Ausschuss für Klima- und Umweltschutz (2023-07-18 14:00:00)
Datum: | 18.07.2023, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Klima- und Umweltschutz |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Sachstandsbericht und Anpassungsbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((Ziffern 6 und 10 gegen die Stimmen von CSU mit FREIE WÄHLER und FDP BAYERNPARTEI; alle anderen Ziffern gegen die Stimmen von FDP BAYERNPARTEI) 1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Fördersätze für Sanierungsstandards im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) nach Ziffer 2.3.3 dieser Sitzungsvorlage. Demzufolge werden zum 01.08.2023 die Fördersätze für Sanierungsstandards im FKG von 10 % auf 20 % angehoben. 3. Der Stadtrat nimmt die in Ziffer 2.3.3 bekannt gemachten weiteren Anpassungen des FKG zur Kenntnis, die sich aufgrund der Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023 ergeben haben, wie die Förderung der NH-Klasse bei Sanierungsstandards, Eigenleistung, Fristen, Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik. Nach Beschluss des Stadtrats vom 29.06.2022 zu TOP B22 Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103) handelt es sich dabei um erforderliche redaktionelle Änderungen, die nicht zustimmungspflichtig sind. 4. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen in Ziffer 2.1.2 zur Kenntnis, nach denen zum 01.04.2023 der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) in Verbindung mit einem ergänzenden FKG-Formblatt und einem Merkblatt verpflichtende Voraussetzung im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) für die Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Energetische Sanierungsberatung geworden ist. 5. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen in Ziffer 2.2.3 zur Kenntnis, in denen die Auswirkungen und der Anpassungsbedarf im FKG aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt ist. Demnach wird den Antragstellenden durch das Referat für Klima- und Umweltschutz ein Formblatt „Erklärung zur Solarpflicht nach BayBO“ zur Verfügung gestellt, durch das der über die PV-Pflicht hinausgehende und daher im FKG förderfähige Anteil der PV- Anlage erfasst und geprüft werden kann. 6. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Referates für Klima- und Umweltschutz in Ziffer 2.3.3 zu, nach Beschluss der 2. Novelle des GEG bei Bedarf eigenständige Anpassungen im FKG vorzunehmen, sobald die Fördersystematik und Förderkonditionen des Bundes bekannt sind. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 18. Juli 2023 - 2 - 7. Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Referates für Klima- und Umweltschutz in Ziffer 2.4 zu, ohne vorherige Einbindung des Stadtrates die maximal förderfähige Leistung von Stecker-Solar-Geräten von bislang 600 Wp auf 800 Wp anzupassen, sobald die Bagatellgrenze durch den Normengeber auf 800 W (bzw. 800 Wp) erhöht wird. 8. Der Stadtrat nimmt die in Ziffer 3.1 dieser Sitzungsvorlage vorgetragenen Ausführungen und Empfehlungen des Referates für Klima- und Umweltschutz zu der in Ziffer 7 des Beschlusses „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ vom 29.06.2022 zu TOP B 22 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103) beauftragten Aufgabe an und erklärt diese damit als erledigt. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ am 04.10.2022 wird in den Förderbedingungen der FKG-Richtlinie auf die gesetzlichen Vorschriften mit Verweis auf die mietrechtliche Gesetzeslage (§§ 557 ff BGB und § 559 BGB) hingewiesen. 9. Der Stadtrat nimmt die in Ziffer 3.1 dieser Sitzungsvorlage vorgetragenen Ausführungen und Empfehlungen des Referates für Klima- und Umweltschutz zu der in Ziffer 7 des Beschlusses „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ vom 29.06.2022 zu TOP B 22 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103) beauftragten Aufgabe an und erklärt diese damit als erledigt. Demzufolge wird ist die Förderung eines QNG-Siegels für die Sanierung durch den Bund (BEG) vorbereitet, sodass Förderanträge gestellt werden können, sobald ein registriertes Bewertungssystem den Anwendungsfall Sanierung von Wohngebäuden abdeckt. Durch die Koppelung des FKG an die Bundesförderung im Falle von energetischen Sanierungen gilt dies auch für das FKG. Dennoch legt das RKU dem Stadtrat im zweiten Halbjahr 2023 neue eigenständige Fördermaßnahmen für die Bewertung von Wohngebäuden im Neubau und im Bestand unter Berücksichtigung von konstruktions- und betriebsbedingten Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus zum Beschluss vor. 10. Der Stadtrat nimmt die in Ziffer 3.1 dieser Sitzungsvorlage vorgetragenen Ausführungen und Empfehlungen des Referates für Klima- und Umweltschutz zu der in Ziffer 12 des Beschlusses „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ vom 29.06.2022 zu TOP B 22 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103) beauftragten Aufgabe an und erklärt diese damit als erledigt. Daher sieht der Stadtrat von der Forderung ab, „bei der nächsten Novelle des Förderprogramms das Förderkonzept dahingehend zu überarbeiten, dass die Förderung von Neuerrichtung und Sanierung zum Passivhausstandard nur ausgezahlt wird, wenn im geförderten und preisgebundenen Segment Mietwohnungen geschaffen werden“. 11. Der Stadtrat nimmt die in Ziffer 3.1 dieser Sitzungsvorlage vorgetragenen Ausführungen und Empfehlungen des Referates für Klima- und Umweltschutz zu der in Ziffer 13 des Beschlusses „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ vom 29.06.2022 zu TOP B 22 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103) beauftragten Aufgabe an und erklärt diese damit als erledigt. Demzufolge wird für die Fördermaßnahme Stecker-Solar-Geräte im FKG für München-Pass-Inhaber zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein erhöhter Fördersatz von 0,5 €/Wp vorgesehen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 18. Juli 2023 - 3 - Der nächstmögliche Zeitpunkt ist abhängig von den Ressourcen des IT- Dienstleisters des Förderportals FÖMIS. 12. Der Stadtrat nimmt die in Ziffer 3.1 dieser Sitzungsvorlage vorgetragenen Ausführungen und Empfehlungen des RKU zu der in Ziffer 14 des Beschlusses „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ vom 29.06.2022 zu TOP B 22 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06103) beauftragten Aufgabe an und erklärt diese damit als erledigt. Das RKU empfiehlt, aufgrund der bisherigen Erfahrungen sowie der bereits wirkenden Maßnahmen kein System zu entwickeln, das in Form von Boni die Stromeinsparung fördert. 13. Der Antrag Nr. 20-26 / A 02984 „Antrag Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ vom 28.07.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 14. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03146 „Energieversorgung auf dem Prüfstand VIII: Komplementäre Wärmequellen im Fernwärmenetz fördern“ vom 12.10.2022 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 15. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Richtlinie zum Förderprogramm „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((gegen die Stimmen der FDP BAYERNPARTEI) 1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Richtlinie zum Förderprogramm „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“ des Referates für Klima- und Umweltschutz unter der Voraussetzung, dass folgende Änderungen aufgenommen werden: 1. Unabhängig von evtl. Öffentlichkeitsarbeit stellen die Antragsteller für mindestens fünf Jahre ein Hinweisschild o. Ä. auf dem Areal auf, auf dem auf das Programm hingewiesen und die Landeshauptstadt München als Förderin genannt wird, um das Programm zu bewerben und die Akzeptanz und Rücksichtnahme zu erhöhen. 2. In Q1 2025 wird dem Stadtrat eine Evaluation über die Anzahl und die Biodiversitäts-Qualität der geförderten Projekte vorgelegt. Zudem nimmt das RKU eine Einschätzung vor, ob die geplanten Fördergelder dem Bedarf entsprechen. Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 3. Die Richtlinie zum Förderprogramm „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“ tritt zum 01.08.2023 in Kraft. 4. Der Stadtrat beauftragt das Referat für Klima- und Umweltschutz mit den weiteren Vorbereitungen und einer zeitgerechten Einführung und Umsetzung des Förderprogramms „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“. 5. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, für das Förderprogramm „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“ die bereits bereitgestellten Gelder einzusetzen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten in der Landeshauptstadt München (Hausarbeits- und Musiklärmverordnung - HMV)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und -wiedergabegeräten in der Landeshauptstadt München (Hausarbeits- und Musiklärmverordnung - HMV) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit bleibt der Vollversammlung des Stadtrates vorbehalten.)
- 4.: Verschärfung der Vorschriften und Grenzwerte bzgl. Holzfeuerungsanlagen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. Die Landeshauptstadt München leistet bereits mit den aktuellen im Vergleich zum Bundesgebiet verschärften Regelungen der Brennstoffverordnung einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung der Emissionen von Feinstaub im Stadtgebiet. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01096 „Verschärfung der Vorschriften und Grenzwerte bzgl. Holzfeuerungsanlagen“ der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing- Obermenzing vom 15.03.2023 ist damit satzungsgemäß erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Bekanntgabe zum aktuellen Stand der Ausschreibung für Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in der Landeshauptstadt München
- 6.: Geplante Beschlüsse für das 2. Halbjahr 2023 mit finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2024 ff. für das Referat für Klima- und Umweltschutz
- 7.: Novellierung der städtischen Bade- und Bootverordnung (Bade- und BootVO) Behandlung der mit Stadtratsbeschlüssen vom 15.06.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06218), 19.03.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 13991) und 08.12.2009 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 03361) aufgegriffenen Anträge Terminverlängerung für aufgegriffene und noch in Bearbeitung befindliche Stadtratsanträge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die aufgegriffenen Anträge Nr. 08-14 / A 00253 vom 01.09.2008, Nr. 08-14 / A 01415 vom 12.03.2010, Nr. 08-14 / A 01534 vom 06.05.2010, Nr. 08-14 / A 01582 vom 28.05.2010, Nr. 14-20 / A 00193 vom 20.08.2014 und Nr. 14-20 / A 06837 vom 21.02.2020 werden gemeinsam in der Beschlussvorlage Novellierung der Bade- und Bootverordnung behandelt. 2. Dem Stadtrat wird auf jeden Fall spätestens bis zum vierten Quartal 2024 das dem Referat für Klima- und Umweltschutz vorliegende Grobkonzept für eine Beschilderung in einer Beschlussvorlage zur Abstimmung über die Weiterentwicklung eines Feinkonzeptes vorgestellt. 3. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00253 „Nutzung der Isar / des Eisbachs von Badenden und Surfern. Änderung der Bade- und Bootsverordnung vom 21.12.1976“ vom 01.09.2008 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird bis zum vierten Quartal 2024 verlängert. 4. Der Antrag Nr. 08-14 / A 01415 „Baden in der Würm wieder ermöglichen“ vom 12.03.2010 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird bis zum vierten Quartal 2024 verlängert. 5. Der Antrag Nr. 08-14 / A 01534 „Novellierung der Bade- und Bootverordnung - Nutzungsmöglichkeiten für Boote und Kanus beibehalten und erweitern“ vom 06.05.2010 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird bis zum vierten Quartal 2024 verlängert. 6. Der Antrag Nr. 08-14 / A 01582 „Novellierung der Bade- und Bootsverordnung“ vom 28.05.2010 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird bis zum vierten Quartal 2024 verlängert. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00193 „Bootsunfälle auf der Isar durch Rot-/Grün- Ampeln verhindern“ vom 20.08.2014 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird bis zum vierten Quartal 2024 verlängert. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06837 „Umweltbildung an der Isar“ vom 21.02.2020 bleibt aufgegriffen. Die Frist zur Bearbeitung des Antrags wird bis zum vierten Quartal 2024 verlängert. 9. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00676 „Eisbachwelle in städtischer Verantwortung - Surfen endlich erlauben“ vom 19.03.2009 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 18. Juli 2023 - 2 - 10. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00682 „Die Sportstadt München wird zum Surferparadies“ vom 20.03.2009 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 11. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04811 „Riversurfen an der Brudermühlbrücke“ vom 21.11.2013 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 12. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04813 „Darstellung der Surfmöglichkeiten in München“ vom 21.11.2013 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 13. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00534 „Was Pullach kann, kann München auch: bessere Nutzer-Info im Naherholungsraum Isartal“ vom 21.01.2009 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 14. Der Antrag Nr. 08-14 / A 03358 „Klimawandel und Hitzeinseln: Konsequenzen für die Dichte der Münchner Kernstadt?“ vom 29.05.2012 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 15. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Novellierung der städtischen Bade- und Boot- Verordnung (Bade- und BootVO) Produkt 5350200 Umweltschutz Finanzierungsbeschluss
- Verwandter Antrag: Surfen in München; Zweite Surfer-Welle im Englischen Garten erhalten Antrag Nr. 08-14 / A 03700 der Stadtratsfraktionen der SPD, DIE GRÜNEN/RL, der CSU und der FDP vom 09.10.2012 Runder Tisch „Surfen in München“ Antrag Nr. 08-14 / A 04628 der Stadtratsfraktion der FDP vom 13.09.2013 Riversurfen an der Brudermühlbrücke Antrag Nr. 08-14 / A 04811 von Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Birgit Volk vom 21.11.2013 Mehr Wasser und längere Nutzungszeiten für die Welle an der Floßlände Antrag Nr. 08-14 / A 04812 von Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Birgit Volk vom 21.11.2013 Darstellung der Surfmöglichkeiten in München Antrag Nr. 08-14 / A 04813 von Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Birgit Volk vom 21.11.2013
- Verwandter Antrag: Isar-Plan Verbesserung der Hochwassersicherheit und naturnahe Umgestaltung der Isar unter Berücksichtigung der Erholungsnutzung zwischen südlicher Stadtgrenze und Corneliusbrücke in München Bauabschnitt 7: „Realisierung des Isar-Planes zwischen der Braunauer Eisenbahnbrücke und der Corneliusbrücke“ Bauabschnitt 7 Nord, „Übergang zum Deutschen Museum“ von ca. 300 m südlich der Reichenbachbrücke bis in die Kleine Isar Projektkosten 2.918.000 Euro (45 % der Projektkosten von 6.484.000 Euro, Kostenberechnung) Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 7 Nord Zugang zu den Kiesbänken der Kleinen Isar verbessern Antrag Nr. 08-14 / B 00256 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 16.07.2008 Machbarkeitsstudie Isarwelle Antrag Nr. 08-14 / A 00254 von Frau Stadträtin Diana Stachowitz und Herrn Stadtrat Nikolaus Gradl vom 01.09.2008 Was Pullach kann, kann München auch: bessere Nutzer-Info im Naherholungsraum Isartal Antrag Nr. 08-14 / A 00534 von Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter, Frau Stadträtin Dr. Manuela Olhausen, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, Herrn Stadtrat Dr. Reinhold Babor und Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 21.01.2009 Namensschilder an beiden Seiten der Isarbrücken (Ziffer 1 des Antrages) Antrag Nr. 08-14 / B 01062 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 22.04.2009
- 8.: Novellierung der E-Taxiförderung in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((Ziffern 1 und 2 gegen die Stimmen der FDP BAYERNPARTEI) 1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur überarbeiteten Förderrichtlinie E-Taxi zur Kenntnis und stimmt den Änderungen wie unter Punkt 2 des Vortrags der Referentin dargestellt zu. Die in Anlage 1 beigelegte Förderrichtlinie E-Taxi tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. 2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, im laufenden Haushaltsjahr die für die Umsetzung des novellierten Förderprograms E-Taxi notwendigen Finanzmittel (2 Mio. € für 2024, 2 Mio. € für 2025) aus dem Klimabudget im Rahmen einer Finanzierungsvorlage zu beantragen. 3. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird aufgefordert, im Rahmen der Novellierung der E-Taxi-Förderung eine Klimageschwindigkeits- komponente für First Mover in Höhe von 10 % der Fördersumme zu gewähren. Davon profitiert insbesondere auch die Vielzahl der kleinen Taxiunternehmen Münchens. Der Bonus soll für die ersten 100 Fahrzeuge gelten. Die Förderung beträgt somit einmalig 11.000 € statt 10.000 € für besonders schnelle Antragssteller*innen. 4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, gemeinsam mit dem ADAC Südbayern e.V. auszuloten, in welcher Weise eine fortgesetzte gemeinsame Zusammenarbeit im Rahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum E-Taxipaket möglich ist. 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03718 „E-Taxi-Förderung der LHM fortsetzen und weiterentwickeln – Ladesäuleninfrastruktur ausbauen, Planungssicherheit für das Taxigewerbe schaffen!“ vom 14.03.2023 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 6. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die befristete Einrichtung eines Stellplatzes am Schnellladestandort Ganghoferstraße / Georg-Freundorfer-Platz für das Taxigewerbe verkehrsrechtlich anzuordnen. 7. Das Mobilitätsreferat wird federführend in Zusammenarbeit mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz und den beteiligten Referaten gebeten, Eigentümer*innen zu animieren, Schnellladeinfrastruktur auf deren Privatgrund zu installieren. Eine öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte ist dabei anzustreben. Die beiden Häuser werden gebeten, den hierfür notwendigen personellen Ressourcenbedarf für diese Thematik im Eckdatenverfahren für den Haushalt 2025 anzumelden. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 18. Juli 2023 - 2 - 8. Das Mobilitätsreferat wird federführend in Zusammenarbeit mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz und den beteiligten Referaten Kommunalreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung (insbesondere Lokalbaukommission) sowie dem Referat für Arbeit und Wirtschaft gebeten, Eigentümer*innen zu animieren, Schnellladeinfrastruktur auf deren Privatgrund zu installieren. 9. Das Mobilitätsreferat wird gebeten mögliche Standorte für E-Mobility-Hubs auf Privatgrund zu prüfen. Hierfür werden in den nächsten Jahren weitere personelle Ressourcen benötigt werden. Das Referat für Klima und Umwelt, Kommunalreferat, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung (insbesondere Lokalbaukommission) sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden gebeten, das Mobilitätsreferat im Prüfprozess weitreichend zu unterstützen. 10. Das Mobilitätsreferat wird gebeten im Rahmen der bereits bestehenden AG Ladeinfrastruktur ab Ende des Jahres 2023 Sondertermine mit Teilnehmenden aus den genannten Referaten und unter Beteiligung der Stadtwerke München einzuberufen und geeignete Standorte für E-Mobility-Hubs zu ermitteln und umzusetzen. Dem Stadtrat wird regelmäßig über den Fortschritt der AG berichtet. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 9.: Grundsatzbeschluss Ernährungshaus München Produkt 45561100 Umweltvorsorge Änderung des MIP 2023 - 2027 Beschluss über die Finanzierung ab 2023 sowie über die Vergabe von Dienstleistungen
- 10.: Förderung von umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Einrichtungen und Projekten – Ausweitung der Regelförderung Produkt 45561200 Förderung von Einrichtungen und Projekten im Umweltbereich Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2023 Beschluss über die Finanzierung ab 2024
- Sitzungsvorlage
- Beschluss ((Ziffer 3.2 gegen die Stimmen von CSU mit FREIE WÄHLER) 1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 183.138 Euro durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. 2.1. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Ökoprojekt MobilSpiel e.V.: Akteursplattform BNE die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 34.138 Euro ab 2023 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 2.2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Ökoprojekt MobilSpiel e.V.: Lernort N die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 Euro ab 2023 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 2.3. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Ökoprojekt MobilSpiel e.V.: Schule N die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro ab 2023 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 2.4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Treibgut Materialinitiative die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 95.000 Euro ab 2023 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 3. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 149.740 Euro durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. 3.1. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Leocor gGmbH Klimainitiative die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 27.450 Euro ab 2024 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 18. Juli 2023 - 2 - 3.2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Green City e.V.: GESTERN.HEUTE. FÜR MORGEN die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 29.870 Euro ab 2024 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 3.3. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Förderung der Bund Naturschutz e.V.: Anlage und Betreuung von Biodiversitätsflächen die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 61.500 Euro ab 2024 durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 3.4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, zur Erhöhung der Förderung der Kreislaufschränke die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 30.920 Euro ab 2024 dauerhaft durch Mittelumschichtung aus eigenen Budgetmitteln bereitzustellen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Grundsatzbeschluss Ernährungshaus München Produkt 45561100 Umweltvorsorge Änderung des MIP 2023 - 2027 Beschluss über die Finanzierung ab 2023 sowie über die Vergabe von Dienstleistungen