Vollversammlung (2019-10-23 09:00:00)
Datum: | 23.10.2019, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Austritt von Frau Stadträtin Birgit Volk aus der SPD-Fraktion
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Planungsausschuss 1.1. Aufgrund des Austritts von Frau Stadträtin Birgit Volk aus der SPD-Fraktion verliert die SPD-Fraktion einen Sitz im Planungsausschuss. 1.2. Für die SPD-Fraktion wird Frau Stadträtin Ulrike Boesser abberufen. 1.3. DIE LINKE und die ÖDP erhalten je einen eigenen Sitz, d.h. die Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE ist nicht mehr zulässig. 1.4. Frau Stadträtin Brigitte Wolf wird für die Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE abberufen. 1.5. Herr Stadtrat Cetin Oraner, Frau Stadträtin Sonja Haider, Herr Stadtrat Tobias Ruff werden für die Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE als stellvertreten de Mitglieder abberufen. 1.6. Für die ÖDP wird Herr Stadtrat Tobias Ruff berufen. 1.7. Für die ÖDP wird als stellvertretendes Mitglied Frau Sonja Haider berufen. 1.8. Für DIE LINKE wird Frau Stadträtin Brigitte Wolf berufen . 1.9. Für DIE LINKE wird Herr Stadtrat Cetin Oraner als stellvertretendes Mitglied berufen. 2. Aufgrund ihres Austritts aus der SPD-Fraktion scheidet Frau Stadträtin Birgit Volk aus allen Ausschüssen aus, für die sie von der SPD-Fraktion als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied benannt ist. 3. Die Umbesetzungen in weiteren Ausschüssen und Gremien sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - Für die BAYERNPARTEI wird StR Mario Schmidbauer in die Olympiapark GmbH (anstelle von StR Johann Altmann) und in die Tourismuskommission (anstelle von StRin Ursula Sabathil) berufen. 4. Ältestenrat Für die SPD werden Ältestenratsmitglieder in nachfolgender Reihenfolge berufen: Reguläre Mitglieder 1. Verena Dietl 2. Christian Müller 3. Anne Hübner 4. Christian Vorländer Stellvertretende Mitglieder 1. Bettina Messinger 2. Jens Röver 3. Kathrin Abele 4. Julia Schönfeld-Knor 5. Verwaltungsbeiratsgebiete Es wird keine Neuberechnung von Verwaltungsbeiratsgebieten durchgeführt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.2.: Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) Zuständigkeit des Bildungsausschusses für Personalangelegenheiten (Änderung von § 7 Abs. 1 Nr. 9 GeschO - Klarstellung) Änderung der Ausschreibungsrichtlinien (Folgeänderung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die GeschO wird wie folgt geändert: 1.1. In § 7 Abs. 1 Nr. 9 GeschO (Zuständigkeit des Bildungsausschusses) wird am Ende anstelle des Punktes ein Semikolon ersetzt. Daran schließt sich nach einem Absatz folgender Text an: „für Angelegenheiten des Lehrdienstes (ohne Schulverwaltungsdienst): Ernennung, Beförderung, Entlassung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine andere Einrichtung und Ruhestandsversetzung von Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A15 BayBesG sowie Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten und Beschäftigung mittels Personalgestellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst oder ab einem entsprechenden Entgelt sowie Einreihung in die Entgeltgruppe 15 TVöD bzw. für die Beschäftigten mit Sonderdienstverträgen (inklusive E 15Ü) im Anschluss an eine Übertragung einer Führungsposition auf Probe (§ 31 TVöD). Davon ausgenommen sind Entlassungen bzw. Kündigungen auf Veranlassung des Dienstherrn / Arbeitgebers ohne Probezeitentlassungen von Beamtinnen / Beamten und Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern.“ 1.2. Ferner wird in § 7 Abs. 1 Nr. 8 (Zuständigkeit des Verwaltungs- und Personalausschusses) vor dem letzten Wort des ersten Absatzes („und“) folgender Text in Klammern eingefügt: „(soweit nicht die Zuständigkeit des Bildungsausschusses gegeben ist)“. 2. Ziffer 1 des Beschlusses „Verwaltungs- und Personalausschuss als Auswahlkommission des Stadtrats – Änderung der Ausschreibungsrichtlinien Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 14117) vom 13.02.2019 wird wie folgt ergänzt: In Fällen der Zuständigkeit des Bildungsausschusses in Personalangelegenheiten tritt dieser auch an die Stelle des Verwaltungs- und Personalausschusses als Auswahlkommission. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: Beschleunigung und Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinienverkehrs Zweites Maßnahmenbündel Finanzierung 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zu verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigungen 3. Anmeldung zum MIP 2019-2023 Öffentlich besser fahren 7 Mit Busspuren schnell ans Ziel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019
- Verwandter Antrag: Öffentlich besser fahren 7 Mit Busspuren schnell ans Ziel
- Verwandter Antrag: Öffentlich besser fahren 8 „Taskforce Busoffensive 2018“
- Verwandter Antrag: Bus-Beschleunigung an Haltestellen realisieren – Bus-Beschleunigung light
- Verwandter Antrag: Busspuren auch für Taxi und Carsharing
- A.4.: Zustimmung zur Neufassung der örtlichen Tarifvereinbarung A 35; Verdoppelung und Neustrukturierung der Münchenzulage für Tarifbeschäftigte der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Neufassung der örtlichen Tarifvereinbarung A 35, entsprechend der als Anlage 2 beigefügten Änderungstarifvereinbarung, wird zugestimmt. 3. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, nach Unterschrift der 2. Änderungstarifvereinbarung zur öTV A 35 durch die Tarifvertragsparteien die Umsetzung in die Wege zu leiten mit dem Ziel, eine monatliche Auszahlung beginnend mit den Entgelten für den Monat Januar 2020 sicherzustellen. Das Personal- und Organisationsreferat wird ermächtigt, Vollzugsfragen im Büroweg zu entscheiden. 4. Die Beschlussziffern 2 und 3 des Beschlusses der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 (Vorlagen-Nr.: 14-20 / V 15056) sind damit erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Kreativlabor, Betrieb und Entwicklung Übertragung von Grundstücksteilflächen Anmietung Kreativfeld, Ausgleichsflächennachweis 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (vertagt in die nächste Vollversammlung)
- A.6.: Erhöhung der städtischen Finanzreserve „Tilgungs- und Investitionsreserve“
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses 16.10.2019
- B.1.: CAFM - Bericht 2019 und Beschluss zu weiteren Maßnahmen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Verlängerung des IKT-Vorhabens STRAC-ITV-0009 bis 31.12.2022 (gemäß Kapitel 2 Entscheidungsvorschlag) zu. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, weil das Projekt dem Stadtrat mittels Bekanntgaben berichtet.)
- B.2.: KPS-Neu: Erneuerung und Erweiterung des Systems „Kaufpreissammlung“ bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München (KOM_ITV_0043_KPS_Neu) - Projektgenehmigung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens KOM_ITV_0043_KPS_Neu zu. 3. Das IT-Referat wird beauftragt gemeinsam mit it@M und dem Kommunalreferat als Fachreferat sowie der beim Bewertungsamt angegliederten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als zuständigen Fachbereich ein System zur Erstellung und Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Kaufpreissammlung (KPS) gemäß den mit dem Fachbereich (KOM-GS-GAA) erarbeiteten Anforderungen im Fachkonzept zu entwickeln und damit das derzeit verwendete System abzulösen. 4. Das IT-Referat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 408.140 € ab dem Jahr 2021 i. R. d. jährlichen Haushaltsplanaufstellung (Produkt Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen P.-Nr. P42111540) bei der Stadtkämmerei anzumelden. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.3.: Fachverfahren für die Schuldnerberatung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens Nr. ITV_0024 „Fachverfahren für die Schuldnerberatung“ mit Einführung der E-Akte und Erstellung einer Schnittstelle zu den Gerichten zu. 3. Das RIT wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 165.000 € ab dem Jahr 2021 i. R. d. jährlichen Haushaltsplanaufstellung (Produkt Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen P.-Nr. P42111540) bei der Stadtkämmerei anzumelden. Die Mittel in Höhe von 10.000 € werden vom Sozialreferat an das RIT umgeschichtet. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.4.: Digitalisierung der Landeshauptstadt München: GeoPortal und Geodateninfrastruktur München als zentrale Basiskomponente Projektausweitung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (Die Vollversammlung bestätigt folgende Ausschussbeschlüsse: Beschluss des Kommunalausschusses vom 10.10.2019 1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Beteiligung des GeodatenService München an der Implementierungspartnerschaft Masterportal zu und befürwortet diese ausdrücklich. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt, gem. Ziff. 6 des Vortrags der Referentin die Einrichtung von einer Stelle (1,0 VZÄ) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 4. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 95.180 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 40 % des Jahresmittelbetrages. Das Produktkostenbudget des Produkts 34511500 erhöht sich zahlungswirksam entsprechend. 5. Das Kommunalreferat wird des weiteren beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel (Mitgliedsbeitrag) i. H. v. 6.000.- € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragte Stelle keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslöst. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - Beschluss des IT-Ausschusses vom 16.10.2019 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Weiterführung des IKT-Vorhabens „GeoPortal/ Geodateninfrastruktur München“ (KOM_ITV_0053) zu. Das IT-Referat sowie das Kommunalreferat werden beauftragt, das IT-Projekt mit ursprünglicher Zielsetzung fortzusetzen. Das laufende IT-Projekt wird hierfür bis Ende 2021 verlängert. 3. Der Stadtrat beauftragt das IT-Referat und das Kommunalreferat, die weitere Vorgehensweise im laufenden IT-Projekt gemeinsam zu evaluieren und den Münchner Stadtrat in 2020 mit den Ergebnissen dieser Evaluation zu befassen. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat in 2020 gem. Antragsziffer 3 des Referenten erneut befasst wird. 5. Das IT-Referat wird beauftragt, die Geodateninfrastruktur München als Basiskomponente im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der LHM zu etablieren, um diese als stadtweiten Standard für raumbezogene Informationen und Anwendungslösungen für die Referate und Eigenbetriebe zu verankern.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses 16.10.2019
- B.5.: Koordinierungsstelle Mitarbeiter Wohnen München; Evaluation des Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungsvermittlung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Neufassung der Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte (R-WV) wird zugestimmt. 3. Einer regelmäßigen Evaluation des Gesamtkonzeptes im Abstand von drei Jahren wird zugestimmt. 4. Der Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktionen der CSU und der SPD zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06183 vom 06.07.2016 ist hiermit behandelt. Die Beschlussvorlage unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.6.: Leistungsbezogene Verkürzung der Wartezeiten zur Beförderung in das erste Beförderungsamt bei Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die Wartezeit bis zur Beförderung in das erste Beförderungsamt wird für Beamtinnen und Beamte leistungsbezogen nach den Kriterien „fachtheoretische Leistungen“ (Abschlussnote/Platzziffer) und „berufspraktische Leistungen“ (Gesamturteil in der Probezeiteinschätzung/-beurteilung) festgelegt und entfällt bei fachtheoretischen Leistungen mit den Noten „sehr gut“/“gut“/“vollbefriedigend“ oder mit der Note „befriedigend“ im ersten Fünftel der Platzziffern (erste Leistungsgruppe) und berufspraktischen Leistungen mit dem mindestens 3. Gesamturteil sowie bei fachtheoretischen Leistungen in der ersten Hälfte der Platzziffern (zweite Leistungsgruppe) und berufspraktischen Leistungen mit dem 1. oder 2. Gesamturteil, beträgt drei Monate in der 2. bzw. sechs Monate in der 3./4. Qualifikationsebene ab dem allgemeinen Dienstzeitbeginn bei fachtheoretischen Leistungen in der ersten Hälfte der Platzziffern (zweite Leistungsgruppe) und berufspraktischen Leistungen mit dem 3. Gesamturteil, beträgt unverändert sechs Monate in der 2. bzw. ein Jahr in der 3. und 4. Qualifikationsebene ab dem allgemeinen Dienstzeitbeginn bei fachtheoretischen Leistungen in der zweiten Hälfte der Platzziffern (dritte Leistungsgruppe). Dienstkräfte, die die Qualifikation im Wege einer Wiederholungsprüfung erlangt haben, werden automatisch der dritten Leistungsgruppe zugeordnet. 2. Die Regelungen unter Ziffer 1 finden auf Beamtinnen und Beamte des Lehrdienstes (ohne Schulverwaltungsdienst) und des feuerwehrtechnischen Dienstes keine Anwendung. 3. Dienstkräfte, die nach Abschluss eines Vorbereitungsdienstes außerhalb des Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - Geltungsbereichs des Leistungslaufbahngesetzes des Freistaates Bayern bei der Landeshauptstadt München in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden, werden nach den innerhalb dieses Vorbereitungsdienstes erzielten Platzziffern den unter Ziffer 1 genannten Gruppen zugeordnet. Soweit eine Ermittlung der Platzziffer nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung entsprechend Ziffer 7. 4. Die Wartezeit für Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsqualifizierung beträgt ab Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 9 bei Vorliegen einer Beurteilung mit mindestens dem 3. Gesamturteil bei fachtheoretischen Leistungen mit der Note „sehr gut“/“gut“ oder mit der Note „befriedigend“ im ersten Fünftel der Platzziffern ein Jahr, bei fachtheoretischen Leistungen in der ersten Hälfte der Platzziffern zwei Jahre sowie bei fachtheoretischen Leistungen in der zweiten Hälfte der Platzziffern drei Jahre. 5. Für Beamtinnen und Beamte, die die Laufbahnqualifikation über den sonstigen Qualifikationserwerb gemäß Art. 39 LlbG (Studienabschluss und hauptberufliche Tätigkeit) erworben haben, entfällt die Beförderungswartezeit. 6. Eine Beförderung in das erste Beförderungsamt ist frühestens sechs Monate nach Übernahme in das besoldungsrechtliche Eingangsamt möglich. 7. Soweit Platzziffern von den zuständigen Stellen nicht ausgewiesen werden oder Dienstkräfte ihre persönliche Einreihung nicht vorlegen können, erfolgt die Zuordnung zu den Gruppen unter Ziffer 1 nach dem arithmetischen Mittel der Abschlussnoten der betreffenden Ausbildung: Eine Note in Höhe des oder über diesem Durchschnitt führt zu einer Einreihung in der ersten, eine Note unter dem Durchschnitt zu einer Einreihung in der zweiten Hälfte der Platzziffern. 8. Soweit auch eine Einreihung nach Ziffer 7 nicht möglich ist, beträgt die Wartezeit sechs Monate in der 2. bzw. ein Jahr in der 3. und 4. Qualifikationsebene ab dem allgemeinen Dienstzeitbeginn. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - 9. Die Beschlussvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.7.: Rückschaus und Ausblick zur nachhaltigen Erhöhung von biologisch, regional und artgerecht erzeugten sowie Fair gehandelten Produkten in den drei städtischen Kantinen Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 07.04.2011 (Nr. 08-14/A 02358): „Bio und Billig - kein Widerspruch oder wie kann der Anteil ökologischer, regionaler und fair gehandelter Produkte in städtischen Kantinen zu sozialen Preisen gesteigert werden“
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 17.10.2019
- B.8.: Stellenplan 2019 - Sozialreferat; Umwidmung von Kapazitäten mit Zweckbestimmung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die Zweckbestimmung der 1 VZÄ wird entsprechend des Vortrags der Referentin geändert. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.9.: Investitionsförderung nach dem AGSG von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege Jährlicher Bericht Vollzug von August 2018 mit Juli 2019 Weiterentwicklung der Investitionskosten- förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die unter Ziffer 4.3 im Vortrag und in Anlage 4 benannten Projekte werden mit den Aktualisierungen zur Kenntnis genommen und entsprechend weiter verfolgt bzw. aus der Förderung genommen. 2. Die Förderung der benannten neuen teil- und vollstationären Projekte (Ziffer 4.3 und Anlage 4) wird genehmigt, wenn diese nach den jeweiligen Richtlinien zur Förderung von Investitionen zulässig ist. Die Förderung ist für jedes Projekt um 30 % zu kürzen. 3. Es besteht eine Verpflichtung, die Investitionsförderung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege bis 2024 nicht zu beenden und die beschlossenen Projekte bis zu deren Abschluss zu finanzieren. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, nach Vorlage der Richtlinien des Freistaates Bayern zur Investitionsförderung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2020 über Änderungen bei der städtischen Investitionsförderung zu berichten und die Auswirkungen im MIP darzustellen. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04792 von Herrn Stadtrat Christian Müller, Frau Stadträtin Anne Hübner, Herrn Stadtrat Marian Offman vom 14.12.2018 bleibt aufgegriffen. Einer weiteren Fristverlängerung zur abschließenden Behandlung des Antrags Nr. 14-20 / A 04792 bis 30.06.2020 wird zugestimmt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Weiterentwicklung der Investitionskostenförderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen
- B.10.: Umsetzung des Beschlusses zur Beschäftigtensicherheit in Dienstgebäuden der Landeshauptstadt München Sicherheitskonzept des Sozialreferates Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Sachkosten für die Ausweitung des Sicherheitsdienstes Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 525.000 € für die Erweiterung des Sicherheitsdienstes im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4001.540.3000.3). Die ggf. notwendigen Mittel für den optionalen Bedarf an zusätzlichem Sicherheitspersonal werden im Bedarfsfall zu den jeweiligen Haushaltsplanungsphasen bzw. auf dem Büroweg zur Verfügung gestellt. 2. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms ist wie folgt zu ändern MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Personen-Hilferuf-Systeme, Maßnahmen-Nr. 4030.9960 Rangfolgen-Nr. 5 (Euro in 1.000) Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff. 935 240 0 0 0 240 0 0 0 0 0 Summ e 240 0 0 0 240 0 0 0 0 0 (Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 240 240 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - Personen-Hilferuf-Systeme, Maßnahmen-Nr. 4001.9960, Rangfolgen-Nr.2 (Euro in 1.000) Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff. 935 1.260 0 0 0 1.260 0 0 0 0 0 Summ e 1.260 0 0 0 1.260 0 0 0 0 0 (Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 1.260 0 0 0 1.260 Sicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen-Nr. 4000.7580, Rangfolgen-Nr. 6 (Euro in 1.000) Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 ff. 935 3.500 0 0 0 3.500 0 0 0 0 0 Summ e 3.500 0 0 0 3.500 0 0 0 0 0 (Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 3.500 0 0 0 3.500 0 0 0 0 0 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 240.000 Euro auf der Finanzposition 4030.935.9960.9 sowie i. H. v. 1.260.000 Euro auf der Finanzposition Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - 4001.935.9330.5 und i. H. v. 3.500.000 Euro auf der Finanzposition 4000.935.7580.3 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Die notwendigen Ressourcenbedarfe für das Haushaltsjahr 2020 wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel für den Austausch des Personen-Hilfe-Systems und für die Wartung sowie für den Einbau/Umbau von Fluchttüren zum Eckdatenbeschluss für das Haushaltsjahr 2021 anzumelden. 6. Das Kommunalreferat wird gebeten, in seiner Rolle als Vermieter gemäß des Münchner Facility Managements im Benehmen mit dem Sozialreferat für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.11.: Standortbeschluss zur Nachnutzung des Anmietobjekts Ottobrunner Str. 90-92 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Der Nachnutzung des Anwesens in der Ottobrunner Straße 90-92 als Notquartier für wohnungslose Alleinstehende und Paare mit und ohne Fluchthintergrund bis zum Ende der Festlaufzeit des Mietvertrags wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für Betriebskosten in Höhe von 44.000 Euro für das Haushaltsjahr 2019 und 220.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020 aus dem eigenen Budget zu finanzieren. Die Mittel stehen im Kostenstellenbereich SO203221, Finanzposition 4356.540.3000.4 und 4356.602.0000.5 bereit. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die zahlungswirksamen Erlöse in Höhe von 88.632 Euro im Jahr 2019 über den Büroweg sowie die zahlungswirksamen Erlöse in Höhe von 443.160 Euro im Jahr 2020 im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603920209, Sachkonto 421100, Finanzposition 4356.110.8000.1). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 17.10.2019
- B.12.: Herstellung der 2. Sphinx für den Eingangsbereich der Aussegnungshalle des Nordfriedhofs (Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 41) Produkt 33553100 Betrieb und Unterhalt von Friedhöfen Änderung des MIP 2019 - 2023 Beschluss über die Finanzierung ab 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Von den vorgenannten Ausführungen wird Kenntnis genommen und der Herstellung der zweiten Sphinx zugestimmt. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, im Jahr 2020 die Vergabe und die Herstellung der 2. Sphinx für den Eingangsbereich der Aussegnungshalle des Nordfriedhofs mit einem Volumen von 43.000,-- € auf der Finanzposition 7500.940.7875.5 nach den unter Ziffer 1 des Vortrags genannten Kriterien / Beschreibungen durchzuführen. 3. Die 2. Sphinx wird ebenso wie die 1. Sphinx so rekonstruiert, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, vor Ort bei der Entstehung dabei zu sein. 4. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 - 2023 ist wie folgt zu ändern: Herstellung der 2. Sphinx für den Eingangsbereich der Aussegnungshalle des Nord-friedhofs, Maßnahmen-Nr. 7500.7875, Rangfolgen-Nr. 10 Gruppierung Gesamtkosten Finanz. bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2019 - 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz. 2025 ff. 940 43 0 43 0 36 7 0 0 0 0 Summe 43 0 43 0 36 7 0 0 0 0 5. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 43.000,-- € (36.000,-- € / 2020 und 7.000,-- € / 2021) auf der Finanzposition 7500.940.7875.5 zum jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05760 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.13.: Westfriedhof, Mosaikgärten, Umsetzung des 2. Bauabschnitts (Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 49) Produkt 33553100 Betrieb und Unterhalt von Friedhöfen Änderung des MIP 2019 - 2023 Beschluss über die Finanzierung ab dem Jahr 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Von den vorgenannten Ausführungen wird Kenntnis genommen und der Durchführung der Baumaßnahme wird zugestimmt. 2. Das Baureferat - Hauptabteilung Gartenbau - wird beauftragt, die Realisierung des 2. Bauabschnitts in enger Zusammenarbeit mit den Städtischen Friedhöfen München zu planen und zu vergeben sowie die Ausführung der Maßnahme zu betreuen. 3. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 - 2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden. MIP neu: Mosaikgärten Westfriedhof 2. BA, Maßnahmen-Nr. 7500.7880, Rangfolgen-Nr. 11 Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019 - 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz . 2025 ff. 950 570 0 570 0 242 243 85 0 0 0 Summ e 570 0 570 0 242 243 85 0 0 0 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 570.000,-- € auf der Finanzposition 7500.950.7880.4 zum jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.14.: Friedhof Obermenzing, Urnengemeinschaftsanlage „Blütenblätter“, Umsetzung des 2. Bauabschnitts (Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 50) Produkt 33553100 Betrieb und Unterhalt von Friedhöfen Änderung des MIP 2019 - 2023 Beschluss über die Finanzierung ab dem Jahr 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Von den vorgenannten Ausführungen wird Kenntnis genommen und der Durchführung der Baumaßnahme zugestimmt. 2. Das Baureferat - Hauptabteilung Gartenbau - wird beauftragt, die Realisierung des 2. Bauabschnitts in enger Zusammenarbeit mit den Städtischen Friedhöfen München zu planen und zu vergeben sowie die Ausführung der Maßnahme zu betreuen. 3. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 - 2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden. MIP neu: Friedhof Obermenzing, Urnengemeinschaftsanlage 2. Bauabschnitt (Blütenblätter), Maßnahmen-Nr. 7500.7805, Rangfolgen-Nr. 6 Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019 - 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz . 2025 ff. 950 291 0 291 0 114 134 43 0 0 0 Summ e 291 0 291 0 114 134 43 0 0 0 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 291.000,-- € auf der Finanzposition 7500.950.7805.1 zum jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.15.: Friedhof Riem, Neuer Teil, Inbetriebnahme der Scholle 3 (Eckdatenbeschluss Haushalt 2020 Nr. 51) Produkt 33553100 Betrieb und Unterhalt von Friedhöfen Änderung des MIP 2019 - 2023 Beschluss über die Finanzierung ab dem Jahr 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Von den vorgenannten Ausführungen wird Kenntnis genommen und der Durchführung der Baumaßnahme wird zugestimmt. 2. Das Baureferat - Hauptabteilung Gartenbau - wird beauftragt, die Ertüchtigung der Scholle 3 in enger Zusammenarbeit mit den Städtischen Friedhöfen München zu planen und zu vergeben sowie die Ausführung der Maßnahme zu betreuen. 3. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 - 2023 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Friedhof Riem, Aktivierung Scholle 3, Maßnahmen-Nr. 7500.7835, Rangfolgen-Nr. 7 Gruppi erung Gesa mtkost en Finanz . bis 2018 Programmzeitraum 2019 bis 2023 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2019 - 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Finanz . 2025 ff. 950 1.487 0 1.487 0 230 1.035 222 0 0 0 Summ e 1.487 0 1.487 0 230 1.035 222 0 0 0 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 1.487.000,-- € auf der Finanzposition 7500.950.7835.8 zum jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren termingerecht anzumelden. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.10.2019
- B.16.: Mobilität in Deutschland 2017 (MiD) Haushaltsbefragung zum Alltagsverkehr in München Ergebnisse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Mobilitätserhebung „Mobilität in Deutschland 2017“ (MiD) für München und das weitere Vorgehen zur Kenntnis. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03848 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03851 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller und von Frau Stadträtin Sabine Bär vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03846 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03845 von Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 22.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03911 der ÖDP vom 16.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.17.: Strukturelles Umsetzungskonzept für die Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln a) Erfahrungen mit der Umsetzung der Beschlüsse vom 23.11.2005 und 14.12.2016 b) Entwicklung des Sonderpostens „Stellplatzablöse“ und Mittelverwendung 01.07.2014 - 31.12.2017 c) „Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm“,
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die in Ziffern 1 bis 4 des Vortrags dargestellte Verwendung im Berichtszeitraum und die aktuelle Steuerung des Einsatzes der Stellplatzablösemittel sowie die derzeitige Planung zur Verwendung der Gelder im Zeitraum 2019 bis 2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Anpassung der Wertgrenze für die Stadtratsbefassung bei Projekten zur Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen mit Stellplatzablösemitteln entsprechend § 22 Abs. 1 Nr. 2 GeschO des Stadtrats auf 1 Mio. € wird zugestimmt. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04452 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 20.09.2018 „Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm“ ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm
- B.18.: Wettbewerb „Preis für Stadtbildpflege - Bauen und Sanieren in historischer Umgebung“; Stimmrecht beim Preis für Stadtbildpflege für den örtlich zuständigen Bezirksausschuss BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 02925 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 11.10.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Der Vertretung des zuständigen Bezirksausschusses wird bei der Behandlung von Bewerbungen zum Preis für Stadtbildpflege aus dem jeweils örtlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses ein Stimmrecht in der Gutachterkommission eingeräumt. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / B 02925 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 - Maxvorstadt vom 11.10.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Stimmrecht beim Preis für Stadtbildpflege für den örtlich zuständigen Bezirksausschuss
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.10.2019
- B.19.: PaketPost-Areal A)Bekanntgabe des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Masterplans für das PaketPost-Areal B)Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich „Zentrale Bahnflächen München / Hauptbahnhof – Laim – Pasing / Teilgebiet Birketweg“ - Aufstellungsbeschluss - C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 Arnulfstraße (südlich) Birketweg (nördlich und östlich) Wilhelm-Hale-Straße (östlich) - PaketPost-Areal - (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1926a) D) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg
- B.20.: A.A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/41 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2146 Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich), Allacher Straße (nördlich) (Teilverdrängung des Bebauungsplans Nr. 893) A.B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss - B) Bebauungsplan Nr. 893 und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 893 Allacher Straße, Kirsch-, Esmarch-, Hintermeierstraße und Bahnlinie München-Ingolstadt im Bereich der Bahnlinie München-Ingolstadt - Teilaufhebung - C) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2008 Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich), Allacher Straße (nördlich), Kirsch- und Esmarchstraße (östlich) - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses - D) Bebauungsplan Nr. 1655 Esmarch-, Hintermeier-, Lautenschlägerstraße, Georg-Reismüller-, Krauss-Maffei-Straße und Bahnlinie München-Ingolstadt - Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses- Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Für den Bereich Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich) und Allacher Straße (nördlich) (Anlage 2) ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung durchzuführen. 2. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 21.02.2019, M 1:5.000 (Anlage 2), schwarz umrandete Gebiet zwischen Kirschstraße (östlich), Esmarchstraße (östlich und südlich), Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (westlich) und Allacher Straße (nördlich) ist unter Verdrängung des Bebauungsplans Nr. 893 ein neuer Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Den im Vortrag der Referentin formulierten städtebaulichen, verkehrlichen und landschaftsplanerischen Planungszielen, Rahmenbedingungen und Eckdaten für einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb - Schaffung eines Wohngebietes von ca. 1.200 Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen - Berücksichtigung der sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten und Kinderkrippe auch für temporäre Spitzenbedarfe - Berücksichtigung eines Grundschulstandorts im Planungsgebiet. Für den Fall, dass diese Schulfläche wegen Maßnahmen im Umfeld nicht erforderlich ist, sind insgesamt ca. 1.400 Wohneinheiten möglich. - städtebaulich verträglicher Übergang zur Umgebung (max. vier Geschosse); in den restlichen Bereichen bis zu sieben Geschosse ggf. auch mit akzentuierten Hochpunkten Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - - Entwicklung eines Schallschutzkonzeptes, welches das Schutzbedürfnis der geplanten Nutzungen gegenüber Anlagen- und Verkehrslärm berücksichtigt und die derzeit bestehenden industriellen wie gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten östlich der Bahnstrecke sowie nördlich der Hintermeier- und westlich der Kirschstraße nicht beeinträchtigt. - Ausbildung eines für Erholungssuchende aller Altersgruppen gut nutzbaren und gut erreichbaren Grün- und Freiflächensystems - Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes mit ausreichend großen sowie vielfältig nutzbaren privaten Erholungsflächen und einer kompakten öffentlichen Grünfläche (Grünflächenversorgung mit mindestens 20 m2 (10 m2 öffentliche Grünfläche und 10 m2 private als Erholungsfläche nutzbare Freifläche) / Einwohnerin und Einwohner) - interne Erschließung für den motorisierten Individualverkehr grundsätzlich im Verlauf der jetzigen Elly-Staegmeyr-Straße - Durchlässigkeit des Planungsgebietes für den Fuß- und Radverkehr und dessen Verknüpfung mit der Umgebung - Unterstützung des Magerrasenverbundes durch Neuanlage von Vernetzungsstrukturen entlang der Bahnflächen - Erfüllen der notwendigen Erfordernisse zum speziellen Artenschutz (Vernetzungszone entlang der Bahnstrecke München-Ingolstadt) - Begrenzung der Versiegelung und Minimierung der Eingriffe in den Naturhaushalt sowie dem unter Buchstabe A.B) beschriebenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt. 4. Die Grundeigentümerin wird gebeten, für den in Anlage 2 dargestellten Umgriff im Einvernehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie den weiteren betroffenen Referaten einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb nach Maßgabe der im Vortrag der Referentin unter Buchstabe A.A) Ziffer 2 aufgeführten Bestandsaufnahme sowie der in Ziffer 3 des Antrags der Referentin dargestellten Eckdaten und Rahmenbedingungen auszuloben, wobei der Prüfungsauftrag bzgl. einer weiteren Erhöhung der angenommenen Dichte unter Buchstabe A.A) Ziffer 4.2. nicht in die Wettbewerbsauslobung einfließt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - 5. Die Grundeigentümerin wird gebeten, die Landeshauptstadt München im Preisgericht zu beteiligen, wobei das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch die Stadtbaurätin als Fachpreisrichterin, die Stadtratsfraktionen durch Mitglieder als Sachpreisrichterinnen bzw. Sachpreisrichter sowie der Bezirksausschuss 23 durch seine Vorsitzende als Sachpreisrichterin vertreten werden sollen. Vertreterinnen und Vertreter der zu beteiligenden städtischen Fachdienststellen werden als sachverständige Beraterinnen und Berater hinzugezogen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes zu berichten. 7. Für den am 10.01.1973 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 893 und dessen Ergänzung vom 17.02.2011 wird ein Verfahren zur Aufhebung für den Bereich der Betriebsanlage der DB an der Bahnlinie München-Ingolstadt eingeleitet. Dieses wird zeitgleich mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2146 durchgeführt. 8. Der Beschluss vom 27.06.2007, für das Gebiet zwischen Hintermeierstraße (südlich), Bahnlinie München-Treuchtlingen (westlich), Allacher Straße (nördlich), Kirsch- und Esmarchstraße (östlich) den Bebauungsplan Nr. 2008 aufzustellen, wird aufgehoben. 9. Der Beschluss vom 15.03.1989, für das Gebiet zwischen Esmarch-, Hintermeier-, Lautenschlägerstraße, Georg-Reismüller-, Krauss-Maffei-Straße und Bahnlinie München-Ingolstadt den Bebauungsplan Nr. 1655 aufzustellen, wird für die im Übersichtplan (Anlage 5) schraffiert dargestellten, nicht überplanten Restbereiche aufgehoben. 10.Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.21.: Kinder an der Stadtgestaltung/-planung beteiligen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Den im Vortrag der Referentin aufgezeigten konzeptionellen Anforderungen an die Kinder- und Jugendbeteiligung an der Stadtgestaltung und Stadtplanung wird grundsätzlich zugestimmt. Die bisher praktizierte Kinder- und Jugendbeteiligung im Bereich der Stadtgestaltung /-planung wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die für die Umsetzung der aufgezeigten konzeptionellen Anforderungen erforderlichen Ressourcen (Personal- und Finanzbedarfe) dem Stadtrat im Rahmen des Eckdatenbeschlusses für 2021 und eines Fachbeschlusses in 2021 vorzulegen. 3. Das Baureferat, das Referat für Bildung und Sport, das Sozialreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Kulturreferat und das Referat für Umwelt und Gesundheit werden gebeten, entsprechend dem Punkt 2 die in ihren Referaten für die Umsetzung der aufgezeigten konzeptionellen Anforderungen erforderlichen Ressourcen dem Stadtrat im Rahmen des Eckdatenbeschlusses und eines Fachbeschlusses vorzulegen. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04009 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Haimo Liebich vom 23.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Kinder an der Stadtgestaltung/-planung beteiligen!
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Sportausschusses 09.10.2019
- B.22.: Turnerschaft Jahn München von 1887 e. V. Stadtbezirk 13 - Bogenhausen Neubau einer Dreifachsporthalle und Erweiterung und Sanierung der Sportanlage an der Weltenburger Straße 53 Förderung der Baumaßnahmen nach dem Sonderförderprogramm für den Sporthallenbau und den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Der Turnerschaft Jahn München von 1887 e.V. wird für den Neubau einer Dreifachsporthalle an der Weltenburger Straße 53 ein Darlehen in Höhe von maximal 5.775.699,30 € im Rahmen des Sonderförderprogramms Sporthallenbau mit einer Laufzeit von 25 Jahren bewilligt. 2. Der Turnerschaft Jahn München von 1887 e.V. wird für die Erweiterung und Sanierung der Sportanlage an der Weltenburger Straße 53 ein Darlehen in Höhe von maximal 260.127,10 € im Rahmen der regulären Sportförderrichtlinien mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewilligt. 3. Die Bewilligung und Auszahlung des Darlehens nach der Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der im Vortrag dargestellten staatlichen Zuwendungen. 4. Die Bewilligung und Auszahlung der Darlehen nach den Ziffern 1 und 2 steht unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung über die Bürgschaft im Finanzausschuss. 5. Das derzeit gültige Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 – 2023 wird in der Investitionsliste bei den Maßnahmennummern 5500.7630 (Pauschale für Investitionen verschiedener Sportvereine), 5500.7725 (Neubau einer Dreifachturnhalle, TS Jahn), wie folgt geändert: Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - MIP alt: Maßnahmen Nr. 5500.7630: „Pauschale für Investitionen verschiedener Sportvereine“ Art Gesa mt- kosten Finan- zierun g bis 2018 Mittelbedarf Investitionsliste nachrichtlich Summ e 2019 - 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Rest 2025 ff 988 31.417 4.809 26.608 430 7.000 10.000 6.678 2.500 0 0 Sum 31.417 4.809 26.608 430 7.000 10.000 6.678 2.500 0 0 St.A 31.417 4.809 26.608 430 7.000 10.000 6.678 2.500 0 0 MIP neu: Maßnahmen Nr. 5500.7630: „Pauschale für Investitionen verschiedener Sportvereine“ Art Gesa mt- kosten Finan- zierun g bis 2018 Mittelbedarf Investitionsliste nachrichtlich Summ e 2019 - 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Rest 2025 ff 988 18.825 4.809 14.016 430 2.798 1.610 6.678 2.500 0 0 Sum 18.825 4.809 14.016 430 2.798 1.610 6.678 2.500 0 0 St.A 18.825 4.809 14.016 430 2.798 1.610 6.678 2.500 0 0 Maßnahmen Nr. 5500.7725: „Neubau einer Dreifachturnhalle, TS Jahn“ Art Gesa mt- kosten Finan- zierun g bis 2018 Mittelbedarf Investitionsliste nachrichtlich Summ e 2019- 2023 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Rest 2025 ff 988 6.556 0 6.556 2.190 4.366 0 0 0 0 0 928 6.036 0 6.036 2.012 4.024 0 0 0 0 0 Sum 12.592 0 12.592 4.202 8.390 0 0 0 0 0 St.A 12.592 0 12.592 4.202 8.390 0 0 0 0 0 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.23.: TSV München-Ost e. V. Stadtbezirk 5 - Au-Haidhausen Errichtung eines Erweiterungsbaus (Dreifachsporthalle) auf dem Bestandsgebäude an der Sieboldstraße 4 Korrektur von Investitionsförderungen Förderung der Baumaßnahmen nach dem Sonderförderprogramm für den Sporthallenbau der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Dem TSV München-Ost e.V. wird für die Errichtung eines Erweiterungsbaus (Dreifachsporthalle) auf dem Bestandsbau an der Sieboldstraße 4 ein zinsloses Darlehen in Höhe von maximal 3.312.737,82 € mit einer Laufzeit von 25 Jahren bewilligt. 2. Die Stadtkämmerei wird dazu ermächtigt, das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2019-2023, wie in der Anlage dargestellt, anzupassen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.10.2019
- B.24.: Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-Netzes – Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen sowie weitere Planungen für die Entlastungsspange U9 a) Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen b) Finanzierung Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2019-2023 Anmeldung zum Haushalt 2020-2027 Beschleunigte Realisierung der U-Bahnlinie 9 BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05792 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt vom 12.02.2019 Keine Streckenführungsänderung auf der U-Bahnlinie 6 Empfehlung Nr. 14-20 / E 02395 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 – Sendling-Westpark am 22.11.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019
- Verwandter Antrag: Beschleunigte Realisierung der U-Bahnlinie 9
- Verwandter Antrag: Keine Streckenführungsänderung auf der U-Bahnlinie 6
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 15.10.2019
- B.25.: ÖKOPROFIT München Finanzierung ab 2020 ff.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel i. H. v. 45.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 ff. für das Produkt 44571100 Wirtschaftsförderung anzumelden. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel i. H. v. 45.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 ff. für das Produkt Umweltschutz 33561300 anzumelden. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.26.: Aufstellung von Aschenbechern an U-Bahnabgängen; Finanzierung Aschenbecher an Münchens U-Bahnabgängen anbringen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die Ergebnisse des einjährigen Pilotversuches der testweisen Anbringung von Aschenbechern an ausgewählten U-Bahnabgängen werden zur Kenntnis genommen. 2. Aufgrund der aus dem Pilotversuch gewonnenen Erkenntnisse wird vorgeschlagen, die installierten Aschenbecher und Abfallbehälter an den Testbahnhöfen durch Kombibehälter-Modelle zu ersetzen. Außerdem werden gemäß einer standortbezogenen und wirtschaftlichen Beurteilung an weiteren 168 Abgängen, die eine tatsächliche Verschmutzung aufweisen oder sich durch eine hohe Frequenz an Fahrgastströmen auszeichnen, die vorhandenen Abfallbehälter durch Kombibehälter ersetzt bzw. neue Kombibehälter aufgestellt. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen investiven Haushaltsmittel von einmalig 252.000 € in 2020, sowie für Ersatzbeschaffungen weitere dauerhafte Mitteln i. H. v. 9.000 € ab 2021ff. bei der Finanzposition 8300.985.7620.0 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanverfahren aus zentralen Mitteln anzumelden. 4. Des Weiteren wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft beauftragt, für die laufenden Kosten der Leerung und Reinigung dieser Behälter sowie für die Abfallentsorgung weitere dauerhafte konsumtive Mittel i. H. v. 41.000 € ab 2020 ff. für das Produkt 44111320 Beteiligungsmanagement im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanverfahren 2020 ff. aus zentralen Mitteln anzumelden. Der Kostenanteil des Baureferates für die Leerung und Reinigung mit eigenem Personal wird mittels interner Verrechnung ausgeglichen. Die auftragsgemäßen Beschaffungen des Baureferates werden durch das Referat Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - für Arbeit und Wirtschaft aus den beantragten Haushaltsmitteln ausbezahlt. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den erforderlichen Gesellschafterbeschluss zur Betrauung der SWM/MVG zu erlassen. 6. Die Maßnahme wird wie auf Seite 10 im Vortrag des Referenten dargestellt zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2019 – 2023 angemeldet. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04625 von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Klaus-Peter Rupp, Herrn StR Dr. Reinhard Bauer vom 12.09.2013 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / B 00645 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf-Perlach vom 02.12.2014 und der Antrag Nr. 14-20 / B 04848 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 17 – Obergiesing-Fasangarten vom 14.05.2013 sind satzungsgemäß behandelt. 9. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01207 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 1 – Altstadt-Lehel am 29.11.2011 und die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01072 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 10 – Moosach am 11.10.2011 sind gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. 10.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Aschenbecher an Münchens U-Bahnabgängen anbringen
- Verwandter Antrag: Aschenbecher für die U-Bahn-Station „Therese-Giehse-Allee“
- Verwandter Antrag: Aschenbecher an den Auf-/Abgängen zur U-Bahn aufstellen
- Verwandter Antrag: Aschenbecher an Abgängen zu U- und S-Bahnhöfen anbringen
- Verwandter Antrag: Aufstellung von Abfalleimern und Aschenbechern an den U-Bahnhöfen in Moosach
- B.27.: Stadtwerke München GmbH Gutachten zur Prüfung der Umsetzung des Bürgerbegehrens „Raus aus der Steinkohle“
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Stadtentwässerungsausschusses vom 08.10.2019
- B.28.: Wirtschaftsplan der Münchner Stadtentwässerung für das Jahr 2020, Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Der Erfolgsplan der Münchner Stadtentwässerung für 2020 (siehe Anlage) mit einem Gewinn in Höhe von (i. H. v.) 0,015 Mio. Euro wird genehmigt. 2. Der Vermögensplan der Münchner Stadtentwässerung für 2020 (siehe Anlage), der mit einem Finanzbedarf und einer entsprechenden Finanzierung von je 123,896 Mio. Euro abschließt, wird genehmigt mit: 2.1 Kassenmitteln für Investitionen i. H. v. 99,842 Mio. Euro für Ausleihungen und Beteiligungen i. H. v. 0,100 Mio. Euro für die Tilgung von Krediten i. H. v. 20,030 Mio. Euro für die Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse i. H. v. 3,924 Mio. Euro 2.2 Kreditbedarf i. H. v. 50,908 Mio. Euro 3. Die Ermächtigung zum Abschluss mehrjähriger Verträge im Rahmen der Erfolgsplanvorausschau (siehe Anlage) sowie die Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan zu Lasten der nächsten Wirtschaftsjahre (siehe Anlage) i. H. v. 326,603 Mio. Euro werden erteilt. 4. Der Stellenplan für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte der Münchner Stadtentwässerung für 2020 (siehe Anlage) wird genehmigt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - 5. Dem Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 (siehe Anlage) mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 664,390 Mio. Euro wird zugestimmt. 6. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 44,600 Mio. Euro festgesetzt. 7. Gebührenkalkulationsperiode 2019 bis 2022 Von der weiteren Gebührenstabilität für die Schmutzwassergebühr mit 1,56 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr mit jährlich 1,30 €/m² wird Kenntnis genommen. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses gemeinsam mit dem Kulturausschuss und dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vom 15.10.2019
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 10.10.2019
- 29.: Neubau einer Feuerwache und eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Feldmoching Auftrag zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens und Sicherung des Standortes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Das stadteigene Grundstück FlSt.Nr. 624 und bei Bedarf eine Teilfläche von ca. 210 m² aus dem stadteigenen Grundstück FlSt.Nr. 569/41, Gemarkung Feldmoching, werden für den Neubau einer Feuerwache und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Feldmoching, zur Verfügung gestellt. 2. Das Kommunalreferat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und ggf. weiteren Referaten die Baureifmachung der Grundstücke für die Feuerwehrneubauten zu erarbeiten. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Aufträge für die zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens erforderlichen Gutachten auszuschreiben und zu vergeben. 4. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € (anteilig in den Jahren 2020 bis 2022) im jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. 5. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag unter Ziff. 6.2 wird zugestimmt. 6. Sobald die Bauleitplanverfahren abgeschlossen sind, wird das Kommunalreferat beauftragt, entsprechend der Hochbaurichtlinien den Vorplanungsauftrag für die Baumaßnahmen der Feuerwehr vorzubereiten. 7. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 10.10.2019
- 30.: Betrieb Veranstaltungstechnik des Kulturreferats Stellenbedarf aufgrund der Optimierung der inneren Betriebsabläufe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Von den Ausführungen zur notwendigen Personalausstattung des Betriebs Veranstaltungstechnik wird Kenntnis genommen. 2. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Erhöhung der Personalmittel in 2020 um bis zu 442.850 € sowie die korrespondierende Reduzierung der Sachmittel auf Finanzposition 3550.602.0000.1 in gleicher Höhe im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 ff. bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Das Kulturreferat wird ferner beauftragt, die Einrichtung von 8 Stellen sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Personalaufwendungen im Haushaltsvollzug 2020 in der tatsächlich aufgewendeten Höhe aus dem Referatsbudget zu refinanzieren. 4. Das Produktkostenbudget des Produkts 36250100, Kulturreferat - Förderung von Kunst und Kultur, bleibt dadurch unverändert. 5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses als Werkausschuss vom 10.10.2019
- 31.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Betriebsteil Theater der Jugend Wirtschaftsjahr 2019/2020 und ff. Neufestsetzung der Betriebszuschüsse aufgrund der künstlerischen Neuausrichtung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Die Betriebszuschüsse der Landeshauptstadt München werden für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 und die folgenden vier Wirtschaftsjahre wie folgt festgesetzt (auf das Haushaltsjahr bezogen): 2020 2021 2022 2023 2024 36.124.000 € 36.124.000 € 36.124.000 € 36.124.000 € 36.124.000 € Änderungen wegen eventuell erforderlicher haushaltssichernder Maßnahmen bleiben vorbehalten. 2. Das Kulturreferat wird daher beauftragt, die ab dem Haushaltsjahr 2020 benötigten Auszahlungsmittel in Höhe von 340.000 € zum Schlussabgleich 2020 auf der Finanzposition 3315.715.0000.7 (Innenauftrag 561013205, Sachkonto 681248), Betriebszuschuss Münchner Kammerspiele, anzumelden. Das Produktkostenbudget „Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele“, Produktnummer: 36111320 Beteiligungsmanagement, Produktleistung 36111320500, erhöht sich zahlungswirksam um 340.000 €. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 22.10.2019
- 32.: Sicherung der Einsatzbereitschaft der Branddirektion Personal- und Mittelmehrbedarfe ab 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 26,75 Stellen ab dem Jahr 2020 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen sowie deren zeitnahe Besetzung einzuleiten. Das Stellenbesetzungsverfahren ist bereits frühzeitig vor dem 01.01.2020 anzustoßen. 3. Darüber hinaus wird das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein weiterer Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel i. H. v. bis zu 1.583.651 € dauerhaft ab dem Jahr 2020 in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2020 ff. bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produkts Brandschutz (Produktziffer P35126100) erhöht sich dauerhaft um bis zu 1.583.651 € ab dem Jahr 2020. Davon ist der gesamte Betrag zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von ca. 40% des jeweiligen JMB. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die konsumtiven Haushaltsmittel (Arbeitsplatzkosten) i. H. v. 21.400 € dauerhaft ab dem Jahr 2020 und für die Folgejahre in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich entsprechend (Produktauszahlungsbudget). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - 6. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel i. H. v. 201.100 € (53.500 € Erstausstattung Arbeitsplatz/147.600 € persönliche Schutzausrüstung, sowie Aus- und Fortbildung) für das Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich entsprechend (Produktauszahlungsbudget). 7. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die unter Ziffer 2.31 dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 8. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die erforderlichen investiven Haushaltsmittel i. H. v. 70.000 € für das Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2019-2023 des Kreisverwaltungsreferats wird wie folgt angepasst: In Tsd.€ Investitionsliste 1 Investitionsgruppe Kenn-Nr. 1300.9330 Gesamtkosten 2019 2020 2021 2022 2023 2024 ff alt B 30.784 11.070 9.349 5.955 2.955 1.455 1.455 G 0 Z 0 neu B 30.854 11.070 9.419 5.955 2.955 1.455 1.455 G 0 9. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den Stadtrat bzgl. der strategisch-konzeptionellen Aufgaben gem. Vortragsziffern 2.2, 2.16, 2.22 und 2.23 nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen. Die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele sind darzustellen sowie zu begründen, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. 10. Der Beschluss unterliegt bezüglich Ziffer 2.2, 2.16, 2.22 und 2.23 der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vom 15.10.2019
- 33.: Beginn des Christkindlmarkts neu regeln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019
- Verwandter Antrag: Beginn des Christkindlmarkts neu regeln
- Verwandter Antrag: Neue Regelung für die Eröffnung der Münchner Christkindl- und Weihnachtsmärkte
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses gemeinsam mit dem IT-Ausschuss vom 22.10.2019
- 34.: Programm digital/4finance – Umsetzungsbeschluss zum stadtweiten Redesign der Finanz- und Logistikprozesse mit der strategischen Lösung SAP S/4HANA
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag der Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des Programms digital/4finance (IKT-Vorhaben STRAC/SKA_ITV_0058) mit folgenden Rahmenbedingungen zu: - Laufzeit 2020 bis 2025 - Gesamtvolumen max. 157 Mio Euro (zahlungswirksam) - standardnahe Neuimplementierung der Finanz-, Logistik- und Immobilien- prozesse unter Nutzung von Best-Practices (Abweichungen vom Standard werden nur in wohlbegründeten Ausnahme- fällen gemäß einem zu definierenden Genehmigungsprozess umgesetzt). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Beschlusstext dargestellten erforderlichen externen Ressourcen (Beratung, Lizenzen etc.), für den Gesamtzeitraum mit einem Volumen von bis zu 110.000.000 € (Einhundertzehn Millionen Euro) in Absprache mit der jeweils entsprechend zuständigen Vergabestelle im Wege eines Vergabeverfahrens zu beschaffen, sofern diese nicht über einen bestehenden Rahmenvertrag abgerufen werden können. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich falls das jeweils wirtschaftlichste Angebot den geschätzten Auftragswert um mehr als 20% übersteigen sollte. 4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, geeignete Formate einzurichten, die einen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen ihr und den von der Umstellung auf SAP S/4HANA betroffenen Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften ermöglichen. 5. Die Stadtkämmerei (Fachreferat) wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei (Querschnitt) und dem Personal- und Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 2 - Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 5.205.049 €, in 2021 8.880.000 €, in 2022 7.640.000 € in 2023 5.780.000 €, in 2024 4.080.000 €, in 2025 1.718.000 € sowie ab 2021 bis 2025 jeweils 2.045.970 € ab 2021 bis 2024 jeweils 82.390 € ab 2022 bis 2023 jeweils 3.600.000 € 6. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die Einrichtung von 22,5 Stellen (befristet bis zum 31.12.2025) und 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 7. Das IT-Referat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) beim Produkt „Zentrale IT“ anzumelden. In 2020 10.963.670 €, in 2021 19.420.000 €, in 2022 21.520.000 € in 2023 21.120.000 €, in 2024 17.720.000 €, in 2025 7.599.260 € sowie ab 2021-2024 jeweils 463.650 € 8. Das IT-Referat wird beauftragt, die Einrichtung von 4 Stellen (befristet bis zum 31.12.2025) und 1 Stelle ( befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 9. Das Baureferat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 3 - Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 56.093 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 193.170 €. 10.Das Baureferat wird beauftragt, die Einrichtung von 3 Stellen (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 11. Das Direktorium wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 56.093 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 193.170 € für das Direktorium In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 € für den Gesamt- personalrat 12.Das Direktorium wird beauftragt, die Einrichtung von 4 Stellen, davon 3 Stellen für das Direktorium sowie 1 Stelle für den Gesamtpersonalrat (jeweils befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 13.Das Kommunalreferat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 4 - In 2020 37.396 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 128.780 €. 14.Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2 Stellen (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 15.Das Kulturreferat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 €. 16.Das Kulturreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 17.Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 37.395 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 128.780 €. 18.Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 2 Stellen (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 5 - Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 19.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 €. 20.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40% des Jahresmittelbetrages). 21.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Punkt 3.7.2.3 dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 22.Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 €. 23.Das Personal- und Organisationsreferat (Fachreferat) wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnitt) zu Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 6 - veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 24.Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 €. 25.Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisati- onsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40% des Jahresmittelbetrages). 26.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 56.093 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 193.170 €. 27.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 3 Stellen (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 7 - 28.Das Revisionsamt wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 €. 29.Das Revisionsamt wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 30.Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 18.698 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 64.390 €. 31.Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Einrichtung von 1 Stelle (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 32.Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig und befristet erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. In 2020 56.093 €, ab 2021 bis 2024 jeweils 193.170 €. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 8 - 33.Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 3 Stellen (befristet bis zum 31.12.2024) sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.436 € je Stelle (40 % des Jahresmittelbetrages). 34.Die Budgets der im Beschlusspunkt 4.1 genannten Produkte der Referate erhöhen sich entsprechend. 35.Die Stadtkämmerei und das RIT werden beauftragt, die unter Ziffer 3.7.2 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 36.Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt für den Verwaltungsbereich in 2020 10 Nachwuchskräfte für das Programm digital/4finance zusätzlich zu den Referatskontingenten für die Besetzung von Kompensationsstellen vorzusehen. 37.Das Programm wird beauftragt den Bayerische Kommunale Prüfverband zu beauftragen, programmbegleitend eine Prüfung der Kosten vorzunehmen und diesbezüglich Verhandlungen mit dem BKPV aufzunehmen. Für den Auftrag ist ein Kostendeckel von 70.000 Euro zu berücksichtigen. Die Finanzierung erfolgt ist in den angemeldeten Sachmitteln enthalten und erfolgt somit aus dem Programmbudget. 38.Der Antrag Nr. 14-20 / A 05078 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 12.03.2019 „Digitale Verwaltungsreform - Inklusion als Basis jeden Handelns“ ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 39.Der Antrag Nr. 14-20 / A 05523 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 25.06.2019 „Die Kosten für die Umstellung auf SAP S4/HANA von einer Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 23. Oktober 2019 - 9 - unabhängigen Organisation prüfen lassen“ bleibt aufgegriffen. 40.Die Stadtratsanfrage Nr. 14-20 / F 01534 von Herrn StR Dr. Florian Roth, Frau StRin Angelika Pilz-Strasser, Herrn StR Sebastian Weisenburger vom 25.06.2019 „Wie hoch sind die Umstellungskosten auf SAP S4/HANA in vergleichbaren Städten und bei städtischen Gesellschaften?“ ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 41.Der Antrag Nr. 08-14 / A 04927 der Stadtratsfraktion der FDP vom 17.12.2013 „Organisation der Buchhaltung ergebnisoffen überprüfen“ bleibt aufgegriffen. 42.Das Programm wird beauftragt, dem Stadtrat jährlich zu berichten. In diesem Rahmen erfolgt auch die Berichterstattung über die Personalsituation. 43.Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 22.10.2019
- 35.: Städtisches Klinikum München GmbH (München Klinik) München Klinik Bogenhausen - Erweiterung und Generalsanierung Genehmigung der Ausführung des Neubaus Erweiterung Ost
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Städtisches Klinikum München GmbH wird die Freigabe erteilt, für den Neubau Erweiterung Ost der München Klinik Bogenhausen die Ausschreibungen zu veröffentlichen und bei Einhaltung der Kostenobergrenze die entsprechenden Bauaufträge zu erteilen (= Ausführungsgenehmigung). 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 36.: Städtisches Klinikum München GmbH (München Klinik) München Klinik Harlaching – Neubau Genehmigung der Entwurfsplanung auf Basis der Bau- und Ausstattungsplanung sowie Genehmigung zur Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanung (BAP)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat genehmigt gemäß der Darstellung in Ziffer 2. die Entwurfsplanung für den Neubau des Klinikum Harlaching der Städtisches Klinikum München GmbH. Auf dieser Grundlage wird der Einreichung der zugehörigen Bau- und Ausstattungsplanung bei der ROB zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 37.: Städtisches Klinikum München GmbH (München Klinik) Überführung der München Klinik in die Struktur der steuerlichen Gemeinnützigkeit als gemeinnützige GmbH Änderung des Firmennamens in „München Klinik gGmbH“ - Folgebeschluss
- 38.: MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH Erweiterung des Unternehmensgegenstandes Umbenennung der Gesellschaft
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 23.10.2019 (1. Der Stadtrat stimmt der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes gemäß Ziff. 2.2 des Vortrags zu. 2. Der Stadtrat stimmt der Umbenennung der MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH in MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH zu. 3. Der Stadtrat stimmt zu, dass mit Beginn der Wahlperiode 20 - 26 bei der MRG ein Aufsichtsrat geschaffen und gleichzeitig der Riem-Beirat abgeschafft wird. Der Aufsichtsrat soll aus insgesamt sechs Mitgliedern bestehen. Dabei sind fünf Mitglieder aus dem Kreis des ehrenamtlichen Stadtrates zu berufen, den sechsten Sitz erhält der Stadtkämmerer bzw. dessen Vertreter im Amt. 4. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die notwendigen Änderungen durch Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen und den Grundleistungsvertrag von 1994 mit seinen sieben Ergänzungen entsprechend anzupassen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 39.: Haushalt der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2019; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt München mit Nachtragshaushaltsplan
- 40.: Erhöhung der städtischen Finanzreserve „Tilgungs- und Investitionsreserve“
- Nachträge
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16.10.2019
- 41.: Bezahlung bei Teilzeitberufsausbildung und Teilzeitstudium
- Bestätigung von Beschlüssen des Umweltausschusses vom 15.10.2019
- 42.: Luftreinhaltung Rahmenvertrag für lufthygienische Gutachten
- 43.: 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München Eine Citymaut für München
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching Gufidauner Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.2.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Ramersdorfer Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.3.: Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Herr Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs 3 GO vom 14.10.2019 Vorkaufsrecht nach dem BauGB 2. Stadtbezirk Ludwigvorstadt-Isarvorstadt Ehrengutstraße
- A.4.: Kommission für Stadtgestaltung; Ausscheiden und Neuberufung von Mitgliedern Nachfolge von Herrn Prof. Meck, Neuberufung eines Mitglieds
- A.5.: Kreativlabor, Betrieb und Entwicklung Übertragung von Grundstücksteilflächen Anmietung Kreativfeld, Ausgleichsflächennachweis Finanzierungen Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2019-2023 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses 16.10.2019
- B.1.: CAFM - Bericht 2019 und Beschluss zu weiteren Maßnahmen
- B.2.: Fachverfahren für die Schuldnerberatung
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 16.10.2019
- B.3.: it@M Beauftragung der Wirtschaftsprüfung 2019
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 08.10.2019
- B.4.: Durchführung der Spielstadt Mini-München 2020 am Standort Zenith-Halle 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freimann
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 17.10.2019
- B.5.: Beteiligungssteuerung Oktober-Bericht 2019 für die Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 09.10.2019
- B.6.: Beteiligungssteuerung Ziele 2020 - Berichte 2019 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen Abweichungsbericht Oktober 2019
- B.7.: Optimierung der Beteiligungsstrukturen Konzern GEWOFAG GEWOFAG 2021 - Vereinfachung der Konzernstruktur Herstellung einer bestandshaltenden Ebene und der finalen Zielstruktur
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.10.2019
- B.8.: Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-Netzes – Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen sowie weitere Planungen für die Entlastungsspange U9 Gemeinsame Erklärung
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 15.10.2019
- B.9.: Gewerbehof Sendling Grundstücksübertragung Finanzierung
- B.10.: Auflösung des Treuhandvermögens der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbh (MGS) Übernahme der Gewerbehöfe der MGS Am Westpark und Ostbahnhof durch die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH Finanzierung 2020 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2019 - 2023
- B.11.: Beteiligungssteuerung Oktoberbericht 2019 Ziele 2020 für folgende Beteiligungsgesellschaften: Flughafen München GmbH Gasteig München GmbH Internationale Münchner Filmwochen GmbH Messe München GmbH MGH – Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH Münchener Tierpark Hellabrunn AG Münchner Arbeit gGmbH Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Olympiapark München GmbH WERK1.Bayern GmbH
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft am 15.10.2019
- B.12.: Grundsatzbeschluss zur künftigen Vergabe von Gewerbeflächen und Kerngebieten (MK) im Erbbaurecht Neue Gewerbeflächen nur noch im Erbbaurecht!
- Verwandter Antrag: Neue Gewerbeflächen nur noch im Erbbaurecht!
- Verwandter Antrag: Sorgsamer Umgang mit den letzten städtischen Flächen durch Vorkaufsrechte
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 10.10.2019
- B.13.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Abberufung eines Stellvertretenden Zweiten Werkleiters Bestellung einer Stellvertretenden Zweiten Werkleiterin
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 10.10.2019
- B.14.: Übertragung von Grundstücken 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Änderung der Beschlüsse des Kommunalausschusses vom 24.07.2014 und der Vollversammlung vom 30.07.2014
- B.15.: Übertragung von Grundstücken 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- B.16.: Anmietung von Büro-, Depot- und Werkstattflächen 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
- B.17.: Vergabe eines Erbbaurechts (Kreativquartier) 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- B.18.: Verkauf eines Grundstücks 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- B.19.: Schlachthof München Anpassung eines Erbbaurechts 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 10.10.2019
- B.20.: Optimierung der Beteiligungssteuerung Münchner Volkshochschule GmbH (MVHS) Oktoberbericht 2019 Finanzierung Entwicklungsprojekt digitale Souveränität Erwerb von digitalen Kompetenzen an der MVHS
- Verwandter Antrag: Erwerb von digitalen Kompetenzen an der MVHS
- B.21.: Besetzung der Kommissionen für die städtischen Kulturpreise und Stipendien 2020
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 22.10.2019
- B.22.: MRG Maßnahmeträger München-Riem GmbH Beteiligungssteuerung Oktoberbericht 2019
- B.23.: digital@M GmbH Beteiligungssteuerung Oktoberbericht 2019
- B.24.: Ausreichung zweier städtischer Ausfallbürgschaften zu Gunsten des Sportvereins Turnerschaft Jahn München von 1887 e.V.
- Nachträge
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 22.10.2019
- 25.: Städtisches Klinikum München GmbH (München Klinik) Beteiligungssteuerung Oktober-Bericht 2019 und Ziele 2020
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen