Sozialausschuss (2021-09-23 09:30:00)
Datum: | 23.09.2021, 09:30 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Sozialausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: CORONA – SOLIDARITÄTSFONDS FÜR MÜNCHEN
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Von den dargestellten bereits vorhandenen Leistungen wird Kenntnis genommen. Dem Antrag wird nicht gefolgt, ein Corona-Solidaritätsfond wird nicht eingeführt. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00489 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: MÜNCHENSTIFT GmbH - Neuer Name aufgrund der Trennung zwischen der rechtsverbindlichen Firmierung und einer marketingrelevanten Wort-Bild-Marke - Anpassung der Satzung (Gesellschaftsvertrag)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die rechtsverbindliche Firmierung wird von der Wort-Bild-Marke getrennt und neu formuliert. 2. Die Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung der MÜNCHENSTIFT GmbH wird in der in Punkt 4.2 vorgelegten Form genehmigt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Jahresbericht Stiftungsverwaltung Zahlen, Daten, Fakten 2020
- 4.: Gewährung eines Zuschusses an den Gemeinschaft Sant'Egidio e. V. aus der „Andreas und Elfriede Zäch-Stiftung“ 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Gemeinschaft Sant`Egidio e. V. wird für die Kosten der Mensa für 2022 ein Zuschuss aus der „Andreas und Elfriede Zäch-Stiftung“ in Höhe von 45.000 € gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Gewährung eines Zuschusses an den Münchner Tafel e. V. aus der „Andreas und Elfriede Zäch-Stiftung“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Münchner Tafel e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 35.000 € aus Mitteln der rechtsfähigen „Andreas und Elfriede Zäch-Siftung“ für den Zukauf von Lebensmitteln sowie für den Kauf von Inkontinenzartikeln für Senior*innen für das Jahr 2022 gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Gewährung eines Zuschusses an die Stiftung Zuhören für die Zuhörbildung Lilo Lausch an 15 ausgewählte Münchner Kitas aus der Münchner Sozialstiftung und aus der Stiftung für Menschen mit Migrationshintergrund in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stiftung Zuhören wird für die Zuhörbildung Lilo Lausch an 15 ausgewählten Münchner Kitas ein Zuschuss in Höhe von jeweils 7.500 € aus Mitteln der nichtrechtsfähigen „Münchner Sozialstiftung“ und aus der nichtrechtsfähigen „Stiftung für Menschen mit Migrationshintergrund in München“ gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Gewährung eines Zuschusses an den Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. aus der rechtsfähigen Armin Siegl und Angelika Meier-Stiftung - Hilfe für Jung und Alt sowie aus der rechtsfähigen Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € aus Mitteln der rechtsfähigen Armin Siegl und Angelika Meier-Stiftung – Hilfe für Jung und Alt sowie in Höhe von 5.000 € aus der rechtsfähigen Alfred und Anneliese Rütschi-Stiftung für die Ausbildung der ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen für den Zeitraum von November 2021 bis Oktober 2022 gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Gewährung eines Zuschusses an den Hauner Verein e. V. für die Umgestaltung der kinderonkologischen Station am Dr. von Haunerschen Kinderspital aus der Barbara König-Stiftung, aus der Emmy Franz-Stiftung und aus der Lasser Kinder- und Jugend-Stiftung 6. Stadtbezirk - Sendling
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Hauner Verein e. V. wird für die Durchführung der kindgerechten Umgestaltung der kinderonkologischen Station des Dr. von Haunerschen Kinderspitals ein Zuschuss in Höhe von 6.400 € aus Mitteln der nichtrechtsfähigen „Barbara König-Stiftung“, in Höhe von 600 € aus Mitteln der nichtrechtsfähigen „Emmy Franz-Stiftung“ und in Höhe von 8.000 € aus Mitteln der rechtsfähigen „Lasser Kinder- und Jugend-Stiftung“ gewährt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Umsetzung der Handlungsempfehlungen Annahme einer Zuwendung der „Stiftung Sternenstaub“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung der „Stiftung Sternenstaub“ in Höhe von insgesamt 360.000 Euro für die Durchführung des Projekts „Jung für Alt“ in den Jahren 2022 und 2023 an das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement, mit Dank zu. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: Umsetzung der Handlungsempfehlungen Spendenmittelverwendung aus dem Spendenkonto Flüchtlingshilfe
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Projekt „Lernhilfe für heranwachsende Flüchtlinge in Schule und Ausbildung“ des Fachbereichs Wohnen und Betreuen von unbegleiteten minderjährigen und heranwachsenden Flüchtlingen im Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird für das Jahr 2021 mit weiteren Mitteln aus dem Spendenkonto Flüchtlingshilfe in Höhe von 15.000 Euro gefördert. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 11.: Ergebnis des Trägerschaftsauswahlverfahrens und Ersteinrichtungskosten des Alten- und Service- Zentrums (ASZ) Hasenbergl, Standort Stanigplatz Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Auswahl der Trägerin Diakonie Hasenbergl e. V. für das ASZ Hasenbergl wird zugestimmt. 2. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitonsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Ersteinrichtungskosten des ASZ Hasenbergl, Unterabschnitt 4310 Maßnahmen- Nr. 4082, Rangfolgen-Nr. 003 (Euro in 1.000) nicht vorhanden MIP neu: Ersteinrichtungskosten des ASZ Hasenbergl, Unterabschnitt 4310 Maßnahmen- Nr. 4082, Rangfolgen-Nr. 003 (Euro in 1.000) Grupp- ierung Gesamt- kosten Finanzbi s 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff. 988 175 0 175 0 175 0 0 0 0 0 Summe 175 0 175 0 175 0 0 0 0 0 St. A. 175 0 175 0 175 0 0 0 0 0 3. Zuschuss Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an die Trägerin mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 175.000 Euro gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vom 23. September 2021 - 2 - jeweiligen Bescheid geregelt. Das Sozialreferat wird daher beauftragt, die im Jahr 2022 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 175.000 Euro wie dargestellt aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Der Betrag in Höhe von 175.000 Euro wird im Haushalt im Rahmen des Schlussabgleichs 2022 von der Finanzposition 4993.788.6000.5 auf die Finanzposition 4310.988.4082.7 umgeschichtet. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 12.: Ersteinrichtungskosten und Mietkosten der Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 11. Stadtbezirk - Milbertshofen-Am Hart
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Übernahme der einmaligen Kosten für die Erstausstattung der Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße in Höhe von 150.000 Euro sowie der anteiligen Mietkosten für das Jahr 2022 in Höhe von 11.810 Euro aus eigenen Budgetmitteln des Sozialreferats wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Zuwendung an investiven Mitteln an die Trägerin mittels eines einmaligen Bescheides für die notwendige Erstausstattung in Höhe von maximal 150.000 Euro gewähren. Die Zweckbestimmung (d. h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 150.000 Euro wie dargestellt aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Der Betrag i. H. v. 150.000 Euro wird im Haushalt im Rahmen des Schlussabgleichs 2022 berücksichtigt und von der Finanzposition 4993.788.6000.5 auf die Finanzposition 4705.988.7560.2 umgeschichtet. 3. Zuschuss Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2022 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die anteiligen Mietkosten in 2022 i. H. v. 11.810 Euro wie dargestellt aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Der Betrag i. H. v. 11.810 Euro wird im Haushalt im Rahmen des Schlussabgleichs 2022 berücksichtigt und von der Finanzposition 4993.788.6000.5 auf die Finanzposition 4705.700.0000.5 umgeschichtet. 4. Mehrjahresinvestitionsprogramm Die Fortschreibung des Mehrjahresinvestitonsprogramms ist wie folgt zu ändern: MIP alt: Ersteinrichtungskosten Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße 450, Unterabschnitt 4705 Maßnahmen-Nr. 7560, Rangfolgen-Nr. 002 (Euro in Öffentliche Sitzung der/des Sozialausschusses vom 23. September 2021 - 2 - 1.000) nicht vorhanden MIP neu: Ersteinrichtungskosten Seniorenbegegnungsstätte Schleißheimer Straße 450, Unterabschnitt 4705 Maßnahmen-Nr. 7560, Rangfolgen-Nr. 002 (Euro in 1.000) Grupp ierung Gesam t- kosten Finanz bis 2020 Programmzeitraum 2021 bis 2025 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summe 2021- 2025 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 ff. 988 150 0 150 0 150 0 0 0 0 0 Summe 150 0 150 0 150 0 0 0 0 0 St. A. 150 0 150 0 150 0 0 0 0 0 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Finanzierung der dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für die jährlichen Mietkosten i. H. v. 141.724 Euro ab dem Jahr 2023 im Rahmen des gültigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens anzumelden und im Jahr 2022 in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 13.: Ergebnis zur Ausschreibung von Beherbergungsplätzen für das städtische Sofortunterbringungssystem 02. Stadtbezirk - Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt 11. Stadtbezirk - Milbertshofen - Am Hart 12. Stadtbezirk - Schwabing - Freimann
- 14.: Wohnen für Alle-Objekt (WAL) Erwin-Schleich-Straße Beauftragung der GEWOFAG mit der sozial und ökologisch orientierten Hausverwaltung 23. Stadtbezirk - Allach-Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die GEWOFAG Wohnen GmbH übernimmt, mittels Kooperationsvertrag, befristet für drei Jahre von 2022 bis ggf. 2025 die sozial und ökologisch orientierte Hausverwaltung im WAL-Objekt Erwin-Schleich-Straße. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 45.000 € pro Jahr. Bei Bezug des Objekts im laufenden Jahr wird das Honorar jeweils anteilig ausbezahlt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die jährlich erforderlichen Mittel in Höhe von 45.000 € für die Jahre 2022 bis ggf. 2025 aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. Diese stehen auf dem Innenauftrag 603900193 (Finanzposition 4707.700.0000.3) zur Verfügung und sollen auf die Kostenstelle 20311069 (Finanzposition 4363.602.0000.6) umgeschichtet werden. Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die auf vertraglicher Basis auszureichenden Sachkosten für die Übernahme der sozial und ökologisch orientierten Hausverwaltung an die GEWOFAG Holding GmbH in eigener Zuständigkeit entsprechend dem Bedarf auszuzahlen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 15.: Errichtung eines Nachbarschaftstreffs im Neubaugebiet an der Hochmuttinger Straße Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2106 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Bedarf und der weiteren Planung des Nachbarschaftstreffs im Neubaugebiet Hochmuttinger Straße wird unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Kosten im dargestellten Umfang und im Hinblick der Anmietung der benötigten Flächen zugestimmt. 2. Dem Raumprogramm und Nutzerbedarfsprogramm für den Nachbarschaftstreff Hochmuttinger Straße wird zugestimmt. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, zu einem späteren Planungszeitpunkt einen erneuten Beschluss herbeizuführen, mit dem über die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel für den Betrieb des Nachbarschaftstreffs im Rahmen des stadtweit gültigen Haushaltsplanaufstellungsverfahrens entschieden wird. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, rechtzeitig vor der Inbetriebnahme des Nachbarschaftstreffs ein Trägerschaftsauswahlverfahren zur Trägervergabe durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 16.: Forst Kasten - Demonstrationen erlauben
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (vertagt in den nächsten Sozialausschuss)
- Verwandter Antrag: Forst Kasten – Demonstrationen erlauben
- Verwandter Antrag: Aussetzung der Unterzeichnung der Verträge zur geplanten Auftragsvergabe der Heiliggeiststiftung im Forst Kasten
- Verwandter Antrag: Geschäftsmodell für die Heiliggeiststiftung ändern: Friedwald statt Kiesabbau
- Verwandter Antrag: Situation in Forst Kasten deeskalieren
- 17.: Integration heißt Chancen bieten II - Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen entscheidend stärken
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (vertagt in den nächsten Sozialausschuss)
- Verwandter Antrag: Integration heißt Chancen bieten II – Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen entscheidend stärken
- 18.: Ausbau der Plätze in Frauenhäusern Schließen der Schutzlücke für von Partnerschafts- gewalt betroffene psychisch kranke und/oder suchtkranke Frauen und ihre Kinder Weiterer Ausbau an Plätzen in Frauenhäusern in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München sieht sich in der Verpflichtung, die Forderungen der Istanbul-Konvention zu erfüllen und hält weiter am notwendigen Ausbau der Frauenhausplätze fest. In diesem Rahmen soll vorerst bevorzugt die Schutzlücke für von Partnerschaftsgewalt betroffene Frauen (und ihre Kinder) geschlossen werden, die gleichzeitig psychisch krank und/oder suchtkrank sind. Hierzu sollen so bald als möglich zwei Frauenhäuser mit einer Kapazität von insgesamt 36 bis maximal 48 Plätzen entstehen. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.552.405 Euro (3.522.300 plus 30.105 Euro für weitere 0,5 VZÄ Verwaltung) ab voraussichtlich dem Jahr 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Innenauftrag 609414102, Finanzposition 4141.735.0000.3). 3. Bei der räumlichen Ausstattung soll ein eigener Kinderbereich mit entsprechender räumlicher Ausstattung (zwei bis drei Räume) berücksichtigt werden, um die Betreuung von Kleinkindern ebenso wie Schulkindern zu gewährleisten. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen im Amtsblatt der Landeshauptstadt München zu veröffentlichen und interessierte Träger*innen zur Antragstellung bei der Geschäftsstelle der Entgeltkommission der Landeshauptstadt München aufzufordern. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, in den einschlägigen Gremien, in denen potentielle Träger*innen Mitglied sind, auf die Veröffentlichung im Amtsblatt hinzuweisen und zu informieren. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vom 23. September 2021 - 2 - 6. Das Sozialreferat wird beauftragt, erneut an den Bezirk Oberbayern heranzutreten und eine pauschale Beteiligung an den Frauenhauskosten zu appellieren. Zusätzlich wird das Sozialreferat beauftragt, sich an den Freistaat Bayern zu wenden und eine Finanzierung aller Münchner Frauenhausplätze einzufordern. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06627 von der SPD-Fraktion vom 29.01.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06628 von der SPD-Fraktion vom 29.01.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 9. Der Antrag Nr. 14-20 / A 06888 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 02.03.2020 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 10. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00090 von der Fraktion ÖDP / FW vom 29.05.2020 bleibt aufgegriffen. Die Frist für die Bearbeitung wird bis zum 1. Quartal 2023 verlängert. 11. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00775 von Herrn Stadtrat Winfried Kaum, Frau Stadträtin Alexandra Gaßmann, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges, Frau Stadträtin Ulrike Grimm vom 02.12.2020 bleibt aufgegriffen. Die Frist für die Bearbeitung wird bis zum 1. Quartal 2023 verlängert. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft die Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Weiterer Ausbau an Plätzen in Frauenhäusern in München
- Verwandter Antrag: Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen schützen – geschützte Räume schaffen und den Freistaat miteinbeziehen, auch bei Suchtproblemen!
- Verwandter Antrag: Istanbul-Konvention konsequent umsetzen IV - Einen sicheren Ort für unmittelbar von Gewalt betroffene Frauen mit Suchtproblematik (und ihre Kinder) schaffen!
- Verwandter Antrag: Frauenhäuser in München – Geltendes Recht einhalten, Kapazitäten ausbauen
- Verwandter Antrag: Plätze in Frauenhäusern errichten
- 19.: Strategie Flüchtlingsunterbringung 2022 - 2026, Betriebsführung von dezentralen Unterkünften 1. Stadtbezirk - Altstadt-Lehel 6. Stadtbezirk - Sendling 10. Stadtbezirk - Moosach 12. Stadtbezirk - Schwabing-Freimann 13. Stadtbezirk - Bogenhausen 16. Stadtbezirk - Ramersdorf-Perlach 19. Stadtbezirk - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln 22. Stadtbezirk - Aubing-Lochhausen-Langwied 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl 25. Stadtbezirk - Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag der Referentin bezüglich der Strategie Flüchtlingsunterbringung 2022 – 2026, Betriebsführung von dezentralen Unterkünften wird Kenntnis genommen. 2. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die erforderlichen befristeten zahlungswirksamen Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. in Höhe von 2022: 13.139.808 € 2023: 13.438.452 € 2024: 10.475.340 € 2025: 9.772.728 € 2026: 9.682.992 € zusätzlich bei der Stadtkämmerei anzumelden (Kostenstellenknoten SO 203221). 3. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die erforderlichen befristeten zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Ersatzbeschaffungen im Auslieferungslager im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. in Höhe von 2022: 796.410 € 2023: 796.410 € 2024: 586.440 € 2025: 452.970 € 2026: 448.470 € zusätzlich bei der Stadtkämmerei anzumelden (Kostenstelle 20390062). 4. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die befristeten zahlungswirksamen Erlöse im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 ff. in Höhe von 2022: 13.936.218 € 2023: 14.234.862 € 2024: 11.061.780 € 2025: 10.225.698 € 2026: 10.131.462 € zusätzlich bei der Stadtkämmerei anzumelden (Innenaufträge 603920119- 161). 5. Der Verlängerung der Laufzeiten genannter Unterkünfte Geflüchteter wird zugestimmt. 6. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die Projektunterstützung UFW durch externe Dienstleister*innen zu verlängern. Öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vom 23. September 2021 - 2 - Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die ab 2022 bis 2026 befristeten zusätzlichen Mittel in Höhe von 35.000 € jährlich aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren (Kostenstellenknoten SO 203221). 7. Der Erklärung von Palermo vom 25.06.2021 (Anlage 1) wird zugestimmt und die Umsetzung ihrer Ziele unterstützt. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 20.: Ehrenamtlicher Beauftragter für den interreligiösen Dialog
- Sitzungsvorlage
- Beschluss
- Verwandter Antrag: Ehrenamtlicher Beauftragter für den interreligiösen Dialog
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Jährlicher Stadtratsbericht über die Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation § 46 Abs. 3 GeschO
- 2.: Umsetzung der Handlungsempfehlungen Annahme einer Zuwendung zugunsten des Münchner Waisenhauses
- 3.: Bewertung des Trägerschaftsauswahlverfahrens des Alten- und Service-Zentrums (ASZ) Hasenbergl, Standort Stanigplatz 24. Stadtbezirk - Feldmoching-Hasenbergl
- 4.: Mieterbeirat Berufung eines stimmberechtigten Mitgliedes für den Bezirksausschuss des 20. Stadtbezirkes