Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-02-03 09:30:00)
Datum: | 03.02.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956 Haidenauplatz (südlich) Bahnlinie München - Rosenheim (westlich) Ostbahnhof (nördlich), Orleansstraße (östlich) „Orleanshöfe“ A) Historie und Grundlagen B) Bekanntgabe des Ergebnisses des kooperativen Verfahrens C) Weiteres Vorgehen / Beteiligung der Öffentlichkeit D) Beteiligung des Bezirksausschusses
- 2.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 Fauststraße (südlich), Schanderlweg (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 15 Trudering - Riem
- 3.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 Fauststraße (südlich), östlich des Schanderlweges (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 1209 und Nr. 600) a) Billigungsbeschluss b) Aufhebung der nicht überplanten Restbereiche des Aufstellungsbeschlusses vom 19.10.2016 für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119 c) Bürgerversammlungsempf. und Stadtratsantrag - Bebauungsplan Fauststraße 90, Empf. Nr. 14-20 / E 01707 der BV des StB 15 Trudering-Riem am 05.10.2017 - Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Fauststraße 90, Empf. Nr. 14-20 / E 01708 der BV des StB 15 - am 05.10.2017 - Grund- und Trinkwasserschutz – akut während der Bauphase, dauerhaft wegen der baulichen Veränderung der Fauststraße 90, Empf. Nr. 14-20 / E 01709 der BV des StB 15 am 05.10.2017 - Gutachten Natur- und Landschaftsschutz Fauststraße 90, Empf. Nr. 14-20 / E 01710 der BV des StB 15 am 05.10.2017 - Qualifizierte Darstellung der aktuellen und künftigen Versiegelung in der Fauststr. 90, Empf. Nr. 14-20 / E 02265 der BV des StB 15 am 08.11.2018 - unabhängige Versiegelungsbilanz für die Fauststraße 90 vor Billigungsbeschluss, Empf. Nr. 14-20 / E 02868 der BV des StB 15 am 10.10.2019 - Bebauung Fauststraße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021
- Verwandter Antrag: Bebauungsplan Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Grund- und Trinkwasserschutz - akut während der Bauphase, dauerhaft wegen der baulichen Veränderung der Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Gutachten Natur- und Landschaftsschutz Fauststraße 90
- Verwandter Antrag: Qualifizierte Darstellung der aktuellen und künftigen Versiegelung in der Fauststr. 90
- Verwandter Antrag: unabhängige Versiegelungsbilanz für die Fauststraße 90 vor Billigungsbeschluss
- Verwandter Antrag: Bebauung Fauststraße
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2152 Heinrich-Wieland-Straße (nördlich), St.-Michael-Straße (östlich), ehemaliger Busbahnhof und P+R-Anlage Michaelibad (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1265) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbes B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 14 – Berg am Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Vom Ergebnis des Realisierungswettbewerbes des Aufstellungs- und Eckdatenbeschlusses zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2152 wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts sollen bei der weiteren Planung die Hinweise aus der schriftlichen Beurteilung vom 16.10.2020 zu Grunde gelegt werden. 3. Dem Vorhaben, die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung abschließend zu prüfen und das weitere Bebauungsplanverfahren entsprechend diesem Prüfungsergebnis fortzuführen, wird zugestimmt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- 5.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2143 DB-Nordring (nördlich) Lassallestraße (östlich), Wilhelmine-Reichard-Straße (südlich), Bahnlinie zwischen DB-Nordring und Feldmoching (westlich) A) Bekanntgabe des Ergebnisses des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes B) weiteres Vorgehen C) Charta Eggarten Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
- 6.: Novelle der Bayerischen Bauordnung 2021 - Darstellung der Änderungen und möglicher Auswirkungen, neues Satzungsrecht „Abstandsflächenregelung überprüfen“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Die Änderungen der BayBO und die jeweilige Einschätzung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung werden zur Kenntnis genommen, insbesondere das geplante Vorgehen hinsichtlich der Genehmigungsfiktion, nämlich Einhaltung der Frist oder Verlängerung / Verzicht auf die Fiktionsfrist. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, verbindlich zu regeln, in welcher Form der Nachweis der Spielplatzpflicht erbracht werden kann; eine Spielplatzablöse soll dabei nur in Ausnahmefällen zulässig sein. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, zu prüfen, ob es geeignete Gebiete in der Landeshauptstadt München (z.B. im unbeplanten Innenstadtbereich) gibt, in denen eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen mittels gesonderter Satzung/en nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO unter Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung sowie des Brandschutzes vorgesehen werden soll. Die sog. Gartenstadtgebiete bleiben bei dieser Prüfung außer Betracht. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02709 „Abstandsflächenregelung überprüfen“ von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heide Rieke, Frau StRin Ulrike Boesser, Herrn StR Dieter Kaplan, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Christian Müller vom 07.12.2016 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Abstandsflächenregelung überprüfen
- 7.: Digitalisierung der Bauakten für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV und Implementierung in den Arbeitsalltag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Der Stand der Umsetzung des IT-Vorhabens PLAN_ITV_002- Bauaktendigitalisierung wurde bekannt gegeben. Die Bauaktendigitalisierung ist eingerichtet und angelaufen, zur Implementierung in den Arbeitsalltag (digitales Baugenehmigungsverfahren) sind einige Teilschritte erarbeitet oder begonnen, weitere Schritte sind erforderlich. 2. Von den Ausführungen zu den weiteren, als notwendig erachteten Schritten wird Kenntnis genommen. Soweit 2021 hierfür Projektanfragen bei IT@M erfolgt sind, erfolgt eine Zu-oder Absage dieser Projekte im Rahmen des aktuell laufenden Projektportfolioplanungsprozesses insbesondere auch in Abhängigkeit davon, ob hierfür IT-Budget bereitgestellt werden kann. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für die Einreichung der Bauanträge zusammen mit dem IT-Referat zeitnah zu prüfen, ob und in welchem Umfang der vom Freistaat Bayern über das Bayernportal angebotene Service „Digitaler Bauantrag“ nutzbar und technisch integrierbar ist. In Abhängigkeit des Ergebnisses erfolgt die Umsetzung und Bereitstellung als Online-Angebot. 4. Das IT-Referat wird gebeten, aufgrund der breiten Betroffenheit der gesamten Stadtverwaltung, die Behandlung der Anforderungen aus der TR RESISCAN als stadtweites IT-Projekt in der Federführung des IT-Referates zu prüfen und ggf. ein stadtweites IT-Projekt mit Beteiligung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung hierzu umgehend aufzusetzen. 5. Das IT-Referat wird gebeten, aufgrund der ebenfalls breiten Betroffenheit der gesamten Stadtverwaltung, die Behandlung der Anforderungen zur qualifizierten elektronischen Signatur als stadtweites IT-Projekt in der Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 03. Februar 2021 - 2 - Federführung des IT-Referates zu prüfen und ggf. ein stadtweites IT-Projekt mit Beteiligung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung umgehend aufzusetzen. 6. Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen zum eingesetzten Personal unter Ziffer 5 Kenntnis. Das im Projekt eingesetzte Personal ist von besonderer Bedeutung für den weiteren Erfolg des Projektes. Die Entfristung der Scanstellen wird daher in einem separaten Verfahren beim Personal- und Organisationsreferat beantragt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 8.: "Überörtliche Verkehrsplanung für den Raum München Ost" - Projektverlauf, Projektabschluss und Verstetigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt,weiter an der Überörtlichen Verkehrsplanung für den Raum München Ost mitzuarbeiten und sich aktiv in den Prozess einzubringen. Das Mobilitätsreferat ist ab dem 01.01.2021 eng an dem Prozess zu beteiligen. 2. Der Stadtrat nimmt die beiden Ergebnisberichte (vgl. Anlage 1, Anlage 2) sowie die gemeinsame Abschlusserklärung des Projektes (vgl. Anlage 3) und das Raumkonzept (vgl. Anlage 4) zur Kenntnis. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich mit maximal 25.000 € pro Jahr an den anfallenden Kosten zu beteiligen und die notwendigen Erklärungen zu unterzeichnen. Die Finanzmittel stehen aus der Regionspauschale zur Verfügung. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Rahmen des dreijährigen Berichtszeitraumes der Regionspauschale über die Aktivitäten zu berichten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Landeshauptstadt München in den Gremien und Strukturen des verstetigten Projekts zu vertreten und in enger Abstimmung mit weiteren befassten Referaten mitzuarbeiten. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird im Benehmen mit dem Mobilitätsreferat beauftragt, über diesen konkreten Projektraum hinausgehend gegebenenfalls weitere Vorschläge zur organisatorischen Aufstellung, zum personellen und finanziellen Ressourceneinsatz zu erarbeiten, die zur nachhaltigeren und bedarfsgerechteren übergeordneten Verkehrsplanung in der Metropolregion München beitragen und diese dem Stadtrat zum Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 03. Februar 2021 - 2 - Beschluss vorzulegen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- 9.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 05 (Au-Haidhausen) Satzungsbeschluss Satzung „Haidhausen“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Haidhausen“)
- 10.: Stadtsanierung in München Sanierungsgebiet im Stadtteil Westend - Sanierungsblock 18 A) Aufhebung der Sanierungssatzung Block 18 Westend (Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße) B) Beendigung der Treuhändertätigkeit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH auf Grundlage des Treuhändervertrags über die Durchführung und Abwicklung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im laufende und in Teilen aufgehobenen Sanierungsgebiet Westend und im ehemaligen Ersatz- und Ergänzungsgebiet (Block 65) Stadtbezirk 08 Schwanthalerhöhe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 18 Westend“ zwischen Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets zwischen Fäustle-, Landsberger-, Schrenk- und Westendstraße (Block 18) vom 01.02.1980 (Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20.02.1980, S. 58) aufgehoben. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 11.: Konzept- und Machbarkeitsstudie für eine land-schaftsplanerisch eingebundene Fuß- und Rad-wegverbindung von der Siedlung Ludwigsfeld nach Karlsfeld über den Würmkanal - Ergebnisse und Umsetzungsvorschlag -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung nimmt die Ergebnisse der vorliegenden Konzept- und Machbarkeitsstudie zu Kenntnis und billigt das darin enthaltene integrierte Konzept für den Bau einer Fuß- und Radverbindungen von der Siedlung Ludwigsfeld nach Karlsfeld über den Würmkanal. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, bezüglich der Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke oder Grundstücksteile mit den Eigentümern*innen zeitnah Verhandlungen zu führen und den Erwerb bzw. Sicherung dieser Grundstücke herbeizuführen. Dazu sind dem Kommunalreferat vom Baureferat entsprechende Planunterlagen mit Angabe von Lage und Größe der Erwerbsfläche(n) zu übermitteln, auf deren Grundlage die Erwerbsverhandlungen geführt werden können. 3. Das Baureferat wird gebeten, die erforderlichen Ressourcen (Finanzierung und Personal) zum Eckdatenverfahren anzumelden und vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, den Unteren Naturschutzbehörden der Landeshauptstadt und des Landkreises, dem Wasserwirtschaftsamt München und der Gemeinde Karlsfeld die Vorplanung für die Fuß- und Radwegeverbindung von der Siedlung Ludwigsfeld nach Karlsfeld über den Würmkanal zu erstellen und das Projekt dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 03. Februar 2021 - 2 -)
- 12.: Bäume in München 1 Genehmigungsstopp bei ungenehmigten Grundstücksrodungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Vom Vortrag der Referentin, insbesondere dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Kontakt aufgenommen hat und hierzu weitere Fachgespräche stattfinden sollen, wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05999 der Herren Stadträte Frieder Vogelsgesang, Sebastian Schall, und Sven Wackermann vom 27.09.2020 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Bäume in München 1 Genehmigungsstopp bei ungenehmigten Grundstücksrodungen
- 13.: Terminverlängerung für aufgegriffenen Stadtratsantrag Attraktive Verbindung zwischen Haidhausen und Werksviertel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 03.02.2021 (1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung nimmt den Vortrag der Referentin zur Kenntnis. 2. Einer Terminverlängerung für den Antrag Nr. 14-20 / A 05971 „Attraktive Verbindung zwischen Haidhausen und Werksviertel“ von der FDP – MUT Stadtratsfraktion vom 25.09.2019 bis zum Ende des ersten Quartals 2022 wird zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Attraktive Verbindung zwischen Haidhausen und Werksviertel
- 14.: Wohnungsmarktbeobachtung München - Bericht zur Wohnungssituation 2018 -2019 - - Bekanntgabe -