Vollversammlung (2019-10-02 09:00:00)
Datum: | 02.10.2019, 09:00 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) Änderung der Reihenfolge der Stellvertretung des Oberbürgermeisters (§ 29 Abs. 1 GeschO)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Unter Zugrundelegung des d'Hondtschen Zugriffsverfahrens wird die Reihenfolge der Stellvertretungen des Oberbürgermeisters in § 29 Abs. 1 GeschO wie folgt geändert: 1. Erste Vertretung der SPD-Fraktion, 2. Erste Vertretung der CSU-Fraktion, 3. Zweite Vertretung der SPD-Fraktion, 4. Zweite Vertretung der CSU-Fraktion, 5. Erste Vertretung der Fraktion Die Grünen – rosa liste, 6. Dritte Vertretung der SPD-Fraktion, 7. Dritte Vertretung der CSU-Fraktion, 8. Vierte Vertretung der SPD-Fraktion, 9. Vierte Vertretung der CSU-Fraktion, 10. Zweite Vertretung der Fraktion Die Grünen – rosa liste, 11. Vertretung der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion, 12. Vertretung der FDP - mut Stadtratsfraktion, 13. Erste Stellvertretung der SPD-Fraktion, 14. Erste Stellvertretung der CSU-Fraktion, 15. Zweite Stellvertretung der SPD-Fraktion 16. Zweite Stellvertretung der CSU-Fraktion, 17. Erste Stellvertretung der Fraktion Die Grünen – rosa liste, 18. Dritte Stellvertretung der SPD-Fraktion, 19. Dritte Stellvertretung der CSU-Fraktion, 20. Vierte Stellvertretung der SPD-Fraktion, 21. Vierte Stellvertretung der CSU-Fraktion, 22. Zweite Stellvertretung der Fraktion Die Grünen – rosa liste, 23. Stellvertretung der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion, 24. Stellvertretung der FDP - mut Stadtratsfraktion. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - 2. In § 13 GeschO werden die dort verwendeten Fraktionsbezeichnungen durch die aktuellen ersetzt, wie sie unter Ziffer 1 des Referentenantrags genannt sind. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.2.: Änderung bei der Besetzung des Kreisverwaltungsausschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Herr Stadtrat Gerhard Mayer wird aus dem Kreisverwaltungsausschuss abberufen. Herr Stadtrat Marian Offman wird in den Kreisverwaltungsausschuss berufen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: Kunstareal - modifizierte Alternative 5 im 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Projektkosten (Ausführungskosten): 9.500.000 € (darin enthalten: 60 %-LHM-Anteil an den Folgekosten der Stadtwerke München GmbH = 50.000 € (brutto)) Ausführungsgenehmigung
- A.4.: Umbesetzung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines stimmberechtigten Mitglieds - Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Herr Michael Thomas wird als stimmberechtigtes Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abberufen. 2. Frau Barbara Tratz wird als stimmberechtigtes Mitglied gewählt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Basisinfrastruktur zur weiteren Digitalisierung der Münchner Bildungseinrichtungen
- A.6.: „Klimaschutz – den Worten müssen Taten folgen IV - LH München als Energieverbraucher“
- A.7.: Änderung der Bezirksausschuss-Satzung; Bildung der Bezirksausschüsse für die Amtsperiode 2020 bis 2026
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird beschlossen. 2. Das Direktorium wird beauftragt, für die Amtsperiode 2026 bis 2032 ein neues Verfahren für die Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Bezirksausschüsse zu entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.8.: Stadtweites Workforce Management System (WFM)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag der Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens wie vorgeschlagen zu. 3. Der Stadtrat - stimmt der Erhöhung der Gesamt-Mittel für die Beschaffung, die Einführung und den Betrieb eines stadtweiten Workforce Management Systems in Ergänzung zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11566 (nicht-öffentlicher und öffentlicher Teil) vom 24.10.2018 „Stadtweites Workforce Management System - Erstanwendung bei der Branddirektion München“ wie von den Referenten dargelegt zu - stimmt der Neuverteilung der Gesamtmittel für Beschaffung, die Einführung und den Betrieb eines stadtweiten Workforce Management Systems zwischen KVR, POR und RIT bzw. it@M wie dargelegt zu - beauftragt das POR das Gesamt-Modell Digitalisierung der Arbeitszeitbewirtschaftung mit dem Gesamtpersonalrat zu verhandeln, dem Stadtrat abschließend zur Entscheidung vorzulegen und über den Projektfortschritt zu berichten. 4. Das Personal- und Organisationsreferat (Fachreferat) wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 425.460 € sowie die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 12.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 sowie die befristeten Haushaltsmittel i. H. v. 10.000 € (2.500 € pro Jahr) zur jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - 5. Das Personal- und Organisationsreferat (Fachreferat) wird beauftragt, die Einrichtung von 6,0 Stellen-VZÄ und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnittsreferat) zu veranlassen. 6. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von jährlich etwa 137.016 € (40% des JMB) ab 2020. 7. Das Produktkostenbudget erhöht sich zahlungswirksam dauerhaft ab 2020 um 425.460 €, einmalig in 2020 um 12.000 € und befristet für die Jahre 2020 - 2023 um 10.000 € (Produktauszahlungsbudget). 8. Das POR wird beauftragt, die unter Teil B Ziffer 3.1 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 9. Das POR wird beauftragt, gem. Beschluss IT-Ausschuss Nr. 14-20 / V 13424 vom 12.12.2018, Transparente Darstellung und Controlling der Wirtschaftlichkeit bei IT-Projekten, nach Einführung des Systems und einer Betriebsphase von einem Jahr in geeigneter Weise einen aktuellen Bericht zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens vorzulegen. 10.Das IT-Referat wird beauftragt, im Benehmen mit dem Kommunalreferat die haushaltswirksamen Kosten in Höhe von 67.000 € ab 2021 aus der Haushaltsplanung des Kommunalreferats herauszunehmen und diese zugunsten des RIT umzuschichten. 11. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.9.: 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt München Eine Citymaut für München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (Vertagt in die nächste Sitzung des Umweltausschusses. Der Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste vom 02.10.2019 gilt als eingebracht.)
- Verwandter Antrag: Eine Citymaut für München
- Verwandter Antrag: Urbane Logistik und Güterversorgung sicherstellen – Luftreinhaltung ohne wirtschaftlichen Ruin der Münchner Unternehmen
- A.10.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2145 Otto-Hahn-Ring nördlich, Carl-Wery-Straße östlich (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 57ag, Nr. 57ah, Nr. 57af ) - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss - B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes und weiteres Vorgehen C) Wohnungen bauen und Grün schützen – das geht so: II Vielseitige Nutzung des Siemens-Parkplatzes in Neuperlach mit Wohnen und Arbeiten
- A.11.: Umsetzung des 5-Hektar-Ziels in Bayern; Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Flächensparen; Stellungnahme der Landeshauptstadt München
- A.12.: Ergebnisse der Baulandkommission Forderungen der Landeshauptstadt München
- A.13.: Vertretung der Landeshauptstadt München in den Aufsichtsräten der Stadtwerke München GmbH und der SWM Services GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. In den Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH werden Frau Stadträtin Sabine Krieger Herr Stadtrat Jens Röver Frau Stadträtin Simone Burger Herr Stadtrat Dr. Hans Theiss Herr Stadtrat Richard Quaas entsandt. 2. In den Aufsichtsrat der SWM Services GmbH werden Frau Stadträtin Sabine Krieger Herr Stadtrat Jens Röver Frau Stadträtin Simone Burger Herr Stadtrat Dr. Hans Theiss Frau Dr. Manuela Olhausen entsandt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.14.: In Magelberufen innerhalb von maximal vier Wochen einstellen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die städtischen Regularien zur Personalauswahl mit der Zielrichtung der Beschleunigung des Stellenbesetzungsprozesses unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus dem Workshop vom 18.09.2019 zu überarbeiten. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die Anschaffung eines Tools zur Durchführung von Online-ACs im Rahmen von Stellenbesetzungsprozessen zu überprüfen. 3. Über den Fortgang des Prozesses wird im Rahmen des Beschlusses zur Neufassung der Ausschreibungsrichtlinien berichtet. Der Stadtratsantrag der SPD-Fraktion Antrag Nr. 14-20 / A 04970 bleibt aufgegriffen. 4. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: In Mangelberufen innerhalb von maximal vier Wochen einstellen!
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 25.09.2019
- B.1.: „Klimaschutz – den Worten müssen Taten folgen IV - LH München als Energieverbraucher“
- B.2.: Die städtischen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Eigenbetriebe entwickeln Konzepte zum Umgang mit sexueller Gewalt
- B.3.: München setzt ein klares Zeichen gegen Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Hasskriminalität in München erforschen und bekämpfen
- B.4.: Satzung über den Fachbeirat „Bürgerschaftliches Engagement“ der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Die Satzung über den Fachbeirat „Bürgerschaftliches Engagement“ der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.5.: Kriterien für die angemessene Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in städtischen Beiräten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 2. Das bisherige Verfahren wird beibehalten. 3. Die Referate werden beauftragt, auf die angemessene Entschädigung ehrenamtlicher Beiratstätigkeit zu achten. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.6.: Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative Antriebe Sachstandsbericht 2019 Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) für alle E-Fahrzeuge der LH München - heute und nicht erst morgen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Vergabestelle 1 wird beauftragt, dem Stadtrat im Jahre 2022 erneut eine Marktübersicht im Bereich von 2,5 bis 3,5 t zGG und im Bereich von über 3,5 t zGG vorzulegen und die Situation neu zu bewerten. Sofern die Marktsituation sich entsprechend verbessert hat, sind die zur zeitnahen Umstellung des Fuhrparks von 2,5 bis 3,5 t zGG sowie über 3,5 t zGG nötigen Schritte und Finanzmittel zu ermitteln und zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Bis auf Weiteres wird die bisherige Vorgehensweise für Fahrzeuge über 2,5 t zGG (bevorzugte Beschaffung von Elektrofahrzeugen, falls nicht möglich in weiterer Reihenfolge Erdgas, Benzin und als letzte Möglichkeit Diesel Euro 6 mit RDE-Prüfverfahren) beibehalten. 4. Die Landeshauptstadt München weist als Alleingesellschafterin die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften an, in Zukunft konsequent die Beschaffung neuer Fahrzeuge analog zur Hoheitsverwaltung vorzunehmen und damit den Stadtratsbeschlüssen zur Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebe zu entsprechen. Dem Stadtrat und den jeweiligen Aufsichtsräten wird 2022 über den aktuellen Stand berichtet. 5. Ab sofort wird bei Vergabeverfahren für Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks der Einbau von AVAS-Systemen gefordert. Sofern in Einzelfällen noch keine Fahrzeuge mit AVAS-System auf dem Markt zur Verfügung stehen, wird auf die Forderung verzichtet. 6. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 05174 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 02.04.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Acoustic Vehicle Alert System (AVAS) für alle E-Fahrzeuge der LH München - heute und nicht erst morgen
- B.7.: Änderung der Bezirksausschuss-Satzung; Bildung der Bezirksausschüsse für die Amtsperiode 2020 bis 2026
- B.8.: Übertragung von Führungspositionen auf Zeit und auf Probe; Zuständigkeit des Verwaltungs- und Personal ausschusses als beschließender Ausschuss
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Folgende Befugnisse werden, soweit sie der Beschlusspflicht des Stadtrates unterliegen, grundsätzlich im Verwaltungs- und Personalausschuss wahrgenommen: Übertragung eines bisher auf Zeit übertragenen Amtes nach Art. 45 BayBG auf Lebenszeit (Führung auf Zeit) bzw. Übertragung eines bisher auf Probe übertragenen Amtes nach Art. 46 BayBG auf Lebenszeit (Führung auf Probe). Einreihung in die Entgeltgruppe 15 TVöD bzw. für die Beschäftigten mit Sonderdienstverträgen (incl. E 15Ü) im Anschluss an eine Übertragung einer Führungsposition auf Probe (§ 31 TVöD) oder Zeit (§ 32 TVöD). 2. Ziffer 1 gilt nicht für die homogenen Berufsgruppen Lehrdienst (ohne Schulverwaltungsdienst), Feuerwehrdienst und Bibliotheksdienst, Münchner Philharmoniker, künstlerisches Personal der Kammerspiele und pädagogisches Personal des Geschäftsbereiches KITA des Referates für Bildung und Sport. Ebenfalls in den Fachausschüssen entschieden werden die unter Ziffer 1 des Referentenantrages genannten Vorlagen für vergleichbare Bereiche, die durch vom Stadtrat beschlossene Regelungen (z.B. Satzungen der Eigenbetriebe) deren Zuständigkeit zugeordnet sind. In diesen Fällen bleibt es bei den bereits bestehenden Regelungen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.9.: Bezahlung bei Teilzeitberufsausbildung und Teilzeitstudium
- B.10.: Möblierung der neu anzumietenden Apartments im Übergangswohnheim für Nachwuchskräfte an der Bad-Schachener-Straße
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, den für das Jahr 2019 bzw. 2020 voraussichtlich zahlungswirksamen Mittelbedarf in Höhe von 160.000 € durch Mittelbereitstellung zu beantragen. 3. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.11.: In Mangelberufen innerhalb von maximal vier Wochen einstellen!
- Sitzungsvorlage
- Verwandter Antrag: In Mangelberufen innerhalb von maximal vier Wochen einstellen!
- B.12.: Gemeinschaftsveranstaltung: anrechenbare Dienst - bzw. Arbeitszeit und Zuschusshöhe Wenn schon feiern, dann gescheid !
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Ab 01.01.2020 wird einmalig pro Kalenderjahr und Teilnehmerin oder Teilnehmer eine Dienst- bzw. Arbeitszeit im Umfang von maximal 4 Stunden anerkannt. Dies gilt auch für Beschäftigte, für die an diesem Tag keine Dienst- bzw. Arbeitspflicht besteht und die an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnehmen. 2. Der Beschluss der Vollversammlung vom 28.01.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 02104, bleibt im Übrigen vom vorliegenden Beschluss unberührt, insbesondere wird die Zuschusshöhe beibehalten. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05113 der BAYERNPARTEI - Stadtratsfraktion vom 21.03.2019 und der Antrag Nr. 14-20 / A 05135 der SPD-Stadtratsfraktion vom 26.03.2019 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Wenn schon feiern, dann gscheid!
- Verwandter Antrag: Erhöhung des Zuschusses für Gemeinschaftsveranstaltungen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung
- B.: Bekanntgabe im Verwaltungs- und Personalausschusses vom 25.09.2019
- B.13.: Veröffentlichung der Broschüre zur 3. Münchner Frauenkonferenz „100 Jahre Frauenwahlrecht. Demokratie der Zukunft - nur mit uns!" und der Ergebnisse der Studie "Wählen und Gestalten - Motivationen und Einstellungen von Münchner Frauen zu politischer Mitwirkung und Wahlen“
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses 25.09.2019
- B.14.: Beschaffung einer Softwarelösung zur Auftragsbearbeitung für das Amt für Ausbildungsförderung (AFASOFT)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens RBS_ITV_0056 zu. 3. Das RIT wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 316.501 € für das Jahr 2021 und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 422.001 € ab dem Jahr 2022 i. R. d. jährlichen Haushaltsplanaufstellung (Produkt Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen P.-Nr. P42111540) bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.15.: Stadtweites Workforce Management System (WFM)
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 25.09.2019
- 16.: it@M Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für it@M für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im 1.1. Erfolgsplan in den Erträgen mit 247.408.401 EUR und in den Aufwendungen mit 247.797.998 EUR (= Differenz: Jahresfehlbetrag) 389.597 EUR und im 1.2. Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 74.480.773 EUR festgesetzt (Art. 73 Abs. 2 GO). 2. Die Kreditermächtigung wird unter Berücksichtigung der geplanten Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan und der aus dem Vorjahr übertragenen Kreditermächtigung auf 38.393.186 EUR festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 wird auf 41.200.000 EUR festgesetzt (Art. 73 Abs. 2 GO). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 17.09.2019
- 17.: Entlastung der Münchner Familien durch weitgehende Kostenfreiheit bei der Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII; Erlass einer Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege) Überarbeitung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Mindererlöse bei den Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Förderung in Kindertagespflege in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei Innenauftrag 609454251 Sachkonto 512000 anzumelden. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04510 von Herrn Stadtrat Christian Müller, Frau Stadträtin Anne Hübner, Frau Stadträtin Verena Dietl und Frau Stadträtin Birgit Volk vom 09.10.2018 ist in Bezug auf den Punkt, die Elternbeiträge in der Kindertagespflege so zu überarbeiten, dass für Eltern grundsätzlich ähnliche Rahmenbedingungen wie bei städtischen Kindertageseinrichtungen bestehen, abschließend geschäftsordnungsgemäß behandelt. Eine abschließende Behandlung des Punktes, die Bezuschussung der Landeshauptstadt München für die Kindertagespflege so zu verändern, dass die Zuwendungen an Tagespflegepersonen an die Gehaltssteigerungen angepasst und grundsätzlich dynamisiert werden, soll mit einer Beschlussvorlage in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 05.11.2019 erfolgen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 -)
- Verwandter Antrag: Überarbeitung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses, des Kinder- und Jugendhilfeausschusses sowie des Kulturausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 26.09.2019
- 18.: 13er Bürger- und Kulturtreff - Inbetriebnahme der integrierten Quartierseinrichtung am Quartiers-/ Bürgerplatz des Areals der ehemaligen Prinz-Eugen-Kaserne 13. Stadtbezirk Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Realisierung der sozialen Einrichtungen des 13er Bürger- und Kulturtreffs voranzutreiben. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, über eine Trägerschaftsausschreibung für die genannten sozialen Einrichtungen (Alten- und Service-Zentrum, Familientreff, Nachbarschaftstreff) eine gemeinsame Trägerin/einen gemeinsamen Träger zu suchen und dem Stadtrat das Ergebnis zu gegebener Zeit vorzulegen. 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. 4. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Realisierung der kulturellen Einrichtung des 13er Bürger- und Kulturtreffs voranzutreiben. 5. Zuschuss für die sozialen Einrichtungen Das Sozialreferat wird beauftragt, für den Zuschuss des Alten- und Service- Zentrums im 13er Bürger- und Kulturtreff die einmalig im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 in Höhe von 110.049 Euro und die dauerhaft ab dem Haushaltsjahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 440.198 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4310.700.0000.2). Das Sozialreferat wird beauftragt, für den Zuschuss des Familientreffs im 13er Bürger- und Kulturtreff die einmalig im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 in Höhe von 46.355 Euro und die dauerhaft ab dem Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - Höhe von 185.422 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4705.700.0000.5). Das Sozialreferat wird beauftragt, für den Zuschuss des Nachbarschaftstreffs im 13er Bürger- und Kulturtreff die einmalig im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 in Höhe von 22.364 Euro und die dauerhaft ab dem Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 89.457 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4705.700.0000.5). 6. Kulturelle Einrichtung 6.1 Anteilige Betriebskosten für die kulturelle Einrichtung, die bei der Integrierten Einrichtung anfallen (gem. Ziffer 4.5 im Vortrag) Das Kulturreferat wird beauftragt, die einmalig im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 9.471 Euro und die dauerhaft ab dem Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 37.884 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2022 bzw. 2023 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6.2. Zuschuss an den Kulturverein für Personal und Programmplanung Das Kulturreferat wird beauftragt, den Stadtrat mit der Entscheidung zur Finanzierung der spezifischen Aktivitäten des Kulturvereins (Personalkosten, Mittel für Programmarbeit etc.) rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Hauses mit einer gesonderten Beschlussvorlage zu befassen. 7. Sachkosten des Kommunalreferates Das Kommunalreferat wird beauftragt, die einmalig im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.750 Euro und die dauerhaft ab dem Jahr 2023 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro für die Betriebskosten des Gebäudes, worin die Kosten für die Tiefgaragenstellplätze enthalten sind, neu anzumelden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 3 - 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 26.09.2019
- 19.: Verkauf einer Eigentumswohnung mit Tiefgarage im 21. Stadtbezirk - Pasing-Obermenzing im Rahmen der Nachlassabwicklung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Der Miteigentumsanteil (MEA) 34,05/1.000 am FlSt. 146/0 Obermenzing verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 24 und der 1/21 Anteil am Miteigentumsanteil (MEA) 42/1.000 am FlSt. 146/0 Obermenzing verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 27 dargestellten Tiefgarage ist im Benehmen mit dem Kommunalreferat an den Meistbietenden, mindestens jedoch zu dem noch zu ermittelnden Verkehrswert zu veräußern. 2. Das Kommunalreferat wird gebeten, die nach Ziffer 1 des Antrags beschlossene Veräußerung durchzuführen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 20.: Mieterbeirat Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirkes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Frau Rosado-Palminha wird als stimmberechtigtes Mitglied in den Mieterbeirat berufen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 21.: Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) Zweckentfremdungssatzung überarbeiten und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
- 22.: Erlass der Satzungen für Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung und Gebührensatzung Wohnprojekte)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Die Benutzungssatzung für Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die Gebührensatzung für Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Gebührensatzung Wohnprojekte) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 26.09.2019
- 23.: Moderne Bestattungskultur in einer weltoffenen Stadt I bis VII
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 25.09.2019
- 24.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2145 Otto-Hahn-Ring nördlich, Carl-Wery-Straße östlich (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 57ag, Nr. 57ah, Nr. 57af ) - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss - B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes und weiteres Vorgehen C) Wohnungen bauen und Grün schützen – das geht so: II Vielseitige Nutzung des Siemens-Parkplatzes in Neuperlach mit Wohnen und Arbeiten
- 25.: a) Mieterschutz - Fünf Euro Höchstmiete auch in München möglich?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019
- Verwandter Antrag: Mieterschutz – Fünf Euro Höchstmiete auch in München möglich?
- Verwandter Antrag: Beispiel Wien: Mehr geförderte Wohnungen bauen durch Festsetzung in Bebauungsplänen
- Verwandter Antrag: Auf städtischem Grundstück maximal 7 Euro Miete
- 26.: München Modell und Förderung von Baugemeinschaften und partizipativen Wohnformen a) Wohnungseigentum fördern und stärken: München Modell Eigentum erweitern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Die Grundstücksvergabe an Baugemeinschaften erfolgt künftig als Regelfall im kommunalen Förderprogramm München Modell-Eigentum (anstelle wie bisher üblich überwiegend im freifinanzierten Wohnungsbau und mit geringem Anteil an München Modell-Eigentum). 2. Dazu wird der gemäß Stadtratsbeschluss vom 15.11.2016 „Wohnen in München VI“, Beschlussziffer 7 i. V. m. Beschlussziffer 15 vorgesehene Anteil von 10 % der freifinanzierten städtischen Flächen für Baugemeinschaften künftig als München Modell-Eigentum vergeben. Damit wird der Anteil des München Modells bei den städtischen Flächen von bisher 20 % auf 30 % erweitert. 3. Die Beschlussziffer 15 des Stadtratsbeschlusses vom 15.11.2016 „Wohnen in München VI“ wird deshalb wie folgt neu gefasst: „Die in „Wohnen in München IV“ festgelegten Förderquoten auf städtischen Flächen werden wie folgt geändert: grundsätzlich 60 % (bisher 50 %) geförderter Wohnungsbau, davon 30 % für den geförderten Mietwohnungsbau-EOF, 30 % (bisher 20 %) für das München Modell (davon grundsätzlich 20 % für das München Modell-Miete und -Genossenschaften und 10 % für das München Modell-Eigentum für Baugemeinschaften). Die restlichen 40 % der städtischen Flächen werden für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) verwendet. In geeigneten Fällen (z.B. Kleinstgrundstücke, planerische Festsetzungen mit geringer Geschosszahl) kann von dieser Festlegung zu Gunsten des München Modell-Eigentum abgewichen werden.“ 4. Eine ausnahmsweise Vergabe von freifinanzierten Flächen an Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - Baugemeinschaften anstelle des München Modell-Eigentum bedarf einer gesonderten Stadtratsentscheidung, wobei Voraussetzung ist, dass im vorgesehenen Bereich der Grundstücksvergabe mindestens Flächen im selben Umfang für Baugemeinschaften im München Modell-Eigentum vergeben werden. 5. Die Einkommensgrenzen in den Programmen des München Modells werden in der Systematik wieder an die staatliche Wohnraumförderung gebunden. In der Höhe werden die Einkommensgrenzen in den Programmen des München Modells wie folgt neu festgelegt: Die Stufe IV (kommunale Einkommensgrenze) darf die staatliche Einkommensgrenze des Art. 11 BayWoFG (= Stufe III, Nr. 19.3 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 – WFB 2012) um 25 % (gerundet auf volle 100 €) überschreiten. Bei einer Änderung der staatlichen Einkommensgrenzen erhöht sich damit auch die Einkommensgrenze im München Modell. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für das München Modell-Eigentum entsprechend anzupassen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung einer Vertretung von Baugemeinschaften und der Mitbauzentrale München das Thema des Umgangs mit der Subventionshöhe beim München Modell-Eigentum zu prüfen, wobei die Zielrichtung ein Vorschlag an den Stadtrat für ein Erbbaurechtsmodell sein sollte. Bis zur Vorlage eines geeigneten Erbbaurechtsmodells wird für die bis dahin neu ausgeschriebenen Wohnungen im München Modell-Eigentum in den Grundstückskaufverträgen ein Vorkaufsrecht vereinbart. 8. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Angemessenheit der Grundstückspreise für das München Modell-Eigentum unter Berücksichtigung der erhöhten Einkommensgrenzen zu überprüfen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 3 - 9. Die im Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 04957 von der FDP-HUT Stadtratsfraktion vom 06.02.2019 geforderte Anpassung der Miete im Programm München Modell-Miete im Abstand von je drei Jahren bei Erhöhung des Einkommens des Mieterhaushaltes wird abgelehnt. 10. „Genossenschaftsähnliche Wohnprojekte“ nach Art der Mietshäuser-Syndikate können sich künftig bei den Grundstücksausschreibungen und im Rahmen des Flächenkontingents für die Zielgruppe der „Baugenossenschaften (e.G.)“ mit bewerben. Voraussetzung ist dabei eine Organisationsform, die satzungsmäßig und dauerhaft eine auf die Interessen der Nutzer und Nutzerinnen bzw. der Mieter und Mieterinnen ausgerichtete Selbstverwaltung und eine nicht gewinnorientierte Bewirtschaftung der Wohnungen im Sinne des Genossenschaftswesens sicherstellt. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03959 von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl und Herrn Stadtrat Johann Sauerer vom 04.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04049 von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl und Herrn Stadtrat Walter Zöller vom 04.05.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04721 von der Fraktion DIE GRÜNEN/ RL vom 30.11.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / A 4882 von der Fraktion DIE GRÜNEN/ RL vom 23.01.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 15. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04957 von der FDP-HUT Stadtratsfraktion vom 06.02.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 16. Der Antrag Nr. 14-20/ A 05243 von der Fraktion DIE GRÜNEN/ RL vom Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 4 - 16.04.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Wohnungseigentum fördern und stärken: München Modell Eigentum erweitern
- Verwandter Antrag: Wohnungsbau durch Baugemeinschaften
- Verwandter Antrag: Neue Konditionen für die Vergabe städtischer Grundstücke an Baugemeinschaften
- Verwandter Antrag: Miethäuser-Syndikate bei der Vergabe von städtischen Grundstücken berücksichtigen
- Verwandter Antrag: München-Modell - stärkere einkommensorientierte Förderung
- Verwandter Antrag: Bezahlbare Bodenpreise auch für Baugemeinschaften
- 27.: Mobilität in Deutschland 2017 (MiD) Haushaltsbefragung zum Alltagsverkehr in München Ergebnisse
- 28.: Strukturelles Umsetzungskonzept für die Verwirklichung verkehrlicher Maßnahmen unter Verwendung von Stellplatzablösemitteln a) Erfahrungen mit der Umsetzung der Beschlüsse vom 23.11.2005 und 14.12.2016 b) Entwicklung des Sonderpostens „Stellplatzablöse“ und Mittelverwendung 01.07.2014 - 31.12.2017 c) „Stellplatzablösemittel sinnvoll verwenden – mehr Sorgfalt beim 2000-Stellplätze-Programm“,
- 29.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ 2017-2021 A) Fortschreibung des Konzeptionellen Mietwohnungsbau B)Stadtratsanträge a)“Genossenschaftliches Bauen in Freiham - Grundstücksvergabe“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019
- Verwandter Antrag: Genossenschaftliches Bauen in Freiham - Grundstücksvergabe
- Verwandter Antrag: Konzeptionellen Mietwohnungsbau zügig weiterentwickeln
- Verwandter Antrag: Bezahlbaren Wohnraum im Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) auf städtischen Liegenschaften ermöglichen
- 30.: Umsetzung des 5-Hektar-Ziels in Bayern; Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Flächensparen; Stellungnahme der Landeshauptstadt München
- 31.: Ergebnisse der Baulandkommission Forderungen der Landeshauptstadt München
- Bestätigung eines Beschlüsses des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 17.09.2019
- 32.: Weiterentwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung Befristete Übergangsfinanzierung für Mittagsbetreuungen im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung Einheitlicher Essenspreis für die Mittagsverpflegung - Mehrkostenausgleich Finanzierung der Weiterqualifizierungsmaßnahmen für das Personal von Mittagsbetreuungen zur „Ergänzungskraft für Schulkindbetreuung“ Hausaufgabenbetreuung durch Hausaufgabenhilfe/Projekt Help&Learn/Help&Learn Plus - Ausweitung auf die Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung Stellenplanmäßiger Zielanstellungsschlüssel für Einrichtungen der Kooperativen Ganztagsbildung in städtischer sowie freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft - anerkennungsfähige Ausgaben im Rahmen des Defizitvertags
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Den Ausführungen zur Ausgestaltung und Höhe einer befristeten Übergangsfinanzierung für auslaufende Mittagsbetreuungen an Standorten, an denen die Kooperative Ganztagsbildung eingeführt wird, wird zugestimmt (siehe Ziffern 2 bis 4 des Vortrags). 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die befristete Übergangsfinanzierung für Mittagsbetreuungen an Standorten, an denen die Kooperative Ganztagsbildung eingeführt wird, die Kosten für das Jahr 2020 in Höhe von 232.700 € jährlich (siehe Ziffer 7.3 und 7.4 des Vortrags) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 befristet bis zum Haushaltsjahr 2024 anzumelden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Hausaufgabenbetreuung durch Hausaufgabenhilfe/Help&Learn/Help&Learn Plus auf Standorte der Kooperativen Ganztagsbildung in städtischer sowie freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft auszuweiten (siehe Ziffer 6 und 7.2. des Vortrags). 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Kosten für die Erweiterung der Hausaufgabenbetreuung durch Hausaufgabenhilfe/ Help&Learn/ Help&Learn Plus für das Jahr 2020 in Höhe von 80.000 € (siehe Ziffer 7.3 und 7.4 des Vortrags) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 befristet bis zum Haushaltsjahr 2024 anzumelden. 5. Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich ab dem Haushaltsjahr 2020 befristet Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - bis zum Haushaltsjahr 2024 um bis zu 264.700 € jährlich (siehe Ziffer 7.3 und 7.4 des Vortrags), davon sind 264.700 € jährlich zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtung für Kinder erhöht sich ab dem Haushaltsjahr 2020 befristet bis zum Haushaltsjahr 2024 um bis zu 16.000 € jährlich (siehe Ziffer 7.3 und 7.4 des Vortrags), davon sind 16.000 € jährlich zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 7. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nicht-städtischer Trägerschaft erhöht sich ab dem Haushaltsjahr 2020 befristet bis zum Haushaltsjahr 2024 um bis zu 32.000 € jährlich (siehe Ziffer 7.4 des Vortrags), davon sind 32.000 € jährlich zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 8. Die in den Ziffern 2 bis 4 des Vortrags dargestellte Übergangsfinanzierung wird ab dem Schuljahr 2019/20 für alle Mittagsbetreuungen an Schulstandorten, an denen die Kooperative Ganztagsbildung eingeführt wird, für jeweils bis zu drei Jahren gewährt. 9. Der Einführung des Mehrkostenausgleichs für die Mittagsverpflegung von Kindern der auslaufenden Mittagsbetreuungen an Standorten, an denen die Kooperative Ganztagsbildung eingeführt wird, wird zugestimmt (siehe Ziffer 9 des Vortrags). 10.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie unter Ziffer 10 im Vortrag der Referentin aufgeführt, ein mögliches anerkanntes Defizit zu übernehmen. 11. Der Stadtrat stimmt zu, dass der städtische Träger als Ganztagskooperationspartner für den auslaufenden offenen Ganztag und Deutschklassen tätig sein kann. Die Finanzierung erfolgt durch einen Vertrag Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 3 - mit der Regierung von Oberbayern. 12.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter Ziffer 10.3 im Vortrag der Referentin aufgeführten Modalitäten zum stellenplanmäßigen Zielanstellungsschlüssel umzusetzen. 13.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter Ziffer 10.4 im Vortrag der Referentin aufgeführte Ergänzung zur Bemessungsgrundlage für das pädagogische Personal umzusetzen. 14.Der Finanzierung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die der städtische Träger als Ganztagskooperationspartner aus dem Referatsbudget übernimmt, wird - wie unter Ziffer 10.5 im Vortrag der Referentin aufgeführt - zugestimmt. 15.Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Rahmen der Modellphase der Kooperativen Ganztagsbildung - wie unter Ziffer 12 des Vortrags beschrieben - Anpassungen, die im Rahmen des vorhandenen Budgets des Referats für Bildung und Sport getragen werden können, auf dem Büroweg zu vollziehen. In diesem Rahmen sind Abweichungen von bisherigen Festlegungen möglich („Experimentierklausel“). 16.Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum weiteren Ausbau des Modellprojekts der Kooperativen Ganztagsbildung - wie unter Ziffer 13 des Vortrags beschrieben - zur Kenntnis und beauftragt das Referat für Bildung und Sport mit dem Freistaat Bayern in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel der Realisierung dementsprechend weiterer Modellstandorte. 17.Der Antrag Nr. 14 - 20 / A 04831 von Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Dr. Reinhold Babor, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Nicola Mayerl, Frau StRin Dorothea Wiepcke vom 21.12.2018 ist geschäftsordnungsmäßig behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 4 - 18.Der Antrag Nr. 14 - 20 / A 05399 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Dorothea Wiepcke, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 22.05.2019 ist geschäftsordnungsmäßig behandelt. 19.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss vom 18.09.2019
- 33.: Nutzungsbedingungen für die städtischen Schulsportanlagen Evaluation und Optimierung der Vergabe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Der Bildungs- und Sportausschuss nimmt die Ergebnisse der Evaluation zur Belegung der städtischen Schulsportanlagen zur Kenntnis. 2. Der Bildungs- und Sportausschuss stimmt den Belegungsgrundsätzen und Vergabekriterien für die städtischen Schulsportanlagen gemäß Ziffer 1.3 der Beschlussvorlage zu. 3. Der Bildungs- und Sportausschuss nimmt die Ergebnisse der Befragung der Technischen Hausverwaltungen zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zum weiteren Vorgehen gemäß Ziffer 1.4 der Beschlussvorlage zu. Insbesondere wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, im Einzelfall zu prüfen, ob die Technischen Hausverwaltungen von der Verpflichtung befreit werden können, die an den Schulanlagen befindlichen Dienstwohnungen zu beziehen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die für eine eigenverantwortliche Nutzung der Sportanlagen notwendigen technischen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen. 5. Der Bildungs- und Sportausschuss stimmt den Regelungen zur Zulassung von Übernachtungen in Schulsporthallen gemäß Ziffer 2.3 der Beschlussvorlage zu. 6. Der Bildungs- und Sportausschuss stimmt hiermit der bisherigen Verwaltungspraxis zu, die im Beschluss vom 02.07.2003 festgelegten Entgelte weiterhin als Brutto-Endbeträge zu behandeln. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt zu prüfen, ob die bestehenden IT-Verfahren dahingehend zu erweitern / zu entwickeln sind, dass - die Belegung einer jeden Sportanlage online dargestellt und zuverlässig von Interessierten gefunden wird, - kurzfristig offene Zeiten aktiv zur Buchung durch Vereine und Sportgruppen angeboten werden (digitales schwarzes Brett), - eine durchgängige Online-Buchung inklusive Bezahlvorgang ohne zusätzliche analoge Formulare etc. ermöglicht wird. 8. Die Anträge Nr. 02-08 / A 03567 von Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Angelika Gebhardt, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Diana Stachowitz, Frau StRin Sabine Krieger, Frau StRin Jutta Koller vom 08.03.2007 Nr. 08 – 14 / A 01408 von Frau StRin Ursula Sabathil, Herrn StR Tobias Weiß, Herrn BM Josef Schmid vom 11.03.2010 Nr. 08 – 14 / A 04025 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Frau StRin Jutta Koller, Frau StRin Sabine Krieger, Frau StRin Anja Berger vom 13.02.2013 Nr. 08-14 / A04265 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 21.05.2013 Nr. 14 – 20 / A 01138 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk vom 29.06.2015 Nr. 14 – 20 / A 01245 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Beatrix Zurek, Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 3 - Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk vom 23.07.2015 Nr. 14 – 20 / A 03935 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk vom 23.03.2018 Nr. 14 – 20 / A 04797 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 14.12.2018 Nr. 14 – 20 / A 05500 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 13.06.2019 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 14 – 20 / A 04798 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 14.12.2018 bleibt aufgegriffen. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 18.09.2019
- 34.: Stahlgruber-Stiftung - Ergebnis und Auswirkungen des gerichtlichen Verfahren sowie Auftrag zur Neuausrichtung der Stahlgruber-Stiftung in eine Förderstiftung und Neuordnung der Stiftungsgremien
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Schulungsbetrieb der Stahlgruber-Stiftung bis auf Weiteres einzustellen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Umwandlung der Stahlgruber-Stiftung in eine überwiegende Förderstiftung vorzubereiten. Zu diesem Zweck ist eine Novellierung der Stiftungssatzung sowie Neuordnung der Stiftungsgremien zu erarbeiten, die dem Stadtrat der Landeshauptstadt München in einem Folgebeschluss zur Entscheidung vorgelegt werden. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 24.09.2019
- 35.: Neuregelung des Vergabeverfahrens für städtische Gewerbeflächen im Rahmen der Gewerbeförderung und der gewerblichen Bindungen 1. Neues Vergabeverfahren für städtische Gewerbeflächen: wirtschaftliche und ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses vom 19.09.2019
- 36.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Baufeldfreimachung Recyclingkonzept 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die Abbruchmaßnahmen in der Bayernkaserne erfolgen mit der Maßgabe, dass die mineralischen Bauabfälle durch das Kommunalreferat (KR) vor Ort soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar und rechtlich zulässig aufbereitet werden, um als Sekundärbaustoffe wiederverwertet zu werden. Das KR wird beauftragt, den öffentlichen und privaten Bauherren einen Baustoffkatalog hinsichtlich Art, Menge und Zeitraum der möglichen Verfügbarkeit auszuhändigen. 3. Das Baureferat und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden gebeten, auf Basis des Baustoffkatalogs (Ziffer 2) zu prüfen, ob beim Neubau städtischer Bauwerke in der Bayernkaserne Recycling-Beton eingesetzt werden kann. 4. Das Baureferat wird gebeten zu prüfen, ob auf Basis des Baustoffkatalogs (Ziffer 2) im Neubaugebiet Bayernkaserne beim Straßen- und Landschaftsbau Sekundärbaustoffe eingesetzt werden können. 5. Das Baureferat wird gebeten zu prüfen, ob im Neubaugebiet Bayernkaserne bei der Gestaltung von Grünflächen geeignetes Material aus der Baufeldfreimachung für die Erstellung eines Rodelhügels oder für Lärmschutzwälle verwendet werden kann. 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 01.10.2019
- 37.: Standorte für die Strandveranstaltung ab 2020; Auswahlverfahren für die Jahre 2020 bis 2022
- 38.: Parken für Hebammen in der Wochenbettbetreuung kostenfrei machen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Wie im Vortrag beschrieben, werden die Gebühren für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an Soziale Dienste und an Ärztinnen und Ärzte auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand in Höhe von 30 € pro Jahr reduziert. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Reduzierung der Einnahmen durch die Senkung von Verwaltungsgebühren i. H. v. rund 148.000 € ab dem Jahr 2020 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04554 der Stadtratsfraktion der SPD vom 17.10.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 01.10.2019
- 39.: Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschädenrisiken der Landeshauptstadt München; Fortschreibung des Versicherungskonzepts 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Fortschreibung des Versicherungskonzepts der Landeshauptstadt München wird mit Wirkung ab 01.10.2019 beschlossen. 3. Die Richtlinien für die Personen- und Sachschadenversicherungen der Landeshauptstadt München vom 15.12.2010 werden aufgehoben. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 40.: Preisgünstigen Mietwohnraum in München sichern I – faire Vermieter unterstützen: fiktive Mieten bei der Erbschaftssteuer abschaffen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit aller Kosten auch dann gegeben ist, wenn die Miete unter 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. 2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer gesenkt oder erlassen werden kann, wenn sich der Vermieter zu sozialen Vermietungskonzepten verpflichtet. 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Steuergesetze so geändert werden, dass sie nicht eine weitere Steigerung der Miete verursachen. Hierzu soll insbesondere § 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz dahingehend angepasst werden, dass die Trennung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Miete bei Vermietung an fremde Dritte künftig auch dann unterbleibt, wenn die vom Vermieter verlangte Miete nicht 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. 4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sämtliche für die Gestaltung von Mietpreisen für Immobilien geltenden Gesetze in Einklang gebracht werden. 5. Die Anträge Nr. 14-20 / A 04973, Nr. 14-20 / A 04974 und Nr. 14-20 / A 04975 von Herrn BM Manuel Pretzl vom 11.02.2019 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04979 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Jens Röver, Frau StRin Ulrike Boesser vom 11.02.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05127 von Herrn StR Dr. Michael Mattar, Herrn StR Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Herrn StR Wolfgang Zeilnhofer, Frau StRin Gabriele Neff, Herrn StR Thomas Ranft vom 25.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Austritt von Stadtrat Alexander Reissl aus der SPD-Fraktion und Eintritt in die CSU-Fraktion
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.10.2019 (1. Aufgrund des Übertritts von Herrn Stadtrat Alexander Reissl von der SPD-Fraktion zur CSU-Fraktion erhält die CSU-Fraktion einen Sitz im Planungsausschuss. DIE LINKE und die ÖDP erhalten jeweils keinen eigenen Sitz mehr, d.h. die Ausschussgemeinschaft ÖDP/DIE LINKE ist wieder zulässig und erhält einen Sitz im Planungsausschuss. 2. Aufgrund seines Übertritts von der SPD-Fraktion zur CSU-Fraktion scheidet Herr Stadtrat Alexander Reissl aus allen Ausschüssen aus, für die er von der SPD-Fraktion als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied benannt ist. 3. Herr Stadtrat Alexander Reissl wird für alle Ausschüsse als stellvertretendes Mitglied für die CSU-Fraktion gemäß alphabetischer Reihenfolge berufen. 4. Besetzung Planungsausschuss 4.1. Als Mitglied für die ÖDP wird Herr Stadtrat Tobias Ruff abberufen. Als stellvertretendes Mitglied für die ÖDP wird Frau Stadträtin Sonja Haider abberufen. 4.2. Als Mitglied für DIE LINKE wird Frau Stadträtin Brigitte Wolf abberufen. Als stellvertretendes Mitglied für DIE LINKE wird Herr Stadtrat Cetin Oraner abberufen. 4.3. Als Mitglied für die AG ÖDP/ DIE LINKE wird Frau Stadträtin Brigitte Wolf berufen. Als stellvertretende Ausschussmitglieder werden die übrigen Stadtratsmitglieder der AG ÖDP/ DIE LINKE in alphabetischer Reihenfolge berufen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 02. Oktober 2019 - 2 - 4.4. Herr Stadtrat Frieder Vogelsgesang wird für die CSU-Fraktion berufen. 5. Besetzung Bauausschuss /Stadtentwässerungsausschuss Herr Stadtrat Frieder Vogelsgesang wird abberufen und Herr Stadtrat Alexander Reissl wird berufen. 6. Besetzung Ältestenrat Herr Stadtrat Alexander Reissl wird aus dem Ältestenrat abberufen. Für die SPD-Fraktion gehören Frau Stadträtin Verena Dietl, Herr Stadtrat Christian Müller, Frau Stadträtin Bettina Messinger und Herr Stadtrat Christian Vorländer dem Ältestenrat an. Deren Vertreterinnen und Vertreter sind Frau Stadträtin Anne Hübner, Herr Stadtrat Jens Röver und Frau Stadträtin Kathrin Abele. 7. In den Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft wird von der SPD-Fraktion berufen: Herr Stadtrat Christian Müller. 8. In den Bauausschuss / Stadtentwässerungsausschuss wird von der SPD-Fraktion berufen: Frau Stadträtin Verena Dietl. 9. In den Kommunalausschuss wird von der SPD-Fraktion berufen: Frau Stadträtin Verena Dietl. 10. Verwaltungsbeiratsgebiete Es wird keine Neuberechnung von Verwaltungsbeiratsgebieten durchgeführt. 11. Der Dringlichkeitsantrag Nr. 14-20 / A 06012 von Herrn BM Manuel Pretzl vom 01.10.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Erstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Bayerischen Verwaltungsgericht München für die Amtsperiode 2020 bis 2025
- A.2.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 2. Stadtbezirk Ludwigvorstadt-Isarvorstadt Ehrengutstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- A.3.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
- A.4.: A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 10. Stadtbezirk Moosach Ehrenbreitsteiner Straße Vorabentscheidung B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Linprunstraße Vorabentscheidung C) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe Ganghoferstraße Vorabentscheidung D) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg Richelstraße Vorabentscheidung
- A.5.: Stadtweites Workforce Management System (WFM)
- A.6.: Preiswesen der Landeshauptstadt München Vergabe des Geschwister-Scholl-Preises 2019
- A.7.: Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH Aktueller Stand der baulichen Erweiterungen der Klinik und der Planungen zur Erweiterung des Pflegeheims
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 25.09.2019
- B.1.: Stadtweites Workforce Management System (WFM)
- B.2.: Beschaffung einer Softwarelösung zur Antragsbearbeitung für das Amt für Ausbildungsförderung (AFASOFT)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 26.09.2019
- B.3.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Sozialausschusses vom 26.09.2019
- B.4.: Errichtung der rechtsfähigen Karl und Anneliese Hofmeister-Stiftung Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung
- B.5.: Errichtung der rechtsfähigen Münchner in Not - Josef Haider-Stiftung Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 26.09.2019
- B.6.: Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH Aktueller Stand der baulichen Erweiterungen der Klinik und der Planungen zur Erweiterung des Pflegeheims
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 24.09.2019
- B.7.: Stadtwerke München GmbH Photovoltaik-Bestandsparks in Deutschland Gesellschaftsgründungen
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Bauausschusses vom 17.09.2019
- B.8.: Fuß- und Radwegbrücke über die zentrale Bahnachse am S-Bahn-Haltepunkt Donnersbergerbrücke Klageermächtigung
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Stadtentwässerungsausschusses vom 17.09.2019
- B.9.: Jahresabschlussprüfung der Münchner Stadtentwässerung für das Geschäftsjahr 2019 Bestellung des Abschlussprüfers gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 9 Betriebssatzung MSE
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 19.09.2019
- B.10.: Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen beim Abfallwirtschaftsbetrieb München
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 19.09.2019
- B.11.: Besetzung des Umlegungsausschusses a) stellvertretende Vermessungssachverständige b) Bewertungssachverständiger c) stellvertretender Bewertungssachverständiger
- B.12.: Erwerb von Teileigentum (Haus für Kinder) 13. Stadtbezirk Bogenhausen - Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2019-2023 - Finanzierung
- B.13.: Übertragung eines Grundstücks 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Änderung der Beschlüsse des Kommunalausschusses vom 21.06.2016 und der Vollversammlung vom 20.07.2016
- B.14.: Verkauf von Grundstücken 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- B.15.: Tausch von Grundstücksteilflächen 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
- B.16.: Tausch von Teilflächen 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
- B.17.: Erwerb eines Hauses für Kinder im Teileigentum 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing
- B.18.: Erwerb einer Kinderkrippe im Teileigentum 25. Stadtbezirk Laim
- B.19.: Erwerb eines Grundstücks 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses gemeinsam mit dem Kommunalausschuss vom 19.09.2019
- B.20.: Münchner Volkstheater GmbH (MVT) - Betriebszuschussbedarf 2020/2021 - Erstausstattung / Ersteinrichtung Investitionszuschuss 2020/2021 - Kosten für Inbetriebnahme 2020 und 2021 - Kosten für Planung und Teilausbau der Gastronomie Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2019–2023 - Das Volkstheater dauerhaft sichern - auch alternative Standorte prüfen
- Verwandter Antrag: Das Volkstheater dauerhaft sichern - auch alternative Standorte prüfen
- Verwandter Antrag: Standortgutachten und Machbarkeitsstudie für das Münchner Volkstheater
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kreisverwaltungsausschusses vom 01.10.2019
- B.21.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Kreisverwaltungsreferat; Veränderung der stellvertretenden Leitungsposition der Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten sowie der Leitung der Abteilung 1 Bezirksinspektionen in der Hauptabteilung III
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 19.09.2019
- 22.: A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 4. Stadtbezirk Schwabing-West Hohenzollernplatz / Mittermayrstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Hiltensperger Straße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen