Vollversammlung (2021-09-29 09:00:00)
Datum: | 29.09.2021, 09:00 |
---|---|
Ort: | Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines in Stellvertretung beratenden Mitgliedes - Bestellung eines in Stellvertretung beratenden Mitgliedes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Herr Israel Feder wird als in Stellvertretung beratendes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Frau Irina Sokolov wird als in Stellvertretung beratendes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses bestellt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.2.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stimmberechtigten Mitgliedes - Abberufung zweier in Stellvertretung stimmberechtigter Mitglieder - Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes - Wahl zweier in Stellvertretung stimmberechtigter Mitglieder
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Herr Ozan Aykac wird als stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Herr Alexander Löher wird als stimmberechtigtes Mitglied im Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt. 3. Frau Stephanie Dachsberger wird als in Stellvertretung stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen . 4. Herr Leander Gerl wird als in Stellvertretung stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gewählt. 5. Frau Pia Berndt wird als in Stellvertretung stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 6. Herr Fatih Demirtas wird als in Stellvertretung stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gewählt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: Hybridsitzungen für den Stadtrat Proof of Concept
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen zwei Stimmen von DIE LINKE. und gegen eine Stimme der ÖDP) 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 12.10.2021 und der IT-Ausschuss am 13.10.2021 wird als Hybridsitzung mit folgenden Maßgaben durchgeführt: (1) Stadtratsmitglieder können an der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 12.10.2021 und des IT-Ausschusses am 13.10.2021 mittels Ton-Bild-Zuschaltung (Art. 47a GO) teilnehmen. (2) Stadtratsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen möchten, müssen dies bis spätestens 12 Uhr des Vortags der Sitzung beim Direktorium – Geschäftsleitung (raum.dir@muenchen.de) in Textform (Email) anmelden. Sie erhalten dann spätestens 1 Stunde vor der Sitzung einen Zugangslink. Sie müssen sich am Tag der Sitzung 15 Minuten vor Sitzungsbeginn einwählen. (3) Die Höchstzahl der zuschaltbaren Stadtratsmitglieder ist begrenzt auf maximal 9. Haben sich mehr als 9 Mitglieder zur audiovisuellen Zuschaltung angemeldet, werden vorrangig diejenigen Stadtratsmitglieder berücksichtigt, die glaubhaft machen, Coronarisikopatienten i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zu sein. Im Übrigen entscheidet das Los. (4) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung und darauf, den Stadtratsmitgliedern entweder einen Geldbetrag für die Anschaffung der Hard- und Software oder die Hard- und Software zur Verfügung zu stellen. Soweit die Stadtratsmitglieder einen Geldbetrag erhalten, sind sie für die Anschaffung und Betreuung der Hard- und Software jeweils selbst verantwortlich. Soweit Stadtratsmitglieder die Hard- und Software von der Stadt erhalten, wurde die Funktionsfähigkeit der Hardware durch die Stadt bei Aushändigung positiv Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - festgestellt. Für die Wartung und Aktualisierungen (insb. Softwarefunktionalität und Betriebsfähigkeit am Tag der Sitzung) sind die Stadtratsmitglieder verantwortlich. Entsprechend Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO fällt die Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitglieds nicht in den Verantwortungsbereich der Stadt, wenn mindestens ein Stadtratsmitglied zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht. (5) Die zugeschalteten Stadtratsmitglieder müssen die Kamera während der gesamten Sitzung eingeschaltet lassen, auch wenn sie ihren Platz verlassen. Der Ton kann ausgeschaltet werden. (6) Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO). (7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Stadtratsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO). (8) Im Übrigen gilt Art. 47a GO. 3. Das IT-Referat wird beauftragt, die technische und personelle Ausstattung für die Durchführung des Proof of Concept bereitzustellen. 4. Das IT-Referat und das Direktorium werden beauftragt auf Basis des Proof of Concept den Stadtrat nochmals mit der Einführung von Hybridsitzungen für den Stadtrat zu befassen. 5. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 A 01317 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.4.: Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats Änderung der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse Maskenpflicht in den Sitzungen des Stadtrats und der Bezirksausschüsse 14. Bayerisches Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. § 19 Abs. 3 GeschO-Stadtrat bzw. § 8 Abs. 9 BA-GeschO werden gestrichen. 2. Die Sitzungsleitung entscheidet in Ausübung des Hausrechts und der Sitzungsordnung über Maßnahmen zum Infektionsschutz. Bis auf Weiteres gilt bei Sitzungen des Stadtrats, dass soweit der Abstand von 1,5m zu anderen Personen im Gebäude nicht eingehalten werden kann, insbesondere auf Verkehrsflächen und Zugangsbereichen, mindestens eine medizinische Maske zu tragen ist. Diese darf am Platz oder am Mikrofon abgenommen werden. 3G wird bei Sitzungen des Stadtrats derzeit nicht angewendet. Dies gilt für Gremienmitglieder, Mitarbeiter*innen als auch Besucher*innen. Für die Sitzungen der Bezirksausschüsse wird den BA-Vorsitzenden bzw. den Sitzungsleitungen empfohlen, bis auf Weiteres analog vorzugehen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Städtischer Sicherheitsdienst statt Fremdvergabe!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen die Stimmen der CSU, der AfD, der FDP - BAYERNPARTEI und der FREIEN WÄHLER) 1. Die Ausführungen zur Einrichtung eines städtischen Sicherheitsdienstes für städtische Behörden und Gebäude werden zur Kenntnis genommen. 2. Zur Einführung von städtischen Sicherheitsdienstleistungen für gesondert zu definierende Dienststellen und Standorte ist bis Ende 2022 ein Stufenplan unter Federführung des Kreisverwaltungsreferates im Rahmen von dessen KAD-Reformkonzeptentwicklung zu erarbeiten. In einer ersten Stufe sind hierfür die Sozialbürgerhäuser in den Blick zu nehmen. Ein weiterer städtischer Sicherheitsdienst wird derzeit nicht aufgebaut. Sicherheitsdienstleistungen werden vorerst weiterhin ausgeschrieben. Die Überwachung der vertragsgemäßen Leistungserbringung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erfolgt weiterhin durch städtisches Personal. 3. Der Antrag Nr. 14 - 20 / A 06083 von Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Simone Burger, Herrn StR Marian Offman, Frau StR Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Horst Lischka vom 17.10.2019 bleibt aufgegriffen.)
- Verwandter Antrag: Städtischer Sicherheitsdienst statt Fremdvergabe!
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 22.09.2021
- 1.: München gegen jeden Antisemitismus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Fachstelle für Demokratie organisiert im Auftrag des Stadtrates ein Hearing zu den genannten Erscheinungsformen des Antisemitismus im November 2021. 2. Als Gäste sollen die Stadträt*innen eingeladen werden, die in den Ausschüssen VPA, KVA, SOZ, Bildung, RAW und KULT tätig sind. 3. In dem Hearing soll auch mündlich oder in schriftlicher Form der Aktionsplan gegen Antisemitismus vorgelegt werden. 4. Die Fachstelle für Demokratie wird nicht umbenannt. 5. Die Anträge 20-26 / A 01320 und A 01604 der Fraktionen Grünen/RL und SPD/Volt sowie der Antrag 20-26 / 01533 der CSU-Fraktion gelten damit als geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Portal München: - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Portal München Betriebs-GmbH & Co KG - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Portal München Verwaltungs-GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Portal München Betriebs- GmbH & Co KG in Punkt 3.1 dieser Vorlage wird zugestimmt. 2. Den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Portal München Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Punkt 3.2 dieser Vorlage wird zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Evaluierung des Stadtbezirksbudgets für die Jahre 2018 - 2020; qualitative und quantitative Veränderungen in der Bezirksausschussarbeit
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 22.09.2021
- 4.: Beamtenrechtliche Instrumente zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Von dem im Vortrag dargestellten beamtenrechtlichen Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird bei der Landeshauptstadt München bis auf den Art. 109 BayBesG bei Bedarf im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Fachreferat Gebrauch gemacht. Das Personal- und Organisationsreferat wird mit der Umsetzung beauftragt und ermächtigt, Vollzugsfragen im Büroweg zu entscheiden. 3. Erforderliche Finanzmittel sind grundsätzlich aus Mitteln des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu realisieren. Im jeweiligen Einzelfall erfolgt durch das Gesundheitsreferat eine Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der Finanzierung, die ggf. auch durch Einsparungen aus dem Budget des Gesundheitsreferates an anderer Stelle erfolgen kann. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Rufbereitschaft für Beschäftigte im handwerklichen Dienst der LH München; Aufhebung der örtlichen Tarifvereinbarung Nr. A 12
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die örtliche Tarifvereinbarung Nr. A 12 über die Regelung der Rufbereitschaft der Arbeiterinnen und Arbeiter vom 13.05.1965 wird mit Ablauf des 30.09.2021 aufgehoben. An ihre Stelle tritt mit Wirkung vom 01.10.2021 die örtliche Tarifvereinbarung Nr. C 90 (öTV Nr. C 90) mit einer Regelung für einen Besitzstand für das Bestandspersonal in Rufbereitschaft. Der Besitzstand wird auf insgesamt fünf Jahre, für nicht nur stellvertretend als Vorarbeiter*in bestellte Tarifbeschäftigte auf insgesamt acht Jahre befristet. Dem als Anlage beigefügten Entwurf der öTV Nr. C 90 wird zugestimmt. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die neue öTV Nr. C 90 zum 01.10.2021 mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abzuschließen und nähere Einzelheiten zur Umsetzung der öTV Nr. C 90 im Büroweg zu regeln. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 23.09.2021
- 6.: MÜNCHENSTIFT GmbH - Neuer Name aufgrund der Trennung zwischen der rechtsverbindlichen Firmierung und einer marketingrelevanten Wort-Bild-Marke - Anpassung der Satzung (Gesellschaftsvertrag)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die rechtsverbindliche Firmierung wird von der Wort-Bild-Marke getrennt und neu formuliert. 2. Die Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung der MÜNCHENSTIFT GmbH wird in der in Punkt 4.2 vorgelegten Form genehmigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens und Ersteinrichtungskosten des Alten- und Service- Zentrums (ASZ) Hasenbergl, Standort Stanigplatz Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Auswahl der Trägerin Diakonie Hasenbergl e. V. für das ASZ Hasenbergl wird zugestimmt. 2. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitonsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Ersteinrichtungskosten des ASZ Hasenbergl, Unterabschnitt 4310 Maßnahmen- Nr. 4082, Rangfolgen-Nr. 003 (Euro in 1.000) nicht vorhanden MIP neu: Ersteinrichtungskosten des ASZ Hasenbergl, Unterabschnitt 4310 Maßnahmen- Nr. 4082, Rangfolgen-Nr. 003 (Euro in 1.000) Grupp- ierung Gesamt- kosten Finanz bis 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff. 988 175 0 175 0 175 0 0 0 0 0 Summe 175 0 175 0 175 0 0 0 0 0 St. A. 175 0 175 0 175 0 0 0 0 0 3. Zuschuss Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an die Trägerin mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 175.000 Euro gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. Das Sozialreferat wird daher beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 175.000 Euro wie dargestellt aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Der Betrag in Höhe von 175.000 Euro wird im Haushalt im Rahmen des Schlussabgleichs 2022 von der Finanzposition 4993.788.6000.5 auf die Finanzposition 4310.988.4082.7 umgeschichtet. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Ersteinrichtungskosten und Mietkosten der Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 11. Stadtbezirk - Milbertshofen-Am Hart
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Übernahme der einmaligen Kosten für die Erstausstattung der Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße in Höhe von 150.000 Euro sowie der anteiligen Mietkosten für das Jahr 2022 in Höhe von 11.810 Euro aus eigenen Budgetmitteln des Sozialreferats wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Zuwendung an investiven Mitteln an die Trägerin mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 150.000 Euro gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 150.000 Euro wie dargestellt aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Der Betrag i. H. v. 150.000 Euro wird im Haushalt im Rahmen des Schlussabgleichs 2022 berücksichtigt und von der Finanzposition 4993.788.6000.5 auf die Finanzposition 4705.988.7560.2 umgeschichtet. 3. Zuschuss Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die anteiligen Mietkosten in 2022 i. H. v. 11.810 Euro wie dargestellt aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Der Betrag i.H.v. 11.810 Euro wird im Haushalt im Rahmen des Schlussabgleichs 2022 berücksichtigt und von der Finanzposition 4993.788.6000.5 auf die Finanzposition 4705.700.0000.5 umgeschichtet. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - 4. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitonsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Ersteinrichtungskosten Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße 450, Unterabschnitt 4705 Maßnahmen-Nr. 7560, Rangfolgen-Nr. 002 (Euro in 1.000) nicht vorhanden MIP neu: Ersteinrichtungskosten Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße 450, Unterabschnitt 4705 Maßnahmen-Nr. 7560, Rangfolgen-Nr. 002 (Euro in 1.000) Grupp- ierung Gesam t- kosten Finanz bis 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff. 988 150 0 150 0 150 0 0 0 0 0 Summe 150 0 150 0 150 0 0 0 0 0 St. A. 150 0 150 0 150 0 0 0 0 0 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Finanzierung der dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für die jährlichen Mietkosten i. H. v. 141.724 Euro ab dem Jahr 2023 im Rahmen des gültigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden und im Jahr 2022 in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Errichtung eines Nachbarschaftstreffs im Neubaugebiet an der Hochmuttinger Straße Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2106 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
- 10.: Ausbau der Plätze in Frauenhäusern Schließen der Schutzlücke für von Partnerschafts- gewalt betroffene psychisch kranke und/oder suchtkranke Frauen und ihre Kinder Weiterer Ausbau an Plätzen in Frauenhäusern in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München sieht sich in der Verpflichtung, die Forderungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen und hält weiter am notwendigen Ausbau der Frauenhausplätze fest. In diesem Rahmen soll vorerst bevorzugt die Schutzlücke für von Partnerschaftsgewalt betroffene Frauen (und ihre Kinder) geschlossen werden, die gleichzeitig psychisch krank und/oder suchtkrank sind. Hierzu sollen so bald als möglich zwei Frauenhäuser mit einer Kapazität von insgesamt 36 bis maximal 48 Plätzen entstehen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.552.405 Euro (3.522.300 plus 30.105 Euro für weitere 0,5 VZÄ Verwaltung) ab voraussichtlich dem Jahr 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Innenauftrag 609414102, Finanzposition 4141.735.0000.3). 3. Bei der räumlichen Ausstattung soll ein eigener Kinderbereich mit entsprechender räumlicher Ausstattung (2 bis 3 Räume) berücksichtigt werden, um die Betreuung von Kleinkindern ebenso wie Schulkindern zu gewährleisten. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen im Amtsblatt der Landeshauptstadt München zu veröffentlichen und interessierte Träger*innen zur Antragstellung bei der Geschäftsstelle der Entgeltkommission der Landeshauptstadt München aufzufordern. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, in den einschlägigen Gremien, in denen potentielle Träger*innen Mitglied sind, auf die Veröffentlichung im Amtsblatt hinzuweisen und zu informieren. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, erneut an den Bezirk Oberbayern heranzutreten und eine pauschale Beteiligung an den Frauenhauskosten zu appelieren. Zusätzlich wird das Sozialreferat beauftragt, sich an den Freistaat Bayern zu wenden und eine Finanzierung aller Münchner Frauenhausplätze einzufordern. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06627 von der SPD-Fraktion vom 29.01.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06628 von der SPD-Fraktion vom 29.01.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06888 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 02.03.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00090 von der Fraktion ÖDP / FW vom 29.05.2020 bleibt aufgegriffen. Die Frist für die Bearbeitung wird bis zum Ersten Quartal 2023 verlängert. 11. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00775 von Herrn Stadtrat Winfried Kaum, Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges, Frau Stadträtin Ulrike Grimm vom 02.12.2020 bleibt aufgegriffen. Die Frist für die Bearbeitung wird bis zum Ersten Quartal 2023 verlängert. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Weiterer Ausbau an Plätzen in Frauenhäusern in München
- Verwandter Antrag: Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen schützen – geschützte Räume schaffen und den Freistaat miteinbeziehen, auch bei Suchtproblemen!
- Verwandter Antrag: Istanbul-Konvention konsequent umsetzen IV - Einen sicheren Ort für unmittelbar von Gewalt betroffene Frauen mit Suchtproblematik (und ihre Kinder) schaffen!
- Verwandter Antrag: Frauenhäuser in München – Geltendes Recht einhalten, Kapazitäten ausbauen
- Verwandter Antrag: Plätze in Frauenhäusern errichten
- 11.: Strategie Flüchtlingsunterbringung 2022 - 2026, Betriebsführung von dezentralen Unterkünften 1. Stadtbezirk - Altstadt-Lehel 6. Stadtbezirk - Sendling 10. Stadtbezirk - Moosach 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freimann 13. Stadtbezirk - Bogenhausen 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach 19. Stadtbezirk - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln 22. Stadtbezirk - Aubing-Lochhausen-Langwied 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl 25. Stadtbezirk - Laim
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.09.2021
- 12.: Baulandmobilisierungsgesetz – Darstellung der Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durch das Baulandmobilisierungsgesetz A) Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz in der Landeshauptstadt München umsetzen
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen – Freistaat in die Pflicht nehmen
- 13.: Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München Bericht zu Wohnungsleerständen zum 31.12.2020 Entwicklung der Wohnungsleerstände seit dem 01.01.2020 Vollzug des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2013 Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Leerstandsbericht zum 31.12.2020 sowie den Veränderungen gegenüber dem Bericht an die Vollversammlung des Stadtrates am 29.04.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 18455) wird Kenntnis genommen. 2. Die Referate mit Immobilienbesitz und Beteiligungsgesellschaften bleiben weiterhin beauftragt, unnötigen Leerstand zu vermeiden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Abstimmung mit den anderen Referaten mit Immobilienbesitz sowie den Beteiligungsgesellschaften den nächsten Bericht zum Stichtag 31.12.2021 im ersten Halbjahr 2022 dem Stadtrat vorzulegen. Zukünftig wird die Vorlage vorberatend im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Gründung einer Gesellschaft für die Schaffung von Wohnraum für städtische Beschäftigte
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses vom 15.09.2021
- 15.: Neue Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung) wird gemäß Anlage beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 16.09.2021
- 16.: Aktueller Sachstand Viehhofbank 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Zukünftige Nutzung der Viehhofbank
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Kommunalreferat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kulturreferat eine Konzeptausschreibung für eine kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzung der Viehhofbank im Rahmen eines Erbbaurechts zu erarbeiten. 2. Der Stadtrat wird mit den Rahmenbedingungen der Ausschreibung erneut befasst. 3. Dem Antrag Nr. 20-26 / A 00594 von der SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 29.10.2020 wird hiermit entsprochen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dem Antrag Nr. 20-26 / A 00409 von Herrn StR Manuel Pretzl, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.09.2020 wird hiermit entsprochen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dem Antrag Nr. 20-26 / A 00342 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 07.08.2020 wird nicht entsprochen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 02756 von Frau StRin Ulrike Grimm vom 20.12.2016 wird hiermit teilweise entsprochen. Er ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Dem Antrag Nr. 14-20 / B 03233 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 –Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 24.01.2017 wird hiermit teilweise entsprochen. Er ist damit satzungsgemäß erledigt. 8. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Zukünftige Nutzung der Viehhofbank
- Verwandter Antrag: Planungssicherheit für das Forum Humor
- Verwandter Antrag: Übergangsquartier für Münchner Künstler
- Verwandter Antrag: Hypohaus am Viehhofgelände für Künstler-Werkstätten nutzen
- Verwandter Antrag: Gewerbehof für Künstler
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 16.09.2021
- 17.: Freie Kunst im öffentlichen Raum - Kunst in der Messestadt Riem: Perspektivenwechsel hin zu einem Teilhabe-basierten kulturellen Programm - Finanzierung Kulturelle Bildung (1) Bespielbarer Kunstraum für alle Generationen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der 2014 begonnene Kunstwettbewerb wird aus den dargestellten Gründen beendet. Die vom Stadtrat hierfür eingesetzte „Wettbewerbs- und Gestaltungsjury“ wird aufgelöst. 2. Für die künstlerische und kulturelle Nutzung des Kopfbaus in der Experimentier- und Erprobungsphase werden bis 2024 insgesamt 200.000 Euro aus dem vorhandenen Budget „Kunst in Riem“ (Finanzposition 3410.935.9402.4) verwendet. In 2021 werden hiervon erstmalig 20.000 Euro eingesetzt. 3. Für das Pilotprojekt Kunstspielorte Riem werden einmalig 300.000 Euro aus dem vorhandenen Budget „Kunst in Riem“ (Finanzposition 3410.935.9402.4) verwendet. Diese werden voraussichtlich in den Jahren 2021 bis 2024 eingesetzt. Das Verfahren wird, wie unter Punkt 2.4.2 vorgestellt, durchgeführt. 4. Mit dem unter Punkt 3 dargestellten Finanzmodell besteht Einverständnis. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die bestehende Haushaltsstelle Bildende Künste, Filmwesen, Kunst in Riem mit der Finanzposition 3410.935.9402.4 sowie den Innenaufträgen 561010289, 561011074 und 561012067.Zu Deckung von Ausgaben im konsumtiven Bereich werden die Mittel bedarfsgerecht vom investiven Bereich in den konsumtiven Bereich auf dem Büroweg mittels Veranschlagungsberichtigung / Mittelbereitstellung übertragen. Dies entspricht dem für die „Freien Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß Stadtratsbeschluss der Vollversammlung vom 17.12.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01910) aktuell gültigen Verfahren. 5. Das mit dem Grundsatzbeschluss der Vollversammlung vom 17.12.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01910) etablierte Modell, dass Haushaltsmittel bedarfsgerecht vom investiven Bereich (Finanzposition 3000.935.9400.4) in den konsumtiven Bereich (Innenauftrag 561010118) auf dem Büroweg mittels Veranschlagungsberichtigung / Mittelbereitstellung übertragen werden können, Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - wird dauerhaft fortgeführt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05280 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Dorothea Wiepcke, Herrn StR Richard Quaas, Herrn StR Sebastian Schall vom 30.04.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Der Antrag Nr. 20-26 / B 01639 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 21.01.2021 ist hiermit satzungsgemäß erledigt. 8. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Kulturelle Bildung (1) Bespielbarer Kunstraum für alle Generationen
- Verwandter Antrag: Skulpturengarten - öffentliche Plätze neu denken
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 21.09.2021
- 18.: Einrichtung eines „Europäischen Hauses“ in der Landeshauptstadt München
- 19.: Exit Spirit Energy: Erdgas- und Erdöl-Förderung der SWM beenden!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Exit Spirit Energy: Erdgas- und Erdöl-Förderung der SWM beenden!
- Verwandter Antrag: Ausstieg der Stadtwerke aus dem Gas- und Ölförderungsgeschäft
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 21.09.2021
- 20.: Stadttauben Friedliches Leben mit den Stadttauben 1 Tauben ziehen ins Rathaus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Klima- und Umweltschutz bleibt bis zu einer endgültigen Klärung über die zukünftige Verortung der Zuständigkeit für die Thematik „Stadttauben“ beauftragt, im Benehmen mit dem Kommunalreferat nach geeigneten Standorten für Taubenhäuser zu suchen. 2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird mit dem Kommunalreferat und dem Baureferat beauftragt, einen möglichen Standort für ein Taubenhaus im Alten Rathaus zu prüfen. 3. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, interessierten Vertreter*innen des Stadtrats und der Bezirksausschüsse Besichtigungen der vom Referat für Klima- und Umweltschutz geförderten Taubenhäuser noch im Jahr 2021 anzubieten, sofern dies die Corona-Pandemie zulässt. 4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, dem Stadtrat über die Ergebnisse der beauftragten wissenschaftlichen Untersuchung zur Taubenpopulation in München zu berichten. Außerdem sollen in die Untersuchung folgende Fragen aufgenommen werden: Wurde seit Einführung des Taubenfütterungsverbots festgestellt, dass die Taubenpopulation in München abgenommen hat? Legen Tauben weniger Eier, wenn sie hungern müssen? Welche natürlichen Nahrungsquellen stehen Tauben in München zur Verfügung? Führt der Abschuss von Stadttauben, wie ihn das KVR in Ausnahmefällen genehmigt, zu einer Verjüngung und damit Stärkung der Taubenpopulation? Schon vorab wird dem Stadtrat die bereits existierende Hotspot-Karte schnellstmöglich vorgelegt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - 5. Bei Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden in der Nähe der Tauben-Hotspots wird aktiv versucht, einen Taubenschlag unterzubringen. 6. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, wie die Errichtung von Taubenhäusern auf privaten Grundstücken und Gebäuden für die Eigentümer*innen unbürokratischer, unaufwändiger und einfacher gestaltet werden kann. Dabei soll auch angestrebt werden, dass die Kosten und die Beauftragung der initialen Statik-Prüfung von Dächern direkt von der LHM übernommen werden können. Außerdem soll geprüft werden, ob die Landeshauptstadt München interessierte Eigentümer*innen noch besser beim Bau von Taubenhäusern mit Informationen und Ansprechpartner*innen unterstützen, oder sogar selbst nach Beauftragung auf Privatgrund Taubenschläge errichten kann. 7. Der „Runde Tisch Stadttauben“ wird vierteljährlich einberufen, mindestens bis ein zufriedenstellender Zustand erreicht ist. 8. Der Stadtrat wird über die Fortschritte bei der Umsetzung des Augsburger Modells jährlich so lange informiert, bis ein zufriedenstellender Zustand erreicht ist. 9. Der Stadtrat erkennt an, dass es notwendig ist, so schnell es die finanzielle Haushaltssituation zulässt mindestens eine VZÄ einzuplanen, um eine „Koordinierungsstelle Stadttauben“ aufzubauen und die Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz bzgl. der Stadttauben einzuhalten. 10. Eine Anwendung der aus Sicht des Tierschutzes als bedenklich eingestuften Vergrämungsmaßnahmen, „Elektroschocksysteme“, „Geschliffenen Metallspikes“ und „Abwehrgele“ wird im Einflussgebiet der Stadt München ausgeschlossen. 11. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00500 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 1 - Tauben ziehen ins Rathaus“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 3 - geschäftsordnungsgemäß erledigt. 12. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00501 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 3 - Exkursion zu den Taubenschlägen“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 13. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00502 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 4 - Schluss mit Tierquälerei: Vergrämungsmaßnahmen abbauen“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 14. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00503 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 5 - LHM stellt Taubenpflegerinnen und Taubenpfleger ein“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 15. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00614 „Für artgerechte Regulierung des Taubenbestandes: Mehr Taubenschläge in München“ vom 04.11.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 16. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 1 Tauben ziehen ins Rathaus
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 3 Exkursion zu den Taubenschlägen
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 4 Schluss mit Tierquälerei: Vergrämungsmaßnahmen abbauen
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 5 LHM stellt Taubenpflegerinnen und Taubenpfleger ein
- Verwandter Antrag: Für artgerechte Regulierung des Taubenbestandes: Mehr Taubenschläge in München
- Bestätigung eines Beschlusses des Mobilitätsausschusses vom 22.09.2021
- 21.: Radschnellweg Münchner Norden, Abschnitt 1 (Altstadt-Radlring) im 1. Stadtbezirk Altstadt - Lehel und im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Teil A Lenbachplatz, Maximiliansplatz, Platz der Opfer des Nationalsozialismus Projektkosten (Kostenobergrenze): 13.370.000 Euro 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021 - 2025 Teil B Odeonsplatz, Ludwigstraße Projektkosten (Kostenobergrenze): 8.630.000 Euro 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 3. Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021 - 2025
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 22.09.2021
- 22.: Anpassung der Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses vom 22.09.2021
- 23.: Aufbau eines Referats für Klima- und Umweltschutz und eines Gesundheitsreferats - IT-Teil (öffentliche Vorlage)
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 23.09.2021
- Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 23.09.2021
- 24.: Fachstelle „Inklusion und Gesundheit“ Produkt 33414200 Gesundheitsvorsorge Beschluss über die Finanzierung ab 2021 „Gut versorgt in München" Senioren- und Gesundheitsapp
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, eine Fachstelle „Inklusion und Gesundheit“ nach Beschlussfassung, jedoch frühestens ab dem 4. Quartal 2021, dauerhaft einzurichten. 2. Das Produktkostenbudget erhöht sich einmalig im Jahr 2021 um 33.258 €, davon sind 33.258 € zahlungswirksam. 3. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, die dauerhaft ab 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 119.830 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 4. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.200 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 5. Das Produktkostenbudget erhöht sich ab dem Jahr 2022 dauerhaft um 121.030 €, davon sind 121.030 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,0 VZÄ planerisch-konzeptionellen Stellen für die Fachstelle „Inklusion und Gesundheit“ sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 7. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 0,5 VZÄ Stellen einer Verwaltungsfachkraft sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 29. September 2021 - 2 - Organisationsreferat zu veranlassen. 8. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 40 Prozent des Jahresmittelbetrages. 9. Die Ziffer 6 des Antrags der Referentin unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle mittels Berichterstattung des Gesundheitsreferats in drei Jahren ab Stellenbesetzung über erreichte Ziele und Effekte der Stellenzuschaltung / Kapazitätsausweitung. 10. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00737 „Gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderung lückenlos sicherstellen – Einrichtung einer Fachstelle „Inklusion und Gesundheit“ im Gesundheitsreferat“ ist damit geschäftsordungsgemäß erledigt. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05754 „Seniorenstadtplan digitalisiert als App verfügbar machen“ ist damit geschäftsordungsgemäß erledigt. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05095 „Gut versorgt in München – Senioren- und Gesundheitsapp“ ist damit geschäftsordungsgemäß erledigt. 13. Dieser Beschluss unterliegt mit Ausnahme des Beschlusspunkts 6 nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: „Gut versorgt in München" Senioren- und Gesundheitsapp
- Verwandter Antrag: Seniorenstadtplan digitalisiert als App verfügbar machen
- Verwandter Antrag: Gesundheitliche Versorgung für Menschen mit Behinderungen lückenlos sicherstellen – Einrichtungen einer Fachstelle „Inklusion und Gesundheit“ im Referat für Gesundheit und Umwelt
- 25.: Eröffnung einer gynäkologischen Sprechstunde für Frauen und Mädchen mit Mobilitätseinschränkungen Aktueller Stand zur Einrichtung einer Gyn-Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Referentin zur Kenntnis und begrüßt die Einrichtung einer gynäkologischen Sprechstunde für Frauen und Mädchen mit Mobilitätseinschränkungen im Gesundheitsreferat für einen Zeitraum von 30 Monaten ab 01.10.2021. 2. Die mit Beschluss vom 24.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12080) genehmigte Finanzierung gilt auch für die Umsetzung der neuen Konzeption in voller Höhe (71.750 Euro) weiter. 3. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, mögliche Rückerstattungen bei der KVB bzw. den Krankenkassen einzufordern. 4. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, das Pilotprojekt zu evaluieren, das Ergebnis im 4. Quartal 2023 dem Gesundheitsausschuss vorzustellen und einen Vorschlag zur dauerhaften Sicherstellung der gynäkologischen Versorgung von mobilitätseingeschränkten Frauen und Mädchen zu erarbeiten. 5. Das Gesundheitsreferat wird beauftragt, ein Konzept für eine gynäkologische Versorgung für Mädchen und Frauen mit anderweitigen Behinderungen zu erstellen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzustellen. 6. Die neu einzurichtende Fachstelle Inklusion und Gesundheit berichtet dem Stadtrat im 4. Quartal 2023 über die gynäkologische Versorgung von Frauen und Mädchen mit anderen Formen von Behinderungen. 7. Für die Umbaukosten für die „Toilette für alle“ erfolgt eine Mittelübertragung aus der Pauschale „Bauliche Maßnahmen für Behinderte“ an das Kommunalreferat in Höhe von maximal 77.270 Euro. Die Mittel stehen auf der Finanzposition 4000.988.3870.1 bereit. Die Kosten sind in voller Höhe zahlungswirksam. 8. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00185 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Aktueller Stand zur Einrichtung einer Gyn-Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Mädchen und Frauen
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses gemeinsam mit dem Verwaltungs- und Personalauschuss am 28.09.2021
- 26.: Haushalt der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2021; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt München mit Nachtragshaushaltsplan
- Bekanntgabe im Finanzausschuss vom 28.09.2021
- 27.: Stadtsparkasse München; Konzernabschluss 2020
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Nebentätigkeit Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Merk
- A.2.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 4. Stadtbezirk Schwabing-West Agnesstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.3.: Stadtwerke München GmbH LHM Services GmbH Kündigung Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 23.09.2021
- 1.: Bewertung des Trägerschaftsauswahlverfahrens des Alten- und Service-Zentrums (ASZ) Hasenbergl, Standort Stanigplatz 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 16.09.2021
- 2.: Erwerb eines Hauses für Kinder im Teileigentum 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 3.: Übertragung von Befugnissen zum Erwerb von grundstücksbezogenen Rechten gemäß Art. 39 GO - Aktualisierung des beauftragten Personenkreises
- 4.: Übertragung eines Grundstücks 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
- 5.: Anpassung des Nachtrags zur Erbbaurechtsbestellung 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- 6.: Erwerb von Grundstücken im Landkreis Fürstenfeldbruck
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 21.09.2021
- 7.: Stadtwerke München GmbH QuartiersNetz Bayern GmbH Gesellschaftsgründung
- 8.: Messe München GmbH (MMG) Gesellschaftererklärung für Verlängerung eines Kontokorrentkredits
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses vom 22.09.2021
- 9.: Aufbau eines Referats für Klima- und Umweltschutz und eines Gesundheitsreferats; Aufgabenumgriff des Referats für Klima- und Umweltschutz - nichtöffentlicher Teil zum Teil B (IT-Teil)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 28.09.2021
- 10.: MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH Beteiligungssteuerung Julibericht 2021
- 11.: Übertragung von personalwirtschaftlichen und organisatorischen Befugnissen auf die Stadtkämmerei; Anpassung wegen personeller Veränderungen
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen