Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2021-10-27 09:30:00)
Datum: | 27.10.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Karstadt am Nordbad Empfehlung Nr. 20-26 / E 00081 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing West am 05.07.2021 Stadtbezirk 04 - Schwabing West
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben und der vom Stadtrat beschlossenen Planungsziele und Eckdaten sind auf dem Grundstück des ehemaligen Karstadt-Warenhauses am Nordbad nicht störende Handwerksbetriebe grundsätzlich möglich. Eine Wohnnutzung ist wegen des Erbbaurechtsvertrages auf längere Sicht nicht umsetzbar. Die Höhenentwicklung des Neubaus wird im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs vorgeschlagen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00081 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing West am 05.07.2021 ist gem. Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Planfeststellung Karstadt am Nordbad
- 2.: Baukoordinator bzw. Verkehrsplaner für das Neubaugebiet Bayernkaserne Empfehlung Nr. 20-26 / E 00004 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann am 16.06.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Ein Baukoordinator ist bereits beauftragt und die Verkehrsentwicklung wurde im Bebauungsplan bereits berücksichtigt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00004 der Bürgerversammlung des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann am 16.06.2021 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Baukoordinator bzw. Verkehrsplaner für das Neubaugebiet Bayernkaserne
- 3.: Gewerbebetriebe in den Stadtvierteln halten - Münchner Mischung schützen
- 4.: Realisierungswettbewerb „Zwei Hochhäuser an der Westend-/ Zschokkestraße“ in München Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 Zschokkestr. (südlich), Westendstr. (westlich), Barmer Str. und Hans-Thonauer-Str. (östlich) - Erweiterung des Umgriffs (Busbetriebshofgelände) - (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 58 d) Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Stadtbezirk 25 - Laim
- 5.: Vollzug der Naturschutzgesetze; Verfahren zur Novellierung und Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes „Sportpark der Firma Siemens [...]“ zum neuen Landschaftsschutzgebiet „Landschaftspark Isar-Solln“ sowie Erlass einer Verordnung über die einstweiligen Sicherstellung der Erweiterungsflächen zum Landschaftsschutzgebiet „Sportpark der Firma Siemens südlich der Siemensallee und das Waldstück südlich dieses Parkes“ („Erweiterungsflächen zum ehemaligen Siemens Sportpark“) Anträge und Empfehlungen: a) Landschaftsschutzverordnung „Landschaftspark Isar-Solln“ endlich in Kraft setzen!Antrag Nr. 20-26 / A 00215 der Stadtratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI vom 07.07.2020 b) Landschaftsschutzgebiet Hermann-von-Siemens-Sportpark östlich und südlich Antrag-Nr. 14-20 / B 02109 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 01.03.2016 c) d)...
- 6.: Perspektive München als Steuerungsinstrument....
- 7.: Perspektive München Münchner Bevölkerungsbefragung zur Stadtentwicklung 2021
- 8.: Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße" Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Tegerseer Landstraße / Chiemgaustraße“ Stadtbezirk 17 - Obergiesing-Fasangarten Stadtbezirk 18 - Untergiesing-Harlaching
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Die als Anlage 5 beigefügte Satzung zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ wird beschlossen. Damit wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für den Teilbereich (Anlage 4) aufgehoben. 3. Der in Anlage 3 dargestellte Bereich bleibt als Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ bestehen und somit weiterhin förmlich festgelegt. 4. Die externe Abschlussevaluation (siehe Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, die Gesamtprojektleitung und Koordination in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten für das Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße / Chiemgaustraße“ bis zur Teilaufhebung der Sanierungssatzung und für das verbleibende Sanierungsgebiet „Tegernseer Landstraße“ bis zu dessen Aufhebung wahrzunehmen. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen die Städtebauförderungsmittel bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Die Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn ausreichend Fördermittel durch Bund, Länder und die Europäische Union bereit gestellt werden (Vorbehalt der Förderung). 7. Die zuständigen Fachreferate (insbesondere das Mobilitätsreferat und das Baureferat) werden gebeten, im jeweiligen Projektbeschluss die Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27. Oktober 2021 - 2 - Gesamtkosten der Maßnahme zu beantragen. Zudem werden die zuständigen Fachreferate (insbesondere das Mobilitätsreferat und das Baureferat) gebeten, im jeweiligen Projektbeschluss die Umschichtung der erforderlichen und im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2021 - 2025 bei der Maßnahme-Nr. 6150.9000 „Städtebauförderung, Aufwendungen nach dem Baugesetzbuch, Sanierungsmaßnahmen der Stadt, Pauschale“ enthaltenen Mittel aus dieser Pauschale in den investiven Haushalt des Baureferats im Nachtragshaushalt bzw. im Büroweg zu beantragen. 8. Das Baureferat wird gebeten, den südlichen Teil des „Giesinger Grünspitz“ anzupassen und als öffentliche Grünfläche nach Durchführung der Maßnahme vermögensrechtlich zu übernehmen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Stadtplanung Abteilung Grünplanung wird beauftragt, für den „Giesinger Grünspitz“ ein Freiraummanagement im Rahmen des Projektes „Freiraum München 2030“ zu prüfen. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zusammen mit weiteren zuständigen Fachreferaten (insbesondere Mobilitätsreferat und Baureferat) mögliche Aufwertungs- und Entwicklungspotenziale, insbesondere zu einer Entwicklung mit Wohnen bzw. der Stärkung von Aufenthalts- und Freiraumqualitäten und zukunftsfähiger Mobilität am St.-Quirin-Platz weiter zu klären und dem Stadtrat zu gegebener Zeit erneut zu berichten. 10. Der Bezirksausschuss 17 wird gebeten, die Einrichtung eines finanziellen Instruments analog des bis Ende 2021 eingesetzten Verfügungsfonds der Stadtsanierung zu prüfen. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 9.: Planungssicherheit bei Schul- und Kindertageseinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Darstellung des Planungsprozesses bei der Errichtung von Schul- und Kindertageseinrichtungen, den Anpassungen an die auftretenden Veränderungen und über den Informationsfluss werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Bauleitplanverfahrens die Umsetzbarkeit von Lösungen zur Abdeckung der vorschulischen und schulischen Bildungsinfrastrukturbedarfe (langfristige Bedarfe und Spitzenbedarfe) zu prüfen. Mittel- bis langfristig wird eine verstärkte Vorhaltung von Flächenreserven für vorschulische und schulische Bildungsinfrastruktureinrichtungen inklusive der Flächen für weiterführende und berufliche Schulen angestrebt. 3. Den unter Punkt 2.4 vorgeschlagenen Lösungen zur Versorgung von Spitzenbedarfen mit Fokus auf die Kitabedarfsplanung sowie einem perspektivischen Versorgungspuffer in der Kitabedarfsplanung (Punkt 2.6) wird im Grundsatz zugestimmt. 4. Der hohe Nutzen für die Stadtgesellschaft und die Stadtverwaltung des IT- Projekts ISI (siehe Punkt 4) wird vor dem Hintergrund der rechtlich unausweichlichen Aufgabe der sozialen Infrastrukturplanung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge anerkannt. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03903 von Frau StRin Abele, Frau StRin Boesser, Frau StRin Dietl, Herrn StR Kaplan, Frau StRin Kürzdörfer, Herrn StR Liebich, Frau StRin Messinger, Herrn StR Müller, Herrn StR Naz, Frau StRin Rieke, Frau StRin Schönfeld-Knor, Frau StRin Volk vom 14.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27. Oktober 2021 - 2 - 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03934 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Anja Burkhardt, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Dorothea Wiepcke vom 23.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Planungssicherheit bei Schul- und Kindertageseinrichtungen
- Verwandter Antrag: Planungen für Kindertagesbetreuung noch weiter flexibilisieren
- 10.: Studie „Verdrängungsprozesse in der Landeshauptstadt München - Möglichkeiten der kommunalen Einflussnahme auf einem zunehmend angespannten Wohnungsmarkt“
- 11.: Sektoraler Bebauungsplan Nr. 2173 Tegernseer Landstraße (östlich), Raintalstraße (westlich) Perlacher Straße (nördlich), Kesselbergstraße (südlich) - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
- 12.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm Wohnen in München VI 2017 - 2021 Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.12.2022
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Beteiligungssteuerung Ziele 2022 - Berichte 2021 für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen Abweichungsbericht Oktober 2021