Verwaltungs- und Personalausschuss (2021-04-21 13:30:00)
Datum: | 21.04.2021, 13:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen
- I.2.: Änderung von § 70 der Geschäftsordnung des Stadtrats - Aktuelle Stunde
- I.3.: Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschusssatzung) hier: Sonderausschuss
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- I.4.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Direktorium auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (Vertagt in die nächste Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Haushalt 2021; Corona-bedingte Zusatzaufwendungen und Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts aus dem Eckdatenbeschluss 2021
- Verwandter Antrag: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts aus dem Eckdatenbeschluss 2021 im Personalbereich
- I.5.: Digitale Teilhabe an Bürgerversammlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Direktorium wird beauftragt, den Stadtrat erneut zu befassen, sollten weitere Finanz- oder Personalmittel erforderlich sein, die nicht durch Mittel- umschichtungen bereitgestellt werden können. 3. Die Anträge - StR-Antrags-Nr. 20-26 / A 00569 von Herrn StR Tobias Ruff und Herrn StR Dirk Höpner (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.10.2020, - StR-Antrags-Nr. 20-26 / A 00570 von Herrn StR Tobias Ruff und Herrn StR Dirk Höpner (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.10.2020, - StR-Antrags-Nr. 20-26 / A 00581 von Herrn StR Leo Agerer und Herrn StR Hans Hammer (CSU-Fraktion) vom 27.10.2020, - Nr. 20-26 / B 01004 des Bezirksausschusses 14 - Berg-am-Laim vom 27.10.2020, - Nr. 20-26 / B 01033 des Bezirksausschusses 14 - Berg-am-Laim vom 27.10.2020, - Nr. 20-26 / B 01036 des Bezirksausschusses 11 – Milbertshofen-Am Hart vom 28.10.2020, - Nr. 20-26 / B 01225 des Bezirksausschusses 7 – Sendling-Westpark vom 24.11.2020 - Nr. 20-26 / B 01832 des Bezirksausschusses 9 Neuhausen-Nymphenburg vom 23.02.2021 sind damit geschäftsordnungsgemäß bzw. satzungsgemäß erledigt. 4 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- I.6.: Vergabebeschluss Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung Externe Beratung 2021-2024
- I.7.: Jahresbericht 2020 der Fachstelle für Demokratie Anlage: Jahresberichte der Kooperationspartner u.a. aus dem Kommunalen Netzwerk gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Radikalisierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit - Bekanntgabe -
- I.8.: Antrag Nr. 81 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 09.12.2020 „Handlungsfähigkeit des Migrationsbeirats in Krisenzeiten beispielsweise in einer Pandemie sichern“ Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 2. Der Antrag Nr. 81 aus der Vollversammlung des Migrationsbeirats vom 09.12.2020 „Handlungsfähigkeit des Migrationsbeirats in Krisenzeiten beispielsweise in einer Pandemie sichern“ ist hiermit satzungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Beschäftigung von kognitiv eingeschränkten Menschen Inklusion II - Einrichtung von inklusiven Arbeitsplätzen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt den Sachstand und die Ausführungen zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, den Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr 2022 mit einem neuen Sachstandsbericht und - soweit möglich - Entscheidungsvorschlag betreffend der Einrichtung von Arbeitsstellen für kognitiv beeinträchtigte Menschen im Rahmen des Bundesteilhabe- gesetzes zu befassen. Darüber hinaus wird das Personal- und Organisationsreferat beauftragt, gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und den beiden am Pilotprojekt interessierten Dienststellen einen konkreten Plan für die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen aufzustellen. Dieser Plan enthält konkrete Stellenbezeichnungen, eine modellhafte Aufzeigung des finanziellen Rahmens sowie Kriterien für die Erfolgsmessung des Projekts, aus der sich Zukunftsperspektiven entwickeln lassen. Weiterhin wird im Zuge dieses Plans der rechtliche Rahmen der probeweisen Beschäftigung genauer ausgestaltet. Diese Planungen werden dem Stadtrat vorgestellt. 3. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, falls notwendig, mit den erforderlichen Haushaltsmitteln zur Umsetzung des oben genannten Vorhabens zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Haushaltsjahr 2021 den Stadtrat zu befassen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- II.2.: Transformationsprojekt neoHR – Status und Ausblick
- II.3.: Zwei-Dienste-Modell in der Bezirkssozialarbeit; Einführung einer entgeltsichernden Arbeitsmarktzulage für Tarifbeschäftigte im Sozialdienst bei Einsatz im Fachdienst B (60 plus)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Zur Sicherung eines reibungslosen Starts des „2 Dienste-Modells“ in der Bezirks- sozialarbeit (BSA) des Sozialreferates wird aus Gründen des notwendigen Perso- nalerhalts von berufserfahrenen Dienstkräften der BSA für die zum Zeitpunkt der Einführung des 2-Dienste-Modells in den künftigen Fachdienst B (60 plus) wechselnden Tarifbeschäftigten des Sozialdienstes der BSA eine entgeltsichernde Arbeitsmarktzulage in Höhe des jeweiligen Unterschiedsbetrags im Tabellenent- gelt zwischen der EGr. S12 und der EGr. S14 nach Maßgabe der Ziffern 3 und 4 des Vortrages gezahlt. Die AMZ wird befristet für die jeweilige Einsatzdauer im Fachdienst B der BSA während der Einführungsphase im jeweiligen Sozialbürger- haus, längstes jedoch bis zum 31.07.2026, gewährt. 2. Die Zahlung der Arbeitsmarktzulage kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn • durch einen die Landeshauptstadt München bindenden Tarifvertrag oder bindende tarifliche Entgeltordnung für die durch die Arbeitsmarktzulage begünstigten Beschäftigten Einkommensverbesserungen mindestens in Höhe der gezahlten Arbeitsmarktzulage eintreten; lineare Einkommensverbesserungen bleiben hierbei außer Betracht; oder • der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung für die Arbeitsmarktzulage rechtsverbindlich widerruft. In diesen Fällen wird der Stadtrat gesondert befasst. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, nähere Einzelheiten zum Umgang und Inhalt der entgeltsichernden Arbeitsmarktzulage für das Bestands- personal in Abstimmung mit dem Sozialreferat im Büroweg zu regeln und die erforderlichen Rahmenvorgaben zur Umsetzung festzulegen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der Verwaltungs- und Personalausschusses vom 21. April 2021 - 2 - Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Sozialreferat, Beförderung
- II.2.: Direktorium; Beförderung
- II.3.: Referat für Bildung und Sport; Höhergruppierung im sonstigen Dienst; Befristete Weiterbeschäftigung als Tarifbeschäftigter im sonstigen Dienst
- II.4.: Referat für Bildung und Sport; Beförderung
- II.5.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit
- II.6.: Referat für Arbeit und Wirtschaft; Höhergruppierung im sonstigen Dienst
- II.7.: Kreisverwaltungsreferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit
- II.8.: Vergütungskonzept für die Sonderdienstverträge im IT-Bereich
- II.9.: Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Beförderung