Bildungsausschuss (2021-07-07 14:00:00)
Datum: | 07.07.2021, 14:00 |
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Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Bildungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Auswertung des Verpflegungssystems Cook & Chill an städtischen Kindertageseinrichtungs- und Schulstandorten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA, wird beauftragt, die aktuell gültigen Qualitätskriterien im Rahmenvertrag über die Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen für alle in Kindertageseinrichtungen und Schulen eingesetzten Verpflegungssysteme eindeutiger und somit überprüfbarer zu beschreiben. Das Ergebnis der Anpassungsempfehlungen wird dem Stadtrat gesondert vorgelegt. 2. Das Verpflegungssystem Cook & Chill wird bei Neubauten und Generalsanierungen nicht weiter verfolgt. Grundsätzlich soll bei Neubauten an allen Standorten von Schulen und Kindertageseinrichtungen durch das flexible Küchenkonzept das Ziel der Frisch-Mischküche auf Basis der bestehenden Standards ermöglicht werden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat bei Generalsanierungen und Neubauten die Versorgungsküchen systemoffen bzw. systemneutral zu planen und zu gestalten, so dass grundsätzlich alle in Kapitel 1 des Vortrags genannten Verpflegungssysteme möglich sind, wobei eine Versorgung auf Basis von Warmverpflegung (C&H) nur in Ausnahmefällen wie z. B. Küchensanierungen oder Personalausfällen erfolgt. 4. Bestandseinrichtungen können sukzessive zu Frisch-Mischküchen weiterentwickelt bzw. entsprechend baulich verändert werden, sofern dies möglich und in Abwägung von Investitionskosten zu laufenden Betriebskosten wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. 5. Der entsprechend Punkt 8 des Beschlusses „Einführung eines optimierten und Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 07. Juli 2021 - 2 - kontrollierten Versorgungs- und Verpflegungssystems auf der Basis von Cook & Chill [...]“) unter Berücksichtigung der Ergänzung vom 23.11.2011 erstellte und in die vorliegende Beschlussvorlage integrierte Bericht zur Information des Stadtrats über die Umsetzung des seinerzeit neuen Essensversorgungsmodells vor allem unter dem Aspekt der Einhaltung der Qualitätskriterien wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 2.: Freigabe des Zuschusses an die Münchner Volkshochschule gGmbH für das Jahr 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der im konsumtiven Bereich des Haushaltsjahres 2021 bei der Finanzposition 2400.718.0000.9 bereitgestellte Zuschuss in Höhe von 1.370.904,62 € (Produkt 4.1 Berufsschulen) wird zur Auszahlung an die Münchner Volkshochschule freigegeben. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Münchner Bildungsbericht Berufliche Bildung 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Münchner Bildungsbericht Berufliche Bildung 2020 wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Berichtsturnus wird für beide Produktlinien der Bildungsberichterstattung auf grundsätzlich 4 Jahre verlängert. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: KITA-Jahresstatistik 2020 Onlinebefragung
- 5.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Hortgruppen auf dem ehemaligen Diamaltgelände WA4(1) an der Georg-Reismüller-Straße 32 im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Hauses für Kinder an der Georg-Reismüller-Straße 32 mit 2 Hortgruppen, wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Israelitische Kultusgemeinde München (IKG) Freiwilliger Zuschuss zu den Ausgaben für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für pädagogische Einrichtungen im Jahr 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für das Jahr 2021 einen freiwilligen Zuschuss zur Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 622.000 Euro zu den Aufwendungen für die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern für die pädagogischen Einrichtungen auszuzahlen. 2. Der Stadtrat stimmt der einmaligen Umwidmung von vorhandenen Haushaltsmitteln 2021 in Höhe von 128.000 Euro aus dem bewilligten Budget für Fan Meeting Points und Fan Zones zur Fußball-Europameisterschaft 2021 zu. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Jahr 2022 einen freiwilligen Zuschuss zur Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 750.000 Euro zu den Aufwendungen für die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern für die pädagogischen Einrichtungen auszuzahlen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalige Reduzierung des Planansatzes der Mittel für die EURO 2020 in Höhe von 128.000 Euro im Nachtragshaushalt 2021 anzumelden. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Mehrausgaben für die Sicherheitsleistungen in Höhe von 128.000 Euro einmalig im Jahr 2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 „Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen in nichtstädtischer Trägerschaft“ erhöht sich im Jahr 2022 um 128.000 Euro, davon sind 128.000 Euro zahlungswirksam Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 07. Juli 2021 - 2 - (Produktauszahlungsbudget). 7. Das zahlungswirksame Produktkostenbudget des Produkts 39421100 Förderung von Sportveranstaltungen, Sportprogrammen, Gesundheitsförderung reduziert sich im Jahr 2021 um 128.000 Euro (Produktauszahlungsbudget). 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 7.: Aufstockung der OptiPrax Ausbildungsplätze ab dem Schuljahr 2021/2022 um jeweils 20 Ausbildungsplätze (= 60 Ausbildungsplätze im Vollausbau)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag Nr. 6 wird zugestimmt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 20 AB-Stellen OptiPrax ab 01.09.2021 - 20 AB-Stellen OptiPrax ab 01.09.2022 - 20 AB-Stellen OptiPrax ab 01.09.2023 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 956.800 € in 2023 und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.226.000 € ab 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrats zum Eckdatenbeschluss 2022 für den Haushalt 2023 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in 2021 in Höhe von bis zu 124.800 € und in Höhe von bis zu 536.600 € in 2022 über das referatseigene Budget zu finanzieren. 3. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich in 2023 einmalig um bis zu 765.440 € und dauerhaft ab 2024 um bis zu 980.800 €, davon sind in 2023 einmalig bis zu 765.440 € und dauerhaft ab 2024 bis zu 980.800 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 4. Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich einmalig in 2023 einmalig um bis zu 191.360 € und dauerhaft ab 2024 um bis zu 245.200 €, davon sind in 2023 einmalig bis zu 191.360 € und dauerhaft ab 2024 bis zu 245.200 € Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 07. Juli 2021 - 2 - zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 8.: Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „München gegen Armut“ (SV Nr. 14-20 / V 16433) Stärkung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen durch Schachunterricht im Rahmen einer bedarfsorientierten Ressourcensteuerung für belastete staatliche Schulen (Erweiterter Sachaufwand)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Ausführungen im Vortrag zur Stärkung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen durch Schachunterricht im Rahmen einer bedarfsorientierten Ressourcensteuerung für staatliche Schulen, die aufgrund ihrer sozialen Lage besonders herausgefordert sind, (Erweiterter Sachaufwand) werden zur Kenntnis genommen. 2. Der dargelegten Erhöhung der Mittel in Höhe von ca. 50.000 € ab dem Haushaltsjahr 2022 dauerhaft zugunsten des Erweiterten Sachaufwands, um die gewünschte Verzahnung mit der Bildungsberichterstattung herzustellen (Einbezug der Grund- und Mittelschulen, die gemäß Münchner Bildungsbericht aufgrund ihrer sozialen Lage als besonders herausgefordert gelten), wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus Budgetmitteln des Referats für Bildung und Sport. 3. Der Bildungsausschuss stimmt zu, dass das Referat für Bildung und Sport den Auftrag zur Schachförderung (vgl. BV München gegen Armut, SV Nr. 14-20 / V 16433) in Zusammenarbeit mit dem Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 an eine*n externe*n Auftragnehmer*in vergibt. 4. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 5. Der Stadtratsauftrag bzgl. der Berichtslegung wurde für die staatlichen Schulen geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: München gegen Armut - Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut Mehr Menschen den Zugang zum München-Pass ermöglichen! Antrag Nr. 14-20 / A 04895 ................................... Änderung der Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms
- 9.: Übergangsregelung zum städtischen Gebührenanpassungszuschuss gemäß § 13 der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung "Fortführung des städtischen Anpassungszuschusses - Münchner Förderformel (MFF)" Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 17.05.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01255 vom 26.03.2021 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 17.05.2021 ist hiermit behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 10.: Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Ausweitung des Angebots im Bundesprogramm Spach-Kitas an städtischen Kindertageseinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist, wie unter Kapitel 7 des Vortrags dargestellt, unabweisbar, da die Ausweitung des Bundesprogamms im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sehr kurzfristig gestartet wurde und schnellstmöglich für die bis zu 20 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft umgesetzt werden soll. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 10 VZÄ Stellen für Fachkräften aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.09.2021 bis 31.12.2022 und deren Besetzung zu veranlassen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Falle einer Zusage seitens des Bundes für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für 6,73 VZÄ-Stellen die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 163.158 EUR im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 und einmalig bis zu 489.473 EUR im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Die Finanzierung von 3,27 VZÄ Stellen erfolgt über das Referatsbudget haushaltsneutral. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für diese Kita-Fachkräfte, die ab September 2021 bis 31.12.2022 befristeten Sachkosten von bis zu 3.334 EUR im Jahr 2021 im Nachtragshaushalt 2021 und 10.000 EUR für das Jahr 2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab September 2021 bis 31.12.2022 befristeten Sachkosten für die Kita-Fachkräfte von bis zu Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 07. Juli 2021 - 2 - 262.300 EUR im Jahr 2021 im Nachtragshaushalt 2021 und 250.100 EUR für das Jahr 2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Falle einer Zusage seitens des Bundes für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für die 20 halben Fachkraftstellen zuzüglich Sachkosten in Höhe von insgesamt bis zu 166.491 EUR im Jahr 2021 im Nachtragshaushalt 2021 und bis zu 499.473 EUR für das Jahr 2022 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2022 als zusätzliche Einzahlungen anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die jährlichen Zuschüsse (Digitalisierungszuschuss und Aufhol-Zuschuss) für die bestehenden 33 Kindertageseinrichtungen, die 8 Fachberatungen und die ggf. 20 neuen Kindertageseinrichtungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 als zusätzliche Einzahlungen in Höhe von bis zu 262.300 EUR im Nachtragshaushalt 2021 und bis zu 250.100 EUR im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. 7. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 und um bis zu 716.773 EUR im Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 und bis zu 716.773 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 8. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und um bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 9. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich einmalig um bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022 davon sind einmalig bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und bis zu Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses vom 07. Juli 2021 - 3 - 32.800 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam. 10. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich einmalig um bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 und um bis zu 716.773 EUR im Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 bzw. 716.773 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 11.: Berufsschulen in Coronazeiten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Freistaat Bayern aufzufordern, einen „Runden Tisch“ zu installieren, an dem neben dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auch die Kammern/Innungen und die kommunalen Schulträger beruflicher Schulen vertreten sind. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass das Thema „Runder Tisch“ aus Punkt 1.1 auf der nächsten Sitzung des Schulausschusses des Bayerischen Städtetags behandelt wird, da diese Problematik bayernweit aktuell ist. 3. Hiermit ist der Antrag Nr. 20-26 / V 00948 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Alexandra Gaßmann und Frau StRin Ulrike Grimm geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 12.: Satzung über den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Satzung) Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Satzung über den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Satzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Die Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. 3. Der Bildungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch den anteiligen Erlass der Jahresgebühr für das Schuljahr 2019/2020 im Zusammenhang mit dem Kursausfall wegen der Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2021 Mindereinnahmen von 45.000,00 EUR entstehen. Die Höhe der Mindereinnahmen im Schuljahr 2020/2021 kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkret benannt werden. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 13.: Weiterentwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung Pädagogische Rahmenkonzeption für die Kooperative Ganztagsbildung in München Kooperative Ganztagsbildung gestalten - Innovative Einrichtung für ein neues Modell in der Grundschule
- 14.: Schulversorgung im Prinz-Eugen-Park
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen. 2. Der Bildungsausschuss nimmt von den Ausführungen im Vortrag des Referenten Kenntnis. 3. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01621 von Frau StRin Beatrix Burkhardt, Herrn StR Jens Luther und Herrn StR Fabian Ewald vom 06.07.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Israel-Stipendium 2021/2022 (Hochschulstipendium)
- 2.: Übertragung von Ämtern auf Lebenszeit
- 3.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes
- 4.: Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes unter gleichzeitiger Berufung ins Beamtenverhältnis auf Probe
- 5.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Hortgruppen auf dem ehemaligen Diamaltgelände DIA4, WA4(1) an der Georg-Reismüller-Straße 32 im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Ermächtigung zu Vertragsverhandlungen
- 6.: Umsetzung des Stadtratsbeschlusses „München gegen Armut“ (SV Nr. 14-20 / V 16433) Stärkung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen durch Schachunterricht im Rahmen einer bedarfsorientierten Ressourcensteuerung für belastete staatliche Schulen (Erweiterter Sachaufwand) - Vergabeermächtigung
- 7.: Versetzung einer Lehrkraft