Kommunalausschuss (2021-10-07 09:30:00)
Datum: | 07.10.2021, 09:30 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- Kommunalausschuss
- 1.: Gewerberaumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München (LHM) Bericht zu verfügbaren gewerblichen Flächen zum Stand 30.06.2021 Gewerbliche Vermietungen - Bekanntgabe -
- 2.: Anordnung Umlegung „Lerchenauer Straße“ Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2138 (Entwurf) 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München ordnet für das in Anlage 1 schwarz umrandete Gebiet (Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 2138) gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch die Umlegung an. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Anordnung Umlegung „Freiham Nord 2. RA 1. BA“ Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 (Entwurf) 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Landeshauptstadt München ordnet für den Bereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2154 gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch die Umlegung an. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: Baulandmobilisierungsgesetz, Änderungen der Vorkaufsrechtspraxis, Stellenbedarf_Teil 1
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Kommunalreferat wird beauftragt, das neue Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB ( sog. „Schrott-“oder „Problem- immobilien“) dann zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, wenn es sich um der Vorkaufsrechtsstelle von anderen fachlich zuständigen Dienststellen innerhalb der Stadtverwaltung oder städtischen Gremien (einschließlich der Bezirksausschüsse) vorab zur Kenntnis gebrachte Objekte handelt. Eine Prüfung aller eingehenden Vorkaufsrechtsanfragen im Hinblick auf diesen Vorkaufsrechtstatbestand unterbleibt. Das Kommunalreferat wird beauftragt, das Vorhandensein derartiger Objekte einmal jährlich bei den zuständigen Ststellen abzufragen. 2. Der neue Vorkaufsrechtstatbestand des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB (brachliegende und unbebaute Grundstücke im Innenbereich) bedarf zu seiner Umsetzung einer kraft Gesetzes zeitlich befristeten Verordnung des Freistaats und eines städtischen Satzungserlasses. Für den Fall, dass diese Voraussetzungen durch den Freistaat geschaffen werden sollten, wird der Stadtrat mit einem städtischen Satzungserlass befasst. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Staatsregierung aufzufordern, diese Voraussetzungen schnellstmöglich zu schaffen. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt, im Rahmen der Vorkaufsrechtsausübung nach dem Baugesetzbuch bei Fällen, für die die am 23.06.2021 in Kraft getretenen Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes bereits gelten, dem Stadtrat die Kauf- preislimitierung auf den Verkehrswert auf Grundlage von Einzelfallprüfungen vorzuschlagen. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 07. Oktober 2021 - 2 - 4. Das Kommunalreferat wird beauftragt, den konkreten Personalmehrbedarf im Zusammenhang mit der Prüfung und Bearbeitung der gesetzlichen Vorkaufsrechte zu ermitteln und den Stadtrat im Kommunalausschuss am 28.10.2021 bzw. der Vollversammlung am 25.11.2021 mit der konkreten Stellenforderung zu befassen. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Corona-Virus SARS-CoV-2; Fortführung der Ausweitung der Reinigung in Verwaltungs- und Betriebsgebäuden zum Schutz der Beschäftigten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Kommunalreferat und das Direktorium-Vergabestelle 1 werden dazu ermächtigt, für die Gebäudereinigung von Verwaltungs- und Betriebs- gebäuden während der Zeit der coronabedingten Ausnahmesituation die infektionsschutzbedingten Reinigungsmaßnahmen und damit verbundene Mehrausgaben über den sonst üblichen Standard hinaus fortzuführen. 2. Das Kommunalreferat wird beauftragt, den Mittelbedarf i.H.v. 1.499.500 € für das Jahr 2022 im Wege der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei zu beantragen. Sollte sich nach dem 1. Quartal 2022 ein Bedarf einer Fortführung der infektionsschutzbedingten Reinigungsmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie der Bewohner_innen von Einrichtungen der dezentralen Unterbringung während der Corona-Pandemie über das erste Halbjahr 2022 hinaus abzeichnen, wird das Kommunalreferat beauftragt, den Mittelbedarf i.H.v. 1.499.500 € für das zweite Halbjahr 2022 nachzumelden. 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit wird zugestimmt. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Abfallgebühren 2022 – 2024 Änderung der - Hausmüllentsorgungsgebührensatzung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungs- gebührensatzung - Gartenabfallgebührensatzung - Hausratsperrmüllgebührensatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Hausmüllentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt München (Hausmüllentsorgungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 4 beschlossen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt München (Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 5 beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gartenabfallgebühren der Landeshauptstadt München (Gartenabfallgebührensatzung) wird gemäß Anlage 6 beschlossen. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Hausratsperrmüll-Gebühren der Landeshauptstadt München (Hausratsperrmüllgebührensatzung) wird gemäß Anlage 7 beschlossen. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- Kommunalausschuss
- 1.: Übertragung eines Grundstücks 10. Stadtbezirk Moosach
- 2.: Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes KomPro B Übertragung von bebauten Grundstücken in verschiedenen Stadtbezirken
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 „Werksviertel am Ostbahnhof“ Grundstückssanierung - Mittelausweitung 14. Stadtbezirk Berg am Laim
- 4.: Planungs- und Entwicklungskosten verschiedener Bebauungspläne (Kommunalreferat-Zentrale Ansätze)
- 5.: Erwerb eines Hauses für Kinder im Teileigentum 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 6.: Vorbereitung des Abbruchs eines Objektes im 21. Stadtbezirk Pasing–Obermenzing