Vollversammlung (2018-10-04 09:00:00)
Datum: | 04.10.2018, 09:00 |
---|---|
Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Vereidigung von Frau Kristina Frank als berufsmäßige Stadträtin
- A.2.: Vereidigung von Frau StRin Nicola Mayerl
- A.3.: Nachbesetzung von Ausschüssen bei der CSU-Fraktion Umbesetzung im Kulturausschuss bei der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Es werden nachfolgende Ausschüsse wie folgt neu besetzt: 1.1 IT-Ausschuss Die CSU-Fraktion benennt Herrn Stadtrat Manuel Pretzl. 1.2 Kulturausschuss 1.2.1 Die CSU-Fraktion benennt Herrn Stadtrat Manuel Pretzl. 1.2.2 Die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion beruft Frau Stadträtin Caim ab. Die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion benennt Herrn Stadtrat Mario Schmidbauer. 1.3 Kommunalausschuss Die CSU-Fraktion benennt Herrn Stadtrat Manuel Pretzl. 1.4 Sportausschuss Die CSU-Fraktion benennt Herrn Stadtrat Manuel Pretzl. 1.5 Verwaltungs- und Personalausschuss Die CSU-Fraktion benennt Herrn Stadtrat Manuel Pretzl. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.4.: Genehmigung der Sitzungsprotokolle für die Monate Januar bis Juni 2018 (Ausschüsse und Vollversammlungen) - § 2 Nr. 24 GeschO -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Es wird beantragt, gemäß Art. 54 Abs. 2 GO und § 77 Abs. 6 GeschO die genannten Protokolle zu genehmigen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.5.: Überprüfung der Beherbergungsverträge durch das Revisionsamt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Das Revisionsamt wird gebeten, die Beherbergungsverträge zwischen der Landeshauptstadt (LHM) und privaten Betreibern zeitnah zu überprüfen. 2. Antrag Nr. 14-20 / A 04349 der FDP – HUT Stadtratsfraktion und der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 27.07.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.6.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Abfallgebühren 2019-2021 Änderung der - Hausmüllentsorgungssatzung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung - Hausmüllentsorgungsgebührensatzung - Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung - Gartenabfall-Gebührensatzung - Hausratsperrmüllgebührensatzung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in der Landeshauptstadt München (Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung) wird gemäß Anlage 4 beschlossen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Hausmüllentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt München (Hausmüllentsorgungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 5 beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt München (Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 6 beschlossen. 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gartenabfallgebühren der Landeshauptstadt München (Gartenabfall-Gebührensatzung) wird gemäß Anlage 7 beschlossen. 5. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Hausratsperrmüll-Gebühren der Landeshauptstadt München (Hausratsperrmüllgebührensatzung) wird gemäß Anlage 8 beschlossen. 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bekanntgabe des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 26.09.2018
- B.1.: Einführung eines Petitionsverfahrens bei der Landeshauptstadt München; 2. Evaluation
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses 26.09.2018
- B.2.: Sexistische und pornografische Werbung verhindern!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Die Einrichtung einer Werbewatchgroup wird abgelehnt. 2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, mit den Vertragspartnern zur Nutzung städtischer Werbeanlagen unverzüglich Verhandlungen über eine Ergänzung der Verträge aufzunehmen. Die unter Ziffer 7 genannte Klausel wird wie folgt ergänzt: "Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Werbeauftträge zurückzuweisen, deren Inhalte gegen eine behördliche Anordnung, gegen allgemeine Gesetze, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen. Dies gilt auch für sexistische Werbung. Zur Beurteilung, ob es sich um sexistische Werbung handelt, ist die Gleichstellungsstelle der Landeshauptstadt München zu beteiligen. Diese entscheidet im Einzelfall auf Grundlage der Definition des "Sexismus-Beirats" von 1987." Bei erneuter Vergabe der Konzessionen sind entsprechende Klauseln grundsätzlich zu vereinbaren. 3. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, bei der MVG zu veranlassen, dass mit den Vertragspartnern zur Nutzung der MVG-Werbeflächen unverzüglich Verhandlungen über eine Ergänzung der Verträge um die unter 7. genannte Klausel aufzunehmen. Bei erneuter Vergabe der Konzessionen sind entsprechende Klauseln grundsätzlich zu vereinbaren. 4. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die Gleichstellungsstelle für Frauen spätestens 2020 über die Umsetzung der unter 2. und 3. beschlossenen Maßnahmen zu unterrichten. 5. Die Stadtratsanträge „Sexistische und pornografische Werbung verhindern!“ (Antrag Nr. 08-14 / A 04958) sowie „Werbewatchgroup endlich einrichten!“ Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 - 2 - (Antrag Nr. 14-20 / A 03095) der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN / RL sind hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 6. Dieser Beschluss unterliegt hinsichtlich der Antragspunkt 2., 3. und 4.der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Sexistische und pornografische Werbung verhindern!
- Verwandter Antrag: Werbewatchgroup endlich einrichten!
- B.3.: Gleichstellungspolitik stärken 1: freiwillige Quote bei städtischen Unternehmen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gesellschaften im Jahre 2022 wieder nach den Entwicklungen bei den Frauenquoten in den Führungsebenen abzufragen. 3. Die Betreuungsreferate werden gebeten, die regelmäßige Berichterstattung der Gesellschaften an die Aufsichtsräte intensiv zu begleiten und falls erforderlich die Anpassung und Weiterführung der bereits begonnen Strategien und Maßnahmen bei den Gesellschaften aktiv einzufordern und bei Geschäftsführerverträgen mit variabler Vergütung auch entsprechende Ziele in die Zielvereinbarungen aufzunehmen. Die Berichterstattung sollten die Darstellung von Eckdaten im Bezug auf die Beschäftigungsstruktur sowie die Fördermaßnahmen von Frauen in Führungspositionen nach den Themenbereichen Personalgewinnung, Personalentwicklung (Fortbildung, Aufstiegsmöglichkeiten, Mentoring etc.), Vergütung, Arbeitsorganisation/Vereinbarkeit Familie und Beruf mit der Formulierung von Zielen beinhalten. 4. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 01306 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 12.08.2015 ist bleibt damit aufgegriffen. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.4.: Vergleich städtischer Beiräte und der Bezirksausschüsse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Referate werden beauftragt, kurzfristig für alle Beiräte und die StadtschülerInnenvertretung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu prüfen, ob ein Handlungsbedarf hinsichtlich angemessener Aufwandsentschädigungen für dort ehrenamtlich Engagierte besteht und ggf. notwendige Schritte einzuleiten. 3. Das Direktorium wird beauftragt zu prüfen, ob Kriterien entwickelt werden können, an Hand derer eine angemessene Entschädigung für alle Beiräte ermöglicht wird. Das Prüfungsergebnis soll dem Stadtrat möglichst im ersten Halbjahr 2019 vorgestellt werden. 4. Die Referate, in deren Zuständigkeitsbereich Beiräte und die SSV eingesetzt sind, werden beauftragt, für die notwendigen Verwaltungsaufgaben dieser Gremien eine ausreichende Ausstattung sicher zu stellen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 27.09.2018
- B.5.: Ausschreibung der Beteitstellung und Betriebsführung von Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von Wohnungslosen Haushalten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Bereitstellung und Betriebsführung von Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von Wohnungslosen Haushalten nach den oben genannten Eckdaten auszuschreiben. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einer zu beauftragenden Rechtsanwaltskanzlei das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und in der nichtöffentlichen Vorlage (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12775) genannten Bedingungen durchzuführen und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollten, um aktuelle Änderungen in der Rechtsprechung zu berücksichtigen, möglichen Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.6.: Zielgruppenänderungs-, Nutzungsänderungs- und Ermächtigungsbeschluss zum Standort Tollkirschenweg 6, 80995 München sowie Anpassung des Betreuungskonzeptes von Haus 19 Bayernkaserne Zuschussprojekte: Innere Mission München e.V., dezentrale Unterkunft Bayernkaserne Haus 19, Zuschusserhöhung ab 2019 ff. Träger N.N., dezentrale Unterkunft Tolikirschenweg, Zuschuss ab 01.10.2019 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018-2022 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freiham
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der in dieser Beschlussvorlage dargestellten Zielgruppenänderung sowie der Nutzungsänderung des Objektes Tollkirschenweg 6 als dezentrale Unterkunft zur Unterbringung von unbegleiteten heranwachsenden Flüchtlingen in Schule und Ausbildung wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Unterkunft Tollkirschenweg 6 entsprechend dem Vortrag der Referentin zu betreiben. 3. Die Laufzeit wird ab 01.10.2018 auf 15 Jahre festgesetzt. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Betriebskosten für den Tollkirschenweg 6 in Höhe von 214.383,12 € jährlich von 2018 (anteilig 3 Monate) bis 2021 aus eigenen Budgetmitteln gemäß des Beschlusses der Vollversammlung vom 14.12.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 07111) zu finanzieren (Produkt 40315600, Kostenstellen 20322130 bis 20322160, UA 4356). 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die geplanten Kostenerstattungen durch die Regierung von Oberbayern als Einnahmen in Höhe von 1.572.939,42 € (pro Jahr = 483.981,36 €, anteilig für 2018 120.995,34 €) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2019 bis 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Zuschuss Betreuung Tollkirschenweg 6 a) Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, ein Trägerauswahlverfahren für die Betreuung der dezentralen Unterkunft Tollkirschenweg 6 in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Damit der Stadtrat über die Auswahl des Trägers endgültig entscheiden kann, wird hier ein Folgebeschluss über das Ergebnis des Trägerauswahlverfahrens zum Juli 2019 dem Stadtrat vorgelegt. b) Die Zuschusskosten für 2019 (anteilig 3 Monate) betragen 110.921 €, Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 - 2 - darüber hinaus betragen die dauerhaften Zuschusskosten ab 2020 443.677 €. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Finanzierung des Zuschusses für 2019 (anteilig 3 Monate) in Höhe von 110.921 € und dauerhaft ab 2020 in Höhe von 443.677 € aus dem mit Beschluss der Vollversammlung vom 14.12.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06136) beschlossenen Budget zu entnehmen (Produkt 40315600, Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900139). 7. Aufstockung Betreuung Haus 19 Bayernkaserne a) Der im Vortrag der Referentin dargestellten Weiterführung der Betreuung in der dezentralen Unterkunft Haus 19 Bayernkaserne wird zugestimmt. b) Die dauerhaft ab 2019 erforderlichen Zuschusskosten betragen insgesamt 519.507 € (inkl. bisherige Zuwendung i.H.v. 183.545 €). Das Sozialreferat wird beauftragt, die Finanzierung des Zuschusses dauerhaft ab 2019 in Höhe von 335.962 € aus dem Beschluss der Vollversammlung vom 14.12.2016 (Sitzungsvorlage Nr.14-20 / V 06136) beschlossenen Budget zu entnehmen (Produkt 40315600, Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900139). 8. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018-2022 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Nicht vorhanden MIP neu: Bayernkaserne Haus 19 Investitionskostenzuschuss für EEK, Unterabschnitt 4356, Maßnahmen-Nr. 7830, Rangfolgenummer 11; (EURO in 1.000) Gesa mtkost en Finanz ierung bis 2017 Prora mm-ze itraum 2018-2 022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Restfin anzier ung 2024 ff I (988) 10 0 10 0 10 0 0 0 0 0 Summ e 10 0 10 0 10 0 0 0 0 0 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 - 3 - St.A. 10 0 10 0 10 0 0 0 0 0 Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die Ausstattung der Arbeitsplätze in Höhe von maximal 10.000 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d.h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 9. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Finanzierung des einmaligen Investitionskostenzuschusses in 2019 in Höhe von 10.000 € aus dem mit Beschluss der Vollversammlung vom 14.12.2016 (Sitzungsvorlage Nr.14-20 / V 06136) beschlossenen Budget zu entnehmen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushalthaltsmittel in Höhe von 10.000 € aus dem Transferhaushalt (Finanzposition 4707.700.0000.3, Innenauftrag 603900139) auf die Finanzposition 4356.988.7830.X umzuschichten. 10.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Umweltausschusses vom 25.09.2018
- B.7.: Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung (FES) Energiewende in München voranbringen III - Beratungsstelle für Mieterstrom, Zusatzpunkte für Mieterstromkonzepte bei Grundstücksvergaben
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Stadtrat stimmt den unter Punkt 5. vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen im Rahmen der vorgestellten Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung mit folgender Ergänzung zu: Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird wie im Vortrag dargestellt weiter fortgeführt. An der beabsichtigten Überarbeitung der Art und Weise der Förderung von KWK-Anlagen wird festgehalten. 2. Die geänderte Förderrichtlinie für das Förderprogramm Energieeinsparung wird in der als Anlage 6 beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.04.2019 beschlossen. 3. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, bei Bedarf die Richtlinien des Förderprogramms Energieeinsparung zur weiteren Verbesserung der Lesbarkeit und einer einfacheren Bearbeitung kundenorientiert redaktionell anzupassen, ohne dass es einer erneuten Befassung des Stadtrates bedarf. 4. Der Stadtrat stimmt dem Konzept der „Koordinationsstelle Solarenergie“ zu. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die notwendige Finanzierung der „Koordinationsstelle Solarenergie“ im Rahmen der Beschlussvorlage zum Finanzierungsbeschluss des „IHKM – Klimaschutzprogramm 2019“ im Herbst 2018 einzubringen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 5. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, spätestens im Frühjahr 2021 eine Evaluation der neuen Fördermaßnahmen zur Photovoltaik sowie den Beratungsleistungen mit einem geschätzten Wert von 30.000 € durchzuführen. Die Evaluierung wird an einen externen Auftragnehmer vergeben. Die Finanzierung soll aus dem vorhandenen jährlichen FES-Budget erfolgen und wird dem Stadtrat im Rahmen der Beschlussvorlage zum Finanzierungsbeschluss des „IHKM – Klimaschutzprogramm 2019“ im Herbst 2018 zur Entscheidung vorgelegt. 6. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, einen externen Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 - 2 - Auftragnehmer mit der Erarbeitung einer neuen Systematik zur Berechnung der Energie- und CO2-Daten aus FES-Förderanträgen zu beauftragen. Die Finanzierung der erforderlichen Mittel in Höhe von geschätzt ca. 50.000 € soll aus dem vorhandenen jährlichen FES-Budget erfolgen und wird dem Stadtrat im Rahmen der Beschlussvorlage zum Finanzierungsbeschluss des „IHKM – Klimaschutzprogramm 2019“ im Herbst 2018 zur Entscheidung vorgelegt. 7. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, das Förderverfahren im Rahmen der Einführung der Fördermittelsoftware anzupassen und die Informationen zum Förderverfahren in einer Broschüre gemeinsam mit der Förderrichtlinie sowie im Internet zu veröffentlichen. 8. Der Auftrag des Stadtrats aus dem Beschluss des Umweltausschusses vom 20.09.2016 zum Erweiterten Klimaschutzprogramm (EKSP), Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06751 wurde erfüllt und ist damit erledigt. 9. Der Auftrag des Stadtrats aus dem Beschluss „Solarinitiative München Verwaltungsgesellschaft mbH, Solarinitiative München GmbH & Co. KG, Liquidation der Gesellschaften“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 00894 wurde erfüllt und ist damit erledigt. 10. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03637 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 30.11.2017 „Energiewende in München voranbringen III – Beratungsstelle für Mieterstrom, Zusatzpunkte für Mieterstromkonzepte bei Grundstücksvergaben“ ist mit dem Vorschlag der Einrichtung einer Koordinationsstelle Solarenergie geschäftsordnungsgemäß erledigt. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01651 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 15.12.2015 „Konsequenzen aus der Klimakonferenz V: Dachagentur für den schnellen Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Gebäuden“ ist mit dem Vorschlag der Einrichtung einer Koordinationsstelle Solarenergie geschäftsordnungsgemäß erledigt. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Energiewende in München voranbringen III - Beratungsstelle für Mieterstrom, Zusatzpunkte für Mieterstromkonzepte bei Grundstücksvergaben
- Verwandter Antrag: Konsequenzen aus der Klimakonferenz V: Dachagentur für den schnellen Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Gebäuden
- B.8.: Luftreinhaltung Photokatalytische Wand- und Bodenbeläge mit Titanoxid zur Verminderung der NO2-Belastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten werden Maßnahmen im Bereich photokatalytische Wand- und Bodenbeläge nicht weiter verfolgt. Von der Initiierung eines Pilotprojekts mit dem Landesamt für Umwelt und dem Baureferat wird abgesehen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Verwaltung die technische Entwicklung weiter zu beobachten und ggf. dem Stadtrat erneut zu berichten. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.9.: Bezuschussung von Projekten im Rahmen des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM 2018): Sachstand zur Bezuschussung des Projekts „Pilotprojekt E-Busse für Sightseeing-Touren“ und Umwidmung von Mitteln zur Bezuschussung des Projekts „Energie- und Emissionsbilanz der Paketzustellung mit Elektrofahrzeugen“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass ab Oktober 2018 der erste E-Sightseeing-Bus im Stadtgebiet München im Einsatz ist. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Umbau eines zweiten Sightseeing-Busses zu einem E-Bus aufgrund der technischen Beschaffenheit der im betroffenen Unternehmen eingesetzten Omnibusse nicht möglich ist. 3. Der Stadtrat beschließt, dass die dadurch frei gewordenen Mittel in Höhe von bis zu 200.000 € für die Bezuschussung des Projekts „Energie- und Emissionsbilanz der Paketzustellung mit Elektrofahrzeugen“ - wie unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage beschrieben – innerhalb von IHFEM umgewidmet werden. 4. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die Bezuschussung des Projekts „Energie- und Emissionsbilanz der Paketzustellung mit Elektrofahrzeugen“ umzusetzen. 5. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Gesundheitsausschusses vom 27.09.2018
- B.10.: Drogenkonsumraum in München als Modellprojekt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, ein Konzept für das im Vortrag der Referentin dargestellte Modellprojekt einer medizinischen Ambulanz mit Erlaubnis zum Konsum von Betäubungsmitteln und die dargestellte wissenschaftliche Forschung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, Sondierungsgespräche mit möglichen Trägern für die Ambulanz zu führen. 3. Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Bayerischen Staatsregierung für den Erlass einer Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 10a Abs. 2 BtMG ein, die die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen regelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04136 bleibt aufgegriffen, der Stadtrat wird bis Ende 2019 mit dem Konzept für das Modellprojekt und dem weiteren Bearbeitungsstand befasst. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Drogenkonsumraum in München als Modellprojekt
- B.11.: Wirtschaftsplan 2019 für das Sondervermögen Anwesen Schloss Kempfenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Im Wirtschaftsplan 2019 für das Anwesen Schloss Kempfenhausen werden im Erfolgsplan die Erträge auf € 325.520 und die Aufwendungen auf € 200.512 sowie im Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben auf € 15.000 festgesetzt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26.09.2018
- B.12.: A) Beabsichtigte Überplanung des Bereichs Richard Strauss-Straße (östlich) (Grundstück Fl.Nr. 214/17) - Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1325 - B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes C) Weiteres Vorgehen - Eckdatenbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- B.13.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 15 Trudering - Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich) - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.07.2017 (Anlage1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß §3Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich) - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.07.2017 (Anlage1) wird endgültig beschlossen. 4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs.2BauGB. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- B.14.: Wohnen in München VI 1) Erfahrungsbericht für das Jahr 2017 2) Verlängerung der Befristung der Stelle für die Grundstückausschreibungen in Freiham 3) Empfehlungen/Anträge/Petitionen zu diversen Wohnungsbauvorhaben, u.a. WAL-Vorhaben Erwin-Schleich-Weg Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Von den Ausführungen des Erfahrungsberichts „Wohnen in München VI“ für das Jahr 2017 in Ziffer 1 des Vortrags wird Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, gute Beispiele von Nachverdichtungen, insbesondere auch deren Prozesse, zu dokumentieren und online sowie als Broschüre zu veröffentlichen. Empfehlung zu dem Projekt für das Areal Görzer Straße/Ständler-/ Puechbergerstraße: 2. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01060 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach – Bezirksausschuss Ramersdorf am 28.06.2016 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Anträge und Empfehlungen zu den Planungen für das Areal Unnütz-/Bajuwarenstraße/Achenseeplatz: 3. Der Antrag Nr. 14-20/B 02858 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 22.09.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20/B 02962 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 20.10.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Der Antrag Nr. 14-20/A 02849 der Stadtratsfraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 06.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20/B 003351 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 08.03.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 7. Der Antrag Nr. 14-20/B 03356 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 09.03.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20/B 02645 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 - 2 - Trudering-Riem vom 08.07.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt 9. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01151 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01152 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 11. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01153 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01154 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 13. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01155 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 14. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01156 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 15. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 16. Die In-House-Vergabe gemäß Antragsziffer 2 des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.07.2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 06537) hinsichtlich des Grundstückes Unnütz-/Bajuwarenstraße, das an die GEWOFAG Wohnen GmbH übertragen werden sollte, wird aufgehoben. Petitionen, Empfehlungen sowie Stadtrats-Antrag der CSU zu dem Projekt Er win-Schleich-Straße (ehemals Franz-Albert-Straße): Die Beschlussfassung über die Ziffern 17 bis 23 wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vertagt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 - 3 - 24.Der Antrag Nr. 14-20/A 03938 von DIE LINKE. Vom 23.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 25.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.15.: Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 – Schwabing-Freimann Satzungbeschluss Erhaltungssatzung „Alte Heide“
- B.16.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 10 – Moosach
- B.17.: Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 2 – Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“
- B.18.: Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 6 (Sendling) und 7 (Sendling- Westpark) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Am Harras / Passauer Straße“
- B.19.: Änderung Vertretungsregelung im Planungsausschuss Regionaler Planungsverband
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München wird als zweite Stellvertreterin von Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Frau Kommunalreferentin Kristina Frank benannt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.20.: Schulstandort Haar-Gronsdorf - Kooperationsprojekt Landeshauptstadt München mit Landkreis München
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss 18.09.2018
- B.21.: Ergebnis der Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel Vorschlag zur Weiterentwicklung und Präzisierung der Münchner Förderformel Angleichung des Faktors eallg und des Faktors für Kontingentkinder sowie Beendigung des Faktors Innovation und Schaffung des Faktors Ausbildung Anwendung des Besserstellungsverbots im Rahmen der Münchner Förderformel Hinweise zur Belegung der Münchner Kindertages- einrichtungen Vorschlag zur Modifizierung der Zuschussrichtlinien zur Münchner Förderformel Verstetigung und Präzisierung der Finanzierung für KinderTagesZentren (KITZ)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den Modellrechnungen und die Vorschläge zur zukünftigen Finanzierung der städtischen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Kindertageseinrichtungen mit baulichen Besonderheiten, wie unter Punkt 2.4 und 2.5 des Vortrags der Referentin ausgeführt, zur Kenntnis. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Stellenplan der städtischen Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf Vorgaben und Grundsätze der Münchner Förderformel überprüft und angepasst werden kann. Darüber hinaus wird regelmäßig die Auskömmlichkeit des Städtischen Trägers überprüft und ggf. notwendige Anpassungen veranlasst. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Stadtrat nach drei Jahren darüber zu informieren, in welchem Maß die Vorschläge, wie die städtischen Einrichtungen im Rahmen der Münchner Förderformel geführt und finanziert werden können, realisiert worden sind. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, wie unter Punkt 2.1. des Vortrags der Referentin ausgeführt, bei unterjährigen Buchungszeitveränderungen den Stellenplan nach Münchner Förderformel anzupassen, wenn die Änderungen dauerhaft erkennbar sind und sich das stellenplanmäßige Ausstattungsverhältnis um mehr als 0,5 verändert bzw. einen Anstellungsschlüssel von 1:10,30 überschreitet. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 Beschlussseite - 2 - 5. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Ergänzungsvereinbarungen sowie die damit verbundenen Ausführungen, wie im Vortrag der Referentin unter Punkt 3 dargelegt, zur Kenntnis und stimmt der Beendigung der Möglichkeit zum Abschluss von Ergänzungsvereinbarungen wie dargestellt zu. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die der Kindertageseinrichtung an der Hanselmannstraße angegliederten Familienangebote ab dem 01.01.2019 dem Stadtjugendamt S-II-KJF zuzuordnen. Somit ist auch der Erhalt des Stadtteilladens Moosacher Straße 11 des Trägers Stadtteilarbeit e.V. gesichert. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab dem 01.01.2019 ff. erforderlichen Haushaltsmittel für die angegliederten Familienangebote des Hauses für Kinder an der Hanselmannstraße 35 in Höhe von 194.000 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff., im Rahmen des Schlussabgleichs 2019 dem Sozialreferat dauerhaft zu übertragen. Das Stadtjugendamt/KJF nimmt die erforderlichen Mittel in die Zuschussnehmerdatei für 2019 ff. auf. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie unter Punkt 3 des Vortrags der Referentin ausgeführt, mit Trägern, die von der Ergänzungsvereinbarung Gebrauch gemacht haben, auf Antrag des Trägers längstens für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 weitere Vereinbarungen zu treffen, um unbillige Härten zu vermeiden. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse informiert. Die damit verbundenen prognostizierten befristeten Kosten in Höhe von maximal jährlich 500.000 Euro werden, wie unter Punkt 3.3 des Vortrags der Referentin beschrieben, innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff. durch das eigene Referatsbudget getragen bzw. umgewidmet. 9. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den ausgewählten Ergebnissen der Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 Beschlussseite - 3 - Modellrechnungen die freigemeinnützigen und sonstigen Träger betreffend, wie unter Punkt 4 des Vortags der Referentin ausgeführt, zur Kenntnis. 10. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den Standards im hauswirtschaftlichen Bereich, wie unter Punkt 5 des Vortrags der Referentin beschrieben, zur Kenntnis. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Kosten der Hauswirtschaft gemeinsam mit den Verbänden und den freien Trägern noch eingehender zu analysieren. Das Ergebnis wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und ggf. zur Entscheidung vorgelegt. Die freigemeinnützigen und sonstigen Träger bleiben frei in der Wahl ihres Verpflegungskonzepts. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, auf Basis der unter Punkt 6 des Vortrags der Referentin dargestellten Voraussetzungen zur Förderung von KinderTagesZentren die bestehenden 20 KinderTagesZentren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Bei Bedarf können ab dem 01.01.2019 erforderliche neue Standorte benannt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei sind die Erkenntnisse des Bildungsmonitorings zugrundezulegen. Die Aufgabe des Status als KinderTagesZentrum in freier Trägerschaft ist ebenfalls dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 12. Für die derzeit sieben KinderTagesZentren in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft entstehen der Landeshauptstadt München ab dem 01.01.2019 Aufwände von jährlich bis zu 511.350 Euro. Diese Summe wird im Bewilligungszeitraum 2019 vorerst innerhalb des bisher bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff. durch das Referatsbudget getragen bzw. umgewidmet. 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt im Rahmen der Bearbeitung des Stadtratsantrags Nr. 14 – 20 / A 03138 vom 29.05.2017 "Jedes Kind zählt: Gebührenfreie Bildung in München und Bayern" das Thema Spielgeld aufzugreifen und dem Stadtrat darzulegen, welche Auswirkungen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 Beschlussseite - 4 - die angestrebte Abschaffung der Spiel- und Materialgelder - im Sinne einer transparenten und einheitlichen Elternentgeltgestaltung - für die Träger hat. 14. Der Neufassung der Zuschussrichtlinie zur Münchner Förderformel (Anlage 1a) und den damit verbundenen Anpassungen und Übergangsfristen sowie der damit verbundenen Finanzierung wird – wie im Vortrag der Referentin unter Punkt 8 und Punkt 9 beschrieben – zugestimmt. Die anfallenden Kosten von bis zu 4,12 Millionen Euro werden im Bewilligungszeitraum 2019 innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff. durch das eigene Referatsbudget getragen bzw. umgewidmet. Das Referat prüft nach Inkrafttreten der Neufassung der Münchner Förderformel am 01.01.2019 im laufenden Jahr gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, welche zusätzlichen Kosten entstehen, wenn die Freiwilligendienste in den Faktor Ausbildung aufgenommen werden und ermittelt mit den Wohlfahrtsverbänden anhand einer Statistik belastbare Zahlen für den nächsten Eckdatenbeschluss. 15. Der Neufassung der "Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte" (Anlage 2a) wird zugestimmt. 16. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Rahmen der Verstetigung der Münchner Förderformel für den Bewilligungszeitraum 2019, Erhöhungen des Zuschussrahmens, die sich aufgrund von Basiswertanpassungen im Rahmen der gesetzlichen Förderung und/oder einer weiteren Aufnahme von Kindertageseinrichtungen in die Münchner Förderformel ergeben, mit einem separaten Beschluss, der die Unabweisbarkeit darlegt, im Nachtragshaushalt 2019 anzumelden, wenn die bisher veranschlagten Finanzmittel innerhalb des Referatsbudgets nicht ausreichen und die notwendigen Mittel nicht aus dem Referatsbudget getragen werden können. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 Beschlussseite - 5 - 17. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, Änderungen der gesetzlichen Förderung unter Einbeziehung der FachArge KiTa zu analysieren. Auf dieser Basis werden auch in Zukunft dem Stadtrat Vorschläge unterbreitet, in welchem Umfang ggf. die Münchner Förderformel angeglichen werden kann. 18. Der Stadtrat stimmt der ab dem 01.01.2019 geltenden MFF-Neuregelung zum Besserstellungsverbot für Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen, wie unter Punkt 10 des Vortrags der Referentin beschrieben, zu und beauftragt das Referat für Bildung und Sport die Endabrechnungen des Bewilligungszeitraums 2018 ebenfalls auf Grundlage dieser Regelung abzuschließen, um unbillige Härten für die Träger zu vermeiden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, unter Einbeziehung der Verbände den Vollzug des Besserstellungsverbots auf der Basis konkreter, von den Trägern gemeldeter Einzelfälle, bis Ende Mai 2019 zu konkretisieren. 19. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die bis 31.12.2018 befristete Einrichtung von 3,0 VZÄ-Stellen Sachbearbeitung Münchner Förderformel bis zum 31.12.2021 zu verlängern sowie ggf. die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 186.840 Euro jährlich, sind bereits befristet im Personalauszahlungsbudget des Referats für Bildung und Sport enthalten und entsprechend zu belassen. 20. Das Sozialreferat wird gebeten, die ab dem 01.01.2019 ff. dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für 2.6 VZÄ (i.H.v. 164.008 €/jhrl.), die damit verbundenen konsumtiven Arbeitsplatzkosten (i.H.v. 2.400 €/jhrl.) sowie die Transferkosten (i.H.v. 607.000 €/jhrl., sh. Vortrag 11.2 A) im Rahmen des Schlussabgleich 2019 dem Referat für Bildung und Sport dauerhaft zu übertragen. Des Weiteren wird das Sozialreferat gebeten, die mit dem Aufgabenübergang verbundene Stellenübertragung i.H.v. 2,6 VZÄ zum 01.01.2019 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 Beschlussseite - 6 - 21. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die aus seiner Sicht dargestellten notwendigen Flächenbedarfe für zusätzliche Büroarbeitsplätze in Bezug auf den Antragspunkt 21 rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 22. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die bis 31.12.2018 befristeten konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze für 3,0 VZÄ-Stellen Sachbearbeitung Münchner Förderformel bis zum 31.12.2021 in Höhe von 2.400 Euro jährlich im Haushalt zu belassen. 23. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 166.408 Euro jährlich, davon sind bis zu 166.408 Euro jährlich zahlungswirksam. Die Befristungsverlängerung der Stellen (Antragspunkt 20 und 23) erhöht nicht das Produktkostenbudget. 24. Der Stadtrat stimmt der Verstetigung der Münchner Förderformel wie unter Punkt 14 des Vortrags der Referentin aufgeführt, zu. Die Steuerung und Weiterentwicklung der Münchner Förderformel wird ab dem 01.01.2019 durch den Geschäftsbereich RBS-KITA übernommen. Das Gesamtcontrolling und die vom Stadtrat beauftragte Wirkungssteuerung bleibt weiterhin im Bereich Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung angesiedelt. 25. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und die Anmerkungen des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, wie unter Punkt 15 des Vortrags der Referentin dargelegt, zur Kenntnis. 26. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00855 von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Marian Offmann und Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 23.06.2009 wurde unter Punkt 5 des Vortrags der Referentin geschäftsordnungsmäßig behandelt. 27. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04290 der Stadtratsfraktion der FDP vom 06.06.2013 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 04. Oktober 2018 Beschlussseite - 7 - bleibt weiterhin aufgegriffen. 28. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04437 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Regina Salzmann und Frau StRin Beatrix Zurek vom 05.07.2013 bleibt weiterhin aufgegriffen. 29. Der Antrag Nr. 14 – 20 / A 03138 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Heimo Liebich, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Gerhard Mayer, Frau StRin Simone Burger und Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 29.05.2017 bleibt aufgegriffen. 30. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03352 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 30.08.2017 wurde geschäftsordnungsmäßig behandelt. 31. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04251 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 04.07.2018 wurde geschäftsordnungsmäßig behandelt. 32. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04775 des Bezirksausschusses 15 - Trudering-Riem vom 19.04.2018 wurde satzungsgemäß behandelt. 33. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Sportausschusses 19.09.2018
- B.22.: TSV Maccabi München e.V.; Riemer Straße 300 Stadtbezirk 15 - Trudering-Riem 1. Errichtung einer eingeschossigen Freiluftsporthalle mit Multifunktionsbelag (McArena / Jony Halle) 2. Errichtung einer Einfriedung um das gesamte Sportgelände Förderung der Baumaßnahmen nach den Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt zum Bau einer Freilufthalle dem TSV Maccabi München e.V. auf der Sportanlage Riemer Straße 300 einen Zuschuss in Höhe von 146.700,00 € zu bewilligen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt für die Erstellung der Einfriedung dem TSV Maccabi München e.V. einen Zuschuss in Höhe von 44.932,38 € zu bewilligen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt für den Bau einer Freilufthalle dem TSV Maccabi München e.V. ein Darlehen in Höhe von 48.900,00 € zu bewilligen. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt 15 Jahre. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt für die Erstellung der Einfriedung ein Darlehen in Höhe von 14.977,46 € zu bewilligen. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt 15 Jahre. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 19.09.2018
- B.23.: Aufhebung der Satzung über die Schulmensa im Schulzentrum Perlach-Nord der Landeshauptstadt München Aufhebung der Satzung über die Gebühren für die Schulmensa im Schulzentrum Perlach-Nord der Landeshauptstadt München Aufhebung der Satzung über die Gebühren für den Besuch der Städtischen Willy-Brandt-Gesamtschule München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt von den im Vortrag dargestellten Ausführungen Kenntnis. 2. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Gebühren für den Besuch der Städtischen Willy-Brandt-Gesamtschule München wird gemäß Anlage 4 beschlossen. 3. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Schulmensa im Schulzentrum Perlach-Nord der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 5 beschlossen. 4. Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Gebühren für die Schulmensa im Schulzentrum Perlach-Nord der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 6 beschlossen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.24.: Erstattung der G-8-bedingten Lehrpersonalmehrkosten nach dem Konnexitätsprinzip und Anpassung der Zuschusstabellen des BaySchFG hier: Widerspruchseinlegung für das Haushaltsjahr 2017 und für zukünftig ergehende Lehrpersonalzuschuss-Bescheide
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, gegen die Lehrpersonalzuschuss-Bescheide der Regierung von Schwaben für kommunale Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien zur Erlangung der Hochschulreife für das Haushaltsjahr 2017 vom 25.10.2017 (Gz.: Z3-3-5421.2/4) insoweit Widerspruch zu erheben, als dort keine weitergehenden konnexitätsbedingten Zahlungen festgesetzt sind. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, gegen die zukünftig ergehenden Lehrpersonalzuschuss-Bescheide des Freistaats Bayern für kommunale Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien zur Erlangung der Hochschulreife ab dem Haushaltsjahr 2018 Widerspruch zu erheben, solange dort keine weitergehenden konnexitätsbedingten Zahlungen festgesetzt sind. 4. a) Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, gegen die zukünftig ergehenden Lehrpersonalzuschuss-Bescheide des Freistaats Bayern für alle allgemeinbildenden kommunalen Schulen (Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien zur Erlangung der Hochschulreife, Realschulen und Schulen besonderer Art) ab dem Haushaltsjahr 2018 Widerspruch zu erheben, solange der Freistaat Bayern die Zuschusstabellen des § 17 Abs. 2 BaySchFG nicht mit Rückwirkung zum 01.01.2018 anpasst. b) Das Referat für Bildung und Sport wird bezüglich des Antrags Nr. 4 a) beauftragt, ohne nochmalige Befassung des Stadtrats, im Bürowege über eine etwaige Rücknahme der Widersprüche zu entscheiden, wenn sich im weiteren Verlauf ergibt, dass einzelne oder alle Widersprüche keine Erfolgsaussichten haben. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 25.09.2018
- B.25.: Stadtwerke München GmbH KKI 2 - 16. Novelle des Atomgesetzes
- B.26.: Olympiapark München GmbH; Stadionsanierung Finanzierung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Der Generalsanierung des Olympiastadions mit einem Sanierungsaufwand von insgesamt 108 Mio. € netto wird zugestimmt. Im Zeitraum 2019-2026 fallen hierfür 106 Mio. € netto an. 2. Die SWM Services GmbH wird beauftragt, die Leistungsphase 3 auf Basis der Variante Bestandsorientierung Szenario „Fokus“ unter den in Nr. I.3. genannten Einsparpotenzialen sowie einer 20-monatigen Schließung fortzuführen. 3. Bei absehbarer Nichteinhaltung des Kostenrahmens von 108 Mio. € bei Leistungsphase 3 für die Bestandsorientierung Szenario „Fokus“ wird der Stadtrat erneut befasst, ansonsten werden Planung und Umsetzung des Projekts fortgeführt. 4. Den Ausführungen zur Dringlichkeit und Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird daher beauftragt, die im Vortrag dargestellten Mittel i.H.v. ca. 106 Mio. € für die Stadionsanierung und die dargestellten Mittel i.H.v. ca. 116 Mio. € an Pachtzahlungen für den Zeitraum 2019 – 2026 im Rahmen der Haushaltsplanungen bei der Stadtkämmerei für das Produkt 44111320 Beteiligungsmanagement anzumelden. Die zusätzlich benötigten Auszahlungsmittel für 2019 i. H. v. 4,555 Mio. € werden in die Haushaltsplanungen aufgenommen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.: Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 20.09.2018
- B.27.: Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) Festlegen der Ausschreibungskriterien für die Vergabe des Grundstücks WA 4 Messestadt Ost im Erbbaurecht 15. Stadtbezirk Trudering-Riem
- B.28.: Bestand der Aton-Schule sichern
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwendung der im Vortrag benannten Grundstücke aus der „Flächenreserve Gemeinbedarf“ bleibt für Gemeinbedarf im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und bei Vorliegen einer kommunalen Pflichtaufgabe nach Art. 57 GO reserviert. Eine Vergabe an die Aton-Schule kann nicht erfolgen. 3. Das Kommunalreferat bleibt in Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor allem im 4. Stadtbezirk, aber in auch anderen benachbarten Innenstadtbezirken, in denen derzeit kaum städtische Flächenreserven mehr vorhanden sind, gezielt Erwerbsverhandlungen aufzunehmen bzw. fortzuführen, um die Flächenreserve Gemeinbedarf zum Zwecke der Erreichung städtebaulicher Ziele zu vergrößern. 4. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 03947 von Frau StRin Kristina Frank und Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 28.03.2018 wird nicht entsprochen; dieser ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dem Antrag Nr. 14-20 / A 04301 von DIE LINKE vom 17.07.2018 wird nicht entsprochen; dieser ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Dem Antrag Nr. 14-20 / B 04613 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 04 – Schwabing West vom 01.03.2018 wird nicht entsprochen; dieser ist damit satzungsgemäß erledigt. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Bestand der Aton-Schule sichern
- Verwandter Antrag: Die Grundstückssuche für das Schulmodell „Aton-Schule“ erleichtern
- Verwandter Antrag: Sofortige Aufnahme von Verhandlungen zur Nutzung des städtischen Grundstücks in der Prinz-Eugen- / Ecke Düsseldorfer Straße durch die Aton-Schule
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Kulturausschusses vom 20.09.2018
- B.29.: Vertretung der Landeshauptstadt München in Stiftungen; Besetzung des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrates der Stiftung Buch-, Medien- und Literaturhaus München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.10.2018 (1. Die Mandate der beiden Vertreter der Landeshauptstadt München im Stiftungsvorstand, Herr Dr. Arne Ackermann und Herr Stadtrat Richard Quaas, werden für zwei Jahre, bis 2020, verlängert. 2. Die Mandate der sechs Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt München im Stiftungsrat werden für zwei Jahre, bis 2020, verlängert. Dies sind: 2. Bürgermeister, derzeit Josef Schmid (Vorsitz), sowie die ea. Stadtratsmitglieder Beatrix Burkhardt, Marian Offman, Klaus Peter Rupp, Kathrin Abele und Dr. Florian Roth. 3. Das Kulturreferat bringt die angeregte Satzungsänderung (Berufung der Mitglieder des Stiftungsrates parallel zur Legislaturperiode des Stadtrats) in die diesjährigen Sitzungen des Stiftungsrates und -vorstands ein. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe Ligsalzstraße
- 2.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt Landwehrstraße
- 3.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 18. Stadtbezirk Untergiesing–Harlaching Oefelestraße
- 4.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt–Isarvorstadt Baaderstraße
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 26.09.2018
- 1.: it@M Beauftragung der Wirtschaftsprüfung 2018
- Bestätigung von Beschlüssen des IT-Ausschusses vom 26.09.2018
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 27.09.2018
- 2.: Ausschreibung der Beteitstellung und Betriebsführung von Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von Wohnungslosen Haushalten
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses vom 19.09.2018
- 3.: Zustimmung zur Weiterübertragung personalrechtlicher Befugnisse auf Beschäftigte des Referats für Bildung und Sport
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 25.09.2018
- 4.: AFK Aus- und Fortbildungs GmbH für elektronische Medien 1. Änderung der Gesellschaftssatzung mit Umfirmierung in MEDIASCHOOL BAYERN gGmbH 2. Erwerb eines zusätzlichen Geschäftsanteils Finanzierung ab 2020 ff.
- Bestätigung eines Beschlusses des Stadtentwässerungsausschusses vom 18.09.2018
- 5.: Jahresabschlussprüfung der Münchner Stadtentwässerung für das Geschäftsjahr 2018 Bestellung des Abschlussprüfers gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 9 Betriebssatzung MSE
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 20.09.2018
- 6.: Erwerb von Teileigentum (Kindertageseinrichtung) 14. Stadtbezirk Berg am Laim
- 7.: Grundstückstausch 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Änderung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2017 - 2021
- 8.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Oefelestraße
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung 20.09.2018
- 9.: Beauftragung Strukturkonzept