Verwaltungs- und Personalausschuss (2021-06-15 13:30:00)
Datum: | 15.06.2021, 13:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Antrag Nr. 90 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 9.12.20 „Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Migrationsbeirates“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Direktorium wird die Höhe der Sitzungsgelder sowie der Aufwandsentschädigungen im Migrationsbeirat im Vergleich zu anderen städtischen Beiräten im Hinblick auf ihre Angemessenheit regelmäßig überprüfen und bei Bedarf den Stadtrat mit einem entsprechenden Anpassungsvorschlag befassen. 2. Der Antrag Nr. 90 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 9.12.20 „Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Migrationsbeirates“ ist satzungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- I.2.: Bekanntgabe des turnusmäßigen Berichts der Gleichstellungsstelle für Frauen für den Zeitraum vom 01.10.2015 bis 30.09.2020
- I.3.: Hybridsitzungen für die Bezirksausschüsse Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München Änderung der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschusssatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Es wird folgender § 9a in die BA-Geschäftsordnung neu eingefügt: „§ 9a Hybridsitzungen (1) Bezirksausschussmitglieder, mit Ausnahme der bzw. des BA- Vorsitzenden bzw. der jeweiligen vorsitzenden Person, können an Sitzungen des Bezirksausschusses und seiner (Unter-) ausschüsse durch Ton-Bild- Übertragung im Sinn des Art. 47a GO teilnehmen, soweit der Bezirksaussschuss (Vollgremium) dies mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Bezirksausschussmitglieder beschließt. (2) Während der Sitzung muss die gegenseitige optische und akustische Wahrnehmbarkeit der im Sitzungssaal Anwesenden, der zugeschalteten Bezirksausschussmitglieder und bei öffentlichen Sitzungen der Saalöffentlichkeit durchgehend bestehen. Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete BA-Mitglieder ist auch bei Verlassen des Platzes untersagt. Der Ton kann abgeschaltet werden. (3) Der Verantwortungsbereich der Stadt beschränkt sich auf die Bereitstellung einer Softwareplattform für die audio-visuelle Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Bezirksausschussmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Bezirksausschussmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO). (4) Die vorsitzende Person legt bei Sitzungsbeginn die Abstimmungsform der zugeschalteten Bezirksausschussmitglieder fest. Insoweit muss sichergestellt sein, dass sowohl für die im Sitzungssaal anwesenden Mitglieder als auch für die anderen zugeschalteten Mitglieder und bei öffentlicher Sitzung für die Öffentliche Sitzung der/des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 15. Juni 2021 - 2 - Öffentlichkeit, das Abstimmungsverhalten jedes zugeschalteten Mitglieds mittels entsprechender Bildübertragung oder Namensnennung erkennbar ist. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO). (5) Wird zum 2. Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen (vgl. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO), dann kann der Vorstand eine Zuschaltmöglichkeit ausschließen. Dies ist in der Ladung kenntlich zu machen. (6) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO). (7) Im Übrigen gilt Art. 47a GO.“ 3. Das IT-Referat wird beauftragt, eine technische Lösung (inklusive der technischen Ausstattung und des technischen Supports) für die Durchführung von Hybridsitzungen ggf. in Zusammenarbeit mit dem Kulturreferat zu erarbeiten und die dafür notwendigen Kosten darzustellen. 4. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02283 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11 Milbertshofen – Am Hart vom 28.04.2021 ist satzungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- II.: Personal- und Organisationsreferat
Nicht-Öffentlicher Teil
- I.: Direktorium
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Stadtkämmerei; Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit
- II.2.: Personal- und Organisationsreferat; Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit
- II.3.: Gesundheitsreferat; Beförderung
- II.4.: Kulturreferat; Vertragsverlängerung des Intendanten der Münchner Philharmoniker
- II.5.: Gesundheitsreferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 16 auf Lebenszeit
- II.6.: Kreisverwaltungsreferat; Beförderung
- II.7.: Baureferat; Beförderung