Str. 36, Hachinger-Bach-Straße 36 und Gerty-Spies-Straße 9 7. Stadtbezirk – Sendling-Westpark 13. Stadtbezirk – Bogenhausen 14. Stadtbezirk – Berg am Laim Ausweitung der Unterstützungsangebote für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien (KiJuFa) Mehrbedarf der Frühen Hilfen Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Rahmenfinanzierung Ukraine-Krise Bereitstellung von Mitteln für bis zu 8.500 zusätzliche Bettplätze Anpassung und Bereitstellung der Asylsozialbetreuung für 1.480 ukrainische Geflüchtete in der Akutunterbringung Ausweitung der Migrationssozialdienste für 500 zusätzliche Haushalte Ausweitung der Unterstützungsangebote für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien (KiJuFa) Ausweitung der Frühen Hilfen Zuschussmehrbedarf des Info-Points am Münchner Hauptbahnhof Zusätzliche Mittel für Dolmetscherdienste Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine: Kostenloses WLAN-Internetzugang für Unterkünfte und Helfer*innen bereithalten Antrag Nr. 20-26 / A 02465 ...................... Sicherer Hafen (Hauptbahnhof) auch in München! Antrag Nr. 20-26 / A 02566 ...................... Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.05.2022
- 12.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/68 Ehemalige Bahntrasse - Pressezentrum Olympiapark Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 10 Moosach
- Bestätigung von Beschlüssen des Sportausschusses vom 04.05.2022
- 13.: Sachstandsbericht zum Sportbauprogramm A. Erläuterung der Ausgangslage im Hinblick auf die Fortschreibung des Sportbauprogramms 1. Inhalt und Umfang des Sportbauprogramms 2. Berichtswesen zum Sportbauprogramm 3. Stadtratsbeschlüsse und gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Bauprogramme seit dem letzten Bericht B. Fortschreibung Sportbauprogramm - Teil 1 „Neubau, Erweiterung und Generalinstandsetzung bestehender städtischer Freisportanlagen" 1. Projektliste 2022 2. Bericht zu den lfd. Projekten sowie zum 1., 2. und 3. Maßnahmenpaket 3. Finanzierung 4. Ausblick auf das 4. Maßnahmenpaket 5. Anwendbarkeit des Leitfadens für inklusionsorientierten Sportstättenbau 6. Geschlechtergerechtigkeit im Sportstättenbau C. Fortschreibung des Sportbauprogramm - Teil 2 "Sportgroß- und Sonderprojekte" 1. Projektliste 2022 2. Bericht zu den lfd. Projekten 3. Finanzierung 4. Anwendbarkeit des Leitfadens für inklusionsorientierten Sportstättenbau 5. Geschlechtergerechtigkeit im Sportstättenbau D. Fortschreibung Sportbauprogramm - Teil 3 "Förderung von Vereinsbaumaßnahmen“ 1. Projektliste 2022 2. Bericht zu den lfd. Projekten 3. Finanzierung 4. Anwendbarkeit des Leitfadens für inklusionsorientierten Sportstättenbau E. Beteiligungen und Anhörungen
- 14.: Anpassung der Satzung für den Sportbeirat der Landeshauptstadt München (Sportbeiratssatzung)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 04.05.2022
- 15.: Schulbauoffensive 2013-2030 Sachstandsbericht zu den Schul- und Kita-Bauprogrammen; Umsetzung der Haushaltssicherung A Erläuterung der Ausgangslage im Hinblick auf die Erstellung von Schulbauprogrammen und Kita-Bauprogrammen B Stadtratsbeschlüsse mit Auswirkungen auf die Bauprogramme seit dem letzten Bericht C Bericht zu den Schul- und Kita-Bauprogrammen D Ausblick auf weitere Bauprogramme E Evaluierung des Bauunterhalts F Behandlung von Anträgen und Empfehlungen sowie einer Anfrage G Petition zur Grundschule an der Pfarrer-Grimm-Straße H Beteiligung der Bezirksausschüsse I Abstimmung
- 16.: Einmaliger Investitionskostenzuschuss der Landeshauptstadt München für den Neubau eines 5-zügigen staatlichen Gymnasiums mit 4-fach-Sporthalle gemäß städtischem Standardraumprogramm für G 9 durch den Landkreis Dachau am Standort Karlsfeld 1. Information an den Stadtrat über die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs und die Beauftragung eines Preisträgers aus dem Wettbewerbsverfahren mit der weiteren Bearbeitung der Planung 2. Erwirkung der Projektfreigabe auf Grundlage Entwurfsplanung und Kostenberechnung i.S.d. DIN 276 sowie die Genehmigung des Höchstbetrags des einmaligen Investitionskostenzuschusses auf Basis von Entwurfsplanung und Kostenberechnung i.S.d. DIN 276 zuzüglich einer Risikoreserve in Höhe von 10 Prozent 3. Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2022-2026, Investitionsliste 1, Maßnahme Nr. 2320.8540, Rangfolgen-Nr. Neu für den Finanzierungsanteil LHM i.H.v. 32,23 Prozent (rd. 32,35 Mio. Euro)
- 17.: Informationen zur Auskömmlichkeit der Finanzierung der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Münchner Förderformel Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) Änderung der Satzung über den Besuch der Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten und Horte der Landeshauptstadt München (Kindertageseinrichtungssatzung) Änderung der Satzung über den Besuch der Tagesheime der Landeshauptstadt München (Tagesheimsatzung)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für die Markthallen München vom 05.05.2022
- 18.: Markthallen München (MHM); Finanzielle Erleichterung im Jahr 2021 für Betriebe mit Freiflächen mit gastronomischer Nutzung auf dem Satzungsgebiet der Markthallen München im Sinne einer stadtweiten Gleichbehandlung
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 05.05.2022
- 19.: Maßnahmenplan zur Förderung und Etablierung einer Kreislaufwirtschaft im Bausektor (EU-Projekt URGE)
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 11.05.2022
- 20.: Verwaltung fit für mobiles und hybrides Arbeiten
- 21.: Ergebnisse und Ableitungen der OpenData-Abfrage bei Referaten, Eigenbetrieben und Gesellschaften der LH München
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 12.05.2022
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 17.05.2022
- 22.: Novellierung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS -) sowie Novellierung der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien - SoNuRL)
- 23.: Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Verlängerung der Tram 23, Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Tengstraße Kaufvertragsrücktritt
- A.2.: Erwerb eines Mehrfamilienhauses 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Finanzierung
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.05.2022
- 1.: Personal- und Organisationsreferat; Übertragung personalrechtlicher Befugnisse auf Gemeindebedienstete innerhalb des Personal- und Organisationsreferates
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 03.05.2022
- 2.: Bewertung des Trägerschaftsauswahlverfahrens zur integrierten Quartierseinrichtung „13er Bürger- und Kulturtreff“ Neubaugebiet: Prinz-Eugen-Park Bedarf für ein Vorläuferprojekt der integrierten Quartierseinrichtung 13. Stadtbezirk - Bogenhausen
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 05.05.2022
- 3.: Tausch von Grundstücken 15. Stadtbezirk Trudering-Riem 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten
- 4.: Anmietprojekt Zschokkestraße 25. Stadtbezirk Laim
- 5.: Umlegungsverfahren Nr. 85 zum Bebauungsplan Nr. 2138 „Lerchenauer Straße“ Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich), Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich), Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich) Städtebauliche Regelungen im Umlegungs- verfahren – Ausgleichszahlung 24. Stadtbezirk – Feldmoching-Hasenbergl
- 6.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2138 – Umlegung U 85 Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich), Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich), Lerchenauer Straße (östlich), Josef-Zintl-Straße (östlich) Eigentümervereinbarung im Rahmen des städtebaulichen Vertrages Einverständniserklärung für die einvernehmliche gesetzliche Umlegung U 85 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2021 bis 2025 Finanzierung 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 05.05.2022
- 7.: Kulturreferat Musikproberäume Aidenbachstraße: Belegung 2023 bis 2028 Besetzung der Jury für die Vergabe der Musikproberäume
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 10.05.2022
- 8.: Messe München GmbH (MMG) Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
- 9.: Flughafen München GmbH (FMG); Strategie der Munich Airport International GmbH (MAI)
- 10.: Stadtwerke München GmbH Projekt Awel y Môr - Budgeterhöhung
- 11.: Stadtwerke München GmbH Erwerb von Anteilen an einem Wasserkraftwerk
- 12.: Stadtwerke München GmbH Mittelbedarf Midgard Portfolio aufgrund der Preisentwicklung in Folge des Kriegs gegen die Ukraine
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen