Vollversammlung (2019-06-26 09:00:00)
Datum: | 26.06.2019, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Vereidigung von Herrn Stadtrat Sven Wackermann
- A.2.: Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen und Verwaltungsbeiratsgebieten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Kinder- und Jugendhilfeausschuss Frau Stadträtin Birgit Volk wird abberufen. Frau Stadträtin Julia Schönfeld-Knor wird berufen. 2. Kreisverwaltungsausschuss Frau Stadträtin Julia Schönfeld-Knor wird abberufen. Herr Stadtrat Horst Lischka wird berufen. 3. Kulturausschuss Herr Stadtrat Horst Lischka wird abberufen. Frau Stadträtin Renate Kürzdörfer wird berufen. 4. Verwaltungsbeirat der Stadtkämmerei, HA I – Grundsatzabteilung, Stellvertretung Herr Stadtrat Gerhard Mayer wird abberufen. Frau Stadträtin Verena Dietl wird berufen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.3.: Münchenzulage / Jobticket Wer viel für München leistet, muss sich München auch leisten können: Die Münchenzulage verdoppeln !
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Tarifbeschäftigten der Landeshauptstadt München sollen ab dem 01.01.2020 zum Ausgleich der hohen Lebenshaltungskosten folgende, nicht dynamisierte, Zulagen erhalten: Die bisherigen berechtigten Empfänger der Münchenzulage sollen ab 01.01.2020 folgende Beträge erhalten: Grundbetrag: 270,00 Euro (140,00 Euro für Auszubildende und Studierende) Kinderbetrag: 50,00 Euro pro Kind Alle anderen Tarifbeschäftigten (TVöD) sollen ab 01.01.2020 folgende Beträge erhalten: Grundbetrag: 135,00 Euro Kinderbetrag: 25,00 Euro pro Kind Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt und ermächtigt, beim Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) die Genehmigung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen einzuholen und baldmöglichst eine entsprechende Tarifvereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di abzuschließen, die dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt wird. Detailfragen sind im Büroweg zu bearbeiten. 3. Das Personal- und Organisationsreferat prüft im Einvernehmen mit der Münchner Stadtentwässerung, ob und inwieweit eine tarifliche Regelung zur Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - A 3 (Münchenzulage / Jobticket) Münchenzulage (Ziffer 2) auch für Beschäftigte, auf deren Arbeitsverträge der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung findet, getroffen werden soll. 4. Ab 01.01.2020 erhalten alle städtischen Beschäftigten, die sich in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinden, auf Antrag bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort die Kosten für eine „IsarCardJob“ für die Tarifzone M im Jahres-Abonnement mit jährlicher Zahlungsweise zuzüglich der anfallenden Servicepauschale als Fahrkostenzuschuss. Beschäftigte in Berufen und Berufsgruppen, bei denen Schwierigkeiten bzw. zu erwartende Schwierigkeiten in der Personalgewinnung bzw. im Personalerhalt bestehen (Mangelberufe i.S. § 5 Abs. 1 Nr. 4 der Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte) sowie städtische Nachwuchskräfte erhalten darüber hinaus einen Zuschuss in Höhe der günstigsten Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr, höchstens bis zur Höhe der maximalen Kosten einer „IsarCardJob“ (M-6) im Jahres-Abonnement mit jährlicher Zahlungsweise zuzüglich der Servicepauschale. Beschäftigten, die nach den bis 31.12.2019 geltenden Fahrkostenzuschussrichtlinien einen Zuschuss erhalten, wird Bestandsschutz gewährt. Sie können wählen, ob sie den Zuschuss in der bisherigen Form beibehalten oder einen Zuschuss nach den neuen Regelungen erhalten wollen. Das Personal- und Organisationsreferat wird ermächtigt, die sich aus diesem Beschluss ergebenden Vollzugsregelungen im Büroweg zu treffen und anzupassen, insbesondere durch entsprechende Änderung der Fahrkostenzuschussrichtlinien. Auch künftige Anpassungen der Vollzugsregelungen sind davon erfasst. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - A 3 (Münchenzulage / Jobticket) Die vor diesem Beschluss ergangenen Beschlüsse zum Thema Fahrkostenzuschüsse werden mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. 5. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die erforderlichen Finanzmittel i.H.v. 19,02 Millionen Euro für den Haushalt 2020 anzumelden. 6. neu: Der Stadtrat bekräftigt seinen Willen, dass auch die Tarifpartner der städtischen Beschäftigungsgesellschaften prüfen sollen, ob ebenfalls durch die Anhebung der Münchenzulage die Einkommen der Beschäftigten in der kommunalen Daseinsvorsorge verbessert werden können. 7. Neu: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich weiterhin beim Freistaat einzusetzen, die Münchenzulage auch für die Beamtinnen und Beamten zu verdoppeln. 8. Neu: Die Fachreferate werden aufgefordert, auch den Zuschussnehmerinnen zu ermöglichen, die Münchenzulage für ihre Beschäftigten zu erhöhen. 9. Neu: Die Fachreferate werden aufgefordert, auch den Zuschussnehmerinnen zu ermöglichen, eine Erweiterung des Fahrkostenzuschusses für die Beschäftigten zu gewähren. 10. Die Anträge Nr. 14-20/A 05288 von Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Vorländer vom 01.05.2019; Nr. 14-20/A 05317 von Herrn BM Manuel Pretzl vom 07.05.2019; Nr. 14-20/A 05328 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 08.05.2019 sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 4 - A 3 (Münchenzulage / Jobticket) 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Wer viel für München leistet, muss sich München auch leisten können: Die Münchenzulage verdoppeln!
- Verwandter Antrag: Kostenloses Job-Ticket für städtische Beschäftigte
- Verwandter Antrag: Verdoppelung der Münchenzulage – Höhere Einkommensstufen gerecht anpassen!
- A.4.: Ausweitung der Bewerbung um die Ausrichtung des UEFA Champions League Finales der Herren auf die Jahre 2021 und 2022 in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 ((gegen die Stimmen von die Grünen - rosa liste, von DIE LINKE., der ÖDP, von FDP - HUT, BIA und StRin Sabathil) 1. Der Stadtrat nimmt die im Vortrag dargestellte Kostenschätzung im Falle der Ausrichtung des Champions League Finales 2022 in München zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat stimmt einer Ausweitung der Bewerbung um das UEFA Champions League Finale 2021 der Herren auf das Jahr 2022 zu. 3. Der Stadtrat stimmt der Verlängerung der Verpflichtungs- und Garantieerklärung der getätigten Bewerbung für 2021 auf 2022 zu. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Generalsanierung und Umbau des Münchner Stadtmuseums am St.-Jakobs-Platz 1 1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel Teil A: Generalsanierung und Umbau Projektkosten (Kostenobergrenze) 183.470.000 Euro Teil B: Neukonzeption: Neugestaltung Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Vermittlungsbereiche sowie Ersteinrichtung Kosten Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Vermittlungsbereiche und Ersteinrichtung (Kostenobergrenze) 19.700.000 Euro davon Ersteinrichtungskosten 3.900.000 Euro Teil C: Interimsbetrieb und Depoterweiterung 1. Genehmigung des endgültigen Nutzerbedarfsprogramms (Teil A) 2. Projektauftrag (Teil A und B) 3. Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2019-2023 4. Interimsbetrieb und Depoterweiterung (Teil C) Das „materielle Gedächtnis“ der Stadt ist schon wieder zu klein – Depoterweiterung in Freimann notwendig!
- A.6.: Mehrung von Umlegungsverfahren; notwendiger Personalbedarf im Kommunalreferat
- A.7.: Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München Bericht zu Wohnungsleerständen zum 31.12.2018 Entwicklung der Wohnungsleestände seit dem 01.01.2018 Vollzug des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2013 Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Leerstandsbericht zum 31.12.2018 gemäß Ziffer 1 des Vortrags mit den Anlagen 1 bis 3 sowie den Veränderungen gegenüber dem Bericht an die Vollversammlung des Stadtrates am 06.06.2018 wird Kenntnis genommen. 2. Die Referate mit Immobilienbesitz und Beteiligungsgesellschaften bleiben weiterhin beauftragt, unnötigen Leerstand zu vermeiden. 3. Der Stadtrat beauftragt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kommunalreferat, das Sozialreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft, den nächsten Bericht zum Stichtag 31.12.2019 im ersten Halbjahr 2020 dem Stadtrat vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.8.: Saisonale Umnutzung von Straßenräumen a) Temporäre Interventionen im Öffentlichen Raum b) Zwei Ansätze temporärer Interventionen im Straßenraum c) Behandlung der Anträge und Empfehlungen ...
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 ((Ziffern 2, 3, 5, 7, 8 und 9 gegen die Stimmen von CSU, BAYERNPARTEI, StRin Sabathil und BIA, Ziffer 10 gegen die Stimmen von FDP, BAYERNPARTEI, StRin Sabathil und BIA, im Übrigen gegen die Stimmen von BAYERNPARTEI, StRin Sabathil und BIA) 1. Der Stadtrat beschließt die Auswahl und Festlegung der beiden Pilotprojekte für eine saisonale Umnutzung von Straßenräumen im Umfeld der Schwanthalerstraße und am Alpenplatz und damit einhergehend den weiteren Verfahrensablauf hinsichtlich der Bearbeitung und Umsetzung sowie den angedachten Zeitraum der Pilotphase. Die Margarete-Schütte-Lihotzky-Straße (Schwabing-Freimann) vor den DomagkAteliers, die Türkenstraße zwischen Schelling- und Blütenstraße (Maxvorstadt) und die Fallmerayerstraße bis Helmut-Fischer-Platz (Schwabing-West) werden als Pilotprojekte für die "Summer Streets" geprüft. Zur konkreten Ausgestaltung wird der Stadtrat erneut befasst. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Westenriederstraße im Zuge der Gesamtkonzeption zur „Autofreien Altstadt“ aufzunehmen und zu berücksichtigen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Sommer 2020 temporäre Maßnahmen in der Westenriederstraße analog der temporären Eingriffe am Alpenplatz im Vorgriff auf die „Autofreie Altstadt“ vorzunehmen. 4. Das Baureferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kreisverwaltungsreferat das Pilotprojekt wie unter Punkt 3.1 Parklets beschrieben, durchzuführen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie dem Baureferat die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen für die im Kapitel 3.2 dargelegte zeitweise Sperrung des Straßenabschnitts am Alpenplatz anzuordnen. 6. Das Baureferat wird gebeten, das Pilotprojekt Parklets in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu evaluieren und dem Stadtrat vom Ergebnis zu berichten. Für die folgenden Jahre wird Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag eigenverantwortlich in ihrem Wohngebiet ein "Parklet" einzurichten und zu betreuen. Ein entsprechendes Regelwerk mit Nutzungsvereinbarung wird erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. 7. Das Baureferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Pilotversuch zur temporären Umgestaltung des Alpen- und des Edelweißplatzes wie unter 3.2 beschrieben durchzuführen. Von den Ergebnissen wird das Baureferat dem Stadtrat berichten und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich einer Umgestaltung des Alpen- und des Edelweißplatzes unterbreiten. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zum Pilotprojekt am Alpenplatz eine projektbegleitende, qualitative und quantitative Evaluation unter Zuschaltung eines externen Auftragnehmers bezüglich Erkenntnissen hinsichtlich zukünftiger ggf. stadtweiter temporärer, saisonaler Straßensperrrungen/-umnutzungen zu gewährleisten. Hinsichtlich der verkehrlichen Belange wird das Kreisverwaltungsreferat in die Evaluierung eingebunden. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ausgehend von den Ergebnissen der Evaluierung am Alpenplatz beauftragt, einen Grundsatzbeschluss für Auswahl, Priorisierung und Umsetzung saisonaler Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - Umnutzungen im Straßenraum zu erarbeiten und dem Stadtrat spätestens bis Mai 2020 zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu sind im Vorfeld sämtliche Bezirksausschüsse in einem stadtweiten Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Jahre 2020 ff. zu beteiligen. 10. Die Finanzierung der beiden Pilotprojekte in Höhe von insgesamt 160.000 € erfolgt aus der Nahmobilitätspauschale. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01383 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 21.09.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03982 Frau StRin Dr. Evelyne Menges, Herrn StR Sebastian Schall, Frau StRin Ulrike Grimm, Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Dr. Manuela Olhausen, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Christian Vorländer, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Gerhard Mayer, Herrn StR Cumali Naz vom 17.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03985 der ÖDP / DIE LINKE vom 17.04.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03059 von Herrn StR Gerhard Mayer, Frau StRin Ulrike Boesser vom 26.04.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 15. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04106 der ÖDP und DIE LINKE vom 17.05.2018 bleibt aufgegriffen. 16. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04123 der FDP-HUT Stadtratsfraktion vom 25.05.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 4 - 17. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04124 der FDP-HUT Stadtratsfraktion vom 25.05.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 18. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04177 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 14.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 19. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04178 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 14.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 20. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04274 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 06.07.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 21. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04378 Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Simone Burger, Herrn StR Gerhard Mayer, Herrn StR Jens Röver, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Christian Vorländer vom 09.08.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 22. Der Antrag Nr. 14–20 / A 05132 von Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Dorothea Wiepcke vom 26.03.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 23. Der Antrag Nr. 14-20 / B 04954 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing vom 12.06.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 24. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02076 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 – Obergiesing am 28.06.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 25. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02284 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.11.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 5 - 26. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02305 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.11.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 27. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02287 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 02 – Luwigsvorstadt-Isarvorstadt am 08.11.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. 28. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05505 „Summer Streets – Neue Standorte prüfen“ der Stadtratsfraktion der CSU vom 14.6.2019 ist damit aufgegriffen. Eine Terminverlängerung bis zum 31.12.2020 wird gewährt. 29. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05506 „Summer Streets – Gastronomie prüfen“ der Stadtratsfraktion der CSU vom 14.6.2019 ist damit aufgegriffen. Eine Terminverlängerung bis zum 31.12.2020 wird gewährt. 30. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.9.: Grundsatzbeschluss „Autofreie Altstadt" und "Altstadt-Radlring“ Es wird Zeit für einen Boulevard Sonnenstraße Antrag Nr. 08 - 14 / A 04619 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 09.09.2013 Autofreie Altstadt für bessere Luft und mehr Lebensqualität
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019
- Verwandter Antrag: Autofreie Altstadt für bessere Luft und mehr Lebensqualität
- Verwandter Antrag: Mehr Innenstadt-Fläche für Nahmobilität
- Verwandter Antrag: Münchner Lebensqualität sichern – Verkehrswende umsetzen 2 Die Vision „autofreie Innenstadt“ im Altstadtbereich umsetzen!
- Verwandter Antrag: Altstadt-Radlring
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 06.06.2019
- 1.: Einrichtung und Betrieb der Erhebungsstelle München zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 - Finanzierungsbeschluss -
- 2.: Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München 1. Vorberatungen in der BA-Satzungskommission vom 13.05.2019 a) Beauftragte für Menschen mit Behinderungen; Initiative des Sozialreferates b) Anhörungsrecht bei Gleiserneuerungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Die als Anlage 8 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird beschlossen. Das Anhörungsrecht in § 1 Ziffer 3 bei der Errichtung von Elektro- ladestationen im öffentlichen Straßenraum wird durch folgenden Halbsatz ergänzt: „…, sofern eine konkrete Standortplanung noch nicht abgeschlossen ist - A“. 2. In Anhang 1 der BA-Satzung (Beteiligung durch die SWM GmbH) wird folgende neue Ziffer 1.1.10 ergänzt: „1.1.10 Gleiserneuerungsarbeiten im Trambahnnetz“ 3. Die BA-Anträge Nr. 14-20/B 4829 des BA 13 – Bogenhausen vom 08.05.2018, Nr. 14-20/B 5020 des BA 16 – Ramersdorf-Perlach vom 07.06.2018, Nr. 14-20/B 5589 des BA 3 – Maxvorstadt vom 11.12.2018 und Nr. 14-20/B 5942 des BA 18 – Untergiesing-Harlaching sind damit satzungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Anhörungsrecht bei Gleiserneuerungen
- Verwandter Antrag: Formelles Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse für die Einrichtung von Elektroladestationen
- Verwandter Antrag: Mehr Grün im Straßenraum
- Verwandter Antrag: Wertstoffinseln
- Verwandter Antrag: Anhörungsrecht für Anträge auf Vorbescheid zur Errichtung neuer Gebäude
- 3.: Flexibilisierung der persönlichen Lebensarbeitszeit von Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20/ A 04394 des Stadtratsmitglieds der CSU-Fraktion Hans Podiuk vom 17.08.2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Flexibilisierung der persönlichen Lebensarbeitszeit von Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschäftigten der Landeshauptstadt München
- 4.: Entgeltnachweis goes digital
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. Das Personal- und Organisationsreferat wird jedoch beauftragt, die Themen gemäß dem Vortrag des Referenten weiter zu verfolgen und dem Stadtrat im Rahmen des Beschlusses zum Programm neoHR zu berichten. 2. Der Antrag Nr. 14-20/A 05119 der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.03.2019 bleibt damit aufgegriffen. 3. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Entgeltnachweis goes digital
- 5.: Terminverlängerung für den Stadtratsantrag Arbeitszeiterfassung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Einer Terminverlängerung für Antrag Nr. 14-20/A 03600 der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD bis zum 02.10.2019 wird zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Arbeitszeiterfassung
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses vom 06.06.2019
- 6.: Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verbund der „Cities Coalition for Digital Rights“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt dem Entscheidungsvorschlag zu und beauftragt das IT-Referat, stellvertretend für die Landeshauptstadt München, der „Cities Coalition for Digital Rights“ beizutreten und zu diesem Zweck entsprechende internationale Kontakte herzustellen. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04783 "München wird Mitglied der Cities Coalition for Digital Rights" der Fraktion Die Grünen - rosa liste vom 13.12.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgaben im IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom
- 7.: it@M – Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 21.05.2019
- 8.: "Haushaltsbeschluss ernst nehmen": Keine Beschneidung der Rechte des KJHA Anträge der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 21.01.2016 und vom 22.06.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin, dass die Rechte des Kinder-und Jugendhilfeausschusses im Rahmen der aktuellen Haushaltspraxis nicht beschnitten werden, wird Kenntnis genommen. 2. Die Anträge der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 21.01.2016 und vom 22.06.2017 an den Kinder- und Jugendhilfeausschuss „Haushaltsbeschluss ernst nehmen“: Keine Beschneidung der Rechte des KJHA sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 29.05.2019
- 9.: Lebensplätze für ehemals wohnungslose Frauen in der Westendstraße 35/Tulbeckstraße 4f Errichtung einer bezuschussten sozialen Einrichtung - Lebensplätze, niederschwellige langfristige Wohnform für ehemals wohnungslose Frauen - in der Westendstraße 35/Tulbeckstraße 4f Nutzungskonzept für eine soziale Wohnnutzung in der Westendstr. 35
- Bestätigung eines Beschlusses des Umweltausschusses vom 28.05.2019
- 10.: Förderprogramm Energieeinsparung (FES): Förderung Mieterstromkonzepte auch bei PV-Bestandsanlagen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Die Umrüstung von einer bestehenden Photovoltaik-Einspeiseanlage zu einer Mieterstromanlage wird nach der ab dem 01.04.2019 gültigen Richtlinie zum Förderprogramm Energieeinsparung auch mit der „Förderung Mieterstromkonzept“ gefördert. 2. Der ab dem 01.04.2019 gültige Richtlinientext zum Förderprogramm Energieeinsparung wird wie im Punkt 2. des Vortrags der Referentin geändert. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.05.2019
- 11.: Stadtbezirksprofile zur Infrastrukturversorgung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Von den Ausführungen zu den ersten drei Stadtbezirksprofilen sowie dem gesamtstädtischen Profil zur Infrastrukturversorgung in München im Sachvortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Verfahren für die Erstellung der Stadtbezirksprofile zur Infrastrukturversorgung so weiter zu entwickeln, dass es der dynamischen Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit in München Rechnung trägt und dabei auch die Änderungswünsche der Bezirksausschüsse 12 und 22 berücksichtigt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei der Umsetzung und regelmäßigen Aktualisierung der Stadtbezirksprofile die stadtweiten Anwendungen GeoInfoWeb (intern) und GeoPortal München (öffentlich) zu nutzen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Kooperationen mit anderen Referaten Daten bereits bestehender Webdienste genutzt und damit die Daten automatisch aktualisiert werden können. Darauf aufbauend soll ein Monitoringsystem entwickelt werden. 5. Eine ausführliche Darstellung sowie die Bewertung der Infrastrukturversorgung in den Stadtbezirken erfolgt in einem nachfolgendem Bericht, der, nachdem er dem Stadtrat vorgelegt und von diesem beschlossen wurde, online über die Internetseite des Referates für Stadtplanung und Bauordnung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 12.: Regionale Kooperation stärken (III) - A. Evaluierung B. Antrag Nr. 14 - 20 / A 00037 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Christian Amlong vom 05.06.2014
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die begonnenen regionalen Kooperationsprojekte weiterzuführen sowie nach den Maßgaben dieses Beschlusses neue interkommunale Kooperationsprojekte zu vereinbaren und durchzuführen 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, sich an künftigen regionalen Kooperationsprojekten aus den Mitteln der Regionspauschale zu beteiligen und entsprechende Kooperations- und Finanzierungsvereinbarungen einzugehen sowie Ausschreibungen und Vergabeverfahren hierzu durchzuführen, sofern ein kurz-, mittel- oder langfristiger Nutzen für die regionale Siedlungs-, Freiraum und/oder Verkehrsentwicklung daraus zu erwarten ist. 3. Dem Stadtrat ist über diese Kooperationsprojekte, ihre Ergebnisse und die Mittelverwendung aus der Regionspauschale regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, zu berichten. 4. Der Stadtrat beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verein „Regionalmanagement München Südwest e.V.“ in der zweiten Förderphase (2019-2021) und auch darüber hinaus, mindestens solange dieser über Zuwendungen Dritter gefördert wird, fortzuführen. 5. Dem Stadtrat ist mit Ziffer 2.4 dieses Beschlusses auftragsgemäß (Beschlussantrag Nr. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 11.11.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V04385) über die Entwicklung von Aufgaben- und Beitragsentwicklung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum – PV berichtet. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00037 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Christian Amlong vom 05.06.2014 ist mit Vortrag unter Ziffer 6 dieser Vorlage geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 13.: EU-Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „Horizon 2020“: HEalthy And Recreative citities for Tomorrow (HEART)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich gemeinsam mit den beteiligten Referaten und Projektpartnern weiterhin gemäß Vortrag um eine Förderung durch das Förderprogramm HORIZON 2020 zu bemühen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung der zur Aufgabenerfüllung im Zeitraum 2020 bis 2023 benötigten Stellen sowie die 2020 bis 2022 erforderlichen Sachmittel für den „Eckdatenbeschluss 2020“ anzumelden. 4. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die Einrichtung der zur Aufgabenerfüllung im Zeitraum 2020 bis 2023 benötigten Stelle über die zugesicherten Projekthüllen zu gewährleisten. 5. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik wird gebeten, die Einrichtung der zur Aufgabenerfüllung im Zeitraum 2020 bis 2023 benötigten halben Stelle im Eckdatenblatt Smart City, „Eckdatenbeschluss 2020“ anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 14.: Städtebauliche Erhaltungssatzung für die Wohnanlage Giesing des Bauvereins München-Haidhausen Empfehlung Nr. 14-20 / E 02078 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 28.06.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Die Ausführungen im Vortrag der Referentin, dass das Instrument der Gestaltungserhaltungssatzung für den Bereich Deisenhofener Straße 81-129 und Schlierseestraße 32-84 nicht angewendet werden kann, werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02078 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing-Fasangarten am 28.06.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Städtebauliche Erhaltungssatzung für die Wohnanlage Giesing des Bauvereins München-Haidhausen
- 15.: Internationale Bauausstellung (IBA) in der Metropolregion München „Räume der Mobilität - IBA unterwegs“ A. Bekanntgabe der Machbarkeitsstudie B. Vorschlag für das weitere Vorgehen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Anlage) zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, vorbehaltlich der hierzu erforderlichen Personalzuschaltung die begonnene Initiative zur Vorbereitung einer Internationalen Bauausstellung (IBA) in der Metropolregion München weiter voranzutreiben. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Aufträge, Gutachten und Leistungen nach den Maßgaben dieses Beschlusses zu erarbeiten und soweit notwendig an externe Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer zu vergeben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: - die Erarbeitung einer Empfehlung zur Vorbereitung und konkreten Einsetzung einer IBA Organisation (beispielsweise einer GmbH), in der als Gesellschafter bzw. Träger einer IBA unterschiedliche Beteiligte und finanzielle Träger wie Kommunen, der Freistaat Bayern sowie weitere Beteiligte eingebunden werden können, - die Durchführung eines Beteiligungsprozesses mit Einzelformaten wie Workshops und Veranstaltungen zur Information und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit externen Beteiligten (Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland, Verbände, Öffentlichkeit etc.), an dessen Ende eine Verabschiedung konkreter Absichtserklärungen aller Beteiligten steht sowie - die Einbeziehung der Öffentlichkeit in diesen Vorbereitungsprozess einer IBA. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zur engen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - Abstimmung des weiteren IBA-Prozesses unter den Akteurinnen und Akteuren der Metropolregion München, im Verein Europäische Metropolregion München e.V. - EMM eine Arbeitsgruppe „Internationale Bauausstellung“ anzuregen, diesen Vorschlag erforderlichenfalls über den Lenkungskreis in die EMM einzubringen, die Arbeitsgruppe zu etablieren und inhaltlich zu leiten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird mit der Federführung der stadtinternen Bearbeitung und Abstimmung über den weiteren IBA-Prozess beauftragt. Entscheidungen, die für die Landeshauptstadt München grundsätzliche Bedeutung haben oder wesentliche Verpflichtungen erwarten lassen, werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zur bedarfsgerechten Finanzierung und zur administrativen Sicherstellung der zeitgerechten Umsetzung von Leuchtturmprojekten der regionalen Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung insbesondere den Freistaat Bayern und seine zuständigen Ministerien als Unterstützer, Träger und gegebenenfalls Mit-Gesellschafter einer Internationalen Bauausstellung in der Metropolregion München zu gewinnen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bereits vor Gründung einer IBA-Organisationsform auf Bundesebene für die Initiative einer IBA in der Metropolregion München zu werben, diese Initiative insbesondere in entsprechenden Netzwerken wie den IBA-Laboren „IBA meets IBA“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu vertreten und die Unterstützung des IBA Expertenrats des BMI einzuholen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die konkreten Vorschläge zur Durchführung einer IBA hinsichtlich Finanzierung, einzurichtender Organisationsform sowie Personal- und Mittelausstattung der beteiligten Dienststellen und ggf. weiterer Referate dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 16.: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Besetzung des Aufsichtsrates
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt der Erhöhung auf 15 Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH gemäß Punkt 2 und dem Wahlvorschlag für die Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Landeshauptstadt München als Gesellschafterin unter Punkt 4 zu. Herr Oberbürgermeister Reiter, als Vertreter der Landeshauptstadt München, wird ermächtigt, die unter Punkt 4 genannten Personen in der Mitte 2019 geplanten Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH endet mit der Beendigung der Gesellschafterversammlung, die unmittelbar nach der Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 und Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München über die Wahlvorschläge einberufen wird. 2. Sofern der obligatorische Aufsichtsrat noch vor dem Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München 2020 gebildet werden kann, stimmt der Stadtrat bereits jetzt dem Wahlvorschlag mit den unter Punkt 4 benannten Personen als Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Gesellschafterin für die Besetzung des obligatorischen Aufsichtsrates zu. Herr Oberbürgermeister Reiter, als Vertreter der Landeshauptstadt München, wird ermächtigt, die unter Punkt 4 genannten Personen in der dafür notwendigen Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH endet mit der Beendigung der Gesellschafterversammlung, die unmittelbar nach der Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 und Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München über die Wahlvorschläge einberufen wird. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - 3. Ab der Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 hat der obligatorische Aufsichtsrat der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH 12 Mitglieder, bestehend aus drei berufsmäßigen sowie fünf ehrenamtlichen Stadträten und vier Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, wie unter Punkt 2 dargestellt. Ab dieser Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die unmittelbar nach Ablauf der Wahlperiode und Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München über die Wahlvorschläge einberufen wird, spätestens jedoch mit Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, das nach der Konstituierung des Aufsichtsrats beginnt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 4. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München erklärt sich damit einverstanden, dass die Festlegung des Frauenanteils im Aufsichtsrat sowie unter den Geschäftsführern als auch die Festsetzung von Fristen zum Erreichen der Zielvorgaben in der Mitte 2019 geplanten Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH übertragen wird. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 17.: A) Gartenstädte – Erhalt des Charakters und bauliche Entwicklung Rahmenplanungen – Beschlussfassung B) Empfehlungen Überarbeitung der Baulinien im Rahmenplan Empfehlung Nr. 14-20 / E 02330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching am 15.11.2018 Überarbeitung der Rahmenplanung „Reichsheim-Siedlung Laim“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 02419 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 – Laim am 20.11.2018 C) Stellungnahmen des Bündnisses Gartenstadt vom 21.01.2019 und 23.01.2019 Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Stadtbezirk 18 Untergiesing-Harlaching Stadtbezirk 20 Hadern Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing Stadtbezirk 25 Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse der Rahmenplanung für die Gebiete in Geiselgasteig, Waldtrudering, Senftenauer Straße, Östlich Exter Siedlung I, Holzapfelkreuth und Heimstättensiedlung, wie unter Ziffer 3 des Vortrags der Referentin dargestellt, zu berücksichtigen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zu prüfen, ob Gestaltungssatzungen, insbesondere mit Vorgaben zur Gestaltung der Vorgärten und der Dächer, erlassen werden können, um den Charakter dieser Gebiete zu erhalten. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, nach einer Evaluation der Steuerungsinstrumente zum Erhalt des Gartenstadtcharakters „Rahmenplan“ und „Blockweise Betrachtung“, dem Stadtrat zwei Jahre nach Beschlussfassung erneut zu berichten. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird darüber hinaus vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats zur Kapazitätsausweitung im Eckdatenbeschluss beauftragt, drei weitere Gebiete aus der Liste der 20 Vorschlaggebiete wie in Ziffer 5 des Vortrags der Referentin beschrieben auf Grundlage der entwickelten Systematik auszuwählen, mit den örtlichen Bezirksausschüssen abzustimmen und eine Rahmenplanung Gartenstadt, wie in Ziffer 3 ff des Vortrags der Referentin beschrieben, aufzustellen und dem Stadtrat innerhalb von zwei Jahren zu berichten. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird darüber hinaus vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats zur Kapazitätsausweitung im Eckdatenbeschluss beauftragt, in den bestehenden und den drei neuen Rahmenplangebieten die Eignung zum Erlass einer Satzung zur Erhaltung der Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu prüfen und dem Stadtrat nach zwei Jahren erneut zu berichten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird weiter beauftragt, soweit zur Umsetzung der Zielsetzungen in den Rahmenplanungsgebieten zwingend erforderlich, die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Erhalt der Gartenstadt in Einzelfällen verfolgt werden kann. 6. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02330 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirks Untergiesing-Harlaching am 15.11.2018 ist damit gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 7. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02419 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirks Laim am 20.11.2018 ist damit gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Die Stellungnahmen des Bündnisses Gartenstadt werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Überarbeitung der Baulinien im Rahmenplan
- Verwandter Antrag: Überarbeitung der Rahmenplanung „Reichsheim Siedlung Laim“
- 18.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm „Wohnen in München VI" 2017-2021 Programmvereinfachung Einheitliche Förderung der Haushalte der unteren Einkommensstufen anstelle des Programms "Münchner Wohnungsbau“
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.05.2019
- 19.: Stadt und Fluss – Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Stadt und Fluss, Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05843 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 20.02.2019 Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum: Ab Rosenheimer Platz stadteinwärts: Radfahrstreifen während der Sanierungsarbeiten BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05844 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 20.02.2019
- 20.: Stadt und Fluss - Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum Sachstand und weiteres Vorgehen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 ((gegen die Stimmen der SPD, der BAYERNPARTEI, der ÖDP, von DIE LINKE. und BIA) 1. Von den Ausführungen der Referentin wird Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, seine Koordi- nierungsfunktion weiterhin auf allen Ebenen umfassend wahrzunehmen und im Sinne der Rahmenplanung insbesondere auch bei den Vorhaben nicht-städtischer Akteure mitzuwirken. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zusammen mit den tangierten Referaten – Baureferat und Referat für Gesundheit und Umwelt – einen Meilensteinplan zur Umsetzung der Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum und den Abhängigkeiten der einzelnen Projekte untereinander zu erstellen und dem Stadtrat voraussichtlich 2020 vorzulegen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Flussrunde bis zunächst 2021 weiterzuführen. Der Stadtrat ist hierzu regelmäßig über die Sitzungen zu informieren. Zudem sollen geeignete Mittel der Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation zum Einsatz kommen. Nach dem Abschluss der Flussrunde werden die Ergebnisse dem Stadtrat als Endbericht bekannt gegeben. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, wie unter 4.1 Vergabeverfahren „Begleitung und Koordination der Flussrunde / Öffentlichkeit und Kommunikation“ im Vortrag der Referentin beschrieben, Werkverträge für die Betreuung der Flussrunde sowie für Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation im Zuge der Umsetzung der Rahmenplanung zu vergeben. Die Finanzierung der in den Jahren 2019, 2020 und 2021 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 40.000 € (insgesamt 120.000 €) erfolgt mit Sachkostenmitteln, die dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - B 20 (Stadt und Fluss - Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum) dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.03.2016, Vorlagennr. 14-20 / V 04459 „Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung; (...)" jährlich zur Verfügung gestellt werden. 5. Das Baureferat wird gebeten, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Haushaltseckdatenverfahren, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Referat für Gesundheit und Umwelt weiterhin bei deren Aufgaben – Vorbereitung Auslichtungen, Naturlehrpfad, Beschilderung – zu unterstützen. Die weiteren vertiefenden Untersuchungen für ein Isarflussbad, gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 25.7.2018 (Variante 2 – Große Isar Teilbereiche) werden ausgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, das von Isarlust e.V. und MTV München von 1879 e.V. vorgeschlagene kostengünstige Konzept für ein „Bürgerbad“ in der großen Isar auf seine Realisierbarkeit zu prüfen und dem Stadtrat unmittelbar nach der Sommerpause die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen. Zudem werden das Baureferat und das Referat für Gesundheit und Umwelt gebeten, auch in Zukunft aktiv an der Flussrunde teilzunehmen und dort über den Stand der städtischen Projekte sowie der Sanierungsvorhaben zu berichten. Weiterhin werden das Baureferat und das Referat für Gesundheit und Umwelt gebeten, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen im Haushaltseckdatenverfahren, sich aktiv in die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgesehenen Formate zur Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation einzubringen. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05511 von Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss, Herrn StR Johann Sauerer vom 18.06.2019 gilt als Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - B 20 (Stadt und Fluss - Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum) geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05512 von Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss, Herrn StR Johann Sauerer vom 18.06.2019 gilt als geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 21.: Kommission für Stadtgestaltung (KfStG) 1. Bericht von der Sondersitzung der Kommission am 20.11.2018 2. Änderung der Statuten der Kommission 3.
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Mit der Neufassung des Statuts in § 3 zur Honorierung der freiberuflich in der Kommission tätigen Architektinnen und Architekten nach dem Maßstab von GRW-Wettbewerben besteht Einverständnis. 2. Die Besetzung der Architektinnen und Architekten erfolgt im Einvernehmen mit der Bayerischen Architektenkammer. Die § 4 und § 6 in der Neufassung des Statuts sind entsprechend zu ändern. 3. Die Änderung des Statuts der Kommission für Stadtgestaltung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Stadtrat in Kraft. 4. Mit der Absicht, künftig in geeigneten Fällen Ortstermine vor Sitzungsbeginn zu organisieren, besteht Einverständnis. 5. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 03956 der Stadtratsfraktion der CSU vom 03.04.2018 sowie dem Antrag Nr. 14-20 / A 04406 der Stadtratsfraktion der Grünen/Rosa Liste vom 27.08.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Mehr Lebensqualität durch bessere Architektur 4 Stadtgestaltungskommission auf den Prüfstand stellen
- Verwandter Antrag: Stadtgestaltungskommission
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss 21.05.2019
- 22.: Schulbauoffensive 2013 - 2030 A) Erläuterung der Ausgangslage für die Erstellung von Schulbauprogrammen durch die Priorisierung und Kategorisierung der Schulstandorte B) Übersicht der Bauprogramme C) Bericht zu den Schulbauprogrammen D) Pavillonbauprogramme E) Ausblick auf weitere Schulbauprogramme F) Ausblick auf das Bauprogramm zur Realisierung von Kinderbetreuungsplätzen G) Bündelung der Kita-Ausbauoffensive und der Schulbauoffensive H) Personalbedarf der mit den Schulbauprogrammen befassten Dienststellen I) Bericht über die mögliche Realisierung einer Niedertemperatur-Flächenheizung am neuen Schulcampus Messestadt West J) Behandlung von Anträgen und Empfehlungen: K) Beteiligung der Bezirksausschüsse L) Sonstige Ausführungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Bericht zu den Schulbauprogrammen 1.1 zum 1.Schulbauprogramm 1.1.1 Dem in Abschnitt C)1 dargestellten zweiten Bericht zum 1. Schulbauprogramm sowie den in Abschnitt C)1.3 konkret aufgeführten Bedarfsänderungen als auch der Herausnahme der Maßnahmen Quiddestraße und Wackersberger Straße wird zugestimmt. 1.1.2. Das indizierte Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 1.542,6 Millionen Euro wird genehmigt und ist Obergrenze der verfügbaren Finanzmittel. 1.1.3 Der Sachstandsbericht in Abschnitt C)2 zu den außerhalb der Schulbauprogramme geführten Projekten wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 1.2. zum 2.Schulbauprogramm 1.2.1 Dem in Abschnitt C)3 dargestellten ersten Bericht zum 2. Schulbauprogramm sowie den in Abschnitt C)3.2 und C)3.3 konkret aufgeführten Bedarfsänderungen sowie der Neuaufnahme der Wackersberger Straße wird zugestimmt. 1.2.2 Das bedarfsangepasste vorläufige Gesamtfinanzvolumen in Höhe von 2.506,31 Mio € wird genehmigt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - 1.3 Der Bericht des Bauinvestitionscontrollings der Stadtkämmerei in Abschnitt B)2 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Anträge zur Finanzierung zu den Schulbauprogrammen 2.1 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderlichen Anpassungen für das Gesamtfinanzvolumen gemäß Abschnitt C)1.3 und C)3.3 im jeweiligen Mehrjahresinvestitionsprogramm bzw. im entsprechenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorzunehmen. 3. Pavillonbauprogramme 3.1 Vom Bericht in Abschnitt D)1 über die Pavillonbauprogramme wird Kenntnis genommen. 3.2 Der in Abschnitt D)2 vorgeschlagenen Standortentscheidung und dem weiteren Vorgehen für die Kita Münsinger Straße wird zugestimmt. 3.3 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, die erforderlichen Anpassungen des Finanzrahmens gemäß Abschnitt D) 1.2 im jeweiligen Mehrjahresinvestitionsprogramm bzw. im entsprechenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorzunehmen. 4. Ausblick auf weitere Schulbauprogramme 4.1 Die Darstellungen zur Priorisierung sowie zu den Herausforderungen und Lösungsansätzen bei der Umsetzung der Bauprogramme im Abschnitt E werden zur Kenntnis genommen. 4.2 Die Vorschau auf das 3. Schulbauprogramm (Abschnitt E)2) wird zustimmend zur Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - Kenntnis genommen. 4.3 Der Sachstandsbericht zu den Standorten mit genehmigten Vorleistungen (Abschnitt E)3.1) und die Vorschau auf die geplanten Standorte mit Vorleistungen für weitere Schulbauprogramme (Abschnitt E)3.2) werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 4.4 Dem unter Abschnitt E)5.1 und E)5.2 dargestellten weiteren Vorgehen wird zugestimmt. 4.5 Die Gesamtübersicht der Standorte mit der höchsten Priorität (Anlage A1) wird zur Kenntnis genommen. 5. Der im Abschnitt G des Vortrages dargestellten Bündelung der Kita-Ausbauoffensive mit der Schulbauoffensive wird zugestimmt. 6. Die Ausführungen zum Personalbedarf der mit dem Schulbauprogrammen befassten Referate (Abschnitt H) werden zur Kenntnis genommen. 7. Der Bericht über die mögliche Realisierung einer Niedertemperatur-Flächenheizung am neuen Schulcampus Messestadt West (siehe Abschnitt I des Vortrages) wird zur Kenntnis genommen. Der entsprechende Stadtratsauftrag (Antragspunkt 3 aus der Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07987 „Systematisch handeln - Wärmevision 2040 vorantreiben - städtische Betriebskosten senken: Schulneubauten auch zur Rücklaufauskühlung im Fernwärmenetz nutzen“, Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.03.2017) ist damit behandelt. 8. Behandlung von Anträgen und Empfehlungen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 4 - 8.1 Der Antrag Nr. 08-14 / A 01382 von Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Reinhard Bauer, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Christian Müller und Frau StRin Irene Schmidt vom 02.03.2010 (den Ausbau der Kindertagesbetreuung in München betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.2 Der Antrag Nr. 08-14 / A 04697 von Frau StRin Beatrix Burkhardt und Herrn StR Josef Schmid vom 15.10.2013 (die Zusammenführung der Technikerschule betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.3 Der Antrag Nr. 14-20 / A 00168 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Christian Müller vom 08.08.2014 (den Neubau einer Kindertagesstätte Blumenauer Straße 9 und die Darstellung einer klaren Zeitschiene zum Projektablauf betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.4 Der Antrag Nr. 08-14 / A 05122 von Frau StRin Anja Berger, Frau StRin Jutta Koller, Frau StRin Sabine Krieger vom 18.02.2014 (WLAN als Standard bei allen neuen Schulgebäuden und Generalsanierungen betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.5 Der Antrag Nr. 14-20 / A 04236 von Frau StRin Dr. Manuela Olhausen, Herrn StR Otto Seidl, Frau StRin Heike Kainz vom 03.07.2018 (die Suche nach einem alternativen Kita-Standort in Obersendling betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.6 Der Antrag Nr. 14-20 / A 04380 der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.08.2018 (ein Konzept zur Öffnung der Hallenbäder in Freiham, der Bayernkaserne und in der Messestadt für die Öffentlichkeit betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.7 Der Antrag Nr. 14-20 / A 04479 von Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 27.09.2018 (das Schwimmbad der Grundschule an der Camerloher Straße betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 5 - 8.8 Der Antrag Nr. 14-20 / A 04626 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Sabine Bär vom 06.11.2018 (Trainingszeiten für die Rettungsschwimmer der DLRG Oberföhring betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.9 Der Antrag Nr. 14-20 / A 04663 von Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Heike Kainz und Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 20.11.2018 (die Zügigkeit der neuen Grundschule Zschokkestr./Westendstr. betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.10 Der Antrag Nr. 14-20 / A 04825 der Fraktion Die Grünen-rosa liste vom 20.12.2018 (Flächennutzungspläne bei allen Neu- und Erweiterungsbauten im Bildungs- und Sportbereich beifügen) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.11 Der Antrag Nr. 14-20 / A 05004 der Fraktion Die Grünen-rosa liste vom 14.02.2019 (den Neubau des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8.12 Der Antrag Nr. 08-14 / B 05764 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 11.03.2014 (die Erweiterung der Zielstattschule betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.13 Der Antrag Nr. 14-20 / B 01931 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 16.12.2015 (die Auskunft zu Baumaßnahmen des RBS betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.14 Der Antrag Nr. 14-20 / B 03977 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 08.08.2017 (ein Grundstück für eine Realschule im Gebiet des BA 19 an der Fraunbergstr. 4 betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.15 Der Antrag Nr. 14-20 / B 05015 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 21.06.2018 (Kunst am Bau für den Schulcampus Messestadt Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 6 - betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.16 Der Antrag Nr. 14-20 / B 05041 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 04.07.2018 (das 5. Pavillonbauprogramm bzw. die Kinderhäuser an der Kistlerhofstr. 127 und an der Münsinger Str. 17 betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.17 Der Antrag Nr. 14-20 / B 05326 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 02.10.2018 (den Bildungscampus Westpark betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.18 Der Antrag der SPD-Fraktion des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 20.09.2018, Antrag Nr. 14-20 / B 05359 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 09.10.2018 (die Einbeziehung der Liegenschaft um die Grund- und Mittelschule an der Knappertsbuschstraße in die Schwimmbadoffensive betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.19 Der Antrag der SPD-Fraktion des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 20.09.2018, Antrag Nr. 14-20 / B 05360 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 09.10.2018 (die Einbeziehung der Liegenschaft um die Grund- und Mittelschule an der Stuntzstraße in die Schwimmbadoffensive betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.20 Der Antrag der SPD-Fraktion des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 20.09.2018, Antrag Nr. 14-20 / B 05361 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 09.10.2018 (die Nutzung des Schwimmbades an der Ruth-Drexel-Straße für die DLRG betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 8.21 Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01015 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart vom 05.07.2011 (Sport als Chance für die Entwicklung, Antrag 16 Ziffer 2, betreffend) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 7 - 8.22 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01536 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 27.06.2017 (die Errichtung einer Dreifachturnhalle beim Neubau der Grundschule an der Theodor-Fischer-Straße betreffend) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 8.23 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01913 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 22.02.2018 (den Umbau und die Sanierung der Grundschule am Mariahilfplatz betreffend) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 8.24 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02145 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing vom 19.07.2018 (die Aufnahme der Grundschule Pfarrer-Grimm-Straße ins 3. Schulbauprogramm und Sanierung nach Lernhauskonzept betreffend) ist aufgegriffen. 8.25 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02169 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart vom 19.07.2018 (die Vergrößerung des Pausenhofs der Grund- und Mittelschule Bernaysstraße betreffend) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 8.26 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02256 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 – Trudering-Riem vom 08.11.2018 (die Eröffnung des Schulcampus Messestadt betreffend) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 21.05.2019
- 23.: Beitragsentlastung für die Kindertagesbetreuung ab 01.09.2019 Ausgleich der entgangenen Elternentgelte für die betroffenen Kindertageseinrichtungen und wirkungsgleicher Ausgleich für die Münchner Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell Gebührenfreiheit ...
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist - wie unter Punkt 14 des Vortrags dargestellt - unabweisbar, weil die dargestellten Maßnahmen für die Neuregelung der Elternbeiträge unaufschiebbar sind, da sonst eine Umsetzung zum Beginn des Kindertageseinrichtungsjahres 2019/2020 nicht möglich wäre und die angekündigte finanzielle Entlastung der Münchner Familien nicht umgesetzt werden könnte. Die Maßnahmen waren nicht planbar und konnten daher nicht in den Eckdatenbeschluss im Juli 2018 eingebracht werden. Einerseits wurde das Referat für Bildung und Sport erst im Oktober 2018 zur Entlastung der Eltern und zur Entwicklung eines wirkungsgleichen Modells für die Eltern-Kind-Initiativen beauftragt. Andererseits hat der Freistaat die Entlastung der Eltern in Höhe von 100 Euro pro Kindergartenkind und Monat erst im November 2018 angekündigt und wird diese Maßnahmen erst im Mai 2019 umsetzen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Hinblick auf eine finanzielle Entlastung aller Münchner Familien, deren Kinder einen Kindergartenplatz in einem Haus für Kinder oder einem Kindergarten in städtischer, freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft, die über die Münchner Förderformel gefördert wird, besuchen, eine Neuregelung der Elternbeiträge, wie unter Punkt 2.1 des Vortrags der Referentin dargestellt, umzusetzen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Zeit vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 eine kommunale Ausgleichszahlung für Kinder auf Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - Kindergartenplätzen in Häusern für Kinder und Kindergärten, die keinen staatlichen Elternbeitragszuschuss erhalten, zu leisten. Die Auszahlung in Höhe von maximal 100 Euro erfolgt an die Träger, die an der Münchner Förderformel und der Förderung nach EKI-Plus teilnehmen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat Vorschläge zur Anpassung der Elternbeiträge für unter dreijährige Kinder vorzulegen, nachdem die konkrete Umsetzung der Beitragsentlastung des Freistaats Bayern für diese Altersgruppe bekannt ist. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Geschwisterermäßigung, wie unter Punkt 2.5 des Vortrags der Referentin beschrieben, neu zu regeln. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, Bezieher von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sowie Mütter und Väter, die mit ihren Kindern in einer betreuten Wohnform nach § 19 SGB VIII, und Frauen mit Kindern, die vorübergehend in einem Frauenhaus leben, in den auf Gebührenbefreiung anspruchsberechtigten Personenkreis aufzunehmen, wie unter Punkt 2.6 des Vortrags der Referentin beschrieben. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, allen freigemeinnützigen und sonstigen Trägern, die über die Münchner Förderformel gefördert werden, einen finanziellen Ausgleich für die reduzierten Elternentgelte, wie unter Punkt 3 des Vortrags der Referentin beschrieben, auszuzahlen. Dies gilt auch für die entfallenden höheren Elternbeiträge in den Ferienzeiten wie unter Punkt 2.4 des Vortrages der Referentin dargestellt, vorausgesetzt, entsprechende Elternbeiträge wurden zum Stand 01.11.2018 erhoben. Dieser Ausgleich erfolgt befristet bis zum 31.08.2022 als Pauschale in der Höhe, die der Träger in 2018 tatsächlich aus den höheren Ferienentgelten eingenommen hat. 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Anrechnung des 100 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - Euro Zuschusses des Freistaats Bayern auf die Differenzkostenförderung, wie unter Punkt 4.1 des Vortrags der Referentin beschrieben, umzusetzen. 10. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Regelung aufzuheben, dass mindestens 50 Prozent der Plätze, die nach der Münchner Förderformel gefördert werden, an die Öffentlichkeit zu vergeben sind, wie unter Punkt 4.2 des Vortrags der Referentin beschrieben. Die Regelung, dass ausschließlich Münchner Kinder gefördert werden, bleibt bestehen. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Gastkindregelung, wie unter Punkt 4.3 des Vortrags der Referentin beschrieben, anzupassen. 12. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, ausnahmsweise im Jahr 2019 den Eintritt in die Münchner Förderformel, wie unter Punkt 4.4 des Vortrags der Referentin beschrieben, zum 01.09.2019 zu ermöglichen. 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, künftig die Höhe der Pauschale zur Berechnung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, entsprechend der unter Punkt 4.5 des Vortrags der Referentin dargestellten Grundsätze, auf dem Verwaltungsweg anzupassen. 14. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für Eltern-Kind-Initiativen, die sich für das Fördermodell EKI-Plus entscheiden, wie unter Punkt 5.1 des Vortrags der Referentin beschrieben, einen wirkungsgleichen finanziellen Ausgleich für die Entlastung der Elternentgelte zu leisten. Das Referat für Bildung und Sport wird zudem beauftragt, die Berechnung der Elterneinkommen durchzuführen, wie dies auch für Einrichtungen der Münchner Förderformel durchgeführt wird. 15. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, in Kooperation mit dem Sozialreferat die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Zumutbarkeitsprüfung gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII durch die Zentrale Gebührenstelle des Referats für Bildung und Sport für Antragstellerinnen und Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 4 - Antragsteller, deren Kind/er eine EKI mit Förderung nach EKI-Plus buchen, einzuleiten. 16. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass ab dem 01.09.2019 die Eltern, deren Kinder eine Einrichtung eines freigemeinnützigen oder sonstigen Trägers, die nach der Münchner Förderformel gefördert wird, oder eine Eltern-Kind-Initiative mit Förderung nach EKI-Plus besuchen, kein Spiel- und Materialgeld mehr zu leisten haben. Im Gegenzug erhält der Träger, wie unter Punkt 3.4 des Vortrags der Referentin beschrieben, einen finanziellen Ausgleich befristet bis 31.08.2022. 17. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Zeit ab dem 01.09.2022 ein Verfahren zum weiteren Ausgleich der Elternentlastung, das das Übergangsverfahren (vgl. Punkt 3 des Vortrags) ersetzt, unter Beteiligung der FachARGE Kindertagesbetreuung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 18. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das EKI-Fördermodell unter Einbeziehung des KKT zu evaluieren und ggf. dem Stadtrat eine Anpassung zur Entscheidung vorzulegen. 19. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, Aufgaben, Strukturen sowie die Personalausstattung bei der Zentralen Gebührenstelle, bei RBS-KITA-FT-EKI und bei KITA-GSt-Zuschuss zu prüfen und spätestens im Jahr 2022 ggf. notwendige Anpassungen dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 20. Der Stadtrat stimmt der Neufassung der „Zuschussrichtlinie zur Münchner Förderformel“ (Anlage 5 a), der „Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte“ (Anlage 7 a) und der „Differenzförderungsrichtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte (DiRi)“ (Anlage 8 a) zu. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 5 - 21. Der Stadtrat stimmt der Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Initiativen in Familienselbsthilfe (EKI-Fördermodell) (Anlage 10 a) zu. 22. Der Stadtrat stimmt der Einführung der Richtlinie zur Elternentgeltentlastung von Eltern-Kind-Initiativen (EKI-Plus) (Anlage 9), die mit dem Direktorium hinsichtlich Einhaltung der Mindestanforderungen für Zuwendungsrichtlinien abgestimmt wurde, zu. 23. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für die Stichtagsregelung/Übergangsjahr Münchner Förderformel in Höhe von bis zu 133.000 Euro im Jahr 2019 und von bis zu 267.000 Euro im Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 24. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben Ausgleich für die Bestandseinrichtungen in der Münchner Förderformel in Höhe von bis zu 533.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 1.600.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 25. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben Ausgleich für Neueintritte in die Münchner Förderformel in Höhe von bis zu 3.950.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 11.850.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 26. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für Spiel- und Materialgeld der teilnehmenden Einrichtungen an der Münchner Förderformel in Höhe von bis zu 533.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 1.600.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 27. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für Ausgleichszahlungen für Eltern-Kind-Initiativen mit Förderung nach EKI-Plus Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 6 - in Höhe von bis zu 3.300.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 9.900.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 28. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für die Stichtagsregelung/Übergangsjahr für Eltern-Kind-Initiativen mit Förderung nach EKI-Plus in Höhe von bis zu 25.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 50.000 Euro im Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 29. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben für Spiel- und Materialgeld für Eltern-Kind-Initiativen mit Förderung nach EKI-Plus in Höhe von bis zu 167.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 500.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 30. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die Faktorenförderung Neueintritte Münchner Förderformel Mehrausgaben in Höhe von bis zu 6.115.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 18.345.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 31. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft erhöht sich um bis zu 14.756.000 Euro im Jahr 2019, bis zu 44.112.000 Euro im Jahr 2020 und bis zu 43.795.000 Euro jährlich ab 2021, davon sind bis zu zu 14.756.000 Euro im Jahr 2019, bis zu 44.112.000 Euro im Jahr 2020 und bis zu 43.795.000 Euro jährlich ab 2021 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 32. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehreinnahmen beim Städtischen Träger für KITA in Höhe von bis zu bis zu 1.600.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu 4.800.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 33. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mindereinnahmen der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 7 - Elternbeiträge für das Übergangsjahr für KITA in Höhe von 167.000 Euro im Jahr 2019 und 333.000 Euro im Jahr 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 34. Das Produkterlösbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 1.433.000 Euro im Jahr 2019, bis zu 4.467.000 Euro im Jahr 2020 und bis zu 4.800.000 Euro jährlich ab 2021, davon sind um bis zu 1.433.000 Euro im Jahr 2019, bis zu 4.467.000 Euro im Jahr 2020 und bis zu 4.800.000 Euro jährlich ab 2021 zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 35. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mindereinnahmen der Elternbeiträge im Geschäftsbereich A-4/Tagesheime in Höhe von bis zu 66.000 Euro im Jahr 2019 und 200.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 36. Das Produkterlösbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen vermindert sich um 66.000 Euro im Jahr 2019 und 200.000 Euro jährlich ab 2020, davon sind 66.000 Euro im Jahr 2019 und 200.000 Euro jährlich ab 2020 zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 37. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04567 vom 19.10.2018 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 38. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04714 vom 29.11.2018 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 39. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04936 vom 31.01.2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 40. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05203 vom 05.04.2019 bleibt aufgegriffen. Die Bearbeitungsfrist wird bis Jahresende 2020 verlängert. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 8 - 41. Der Antrag Nr. 14-20/A 04746 von Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz vom 05.12.2018 bleibt aufgegriffen. Die Bearbeitungsfrist wird bis Jahresende 2020 verlängert. 42. Der Antrag Nr. 14-20/A 04749 von Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz vom 05.12.2018 bleibt aufgegriffen. Die Bearbeitungsfrist wird bis Jahresende 2020 verlängert. 43. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 24.: Änderung der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung und der städtischen Tagesheimsatzung; Neufassung der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Besuch der Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten und Horte der Landeshauptstadt München (Kindertageseinrichtungssatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Besuch der Tagesheime der Landeshauptstadt München (Tagesheimsatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 4. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 3 beschlossen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 25.: Trägerauswahlverfahren Erweiterung der Richtlinien zum Trägerauswahlverfahren
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Die Vollversammlung nimmt die vorstehenden Ausführungen zum Trägerauswahlverfahren zur Kenntnis. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, das Trägerauswahlverfahren ab sofort entsprechend der in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Kriterien durchzuführen. Die bisher gültigen Kriterien werden durch die Kriterien mit Stand 03.04.2019 (Anlage 1) ersetzt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 22.05.2019
- 26.: Schulbauoffensive (SBO) 2013/30 Bedarfsentwicklung und -planung für die öffentlichen Münchner Realschulen und Gymnasien - Fortschreibung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Die Berichte „Prognose der Schülerzahlen für allgemeinbildende Schulen in München – Modellrechnung bis 2035“ sowie „Bestand und Prognosen für die öffentlichen Münchner Realschulen und Gymnasien“ werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag zu, den weiteren Planungen die unter Ziffer 1.b. des Vortrags der Referentin dargestellten maximalen Varianten des Planungskorridors der jeweiligen Bedarfsprognose zugrunde zu legen. 3. Der Stadtrat stimmt dem Bedarf eines 6-zügigen Gymnasiums an der Lerchenauer Straße im 24. Stadtbezirk zu. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, das bereits begonnene Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen. 4. Der Stadtrat stimmt dem Bedarf eines 6-zügigen Gymnasiums am Standort Bauernfeindstraße (ehemals Burmesterstraße) im 12. Stadtbezirk zu. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, das bereits begonnene Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Antrag auf Errichtung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu stellen. 5. Ein weiteres Gymnasium wird im 2. Realisierungsabschnitt in Freiham aufgrund der demografischen Entwicklung dort als erforderlich erachtet. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, hierzu einen Antrag auf Errichtung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu stellen. 6. Der Stadtrat stimmt dem Bedarf einer 5-zügigen Realschule an der Forstenrieder Allee zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - hierzu einen Antrag auf Errichtung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu stellen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, das dafür erforderliche Bebauungsplanverfahren durchzuführen. 7. Ein weiterer Realschulstandort am Campus Westpark wird aufgrund der demografischen und pädagogischen Raumbedarfe als erforderlich erachtet. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, hierzu einen Antrag auf Errichtung beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu stellen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Münchner Nordwesten / Bereich Langwied je einen Standort für eine Realschule und ein Gymnasium zu sichern. 9. Die in der AG SBO vertretenen Referate werden gebeten, das Referat für Bildung und Sport bei der Realisierung der benötigten Standorte zu unterstützen. Die sich daraus entwickelnden Baumaßnahmen fließen in eines der nächsten Schulbauprogramme ein und stehen damit unter dem Vorbehalt der in diesem Rahmen vom Stadtrat konkret zu beschließenden Finanzierung. 10. Hiermit sind folgende Stadtratsanträge geschäftsordnungsgemäß behandelt: - Antrag Nr. 14-20 / A 03594 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Herrn StR Johann Sauerer vom 15.11.2017 Hiermit sind folgende Bürgerversammlungs-Empfehlungen nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt: - BV-Empfehlung Nr. 14-20 / E 02325 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 15.11.2018 - BV-Empfehlung Nr. 14-20 / E 01847 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 16.11.2017 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - 11. Die Verwaltung (Referat für Bildung und Sport und Kommunalreferat) wird beauftragt, zur Sicherung des Bedarfs an Gemeinbedarfsflächen im Münchner Süden Verhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern aufzunehmen, um geeignete größere Flächen für den Schul-, Kita- und Sportbau zu erwerben. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden dem Stadtrat vorgestellt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 27.: Satzung über die Errichtung einer Städtischen Fachschule für Grundschulkindbetreuung an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit wird zugestimmt. Die sofortige Umsetzung der Bedarfe ist - wie unter Kapitel 6 des Vortrags dargestellt – unabweisbar und nicht-planbar, weil die Aufforderung zur Beteiligung am Schulversuch erst im März 2019 erfolgte. 2. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der "Städtischen Fachschule für Grundschulkindbetreuung" wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,92 VZÄ Lehrdienst (49 LWSt) ab 01.09.2019 und deren Besetzung zu veranlassen. Die Finanzierung erfolgt über das bereits im Rahmen des Eckdatenbeschlusses 2018 für den Haushalt 2019 genehmigte und finanzierte Kontingent für den Lehrdienst. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 0,56 VZÄ Lehrdienst (15,25 LWSt) ab 01.09.2020 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 16.285 € in 2020 sowie die dauerhaften Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 48.856 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Die Stellenschaffung sowie finanziellen Auswirkungen von 0,56 VZÄ Lehrdienst (15,25 LWSt) stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Eckdatenbeschluss 2019 für den Haushalt 2020. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 19.542 € (40% des JMB). 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 25 VZÄ Praktikanten (Pseudostellen) ab 01.09.2020 und deren Besetzung zu Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 204.500 € in 2020 sowie die dauerhaften Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 613.500 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 anzumelden. Die Finanzierung der Stellenschaffung der Pseudostellen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Eckdatenbeschluss 2019 für den Haushalt 2020. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zu erwartenden Mehreinzahlungen einmalig in 2020 in Höhe von bis zu 8.143 € und dauerhaft ab 2021 in Höhe von bis zu 16.285 € im Rahmen der Hauhaltsplanaufstellung 2020 und 2021 anzumelden. Die Stellenschaffungen in 2019 aus den Kontingentstellen im Bereich Lehrdienst und die damit verbundenen Lehrpersonalzuschüsse wurden bereits beschlossen und finanziert. 7. Das Produktkostenbudget des Produkts 39231400 Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachschulen, Meisterschulen erhöht sich in 2020 einmalig um 16.285 € und ab 2021 dauerhaft um 48.856 €. Die Beträge sind in voller Höhe zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 8. Das Produkterlösbudget des Produkts 39231400 Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachschulen, Meisterschulen erhöht sich in 2020 einmalig um bis zu 8.143 € und ab 2021 dauerhaft um bis zu 24.428 €, davon sind bis zu 24.428 € zahlungswirksam (Produkteinzahlungsbudget). 9. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich in 2020 einmalig um 204.500 € und ab 2021 dauerhaft um 613.500 €. Die Beträge sind in voller Höhe zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 28.: Fortführung und Anpassung der Sondermaßnahmen zur Qualifizierung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an beruflichen Schulen für die 4. Qualifikationsebene
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Der Stadtrat stimmt der dauerhaften Fortführung der Sondermaßnahme zur Qualifizierung der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an beruflichen Schulen für die vierte Qualifikationsebene durch das RBS im Rahmen des jeweils gültigen staatlichen Konzepts zu. 2. Die Sondermaßnahme zur Qualifizierung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an beruflichen Schulen wird, ggfs. zusammen mit anderen bayerischen Kommunen, im Schuljahr 2020/2021 wieder angeboten und erfolgt danach, ggfs. in Kooperation mit den weiteren bayerischen Kommunen, grundsätzlich in einem zweijährigen Turnus, sofern vom Staatsministerium ein entsprechendes Studienseminar eingerichtet wird. Bereits zum Februar 2020 startet eine kleinere Gruppe von drei Lehrkräften im Rahmen der zu dem Zeitpunkt beginnenden staatlichen Maßnahme. 3. Die Auswahl aus dem Bewerberkreis wird auf Basis von Leistungskriterien vorgenommen. Die nähere Ausgestaltung des Auswahlverfahrens erfolgt durch das RBS auf dem Büroweg. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Bauausschusses vom 21.05.2019
- 29.: Entwicklung der Preisindizes für Bauwerke in Bayern (gemäß Bayerischem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) 1. Fortschreibung von Projektkosten 2. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2018 - 2022 bei verschiedenen Bereichen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Die fortgeschriebenen Projektkosten (Bearbeitungsstand 31.12.2018) der in der Anlage 2 enthaltenen Maßnahmen werden genehmigt. 2. Die in der Anlage 3 aufgezeigten Änderungen des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 – 2022 werden genehmigt. 3. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieser Vorlage. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses gemeinsam mit dem Bildungsausschuss, dem Sozialausschuss und dem Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 21.05.2019
- 30.: Kulturelle Bildung und Teilhabe fördern Fortschreibung der Konzeption Kulturelle Bildung für München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Der Konzeption Kulturelle Bildung für München entsprechend der Anlage dieser Vorlage wird zugestimmt. Sie ist Teil der Leitlinie Bildung, der Leitlinie Soziales und der Leitlinie Familie und somit Teil der Perspektive München. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Konzeption Kulturelle Bildung für München weiter fortzuschreiben und dem Stadtrat zu Entscheidung vorzulegen. Die Fortschreibung soll neben einem Rückblick auch konkrete Vorschläge zur Konzeptumsetzung auf der Maßnahmenebene inklusive Finanzbedarf enthalten. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 23.05.2019
- 31.: Einrichtung Preise für Galerien und Off-Spaces - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Mit der Förderung der Galerienszene durch eine jährliche Preisvergabe besteht Einverständnis. 2. Mit der Zusammensetzung der Jury zur Preisvergabe besteht Einverständnis. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 32.: NS-Dokumentationszentrum München Neuausschreibung eines „Managed Services“ für das Mediennetz – öffentlicher Teil –
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses vom 25.06.2019
- 33.: München sattelt endlich um – Auslobung eines Wettbewerbs für moderne, zeitgemäße, attraktive und ausreichend große Fahrradabstellanlagen an den Münchner ÖPNV-Haltestellen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Auslobung eines Wettbewerbs für Fahrradabstellanlagen wird nicht für erforderlich gehalten. 3. Der Antrag Nr. 14- 20 / A 03736 vom 12.01.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 34.: Anordnung von Radverkehrsanlagen (Markierung im Fahrbahnbereich) durch das Kreisverwaltungsreferat Turnusmäßige Beschlussvorlage
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der weiteren Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter Punkt 2: • Herzog-Heinrich-Straße (Markierung von beidseitigen durchgehenden Radverkehrsanlagen zwischen Lindwurmstraße und Pettenkoferstraße) (gegen die Stimmen der CSU) • Lindwurmstraße (Radfahrstreifen an der Südseite stadteinwärts ab östlich Sendlinger Kirche bis Aberlestraße, Radwegrückbau) (gegen die Stimmen der BAYERNPARTEI) • Lindwurmstraße Eisenbahnüberführung (Radfahrstreifen an der Südostseite unter der Eisenbahnüberführung als Provisorium bis zum Neubau der Eisenbahnüberführung) • Schwanthalerstraße (Markierung von Radfahrstreifen zwischen Martin-Greif-Straße und Paul-Heyse-Straße) (gegen die Stimmen der BAYERNPARTEI) wird zugestimmt. 3. Von den Maßnahmen unter Punkt 3.1. Elsenheimerstraße (Markierung von beidseitigen Radfahrstreifen zwischen Westendstraße und Lautensackstraße auf der Fahrbahn und Auflassung der Radwege im Seitenraum) und Punkt 3.2. Terofalstraße / Blumenauer Straße (abschnittsweise Markierung von Schutzstreifen im Zuge einer Sanierungsmaßnahme) wird Kenntnis genommen. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Maßnahmen unter Punkt 2. und 3.1. verkehrsrechtlich anzuordnen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - 5. Das Baureferat wird gebeten, die Maßnahmen unter Punkt 2.: • Herzog-Heinrich-Straße zwischen Lindwurmstraße und Pettenkoferstraße, • Lindwurmstraße Südostseite östlich Sendlinger Kirche bis Aberlestraße, • Lindwurmstraße Eisenbahnüberführung Südostseite, Seite 17 von 18 • Schwanthalerstraße zwischen Martin-Greif-Straße und Paul-Heyse-Straße in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat mit der ortsspezifisch maximal umsetzbaren Breite der Radverkehrsanlagen umzusetzen. 6. Das Baureferat wird gebeten, zur Maßnahme unter Punkt 3.1.: • Elsenheimerstraße die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. (gegen die Stimmen der CSU) 7. Der Antrag Nr. 14-20 / B 04594 des Bezirksausschusses 2 vom 27.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Der Antrag Nr. 14-20 / B 04595 des Bezirksausschusses 2 vom 27.02.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02285 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 2 vom 08.11.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Der Antrag Nr. 14-20/A05362 der GRÜNEN/RL vom 14.05.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 35.: Vergabeermächtigung für die externe Beauftragung zur Erstellung des Gutachtens: "Wie viel motorisierten Verkehr verträgt die Stadt?"
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Kreisverwaltungsausschuss stimmt zu, dass das Kreisverwaltungsreferat den Auftrag über die Erstellung eines Gutachtens "Wie viel motorisierten Verkehr verträgt die Stadt?" in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an einen externen Auftragnehmer vergibt. 3. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 4. Die Kosten werden aus dem Budget des Kreisverwaltungsreferats finanziert. 5. Falls von der Klausel nach Nr. I.5 Gebrauch gemacht wird, unterliegt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle des zuständigen Fachreferats.)
- 36.: Verkehrssicherheitskonzept Stadtratsauftrag vom 27.11.2018 und vom 20.03.2019 Maßnahmenprogramm Umsetzungs- und Finanzierungsbeschluss - 2. Stufe
- 37.: Sichere Kreuzungen für den Radverkehr
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die im Zuge der Prüfung des Rechtsgutachtens der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse zum Thema „Straßenverkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Regelung von Lastkraftwagen ohne Abbiegesicherheitssysteme“ aufgetretenen und auf den Seiten 3 und 4 dieses Beschlussentwurfs dargestellten Fragen mit den Beteiligten, insbesondere der Polizei und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zu diskutieren und dem Stadtrat die Ergebnisse in Form einer Beschlussempfehlung vorzulegen. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04964 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL, vom 07.02.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die städtischen Referate, Gesellschaften und Betriebe werden gebeten, im Rahmen von künftigen Vergaben den Einsatz von LKW- Abbiegeassistenzsystemen als Ausführungsbedingung vorzuschreiben. 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die Umsetzung der auf den Seiten 5 und 6 dargestellten und bereits in die Wege geleiteten Sofortmaßnahmen zu gewährleisten. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05406 der Stadtratsfraktion der ÖDP, vom 23.05.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Das Kreisverwaltungsreferat bleibt beauftragt, neue Empfehlungen für den Einsatz von Rotmarkierungen zu erarbeiten, die gewährleisten, dass alle Stellen mit Gefahrenpotenzial für Radfahrende im Bereich von Knotenpunkten rot eingefärbt werden. Kreuzungen, an welchen bereits tödliche Unfälle stattfanden, werden weiterhin unverzüglich gesichert. Im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzepts werden u.a. bauliche Maßnahmen für besonders Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 2 - zu TOP B 37 gefährdete Kreuzungen entwickelt, die ein Rechtsabbiegen ohne Sicht nach rechts unten so weit wie möglich verhindern. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05424 der Stadtratsfraktion Die Linke. und der ÖDP, vom 23.05.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Bis möglichst Ende 2019 werden alle Lastkraftwagen im Wirkungskreis der Landeshauptstadt München und ihrer Beteiligungsgesellschaften mit Abbiegesicherheitssystemen ausgerüstet. 7. Bis Ende 2019 werden mindestens 100 Trixispiegel an Knotenpunkten mit einschlägigem Unfallgeschehen aufgestellt. 8. Das KVR wird beauftragt, eine Broschüre oder Faltblatt zu erstellen, welches sowohl in Printform aufgelegt - aber auch für die Verbreitung durch das Internet aufbereitet ist und Radfahrer insbesondere über die Gefahren beim "Rechtsabbiegen" von LKWs hinweist und Verhaltensregeln dafür darstellt. Außerdem prüft das KVR, ob jene Broschüre/Faltblatt auch der Polizei für den Verkehrsunterricht bzw. den Fahrradunterricht an den Grundschulen zur Verfügung gestellt werden kann. (Auch als Infoblatt für die Eltern der Kinder). 9. Es gilt der Beschlussauftrag aus Punkt 2 des Antrags des Referenten. Darüber hinaus werden im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzeptes u.a. bauliche Maßnahmen und Maßnahmen der Lichtsignalisierung entwickelt und umgesetzt, die möglichst freie Sichtbeziehungen für und auf den Radverkehr und ein möglichst langsames Abbiegen gewährleisten. Das Baureferat wird gebeten, die Forderung nach der Weiterführung von Radwegen ohne Höhenveränderung bei der Querung von nicht bevorrechtigten Straßen sowie bei Ein- und Ausfahrten zu beantworten. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05423 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL, vom 23.05.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 26. Juni 2019 - 3 - zu TOP B 37)
- Bekanntgaben im Finanzausschuss vom 25.06.2019
- 38.: Städtisches Klinikum München GmbH (München Klinik) Gendermedizin als Angebot der München Klinik
- 39.: Kassenorganisation der LHM – Ergebnisse und Auswirkungen des BKPV-Gutachtens
- Bestätigung eines Beschlusses des Finanzausschusses vom 25.06.2019
- 40.: Städtisches Klinikum München GmbH (München Klinik) München Klinik Bogenhausen - Erweiterung und Generalsanierung Genehmigung der Entwurfsplanungen auf Basis der Bau- und Ausstattungsplanungen für den Neubau und die Prio-1-Maßnahmen im Bestand sowie Genehmigung zur Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanungen (BAP) für den Neubau und die Prio-1-Maßnahmen im Bestand
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat genehmigt gemäß der Darstellung in Ziffer 2 die Entwurfsplanungen für den Neubau Erweiterung Ost sowie die prioritäre Bestandsanpassung (Prio-1-Maßnahmen im Bestand) zur MüK Bogenhausen. Auf dieser Grundlage wird der Einreichung der beiden zugehörigen Bau- und Ausstattungsplanungen bei der ROB zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Änderung der Badekleidungsverordnung für den Bereich der Isar
- C.2.: Sicherheitsdienst an der Isar - Bericht zum Vollzug der Badekleidungsverordnung der Landeshauptstadt München
- D: Nachprüfungsanträge
- D.1.: Radverkehrsanlagen in der Fraunhoferstraße Verkehrswende umsetzen: Fraunhoferstraße umgestalten!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.06.2019
- Verwandter Antrag: Verkehrswende umsetzen: Fraunhoferstraße umgestalten!
- Verwandter Antrag: Verkehrswende jetzt einleiten – Vorfahrt fürs Rad 3 Schöner Radeln in der Fraunhoferstraße
- Verwandter Antrag: Radweg in der Fraunhoferstraße
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Sponsoring bei der Landeshauptstadt München Unterrichtung des Stadtrates über Sponsorenleistungen im Jahr 2018
- A.2.: Erwerb einer integrierten Kindertageseinrichtung und sonstige grundstücksbezogene Besonderheiten des städtebaulichen Vertrags Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2096a Dachauer Straße (nördlich), Heßstraße (südwestlich), Lothstraße (nordwestlich) Änderung des Mehrjahresinvestitions- programms 2019 – 2023 09. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg
- A.3.: Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung des Herrn Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO vom 29.05.2019 Vorkaufsrecht nach dem BauGB 15. Stadtbezirk Trudering Nähe Blanckertzweg
- A.4.: Vollzug eines Nachtrages zu einem Kaufvertrag 14. Stadtbezirk Berg am Laim 1. Finanzierung 2. Änderung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2019 - 2023 3. Griechische Schule und kein Ende? Schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO Anfrage Nr. 14-20 / F 01448 von Herrn StR Johann Altmann, Herrn StR Dr. Josef Assal, Frau StRin Eva Maria Caim, Herrn StR Richard Progl, Herrn StR Mario Schmidbauer, Herrn StR Andre Wächter vom 27.03.2019
- Verwandter Antrag: Griechische Schule und kein Ende?
- A.5.: Münchner Umweltpreis 2019
- A.6.: European Championships 2022 in München Erteilung einer Garantieerklärung
- A.7.: Gasteig München GmbH Planung Generalsanierung Vergabe Vorplanung Architekt und aktueller Zeitplan
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss it@M vom 06.06.2019
- 1.: Neugestaltung des Gehaltsrahmens für bestimmte IT-Funktionen aufgrund der Reorganisation der städtischen IT; Vertragsanpassung eines Einzelfalls
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 06.06.2019
- 2.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Personal- und Organisationsreferat
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 29.05.2019
- 3.: Errichtung der rechtsfähigen Stiftung Schwabinger Kinderlächeln Annahme einer Zuwendung zur Errichtung der Stiftung
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 21.05.2019
- 4.: Dauervorschuss an (teil-)stationäre Münchner Jugendhilfeträger Nachträgliche Genehmigung der Vereinbarungen zum Dauervorschuss und deren Kündigung zum 31.12.2019
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 22.05.2019
- 5.: Kommission für Stadtgestaltung Ausscheiden und Neuberufung von Mitgliedern §14, § 46 Abs. 2 Nr. 1 GeschO
- Bestätigung eines Beschlusses des Sportausschusses vom 22.05.2019
- 6.: Audi-Dome: Verlängerung und Anpassung des Mietvertrags mit der FC Bayern München Basketball GmbH, Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018-2022
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 28.05.2019
- 7.: Flughafen München GmbH (FMG); Änderung des Gesellschaftsvertrags der Flughafen Parken GmbH
- 8.: Stadtwerke München GmbH Kooperation Mobility Inside
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 23.05.2019
- 9.: Räumungs- und Zahlungsklage (gewerbliches Mietverhältnis) 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
- 10.: Vorkaufsrechte nach dem BauGB A) 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Passauerstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung B) 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe Schwanthalerstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 23.05.2019
- 11.: Einrichtung Preise für Galerien und Off-Spaces - Nichtöffentlicher Teil -
- 12.: NS-Dokumentationszentrum München Neuausschreibung eines „Managed Services“ für das Mediennetz – nichtöffentlicher Teil –
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen