Vollversammlung (2018-07-25 09:00:00)
Datum: | 25.07.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- A.1.: Vereidigung von Frau StRin Anja Berger
- A.2.: Ausscheiden von Frau Kristina Frank aus dem ehrenamtlichen Stadtrat der Landeshauptstadt München und Nachrücken von Frau Nicola Mayerl; - Änderung bei der Besetzung verschiedener Positionen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Mit der Ernennung von Frau Kristina Frank zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied und deren Ausscheiden aus dem ehrenamtlichen Stadtrat zum 31.07.2018 scheidet diese aus den in der Anlage aufgeführten, bisher von ihr besetzten Positionen aus, bzw. wird abberufen. 2. Mit dem Ausscheiden von Frau Kristina Frank wird den in der Anlage dargestellten, von der Stadtratsfraktion der CSU vorgeschlagenen Nach- bzw. Umbesetzungen mit Wirkung ab 01.08.2018 zugestimmt. 3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Nachfolgende Gremien werden heute besetzt: Ältestenrat: Stadtrat Sebastian Schall Neue Reihung: Stadtrat Manuel Pretzl, Stadträtin Dr. Evelyne Menges, Stadtrat Prof. Dr. Hans Theiss, Stadtrat Hans Podiuk, Stadtrat Richard Quaas, Stadtrat Marian Offman, Stadträtin Beatrix Burkhardt, Stadtrat Sebastian Schall Verwaltungsbeirätin Direktorium, Presse- und Informationsamt, Protokoll: Stadträtin Ulrike Grimm, Stellvertretung: Stadträtin Beatrix Burkhardt Verwaltungsbeirat Kommunalreferat - Bewertungsamt: Stadtrat Hans Podiuk Verwaltungsbeirätin Personal- und Organisationsreferat - Recht (P1): Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - Stadträtin Sabine Bär, Stellvertretung: Stadträtin Heike Kainz Stellvertretender Verwaltungsbeirat Kommunalreferat - Markthallen München: Stadtrat Otto Seidl Stellvertretender Verwaltungsbeirat Kommunalreferat - Immobilienservice, Grundstücksverkehr, Anmietung und infrastrukturelle Dienstleistungen: Stadtrat Johann Stadler Aufsichtsrat Städt. Klinikum München GmbH: Stadträtin Dr. Manuela Olhausen)
- A.3.: Wahl der Leitung der Stadtkämmerei; Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung Amtszeit des neuen Kämmerers auf zunächst 4 Jahre beschränken
- A.4.: Sexismus-Problem ernst nehmen – weiterer Umsetzungsbericht in zwei Jahren
- A.5.: Schäfflertanz 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Aufführung des historischen Schäfflertanzes im Jahre 2019 wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.6.: Neubau eines Stadtteilkulturzentrums und Ertüchtigung des bestehenden Vereinsheims 23. Stadtbezirk – Allach-Untermenzing 1. Ergebnis der Machbarkeitsstudie 2. Erteilung des Vorplanungsauftrags
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Vollversammlung stimmt dem Ergebnis der vorgelegten Machbarkeitsstudie zu. Die in der Anlage als Variante 2 bezeichnete Lösung (Anlage 2) wird der weiteren Projektuntersuchung zu Grunde gelegt. 2. Der Verkauf des Grundstückes Eversbuschstraße 155 / FlSt. 81 bleibt bis auf weiteres zurückgestellt. Die rückwärtig angrenzenden Freiflächen (FlSt. 82 und 82/2) werden zur Realisierung des Stadtteilkulturzentrums als Ausgleichsflächen zum Überschwemmungsgebiet der Würm benötigt und vorgesehen. 3. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag zur Eversbuschstraße 159 zur Kenntnis. 4. Das Kulturreferat wird gebeten, das bisher vom Stadtrat zur Kenntnis genommene NBP für den Neubau eines Stadtteilkulturzentrums (Anlage 3) dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen und um einen Neubau „kleiner Saal“ und „Kegelbahn“ zu erweitern. 5. Das Baureferat wird gebeten, auf Basis der Machbarkeitsstudie und des vorläufigen NBP die Vorplanungsunterlagen zu erarbeiten. Das Ergebnis der Vorplanung wird dem Kommunalausschuss mit Projektauftrag zur Entscheidung vorgelegt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.7.: Ausschreibungsbeschluss Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) und München-Modell Miete (modifiziert) für Personal der Städtisches Klinikum München GmbH und Münchenstift GmbH Festlegung der Ausschreibungskriterien für die Vergabe im Erbbaurecht 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die Häuser 1 und 2 auf einer Teilfläche von ca. 24.000 m² aus Flst. 764, Gemarkung Schwabing mit den in Ziffer 5.1 des Vortrags dargestellten Grundvoraussetzungen und den in Ziffer 7.1.2 des Vortrages dargestellten Auswahlkriterien* für eine Vergabe im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 80 Jahren, wahlweise mit laufendem oder kapitalisiertem Erbbauzins als Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) und im München Modell-Miete wie unter Ziffer 4 des Vortrags beschrieben, unter der Maßgabe, dass a) im Rahmen der Konzeptausschreibung die Nennung eines Erbbauzinses gefordert wird und b) die Höhe des Erbbauzinses ausschlaggebendes Entscheidungs- kriterium bei den am höchsten bewerteten Konzepten, die gleiche Punktzahl haben, in einem zweistufigen Auswahlverfahren auszuschreiben. Die Erstvermietungsmiete im KMB wird mit 12,- €/m² Wohnfläche monatlich (netto kalt) festgelegt; im München Modell-Miete bemisst sie sich nach dem Bewilligungsbescheid. Während der Bindungsdauer gelten bei Wiedervermietung die Vorgaben für die Mietanpassungen. 2. Den im Vortrag unter Ziffer 4.2 dargestellten Abweichungen beim Programm München Modell-Miete gegenüber den Festlegungen des Stadtratsbeschlusses zu Wohnen in München VI vom 15.11.2016 wird zugestimmt. 3. Das Kommunalreferat wird beauftragt, bei erfolgreicher Durchführung der Konzeptausschreibung (1. Auswahlstufe), mindestens mit den besten drei Bietern in ein Preiswettbewerbsverfahren bezüglich der Höhe des Erbauzinses einzutreten. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. *Die Auswahlkriterien wurden in Ziffer 7.1.2 aufgrund des mündlichen Änderungsantrages der SPD-Stadtratsfraktion im Kommunalausschuss vom 05.07.2018 wie folgt geändert: Ziffer 1, 2. Spiegelstrich: „bei mind. 65 % WF/BGF = 15 Punkte“ durch „(...) 20 Punkte“ Ziffer 3b, 1. Spiegelstrich: „In den Flurbereichen je Stockwerk = 10 Punkte“ durch „(...) 5 Punkte“)
- A.8.: Weiterentwicklung des MVV-Gemeinschaftstarifs Tarifstrukturreform Finanzierung MVV ticketfrei – spart CO2: München wird durch die Gebührenlösung Modellregion für die Bundesmittel „Nulltarif“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Dem vorgestellten Modell der Tarifstrukturreform wird zugestimmt. 2. Den Ausführungen zur Dringlichkeit, Unabweisbarkeit und Unplanbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird daher beauftragt, die befristet benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel i.H.v. voraussichtlich bis zu 17.044.000 € für 2019 und 30.375.000 € für 2020 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einsparungen i.H.v. 6 Mio. € p.a. (2019 1,5 Mio € anteilig) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die zusätzlichen Einnahmen aus der ÖPNV-Zuweisung des Freistaats Bayern i.H.v. 2,3 Mio. € p.a. im Haushalt zu vereinnahmen. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, gemeinsam bzw. in Abstimmung mit den übrigen Aufgabenträgern im MVV, eine allgemeine Vorschrift gemäß EU-Verordnung 1370/2007 mit den im Vortrag dargestellten Eckdaten in Höhe von bis zu 34,5 Mio €/Jahr sowie einer darüber hinausgehenden Risikoabdeckung von bis zu 6 Mio. €, zunächst begrenzt bis Ende 2020, zu erlassen. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03829 von DIE LINKE vom 15.02.2018 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: MVV ticketfrei - spart CO2: München wird durch Gebührenlösung Modellregion für die Bundesmittel „Nulltarif“
- A.9.: Konzeptausschreibung in Freiham Nord 1. Realisierungsabschnitt, 1. Bauabschnitt Festlegung der Konditionen für Baugenossenschaften Erneute Ausschreibung der Grundstücksflächen WA 2 Ost, WA 4 Süd, WA 5 (1) Süd, WA 9, WA 10, WA 12 Süd „Grundstücke in Freiham für Baugenossenschaften vergeben!“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Antragsziffer 1 des Beschlusses des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 21.06.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14 -20 / V 09085) wird wie folgt ergänzt: „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Grundstücksflächen WA 2 Ost, WA 4 Süd, WA 5 Süd, WA 9, WA 10 und WA 12 Süd im 1. Bauabschnitt des 1. Realisierungsabschnittes Freiham Nord des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2068 mit den in der Ziffer 6 des Vortrags dargestellten Grundvoraussetzungen und mit den in der Ziffer 7. a) des Vortrags dargestellten Auswahlkriterien für eine Vergabe an jeweils eine Baugenossenschaft auszuschreiben. Auf den genannten Grundstücksflächen ist jeweils die folgende Mischung von Wohnbauarten umzusetzen: - 25 % EOF, - 50 % München Modell-Genossenschaften, - 25 % Konzeptioneller Mietwohnungsbau. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die festen Grundstückswertansätze für das München Modell Genossenschaften von 600 €/m² auf 300 €/m² Geschossfläche festzusetzen, wenn hier eine Bindungsdauer von 60 Jahren vertraglich vereinbart wird.“ 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04213 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Ulrike Boesser, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Gerhard Mayer, Frau StRin Bettina Messinger und Herrn StR Jens Röver vom 26.06.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP ö A 9 (Freiham Nord - Konditionen für Baugenossenschaften - 2 - 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04250 von Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Ulrike Boesser, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Dr. Ingo Mittermaier, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Kathrin Abele und Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 04.07.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Grundstücke in Freiham an Genossenschaften vergeben!
- Verwandter Antrag: Antrag zur dringlichen Behandlung In der Vollversammlung des Stadtrats am 25. Juli 2018 Grundstücke in Freiham für Baugenossenschaften vergeben! (2)
- A.10.: Schulbauoffensive 2013-2030 A) Pavillonbauprogramme A)1 Bericht zu den Pavillonbauprogrammen A)2 Genehmigung des 5. Pavillonbauprogrammes A)2.1 Beschreibung und Festlegung zur Realisierung des 5. Pavillonbauprogrammes A)2.2 Finanzierung - Darstellung im MIP 2018-2022 bzw. Fortschreibung des MIP 2018-2022 - Abbildung im Finanzhaushalt 2019 ff A)2.3 Aussicht auf in den folgenden Jahren noch relevant werdende Pavillonanlagen B) Personalbedarf der mit der Schulbau- offensive 2013-2030 befassten Dienststellen C) Bereitstellung von Einrichtungsmitteln im Zuge von Bauprojekten C)1 Einstellung einer Pauschale für Ersteinrichtung bei Erwerb von Kitas in Teileigentum - Darstellung im MIP 2018 - 2022 - Abbildung im Finanzhaushalt 2019 ff C)2 Ersteinrichtungsmittel fü das Projekt Pfanzeltplatz - Darstellung im MIP 2018 - 2022 - Abbildung im Finanzhaushalt 2019 ff GESAMTER BETREFF GESPEICHERT UNTER „TAGESORDNUNGEN-4-FACH-AUSSCHUSS-03-07-2018-BETREFF“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 ((gegen die Stimmen von Die Grünen) 1. Pavillonbauprogramme 1.1 Vom Bericht in Abschnitt A) des Vortrages über die Pavillonbauprogramme 1 (mit Fertigstellung 2015), 2 (mit Fertigstellung 2016), 3 (mit Fertigstellung 2017) und 4 (mit Fertigstellung 2018) wird Kenntnis genommen. Der Herausnahme des Standortes „Prinz-Eugen-Park“ aus dem 4. Pavillonbauprogramm und dessen Überführung mit den aktuellen Erkenntnissen an einen anderen Standort ins 5. Pavillonbauprogramm wird zugestimmt. 1.2 a) Der Errichtung der in Abschnitt A)2 aufgeführten 18 Pavillonanlagen des 5. Pavillonbauprogrammes mit Gesamtprojektkosten i.H.v. 302.500.000 Euro einschließlich Ersteinrichtungskosten i.H.v. 13.406.000. Euro wird zugestimmt. Mit Hilfe der freiwerdenden Mittel aus dem 4. Pavillonbauprogramm in Höhe von 35.719.000 Euro muss das 5. Pavillonbauprogramm nicht vollständig, sondern nur mit 266.781.000 Euro neu finanziert werden. 1.2.b) Die Errichtung des Pavillons am Standort Münsinger Straße bleibt – vor allem mit dessen Kosten - weiterhin im Gesamtprojekt beinhaltet. Die Verwaltung wird jedoch entsprechend den Ausführungen unter Abschnitt G) beauftragt, trotz evtl. möglicher zeitlicher Verschiebung der Inbetriebnahme in das Jahr 2020, parallel die bereits eingeleiteten Untersuchungen hinsichtlich von evtl. möglichen Alternativlösungen zu dem Standort Münsinger Straße weiterzuführen. Eine endgültige Entscheidung über den Standort bedarf einer gesonderten Befassung durch den Stadtrat. 1.2.c) Die Vergabe des Pavillons am Standort Georg-Zech-Allee steht unter dem Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - Vorbehalt, dass bis dahin die Errichtungsgenehmigung für das dort geplante Vorläufergymnasium „Lerchenauer Feld“ seitens des Freistaates Bayern vorliegt. 1.3 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: Pauschale zur Errichtung von Pavillonanlagen (Schulen/KT) Maßnahmennummer 2000.7620, IL 1, RF007 Grupp e Bez. (Nr.) Gesa mtkost en Finanz bis 2016 Programmjahr 2017 bis 2021 nachrichtlich Summ e2017 - 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Finanz . 2023 ff E (935) 2.959 0 2.959 0 809 2.150 B (940) 36.759 0 36.759 2.910 14.416 13.171 6.262 Summ e 39.718 0 39.718 2.910 15.225 15.321 6.262 Z (361) St. A. 39.718 0 39.718 2.910 15.225 15.321 6.262 MIP neu: Pauschale zur Errichtung von Pavillonanlagen (Schulen/KT) Maßnahmennummer 2000.7620, IL 1, RF007 wird entnommen MIP alt: Pauschale 5. Pavillonbauprogramm nicht vorhanden MIP neu: Pauschale 5. Pavillonbauprogramm, Maßnahmen- Nummer 2000.7630, IL 1, RF neu (in Tsd. Euro) Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 3 - Grupp e Bez. (Nr.) Gesa mtkost en Finanz bis 2016 Programmjahr 2017 bis 2021 nachrichtlich Summ e2017 - 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Finanz . 2023 ff E (935) 13.406 0 13.406 0 0 8.406 5.000 B (940) 289.094 0 176.347 0 7.228 92.000 50.600 26.519 40.473 72.274 Summ e 302.500 0 189.753 0 7.228 100.406 55.600 26.519 40.473 72.274 Z (361) 30.000 15.000 0 0 10.000 5.000 5.000 10.000 St. A. 272.500 174.753 7.228 100.406 45.600 21.519 35.473 62.274 1.4 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, mit Genehmigung der jeweiligen Projektaufträge die Pauschale (2000.7630) um die ursprünglich für die Maßnahmen eingeplanten Projektkosten zu reduzieren und die 18 Projekte als Einzelmaßnahmen mit den tatsächlichen Kosten einschließlich Ersteinrichtungskosten und Risikoreserve im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017-2021 in der Investitionsliste 1 darzustellen. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, die erforderlichen Anpassungen im aktuellen Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 – 2021 und im fortzuschreibenden Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 vorzunehmen. 1.5 Das Baureferat wird beauftragt, für die Pauschale Haushaltsansätze und gegebenenfalls erforderlich werdende Verpflichtungsermächtigungen für das 5. Pavillonbauprogramm auf der Finanzposition 2000.940.7630.0 zum Nachtragshaushalt 2018 (7.228.000 Euro) sowie zur Haushaltsplanaufstellung 2019 ff (2019: 100.406.000 Euro) anzumelden. Bis zur Genehmigung des Nachtragshaushaltsplanes 2018 werden eventuell notwendige Verpflichtungsermächtigungen für Vergaben aus bereits budgetierten Pauschalen bzw. Maßnahmen des Einzelplans 2 gedeckt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 4 - 1.6 Zum Nachtrag 2018 ist zu dem der Haushaltsansatz der Pauschale für das 4. Pavillonbauprogramm (Finanzposition 2000.940.7620.1) auf 0 zu setzen. 1.7. Das Baureferat wird beauftragt, nach Vorliegen der jeweiligen Projektgenehmigung die in den jeweiligen Jahren erforderlichen Baukosten der jeweiligen Pavillonanlage per Veranschlagungsberichtigung aus der Pauschale zum 5. Pavillonbauprogramm auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereit stellen zu lassen bzw. die Umschichtung der erforderlichen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen termingerecht zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren / zu den Nachträgen zum Finanzhaushalt-Investitionstätigkeit anzumelden. 1.8 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der jeweiligen Projektgenehmigung die in den jeweiligen Jahren erforderlichen Ersteinrichtungskosten für die Pavillonanlagen termingerecht zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren / zu den Nachträgen anzumelden. 1.9 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Baureferates und des Referates für Bildung und Sport unter Einhaltung des genehmigten Gesamtfinanzvolumens, auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Nachtrages jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen der Pavillonbauprogramme umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern. 1.10 Der Stadtrat stimmt den Ausführungen zur Dringlichkeit auf Seite 4 der Beschlussergänzung zu. 2. Münchner Regionalhäuser (Hort) Der Stadtrat nimmt die Ausführungen unter Abschnitt A)2.1 zu den Regionalhäusern zur Kenntnis und stimmt zu, dass mit diesem 5. Pavillonbauprogramm an den Standorten - Dom-Pedro-Platz/Hanebergstraße - Schöllstraße und Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 5 - - Kopischstraße Regionalhäuser als Horte entstehen. Die Errichtung weiterer Regionalhäuser als Horte im Rahmen evtl. weiterer Pavillonbauprogramme/bzw. anderer Bauprogramme ist bei Bedarf dem Stadtrat erneut zur Entscheidung vorzulegen. Der Stadtrat stimmt zu, dass am Standort Bauernfeindstraße/Burmesterstraße die für den Hort vorgesehenen vier Hausaufgabenräume mit einer Größe von 64 qm ausgeführt werden. 3. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Bildung und Sport Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Unplanbarkeit im Vortrag (Abschnitt B)1) hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten Stellen wird zugestimmt. 3.1a Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von • 4,8 VZÄ-Stellen bei RBS-ZIM-N 2-EE (4,8 VZÄ Sachbearbeitung Ersteinrichtung), befristet ab 3 Jahren ab Stellenbesetzung • 2,5 VZÄ-Stellen bei RBS-ZIM-N und RBS-ZIM-ImmoV (SB Bauherren), befristet ab 3 Jahren ab Stellenbesetzung Insgesamt somit 7,3 VZÄ-Stellen zum 01.08.2018 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die auf 3 Jahren befristeten Stellen in Höhe von bis zu 415.293 Euro jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 173.039 Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 6 - Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 138.911 Euro (40 % des JMB). 3.1b Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 18.960 €, die einmalig investiven IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von 12.000 Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2018 und die jährlich erforderlichen konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 6.400 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3.2a Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die für 3 Jahre ab Stellenbesetzung befristete Einrichtung von • 2,9 VZÄ-Stellen bei RBS-IT (IT-Projektleitung) zum 01.09.2018 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 244.238 Euro jährlich, im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 sowie die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 81.413 Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 73.300 Euro (40 % des JMB). 3.2b Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 7.110 Euro und die einmalig investiven IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von 4.500 Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2018 sowie die jährlich dauerhaft erforderlichen konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 2.400 Euro zur Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3.2c Die vorstehenden Personalkosten werden mit Übergang der IT-Stellen auf die LHM_Services GmbH in Sachmittel umgewandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 7 - 3.3a Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die auf drei Jahre ab Stellenbesetzung befristete Einrichtung von • 3,0 VZÄ-Stellen bei RBS-GL 2 Finanzen (SB Beschaffung, SB Finanzbuchhaltung, SB Anlagenbuchhaltung) zum 01.08.2018 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 158.730 Euro jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 66.138 Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 52.332 Euro (40 % des JMB). 3.3b Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 7.110 €, die einmalig investiven IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von 4.500 Euro im Rahmen der Nachtragshaushaltsaufstellung 2018 und die befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung erforderlichen konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 2.400 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3.4 Die Produktkostenbudgets • des Produkts 39111710 – Zentrales Immobilienmanagement im RBS erhöhen sich um bis zu 421.693 Euro, davon sind bis zu 421.693 Euro zahlungswirksam. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 8 - des Produkts 39111530 – Informationstechnologie erhöhen sich um bis zu 246.638 Euro, davon sind bis zu 246.638 Euro zahlungswirksam. • des Produkts 39111000 – Referats- und Geschäftsleitung des RBS erhöhen sich um bis zu 161.130 €, davon sind bis zu 161.130 Euro zahlungswirksam. 3.5 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die aus seiner Sicht dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 3.6 Der Stadtrat erkennt ausdrücklich an, dass die Umsetzbarkeit und der Erfolg der Schulbauoffensive 2013 – 2030 wesentlich von der frühzeitigen und ausreichenden Bereitstellung der erforderlichen Personalkapazitäten bei den betroffenen Referaten abhängt. So müssen frühzeitig so weit wie möglich personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um bei den beteiligten Referaten die grundlegenden Weichen stellen und die umfangreichen Arbeitspakete bewältigen zu können. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, eine vorrangige Zuweisung von städtischem Personal auf unbesetzte Stellen sicherzustellen. 3.7 Die folgenden Stellen (10,67 VZÄ) bei RBS-ZIM und bei RBS-GL 2 werden für den Haushalt 2019 nicht angemeldet: bei RBS-ZIM - 1,00 VZÄ Teamleitung bei N-EE und - 7,67 VZÄ bei QSA-FI-Anlagenbuchhaltung bei RBS-GL 2 - 2,00 VZÄ für die Anlagenbuchhaltung. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die dringend benötigten 10,67 VZÄ befristet bis zum 31.12.2019 unbesetzte Stellen des Referates mit und ohne Zweckbindungsvermerk zu Kompensationszwecken heranzuziehen sowie deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, sofern kein stadtweit disponibles Personal zur Verfügung steht, bis zum Abschluss der Besetzungsverfahren zur Überbrückung auf Arbeitnehmerüberlassungen (ANÜ) zurückzugreifen. 3.8 Zustimmung Dringlichkeit des Personalbedarfs RBS Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 9 - Der Stadtrat stimmt den Ausführungen zur Dringlichkeit des Personalbedarfs des RBS - siehe Seite 4 - zu. 4. Personal- und Sachmittelbedarfe des Baureferates Das Baureferat wird beauftragt, 4.1 die Einrichtung von 19,5 befristeten VZÄ-Stellen zur Bearbeitung der Projekte aus dem 5. Pavillionbauprogrammes bei der HA Hochbau und HA Gartenbau sowie die Stellenbesetzungsverfahren beim Personal- und Organisationsreferat zum 01.08.2018 zu veranlassen. 4.2 die befristet von 2018 – 2021 zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.258.920 Euro (anteilmäßig für 2018: 524.550 Euro) bei den Ansätzen der Personalauszahlungen bei den Kostenstellenbereichen Hochbau (UA 6010) und Gartenbau (UA 5800) für das Haushaltsjahr 2018 als außerplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen; für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von bis zu 40 % des Jahresmittelbetrages. 4.3 die mit der Schaffung der Stellen einmalig in 2018 verbundenen investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 49.770 Euro als außerplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen. 4.4 die auf drei Jahre befristeten erforderlichen Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 15.600 Euro für das Haushaltsjahr 2018 als außerplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen; für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 im Rahmen der jeweiligen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 10 - Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 4.5 die einmalig in 2018 erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Stellenausschreibungen als außerplanmäßige Mittelbereitstellung auf dem Büroweg durch die Stadtkämmerei bereitstellen zu lassen ; 4.6 einen zusätzlichen Flächenbedarf für 21 Arbeitsplätze beim Kommunalreferat anzumelden. 4.7 Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung im Juli 2018 erhöhen sich die Produktkostenbudget • „Städtischen Hochbauten“ - 32511100 einmalig in 2018 um 90.000 Euro, befristet auf drei Jahre ab, 01.08.2018 um 968.400 Euro. Davon sind sämtliche Beträge zahlungswirksam. • „Städtische Grün- und Spielflächen“ - 32551100 einmalig in 2018 um 10.000 Euro, befristet auf drei Jahre ab 01.08.2018 um 290.520 Euro. Davon sind sämtliche Beträge zahlungswirksam. 4.8 Zustimmung Dringlichkeit des Personalbedarfs BAU Der Stadtrat stimmt den Ausführungen zur Dringlichkeit des Personalbedarfs des BAU - siehe Seite 4 - zu. 5. Personal- und Sachmittelbedarfe des Referates für Stadtplanung und Bauordnung entfällt b. a. w. 6. Pauschale für Ersteinrichtungskosten bei Teileigentumserwerb 6.1 Die Stadtkämmerei wird beauftragt, für die neu zu gründende „Pauschale für Ersteinrichtungskosten bei Teileigentumserwerb“ im fortzuschreibenden Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 in IL 1 für vorläufig drei Jahre i.H.v. insgesamt maximal 16,5 Mio. Euro aufzunehmen. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP neu: Pauschale für Ersteinrichtungskosten bei Teileigentumserwerb, Maßnahmen-Nummer Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 11 - 4647.8060. IL 1, RF neu (in Tsd Euro) Grupp e Bez. (Nr.) Gesa mtkost en Finanz bis 2017 Summ e 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz . 2024 ff E (935) 16.500 0 16.500 0 4.500 6.000 6.000 0 0 0 B (940) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Summ e 16.500 0 16.500 0 4.500 6.000 6.000 0 0 0 Z (361) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 16.500 0 16.500 0 4.500 6.000 6.000 0 0 0 6.2 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, mit Genehmigung der jeweiligen „Ermächtigung zur Planung“ die Pauschale (4647.8060) um die ursprünglich für die Maßnahmen eingeplanten Ersteinrichtungskosten zu reduzieren und diese als Einzelmaßnahmen im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 in der Investitionsliste 1 jeweils darzustellen. 6.3 Die Stadtkämmerei ist ermächtigt, auf Antrag des Referates für Bildung und Sport, unter Einhaltung des genehmigten Gesamtfinanzvolumens auf dem Büroweg bzw. im Rahmen des Nachtrages, jeweils planmäßige Haushaltsansätze bzw. Verpflichtungsermächtigungen zwischen den verschiedenen Einzelmaßnahmen der Teileigentumserwerbe umzuschichten und das Mehrjahresinvestitionsprogramm entsprechend zu ändern. 6.4 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, nach Vorliegen der „Ermächtigung zur Planung“ die in den jeweiligen Jahren erforderlichen Ersteinrichtungskosten für die Teileigentumserwerbe termingerecht zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren, zu den Nachträgen bzw. zum Schlußabgleich anzumelden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 12 - 7. Erhöhung der Ersteinrichtungsmittel beim Bauprojekt „GS Pfanzeltplatz“ 7.1 Die Stadtkämmerei wird beauftragt, im fortzuschreibenden Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 die Ersteinrichtungsmittel um den vorstehenden Betrag von 420.000.- Euro zu erhöhen, aufgeteilt auf das Jahr 2019 i.H.v. 150.000.-- Euro und für das Jahr 2020 i.H.v. 270.000.-- Euro. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: GS Pfanzeltplatz, Erweiterung der Grundschule, Errichtung einer 2-fach-Sporthalle 2110.7635 IL 1, RF 020 (in Tsd Euro) Grupp e Bez. (Nr.) Gesa mtkost en Finanz bis 2017 Summ e 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz . 2024 ff E (935) 1.118 0 1.118 600 200 218 100 0 0 0 B (940) 32.682 7.135 22.387 5.800 3.800 5.000 5.000 2.787 3.160 0 Summ e 33.800 7.135 23.505 6.400 4.000 5.218 5.100 2.787 3.160 0 Z (361) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 0 0 0 MIP neu: GS Pfanzeltplatz, Erweiterung der Grundschule, Errichtung einer 2-fach-Sporthalle, Ersteinrichtungskosten, Maßnahmen-Nummer 2110.7635 IL 1, RF 040 (in Tsd Euro) Grupp e Bez. Gesa mtkost Finanz bis Summ 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 13 - (Nr.) en 2017 e . 2024 ff E (935) 1.538 0 1.538 600 350 488 100 0 0 0 B (940) 32.682 7.135 11.700 5.800 3.800 1.000 1.000 100 100 13.747 Summ e 34.220 7.135 13.238 6.400 4.150 1.488 1.100 100 100 13.747 Z (361) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St. A. 0 0 0 7.2 Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Ersteinrichtungsmittel in Höhe von 420.000 Euro in der FiPo 2110.935.7635.6 termingerecht zum Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 (150.000 Euro), bzw. 2020 (270.000 Euro), bzw. ggf. zu entsprechenden Nachträgen anzumelden. 8. Petition der Initiative GYM 24 – „Dringend notwendige wohnortnahe Schulplätze für Kinder aus Feldmoching-Hasenbergl“ vom 16.10.2017 8.1 Die Petition wird zur Kenntnis genommen. 8.2 Dem Antrag der Petenten (Initiative GYM 24) kann, was die rasche wohnortnahe Bereitstellung von gymnasialen Schulplätzen betrifft, entsprochen werden. 8.3 Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Stadtratsbefassung der Initiative GYM 24 mitzuteilen. 9. Petition der Elternbeiräte der Schulen am Schulzentrum München-Moosach, Gerastraße „Antrag auf Abbau der Schulcontainer nach Bauende 2018 am Schulzentrum München Moosach“ vom November 2017 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 14 - 9.1 Die Petition wird zur Kenntnis genommen. 9.2 Dem Antrag der Petenten (Elternbeiräte der drei Schulen des Schulzentrums München Moosach, Gerastraße im Namen der Eltern und Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums) kann was die sofortige Beseitigung aller drei Pavillons betrifft, nicht entsprochen werden. Aufgrund der vor Ort getroffenen Festlegung, werden dagegen zwei Pavillons A + B in 2019 abgebaut und die freiwerdende Freifläche saniert; der Pavillon C bleibt bis 2020 und dient damit der weiteren Schulversorgung. Nach dessen Abbau erfolgt dann die endgültige Herstellung der Freiflächen. 9.3 Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis dem Elternbeirat (und den drei betroffenen Schulleitungen) mitzuteilen. 10. Petition des Elternbeirates und der Eltern der Grundschule an der Rotbuchenstraße „Raumnot in der Grundschule an der Rotbuchenstraße – Unsere Kinder brauchen mehr Platz“ vom 13.07.2017 10.1 Die Petition wird zur Kenntnis genommen. 10.2 Dem Antrag der Petenten (Elternbeiräte und Eltern der Grundschule Rotbuchenstraße) kann, was die gewünschte Beseitigung der Raumprobleme betrifft, durch die Aufstellung einer eigenständigen Pavillonanlage in 2019 entsprochen werden. 10.3 Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis dem Elternbeirat (und der Leitung der Grundschule Rotbuchenstraße) mitzuteilen. 11. Behandlung von Anträgen und Empfehlungen 11.1 Der Antrag Nr. 14-20 / A 03284 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Verena Dietl, Herr StR Haimo Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 15 - Liebich, Herr StR Cumali Naz, Frau StRin Heide Rieke, Herr StR Klaus Peter Rupp, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Renate Kürzdörfer vom 25.07.2017 (die Errichtung eines Gymnasiums für den Münchner Norden betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11.2 Der Antrag Nr. 14-20 / A 03320 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 09.08.2017 (die Grundschule an der Eduard-Spranger-Straße betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11.3 Der Antrag Nr. 14-20 / A 03654 von Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt vom 06.12.2017 (die Raumprobleme der Grundschule an der Balanstraße 153 betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11.4 Der Antrag Nr. 14-20 / A 03743 von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt, Herrn StR Dr. Reihold Barbor, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele vom 17.01.2018 (die Errichtung einer Grundschule auf dem Gelände des Klinikums Harlaching betreffend) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11.5 Der Antrag Nr. 14-20 / B 02390 des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes – Untergiesing-Harlaching vom 17.05.2016 (den Kindertageseinrichtungsstandort am Candidplatz betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 11.6 Der Antrag Nr. 14-20 / B 03852 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart vom 12.07.2017 (die Raumnot in der Grundschule an der Hanselmannstraße betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 16 - 11.7 Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04032 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 12.09.2017 (das Gymnasium auf dem Areal Bergwachtstraße/Lerchenauer Feld betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 11.8 Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04124 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 Feldmoching-Hasenbergl vom 11.10.2017 (die Errichtung eines Interimsgymnasiums auf dem Lerchenauer Feld) ist damit satzungsgemäß behandelt. 11.9 Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04414 des Bezirksausschusses des 18. Stadtbezirkes - Untergiesing-Harlaching vom 19.12.2017 (die Errichtung einer Grundschule an der Harthauser Straße betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 11.10 Der Antrag Nr. 14-20 / B 04449 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen-Am Hart vom 08.11.2017 (die Erweiterung des Gymnasiums München Nord betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 11.11 Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04538 des Bezirksausschusses 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 06.02.2018 (Mittel für den behindertengerechten Umbau der Mehrzweckhalle an der Georg-Zech-Allee betreffend) ist damit satzungsgemäß behandelt. 11.12 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01473 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 11.05.2017 (verschiedene Baumaßnahmen am Thomas-Mann-Gymnasium betreffend) ist damit Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 17 - nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 11.13 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01524 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 – Allach-Untermenzing am 27.06.2017 (Raumsituation an der Grundschule an der Pfarrer-Grimm-Straße) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 11.14 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01846 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 Untergiesing-Harlaching am 16.11.2017 (die Errichtung einer Grundschule, ggf. am möglichen Standort Klinikum Harlaching betreffend) ist nach Artikel 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 11.15 Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01849 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 18 - Untergiesing-Harlaching vom 16.11.2017 (Überbauung Parkplatz Candiplatz mit einem Kindergarten) ist damit nach Art. 18 Abs. 4 GO ordnungsgemäß behandelt. 12. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prüfung der Rahmenbedingungen, Schnittstellen und Arbeitsaufträgen zu einer eventuellen Zusammenlegung der AG Schulbauoffensive und der AG Kita-Ausbauoffensive einzuleiten und dem Stadtrat im Herbst 2018 im Rahmen des Berichts zum 1. und 2. Schulbauprogramm/Vorschau 3. Schulbauprogramm über das Resultat zu berichten. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.11.: Umsetzung der Handlungsempfehlungen Annahme von Spenden
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat genehmigt nachträglich mit Dank die Annahme der Spende der Vereinigung Frohes Herz e.V. in Höhe von 15.000 Euro vom 06.07.2018 an die Josef Schörghuber-Stiftung für Münchner Kinder. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- A.12.: Haushaltsplan 2019 Eckdatenbeschluss
- A.13.: Bericht über die Prüfung der zum 31.12.2016 erstellten Jahresabschlüsse der Landeshauptstadt München - Band 1 (ohne Stiftungen)
- A.14.: Luftreinhaltung Masterplan zur Luftreinhaltung der Landeshauptstadt München Endlich Maßnahmen gegen hohe Stickoxidbelastung ergreifen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018
- Verwandter Antrag: Endlich Maßnahmen gegen hohe Stickoxidbelastung ergreifen
- Verwandter Antrag: Projektanmeldung für den Mobilitätsfonds der Bundesregierung und Vorfinanzierung der Projekte durch die LH München
- Verwandter Antrag: Projektskizzen Masterplan Luftreinhaltung für den Mobilitätsfonds der Bundesregierung einreichen
- A.15.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Städtische Mietpreisbremse München a) Münchner Mietpreisbremse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018
- Verwandter Antrag: Münchner Mietpreisbremse
- Verwandter Antrag: Kommunale Mietpreisbremse
- Verwandter Antrag: Mieten bei den städtischen Wohnbaugesellschaften solidarisch gestalten – Erhöhungen begrenzen
- Verwandter Antrag: Städtische Wohnungen sollen bezahlbar sein
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- B.: Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.07.2018
- B.1.: A. Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat B. Vereinbarkeit von Familie und kommunalem Mandat II - Elterngeld
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. 2. Dem § 32 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München wird mit Wirkung ab 01. August 2018 ein neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Beantragt ein weibliches Stadtratsmitglied innerhalb der gesetzlichen Mutter- schutzfristen eine Befreiung von der Pflicht zur Sitzungsteilnahme, ist diese vom Oberbürgermeister zu gewähren.“ 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich über den bayerischen Städtetag dafür einzusetzen, dass in der Bayerischen Gemeindeordnung eine geeignete Regelung aufgenommen wird, die junge Mütter und Väter von Ihrer Pflicht zur Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen in angemessenem Umfang befreit. 4. Die Anträge Nr. 14-20 / A 03374 von Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Dorothea Wiepcke, Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 13.09.2017 und Nr. 14-20 / A 03422 von Frau StRin Sabine Pfeiler, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Dorothea Wiepcke vom 27.09.2017 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.2.: Ersatz der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Verwaltungsvereinfachung für Beschaffungen mit einem geringen Auftragswert
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Stadt ersetzt ab 18.10.2018 die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bei Vergaben unterhalb der jeweils geltenden europäischen Schwellenwerte durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2019. Der Beschluss des Stadtrats zur Anwendung der VOL/A bei Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte aus dem Jahr 1987 ist damit aufgehoben. 2. Die Höhe der Wertgrenze für Beschaffungen mit einem geringen Auftragswert wird ab 18.10.2018 auf Euro 2.000 festgelegt (Direktauftrag). 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- B.3.: Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München 1. Vorberatungen in der BA-Satzungskommission vom 25.06.2018 a) Aufnahme eines Anhörungs- und Unterrichtungsrechts bei größeren Verkehrsumleitungen und Baumaßnahmen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die als Anlage 5 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München wird beschlossen. 2. § 13 Abs. 1 Satz 1 BA-GeschO wird wie folgt neu gefasst: „Ein Mitglied des Bezirksausschusses kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“ 3. Die BA-Anträge Nr. 14-20 / B 04002 des BA 16 - Ramersdorf-Perlach vom 15.09.2017 und Nr. 14-20 / B 03901 des BA 21 - Pasing-Obermenzing vom 25.07.2017 sind damit satzungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Aufnahme eines Anhörungs- und Unterrichtungsrechts bei größeren Verkehrsumleitungen bei größeren Baumaßnahmen
- Verwandter Antrag: Beauftragter gegen Extremismus
- B.4.: Stadtbezirksbudget für München; Mieten für Sitzungslokale der Bezirksausschüsse Stadtbezirksbudget für München Stadtratsaufträge aus dem Beschluss Nr. 14-20 / V 08072 der Vollversammlung vom 26.07.2017 Fairtrade Town München – die BA's aktiv beteiligen! Scientology-Schutzerklärung bei Zuwendungen aus dem Budget der Bezirksausschüssen Einführung einer standardisierten Prüfung auf alternative städtische Zuschussmöglichkeiten bei BA-Budgetanträgen BA-Budget fair – teilen: Anpassung der Zuwendungsrichtlinien aus dem Budget der Bezirksausschüsse sowie des Antragsformulars und des Formulars für den Verwendungsnachweis BA-Budget fair – teilen BA-Budget fair-teilen: Anpassung der Zuwendungsrichtlinien aus dem BA-Budget der Bezirksausschüsse sowie des Antragsformulars und des Formulars für den Verwendungsnachweis Gender-Budgeting BA-Budget fair – teilen: Aufnahme des Grundsatzes der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung in die künftigen Zuwendungsrichtlinien für das Stadtbezirksbudget
- B.5.: Great Place To Work, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement - Notwendigkeiten - Zusammenhänge - zentrale und dezentrale Aktivitäten und Kapazitäten - gesamtstädtische Steuerung und Themen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Aufträge aus dem Ergänzungs-/Änderungsantrag der SPD-und CSU-Stadtratsfraktion Nr. 14-20/A 03468 vom 11.10.2017 sind mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der im Beschluss vom 17./25.02.2016 in Ziffer 15 aufgetragene Bericht ist mit dieser Stadtratsvorlage erledigt. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, das Steuerungskonzept, wie unter Beschlussziffer 4 beschrieben, umzusetzen. 5. Diese Beschlussvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des IT-Ausschusses als Werkausschuss vom 11.07.2018
- 6.: it@M Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, des Sozialausschusses, des Verwaltungs- und Personalausschusses, des Bildungsausschusses, des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft, des Kulturausschusses, des Kreisverwaltungsausschusses, des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung in der gemeinsamen Sitzung vom 03.07.2018
- 7.: München lebt Vielfalt Interkultureller Integrationsbericht 2017
- Bestätigung eines Beschlusses des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 03.07.2018
- 8.: Das „Junge Quartier Obersendling" im 19. Stadtbezirk - Ein Integrationszentrum für Bildung, Ausbildung, Beratung und zur Unterbringung von jungen Menschen mit Fluchthintergrund - Aktueller Planungsstand - Baufortschritt - Koordinierungsstelle "Junges Quartier Obersendling“ - Technische Hausverwaltung/Hausmeister/Sicherheit - Umgang mit Mietkosten - Sachstand Zahnarzträume für Flüchtlinge und Nicht-Versicherte - Ausschreibung Kantine - Anpassungsbedarf zur Unterbringung geflüchteter Menschen - Änderung des MIP 2017 - 2021 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 07.12.2017
- 9.: Zwischenbericht Rahmenkonzeption zur interkulturellen Öffnung der Langzeitpflege in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt den Zwischenbericht zur Umsetzung der Rahmenkonzeption 2014 - 2020 zur interkulturellen Öffnung der stationären Langzeitpflege in München zur Kenntnis. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 - 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich für das Haushaltsjahr 2019 um 176.245 €, für das Haushaltsjahr 2020 um 90.943 € und für das Haushaltsjahr 2021 um 8.000 €. Die Mittel sind in voller Höhe zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Sachkosten (Gesamtprojektleitung, Baustein 2 und Baustein 3, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 i.H.v. 49.500 € (auf dann 106.500 €), im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 i.H.v. 40.943 € (auf dann 59.943 €) und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 i.H.v. 8.000 € jeweils zusätzlich anzumelden (Finanzpositionen 4015.560.0000.8, 4015.601.0000.0, 4015.602.0000.8, 4015.650.0000.7). 4. Zuschuss für Modellprojekte Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss (Baustein 1, Transferauszahlungen) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 i.H.v. 126.745 € (auf dann 270.925 €) und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 i.H.v. 50.000 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4705.700.00005). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, im Jahr 2019 dem Stadtrat über die Ergebnisse zu berichten und zugleich ggf. weitere Finanzierungsbedarfe anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 12.07.2018
- 10.: Entfristung einer Stelle für die Sachbearbeitung Immobilienmanagement in der Stiftungsverwaltung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Ausführungen zur Auswirkung der Stellenzuschaltung auf die Arbeitsabläufe und -ergebnisse und Entwicklung der Aufgaben der Immobilienverwaltung in der Stiftungsverwaltung im Vortrag werden zur Kenntnis genommen. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Entfristung der 1 VZÄ-Stelle dauerhaft ab dem 01.11.2018 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Umweltausschusses vom 10.07.2018
- 11.: Machbarkeitsstudie Isarflussbad
- 12.: Klimaschutzaktionsplan Förderrichtlinie Stromsparprämie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Förderrichtlinie Stromsparprämie zu, wie sie in Anlage 1 dargestellt wird. 2. Der Stadtrat beauftragt das Referat für Gesundheit und Umwelt mit den weiteren Vorbereitungen zur Umsetzung des Förderprogramms (z. B. Antragsformulare, Internetauftritt), sodass die Förderrichtlinie zum 01.10.2018 in Kraft treten kann. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 12.07.2018
- 13.: Vertretung der Landeshauptstadt München in der Gesellschafterversammlung der Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Ab dem 01.08.2018 werden - stets widerruflich - als Abwesenheitsvertreter für die Referentin des Referats für Gesundheit und Umwelt in die Gesellschafterversammlung der Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gGmbH in der angegebenen Reihenfolge bestellt: a) Herr Rudolf Fuchs b) Herr Dr. Alois Maderspacher 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.07.2018
- 14.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.05.2018 (Anlage1) wird gebilligt. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/52 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 14.05.2018 (Anlage1) wird endgültig beschlossen. 4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 15.: Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Organisatorische Anpassungen in der Hauptabteilung II - Stadtplanung; Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung 1) Evaluierung der Beschlussvorlage Situngsvorlagen Nr. 14-20 / V 04459 vom 16.03.2016 2) Den Stadtrat rechtzeitig mit der Bedarfsplanung für neue Bebauungsgebiete befassen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Ergebnisse der Evaluierung zum Beschluss zur Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Ausführungen zu der Umsetzung der bauftragten Maßnahmen zur Optimierung, die Aussagen zur organisatorischen Anpassung in der Hauptabteilung II – Stadtplanung und zum PlanTreff sowie zur Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden zur Kenntnis genommen. 2. Die städtischen Referate und Dienststellen werden beauftragt, ihre fachlichen Bedarfe frühzeitig in den Bebauungsplanprozess und die dafür erforderlichen Wettbewerbe einzustellen und dabei dafür Sorge zu tragen, dass diese in den dafür vorgesehenen Verfahren im Sinne des Vortrags der Referentin (Teil D) entsprechend gesichert sind. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der erläuterten Maßnahmen zur Optimierung zusätzliche Sachmittel und Personalbedarfe bzw. die Umsetzung der bislang noch nicht bewilligten Stellen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung erforderlich werden. Die Bedarfe sind im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2019 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet worden und werden im Falle einer Zustimmung durch den Stadtrat in Form erneuter Beschlussvorlagen zum weiteren Vorgehen in der zweiten Jahreshälfte 2018 nochmals gesondert vorgetragen. 4. Die städtischen Referate werden beauftragt, für die Bebauungsplanung jeweils Ansprechpersonen bzw. -stellen zu benennen, mit dem Ziel die zügige Projektabwicklung zu unterstützen. 5. Die von der Bebauungsplanung tangierten Referate werden beauftragt, ihre eigenen Verfahren im Bebauungsplanprozess gemäß den Zielen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zu priorisieren. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei allen Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP B 15 - 2 - großen Projekten priorisiert Steuerungsgruppen und Lenkungskreise zu implementieren. Die tangierten Referate werden beauftragt, sich an diesen mit Entscheidungsbefugten Vertretern aktiv zu beteiligen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Abstimmung mit den betroffenen Referaten die Möglichkeiten weiterer Standardreduzierungen zu prüfen. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03247 der Stadtratsfraktion der SPD vom 13.07.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: 1) Optimierung der Bebauungsplanverfahren und der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung; Organisatorische Anpassung in der Hauptabteilung II — Stadtplanung; Personalentwicklung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung 2) Anträge
- Verwandter Antrag: Den Stadtrat rechtzeitig mit der Bedarfsplanung für neue Bebauungsgebiete befassen!
- Verwandter Antrag: Bebauungsplan als Projekt
- 16.: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmiungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten - Evaluierung der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V 03291 vom 16.03.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Ergebnisse der Evaluierung der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V03291, VV 16.03.2016 „Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten“ werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren die Bewilligung der bislang noch nicht genehmigten Stellen beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission erforderlich ist. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- Verwandter Antrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren - LBK zukunftsfähig ausstatten -
- 17.: Konkretisierung der Konzeption „Freiraum M 2030“ A) Prioritäre Freiraumstrukturen und - potentiale B) Qualifizierungs- und Kommunikationsstrategien C) Erster Aktionsplan mit Schlüsselprojekten D) Behandlung der Anträge bzw. der Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen im Vortrag der Referentin zur Weiterführung und Konkretisierung der Konzeption „Freiraum M 2030“ zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die im Kapitel A des Vortrags der Referentin hervorgehobenen Kernelemente der Freiraumkulisse, die Grüngürtellandschaften und die innerstädtischen Parkmeilen in Verbindung mit den Freiraumachsen, prioritär zu konkretisieren und die Ergebnisse zur Orientierung bei der Entwicklung des übergeordneten Freiraumgerüsts der Landeshauptstadt München heranzuziehen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt und das Kommunal- referat wird gebeten, die im Kapitel B des Vortrags der Referentin beschriebene Strategie zum Ausbau des übergeordneten Freiraumgerüsts (hier insbesondere die Parkmeilen) in Abstimmung mit dem Baureferat gemeinsam weiter auszuarbeiten, mit etwaigen Mittelanforderungen zu hinterlegen und dem Stadtrat in 2019 zur Beschluss fassung vorzulegen. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der in Kapitel C) des Vortrags der Referentin dargelegten Schlüsselprojekte zur Konzeption „Freiraum M 2030“ in den Jahren 2019 bis 2021 zusätzliche Sachmittel und eine Zuschaltung von Personal beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung erforderlich werden. Die Bedarfe werden im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2019 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet und im Falle einer Zu- stimmung durch den Stadtrat, in Form erneuter Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen in der zweiten Jahreshälfte 2018 nochmals gesondert vorgetragen. 5. Der Antrag Nr. 1899 der Stadtratsfraktion der SPD vom 01.12.1994 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01925 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2016 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP B 17 - 2 - 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03455 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03456 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03457 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03458 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03460 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.10.2017 ist damit geschäftordnungsgemäß behandelt. 12. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01398 der Bürgerversammlung des 14. Stadtbezirkes Berg am Laim am 24.11.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Aufstellung und (Teil-) Änderung von Bebauungsplänen im Rahmen der Schulbauoffensive (SBO) 2013 - 2030 - Finanzierungsbedarf -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird daher beauftragt, die Bereitstellung der befristeten Mittel für die erforderlichen Vergaben zur Durchführung der Verfahren nach Baugesetzbuch zur Aufstellung und (Teil-)Änderung der Bebauungspläne Nr. 2132 Königswieser Straße, Nr. 1939 Virginia-Depot, Nr. 2131 Karl-Theodor-Straße / Borschtallee, Nr. 2134 Burmesterstraße / Bauernfeindstraße, Nr. 2129 Schleißheimer Straße, Nr. 1939c Knorrstraße und Nr. 2130 Flurstraße in Höhe von 1.225.000,00,- €, davon 159.000,- € im Nachtragshaushalt 2018 und 321.000,- € im Haushalt 2019 sowie den Restbetrag in Höhe von 745.000,- € nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip zu den Haushalten 2020 – 2021 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Das Produktkostenbudget (Produkt 38511200) erhöht sich in 2018 um 159.000,- € und in 2019 um 321.000,- €, davon werden 159.000,- € bzw 321.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 19.: Flughafenanbindung – viergleisiger Ausbau der Strecke Daglfing-Johanneskirchen Sachstandsbericht Grundlagenermittlung Vorstellung der nächsten Planungsschritte und Finanzierung Erschließung des künftigen Gebiets der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Münchner Nordosten – SEM“ mit schienengebundenen ÖPNV – Verknüpfung der tiefergelegten S8 mit der U4
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, weiterhin Verhandlungen zum viergleisigen Ausbau zwischen Daglfing und Johanneskirchen, insbesondere mit der Deutschen Bahn AG, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Freistaat Bayern, zu führen. Im Rahmen der Vorplanung wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die Belange der Stadt zu koordinieren und in die Planungen der Deutschen Bahn AG durch einen kooperativen Austausch in die Grob-Variantenuntersuchung z.B. durch die Teilnahme an Gesprächen mit dem Trassierungsexperten mit Hinweis auf die Beschlusslage (Tunnelvariante bzw. Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklung Münchner Nordosten) einzubringen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, eine „vorsorgliche“ Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu verhandeln und dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen. In der Vereinbarung soll die Deutsche Bahn beauftragt werden, die Tunnelvariante parallel zu einer anderweitigen Fein-Varianten-Untersuchung auszuführen, sofern die Tunnelvariante nicht die „Grob-Vorzugsvariante“ der DB darstellt. 3. Herr Oberbürgermeister wird beauftragt, an Herrn Ministerpräsident Dr. Söder mit dem Ziel heranzutreten, sich gemeinsam mit der Landeshauptstadt München dafür einzusetzen, eine für die Gesamtregion München bestmögliche Lösung der zukünftigen Flughafenanbindung bzw. des viergleisigen Ausbaus der Strecke Daglfing – Johanneskirchen zu erreichen. Zudem wird der Freistaat Bayern um fachliche und finanzielle Unterstützung bei diesem Projekt gebeten, um die Erreichbarkeit des Flughafens München besser durch die S-Bahn zu ermöglichen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die Laufzeit des Auftrages über eine rechtssachverständige Unterstützung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung bis Jahresende 2019 zu verlängern und dabei Leistungen in einem finanziellen Umfang von insgesamt 199.763,42 € einschließlich Mehrwertsteuer abzurufen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, künftig Brutto- und Netto-Baukosten zu unterscheiden und zu benennen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, gemeinsam mit den anderen Vorhabensträgern ein vorläufiges und erweiterbares Betriebsprogramm als wesentlichen Bestandteil der Planungen festzulegen, damit ein späterer Betrieb der Strecke möglichst nicht durch gebaute Zwangspunkte eingeschränkt wird. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Realisierung eines U4-Verknüpfungsbahnhofs als Endhaltestelle oder Durchgangsbahnhof zu prüfen und einen Halt der Expressbahnen im Betriebskonzept einzufordern. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, in den Planungen einen möglichen Abzweig von Personenzügen/S-Bahnen in den DB-Nordring offenzuhalten. 9. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen, zusätztlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2018 und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 10. Das Produktkostenbudget ( Produktleistung L38512100100) erhöht sich um 150.000 €, davon sind in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 jeweils 75.000 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 3 - 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02830 der Stadtratsfraktion der Die Grünen – Rosa Liste vom 01.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 12.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Erschließung des künftigen Gebiets der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Münchner Nordosten - SEM“ mit schienengebundenem ÖPNV - Verknüpfung der tiefergelegten S8 mit der U4
- 20.: Vom Verkehrsentwicklungsplan zum Mobilitätsplan für München (MobiMUC) a) Gesamtkonzept wichtiger Verkehrsinvestitionen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die beschriebenen Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich Verkehr und Mobilität, die Inhalte Modellstadt München 2030 und die Zusammenfassung des Stadtratshearings Mobilität vom 07.02.2018 zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird in Kooperation mit dem Baureferat, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, den bestehenden Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2006 hin zu einem Mobilitätsplan für München (MobiMUC) weiterzuentwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird die Stadtwerke München GmbH (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG mbH) an der Erstellung des Mobilitätsplans beteiligen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsphase und Partizipation entsprechend den in Kapitel 3.2 des Vortrags der Referentin beschriebenen Inhalten durchzuführen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt im Rahmen der Erstellung und des Monitorings des Mobilitätsplans für München ein Mobilitätspanel zu konzipieren, um aktuelle Informationen über das Verkehrsverhalten der Münchnerinnen und Münchner zu erfassen. Dem Stadtrat wird über Konzeption, Umsetzung und Finanzierung des Mobilitätspanels eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, kontinuierlich im Hinblick auf die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen zu prüfen, ob Anpassungen des Mobilitätsplans erforderlich sind. Eventuell erforderliche Anpassungen sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 6. Das Referat für Bauordnung und Stadtplanung wird beauftragt, in 2019 das Projekt „Zug nach Berlin“ durchzuführen und eventuell dazu erforderliche Vergabeverfahren zu externen Arbeitsbausteinen (Veranstaltungsorganisation) Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - durchzuführen. Bei den Adressatinnen und Adressaten sollen insbesondere eine bedarfsgerechte, also deutlich höhere Finanzierung von Projekten des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region sowie eine zur Erreichung der Aufgaben der Mobilitätsausstattung angemessene Anpassung der Fördervoraussetzungen eingefordert werden. 7. Es wird zweimal im Jahr ein gemeinsamer Ausschuss mit dem Themenschwerpunkt Mobilität und Verkehr durchgeführt. Die im Bereich Verkehr und Mobilität zuständigen Referate – das Baureferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Referat für Gesundheit und Umwelt, die Stadtkämmerei sowie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – sind als Vertretungen im gemeinsamen Ausschuss gesetzt. Weitere Referate können bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Organisation des gemeinsamen Ausschusses erfolgt durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. 8. Die zusätzlich für erforderlich gehaltenen Personalbedarfe werden zur Kenntnis genommen. Die Bedarfe sind im Rahmen des Eckdatenbeschlusses zum Haushalt 2019 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung angemeldet worden. Im Falle einer Zustimmung durch den Stadtrat wird hierzu in Form einer Beschlussvorlage in der zweiten Jahreshälfte 2019 erneut vorgetragen. 9. Der Punkt 1 des Ergänzungsantrags der GRÜNEN/RL vom 24.05.2017 (Nr. 14-20 / A 03130) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 08-14 / A 03133 der Stadtratsfraktion der FDP vom 27.02.2012 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 11. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04731 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 24.10.2013 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02779 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 13.01.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 13. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02924 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 3 - voraussichtlich im Januar 2019. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02925 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 15. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02926 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit aufgegriffen. Die nächste Vorlage erfolgt voraussichtlich im Januar 2019. 16. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02927 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa Liste vom 02.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 17. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02945 der Stadtratsfraktion Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 10.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 18. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03283 der Stadtratsfraktionen von Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Horst Lischka, Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Johann Sauerer vom 02.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 19. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Gesamtkonzept wichtiger Verkehrsinvestitionen
- Verwandter Antrag: Paradigmenwechsel beim Straßenausbau und bei der Verkehrsberuhigung
- Verwandter Antrag: Szenarien zur Entwicklung von Mobilität und Verkehr in München ausarbeiten und Münchens Zukunft gezielt planen – Design statt Desaster
- Verwandter Antrag: Verkehrswende für mehr Lebensqualität I Der Text des Bürgerbegehrens „Sauba sog i. Reinheitsgebot für saubere Luft“ wird die Basis des neuen Verkehrsentwicklungsplans
- Verwandter Antrag: Verkehrswende für mehr Lebensqualität II Jährliche Befragung zur Verkehrsmittelwahl der Münchnerinnen und Münchner
- 21.: Ausbau Bahnknoten München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Ausführungen der Referentin zum aktuellen Stand der Planungen des Freistaats zum weiteren Ausbau des Bahnknotens München werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die unter Kapitel 2 genannte Priorisierung in die weiteren Gespräche mit dem Freistaat Bayern einzubringen und die genannten Projekte aktiv einzufordern. Beim Ausbau der S4 ist darauf zu drängen, dass parallel zum Ausbau der Bahnstrecke der Aubinger Bahnhof neu gebaut werden muss. Dieser Ausbau hat selbstverständlich barrierefrei zu erfolgen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, einen 10-Minuten-Takt für das noch zu erstellende Betriebskonzept zur 2. Stammstrecke aktiv einzufordern. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Flächen für den Ausbau des DB-Südrings weiter offen zu halten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Option für einen S-Bahnhalt beim geplanten Regionalzughalt Poccistraße aktiv einzufordern. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Anbetracht der Kosten für den ersatzweise eingesetzten Shuttle-Bus nach Pasing zu prüfen, ob die Einrichtung eines S-Bahn-Halts "Berduxstraße/Paul-Gerhardt-Allee" durch eine Vorfinanzierung der LH München deutlich beschleunigt werden könnte. 7. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01376 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 21.03.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02974 von Herrn Stadtrat Johann Sauerer, Herrn Stadtrat Richard Quaas, Herrn Stadtrat Walter Zöller und Herrn Stadtrat Prof. Dr. Hans Theiss vom 22.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - 9. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 01445 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 25.04.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10.Der Antrag Nr. 14-20 / A 03065 der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste vom 28.04.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 11. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 03558 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 02.05.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12.Der Antrag Nr. 14-20 / A 03140 von Herrn Stadtrat Johann Sauerer, Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann, Frau Stadträtin Dr. Manuela Olhausen und Herrn Stadtrat Richard Quaas vom 30.05.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13.Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01774 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 26.10.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 14.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 22.: Satzung zur Durchführung einer Befragung von Personen im Zusammenhang mit der Erfassung des privaten Stellplatzbedarfs
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Satzung zur Durchführung einer Befragung von Personen im Zusammenhang mit der Erfassung des privaten Stellplatzbedarfs wird gemäß Anlage 17 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3. Der Stadtrat erhält Ende 2019 einen Zwischenbericht.)
- 23.: Weitere U-Bahn-Planung in der Landeshauptstadt München - Zwischenbericht -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Ausführungen des Zwischenberichts des Referates für Stadtplanung und Bauordnung zur weiteren U-Bahn-Planung in der Landeshauptstadt München werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat in der 2. Jahreshälfte 2018 zu den U-Bahn-Maßnahmen in Planung einen Priorisierungsvorschlag vorzulegen, der die bestehenden Prioritäten aus stadt- und verkehrsent-wicklungsplanerischer Sicht sowie die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Das laufende Verfahren zur Realisierung der Verlängerung der U5-West nach Pasing darf dabei nicht in Frage gestellt werden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat aufbauend auf den im Vortrag genannten Zielsetzungen und insbesondere auch zur künftigen Finanzierung der städtischen Schieneninfrastruktur einen Vorschlag zu den nächsten konkreten Planungs- und Umsetzungsschritten herauszuarbeiten und diesen zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Sportausschuss und dem Kommunalausschuss am 10.07.2018
- 24.: Toni-Merkens-Weg 4, Landshuter Allee (östlich), Nymphenburg-Biedersteiner-Kanal (nördlich), Ernst-Curtius-Weg (westlich) und Sapporobogen (südlich) - Neue multifunktionale Sportarena im Olympiapark - - Eckdatenbeschluss - Stadtbezirk 11 Milbertshofen-Am Hart
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Dem Vortrag der Referentin, insbesondere den unter der Ziffer 2.4 formulierten Planungszielen und den unter Ziffer 3 formulierten Eckdaten für die Planung (insbesondere: Arena mit 11.500 Zuschauerinnen- und Zuschauerplätzen, maximale Höhe Arena 20 m / Trainingsflächen 8 m, Einhalten des definierten möglichen Baufelds, Anlieferung und Entsorgung über Tiefgarage mit 220 Stellplätzen, Einbindung Baukörper in die Landschaft insbesondere von Westen, möglichst geringe Eingriffe ins Ensemble, keine Einfriedung der Freiflächen, Beachtung des Parkpflegewerks, Rahmenplanung und Gestaltungshandbuch Olympiapark) sowie dem unter Ziffer 5 dargestellten weiteren Vorgehen, wird zugestimmt. 2. Die Baukonzessionsnehmerin wird gebeten, in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München einen architektonischen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerb für den in Anlage 1 blau gestrichelt dargestellten Planungsbereich nach Maßgabe der im Vortrag der Referentin unter Ziffer 2.4 genannten Planungsziele und unter Ziffer 3 formulierten Eckdaten wie im Vortrag der Referentin unter Ziffer 4 dargestellt durchzuführen. Sie wird weiter gebeten, die Landeshauptstadt München, insbesondere das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Stadtratsfraktionen sowie den Bezirksausschuss des Stadtbezirks 11 – Milbertshofen-Am Hart, in der regulär üblichen Besetzung am Preisgericht zu beteiligen. Die Landeshauptstadt München soll durch die 3. Bürgermeisterin und die Stadtbaurätin vertreten werden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat über das Ergebnis des Wettbewerbs zu berichten. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.07.2018
- 25.: Bahnknoten München 2. Stammstrecke a) Sachstand 2. Stammstrecke b) Anträge und Empfehlungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, dem Stadtrat und den betroffenen Bezirksausschüssen über die weiteren Entwicklungen oder über wesentliche Änderungen bei den Planungen der 2. Stammstrecke zu berichten. 2. Die Anträge - Nr. 14-20 / A 00127 der Stadtratsfraktion der Bürgerliche Mitte - FREIE WÄHLER/BAYERNPARTEI vom 22.07.2014 - Nr. 14-20 / A 00720 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL und Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung vom 27.02.2015 - Nr. 14-20 / A 01082 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte - FREIE WÄHLER/BAYERNPARTEI vom 27.05.2015 - Nr. 14-20 / A 01167 der Stadtratsfraktion Bürgerliche Mitte - FREIE WÄHLER/BAYERNPARTEI vom 07.07.2015 - Nr. 14-20 / A 02891 von Herrn StR Richard Quaas, Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 16.02.2017 - Nr. 14-20 / A 02940 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 08.03.2017 - Nr. 14-20 / A 03117 der FDP-HUT Stadtratsfraktion vom 22.05.2017 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Empfehlungen - Nr. 08-14 / E 02164 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen - Bezirksteil Haidhausen - am 10.01.2014 - Nr. 08-14 / E 00362 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au-Haidhausen - Bezirksteil Haidhausen - am 05.03.2015 - Nr. 08-14 / E 01330 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg vom 17.11.2016 - Nr. 08 14 / E 01332 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - Neuhausen-Nymphenburg - Nr. 14-20 / E 01499 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-30 / E 01503 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01506 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01497 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01498 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01511 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01520 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01500 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01505 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01518 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01519 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01517 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01496 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01508 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01509 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01510 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 3 - - Nr. 14-20 / E 01507 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01502 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01513 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01516 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01493 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01491 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr.14-20 / E 01495 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr.14-20 / E 01512 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01494 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01504 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 - Nr. 14-20 / E 01514 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen am 18.05.2017 sind damit gemäß Art .18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 26.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ 2017-2021 Programmanpassungen und -vereinfachungen A) Erweiterung der staatlichen Einkommensorientierten Förderung - EOF mit städtischer Kofinanzierung (Darlehen) um eine zusätzliche Fördermöglichkeit nur über einen städtischen Baukostenzuschuss (für kleinere Vorhaben bis ca. 30 Wohneinheiten) B) Übergangsweise Förderung im Programm Münchner Wohnungsbau für das Jahr 2018 nach den Fördergrundsätzen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms C) Wiedereinführung der Förderung von unabweisbaren Mehrkosten für Vorhaben im München Modell-Miete bzw. München Modell-Genossenschaften
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, im staatlichen Förderprogramm der Einkommensorientierten Förderung-EOF neben a) der regelmäßigen anteiligen Förderung des objektbezogenen Darlehens (Kofinanzierung) und b) bei Bedarf auch der Förderung des Zuschusses (ganz oder anteilig – siehe „Wohnen in München VI“) c) auch eine Förderung nur mit einem investiven städtischen Baukostenzuschuss auszureichen. Gefördert werden nur Vorhaben, bei denen der EOF-Anteil der Förderquote max. 2.500 qm GF (ca. 30 WE) beträgt. Eine zusätzliche Förderung von unabweisbaren Mehrkosten gemäß Beschluss zu „Wohnen in München VI“ vom 15.11.2016, Beschlussziffer 28) erfolgt in diesem Fall nicht. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die Förderung im kommunalen Programm „Münchner Wohnungsbau“ für das Jahr 2018 übergangsweise nach den (angepassten) Fördergrundsätzen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms gemäß Anlage 2 auszureichen. 3. Der Beschluss zu „Wohnen in München VI“ vom 15.11.2016 wird in Beschlussziffer 28 wie folgt geändert: Im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung-EOF, des Münchner Wohnungsbaus sowie im München Modell-Miete und im München Modell-Genossenschaften werden weitere spezielle Förderbausteine für die unabweisbaren Mehrkosten im geförderten Wohnungsbau eingeführt. Dazu gehört unter anderem die Realisierung von Dachgärten, Gemeinschaftsräumen und Lärmschutzmaßnahmen. Wie schon bisher werden in Summe maximal 950 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche der unabweisbaren Mehrkosten gefördert. Die Förderung wird in der Regel als Zu-schuss ausgereicht, wenn zuvor alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten inklusive der Inanspruchnahme von Fördergeldern ausgeschöpft wurden und die Wirtschaft-lichkeit des Projektes Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - ansonsten gefährdet wäre. Soweit es die Wirtschaftlichkeit erlaubt, kann die Förderung auch weiterhin als Darlehen (Konditionen: 0 – 0,5 % Zins, 1 % Tilgung Annuität) erfolgen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Rahmen eines jährlichen Erfahrungsberichtes zu „Wohnen in München“ über die Erfahrungen mit dem neuen Zuschussmodell in der EOF-Förderung und über die Mehrkostenförderung im München Modell-Miete und im München Modell-Genossenschaften zu berichten. 5. Der Finanzbedarf für die in den vorstehenden Ziffern 1 mit 3 vorgeschlagenen Änderungen der Förderprogramme ist durch die in „Wohnen in München VI“ eingestellten Mittel abgedeckt. Es bedarf aber einer Anpassung von Finanzpositionen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf die Fördermittel auf die entsprechenden Finanzpositionen zu verteilen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 27.: Umsetzung und Evalutation des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, mit dem erstellten Konzept die gesetzliche Pflichtaufgabe für die Überprüfung der Umsetzung des EEWärmeG den Regelvollzug weiter durchzuführen. Der Stadtrat erhält nach zwei Jahren wieder einen Bericht. 2. Den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen, dass die bis 28.07.2018, 14.08.2018 und 31.03.2019 befristeten Stellen Nr. B422427, A422628 und A422629 entfristet und damit dauerhaft bei der Hauptabteilung IV, Lokalbaukommission im Stellenplan der HA IV angesiedelt werden. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 39.225 € im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2018 und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 165.025 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung der Verwaltungsstelle mit einer Beamtin / einem Beamten durch Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von 10.146 € (40 % des Jahresmittelbetrags). 5. Das Produktkostenbudget erhöht sich um 165.025 €, davon sind 165.025 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 28.: Vollzug der Naturschutzgesetze; Verlängerung der Verordnung über die einstweilige Sicherstellung des Gebietes „Moosgrund im Münchner Nordosten“ als Landschaftsschutzgebiet
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Verordnung über die Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung des Gebietes „Moosgrund im Münchner Nordosten“ als Landschaftsschutzgebiet wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Unterschutzstellungsverfahren zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Moosgrund im Münchner Nordosten“ weiter zu betreiben 3. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss 04.07.2018
- 29.: Messestadt Riem Errichtung eines Bildungscampus mit einem 6-zügigen Gymnasium, einer 5-zügigen Realschule, zwei 3-fach Sporthallen, einem Schulschwimmbad, Räumen für die Münchner Volkshochschule, einer Tiefgarage und Wohneinheiten der technischen Hausverwaltungen Errichtung eines Sportparkes mit Rasenspielfeldern, Allwetterplätzen, Rundlaufbahn, multifunktionaler Beachfelder und Betriebsräumen Projektkosten für Gymnasium 83.310.000 € Realschule 55.700.000 € Gemeinsamen Bereich (Mensa, Bibliothek, THV) 17.860.000 € Münchner Volkshochschule 4.460.000 € Sport (Halle 1, 2; Schwimmhalle) 35.960.000 € Tiefgarage (inkl. Fahrradabstellraum) 13.240.000 € Sportpark (inkl. Pavillon, Unterführung, Gerätehaus) 12.220.000 € (davon Ersteinrichtungskosten für den Bildungscampus und Sportpark 13.450.000 €) 1. Projektauftrag 2. Genehmigung der vorgezogenen Baumaßnahmen 3. Finanzierung des Bildungscampus und Sportpark - Darstellung im MIP 2017 - 2021 - Abbildung im Finanzhaushalt 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (Der Bildungsausschuss und der Sportausschuss beschließen als vorberatende Ausschüsse: 1. Dem Projektauftrag wird zugestimmt. 2. Die Vorplanung für den Bildungscampus mit Sportpark mit Gesamtkosten in Höhe von 222.750.000 Euro inklusive einer Risikoreserve von 17,5 % wird, nach Maßgabe des Projekthandbuches, genehmigt. 3. Die Planung und Ausführung der vorgezogenen Maßnahmen für die Baugrubenherstellung in Höhe von 4.000.000 Euro wird genehmigt. 4. Die MRG wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten, die Ergebnisse der 1. Projektüberprüfung dem Beirat der MRG zur Genehmigung vorzulegen und die Ausführung vorzubereiten. 5. Das Kunst-am-Bau-Verfahren soll durchgeführt werden. Dafür wird ein Budget in Höhe von 1.000.000 Euro genehmigt. 6. Die Stadtkämmerei nimmt die notwendigen Anpassungen des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2017 – 2021 vor. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird gebeten, die für das Jahr 2019 benötigten Auszahlungsmittel in Höhe von 6.332.000 Euro sowie ggf. erforderliche Verpflichtungsermächtigungen auf der Finanzposition 2320.940.8530.4 im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Die bis zur Bewilligung des Haushalts 2019 erforderlichen Mittel werden als außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit von der Stadtkämmerei auf dem Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - Büroweg bereitgestellt. 8. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017 – 2021 wird wie folgt geändert: MIP alt: Neubau Bildungscampus mit Sportpark, Maßnahmen-Nr. 2320.8530, IL 1 Grupp e Bez. (Nr.) Gesa mt-kos ten in 1000 € Finanz . Bis 2016 Programmjahr 2017 - 2021 nachrichtlich Summ e 2017-2 021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Finanz . 2023 ff B (940) 191.00 0 158.00 0 2.000 6.000 30.000 60.000 60.000 33.000 0 Summ e 191.00 0 158.00 0 2.000 6.000 30.000 60.000 60.000 33.000 0 Z (361) St. A 191.00 0 158.00 0 2.000 6.000 30.000 60.000 60.000 33.000 0 MIP neu: Neubau Bildungscampus und Sportpark, Maßnahmen-Nr. 2320.8530, IL 1 Gesa mtkost en in 1000 € bisher finanzi ert Progra mm- zeitrau m 2017-2 021 Programmjahr 2017 - 2021 nachrichtlich 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Restfn anzier ung 2023 ff E 935 13.450 0 3.450 0 0 0 0 3.450 10.000 B 940 176.12 0 122.30 237 5.276 6.332 42.213 68.244 53.821 33.177 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 3 - 3 2 Summ e 189.57 3 0 125.75 2 237 5.276 6.332 42.213 71.694 63.821 33.177 Z 361 St.A. 189.57 3 0 125.75 2 237 5.276 6.332 42.213 71.694 63.821 33.177 9. Der Antrag-Nr. 14-20 / B 04182 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 19.10.2017 ist satzungsgemäß behandelt. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 04.07.2018
- 30.: Wie geht es eigentlich der Städtischen Berufsschule am Bogenhauser Kirchplatz?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Hiermit ist der Antrag Nr. 14-20 / A 03771 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Cumali Naz geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Hiermit ist der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04653 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen satzungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 31.: Doppelqualifizierung in der Berufsasusbidlung durch die Einführung von „Berufsschule pluis" / des "BerufsAbiturs“ an der Städtischen Berufsschule für Fertigungstechnik
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Den obigen Ausführungen der Referentin wird zugestimmt. 2. An der Städtischen Berufsschule für Fertigungstechnik wird ab dem Schuljahr 2018/2019 die doppelqualifizierende Bildungsmaßnahme „Berufsschule plus“/ „BerufsAbitur“ einzügig als Ersatz für die auslaufende DBFH-Ausbildungsvariante dauerhaft eingeführt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 32.: Fortführung und Ausbau des Verpflegungs- und Bewirtschaftungsmodells „Schule/Kita isst gut“ / Stufenplan Stufe IV
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den beantragten Stellenzuschaltungen zu. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag unter Ziffer 7 wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist - wie unter Ziffer 7 des Vortrags dargestellt- unabweisbar. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von - 2,97 VZÄ Küchenkräfte - 1,17 VZÄ für Hauswirtschaftliche Betriebsleitung/Betriebswirtin bzw. Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement - 2,31 Campus Roulierpool - 2,00 VZÄ Küchenkräfte (Reserve) beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 4 zum 01.09.2018 sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel des Geschäftsbereiches Allgemeinbildende Schulen Abteilung 4 in Höhe von bis zu 316.643 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von - 0,80 VZÄ Küchenkräfte - 0,43 VZÄ Küchenkräften für den Roulierpool - 0,45 VZÄ für Hauswirtschaftliche Betriebsleitung/Betriebswirtin bzw. Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement für den Roulierpool beim Geschäftsbereich KITA zum 01.09.2018 sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel beim Geschäftsbereich Kita in Höhe von bis zu 108.866 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zum 01.09.2018 dauerhaft - 0,33 VZÄ für Hauswirtschaftliche Betriebsleitung/Betriebswirtin bzw. Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement für den Roulierpool vom Stellenplan des Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen Abteilung 4 in den Stellenplan vom Geschäftsbereich KITA zu verschieben. Die Maßnahme ist kostenneutral. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, zum 01.09.2018 dauerhaft - 0,34 VZÄ für Küchenkräfte für den Roulierpool vom Stellenplan des Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen Abteilung 4 in den Stellenplan vom Geschäftsbereich KITA zu verschieben. Die Maßnahme ist kostenneutral. 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 3,0 VZÄ - Küchenkräfte - 2,0 VZÄ – Hauswirtschafterin bzw. Hauswirtschafter (stellvertretende Leitung) befristet auf drei Jahre ab Besetzung, sowie - 3,0 VZÄ - Praktikumsstellen Berufsanerkennungsjahr BEV dauerhaft beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 zum 01.09.2018 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 10. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 in Höhe von bis zu 212.310 € befristet auf drei Jahre ab Besetzung sowie dauerhaft bis zu 54.072 € (Praktikanten) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat (Personal) bei den Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 3 - Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von insgesamt 7.110 € (2.370 € beim Geschäftsbereich KITA, und 4.740 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3) sowie die IT-Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt 4.500 € (1.500 € beim Geschäftsbereich KITA, und 3.000 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 12. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von insgesamt 2.400 € (800 € beim Geschäftsbereich KITA, und 1.600 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Sachmittel für Arbeitskleidung in Höhe von insgesamt 48.400 € (39.600 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 4 8.800 € beim Geschäftsbereich KITA) und die befristet auf drei Jahre erforderlichen Sachmittel für Arbeitskleidung in Höhe von insgesamt 17.600 € im Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Sachmittel für Laptops in Höhe von insgesamt 3.200 € (2.400 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 3 und 800 € beim Geschäftsbereich Allgemeinbildende Schulen, Abteilung 4) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 14. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365200 „Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder“ erhöht sich jährlich um bis zu 118.466 €. Davon sind 118.466 € zahlungswirksam. Das Produktkostenbudget des Produktes 39211100 „Grundschulen“ erhöht sich Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 4 - jährlich um bis zu 194.705 €. Davon sind bis zu 194.705 € zahlungswirksam. Das Produktkostenbudget des Produktes 39215100 „Geschäftsbereich A Realschulen und Schulen besonderer Art“ erhöht sich jährlich um bis zu 226.228 €, davon sind bis zu 226.228 € zahlungswirksam. Das Produktkostenbudget des Produktes 39218100 „Geschäftsbereich A Gesamtschule, Schulzentren“ erhöht sich jährlich um bis zu 59.354 €, davon sind bis zu 59.354 € zahlungswirksam. 15. Diese Ziffer wurde von der Stadtschulrätin zurückgezogen. 16. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die aus seiner Sicht unter Ziffer 4.1.2 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 17. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 33.: "kitabarometer" Elternbefragung zum Bedarf an Kindertagesbetreuung in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Ergebnisse der Elternbefragung zum Bedarf an Kindertagesbetreuung in München „kitabarometer“ werden zur Kenntnis genommen. 2. Das vom Stadtrat am 02.05.2012 (Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates, Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 08503) beschlossene Ziel, eine 100%-Versorgung des nachgefragten Bedarfs für alle unter dreijährigen Kinder und über dreijährigen Kinder bis zum Schuleintritt sicherzustellen, ist weiterhin gültig. 3. Das „operative Versorgungsziel“ für Kindertageseinrichtungen für unter dreijährige Kinder auf stadtweit 60% wird bestätigt. 4. Das „operative Versorgungsziel“ für Kindertageseinrichtungen für über dreijährige Kinder bis zum Schuleintritt (3,5 Jahrgänge) wird stadtweit auf 100% (inkl. EKI) angehoben. 5. Planungsbereiche, die überdurchschnittlich nachgefragt werden und mit dem öffentlichem Nahverkehr gut erreichbar sind, können über das stadtweite operative Versorgungsziel hinaus versorgt werden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Betreuungswunsch der Münchner Eltern regelmäßig bzw. nach Bedarf erneut abzufragen. 7. Der gesamtstädtische und kleinräumige planerische Versorgungsrichtwert für investive Maßnahmen zur Betreuung 3 bis 6,5-jähriger Kinder wird von bisher 90 % auf 100 % (inkl. EKI) angehoben. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, diesen Wert bei den künftigen Berechnungen zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zugrundezulegen. Grundsätzlich sind die neuen Richtwerte in allen Bebauungsplanverfahren anzuwenden, die nach dem Tag, an dem die Vollversammlung des Stadtrates die vorgenannte Anhebung des Versorgungsrichtwertes beschließt, formell beginnen. Dies gilt entsprechend für Bebauungsplanverfahren, für die innerhalb der letzten drei Jahre kein förmlicher Verfahrensschritt durchgeführt Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 25. Juli 2018 - 2 - wurde. 8. Die Anträge Nr. 02-08 / A 03182 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Brigitte Meier, Frau StRin Diana Stachowitz, Herrn StR Hans Dieter Kaplan vom 01.08.2006, Nr. 08-14 / A 02660 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Beatrix Zurek, Frau StRin Jutta Koller, Frau StRin Sabine Krieger vom 26.07.2011 und Nr. 08-14 / A 02736 von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Marian Offmann vom 25.08.2011 sind damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 34.: Erfüllung Kita-Rechtsanspruch: Evaluation KITA-Elternberatungsstelle; Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017 und Folgen; Erhalt der bestehenden Personalausstattung bei der Stabsstelle Recht (Entfristung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der dargestellten Entfristung von Stellenkapazitäten im Referat für Bildung und Sport zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Entfristung der unter Ziffer 3 im Vortrag der Referentin aufgeführten bis zum 28.02.2019 befristeten Positionen von 2,00 VZÄ Stellen (B413896, B413897) sowie der unter Ziffer 4 im Vortrag der Referentin aufgeführten bis zum 28.02.2019 befristeten Position von 1,00 VZÄ Stellen (A416712) beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnittsreferat) zu veranlassen. 3. Dieser Beschluss unterliegt bezüglich der unter Ziffer 3 dargestellten Stellen der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 35.: Roulierer/innen für die Technischen Hausverwaltungen an Münchner Schulen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Entfristung von 12,00 VZÄ für THV-Rouliererinnen und -Roulierer ab 01.04.2019 zu. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Entfristung von 12,00 VZÄ und gegebenenfalls deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat (Querschnittsreferat) zu veranlassen. Die Personalauszahlungen sind bereits befristet im Budget vorhanden und dort dauerhaft zu belassen. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 176.976 € (40% des JMB). 3. Das Produktkostenbudget des Produkts 39111710 Zentrales Immobilienmanagement erhöht sich durch die Entfristung nicht. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft zusammen mit dem VPA vom 10.07.2018
- 36.: Sanierung und Modernisierung der München-Information im Neuen Rathaus, Marienplatz 8 1. Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms 2. Vorplanungsauftrag Tourismusstadt München braucht zeitgemäße Tourist - Infos am Marienplatz und am Hauptbahnhof!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. 3. Beide Informationsstellen werden, in enger Abstimmung mit den jeweiligen Nutzern, umfassend modernisiert und mit einem modernen, zeitgemäßen Erscheinungsbild versehen. Die Belange des Denkmalschutzes und des Architektenrechts sind dabei zu berücksichtigen. Die technische Ausstattung beider Informationsstellen wird auf den neuesten Stand gebracht. Dadurch soll auch eine Verbesserung des Raumklimas erreicht werden. 4. Eine Vergrößerung der gesamten Räumlichkeiten und eine Neuplanung der Aufteilung der bislang gemeinsam genutzten München-Information – bis hin zu einer räumlichen Trennung von Stadt- und Touristeninformation mit jeweils separaten Eingängen – werden angestrebt. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Integration einer Café-Ecke in die neuen Räumlichkeiten der Stadtinformation. Hierbei ist eine Eingliederung der Räume des angrenzenden Cafés voraussichtlich notwendig. Die Verwaltung wird daher ermächtigt, den Mietvertrag mit dem Betreiber ordentlich zu kündigen, sobald sich die Detailplanung in einem Stadium befindet, zu dem sichergestellt ist, dass die Räumlichkeiten benötigt werden und benutzbar sind. Im Rahmen dieser Planungen ist sicherzustellen, dass der jetzige Betreiber den Betrieb des Cafés möglichst lange aufrechterhalten kann. 5. Das Kommunalreferat wird beauftragt, das Baureferat, in Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Referaten, mit der Vorplanung für die künftige Stadt- und Touristinformation zu beauftragen und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die temporäre Nutzung der Eintragungsstelle für Volksbegehren wird in die neue Stadtinformation integriert. 6. Die Anträge Nr. 14-20 / A 02554 vom 10.06.2011, Nr. 14-20 / A 03375 vom 13.06.2012 sowie Nr. 14-20 / A 0702 vom 25.02.2016 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Stadtinformation bürger- und besucherfreundlicher gestalten
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 10.07.2018
- 37.: Leistungsprogramm der MVG für die Fahrplanperiode 2019 City Bus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Das Leistungsprogramm der MVG für die Fahrplanperiode 2019 sowie die Ausführungen zu den Anträgen und Bürgerversammlungsempfehlungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Anträge Nr. 14-20 / A 03830 von Herrn Stadtrat Fritz Schmude und Herrn Stadtrat Andre Wächter vom 16.02.2018, eingegangen am 16.02.2018; Nr. 14-20 / A 03435 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Dr. Ingo Mittermaier, Frau Stadträtin Heide Rieke, Herrn Stadtrat Jens Röver, Frau Stadträtin Simone Burger vom 04.10.2017, eingegangen am 05.10.2017; Nr. 14-20 / A 03439 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Dr. Ingo Mittermaier, Frau Stadträtin Heide Rieke, Herrn Stadtrat Jens Röver, Frau Stadträtin Simone Burger vom 04.10.2017, eingegangen am 05.10.2017 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Die Anträge Nr. 14-20 / B 03509 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirks vom 06.04.2017; Nr. 14-20 / B 04219 des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirks – Ramersdorf-Perlach; Nr. 14-20 / B 04419 des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirks - Aubing – Lochhausen – Langwied vom 20.12.2017; Nr. 14-20 / B 04543 des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirks – Allach-Untermenzing vom 20.02.2018; Nr. 14-20 / B 04667 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks – Bogenhausen vom 13.03.2018; Nr. 14-20 / B 04636 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks – Bogenhausen vom 13.03.2018; Nr. 14-20 / B 04665 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks – Bogenhausen vom 13.03.2018; Nr. 14-20 / B 04701 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirks – Trudering-Riem vom 22.03.2018 Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP B 37 Nr. 14-20 / B 04743 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks – Bogenhausen vom 10.04.2018; Nr. 14-20 / B 04737 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirks – Pasing – Obermenzing vom 10.04.2018; Nr. 14-20 / B 04740 des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirks – Obergiesing vom 10.04.2018; Nr. 14-20 / B 04837 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks – Bogenhausen vom 08.05.2018; Nr. 14-20 / B 04845 des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirks – Allach-Untermenzing vom 08.05.2018; Nr. 14-20 / B 04924 des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirks – Au-Haidhausen vom 16.05.2018 sind satzungsgemäß behandelt. Die Empfehlungen Nr. 14-20 / E 01470 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 11.05.2017; Nr. 14-20 / E 01553 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann am 06.07.2017; Nr. 14-20 / E 01669 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 – Milbertshofen – Am Hart am 20.07.2017; Nr. 14-20 / E 01881 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Nymphenburg am 05.12.2017; Nr. 14-20 / E 01967 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Nymphenburg am 05.12.2017; Nr. 14-20 / E 01909 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 01 – Altstadt-Lehel vom 07.12.2017 sind gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01761 der Bürgerversammlung des Stadt-bezirks 10 Moosach vom 19.10.2017 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP B 37 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: City Bus
- Verwandter Antrag: Öffentlich besser fahren 2 Taktverbesserungen bei U-Bahn, Straßenbahn und Bus
- Verwandter Antrag: Öffentlich besser fahren 6 Mehr Metro- und Expressbusse für München
- Verwandter Antrag: Verbesserung der Buslinie Nr. 194. Fahrten der Buslinie abends nach 18 Uhr alle 30, oder zumindest alle 60 Minuten, sowie an Samstagen und Sonntagen.
- Verwandter Antrag: Einrichtung eines Quartierbusses zwischen Perlach und Fasangarten - Öffentliche Errichbarkeit des Neuen Südfriedhofs verbessern
- Verwandter Antrag: ÖPNV-Erschließung für das Gewerbegebiet „Triebwerk“ in Neuaubing (Hr. Kriesel, Hr. Schrader)
- 38.: Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Finanzierung Änderung des Entwurfs des MIP 2018-2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen und dem Bedarf gemäß Wirtschaftsplan der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH zugestimmt. 2. Den Ausführungen zur Eilbedürftigkeit, Unabweisbarkeit und Unplanbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Die Kostenerstattung 2018 der Landeshauptstadt München an die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH der Finanzposition 7910.676.0000.1 „Kostenerstattung Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH“ (Produkt 44111320 Beteiligungsmanagement) wird deshalb einmalig um 411.820 € auf 3.662.820 € erhöht. 3. Der Investitionszuschuss wird bei Finanzposition 7910.985.3860.0 „Investitionszuschuss MVV“ einmalig um 303.125 € auf 397.125 € erhöht. Der Entwurf des MIP 2018-2022 wird entsprechend der Tabelle des Vortrags geändert. 4. Der dauerhafte konsumtive und investive Mehrbedarf ab 2019 ff. wird genehmigt und das Referat für Arbeit und Wirtschaft daher beauftragt, die ab 2019 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei anzumelden. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kreisverwaltungsausschuss vom 11.07.2018
- 39.: Bau eines 3. Tram-Gleises mit Haltestelle auf dem Bahnhofplatz in provisorischer Lage bis zur endgültigen Umgestaltung des Bahnhofplatzes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Stadtrat stimmt zu, dass ein Provisorium (Variante 2A, siehe Pkt. 4) nach planfestgestellten Unterlagen für ein 3. Tram-Gleis mit Bau einer 48 m langen Haltestelle auf dem Bahnhofplatz für die Übergangszeit bis zur endgültigen Herstellung des Bahnhofplatzes errichtet werden kann. 2. Der Stadtrat stimmt der dargestellten Verkehrsführung am Bahnhofplatz für die Bauzeit der 2. SBS und Neubau Empfangsgebäude bis zur endgültigen Umgestaltung des Bahnhofsplatzes zu. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgabe im Bauausschuss vom 03.07.2018
- 40.: Auswertung der 2017 fertiggestellten Projekte im Hinblick auf die Qualität der Kosten- und Termineinhaltung - Bekanntgabe -
- Bestätigung von Beschlüssen des Stadtentwässerungsausschusses vom 03.07.2018
- 41.: Neufassung der Satzung über die Benützung der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München (Entwässerungssatzung - EWS)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Satzung über die Benutzung der Entwässerungseinrichtung der Landeshauptstadt München (Entwässerungssatzung - EWS) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 42.: Änderung der Betriebssatzung für die Münchner Stadtentwässerung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Münchner Stadtentwässerung wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 43.: Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung) und der Satzung über Abgaben beim Anschluss an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungsabgabensatzung - EAS)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über Abgaben beim Anschluss an städtische Kanäle und für die Benutzung der städtischen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungsabgabensatzung - EAS) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 05.07.2018
- 44.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Vergabe von Bauleistungen Abbruchphase 2C 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Vollversammlung stimmt zu, dass das Kommunalreferat die Aufträge für die Abbruchphase 2C mit den Losen Baufeldfreimachung 112, 122, 132, 151, 170, 181, 191, 195, 204, 207, 208, 209, 238 im Zeitraum Oktober 2018 bis Mai 2019 sowie den Losen Betriebsführung Zwischennutzung 8100, 8101, 8103, 8104, 8106, 8107, 8108, 8110, 8111, 8113, 8114, 8116, 8117, 8118, 8119, 8120, 8121, 8125, 8127, 8128 im Zeitraum Oktober 2018 bis 2021 ausschreibt. 2. Das Kommunalreferat führt die Vergabeverfahren der erforderlichen Leistungen dieser Abbruchphase zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12172 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis des jeweiligen Loses die hierzu entsprechende Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Das Kommunalreferat berichtet nach Abschluss dieser Abbruchphase über das Ergebnis der durchgeführten Ausschreibungen und befasst den Stadtrat mit der Vergabeermächtigung der jeweils nachfolgenden Abbruchphasen bis zur vollständigen Beendigung der Baufeldfreimachung. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 45.: Jubiläumsstiftung der Münchner Bürgerschaft „Alte Heimat“ Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Alte Heimat“: Genehmigung des Projektauftrages für die Neubauabschnitte 1 und 2 Zukünftiger Quartiers-Treff „Alte Heimat“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 01288 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim am 22.11.2016 Einbau von Klingeln (Gegensprechanlage) mit Video für Hörgeschädigte und gehörlose Bewohner/innen Empfehlung Nr. 14-20 / E 01838 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 21.11.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der aktualisierte Bedarf für die Wohnbebauung in den Neubauabschnitten 1 und 2 inklusive dem kombinierten „Wohnen im Viertel“-Standort / Quartierstreff wird genehmigt. 2. Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm Kindertageseinrichtung im Neubauabschnitt 1 wird genehmigt. 3. Das Planungskonzept wird nach Maßgabe der Vorentwurfsplanung genehmigt. 4. Dem Anschluss der gesamten Stiftungssiedlung an das Fernwärmeversorgungsnetz der Stadtwerke München wird zugestimmt und das Kommunalreferat wird beauftragt, die hierzu notwendigen vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen. 5. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01288 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 22.11.2016 ist somit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung erledigt. 6. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01838 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirkes Laim vom 21.11.2017 ist somit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung erledigt. 7. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Zukünftiger Quartiers-Treff „Alte Heimat“
- Verwandter Antrag: Einbau von Klingeln (Gegensprechanlage) mit Video für Hörgeschädigte und gehörlose Bewohner/innen
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses als Werkausschuss vom 05.07.2018
- 46.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsjahr 2016/2017 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, wird gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) festgestellt. 2. Im Wirtschaftsjahr 2016/2017 erzielte der Eigenbetrieb einen Jahresüberschuss von 299.751,51 €. Zudem sind zweckgebundene Rücklagen in Höhe von 367.248,49 € zu verbrauchen. Aus dem Überschuss wird die bestehende zweckgebundene Rücklage für die Erneuerung der Elektrotechnik in der Kammer 3 um 257.000,00 € aufgestockt. Des weiteren wird eine Rücklage für anstehende Investionsmaßnahmen im Betriebsteil Münchner Kammerspiele (Obermaschinerie und Inspizientenanlage) in Höhe von 410.000,00 € gebildet. 3. Für den Zeitraum 01.09.2016 bis 31.08.2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) die Entlastung erteilt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 47.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsjahr 2017/2018 1. Zweiter Zwischenbericht 2. Finanzierung der Mehrbelastung aus der Tarifrunde 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der zweite Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2017/2018 wird zur Kenntnis genommen. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Kulturreferat wird daher beauftragt, die für das laufende Haushaltsjahr benötigten Auszahlungsmittel in Höhe von 292.000 € zum Nachtragshaushaltsplan 2018 auf der Finanzposition 3315.715.0000.7 (Innenauftrag 561013205, Sachkonto 681248), Betriebszuschuss Münchner Kammerspiele, anzumelden. Das Produktkostenbudget 36111320 „Beteiligungsmanagement“, Produktleistung 36111320500 „Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele“ erhöht sich zahlungswirksam um 292.000 €. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 48.: Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018/2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Die Betriebszuschüsse der Landeshauptstadt München werden für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 und die folgenden vier Wirtschaftsjahre wie folgt festgesetzt (auf das Haushaltsjahr bezogen): 2019 2020 2021 2022 2023 35.352.000 € 35.784.000 € 35.784.000 € 35.784.000 € 35.784.000 € Änderungen wegen eventuell erforderlicher haushaltssichernder Maßnahmen bleiben vorbehalten. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Kulturreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 745.000 € im Rahmen des Schlussabgleichs 2019 bei der Finanzposition 3315.715.0000.7, Betriebszuschuss Münchner Kammerspiele (Innenauftrag 561013205, Sachkonto 681248), anzumelden. Des Weiteren wird das Kultueinschätbarrreferat beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 1.177.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2020 ff. bei der Finanzposition 3315.715.0000.7, Betriebszuschuss Münchner Kammerspiele (Innenauftrag 561013205, Sachkonto 681248), anzumelden. Das Produktkostenbudget 36111320 „Beteiligungsmanagement“, Produktleistung 36111320500 „Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele“ erhöht sich in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP B 48 3. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 wird im Erfolgsplan in den Erlösen mit 40.379.000 € und in den Aufwendungen mit 40.669.000 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit je 12.000.000 € festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 16.000.000 € festgesetzt. 5. Erhöhungen bzw. Minderungen vom Eigenbetrieb nicht beeinflussbarer inner- städtischer Kostenumlagen werden gegenseitig ausgeglichen, wenn sie ein Pro- mille des Betriebszuschusses überschreiten. 6. Die Ziele der Werkleitung gemäß Ziffer 5 des Vortrags werden zur Kenntnis genommen. 7. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 verbunden mit einer Option für die Abschlussprüfung der nachfolgenden vier Wirtschaftsjahre wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH München beauftragt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses 24.07.2018
- 49.: Einführung einer Einbahnregelung in der Brienner Straße zwischen Odeons- und Amiraplatz
- 50.: Evaluation Personalbedarf im Bereich KVR-II/34 Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen; Weiterführende Maßnahmen zum Rückstandsabbau
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, wie unter Punkt 5 dargestellt, die sofortige Entfristung der befristeten Planstellen (gesamt 0,94 VZÄ, davon 0,44 VZÄ für die Sachbearbeitung und 0,5 VZÄ für die Teamassistenz) beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 3. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die für die Entfristung dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 52.019 € p. a. entsprechend der tatsächlichen Besetzung für den Haushaltsplan 2018 auf dem Büroweg und in den Folgejahren im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen und Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 20.808 € (40% des JMB). Das Produktkostenbudget P35122300 Ausländerrechtliche Angelegenheiten erhöht sich um bis zu 52.019 € (Produktauszahlungsbudget). 4. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, wie unter Punkt 5 dargestellt, eine Verlängerung der Befristung der Planstellen (gesamt 6,68 VZÄ, davon 6,18 VZÄ für die Sachbearbeitung und 0,5 VZÄ für die Teamassistenz) bis 31.07.2021 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 5. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die für die Verlängerung der Befristung bis 31.07.2021 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 398.944 € p.a. entsprechend der tatsächlichen Besetzung für den Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 25. Juli 2018 Beschlussseite zu TOP B 50 Haushaltsplan 2018 auf dem Büroweg und in den Folgejahren im Rahmen der jeweili gen Haushaltsplanaufstellungs-verfahren bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen und Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 159.578 € (40% des JMB). Das Produktkostenbudget P35122300 Ausländerrechtliche Angelegenheiten erhöht sich um bis zu 398.944 € (Produktauszahlungsbudget). 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 24.07.2018
- 51.: Jahresabschluss 2016; Korrektur des Jahresabschlusses sowie Feststellung und Beschluss über die Entlastung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Von dem geänderten Jahresabschluss 2016 wird Kenntnis genommen. 2. Die Einstellung des geänderten Jahresergebnisses des Jahres 2016 in die Ergebnisrücklage wird beschlossen. 3. Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt und die Entlastung beschlossen. 4. Die Referate und die Stadtkämmerei werden beauftragt, die im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2016 genannten Vorbehalte auszuräumen und die erforderlichen Korrekturbuchungen durchzuführen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 52.: Jahresabschluss der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.07.2018 (1. Von dem im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) vorgelegten Jahresabschluss der Landeshauptstadt München für das Haushaltsjahr 2017 und dem hierzu erstellten Rechenschaftsbericht wird Kenntnis genommen. 2. Die Einstellung des Jahresergebnisses des Jahres 2017 in die Ergebnisrücklage 2018 wird beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Bekanntgaben im Finanzausschuss vom 24.07.2018
- 53.: Stadtsparkasse München; Jahresabschluss 2017; Verwendung des Jahresüberschusses
- 54.: Schuldenbericht 2017
- 55.: Finanzanlagenbericht 2017
- 56.: Der Jahresabschluss 2017 auf einen Blick
- 57.: Aktuelle Finanzsituation der Stadt; Halbjahresbericht Bericht 1. Halbjahr 2018
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Sponsoring bei der Landeshauptstadt München Unterrichtung des Stadtrates über Sponsorenleistungen im Jahr 2017
- 2.: Ausschreibungsbeschluss Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB) und München-Modell Miete (modifiziert) für Personal der Städtisches Klinikum München GmbH und Münchenstift GmbH Festlegung der Ausschreibungskriterien für die Vergabe im Erbbaurecht 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- 3.: Markthallen München (MHM); Zukunftssicherung der Markthallen München Neubau Großmarkthalle im 6. Stadtbezirk, Sendling Auftrag zur Vorbereitung einer Ausschreibung für die Vergabe eines Erbbaurechts mit Bauverpflichtung an eine Investorin bzw. einen Investor - Weiteres Vorgehen - Termine Wir sagen NEIN zur Vertreibung der Großmarkthalle aus Sendling! BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 03963 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 - Sendling vom 07.08.2017 Großmarkthalle München weiterhin ausschließlich in städtischer Hand Empfehlung Nr. 14-20 / E 01763 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 - Sendling am 26.10.2017
- Verwandter Antrag: Wir sagen NEIN zur Vertreibung der Großmarkthalle aus Sendling!
- Verwandter Antrag: Großmarkthalle München weiterhin ausschließlich in städtischer Hand
- 4.: Bericht über die Prüfung der zum 31.12.2016 erstellten Jahresabschlüsse der Stiftungen der Landeshauptstadt München - Band 2 (Stiftungen)
- 5.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Baufeldfreimachung Zwischennutzung (Unterkunft für Flüchtlinge und Wohnungslose) 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann a) Genehmigung der Gesamtkosten der Baufeldfreimachung und der Zwischennutzung b) zusätzlicher Mittelbedarf für die Jahre 2018 bis 2025 c) Änderung des Mehrjahresinvestitions- programms 2017-2021
- 6.: Erwerb eines Grundstücks 10. Stadtbezirk Moosach Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2017-2021
- 7.: Verhandlungsauftrag 14. Stadtbezirk Berg am Laim
- 8.: Kommunalreferat; Zweite Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebes München - Einstellung und Bestellung -
- Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 11.07.2018
- 1.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Portal München Verwaltungs-GmbH
- 2.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Portal München Betriebs-GmbH & Co KG
- Bestätigung von Beschlüssen des Verwaltungs- und Personalausschusses 11.07.2018
- 3.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Personal- und Organisationsreferat
- 4.: Ruhestand Stadtkämmerei § 2 Nr. 3 GeschO
- Bestätigung eines Beschlusses des Sozialausschusses vom 12.07.2018
- 5.: Beteiligungssteuerung - Juli-Bericht für das Jahr 2017 sowie Ziele 2018 und 2019 für die MÜNCHENSTIFT GmbH
- Bestätigung eines Beschlusses des Gesundheitsausschusses vom 12.07.2018
- 6.: Beteiligungssteuerung Juli-Bericht 2018 und Ziele 2019 für die Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.07.2018
- 7.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Finanzielles Engagement der Landeshauptstadt München zur Steigerung und Verstetigung der Fertigstellungszahlen Jährlicher Bericht zur finanziellen Abwicklung des Jahres 2018 Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2017-2021
- 8.: Beteiligungssteuerung Ziele 2019 und Berichte 2018 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
- Bestätigung von Beschlüssen des Bildungsausschusses vom 04.07.2018
- 9.: Errichtung einer 3gruppigen Kinderkrippe an der Baaderstraße 86-90 im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt 1. Ermächtigung zur Planung 2. Änderung des MIP 2017 - 2021
- 10.: Standardmobiliar für Kindertageseinrichtungen und Schulen Ermächtigung zur Ausweitung aufgrund des Pavillonbauprogramms 2019 Vertragszeitraum 01.06.2018 bis 31.05.2020
- 11.: Zustimmung zur Weiterübertragung personalrechtlicher Befugnisse auf Beschäftigte des Referats für Bildung und Sport
- Bestätigung eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, Sportausschuss und Kommunalausschuss vom 10.07.2018
- 12.: Olympiapark München GmbH; Eissportzentrum im Olympiapark Vergabe Finanzierung Anpassung des Erbbaurechtsvertrages zwischen Landeshauptstadt München und SWM Services GmbH über die Flächen des ehemaligen Radstadions Anpassung des Erbbaurechtsvertrages zwischen Landeshauptstadt München und Olympiapark München GmbH über die Flächen des Olympiaparks ohne ehemaliges Radstadion Neuabschluss eines Unter-Erbbaurechtsvertrages zwischen Olympiapark München GmbH und dem künftigen Investor über das künftige Eissportzentrum
- Bestätigung von Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 10.07.2018
- 13.: Errichtung eines Gewerbehofes im Münchner Norden; Grundstücksübertragung Finanzierung Änderung des MIP 2017-2021
- 14.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Messe München GmbH
- 15.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Gasteig München GmbH (GMG)
- 16.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Münchener Tierpark Hellabrunn AG
- 17.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Flughafen München GmbH
- 18.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für die Olympiapark München GmbH (OMG)
- 19.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 für folgende Beteiligungsgesellschaften: Internationale Münchner Filmwochen GmbH MGH - Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH Münchner Arbeit gGmbH Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH WERK1.Bayern GmbH
- 20.: Effektives Leistungscontrolling für den Stadtwerke München Konzern - Halbjahresbericht II. Halbjahr 2017 - Operationalisierung der Ziele des Kooperationsvertrages
- 21.: Stadtwerke München GmbH Projekt Gwynt y Mor: Potentielle Windparkerweiterung
- 22.: Stadtwerke München GmbH Projekt Onshore 2.0
- 23.: Stadtwerke München GmbH Energie Südbayern GmbH (ESB) Gaskooperationen Ampfing und Peißenberg
- 24.: Flughafen München GmbH (FMG); Gesellschaftsgründungen der Munich Airport International GmbH (MAI) in den USA für das Management eines Terminals am Flughafen Newark und für ein Joint Venture mit der Carlyle Group Anpassung des Unternehmensgegenstandes der MAI
- 25.: Leistungsprogramm 2019 der MVG Betrauung mit Zusatzaufgaben Linienverkehr und Infrastruktur Finanzierung 2018 und 2019
- 26.: Messe München GmbH (MMG) Kapitalerhöhung bei der Messe Muenchen South Africa (Pty) Ltd. zum Erwerb einer Veranstaltung
- Bestätigung eines Beschlusses des Kommunalausschusses als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München vom 05.07.2018
- 27.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Änderung des Entsorgungsvertrages mit der AWG Abfallwirtschafts-Gesellschaft Donau-Wald mbH
- Bestätigung von Beschlüssen des Kommunalausschusses vom 05.07.2018
- 28.: Deutsches Theater Grund- und Hausbesitz GmbH (DTGH); 1. Halbjahresbericht 2018 zur Beteiligungssteuerung Ziele 2019
- 29.: Verkauf von Grundstücken 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 30.: Vergabe eines Stiftungsgrundstücks im Erbbaurecht 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten Teil I (Teil II wird nachgereicht)
- 31.: Erwerb von Teileigentum für eine Kindertageseinrichtung 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
- 32.: Interkommunale Flächenbevorratung in der Region München
- 33.: Verkauf eines denkmalgeschützten Anwesens im Landkreis München
- 34.: Grundstückstausch 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2017 - 2021
- 35.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Vergabe von Bauleistungen Abbruchphase 2C Vergabe von Leistungen zur Fortsetzung der Zwischennutzung 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2017-2021
- 36.: Grundstückstausch und Lastenvereinbarung Erwerb zweier integrierter Kindertageseinrichtungen und einer Fläche für eine überörtliche Geh- und Fahrradverbindung sowie Darstellung besonderer städtebaulicher Regelungen zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung NR. 1989 Heidemannstraße (südlich), Maria-Probst-Straße (westlich), Helene-Wessel-Bogen (nördlich), Spitzer-, Kollwitz- und Paracelsusstraße (östlich) - ehemalige Bayernkaserne und Bereich östlich der Bayernkaserne - 12. Stadtbezirk Schwabing - Freimann
- 37.: Jubiläumsstiftung der Münchner Bürgerschaft „Alte Heimat“ Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Alte Heimat“: 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Genehmigung des Projektauftrages für Neubauabschnitte 1 und 2 3. Änderungen des Mehrjahresinvestitions- programms 2017-2021
- 38.: Anmietung von Büro- und Verwaltungsflächen 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
- Bestätigung von Beschlüssen des Kulturausschusses vom 05.07.2018
- 39.: Beteiligungssteuerung; Anpassung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2017-2021 Julibericht 2018 Ziele 2019 Deutsches Theater München Betriebs-GmbH (DTB)
- 40.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 Münchner Volkstheater GmbH (MVT)
- 41.: Beteiligungssteuerung Julibericht 2018 Ziele 2019 Pasinger Fabrik Kultur- und Bürgerzentrum GmbH (PAF)
- 42.: Beteiligungssteuerung Münchner Volkshochschule GmbH (MVHS) Julibericht 2018 Ziele 2019
- 43.: Orchesterakademie der Freunde und Förderer der Münchner Philharmoniker Stellenplanmaßnahmen und Bezahlung der Akademistinnen und Akademisten
- Bestätigung von Beschlüssen des Kreisverwaltungsausschusses 24.07.2018
- 44.: Beteiligungssteuerung Juli-Bericht 2018 Ziele 2019 für die P+R Park & Ride GmbH (P+R GmbH)
- Bestätigung von Beschlüssen des Finanzausschusses vom 24.07.2018
- 46.: Städtisches Klinikum München GmbH Juli-Bericht 2018 und Ziele 2019
- 47.: MRG Maßnahmeträger München Riem GmbH Beteiligungssteuerung Julibericht 2018