Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-06-16 09:30:00)
Datum: | 16.06.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/38 Arnold-Sommerfeld-Straße (südlich), Lise-Meitner-Weg (nördlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 16. Stadtbezirk Ramersdorf - Perlach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung.)
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2168 Schützenstraße (südlich und östlich), Luitpoldstraße (westlich), Prielmayerstraße (nördlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nrn. 41b, 41c und 688) - Karstadt am Bahnhofplatz - A) Aufstellungsbeschluss B) Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens
- 3.: Gewerbeband Steinhausen Vogelweideplatz (östlich) Bundesautobahn 94 (südlich) Bahngleisanlagen (nördlich, westlich) Entwicklungsperspektive - Grundsatzbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- 4.: Bebauungsplan Nr. 2061a Rosenheimer Straße (nördlich), Anzinger Straße (nördlich), Aschheimer Straße (westlich), Ampfingstraße (westlich), Mühldorfstraße (südlich) und Friedenstraße (östlich), (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2061) Stadtbezirk 14 Berg am Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter den Buchstaben A) und B) des Vortrages der Referentin entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan Nr. 2061a für den Bereich wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/59 Raheinstraße (südlich und westlich), Ratoldstraße (westlich), Lerchenstraße (nördlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 24 Feldmoching - Hasenbergl
- 6.: A) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2108a Raheinstraße (südlich und westlich) Ratoldstraße (westlich), Lerchenstraße (nördlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne Nrn. 36c, 825 und 1119) - Billigungsbeschluss - B) Anträge und Empfehlungen - Neubauten Ratold/Raheinstraße 1. Einhaltung des Entwurfs der Architekten (hinsichtlich Obergrenzen Anzahl Wohnungen, Höhe der Gebäude) 2. Mehr Parkplätze 3. Schallschutzmaßnahme an der Ostseite der Bahngleise Empfehlung Nr. 14–20 / E 01405 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching-Hasenbergl am 30.03.2017 - Erhalt der Grünfläche (Biotop) zwischen der Raheinstraße und der Bahn, nördlich von der Dülferstraße Empfehlung Nr. 14–20 / E 02553 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching-Hasenbergl am 02.04.2019 - Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Herbergstraße auf der Ostseite der Bahnlinie
- 7.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2142 Oberwiesenfeld-Süd Am Oberwiesenfeld (östlich), Moosacher Straße (nördlich), Lerchenauer Straße (westlich), DB-Nordring (südlich) - Knorr-Bremse AG - A) Bekanntgabe des Ergebnisses des Ideen- und Realisierungswettbewerbs Straße „Am Oberwiesenfeld“ B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 11 – Milbertshofen - Am Hart
- 8.: Areal des ehemaligen Karstadt Nordbad A) Schleißheimer Straße (westlich) Wormser Straße (nördlich) Winzererstraße (östlich) Elisabethstraße (südlich) - Grundsatz- und Eckdatenbeschluss - B) Weiteres Vorgehen C) Sicherung der Städtebaulichen Qualität statt Schnellschuss für den Karstadt Nordbad
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis und stimmt den unter Buchstabe A) Ziffer 2 formulierten Planungszielen und Eckdaten zu, insbesondere - Fortsetzung der städtebaulich vorgeprägten Struktur einer Blockrandbebauung unter Weiterführung einer Höhenentwicklung der Umgebun - Erhalt und Stärkung der Funktion als Stadtteilzentrum Nordbad durch Realisierung einer Nutzungsmischung aus Einzelhandelsflächen, Gastronomie, Büroflächen, nicht störendem Gewerbe und sozialer Infrastruktur - Verbesserung des Umgebungsbedarfs an sozialen Infrastruktureinrichtungen durch Schaffung von Kinderkrippen- und Kindergartengruppen - Integration einer attraktiven Markthalle mit dazugehörigem Vorplatz mit Aufenthaltsqualität entlang der Schleißheimer Straße - Schaffung attraktiver Büroräume - Nachweis von erforderlichen Stellplätzen und Ausweisung von ca. 100 Anwohnerparkplätzen in der neuen Tiefgarage, die Anzahl der Kurzzeitstellplätze soll dabei auf ein Minumum reduziert werden - Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Schaffung von qualitätvollen, multifunktional nutzbaren Grün- und Freiflächen in den Innenhöfen und auf den Dachflächen - Erhalt aller umliegender Bestandsbäume und Schaffung von ausreichend dimensionierten Großbaumstandorten im Innenhof - Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung - gendergerechte Planung unter Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, mit der Erbbauberechtigten Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 2 - Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) eine dem Standort angemessene Gestaltung der Neubebauung, der Freiflächen und der verkehrlichen Anbindung unter Berücksichtigung der genannten Planungsziele zu erreichen. 3. Bei der Durchführung des Wettbewerbs ist die angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München am Preisgericht durch die Teilnahme von stimmberechtigten Mitgliedern der Stadtratsfraktionen, der Vorsitzenden des Bezirksausschusses 4 Schwabing-West sowie durch die Stadtbaurätin Frau Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk oder Vertretung, sicherzustellen. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00560 der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt- Fraktion vom 21.10.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- Verwandter Antrag: Sicherung der Städtebaulichen Qualität statt Schnellschuss für den Karstadt Nordbad
- 9.: Baumschutz in der Landeshauptstadt München Anträge und Empfehlungen a) Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung. Der Änderungsantrag von DIE LINKE./Die PARTEI gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Hart durchgreifen bei nicht genehmigten Grundstücksrodungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume I Sicherheitsleistung für Baum-Ersatzpflanzungen auch in München einführen – Lebensqualität in München bewahren
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume II Höhere Strafen bei ungenehmigten Baumfällungen
- Verwandter Antrag: Mehr Schutz für Bäume VI Baumrecht gegenüber Baurecht stärken – keine Baumfällungen mehr für Tiefgaragen
- 10.: Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG); Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München zum Schutz der Naturdenkmäler (Naturdenkmalverordnung) vom 08.09.2011
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der Würdigung der im Öffentlichkeitsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu. 2. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München zum Schutz der Naturdenkmäler (Naturdenkmalverordnung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Naturdenkmalliste zu gegebener Zeit wieder fortzuschreiben und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 11.: Demografiebericht München - Teil 1 Analyse und Bevölkerungsprognose 2019 bis 2040 für die Landeshauptstadt
- 12.: Demografiebericht München - Teil 2 Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2019 bis 2040 für die Stadtbezirke
- 13.: PaketPost-Areal a) Zwischenstand der Masterplanung b) Öffentlichkeitsbeteiligung - Bürgergutachten c) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg
- 14.: Baulandmobilisierungsgesetz – Darstellung der Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung durch das Baulandmobilisierungsgesetz A) Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung. Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD/Volt und Die Grünen - Rosa Liste und der Änderungsantrag der CSU gelten als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz – in Wahrheit ein Bauverhinderungsgesetz!
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz in der Landeshauptstadt München umsetzen
- Verwandter Antrag: Baulandmobilisierungsgesetz rasch umsetzen – Freistaat in die Pflicht nehmen
- 15.: Ausschreibungsbeschluss im Sinne der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München Bayernkaserne, 1. Bauabschnitt Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 Festlegung der Ausschreibungskriterien für a) Baugenossenschaften sowie genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats und b) Bauträger*innen des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) für Senioren
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Bauquartiere WA 11, MU 1(6) und MU 1(8) Ost des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989, mit den in der Ziffer 3.1 dargestellten Geschossflächen und dem Aufteilungsschlüssel, sowie den in der Ziffer 6.1 des Vortrages festgelegten Grundvoraussetzungen und nach den in der Ziffer 6.2 des Vortrages dargestellten Auswahlkriterien im Erbbaurecht für Baugenossenschaften und genossenschaftsähnliche Wohnprojekte nach Art des Mietshäuser-Syndikats auszuschreiben. Der Erbbauzinssatz für die Wohnnutzung wird auf Basis der Festpreise für die Wohnbauarten Einkommensorientierte Förderung von 300 €/m² Geschossfläche (GF), München Modell-Genossenschaften von 300 €/m² GF und Konzeptionellen Mietwohnungsbau von 1.050 €/m² GF und für eine gewerbliche Nichtwohnnutzung über ein Verkehrswertgutachten ermittelt.Für die Ausschreibung werden folgende Grundvoraussetzungen festgelegt: - Anerkenntnis der Vergabe in Form des 80-jährigen Erbbaurechtes; - Anerkenntnis des vom städtischen Bewertungsamt ermittelten Erbbauzinssatzes, auf Basis der festen Grundstückswertansätze der Einkommensorientierten Förderung (EOF) mit 300 €/m2 GF, des München Modell-Genossenschaften mit 300 €/m2 GF und des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) mit 1.050 €/m2 GF; - Anerkenntnis des gesondert vom Bewertungsamt zu ermittelnden Erbbauzinses für gewerbliche Nichtwohnnutzungsanteile in den Baufeldern MU 1(6) und MU 1(8) sowie ggf. WA 11; - Anerkenntnis zur Einhaltung des „Ökologischen Kriterienkatalogs“; - Anerkenntnis, dass die Wohnungen einem Aufteilungsverbot nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegen; - Anerkenntnis, bei Weiterveräußerung sämtliche im Erbbaurechtsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erwerber*innen weiterzugeben; - Anerkenntnis, die künftigen Mieter*innen bzw. Nutzer*innen über die im Erbbaurechtsvertrag mit der Landeshauptstadt München getroffenen Vereinbarungen zur Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 2 - Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Miet- bzw. Nutzungsverträge aufzunehmen und Anerkenntnis der Verpflichtung, die geschlossenen Miet- bzw. Nutzungsverträge der Landeshauptstadt München auf deren Verlangen vorzulegen; - Verpflichtung, die Mieten während der ersten fünf Jahre nicht anzuheben; - Verpflichtung, die während der gesamten Bindungszeit bei der Wiedervermietung geltenden städtischen Vorgaben für Mietanpassung, einzuhalten; - Anerkenntnis zur Einhaltung des Gestaltungsleitfadens für die Bayernkaserne; - Anerkenntnis der Umsetzung des reduzierten Stellplatzschlüssels von 0,8 oder besser; - Anerkenntnis zur Durchführung eines kooperativen Verfahrens und Erstellung eines Umsetzungsmodells (1:500) für das jeweilige Vorhaben; - Anerkenntnis zur gemeinsamen Planung der gemeinsamen „Grünen Gassen“, Einräumung eines Gehrechts zugunsten der Allgemeinheit; - Anerkenntnis der Bauherr*innen der Bauvorhaben MU 1(8) West und MU 1(8) Ost zur konstruktiven Zusammenarbeit bei der Planung, im Baugenehmigungsverfahren und während der Bauphase; sowie Absicherung der Nutzung der gemeinsamen Tiefgarage und Freiflächen durch wechselseitige Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten; - Anerkenntnis der weiteren Regelungen des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989; - Verpflichtung zur konsortialen Zusammenarbeit und aktiven Mitwirkung bei den baufeldübergreifenden Themen: Quartiersmanagement, Mobilitätsmanagement, Gewerbeflächenmanagement und Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit; - Anerkenntnis zur Zusammenarbeit mit den Managementbeauftragten für das Grundwassermanagement und Baustellenmanagement; - Verpflichtung zur Benutzung von Unterflurcontainern auf öffentlichen Verkehrsflächen (ggf. andere Regelung beim MU 1 (8)); - Herstellung der Gebäude als Effizienzhaus 40 nach Gebäudeenergiegesetz (GEG); - Verpflichtung mindestens 50 % der geplanten KMB-Wohnungen, sowie 100 % der geförderten Wohnungen als barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 zu errichten; - Abnahme- und Verbauungsverpflichtung für Recycling-Beton gemäß der Preisliste des Kommunalreferats, sofern es hierfür einen bautechnisch geeigneten Verwendungszweck im jeweiligen Vorhaben gibt: WA 11 und MU 1(6) je Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 3 - mindestens 1.000 m³ R-Beton; MU 1(8) Ost mindestens 500 m³ R-Beton; - Abnahme- und Verbauungsverpflichtung für Böden und Substrate aus aufbereitetem Material gemäß der Preisliste des Kommunalreferats, sofern es einen vegetationstechnisch geeigneten Verwendungszweck auf Frei- und Dachflächen dafür gibt; - Anerkenntnis, die Förderrichtlinien für das München Modell-Genossenschaften während der Bindungsdauer von 80 Jahren einzuhalten; - Anerkenntnis, die Förderrichtlinien für die Einkommensorientierte Förderung während der Bindungsdauer von 40 Jahren einzuhalten; ferner verpflichtet sich der Erbbauberechtigte die Bindungen bis zum Zeitablauf des Erbbaurechts zu verlängern, soweit dies förderrechtlich möglich ist. Falls dies nicht möglich ist, wird eine einvernehmliche Lösung gefunden, den geschaffenen bezahlbaren Wohnraum weiterhin zu erhalten. - Anerkenntnis, die Bindungen und Festlegungen für die Wohnungen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau einzuhalten; insbesondere Begrenzung der Erst- und Wiedervermietungsmiete sowie der Mietanpassungen während der 80-jährigen Bindung. Die Erstvermietung liegt bei maximal 13,50 € je m² Wohnfläche monatlich (netto kalt); - Anerkenntnis, die vorgesehenen Anteile der Wohnbauarten wie folgt einzuhalten: 42,5 % Konzeptioneller Mietwohnungsbau, 37,5 % München Modell- Genossenschaften und 20, % EOF; - Umsetzung einer zielgruppenorientierten Wohnungsvergabe im Konzeptionellen Mietwohnungsbau bei mindestens 60 % der Wohnungen; dabei sind sowohl Nutzer*innen, die in Mangelberufen insbesondere der öffentlichen Daseinsvorsorge einschließlich öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in der freien Wohlfahrtspflege einschließlich Gesundheits-, Krankenpflege- und Erziehungsdienst beschäftigt sind, und/oder spezifische Wohnprojekte/Wohnformen mit integrativen, intergenerativen und inklusiven Zielsetzungen und/oder Haushalte, deren anrechenbares Gesamteinkommen (es zählt das Einkommen aller im Mieterhaushalte lebenden Personen) die in Art. 11 Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) festgesetzten Einkommensgrenzen um maximal 50 % übersteigt, zu berücksichtigen; - Verpflichtung bei der Grundstücksfläche MU 1(6) entlang der Ringstraße im Erdgeschoss aktive und gegebenenfalls auch passive Nichtwohnnutzung zu realisieren; der Anteil Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 4 - von passiven Erdgeschosszonen ist auf max. 1/3 der Fassadenlänge beschränkt; - Verpflichtung bei der Grundstücksfläche MU 1(8) Ost entlang der Ringstraße im Erdgeschoss Nichtwohnnutzung (aktiv und gegebenenfalls passiv) zu realisieren. Für die Ausschreibung werden folgende Auswahlkriterien festgelegt: Punkte 1. Miethöhe für Wohnungen im KMB max. Angebot einer Erstvermietungsmiete von < 13,50 €/m² Wfl. 20 2. Wohnungspolitisches Kriterium max. Sparsamer Wohnflächenverbrauch gem. Wohnraumförderungsbestimmungen im KMB-Flächenanteil 10 3. Barrierefreiheit max. Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 - bei 75 % bzw. 100 % der geplanten KMB-Wohnungen 10 4. Konzept zu Wohnformen (KMB und geförderter Wohnungsbau) max. Vielfalt und Mischung der Bewohner*innenstruktur z.B. durch: - besondere Gestaltung und Ausrichtung von Wohnungen für besondere Bedürfnisse der Zielgruppen/Bewohnerschaft - inklusive, integrative und/oder intergenerative Wohnprojekte 25 5. Planerisches Kriterium max. Gemeinschaftsfördernde bauliche Maßnahmen für die Bewohnerschaft und/oder das Quartier (ggf. i.V.m. Nichtwohnnutzung in EG-Bereich) und ggf. einer dauerhaften dinglichen Sicherung 25 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 5 - 6. Energetische Kriterien max. Energieerzeugung mittels Photovoltaik 10 Gesamtpunkte max. 100 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Bauquartiere WA 1(8) West und MU 1(9) des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989 mit den in der Ziffer 3.2 des Vortrags dargestellten Geschossflächen und dem Aufteilungsschlüssel, sowie den in der Ziffer 6.1 des Vortrages festgelegten Grundvoraussetzungen und nach den in der Ziffer 6.2 des Vortrages dargestellten Auswahlkriterien im Erbbaurecht für KMB- Bauträger*innen auszuschreiben. Der Erbbauzinssatz für die Wohnnutzung wird auf Basis des Festpreises für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau von 1.050 €/m² Geschossfläche (GF) und der Erbbauzins für eine gewerbliche Nichtwohnnutzung über ein Verkehrswertgutachten ermittelt. Für die Ausschreibung werden folgende Grundvoraussetzungen festgelegt: - Anerkenntnis der Vergabe in Form des 80-jährigen Erbbaurechtes; - Anerkenntnis des vom städtischen Bewertungsamt ermittelten Erbbauzinssatzes, auf Basis des festen Grundstückswertansatzes des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) mit 1.050 €/m2 GF; - Anerkenntnis des gesondert vom Bewertungsamt zu ermittelnden Erbbauzinses für gewerbliche Nichtwohnnutzungsanteile in den Baufeldern MU 1(8) und MU 1(9); - Anerkenntnis zur Einhaltung des „Ökologischen Kriterienkatalogs“; - Anerkenntnis, dass die Wohnungen einem Aufteilungsverbot nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unterliegen; - Anerkenntnis, bei Weiterveräußerung sämtliche im Erbbaurechtsvertrag eingegangenen Verpflichtungen an künftige Erwerber*innen weiterzugeben; - Anerkenntnis, die künftigen Mieter*innen bzw. Nutzer*innen über die im Erbbaurechtsvertrag mit der Landeshauptstadt München getroffenen Vereinbarungen zur Vermietung zu informieren und die entsprechenden Verpflichtungen in die zu schließenden Miet- bzw. Nutzungsverträge aufzunehmen und Anerkenntnis der Verpflichtung, die geschlossenen Miet- bzw. Nutzungsverträge der Landeshauptstadt München auf deren Verlangen vorzulegen; - Verpflichtung, die Mieten während der ersten fünf Jahre nicht anzuheben; - Verpflichtung, die während der gesamten Bindungszeit bei der Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 6 - Wiedervermietung geltenden städtischen Vorgaben für Mietanpassung, einzuhalten; - Anerkenntnis zur Einhaltung des Gestaltungsleitfadens für die Bayernkaserne; - Anerkenntnis der Umsetzung des reduzierten Stellplatzschlüssels von 0,8 oder besser; - Anerkenntnis zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbs und Erstellung eines Umsetzungsmodells (1:500) für das jeweilige Vorhaben; - Anerkenntnis zur gemeinsamen Planung der gemeinsamen „Grünen Gassen“, Einräumung eines Gehrechts zugunsten der Allgemeinheit; - Anerkenntnis der Bauherren*innen der Bauvorhaben MU 1(8) West und MU 1(8) Ost zur konstruktiven Zusammenarbeit bei der Planung, im Baugenehmigungsverfahren und während der Bauphase; sowie Absicherung der Nutzung der gemeinsamen Tiefgarage und Freiflächen durch wechselseitige Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten; - Anerkenntnis der weiteren Regelungen des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1989; - Verpflichtung zur konsortialen Zusammenarbeit und aktiven Mitwirkung bei den baufeldübergreifenden Themen: Quartiersmanagement, Mobilitätsmanagement, Gewerbeflächenmanagement und Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit; - Anerkenntnis zur Zusammenarbeit mit den Managementbeauftragten für das Grundwassermanagement und Baustellenmanagement; - Verpflichtung zur Benutzung von Unterflurcontainern auf öffentlichen Verkehrsflächen (ggf. andere Regelung beim MU 1 (8)); - Herstellung der Gebäude als Effizienzhaus 40 nach Gebäudeenergiegesetz (GEG); - Verpflichtung mindestens 50 % der geplanten KMB-Wohnungen als barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 zu errichten; - Abnahme- und Verbauungsverpflichtung für Recycling-Beton gemäß der Preisliste des Kommunalreferats, sofern es hierfür einen bautechnisch geeigneten Verwendungszweck im jeweiligen Vorhaben gibt: MU 1(9) mindestens 1.000 m³ und MU 1(8) West mindestens 500 m³ R-Beton; - Abnahme- und Verbauungsverpflichtung für Böden und Substrate aus aufbereitetem Material gemäß der Preisliste des Kommunalreferats, sofern es einen vegetationstechnisch geeigneten Verwendungszweck auf Frei- und Dachflächen dafür gibt. - Anerkenntnis, die Bindungen und Festlegungen für die Wohnungen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau einzuhalten; insbesondere Begrenzung der Erst- und Wiedervermietungsmiete sowie der Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 7 - Mietanpassungen während der 80-jährigen Bindung. Die Erstvermietung liegt bei maximal 13,50 € je m² Wohnfläche monatlich (netto kalt); - Umsetzung einer zielgruppenorientierten Wohnungsvergabe im Konzeptionellen Mietwohnungsbau bei mindestens 60 % der Wohnungen; dabei sind sowohl Mieter*innen, die in Mangelberufen insbesondere der öffentlichen Daseinsvorsorge einschließlich öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in der freien Wohlfahrtspflege einschließlich Gesundheits-, Krankenpflege- und Erziehungsdienst beschäftigt sind, und/oder spezifische Wohnprojekte/Wohnformen mit integrativen, intergenerativen und inklusiven Zielsetzungen und/oder Haushalte, deren anrechenbares Gesamteinkommen (es zählt das Einkommen aller im Mieterhaushalte lebenden Personen) die in Art. 11 Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) festgesetzten Einkommensgrenzen um maximal 50 % übersteigt, zu berücksichtigen; - Bei den Grundstücksflächen MU 1(8) West und MU 1(9) ist entlang der Magistrale im Erdgeschoss und im darüber liegenden Obergeschoss und entlang der Ringstraße nur im Erdgeschoss vorwiegend aktive Nichtwohnnutzung zu realisieren; im Erdgeschossbereich ist eine Geschosshöhe von mindestens 4m bis Oberkante Fertigfußboden 1. Obergeschoss auszuführen; - Errichtung eines mindestens 40 m2 großen Gemeinschaftsraumes (Nutzfläche) für die Bewohner*innen. Für die Ausschreibung werden folgende Auswahlkriterien festgelegt: Punkte 1. Miethöhe für Wohnungen im KMB max. Angebot einer Erstvermietungsmiete von < 13,50 €/m² Wfl. 40 2. Wohnungspolitisches Kriterium max. Sparsamer Wohnflächenverbrauch gemäß Wohnraumförderungsbestimmungen 10 3. Barrierefreiheit max. Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-2 - bei 75 % bzw. 100 % der geplanten KMB-Wohnungen 10 Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 8 - - mind. 3 rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 (R) 4. Konzept zu Wohnformen (in Bezug auf auf Zielgruppen im KMB) max. Vielfalt und Mischung der Bewohner*innenstruktur z.B. durch: - Sorgende Hausgemeinschaft (8-10 WE) - inklusives Wohnprojekt - besondere Gestaltung und Ausrichtung von Wohnungen für besondere Bedürfnisse der Zielgruppen - prozentualer Anteil Zielgruppenvergabe >60% 15 5. Planerisches Kriterium max. Gemeinschaftsfördernde bauliche Maßnahmen (über den verpflichtenden Gemeinschaftsraum hinaus) für die Bewohnerschaft und/oder das Quartier (ggf. i.V.m. Nichtwohnnutzung im EG und 1. OG) und ggf. einer dauerhaften dinglichen Sicherung 15 6. Energetische Kriterien max. Energieerzeugung mittels Photovoltaik 10 Gesamtpunkte max. 100 3. Das Bewertungsamt wird beauftragt das in den Antragsziffern 1 und 2 genannte Verkehrswertgutachten zeitnah zu erstellen. 4. Das Kommunalreferat wird gebeten, nach Abschluss des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Grundstücksflächen die Vergabe im Erbbaurecht vorzubereiten und dem Stadtrat jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00460 der Stadtratsfraktion SPD/Volt und Die Grünen/Rosa Liste vom 28.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16. Juni 2021 - 9 - 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) für Senioren