Ausschuss für Klima- und Umweltschutz (2021-09-21 14:00:00)
Datum: | 21.09.2021, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Klima- und Umweltschutz |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Fortschreibung der Münchner Versiegelungskartierung Vollzug des Beschlusses des Umweltschutzausschusses vom 18.09.2007
- 2.: Lärmminderungsplanung für München Überprüfung des gültigen Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2013
- 3.: Stadttauben Friedliches Leben mit den Stadttauben 1 Tauben ziehen ins Rathaus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Klima- und Umweltschutz bleibt bis zu einer endgültigen Klärung über die zukünftige Verortung der Zuständigkeit für die Thematik „Stadttauben“ beauftragt, im Benehmen mit dem Kommunalreferat nach geeigneten Standorten für Taubenhäuser zu suchen. 2. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird mit dem Kommunalreferat und dem Baureferat beauftragt, einen möglichen Standort für ein Taubenhaus im Alten Rathaus zu prüfen. 3. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, interessierten Vertreter*innen des Stadtrats und der Bezirksausschüsse Besichtigungen der vom Referat für Klima- und Umweltschutz geförderten Taubenhäuser noch im Jahr 2021 anzubieten, sofern dies die Corona-Pandemie zulässt. 4. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird beauftragt, dem Stadtrat über die Ergebnisse der beauftragten wissenschaftlichen Untersuchung zur Taubenpopulation in München zu berichten. Außerdem sollen in die Untersuchung folgende Fragen aufgenommen werden: • Wurde seit Einführung des Taubenfütterungsverbots festgestellt, dass die Taubenpopulation in München abgenommen hat? • Legen Tauben weniger Eier, wenn sie hungern müssen? • Welche natürlichen Nahrungsquellen stehen Tauben in München zur Verfügung? • Führt der Abschuss von Stadttauben, wie ihn das KVR in Ausnahmefällen genehmigt, zu einer Verjüngung und damit Stärkung der Taubenpopulation? • Schon vorab wird dem Stadtrat die bereits existierende Hotspot- Karte schnellstmöglich vorgelegt. Öffentliche Sitzung des des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 21. September 2021 - 2 - 5. Bei Neubauten und Sanierungen von städtischen Gebäuden in der Nähe der Tauben-Hotspots wird aktiv versucht, einen Taubenschlag unterzubringen. 6. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, wie die Errichtung von Taubenhäusern auf privaten Grundstücken und Gebäuden für die Eigentümer*innen unbürokratischer, unaufwändiger und einfacher gestaltet werden kann. Dabei soll auch angestrebt werden, dass die Kosten und die Beauftragung der initialen Statik-Prüfung von Dächern direkt von der LHM übernommen werden können. Außerdem soll geprüft werden, ob die Landeshauptstadt München interessierte Eigentümer*innen noch besser beim Bau von Taubenhäusern mit Informationen und Ansprechpartner*innen unterstützen, oder sogar selbst nach Beauftragung auf Privatgrund Taubenschläge errichten kann. 7. Der „Runde Tisch Stadttauben“ wird vierteljährlich einberufen, mindestens bis ein zufriedenstellender Zustand erreicht ist. 8. Der Stadtrat wird über die Fortschritte bei der Umsetzung des Augsburger Modells jährlich so lange informiert, bis ein zufriedenstellender Zustand erreicht ist. 9. Der Stadtrat erkennt an, dass es notwendig ist, so schnell es die finanzielle Haushaltssituation zulässt mindestens eine VZÄ einzuplanen, um eine „Koordinierungsstelle Stadttauben“ aufzubauen und die Verpflichtungen aus dem Tierschutzgesetz bzgl. der Stadttauben einzuhalten. 10. Eine Anwendung der aus Sicht des Tierschutzes als bedenklich eingestuften Vergrämungsmaßnahmen, „Elektroschocksysteme“, „Geschliffenen Metallspikes“ und „Abwehrgele“ wird im Einflussgebiet der Stadt München ausgeschlossen. 11. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00500 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 1 - Tauben ziehen ins Rathaus“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. Öffentliche Sitzung des des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 21. September 2021 - 3 - 12. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00501 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 3 - Exkursion zu den Taubenschlägen“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 13. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00502 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 4 - Schluss mit Tierquälerei: Vergrämungsmaßnahmen abbauen“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 14. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00503 „Friedliches Leben mit den Stadttauben 5 - LHM stellt Taubenpflegerinnen und Taubenpfleger ein“ vom 08.10.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 15. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00614 „Für artgerechte Regulierung des Taubenbestandes: Mehr Taubenschläge in München“ vom 04.11.2020 ist mit dieser Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß erledigt. 16. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 1 Tauben ziehen ins Rathaus
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 3 Exkursion zu den Taubenschlägen
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 4 Schluss mit Tierquälerei: Vergrämungsmaßnahmen abbauen
- Verwandter Antrag: Friedliches Leben mit den Stadttauben 5 LHM stellt Taubenpflegerinnen und Taubenpfleger ein
- Verwandter Antrag: Für artgerechte Regulierung des Taubenbestandes: Mehr Taubenschläge in München
- 4.: Die Landeshauptstadt München tritt der Europäischen Masthuhn-Initiative der „Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt“ bei!
- 5.: Verbot von Laubbläsern; Bürgeranliegen vom 05.05.2020 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 00157 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching vom 16.06.2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Ein stadtweites Verbot von Laubbläsern kann aufgrund der nach wie vor unveränderten Rechtslage nicht ausgesprochen werden. 2. Der Empfehlung der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirks, die Landeshauptstadt München möge Laubbläser auf Flächen unter Bäumen, auf Wiesen und Straßenbegleitgrün nicht mehr einsetzen, kann über die bereits vorgenommenen Einschränkungen hinaus nicht entsprochen werden. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / B 00157 „Verbot von Laubbläsern; Bürgeranliegen vom 05.05.2020“ des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing- Harlaching vom 16.06.2020 ist damit satzungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Verbot von Laubbläsern; Bürgeranliegen vom 05.05.2020