Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-07-07 09:30:00)
Datum: | 07.07.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: A) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2169 Deisenhofener Straße (nördlich) Untersbergstraße (östlich) Warngauer Straße (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1803) - Aufstellungsbeschluss - B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Workshops Stadtbezirk 17 – Obergiesing-Fasangarten
- 2.: Siemensallee (nördlich), Baierbrunner Straße (westlich) Grundstück Flurst. Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen - Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 - A) Modifizierung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930 vom 18.12.2013 Hofmannstraße (östlich), Gmunder Straße (südlich), Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich) und Aktualisierung des Strukturkonzeptes 2013 - Grundsatzbeschluss - B) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930c Siemensallee (nördlich), Baierbrunner Straße (westlich) - Aufhebung des Aufstellungs- und Einleitungsbeschlusses und Verzicht auf Aufhebung des übergeleiteten Bebauungsplans gemäß § 173 Abs. 3 BBauG - (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 16.12.2015) C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2170 Siemensallee (nördlich), Baierbrunner Straße (westlich) - Aufstellungsbeschluss und Qualifizierung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 1930 -
- 3.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/28 Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich) Gleisweilerstraße (östlich), Allmannshausener Straße (östlich) Dönnigestraße (südlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930d Hofmannstraße (östlich), Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich), Allmannshausener Straße (östlich), Dönnigesstraße (südlich) (Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930a im westlichen Teilbereich des Flurstücks Nr. 501/67, Gemarkung Thalkirchen) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 1930a und 155) (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 303a) - Billigungsbeschluss - Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- 5.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/38 Arnold-Sommerfeld-Straße (südlich), Lise-Meitner-Weg (nördlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 16. Stadtbezirk Ramersdorf - Perlach
- 6.: Baumschutz in der Landeshauptstadt München Anträge und Empfehlungen a) Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin, in dem die fachlichen Grundlagen des Baumschutzes kurz zusammengefasst, die derzeitigen baumschutzrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt sowie Möglichkeiten für stärkeren Baumschutz durch Vorschläge für eine baumfreundlichere Änderung der Rechtslage und durch die Definition weiterer Baumstandorte und eine stärkere Kontrolle/Beratung ausgelotet werden, wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Grenzbauminitiative wie unter Ziffer 3.5.1. dargestellt, umzusetzen und analog die Initiative „Extrabaum“ auszuarbeiten. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Mobilitätsreferat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Baureferat im Rahmen der Verkehrswende - wie in den Ziffern 3.6.2 und 5.9 beschrieben - im Zuge der Neuaufteilung von Verkehrsflächen, Flächen für neue Baumstandorte zu prüfen, zu definieren und zu entwickeln. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Baumschutzkampagne, wie unter Ziffer 4.2 ausgeführt, fortzusetzen. 5. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird gebeten, die erforderlichen personellen Kapazitäten und Sachmittel zu benennen, die für die Erfassung des Grünvolumens für Monitoringzwecke bezüglich des Erhalts der innerstädtischen Durchgrünung, wie unter Ziffer 3.6.1 dargestellt, erforderlich sind und dem Stadtrat die Ergebnisse darzustellen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, jährlich die Gesamtbilanz der durch die Unteren Naturschutzbehörde genehmigten Baumfällungen und angeordneten Neupflanzungen aufgeschlüsselt nach Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 2 - Stadtbezirken zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem werden die tatsächlich erfolgten Nachbepflanzungen mit dargestellt und etwaige Differenzen erläutert. Die Gesamtbaumbilanz wird ebenfalls dargestellt und, vergleichbar den Tabellen in Ziffer 2.5 im Vortrag der Referentin, transparent erläutert. Dabei sollen auch weitere Maßnahmen und Flächen, über den Geltungsbereich der Baumschutzverordnung hinaus in Zusammenarbeit mit den anderen städtischen Referaten und auch andere staatliche Stellen, wie der Bayer. Schlösser- und Seenverwaltung, dargestellt werden. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, bei Anträgen zur Fällung von Bäumen auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Kriterienkatalogs die Ersatzpflanzungen differenzierter (in Abhängigkeit von Größe, Standort, Art, voraussichtlicher Lebensdauer des zu fällenden Baumes o.ä.) anzuordnen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird abweichend von Ziffer 3 des Beschlusses der Vollversammlung vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20 / 16921), beauftragt, schnellstmöglich, im Rahmen einer Änderung der Baumschutzverordnung die Forderung nach einer Kaution / Sicherheitsleistung gemäß den Ausführungen unter 3.4. als „Kann- Bestimmung“ in die Verordnung aufzunehmen. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt über die bestehenden beratenden Maßnahmen hinaus, Wege zu erarbeiten bei Bauvorhaben die Durchsetzung des Baumschutzes zu stärken. Hierzu ist insbesondere der Wurzelschutz während laufender Baumaßnahmen zu stärken. 10.Der Antrag Nr. 14-20 / A 05024 von Herrn StR Frieder Vogelsgesang vom 22.02.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 3 - 11.Der Antrag Nr. 14-20 / A 05151 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12.Der Antrag Nr. 14-20 / A 05152 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13.Der Antrag Nr. 14-20 / A 05156 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 28.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 14.Der Antrag Nr. 14-20 / A 06287 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 26.11.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 15.Der Antrag Nr. 14-20 / A 06288 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 26.11.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 16.Der Antrag Nr. 14-20 / A 06289 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 26.11.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17.Der Antrag Nr. 14-20 / A 06756 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 12.02.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 18.Der Antrag Nr. 14-20 / A 06753 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 12.02.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 19.Der Antrag Nr. 20-26 / A 00919 von der Fraktion ÖDP / FW vom 13.01.2021, ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 20.Der Antrag Nr. 14-20 / B 05913 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 12.03.2019 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 21.Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 16 Ramersdorf-Perlach vom 13.01.2020 zu Ziffer 2.1 der Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20 / V 16921 ist Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 4 - damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 22.Der Antrag Nr. 14-20 / B 07729 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 10 - Moosach vom 29.04.2020 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 23.Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02504 der Bürgerversammlung des - 19. Stadtbezirkes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 19.03.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 24.Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02538 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 26.03.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 25.Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02531 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 26.03.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 26.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume I Sicherheitsleistung für Baum-Ersatzpflanzungen auch in München einführen – Lebensqualität in München bewahren
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume II Höhere Strafen bei ungenehmigten Baumfällungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume VI Baumrecht gegenüber Baurecht stärken – keine Baumfällungen mehr für Tiefgaragen
- 7.: Baulandmobilisierungsgesetz – Darstellung der Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durch das Baulandmobilisierungsgesetz A) Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz in der Landeshauptstadt München umsetzen
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen – Freistaat in die Pflicht nehmen
- 8.: Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München Bericht zu Wohnungsleerständen zum 31.12.2020 Entwicklung der Wohnungsleerstände seit dem 01.01.2020 Vollzug des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2013 Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München
- 9.: PERSPEKTIVE MÜNCHEN Entwurf des Stadtentwicklungsplans STEP 2040 „München - Stadt im Gleichgewicht“ A) Vorstellung des Entwurfs B) Weiteres Vorgehen und Beteiligungsprozess
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen im Vortrag der Referentin (Teil A) zum Stadtentwicklungsplan STEP 2040 sowie die in Anlage 1 (Entwurf Planwerk) und Anlage 2 (Entwurf Erläuterungsbericht) dargestellten Inhalte werden zur Kenntnis genommen; ausgenommen wird das Gebiet des Landschaftsparks „Pasing-Laim-Blumenau-Hadern“ einschließlich des Gebiets der städtischen Baumschule. Diese werden aus der Planung und Prüfung als Fläche für Siedlungsentwicklung herausgenommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Gebiet des Landschaftsparks „Pasing-Laim-Blumenau-Hadern“ einschließlich des Gebiets der städtischen Baumschule bei der Umsetzung des Stadtentwicklungsplans 2040 als Grün- und Freifläche in Form eines Landschaftsparks zu berücksichtigen und entsprechend zu beplanen bzw. umzusetzen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, gemäß den Ausführungen in Teil B.2 des Vortrages der Referentin für den Entwurf des Stadtentwicklungsplans 2040 mit Erläuterungsbericht und Maßnahmen- und Investplan (gemäß Teil A) einen Diskussions- und Beteiligungsprozess mit den Bezirksausschüssen, den städtischen Referaten und der Öffentlichkeit sowie Verbänden, Fachleuten bzw. -gremien durchzuführen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Auftrag bzgl. der Konferenz der Stadtmacher*innen in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, an eine(n) externe(n) Auftragnehmer*in zu vergeben. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. die Vergabestelle 1 führt Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 2 - das Vergabeverfahren bzgl. der Konferenz der Stadtmacher*innen zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Auftrag über die Durchführung des Bürgerrats in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1, an eine(n) externe(n) Auftragnehmer*in zu vergeben. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bzw. die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren bzgl. der Durchführung des Bürgerrats zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse aus dem Diskussions- und Beteiligungsprozess zusammen mit einer überarbeiteten Fassung des STEP2040 dem Stadtrat zur abschließenden Befassung erneut vorzulegen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den digitalen STEP 2040 wie unter Punkt B.1 beschrieben sowie den Maßnahmen- und Investplan weiterzuentwickeln. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Finanzierung des Beteiligungsprozesses entsprechend Punkt B.2 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 550.000 EUR durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. 10.Die für die Weiterentwicklung und Verstetigung des STEP 2040 angekündigten Ressourcenbedarfe entsprechend Punkt B.3 (Veranstaltungen mit der Region, Überarbeitung des STEP nach Beteiligungsprozess, Weiterentwicklung digitaler STEP, Weiterentwicklung Maßnahmen- und Investplan) werden zur Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 3 - und Bauordnung hat die Ressourcenbedarfe für den Eckdatenbeschluss 2021 (Haushalt 2022) angemeldet. 11.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 10.: Energienutzungsplan für München – Maßnahmen und Bericht 2021 Sachmittel für das EU-Projekt DecarbCity Pipes 2050
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Münchner Energienutzungsplan ist die Grundlage einer langfristig nachhaltigen kommunalen Energieplanung für die Landeshauptstadt München und soll den Ausführungen im Vortrag entsprechend angewendet, dauerhaft fortgeschrieben und erweitert werden. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Klima- und Umweltschutz und das Mobilitätsreferat werden beauftragt, auf Grundlage des Münchner Energienutzungsplans Quartiere auszuwählen, die sich für die Umsetzung des integrierten energetischen Quartiersansatzes eignen und die Umsetzung der Quartierskonzepte einzuleiten und zu begleiten. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Referat für Klima- und Umweltschutz und das Mobilitätsreferat werden beauftragt, im Benehmen mit ggf. weiteren Referaten das inhaltlich-organisatorische Konzept einer Energie-/ Sanierungsagentur zu entwickeln und die notwendigen Schritte einer Umsetzung zu prüfen und dem Stadtrat einen Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Referat für Klima- und Umweltschutz werden beauftragt, unter Einbeziehung weiterer betroffener Dienststellen, die Ergebnisse und Vorschläge des Energienutzungsplans und der Studie „Klimaneutrale Wärme München 2035“ mit den Vorschlägen des Fachgutachtens „Klimaneutralität 2030/2035“ abzugleichen und nach Prüfung, Abstimmung und Priorisierung ggf. in den Beschluss zum Maßnahmenplan Klimaneutralität 2030/2035 aufzunehmen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Referat für Klima- und Umweltschutz werden beauftragt, dem Stadtrat über die Ergebnisse von Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 2 - rechtlichen Prüfungen und Studien, die zur verstärkten Steuerungswirkung im Rahmen der kommunalen Energieplanung beitragen, zu berichten. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken München und dem Referat für Klima- und Umweltschutz die benötigten Flächenbedarfe für Energieerzeugungsanlagen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärme- und Stromversorgung zu untersuchen und die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren einzuleiten. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Inhalte des Energieportals im Rahmen des GeoPortal München weiterzuentwickeln. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Referat für Klima- und Umweltschutz werden beauftragt, ein Konzept zur Erstellung eines Strom- Energienutzungsplans (Anlage 17) gemeinsam mit den Stadtwerken München zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, durch vielfältige Kooperationen mit anderen Städten die Expertise bezüglich der kommunalen Energieplanung auszuweiten, zum Beispiel durch Initiierung von oder Beteiligung an weiteren Förderprojekten sowie durch regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Städten im In- und Ausland. 10. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 in Höhe von 25.000 €, der Haushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von 90.000 € und 2023 in Höhe von 41.018,75 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38512100, Stadtentwicklungsplanung erhöht sich in 2021 um 25.000 €, in 2022 um 90.000 € und in 2023 um 41.018,75 €, davon sind in 2021 um 25.000 €, in 2022 um 90.000 € und in Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 3 - 2023 um 41.018,75 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 11. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 in Höhe von 39.004,69 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produkterlösebudget beim Produkt 38512100 ,Stadtentwicklungsplanung erhöht sich im Jahr 2023 um 39.004,69 €, die Erlöse werden in voller Höhe eingehen (Produkterlösebudget). 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 11.: A) Tucherpark Tivolistraße (nördlich), Englischer Garten (östlich), Isarring (südlich), Isar (westlich) - Klärung der Rahmenbedingungen - - Erarbeiten einer Masterplanung - - Einbindung der Öffentlichkeit und der Politik - B) Verkauf Tucher-Areal am Englischen Garten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, gemeinsam mit der Grundstückseigentümerin eine umfassende Grundlagenermittlung und Bewertung für den Bereich des Tucherparks durchzuführen. 2. Auf der Basis der Untersuchungen sollen die Potenziale abgeschätzt werden, ob eine Neuentwicklung des Tucherparks angesichts der Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Landschaft, des Naturraums und der städtebaulichen und freiräumlichen Struktur sowie des Gebäudebestands vertretbar ist, und wie sich ggf. die Rahmenbedingungen einer Entwicklung unterschiedlicher Nutzungen, beispielsweise auch für bezahlbares Wohnen, darstellen. 3. Dabei sind insbesondere die in dieser Beschlussvorlage dargestellten und für eine Grundlagenermittlung notwendigen Untersuchungen und Gutachten zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, Bausubstanz der Bestandsgebäude, Arten- und Biotopschutz, Denkmalschutz und Verkehr zu erstellen und auszuwerten. 4. Die Ergebnisse werden einer Masterplanung zugrunde gelegt, die die Grundstückseigentümerin in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erstellt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse (Grundlagenermittlung), ihrer Bewertung und einer darauf basierenden Masterplanung dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage die hieraus resultierenden Rahmenbedingungen für den Untersuchungsbereich Tucherpark darzustellen und, falls eine städtebauliche und grünplanerische Entwicklung des Tucherparks möglich erscheint, dem Stadtrat das weitere Vorgehen darzustellen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 2 - 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06346 der (ehemaligen) Stadtratsmitglieder, Herrn Stadtrat Christian Müller und Frau Stadträtin Heide Rieke, vom 05.12.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Verkauf Tucher-Areal am Englischen Garten
- 12.: Gründung einer Gesellschaft für die Schaffung von Wohnraum für städtische Beschäftigte
- 13.: Projektantrag für die Umsetzungsphase „Grüne Stadt der Zukunft II – Klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt“ im Rahmen der Leitinitiative Zukunftsstadt Stellenbedarf Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den Ausführungen zum Projektantrag für die Umsetzungsphase „Grüne Stadt der Zukunft II“ - Leitinitiative Zukunftsstadt, Stellenbedarf Referat für Stadtplanung und Bauordnung und der dazugehörigen Finanzierung wird Kenntnis genommen. 2. Vorbehaltlich der Förderzusage wird den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag zugestimmt. 3. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Einrichtung von einer Stelle (voraussichtlich 1 VZÄ, E13, technischer Dienst, Grünplanung, befristet auf 21 Monate ab Besetzung), sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die unter Ziffer 3.3 des Vortrages dargestellten Raumbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen für Arbeitsplätze zugewiesen werden sollen. 5. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Personalkosten in Höhe von 81.510 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022, sowie der Haushaltsplanaufstellung 2023 in Höhe von 74.100 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Gemeinkosten, Reisekosten und Sachmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung in Höhe von 18.550 € für das Jahr 2022, sowie der Haushaltsplanaufstellung 2023 in Höhe von 16.550 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07. Juli 2021 - 2 - 7. Das Produktkostenbudget beim Produkt 38511200, Stadtplanung erhöht sich voraussichtlich im Jahr 2022 um 100.060 € und im Jahr 2023 um 90.650 €, die in voller Höhe zahlungswirksam sind (Produktauszahlungsbudget). 8. Vorbehaltlich der Förderzusage wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Zuschüsse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung in Höhe von 100.060 € für das Jahr 2022, sowie der Haushaltsplanaufstellung 2023 in Höhe von 90.650 € bei der Stadtkämmerei anzumelden. 9. Die Produktkostenerlöse beim Produkt 38511200, Stadtplanung erhöhen sich voraussichtlich im Jahr 2022 um 100.060 € und im Jahr 2023 um 90.650 €, die in voller Höhe eingehen werden (Produkterlösebudget). 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 14.: Klimaneutrales München bis 2035 Ziele und Umsetzungsstrategie des Referats für Stadtplanung und Bauordnung A) Maßnahmen in der Stadtentwicklungsplanung, Bebauungsplanung, Wohnungsbauförderung und Stadtsanierung Klimafahrplan in der Stadtplanung B) Anträge 1. Maßnahme 3: Chancen im Neubau nutzen: Hohe bauliche Energiestandards umsetzen und Solarenergie intensiv nutzen;
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- Verwandter Antrag: Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 3: Chancen beim Neubau nutzen: Hohe bauliche Energiestandards umsetzen und Solarenergie intensiv nutzen
- Verwandter Antrag: Klimaneutrales München bis 2035 – Maßnahme 4: Klimagerechte Energie- und Mobilitätskonzepte von Anfang an mitdenken und umsetzen
- Verwandter Antrag: Mehr Solar in München – Bebauungspläne nutzen
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Beteiligungssteuerung Ziele 2022 und Berichte 2021 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
- 2.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf von Treuhandgrundstücken
- 3.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München zur Steigerung und Verstetigung der Fertigstellungszahlen - Bar und Sacheinlagen Ankauf von Wohnungsbeständen durch die GEWOFAG Truderinger Straße und Gustav-Heinemann-Ring 133-135 Jährlicher Bericht zur finanziellen Abwicklung des Jahres 2021 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2020-2024