Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-03-10 09:30:00)
Datum: | 10.03.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2049 Marsstraße (südlich), Rundfunkplatz (westlich), Hopfenstraße (westlich), Arnulfstraße (nördlich), Herbststraße (östlich) - Bayerischer Rundfunk - - Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2049 vom 15.12.2010 - Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 10.03.2021 (1. Für das im Übersichtsplan des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 02.09.2019 dargestellte, schwarz umrandete Gebiet südlich der Marsstraße, westlich des Rundfunkplatzes, westlich der Hopfenstraße, östlich der Herbststraße und nördlich der Arnulfstraße ist ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Bayerischen Rundfunk zu bitten, in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung einen städtebaulichen und landschaftsarchitektonischenWettbewerb gemäß den „Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013“ mit einer angemessenen Zahl von Teilnehmern durchzuführen. 3. Im Wettbewerbsverfahren soll eine angemessene Beteiligung der Landeshauptstadt München am Preisgericht durch jeweils stimmberechtigte Mitglieder der Stadtratsfraktionen, durch eine stimmberechtigte Vertretung des Bezirksausschusses 3 sowie durch die Stadtbaurätin Frau Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk als Fachpreisrichterin erreicht werden. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des Wettbewerbes zu berichten und auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10. März 2021 - 2 -)
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2151 Salzsenderweg (nördlich), Fideliostraße (nördlich), Freischützstraße (westlich), Ringofenweg (östlich) (Teiländerung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr.43d) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- 3.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2164 Eversbuchschtraße (östlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Otto-Warburg-Straße (nördlich) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbs B) Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 10.03.2021 ((gegen die Stimme von StR Höpner) 1. Vom Ergebnis des Realisierungswettbewerbs wird Kenntnis genommen. 2. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts vom 24.09.2019 wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung für den Bereich Eversbuschstraße (östlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Otto- Warburg-Straße (nördlich) auf der Grundlage des 1. Preises von Palais Mai, München mit Grabner Huber Lipp, Freising durchzuführen. 3. Die Anregungen des Preisgerichtes sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 4. Auf Antrag der Hirmer Allach GmbH & Co. KG vom 07.10.2020 wird für den im Übersichtsplan des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 06.11.2020 (M = 1:2.000) schwarz umrandeten Bereich östlich der Eversbuschstraße, westlichder Bahnlinie München-Ingolstadt und nördlich der Otto-Warburg-Straße die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 12 BauGB unter Einbeziehung einzelner Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB eingeleitet. Der genannte Übersichtsplan (Anlage 3) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Rahmen des Verfahrens ein Mobilitätskonzept, mit dem Ziel, - den zusätzlichen motorisierten Individualverkehr nach Möglichkeit zu minimieren, Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10. März 2021 - 2 - - den Stellplatzbedarf zu reduzieren, - die 20 m breite Trasse zwischen dem Planungsgebiet und der Bahnlinie östlich des Planungsgebietes dauerhaft als Grün- und Erholungsfläche freihalten zu können, einzufordern. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei den Planungsbegünstigten auf eine Verlängerung der Bindungsfristen für den geförderten Wohnungsbau auf 40 Jahre hinzuwirken. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- 4.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/39 Bingener Straße (westlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße und Triebstraße und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. xxxx Bingener Straße (westlich), Thorner Straße (östlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße sowie Triebstraße Botanikum B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss - C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1740 Feldmochinger Straße (westlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße - Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses - Stadtbezirk 10 Moosach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 10.03.2021 ((gegen die Stimme von StR Höpner) 1. Für den Bereich Bingener Straße (westlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße und Triebstraße (Anlage 2) ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern. 2. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 24.02.2020, M 1:5.000 (Anlage 3), schwarz umrandete Gebiet zwischen Bingener Straße (westlich), Thorner Straße (östlich), Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße sowie Triebstraße ist ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Es wird geprüft, ob es möglich ist, den Umgriff um den vorhandenen Spielplatz westlich der Bingener Straße zu erweitern. Der Übersichtsplan (Anlage 3) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Den im Vortrag der Referentin formulierten städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Planungszielen Rahmenbedingungen und Eckdaten für einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb (Wohnbauflächen) zur ▪ Schaffung eines Wohngebietes von ca. 550 bis 600 Wohnungen mit integrierten Kindertageseinrichtungen für den Bedarf aus dem Planungsgebiet ▪ Berücksichtigung eines Grundschulstandortes für den Bedarf aus dem Planungsgebiet und der Umgebung ▪ Sicherung/Optimierung der ökologisch bedeutenden und erholungswirksamen Grünverbindung südlich des Rangierbahnhofs ▪ Ausbildung eines für alle Altersgruppen gut nutzbaren und gut erreichbaren Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10. März 2021 - 2 - Grün- und Freiflächensystems ▪ Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes mit ausreichend großen und vielfältig nutzbaren privaten Freiflächen und öffentlichen Grünflächen ▪ Begrenzung der Versiegelung und Sicherstellung einer ausreichenden Grünausstattung ▪ Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt und Sicherung des erforderlichen Ausgleichs. ▪ Erfüllen der notwendigen Erfordernisse zum speziellen Artenschutz ▪ Unterstützung der günstigen klimatischen Situation sowie dem unter Buchstabe B) beschriebenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt. ▪ Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob die Triebstraße die Funktion einer Anliegerstraße mit Wendehammer zur Erschließung der geplanten Grundschule an der Triebstraße mit dem Fokus auf Schulwegsicherheit und optional zur Erschließung von WA übernehmen kann und ob diese als verkehrsberuhigter Bereich geplant und der Erschließung der geplanten Grundschule mit dem Fokus auf Schulwegsicherheit dienen kann. Im weiteren Verfahren ist auch zu prüfen, ob die Erschließung der Schule und des Wohngebietes östlich der Feldmochinger Straße über eine Seitenstraße der Feldmochinger Straße erfolgen kann. Der Flächenbedarf für die vierzügige Grundschule ist zu prüfen. ▪ Es wird geprüft, ob die Kfz-Abstellanlagen als Quaratiersgaragen zugänglich von der Feldmochinger Straße geplant werden können. Dabei soll auch die Möglichkeit von Hochgaragen geprüft werden, um der Problematik des hohen Grundwasserspiegels gerecht zu werden. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10. März 2021 - 3 - ▪Erschließung der soziokulturellen Einrichtung über „nördlicher Feldweg“ ▪ Die flächensparende Erschließung der Wohnbebauung durch die Feldmochinger Straße wird geprüft. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei den Planungsbegünstigten auf eine Verlängerung der Bindungsfristen für den geförderten Wohnungsbau auf 40 Jahre hinzuwirken. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes zu berichten. 6. Der Beschluss der Vollversammlung vom 15.07.1992, für das Gebiet zwischen Feldmochinger Straße (westlich), Bahnlinie München-Regensburg (östlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße den Bebauungsplan Nr. 1740 aufzustellen und den Flächennutzungsplan zu ändern, wird aufgehoben (Anlage 5). 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 5.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich) Lassallestraße (östlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes B) weiteres Vorgehen C) Charta Eggarten Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 10.03.2021 ((gegen die Stimmen der FDP, von DIE LINKE. und StR Höpner) 1. Vom Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs wird Kenntnis genommen. 2. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts vom 17.07.2020 wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 2143 auf der Grundlage des 1. Preises von Studio Wessendorf, Berlin und Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin, durchzuführen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass der Entwurf in seinen städtebaulichen Ausgestaltungen überarbeitet wird: Die drei Bestandsgebäude müssen eine besondere Wertigkeit erhalten. Die Zugänglichkeit in das Gebiet hinein muss verbessert werden. Es müssen möglichst auch größere Grünbereiche, vor allem im Umfeld der Hochpunkte mit 12 Geschossen ermöglicht werden. 3. Die Anregungen des Preisgerichtes sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Sporthalle im Süden des Gebiets, die quer in der Frischluftschneise liegt, in einer Weise anders zu positionieren, sodass die Frischluftschneise nicht beeinträchtigt wird. Konzeptionell ist darauf zu achten, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben. 4. Im Bebauungsplanverfahren soll ein energetisches Fachgutachten auf Basis des ersten Preisträgerentwurfes erarbeitet werden. Das daraus resultierende Energiekonzept soll dem Stadtrat im Rahmen des Billigungsbeschlusses vorgelegt werden. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, folgende Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10. März 2021 - 2 - Punkte im weiteren Verfahren zu prüfen und soweit möglich über Städtebauliche Verträge zu sichern. Mobilität - für die Bewohner*innen wird ein Stellplatzschlüssel von 0,6 zu Grunde gelegt. Bei den Besucherstellplätzen ist ein Schlüssel von maximal ein Stellplatz für ca. 20-30 Wohneinheiten anzusetzen. - alle Stellplätze (inkl. Besucherstellplätze) sind in den drei Quartiersgaragen unterzubringen, ausgenommen Ladezonen und Stellplätze für Mobilitätseingeschränkte. - alle Straßen im Quartier werden als Verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradzone/-straße ausgewiesen und gestaltet. Arten- und Naturschutz/Biotopverbund Für die Bebauung des Eggartens ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. In diesem Rahmen werden im Bauablauf zusammenhängende Rückzugsräume gesichert, um möglichst viele Arten zu erhalten. Hierbei - erfolgen Begehungen mit BN und LBV - wird der Erhalt des Baumbestandes über ein Baumkataster dokumentiert. Die öffentlichen und privaten Freiräume sollten im Sinne der städtischen Biodiversitätsstrategie so hergestellt und mit einem langfristigen Pflegekonzept entwickelt werden (naturnahe Gärten, ökologische Grünanlagen), dass sie - in Orientierung an der Artenzusammensetzung der Bestandsflächen - ein optimales Angebot für die Artenvielfalt und für Naturerlebnisse darstellen. Dies wird ergänzt durch eine wildtierfreundliche Gestaltung der Gebäude z.B. für Fledermäuse. Wegen der in den letzten Jahren gefundenen Amphibien sollten Amphibienteiche hergestellt werden. Um den Biotopverbund zu stärken soll - eine Verbreiterung der Bahnbrücke über die Lasallestraße in Form einer funktionierenden Landschaftsbrücke erfolgen - im Anschluss der Brücke nach Osten ein möglichst breiter Grünstreifen entstehen. Hierfür sollte die Sportnutzung nach Norden verschoben werden und sollten Varianten der Anordnung des Sportplatzes (ggf. auf der Überdeckung der Sporthalle) geprüft werden. - für den Fall einer Höhenfreimachung der Wilhelmine Reichertstraße ist dort eine Landschaftsbrücke für den Biotopverbund vorzusehen. Insgesamt soll im Eggarten eine Berücksichtigung des Artenschutzes über die rechtlichen Standards hinaus erfolgen. Alle 5 Jahre nach Fertigstellung Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10. März 2021 - 3 - soll ein Monitoring hinsichtlich der Wirksamkeit der Grünzüge erfolgen. Kaltluftleitbahnen Im Rahmen des Stadtklimagutachtens sollen die Auswirkungen der Bebauung und des erforderlichen Schallschutzes (Wall) auf den groß- und kleinräumigen Luftaustausch (Kaltluftbahn und Frischluftversorgung) für das weitere Umfeld dargestellt werden. Hierbei ist auch der Luftaustausch in Nord-Süd-Richtung mitzuberücksichtigen. Zudem sind die Auswirkungen der im Bereich der west-östlichen Kaltlluftleitbahn geplanten Turnhalle zu überprüfen und ist die Variante einer stärkeren Absenkung zu berücksichtigen. Ausgleichsflächen Die notwendigen Ausgleichsflächen sollen im direkten Umfeld gesichert werden. Hierfür ist z.B. der Bereich zwischen der Feldmochinger und der Lahntalstraße zu prüfen. Die unabhängig von der Stadt beauftragten Gutachten zu den Stadtklimaauswirkungen und zum Artenschutz sowie das Mobilitäts- und das Energiekonzept sollen bereits vor dem Billigungsbeschluss vorliegen und sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens die vom Konsortium weiterentwickelte Charta inklusive der Darstellung ihrer verbindlichen Umsetzung spätestens zusammen mit der Billigungsbeschlussvorlage dem Stadtrat vorzulegen. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Münchner Nordosten und Feldmoching-Ludwigsfeld - Vergabebeschluss für Rechtsgutachten und Rechtsberatung - Änderungsbeschluss zum Vergabebeschluss vom 08.07.2020 (SV Nr. 14-20 / V 17634) Stadtbezirk 13 Bogenhausen Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 10.03.2021
- Verwandter Antrag: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) für Feldmoching – Ludwigsfeld (bisher Kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching – Ludwigsfeld) - Vergabebeschluss - Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- 7.: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Referat für Stadtplanung und Bauordnung auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 10.03.2021
- Verwandter Antrag: Haushalt 2021; Corona-bedingte Zusatzaufwendungen und Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts aus dem Eckdatenbeschluss 2021
- Verwandter Antrag: Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts aus dem Eckdatenbeschluss 2021 im Personalbereich
- 8.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching Satzungsbeschluss Satzung „Wettersteinplatz" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Wettersteinplatz“)
- 9.: Wohnen in München VI Erfahrungsbericht für das Jahr 2020
- 10.: Ablauf eines Bürgergutachtens als Information zum Paketpost-Areal - Bekanntgabe - Stadtbezirk 09 Neuhausen-Nymphenburg
- 11.: Kleingärten an der Hildachstraße in Pasing Mündlicher Bericht über den Ortstermin
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf von Treuhandgrundstücken
- 2.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH: Verkauf des Anwesens Westendstraße 35 an die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH (GWG) Flst. 7935/0, Gemarkung Sektion V
- 3.: Haus mit der roten Fahne - Tulbeckstraße 4f (Rückgebäude) Bericht über den gerichtlichen Vergleich im Rahmen des Räumungsklageverfahrens Stadtbezirk 08 - Schwanthalerhöhe