Verwaltungs- und Personalausschuss (2021-05-19 13:30:00)
Datum: | 19.05.2021, 13:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.2.: Änderung von § 70 der Geschäftsordnung des Stadtrats - Aktuelle Stunde
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. § 70 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) vom 4. Mai 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 16.12.2020, erhält folgende Fassung: „(4) Als erste*r Redner*in erhält eines von den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, die die Aussprache beantragt haben, das Wort. Die nach Abs. 3 möglichen weiteren elf Redezeiten werden auf die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Stadtrat nach dem Verfahren Hare/Niemeyer aufgeteilt. Die Reihenfolge der Worterteilungen bestimmt sich dabei auf Basis der nach Hare/Niemeyer ermittelten Werte nach dem d’Hondt’schen Zugriffsverfahren. Bei gleichem Recht mehrerer Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften auf eine Redezeit bzw. die Reihenfolge des Zugriffs entscheidet das Los. Die Redezeiten müssen in Anzahl und Länge nicht ausgeschöpft werden. Ein Verzicht auf Redezeiten ist nicht rücknehmbar. Eine einmalige Übertragung von Redezeiten innerhalb einer Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft oder auf andere ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ist zulässig. Übertragene Redezeiten können von einer Person zusammenhängend in Anspruch genommen werden. Im Übrigen gilt § 53.“ 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.3.: Jahresbericht 2020 der Fachstelle für Demokratie Anlage: Jahresberichte der Kooperationspartner u.a. aus dem Kommunalen Netzwerk gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Radikalisierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
- II.: Personal- und Organisationsreferat
Nicht-Öffentlicher Teil
- I.: Direktorium
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Mobilitätsreferat; Höhergruppierung im sonstigen Dienst
- II.2.: Referat für Arbeit und Wirtschaft; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit
- II.3.: Kreisverwaltungsreferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 16 auf Probe
- II.4.: Personal- und Organisationsreferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 16 auf Lebenszeit
- II.5.: Gesundheitsreferat; Höhergruppierungen im Gesundheitsdienst
- II.6.: Gesundheitsreferat; Beförderung
- II.7.: Direktorium; Beförderung
- II.8.: Referat für Bildung und Sport; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 16 auf Lebenszeit
- II.9.: Referat für Bildung und Sport; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 16 auf Lebenszeit
- II.10.: Kreisverwaltungsreferat; Beförderung
- II.11.: Baureferat; Beförderung