Vollversammlung (2021-12-15 09:00:00)
Datum: | 15.12.2021, 09:00 |
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Ort: | Showpalast, Hans-Jensen-Weg 3, 80939 München |
Gremium: | Vollversammlung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Direktorium
- 1.: Hybridsitzungen des Stadtrats Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats
- 2.: Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage beschlossen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Sozialreferat
- 3.: Überbrückungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf Entfristung der Kooperationsvereinbarung des Sozialreferates mit der MÜNCHENSTIFT GmbH ab dem Haushaltsjahr 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Entfristung der Kooperationsvereinbarung des Sozialreferates mit der MÜNCHENSTIFT GmbH „Überbrückungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen mit Pflegebedarf“ ab dem Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Überbrückungsmöglichkeiten werden als fester Bestandteil im Bereich der Unterbringung wohnungsloser Haushalte etabliert. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Eröffnung des Standorts Pfälzer-Wald-Str. 2 als staatliche Gemeinschaftsunterkunft bzw. als Übergangswohnheim durch die Regierung von Oberbayern Ausweitung des Betreuungsauftrags der Asylsozialbetreuung in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften Pfälzer-Wald-Str. 2 und Karl-Schmid-Str. 8 im Rahmen der Nutzung als Übergangswohnheim Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 15. Stadtbezirk - Trudering-Riem 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach
- 5.: Ausschreibung der Bereitstellung und Betriebsführung von Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von wohnungslosen Haushalten - Änderung der Vorgaben des Vergabeermächtigungsbeschlusses von 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Bereitstellung und die Betriebsführung von 1.500 Bettplätzen zur Unterbringung von wohnungslosen Haushalten nach den oben genannten Eckdaten zu beschaffen. 2. Sollten für die Bedarfsdeckung weitere Vergabeverfahren notwendig werden, sind die Ausschreibungen im Rahmen des KdU-Budgets sowie Anpassungen von Kriterien und Rahmenbedingungen vom Sozialreferat in eigener Zuständigkeit durchzuführen. 3. Dem Verzicht auf das Ausschlusskriterium „Lagebewertung des Objekts ab Wert 5 beim Indikator „Soziale Herausforderungen“ im Sozialmonitoring des Sozialreferates“ wird zugestimmt. In diesen Fällen wird eine gesonderte Konzeption für die sozialpädagogische Betreuung des Beherbergungsbetriebes entwickelt. 4. Die abgeänderten Vorgaben sowie die Verfahrensart lösen die Anforderungen der Beschlüsse mit der Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12790 bzw. Nr. 14-20 / V 12775 ab. Die weiteren Maßgaben der Beschlüsse Nr. 14-20 / V 12790 und Nr. 14-20 / V 12775 bleiben unberührt. 5. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollten, um aktuelle Änderungen in der Rechtsprechung zu berücksichtigen, möglichen Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. Auch wenn auf Anraten einer städtischen Vergabestelle Änderungen am formellen Verfahren notwendig sind, um eine Bedarfsdeckung zu erreichen, kann dies das Sozialreferat in eigener Zuständigkeit erledigen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Verlängerung des Vorauszahlungssystems für Flexi-Heime bis 31.12.2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der befristeten Fortführung des Vorauszahlungssystem für Flexi-Heime über den 31.12.2021 hinaus bis zum 31.12.2022 wird zugestimmt. 2. Der unter Ziffer 2 dargestellten zukünftigen Ausgestaltung der Erhebung und Abrechnung von Bettplatzentgelten in Flexi-Heimen wird zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Verstetigung der psychosozialen Betreuung in den Unterkunfts-Dependancen der AnkER- Einrichtung Oberbayern 12. Stadtbezirk - Schwabing - Freimann 15. Stadtbezirk - Trudering - Riem Asylsozialbetreuung in der neuen Unterkunfts- Dependance Musenbergstraße 25 - 27 13. Stadtbezirk - Bogenhausen Trägerwechsel: Der Paritätische in Bayern, Ehrenamtskoordination vor Ort 6. Stadtbezirk - Sendling 16. Stadtbezirk - Ramersdorf - Perlach Trägerwechsel: Beratung-Integration von Älteren, pflegebedürftigen Flüchtlingen im städtischen Wohnprojekt Berg-am-Laim-Straße 127 - 129 14. Stadtbezirk - Berg am Laim Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 8.: Pandemiebedingte Mehrbedarfe: Quarantäneplätze und Betriebskosten im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen im Jahr 2022 Verlängerung Tagestreff im Übernachtungsschutz, Bayernkaserne Haus 12
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Weiterführung der Zurverfügungstellung von Quarantäneplätzen für Geflüchtete und Wohnungslose wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dargestellte Unterbringungskapazitäten zu beschaffen. 2. Der dargestellten Vorgehensweise zur Verlängerung des bestehenden Rahmenver- trages „COVID-19; Bereitstellung von Quarantäneplätzen für geflüchtete und wohnungslose Menschen“ wird zugestimmt. 3. Der Weiterführung des provisorischen Tagestreffs im Übernachtungsschutz in der Bayernkaserne Haus 12 (bisheriger Familienflügel) wird bis zum Umzug in den Neubau Übernachtungsschutz zugestimmt. Falls der Betrieb des Tagestreffs im Winter 2021/2022 aufgrund hoher Inzidenzwerte nicht aufrechterhalten werden kann, wird wieder auf die ganztägige Aufenthaltsmöglichkeit in den Schlafräumen umgestellt. 4. Die Familien aus dem Übernachtungsschutz werden bis zum Bezug des Neubaus im Sofortunterbringungssystem untergebracht. Die Kosten der Unterkunft werden über den Sondertopf „Hilfe für wohnungslose Menschen in akuten Notlagen“ beglichen. 5. Der Weiterführung der Zurverfügungstellung von coronabedingten Mehrbedarfen im Betrieb städtischer Unterkünfte wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dargestellten Leistungen zu beschaffen. 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.440.670 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 (siehe Antragsziffern 7 und 8) bei der Stadtkämmerei anzumelden. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - 7. Sachkosten für die Bereitstellung von Quarantäneplätzen für Geflüchtete und Wohnungslose Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.370.670 € für die Bereitstellung von Quarantäneplätzen für Geflüchtete und Wohnungslose im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300, Finanzposition 4030.602.0000.9). 8. Sachkosten für den pandemiebedingten Mehrbedarf im Städtischen Unterkunftsbetrieb Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.070.000 € wegen des pandemiebedingten Mehrbedarfes im städtischen Unterkunftsbetrieb im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300, Finanzpositionen 4030.540.3000.8, 4030.602.0000.9, 4030.543.1000.4, 4030.570.1000.7). 9. Erlöse Das Sozialreferat wird beauftragt, die zahlungswirksamen Erlöse für die Hotelunterbringung in Höhe von 685.335 € gem. des Aufnahmegesetzes (AufnG) im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 einmalig zusätzlich anzumelden (Innenauftrag 603900300, Finanzposition 4030.161.0000.6). Die Kostenerstattung wird für 50 % der entstehenden Gesamtkosten zur Bereitstellung der Quarantäneplätzen beantragt, da die angemieteten 200 Quarantäneplätze je zur Hälfte vom Geflüchtetenbereich und vom Wohnungslosenbereich genutzt werden sollen. Ferner wird das Sozialreferat beauftragt, die 2022 anfallenden Kosten für den pandemiebedingten Mehrbedarf im Wohnungslosensektor bei der Regierung von Oberbayern einzufordern. 10. Den Ausführungen zur Unplanbarkeit und Unabweisbarkeit wird zugestimmt. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Gewährung eines Zuschusses an die MÜNCHENSTIFT GmbH aus der „Emma Heilmaier-Stiftung" und der "Katharina Löttgers und Thomas Wimmer- Stiftung“ Zuschussvereinbarung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der MÜNCHENSTIFT GmbH wird ein Zuschuss in Höhe von 30.000 € aus der „Emma Heilmaier-Stiftung“ und 40.000 € aus der „Katharina Löttgers und Thomas Wimmer-Stiftung“ für Projekte und Maßnahmen in den von ihr geführten Häusern gewährt. 2. Mit der MÜNCHENSTIFT GmbH wird eine Zuschussvereinbarung über die zweckgemäße Verwendung dieser Mittel geschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Umsetzung der Handlungsempfehlungen Annahme einer Zuwendung zugunsten der Münchner in Not - Josef Haider-Stiftung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Zuwendung von Herrn Dr. Alfons Fischer in Höhe von 300.000 Euro in das Grundstockvermögen der Münchner in Not – Josef Haider-Stiftung wird mit Dank angenommen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Zuwendungswesen im Sozialreferat - Förderung freier Träger, Gewährung von Abschlagszahlungen ab 01.01.2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem geplanten Vorgehen der Referentin wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird ermächtigt, einmalig dahingehend von den Vorgaben der Zuwendungsrichtlinien abweichen zu dürfen und zuwendungsgeförderten freien Trägern ab dem 01.01.2022 Abschlagszahlungen (Auszahlungen) noch vor der Beschlussfassung über den städtischen Haushalt 2022 gewähren zu dürfen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Baureferat
- 12.: Verlängerung der U-Bahn-Linie 5-West von Laim nach Pasing 1. Projektgenehmigung 2. Ausführungsgenehmigung Baulos 1 3. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2021 - 2025 4. Zusätzlicher Personalbedarf
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Gesamtprojekt für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5-West vom Laimer Platz nach Pasing wird gemäß den Ausführungen im Vortrag der Referentin mit Projektkosten in Höhe von 988 Mio. Euro genehmigt. 2. Die Realisierung der Verlängerungsstrecke vom heutigen Streckenende am Laimer Platz bis zur Losgrenze einschließlich des U-Bahnhofs Willibaldstraße (Baulos 1) mit Ausführungskosten in Höhe von 365 Mio. Euro wird genehmigt. Dem Baubeginn wird zugestimmt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausschreibung der Bauleistungen für den Rohbau im Baulos 2 (im Wesentlichen Planfeststellungsabschnitte 78 Am Knie und 79 Pasing) durchzuführen und dem Stadtrat die Ausführungsgenehmigung vorzulegen. 4. Das Baureferat wird ermächtigt, die Vorarbeiten im Baulos 2 gemäß Ziffer 3.3 des Vortrages durchzuführen. 5. Das Baureferat wird beauftragt, die Einrichtung der 10 Stellen sowie anschließend deren Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Baureferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für Personalauszahlungen entsprechend der tatsächlichen Besetzung bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Beim Baureferat erhöht sich das Profitcenterbudget „U-Bahn-Bau im städtischen Hoheitsbereich 32547100“ im Jahr 2022 einmalig um 470.500 Euro sowie ab dem Jahr 2023 befristet bis 2030 um 919.000 Euro jährlich. 6. Das Baureferat wird beauftragt, nach Abschluss der Fortschreibung der Standardisierten Bewertung einen Förderantrag nach GVFG und FAG zu stellen. 7. Das Baureferat wird beauftragt, die bestehende Maßnahme „Verlängerung U5 – West, Laimer Platz – Pasing“ wie folgt zum Mehrjahresinvestitionsprogramm Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - 2021 - 2025, Investitionsliste 1, fortzuschreiben: MIP alt: Verlängerung U5 – West, Laimer Platz – Pasing, Investitionsliste 1, UA 6050, Maßnahme-Nr. 3865, Rangfolge-Nr. 3 Gruppie -rung Gesamt - kosten Finanz. bis 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1000) nachrichtlich Summe 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Rest 2027 ff. (950) 766.412 11.505 373.000 7.400 61.600 104.000 100.000 100.000 100.000 281.907 Summe 766.412 11.505 373.000 7.400 61.600 104.000 100.000 100.000 100.000 281.907 St.A. 766.412 11.505 373.000 7.400 61.600 104.000 100.000 100.000 100.000 281.907 MIP neu: Verlängerung U5 – West, Laimer Platz – Pasing, Investitionsliste 1, UA 6050, Maßnahme-Nr. 3865, Rangfolge-Nr. 3 Gruppie- rung Gesamt- kosten Finanz. bis 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1000) nachrichtlich Summe 2021 - 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Rest 2027 ff. (950) 898.000 11.505 254.400 7.400 31.000 47.000 73.000 96.000 102.000 530.095 Summe 898.000 11.505 254.400 7.400 31.000 47.000 73.000 96.000 102.000 530.095 St.A. 898.000 11.505 254.400 7.400 31.000 47.000 73.000 96.000 102.000 530.095 8. Das Baureferat wird beauftragt, die erforderlichen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2023 ff. anzumelden. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 13.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Steuerung des Zusammenführungsprozesses
- 14.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/40 Planegger Straße (östlich), Haidelweg (westlich) Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 21 Pasing - Obermenzing
- 15.: A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/25 und Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2175 Jaspersallee (nördlich), Bergsonstraße (nördlich), Mooswiesenstraße (beidseits), Dreilingsweg (beidseits) und An der Langwieder Haide (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne Nrn. 45b, 586 und 1055) und Kreuzungsbereich An der Langwieder Haide/Mühlangerstraße B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes, weiteres Vorgehen - Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss -
- 16.: Freiham Süd - Erweiterung Logistikzentrum Augustiner; A) Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich IV/43 Dietmar-Keese-Bogen und Ludwig-Schmid-Straße (südlich), Verlängerung Hans-Steinkohl-Straße (westlich), Bundesautobahn 96 München - Lindau (nördlich) B) Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. XXXX Dietmar-Keese-Bogen und Ludwig-Schmid-Straße (südlich), Verlängerung Hans-Steinkohl-Straße (westlich), Bundesautobahn 96 München - Lindau (nördlich) - Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1916 a - Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- 17.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2132 der Landeshauptstadt München Königswieser Straße (südlich), Kemptener Straße (nördlich) und Vinzenz-Schüpfer-Straße (östlich). (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 27 und 644) - Schulen und Haus für Kinder - - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A des Vortrages entsprochen werden. 2. Die Äußerungen aus der informellen digitalen Informationsveranstaltung werden zur Kenntnis genommen. Sie wurden im vorliegenden Verfahren nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages berücksichtigt. 3. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden. 4. Den Stellungnahmen der Bezirksausschusses 19 kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt D des Vortrages entsprochen werden. 5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2132 für den Bereich Königswieser Straße (südlich), Kemptener Straße (nördlich) und Vinzenz- Schüpfer-Straße (östlich), Plan vom 10.09.2021 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 7. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2132 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - 8. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 9. Das Baureferat wird gebeten, die unter Punkt E des Vortrags genannten erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des mit dem Mobilitätsreferat abgestimmten vorliegenden Verkehrskonzeptes umzusetzen. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 18.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/30 Münchberger Straße (östlich), Kronacher Straße (südlich), BAB München - Salzburg (westlich), Fasangartenstraße (nördlich) Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 17 Obergiesing - Fasangarten
- 19.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/61 Am Schnepfenweg (südlich), Kohlröschenstraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich), Sonnentaustraße (östlich) Endgültiger Beschluss
- 20.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtgebiet 04 Schwabing-West Satzungsbeschluss Satzung „Hohenzollernstraße" der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung "Hohenzollernstraße“)
- 21.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 03 – Maxvorstadt a) Satzungsbeschluss Satzung „Maxvorstadt“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“) b) Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02618 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 03 – Maxvorstadt vom 15.06.2021 c) Erhaltungssatzungen in der Maxvorstadt ausweiten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Ausverkauf der Maxvorstadt verhindern.
- Verwandter Antrag: Erhaltungssatzungen in der Maxvorstadt ausweiten
- 22.: 2. Stammstrecke München – Planfeststellungsabschnitt 3 Ost – Bereich westliches Isarufer bis östlich Leuchtenbergring a) Neues Planfeststellungsverfahren für den Ostabschnitt PFA 3 Ost b) Planungen des PFA 3 Ost c) Ergebnisse der Überprüfung der Planfeststellungsunterlagen Stellungnahme der Landeshauptstadt München im Anhörungsverfahren d) Weiteres Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren e) Anträge 1. Attraktive Verbindung zwischen Haidhausen und Werksviertel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung nimmt den Vortrag der Referentin über die Planungen zur 2. Stammstrecke Planfeststellungsabschnitt 3 Ost zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, sich weiterhin für einen möglichst baldigen Fertigstellungstermin der 2. Stammstrecke einzusetzen. 3. Die Landeshauptstadt München gibt im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung des für den Ostabschnitt der 2. Stammstrecke – PFA 3 Ost – Bereich westlich Isar bis östlich Leuchtenbergring mit Haltepunkt Ostbahnhof (tief) fristgerecht bis zum 10.12.2021 eine grundsätzlich zustimmende Stellungnahme ab unter der Maßgabe der Berücksichtigung von Bedenken, Forderungen, Anregungen und Hinweisen, wie sie aus Anlage 1 der Beschlussvorlage ersichtlich sind. Die Inhalte stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Vollversammlung des Stadtrates am 15.12.2021. Nach Ablauf der Frist am 10.12.2021 können bei Bedarf noch Präzisierungen nachgereicht werden. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, gemeinsam mit den beteiligten Referaten auf Basis der gesamtstädtischen Stellungnahme die Interessen der Landeshauptstadt München im weiteren Anhörungsverfahren zu vertreten und soweit erforderlich, vertiefende und ergänzende Äußerungen zu Detailfragen vorzubringen. Der neue Verbindungstunnel zwischen Haidhausen und Berg am Laim soll nicht nur als Zugangsbauwerk zu den Gleisen geplant werden, sondern als neue, großzügige und ansprechende Verbindung für die beiden Stadtviertel. Die Durchführung eines Wettbewerbs, der nicht nur den Tunnel, sondern auch beide Zugangsbauwerke umfasst, soll geprüft werden. 5. Mit sich eventuell bei der gesamtstädtischen Stellungnahme im Rahmen der Einreichung bei der Anhörungsbehörde oder im Zuge des weiteren Verfahrens sich ergebende Abweichungen und Aktualisierungen im Zusammenhang mit weiteren Prüfungen, Klärungen und Verhandlungen durch die Verwaltung Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - besteht Einverständnis. Dies gilt auch für die Rücknahme von Einwendungen im Falle zufriedenstellender Planänderungen oder Planergänzungen bzw. Darlegungen im Sinne städtischer Forderungen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Stadtrat über wesentliche Änderungen der 2. Stammstrecke und über den Planfeststellungsbeschluss zum PFA 3 Ost zu informieren. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, im Benehmen mit dem Bau- und dem Mobilitätsreferat eine Zuschussvereinbarung mit der DB Netz AG zu verhandeln und über das Verhandlungsergebnis eine Entscheidung des Stadtrats herbeizuführen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird im Benehmen mit dem Mobilitätsreferat beauftragt, die Verhandlungen mit der DB Netz AG zur frühzeitigen Realisierung eines Fahrradparkhauses am Ostbahnhof auf Seite der Friedenstraße fortzuführen. 9. Die aktuelle Planung für den Steg am Leuchtenbergring wird zur Kenntnis genommen. Das Baureferat wird gebeten, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung abzuschließen, die Projektgenehmigung herbeizuführen, sobald größere Kostenauswirkungen aus dem Planfeststellungsverfahren hinreichend sicher erkennbar sind, die erforderliche Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn abzuschließen und die Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlage soweit in Abhängigkeit zu den Baumaßnahmen der 2. Stammstrecke erforderlich, vorzuziehen. Um die Barrierefreiheit bestmöglich herzustellen, ist zu gewährleisten, dass die Errichtung der Aufzugsanlagen in den Zugangsbauwerken Süd und Nord finanziell gesichert und mit dem Bau des Stegs realisiert wird. 10. Das Mobilitätsreferat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Realisierung einer schnellen Radverbindung vom Ostbahnhof über Trudering bis in das östliche Münchner Umland bahnbegleitend südlich der Gleisanlagen voranzutreiben und dafür benötigte Flächen der Deutschen Bahn sowie weiterer Eigentümer im Abschnitt Ostbahnhof - Leuchtenbergring zu sichern. Eine verkehrliche Anbindung an das Zugangsbauwerk Süd der Station Leuchtenbergring ist Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 3 - vorzusehen. 11. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat zeitnah nach Vorliegen des Ergebnisses der beauftragten Machbarkeitsstudie zu den Überbauungsüberlegungen der DB Netz AG im Bereich der Station Friedenstraße zu berichten. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05971 der FDP-MUT Stadtratsfraktion vom 25.09.2019 (aufgegriffen) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01243 von Herrn StR Fabian Ewald, Herrn StR Jens Luther und Herrn StR Prof. Dr. Hans Theiss vom 25.03.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 14. Die Anträge Nr. 20-26 / B 00997 vom 27.10.2020, Nr. 20-26 / B 00998 vom 27.10.2020 und Nr. 20-26 / B 02233 vom 27.04.2021 des Bezirksausschusses 14 Berg-am-Laim sind damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 15. Die Anträge Nr. 20-26 / B 03142 vom 20.10.2021, Nr. 20-26 / B 03146 vom 20.10.2021 und Nr. 20-26 / B 03145 vom 20.10.2021 des Bezirksausschusses 05 Au-Haidhausen sind damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 16. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Attraktive Verbindung zwischen Haidhausen und Werksviertel
- Verwandter Antrag: Ostbahnhof: Verlängerung der Personenunterführung West bis ins Werksviertel vertraglich sichern und realisieren
- Verwandter Antrag: Planmäßige Fertigstellung des barrierefreien Ausbaus der Station Leuchtenbergring sicherstellen
- Verwandter Antrag: Auskunft über sämtliche Schattenmaßnahmen zur zweiten S-Bahn-Stammstrecke
- 23.: Kreativquartier an der Dachauer Straße/ Schwere-Reiter-Straße Fortschreibung der Gremienstruktur mit Quartiersmanagement und Kommunikationskonzept Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus - Teilnahme am Projektaufruf 2022 Stadtbezirk 4 Schwabing-West Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg
- Referat für Bildung und Sport
- 24.: UEFA EURO 2024 Sachstandsbericht, Schätzung der Mittelbedarfe und Ermächtigungen
- 25.: Fit im Winter
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt den dargestellten Maßnahmen zur Förderung des Bewegungs- und Sportverhaltens bei Kindern und Jugendlichen in München zu. 2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit der Mittelbereitstellung wird zugestimmt. 3. Den Ausführungen zur vorläufigen Haushaltsführung wird zugestimmt. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, mit dem dargestellten Vorhaben Fit im Winter ab dem 01.01.2022 zu beginnen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro, deren Finanzierung aus dem Pandemiefolgen-Fonds erfolgt, im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 anzumelden. 5. Das Produktkostenbudget des Produkts 39421100, Förderung von Sportveranstaltungen, Sportprogrammen, Gesundheitsförderung, erhöht sich ab 2022 dauerhaft um 200.000 Euro, davon sind 200.000 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Antrag Nr. 20-26 / A 01988 von der SPD / Volt-Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 07.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 -)
- 26.: Umsetzungsmaßnahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen Ausweitung ab 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortag (siehe Ziffer 12) wird zugestimmt. 2. Den Ausführungen zur vorläufigen Haushaltsführung wird zugestimmt. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, mit den dargestellten Maßnahmen ab dem 01.01.2022 zu beginnen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie in den Beschlüssen „Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen, Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 18210), „Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen, Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2000) (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 17564) und „Umsetzungsmaßnahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen – Ausweitung ab 2021“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 01584) nachrichtlich dargestellt, die Maßnahmen aufgrund der Verlängerung des der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen (Az. V3/6511-1/520) sowie der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP2000) (Az. V3/6511- 1/521) auf der Grundlage des Gute-KiTa-Gesetzes weiterzuführen. Die Auszahlungen i.H.v. insgesamt 7.502.626,00 Euro und Einzahlungen i.H.v. 7.502.626,00 Euro sind für den Haushalt 2022 und 2023 anzumelden bzw. weiterzuführen. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 29,0 VZÄ Verwaltungskräften und - 14,2 VZÄ Tagespflegepersonen bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat bzw. in eigener Zuständigkeit zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2.420.148 Euro im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 505.528 Euro (40 % des JMB) im Jahr 2022. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 1,0 VZÄ Verwaltungskraft bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 59.710 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 17.432 Euro (40 % des JMB) im Jahr 2023. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze bei RBS-KITA im Produkt Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 3 - Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen in Höhe von 58.000 Euro für das Jahr 2022 und 2.000 Euro für das Jahr 2023 und die befristeten konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 23.200 Euro für das Jahr 2022 und 24.000 Euro für das Jahr 2023 im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel zur Kostenerstattung der LHM Services GmbH i.H.v. jeweils 500.000 € im Jahr 2022 und 2023 im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel zur Kostenerstattung der LHM Services GmbH i.H.v. jeweils 500.000 € im Jahr 2022 und 2023 per Büroverfügung in Abstimmung mit dem IT-Referat zur Finanzierung der Kostenerstattung an die LHM Services GmbH in das IT-Referat umzuplanen. 9. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 3.001.348 Euro im Jahr 2022 und bis zu 3.005.858 Euro im Jahr 2023, davon sind bis zu 3.001.348 Euro im Jahr 2022 und bis zu 3.005.858 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 10. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 3,0 VZÄ Verwaltungskräften Zuschuss bei KITA-GSt-Z - 2,0 VZÄ Verwaltungskräften Betriebserlaubnisse bei KITA-ST-BS - 1,0 VZÄ Trainer*in bei KITA-ST-BS - 1,0 VZÄ Sachbearbeitung Finanzen bei KITA-GSt-F - 2,26 VZÄ Sachbearbeitung Praktikantenanleitung bei KITA-GSt-PuO - 1,5 VZÄ Sachbearbeitung Praktikantenanleitung bei KITA-ST-PE bei RBS-KITA in der Kitaverwaltung befristet vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 4 - veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 768.755 Euro im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 213.583 Euro (40 % des JMB) im Jahr 2022. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze bei RBS-KITA im Produkt Kitaverwaltung in Höhe von 21.520 Euro für das Jahr 2022 und die befristeten konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 8.608 Euro für das Jahr 2022 und 8.608 Euro für das Jahr 2023 im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 12. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um 798.883 Euro im Jahr 2022 und bis zu 777.363 Euro im Jahr 2023, davon sind bis 798.883 Euro im Jahr 2022 und bis zu 777.363 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 1,6 VZÄ Sachbearbeitung BEM bei RBS-GL 10 befristet vom 01.01.2022 bis 31.12.2023 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 112.400 Euro im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamt*innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 36.499 Euro (40 % des JMB) im Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 5 - Jahr 2022. 14. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsplätze bei RBS-GL 10 in Höhe von 3.200 Euro für das Jahr 2022 und die befristeten konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.280 Euro im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 15. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen Sachkosten zur Qualifizierung des Personals bei RBS-GL 10 in Höhe von 11.000 Euro im Jahr 2022 und die jährlichen Sachkosten zur Rezertifizierung in Höhe von 3.000 Euro befristet im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 16. Das Produkterlösebudget des Produkts 39111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung erhöht sich um bis zu 127.880 Euro im Jahr 2022 und bis zu 116.680 Euro im Jahr 2023, davon sind bis zu 127.880 Euro im Jahr 2022 und bis zu 116.680 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam. 17. Im Falle der Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen, sowie der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen (TP 2000) über den 31.12.2023 hinaus wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Befristung der 56,56 VZÄ Stellen und deren Besetzung entsprechend der Verlängerung, längstens bis zum Ende der Richtlinie, wie bereits nachrichtlich dargestellt, zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend anzumelden. 18. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von bis zu 3.428.111 Euro im Jahr 2022 und bis zu 3.399.901 Euro im Jahr 2023 im Rahmen des Schlussabgleichs für den Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 6 - Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 19. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet zu erwartenden Fördermittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz i.H.v. jeweils 500.000 Euro im Jahr 2022 und 2023 im Rahmen des Schlussabgleichs für den Haushalt 2022 und der Haushaltsplanaufstellung 2023 anzumelden. 20. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die befristet zu erwartenden Fördermittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz i.H.v. jeweils 500.000 Euro im Jahr 2022 und 2023 per Büroverfügung in Abstimmung mit dem IT- Referat zur Refinanzierung der Kostenerstattung an die LHM Services GmbH in das IT-Referat umzuplanen. 21. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 798.883 Euro im Jahr 2022 und bis zu 777.363 Euro im Jahr 2023, davon sind bis zu 798.883 Euro im Jahr 2022 und bis zu 777.363 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam. 22. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 2.501.348 Euro im Jahr 2022 und bis zu 2.505.858 Euro im Jahr 2023, davon sind bis zu 2.501.348 Euro im Jahr 2022 und bis zu 2.505.858 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam. 23. Das Produkterlösebudget des Produkts 39111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung erhöht sich um bis zu 127.880 Euro im Jahr 2022 und bis zu 116.680 Euro im Jahr 2023, davon sind bis zu 127.880 Euro im Jahr 2022 und bis zu 116.680 Euro im Jahr 2023 zahlungswirksam. 24. Im Falle der Verlängerung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen über den 31.12.2023 hinaus wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 7 - Mehreinnahmen, wie bereits nachrichtlich dargestellt, längstens bis zum Ende der Richtlinie zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend anzumelden. 25. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter den Ziffern 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 und 4.7 des Vortrags dargestellten Flächenbedarfe bei Bedarf gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 26. Sollten weniger Fördermittel zur Verfügung stehen, wird das Referat für Bildung und Sport beauftragt, die Maßnahmen unter den Antragsziffern 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.6, 4.7, 5. und 6. entsprechend anzupassen. Ziel ist es, alle Maßnahmen mit den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz zu 100 % zu refinanzieren. 27. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die eingerichteten Stellen innerhalb des Befristungszeitraums zu evaluieren. 28. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01408 vom 06.05.2021 bleibt aufgegriffen. Die Bearbeitungsfrist wird bis Ende 2022 verlängert. 29. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01676 vom 15.07.2021 bleibt aufgegriffen. Die Bearbeitungsfrist wird bis Ende 2022 verlängert. 30. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Kommunalreferat
- 27.: Einrichtung eines Flächenpools für ökologische Ausgleichsflächen 3. städtisches Ökokonto Schwarzhölzl und Ökokonto Schorner Röste Arrondierung des Ökokontos Eschenrieder Moos
- 28.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) wird ermächtigt, mit dem Zweckverband für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung Plattling (ZTS) eine Zweckvereinbarung über den Transport und die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfälle der Kategorien 1 und 2) im Bereich der Großviehschlachtung für die Zeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2030 mit Verlängerungsoption bis 31.03.2034 abzuschließen. 2. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen dem ZTS und dem Betreiber der Großviehschlachtung im Schlachthof München, der Münchner Schlachthof Betriebs GmbH. 3. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Einzugsbereich der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Landeshauptstadt München wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 29.: Neubau eines Bürogebäudes an der Westend-/Ludwigshafener Str. mit integrierter stadtteilkultureller Einrichtung und Kindertagesstätte (Haus für Kinder) 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Vorplanungsauftrag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die im Nutzerbedarfsprogramm (Anlage 2) festgestellten Bedarfe für ein Stadtteilkulturzentrum, für ein Haus für Kinder sowie für Verwaltungsflächen (Mobilitätsreferat, Kreisverwaltungsreferat) werden vorläufig genehmigt, wobei der konkrete Bedarf für die Verwaltungsflächen erst ermittelt wird. 2. Das Baureferat wird gebeten, die Vorplanungsunterlagen zu erarbeiten. Bei der weiteren Gebäude- und Grundstücksplanung sollen in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat Flächen für die Verkehrsmittel des erweiterten Umweltverbundes vorgehalten werden, um der angestrebten Vorbildrolle des Mobilitätsreferats beim betrieblichen Mobilitätsmanagement gerecht werden zu können. Zudem wird das Mobilitätsreferat gebeten, sicherzustellen, dass auch im Umfeld des Gebäudes die Gestaltung des öffentlichen Raums den verkehrlichen Zielen der Verkehrswende entspricht. Bei der Dachflächengestaltung ist der Photovoltaik in den Planungen von vorn herein Vorrang vor anderen Nutzungen, mit Ausnahme des Taubenhauses, einzuräumen. Dachbegrünung soll unter diesen Voraussetzungen neben und unter den PV-Anlagen maximiert werden. 3. Mit dem im Vortrag dargestellten Interim für die Stadtteilkultur besteht Einverständnis. Das Nutzerbedarfsprogramm des Kulturreferates für die Interims- unterbringung wird genehmigt und das Baureferat wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen auszuführen. 4. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 -)
- Kulturreferat
- 30.: Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Kulturförderungsmitteln der Landeshauptstadt München (Zuwendungsrichtlinien)
- 31.: Münchner Stadtmuseum Annahme einer Zuwendung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Geldspende des Vereins der Freunde des Münchner Stadtmuseums e. V. in Höhe von 15.000 € für das Münchner Stadtmuseum wird angenommen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 32.: Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München Annahme einer Zuwendung - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 33.: Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München Annahme einer weiteren Zuwendung - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 34.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Franz von Stuck, „Phryne“ - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Annahme der Schenkung wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 35.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Franz von Stuck, „Prinzregent Luitpold“ - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Annahme der Schenkung wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 36.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Franz von Stuck, „Vera und Alexander Saitzoff“ - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Annahme der Schenkung wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 37.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Stuck, Larche, Tiffany, Gurschner - Öffentlicher Teil -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Annahme der Schenkung wird zugestimmt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 38.: Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ); Programmfortschreibung 2022; Bewilligung von Projektförderungen im Programmbereich Zweiter Arbeitsmarkt / Soziale Betriebe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Programmfortschreibung 2022 im MBQ-Programmbereich Zweiter Arbeitsmarkt /Soziale Betriebe wird zugestimmt. 2. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft bewilligt, vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2022, aus dem vorhandenen MBQ- Budget Zuschüsse für die in der Anlage 1 ausgewiesenen Sozialen Betriebe bis zu einer Höhe von insgesamt 9.058.033 Euro für das Jahr 2022. Die benötigten Mittel stehen bei der Finanzposition 7910.718.0000.1, Wirtschaftliche Angelegenheiten, Zuschuss an übrige Bereiche, Strukturwandel/2. Arbeitsmarkt/JuSo-Pro, zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 44 331 400 „Beschäftigungsförderung“ in Höhe von bis zu 9.058.033 Euro. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 39.: Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ); Programmfortschreibung 2022; Bewilligung von Projektförderungen im Programmbereich Zweiter Arbeitsmarkt / Verbundprojekt Perspektive Arbeit (VPA)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft bewilligt, vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2022, aus dem vorhandenen MBQ- Budget Zuschüsse für die in der Anlage 1 ausgewiesenen Projekte bis zu einer Höhe von insgesamt 6.056.732 Euro für das Jahr 2022. Die benötigten Mittel stehen bei der Finanzposition 7910.718.0000.1 Wirtschaftliche Angelegenheiten, Zuschuss an übrige Bereiche, Strukturwandel/2.Arbeitsmarkt/JuSoPro, zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 44 331 400 „Beschäftigungsförderung“ in Höhe von bis zu 6.056.732 Euro. 2. Für das Projekt „Care International“ werden dem Träger „EUCON e.V.“ für den Förderzeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023, vorbehaltlich der Beschlussfassungen über den Haushalt 2022 und den Haushalt 2023, aus dem vorhandenen MBQBudget Mittel bis zu einer Höhe von 197.500,70 Euro bewilligt. Die benötigten Mittel stehen bei der Finanzposition 7910.718.0000.1 Wirtschaftliche Angelegenheiten, Zuschuss an übrige Bereiche, Strukturwandel/2.Arbeitsmarkt/JuSoPro, zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 44 331 400 „Beschäftigungsförderung“ in Höhe von bis zu 197.500,70 Euro, respektive jeweils 98.750,35 Euro im Haushaltsjahr 2022 und 2023. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 40.: Flughafen München GmbH (FMG); Zahlung eines Zuschusses zum Ausgleich von Schäden der Corona-Pandemie auf Basis der Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze Die Landeshauptstadt übernimmt Verantwortung für die Flughafen München GmbH!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen zu den von der FMG beantragten Zuschussleistungen zum Ausgleich von Schäden der Corona-Pandemie in Höhe von insgesamt 253,1 Mio. € werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat lehnt aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage die Zahlung des von der FMG beantragten, anteiligen Zuschusses der LHM in Höhe von 58,2 Mio. € ab. 3. Der Petition „Hilfe für den Flughafen München – Landeshauptstadt München werde aktiv!“ kann damit nicht entsprochen werden. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00999 von Herrn StR Pretzl, Herrn StR Reissl und Herrn StR Hammer vom 03.02.2021 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Die Landeshauptstadt übernimmt Verantwortung für die Flughafen München GmbH!
- 41.: Olympiapark München GmbH; Turmsanierung Finanzierung
- 42.: Erstes ÖPNV-Bauprogramm 2021 Finanzierung 2022 ff. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2021-2025
- Referat für Klima- und Umweltschutz
- 43.: Auftrag zur Achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, im Benehmen mit den anderen betroffenen Referaten der städtischen Verwaltung und dem Landesamt für Umwelt im Jahr 2022 eine Achte Fortschreibung der aktuell gültigen Siebten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München auf Basis der vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zu erstellenden Immissionsprognose durchzuführen. 3. Der Stadtrat stimmt zu, dass das Referat für Klima- und Umweltschutz die unter Punkt I.8 dargelegte Vergabe in Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsreferat und dem Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 an eine externe Auftragnehmerin bzw. einen externen Auftragnehmer vergibt. 4. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und in der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05034 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste/die Kriterien erfüllende Angebot. 5. Vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der Achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Mobilitätsreferat
- 44.: Tram Westtangente von Aidenbachstraße (Ratzingerplatz) bis zum Romanplatz Fortschreibung Trassierungsbeschluss - Verbesserungen gemäß Radentscheid München - UVR - Ergänzung eines Treppenaufgangs zu Bahnsteig B (stadteinwärts) - Vorhaltemaßnahme breitere Tram-Fahrzeuge bei der Tram Westtangente
- 45.: Tram-Neubaustrecke „Tram Münchner Norden“ und Verbesserung des anliegenden Straßenraums Trassierungsbeschluss (Streckenabschnitt Schwabing Nord bis Kieferngarten
- IT-Referat
- 46.: Für ein sicheres digitales München – Ausbau des Informationssicherheitsmanagements der LHM
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat genehmigt die Umsetzung der Planung zur Fortentwicklung der IT-Sicherheit mit den Handlungsfeldern Sichere Authentisierung und digitale Prozesse, Risikomanagement IT-Sicherheit, IT-Sicherheitsarchitektur und Offensive Security, Security Orchestration Automation and Response, Endpoint Protection, ISM Governance und Cloud Security Management. 2. Der Stadtrat bestätigt die Ausführungen zur Unabweisbarkeit. 3. Unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Beschlussfassung wird das IT- Referat beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 5 VZÄ für fünf Risiko- manager*innen IT-Sicherheit bei RIT-l ab 2022 sowie deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das IT-Referat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Mittel zur Erhöhung des Personalhaushalts in Höhe von jährlich bis zu 444.750 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stelle, im Rahmen der Haushaltsplanung für 2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen je Stelle noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 177.900 € / Jahr (40 % des JMB). 4. Unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Beschlussfassung wird das IT- Referat beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 1 VZÄ für eine/n Cloud- Security-Manager*in bei RIT-l ab 2022 sowie deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das IT-Referat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Mittel zur Erhöhung des Personalhaushalts in Höhe von jährlich bis zu 88.950 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stelle, im Rahmen der Haushaltsplanung für 2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen je Stelle noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 35.580 € / Jahr (40 % des JMB). Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - 5. Unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Beschlussfassung wird das IT- Referat beauftragt, die dauerhafte Einrichtung von 1 VZÄ für eine/n ISMS- Governance-Manager*in bei RIT-l ab 2022 sowie deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das IT-Referat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Mittel zur Erhöhung des Personalhaushalts in Höhe von jährlich bis zu 101.670 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stelle, im Rahmen der Haushaltsplanung für 2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen je Stelle noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 40.668 € / Jahr (40 % des JMB). 6. Unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Beschlussfassung wird das IT- Referat beauftragt, die einmalig erforderlichen personalbezogenen Sachmittel i. H. v. 14.000 € für das Jahr 2020 sowie dauerhaft erforderliche personalbezogene Sachmittel i. H. v. 5.600 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung bei der Stadtkämmerei, beim Produkt Zentrale IT (P42111220) ab 2022 anzumelden. 7. Durch die Schaffung und Besetzung der Stellen entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. 8. Erhöhung des Produktkostenbudgets – vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Beschlussfassung – beim Produkt Zentrale IT (P42111220) ab 2022 i. H. v.5.399.370 € 640.970 € dauerhaft, sowie zusätzlich einmalig in 2022 von 3.060.000 € 14.000 € (Summe öffentliche und nicht-öffentliche Vorlage). 9. Mit diesem Beschluss wird der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00730 der CSU-Fraktion vom 24.11.2020 „IT-Sicherheit priorisieren“ geschäftsordnungsmäßig erledigt. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 3 -)
- 47.: Städtische IT: Ausgestaltung des Leistungsschnitt 2.0
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag zur Notwendigkeit und den Zielen der weiteren Optimierung der IT zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat beauftragt das IT-Referat, das beschriebene Vorgehen in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsreferat umzusetzen und gemeinsam mit den Referaten und Eigenbetrieben Doppelstrukturen im Hinblick auf die in den GPAMs wahrgenommenen IT-Aufgaben zu analysieren. Das Ergebnis wird dem Stadtrat im Oktober 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Stadtrat beauftragt das IT-Referat, die beschriebene Vorgehensweise im Bereich Informationssicherheit bis zur Sommerpause 2022 umzusetzen und im Anschluss den Stadtrat über die Ergebnisse zu informieren. 4. Der Stadtrat beauftragt das IT-Referat (RIT) zusammen mit dem Personal- und Organisationsreferat, für den Bereich SAP-paul@ zu prüfen, ob und für welche Aufgabenbereiche eine Überführung in eine zentrale Struktur im RIT bereits vorab erfolgen kann. Nach erfolgter positiver Prüfung ist der Umsetzungsvorschlag dem Stadtrat vorzulegen. 5. Die weitere Ausgestaltung und Umsetzung erfolgt im Rahmen eines im Programm neoIT angesiedelten Projekts und findet unter enger, kooperativer Beteiligung der Referate und Eigenbetriebe statt. Die Aufgabenerfüllung der Referate und Eigenbetriebe wird dabei als Maßstab genommen. 6. Das Programm neoIT wird hierzu um drei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Bis einschließlich 2022 unverbrauchte Projektmittel von neoIT und MIT-Konkret im Öffentliche Sitzung der Vollversammlung vom 15. Dezember 2021 - 2 - konsumtiven Haushalt werden zur Umsetzung der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen von neoIT in den Jahren 2023 bis 2025 erneut in den Haushalt eingestellt. Die Anmeldung der entsprechenden Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsverfahren für die Jahre 2023, 2024 und 2025 beim Produkt P42111220. 7. Der Stadtrat beauftragt das IT-Referat, jährlich über den Fortschritt des Projekts zu berichten. 8. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 00642 „Städtische IT: Doppelstrukturen vermeiden – Zuständigkeiten klar zuordnen“ von SPD / Volt - Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 11.11.2020 bleibt bis zum 31.12.2025 aufgegriffen. 9. Der Stadtratsantrag Nr. 20-26 / A 01547 „Digitalisierung vorantreiben und Digitalisierungsmanager*innen etablieren“ von der SPD / Volt – Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 15.06.2021 bleibt bis 31.12.2025 aufgegriffen. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Gesundheitsreferat
- 48.: Corona-Pandemie Berufsbezogene bzw. generelle Impfpflicht gegen COVID-19
- Kulturrefert
- 49.: Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Kultureinrichtungen im Haushaltsjahr 2022
- 50.: RODEO 2022 – Das Münchner Tanz- und Theaterfestival FREISCHWIMMEN – Plattform für Performance und Theater Zuwendungen 2021 und 2022
- Referat für Bildung und Sport
- 51.: Bewerbung um die Ausrichtung von Spielen der NFL International Series in München in den Jahren 2022 bis 2025
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer Bewerbung für die NFL International Series für die Jahre 2022 bis 2025 zu. 2. An der Bewerbung und Ausrichtung besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Das Referat für Bildung und Sport und das Kreisverwaltungsreferat werden beauftragt, für das Fan Fest die Nutzung einer Örtlichkeit im Zentrum der Stadt zu prüfen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, gegenüber der NFL und/oder dem FC Bayern München bzw. der Münchner Stadion GmbH die für eine Ausrichtung der NFL International Series für die Jahre 2022 bis 2025 notwendigen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben bzw. notwendige Verträge zu schließen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Kommunalausschuss
- 52.: Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverwal- tungsgerichts (BVerwG) vom 09.11.2021 auf die Vor- kaufsrechtspraxis in Erhaltungssatzungsgebieten
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- C.1.: Hat das Gesundheitsreferat die Erfassung der Omikron-Variante ( B.1.1.529) des Coronavirus im Griff?
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (DA-Nr. 2228 der CSU vom 13.12.2021 wurde zurückgezogen.)
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen
Nicht-Öffentlicher Teil
- A: Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- Personal- und Organisationsreferat
- 1.: Münchner Stadtentwässerung; Höhergruppierung im technischen Dienst
- 2.: IT-Referat; Höhergruppierung in der Informationstechnologie
- 3.: Stadtkämmerei; Höhergruppierung im sonstigen Verwaltungsdienst
- 4.: Kreisverwaltungsreferat; Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit
- 5.: Personal- und Organisationsreferat; Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus
- 6.: Sozialreferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. B 4 auf Lebenszeit
- 7.: Direktorium; Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit
- 8.: Direktorium; Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus
- Referat für Stadtplanung und Bauordnung
- 9.: Städtische Wohnungsbaugesellschaften Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften Steuerung des Zusammenführungsprozesses
- Referat für Bildung und Sport
- 10.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes
- 11.: Beförderung zum Studiendirektor unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
- 12.: Übertragung eines Amtes auf Lebenszeit Referat für Bildung und Sport
- 13.: UEFA EURO 2024 Vergabe Dienstleistungen in den Bereichen Mobilität und Sicherheit
- Kommunalreferat
- 14.: 1. A) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Ohlstadter Straße Nichtausübung B) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Balanstraße Nichtausübung C) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 3. Stadtbezirk Maxvorstadt Gabelsbergerstraße Nichtausübung D) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart Griegstraße Nichtausübung E) Vorkaufsrecht nach dem BauGB 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Milchstraße Nichtausübung 2. Bericht über die Anwendung des Urteils Bundesverwaltungsgericht auf ausgeübte Fälle
- 15.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl Ferchenbachstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- 16.: Vorkaufsrecht nach dem BayNatSchG 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Eversbuschstraße 1. Ausübung 2. Finanzierung
- 17.: Vergabe eines Stiftungsgrundstücks im Erbbaurecht in Ebersberg auswärtiger Grundbesitz
- 18.: Verkauf eines Erbbaugrundstücks 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark
- 19.: Übertragung eines Grundstücks 4. Stadtbezirk Schwabing-West
- 20.: Neubau für das Sozialreferat und das Gesundheitsreferat - Übernachtungsschutz für Obdachlose mit Tagestreff und medizinische Einrichtung für Asylerstuntersuchungen sowie Infektionsschutz in der Lotte-Branz-Straße, im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann 1. Genehmigung der Änderung des Nutzerbedarfsprogramms 2. Ausführungsgenehmigung 3. Vergabe der Planungs- und Bauleistungen 4. Anmeldung zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2021-2025
- Kulturreferat
- 21.: Münchner Stadtbibliothek Errichtung der nichtrechtsfähigen Lothar und Thea Thalmann-Stiftung
- 22.: Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München Annahme einer Zuwendung - Nichtöffentlicher Teil -
- 23.: Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau München Annahme einer weiteren Zuwendung - Nichtöffentlicher Teil -
- 24.: Preiswesen der Landeshauptstadt München Vergabe der Preise für Galerien und Off-Spaces 2021 Vorschlag für eine Verfahrensänderung
- 25.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Franz von Stuck, „Phryne“ - Nichtöffentlicher Teil -
- 26.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Franz von Stuck, „Prinzregent Luitpold“ - Nichtöffentlicher Teil -
- 27.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Franz von Stuck, „Vera und Alexander Saitzoff“ - Nichtöffentlicher Teil -
- 28.: Museum Villa Stuck Annahme einer Schenkung, Stuck, Larche, Tiffany, Gurschner - Nichtöffentlicher Teil -
- 29.: Förderkonzept Popmusik Besetzung der Jury zur Vergabe der Pop-Produktionsstipendien 2022, Besetzung der Jury für die Förderung von Popmusik-Konzertreihen in kleineren Musiklocations oder Musikfestivals für 2023
- 30.: Einstellung von zwei Musiker*innen bei den Münchner Philharmonikern
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 31.: Flughafen München GmbH (FMG); Zahlung eines Zuschusses zum Ausgleich von Schäden der Corona-Pandemie auf Basis der Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze Wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie auf den FMG-Konzern
- Referat für Klima- und Umweltschutz
- 32.: Auftrag zur Achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München Produkt 45561100 Umweltvorsorge und Produkt 45111000 Overheadkosten Referats- und Geschäftsleitung Beschluss über die Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023
- Mobilitätsreferat
- 33.: P+R Park & Ride GmbH Verlustausgleich in Höhe von 840.000,00 € für das Jahr 2021 Produkt 43111320 Beteiligungsmanagement Beschluss über die Finanzierung für das Jahr 2021
- IT-Referat
- 34.: Für ein sicheres digitales München – Ausbau des Informationssicherheitsmanagements der LHM
- Gesundheitsreferat
- 35.: Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
- 36.: Supervision in der München Klinik gGmbH Produkt 33411200 Betrauungsakte Beschluss über die Finanzierung ab 2022 Pflegebeschäftigte entlasten VII – München Klinik ermöglicht Pflegekräften Supervision
- Referat für Bildung und Sport
- 37.: Bewerbung um die Ausrichtung von Spielen der NFL International Series in München in den Jahren 2022 bis 2025 Mittelbereitstellung in den Jahren 2022 bis 2026
- Referat für Arbeit und Wirtschaft
- 38.: Beschluss zum Übergang der LHM-S von der Stadtwerke München GmbH in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt München/IT-Referat
- B: Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
- C: Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
- D: Nachprüfungsanträge
- E: Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen