Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2021-07-06 09:30:00)
Datum: | 06.07.2021, 09:30 |
---|---|
Ort: | Altes Rathaus |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: KITA-Jahresstatistik 2020 Onlinebefragung
- 2.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Hortgruppen auf dem ehemaligen Diamaltgelände WA4(1) an der Georg-Reismüller-Straße 32 im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Hauses für Kinder an der Georg-Reismüller-Straße 32 mit 2 Hortgruppen, wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Auswertung des Verpflegungssystems Cook & Chill an städtischen Kindertageseinrichtungs- und Schulstandorten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA, wird beauftragt, die aktuell gültigen Qualitätskriterien im Rahmenvertrag über die Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen für alle in Kindertageseinrichtungen und Schulen eingesetzten Verpflegungssysteme eindeutiger und somit überprüfbarer zu beschreiben. Das Ergebnis der Anpassungsempfehlungen wird dem Stadtrat gesondert vorgelegt. 2. Das Verpflegungssystem Cook & Chill wird bei Neubauten und Generalsanierungen nicht weiter verfolgt. Grundsätzlich soll bei Neubauten an allen Standorten von Schulen und Kindertageseinrichtungen durch das flexible Küchenkonzept das Ziel der Frisch-Mischküche auf Basis der bestehenden Standards ermöglicht werden. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, gemeinsam mit dem Baureferat bei Generalsanierungen und Neubauten die Versorgungsküchen systemoffen bzw. systemneutral zu planen und zu gestalten, so dass grundsätzlich alle in Kapitel 1 des Vortrags genannten Verpflegungssysteme möglich sind, wobei eine Versorgung auf Basis von Warmverpflegung (C&H) nur in Ausnahmefällen wie z. B. Küchensanierungen oder Personalausfällen erfolgt. 4. Bestandseinrichtungen können sukzessive zu Frisch-Mischküchen weiterentwickelt bzw. entsprechend baulich verändert werden, sofern dies möglich und in Abwägung von Investitionskosten zu laufenden Betriebskosten wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist. 5. Der entsprechend Punkt 8 des Beschlusses „Einführung eines optimierten und kontrollierten Versorgungs- und Verpflegungssystems auf der Basis von Cook & Chill [...]“) unter Berücksichtigung der Ergänzung vom 23.11.2011 erstellte Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 2 - und in die vorliegende Beschlussvorlage integrierte Bericht zur Information des Stadtrats über die Umsetzung des seinerzeit neuen Essensversorgungsmodells vor allem unter dem Aspekt der Einhaltung der Qualitätskriterien wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: Israelitische Kultusgemeinde München (IKG) Freiwilliger Zuschuss zu den Ausgaben für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für pädagogische Einrichtungen im Jahr 2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für das Jahr 2021 einen freiwilligen Zuschuss zur Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 622.000 Euro zu den Aufwendungen für die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern für die pädagogischen Einrichtungen auszuzahlen. 2. Der Stadtrat stimmt der einmaligen Umwidmung von vorhandenen Haushaltsmitteln 2021 in Höhe von 128.000 Euro aus dem bewilligten Budget für Fan Meeting Points und Fan Zones zur Fußball-Europameisterschaft 2021 zu. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Jahr 2022 einen freiwilligen Zuschuss zur Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von 750.000 Euro zu den Aufwendungen für die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern für die pädagogischen Einrichtungen auszuzahlen. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalige Reduzierung des Planansatzes der Mittel für die EURO 2020 in Höhe von 128.000 Euro im Nachtragshaushalt 2021 anzumelden. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zusätzlichen Mehrausgaben für die Sicherheitsleistungen in Höhe von 128.000 Euro einmalig im Jahr 2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 6. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 „Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen in nichtstädtischer Trägerschaft“ erhöht sich im Jahr 2022 um 128.000 Euro, davon sind 128.000 Euro zahlungswirksam Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 2 - (Produktauszahlungsbudget). 7. Das zahlungswirksame Produktkostenbudget des Produkts 39421100 Förderung von Sportveranstaltungen, Sportprogrammen, Gesundheitsförderung reduziert sich im Jahr 2021 um 128.000 Euro (Produktauszahlungsbudget). 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Aufstockung der OptiPrax Ausbildungsplätze ab dem Schuljahr 2021/2022 um jeweils 20 Ausbildungsplätze (= 60 Ausbildungsplätze im Vollausbau)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag Nr. 6 wird zugestimmt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 20 AB-Stellen OptiPrax ab 01.09.2021 - 20 AB-Stellen OptiPrax ab 01.09.2022 - 20 AB-Stellen OptiPrax ab 01.09.2023 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 956.800 € in 2023 und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 1.226.000 € ab 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrats zum Eckdatenbeschluss 2022 für den Haushalt 2023 anzumelden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in 2021 in Höhe von bis zu 124.800 € und in Höhe von bis zu 536.600 € in 2022 über das referatseigene Budget zu finanzieren. 3. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich in 2023 einmalig um bis zu 765.440 € und dauerhaft ab 2024 um bis zu 980.800 €, davon sind in 2023 einmalig bis zu 765.440 € und dauerhaft ab 2024 bis zu 980.800 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 4. Das Produktkostenbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen erhöht sich einmalig in 2023 einmalig um bis zu 191.360€ und dauerhaft ab 2024 um bis zu 245.200 €, davon sind in 2023 einmalig bis zu 191.360 € und dauerhaft ab 2024 bis zu 245.200 € zahlungswirksam. (Produktauszahlungsbudget) 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 2 - Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats)
- 6.: Standortsicherung für ein überregionales jugendkulturelles Zentrum auf dem Neubaugebiet Botanikum, Stadtbezirk 10, Moosach Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1740 Bingener Straße (westlich), Thorner Straße (östlich), zwischen Rangierbahnhof München-Nord und Torgauer Straße sowie Triebstraße 1. Zustimmung zur Planung und Genehmigung des Flächenbedarfs 2. Standort- und Flächensicherung 3. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur V München braucht ein zweites überregionales jugendkulturelles Zentrum
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Dem Bedarf für ein überregionales jugendkulturelles Zentrum im Umgriff des Neubaugebiets Botanikum, Stadtbezirk 10, Moosach, wird zugestimmt. 2. Dem Flächenbedarf mit einer Grundstücksfläche von 3.750 m² zur Realisierung eines überregionalen jugendkulturellen Zentrums wird zugestimmt. 3. Dem Betrieb der Räumlichkeiten für ein überregionales jugendkulturelles Zentrum wird zugestimmt. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses Nr. 2165 durch geeignete Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf der im Schemaplan gekennzeichneten Fläche (siehe Anlage 4) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein überregionales jugendkulturelles Zentrum mit Erschließung von der Feldmochinger Straße zu schaffen. 5. Die derzeit im Botanikum bestehenden Atelierflächen sollen so lange wie möglich genutzt werden können. Es soll geprüft werden, inwieweit auf dem Gelände des geplanten jugendkulturellen Zentrums auch Atelierflächen geschaffen werden können. Für die Bestandskünstler*innen der derzeit bestehenden Ateliers soll die Möglichkeit bestehen, sich auf die neu entstehenden Ateliersflächen zu bewerben. 6. Das Kommunalreferat wird gebeten, im Rahmen der vorgesehenen einvernehmlichen Umlegung die Verfügbarkeit der erforderlichen privaten Flächen sicherzustellen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 2 - 7. Das Kommunalreferat wird gebeten, in seiner Rolle als Bauherr gemäß dem Münchner Facility Management in Zusammenarbeit mit dem Baureferat und im Benehmen mit dem Sozialreferat/Stadtjugendamt zu gegebenem Zeitpunkt die Planungen für das überregionale jugendkulturelle Zentrum zu übernehmen. 8. Das (vorläufige) Nutzerbedarfsprogramm für das überregionale jugendkulturelle Zentrum wird durch das Sozialreferat in enger Kooperation mit dem Kommunalreferat erarbeitet und zur Wahrung der Geschlechtergerechtigkeit entlang der drei vom Stadtrat beschlossen Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen, für die Arbeit mit Jungen und jungen Männern und für die Arbeit mit LGBTIQ*-Jugendlichen entwickelt und entsprechend verschriftlicht. Das Sozialreferat wird das abgestimmte Nutzerbedarfsprogramm dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. 9. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, für das überregionale jugendkulturelle Zentrum einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcen hierfür werden zum gegebenen Zeitpunkt zum Eckdatenbeschluss angemeldet. 10. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme des überregionalen jugendkulturellen Zentrums ein Trägerauswahlverfahren zur Trägervergabe durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Das Auswahlkriterium geschlechtsspezifische, geschlechtergerechte, gleichstellungsorientierte Arbeit ist dabei seitens der Bewerbenden differenziert auszuführen. 11. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04040 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN – rosa Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 3 - Liste vom 27.04.2018 bleibt aufgegriffen. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05052 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Kathrin Abele, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Haimo Liebich vom 28.02.2019 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 13. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft die Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Vorschläge zur Förderung von Freier Szene, Pop- und Jugendkultur V München braucht ein zweites überregionales jugendkulturelles Zentrum
- Verwandter Antrag: Neue Jugendkulturelle Zentren für München
- 7.: Sicherung von EU-Zuschüssen für den gemeinnützigen Jugendhilfeträger Kontrapunkt durch langfristige Raumüberlassung im Kreativquartier Sicherung von EU-Zuschüssen für den gemeinnützigen Jugendhilfeträger Kontrapunkt durch langfristige Raumüberlassung im Kreativquartier Empfehlung Nr. 14-20 / E 02449 .................. 09.Stadtbezirk - Neuhausen-Nymphenburg
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02449 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09- Neuhausen-Nymphenburg vom 29.11.2018 ist satzungsgemäß behandelt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Sicherung von EU-Zuschüssen für den gemeinnützigen Jugendhilfeträger Kontrapunkt durch langfristige Raumüberlassung im Kreativquartier
- 8.: Sechster Sitz im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 20.11.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Antrag der ArGe freie Wohlfahrtspflege vom 20.11.2019 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
- 10.: Übergangsregelung zum städtischen Gebührenanpassungszuschuss gemäß § 13 der städtischen Kindertageseinrichtungsgebührensatzung "Fortführung des städtischen Anpassungszuschusses - Münchner Förderformel (MFF)" Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 17.05.2021
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 01255 vom 26.03.2021 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 3. Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München vom 17.05.2021 ist hiermit behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 11.: Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Ausweitung des Angebots im Bundesprogramm Spach-Kitas an städtischen Kindertageseinrichtungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Die sofortige Finanzierung ist, wie unter Kapitel 7 des Vortrags dargestellt, unabweisbar, da die Ausweitung des Bundesprogamms im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sehr kurzfristig gestartet wurde und schnellstmöglich für die bis zu 20 Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft umgesetzt werden soll. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 10 VZÄ Stellen für Fachkräften aus dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bei RBS-KITA an den städtischen Kindertageseinrichtungen befristet vom 01.09.2021 bis 31.12.2022 und deren Besetzung zu veranlassen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Falle einer Zusage seitens des Bundes für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für 6,73 VZÄ-Stellen die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 163.158 EUR im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 und einmalig bis zu 489.473 EUR im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Die Finanzierung von 3,27 VZÄ Stellen erfolgt über das Referatsbudget haushaltsneutral. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für diese Kita-Fachkräfte, die ab September 2021 bis 31.12.2022 befristeten Sachkosten von bis zu 3.334 EUR im Jahr 2021 im Nachtragshaushalt 2021 und 10.000 EUR für das Jahr 2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab September 2021 bis 31.12.2022 befristeten Sachkosten für die Kita-Fachkräfte von bis zu 262.300 EUR im Jahr 2021 im Nachtragshaushalt 2021 und 250.100 EUR für das Jahr 2022 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 2 - 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Falle einer Zusage seitens des Bundes für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für die 20 halben Fachkraftstellen zuzüglich Sachkosten in Höhe von insgesamt bis zu 166.491 EUR im Jahr 2021 im Nachtragshaushalt 2021 und bis zu 499.473 EUR für das Jahr 2022 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2022 als zusätzliche Einzahlungen anzumelden. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die jährlichen Zuschüsse (Digitalisierungszuschuss und Aufhol-Zuschuss) für die bestehenden 33 Kindertageseinrichtungen, die 8 Fachberatungen und die ggf. 20 neuen Kindertageseinrichtungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 als zusätzliche Einzahlungen in Höhe von bis zu 262.300 EUR im Nachtragshaushalt 2021 und bis zu 250.100 EUR im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 anzumelden. 7. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 und um bis zu 716.773 EUR im Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 und bis zu 716.773 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 8. Das Produktkostenbudget bei Produkt 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und um bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 9. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich einmalig um bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022 davon sind einmalig bis zu 34.400 EUR im Jahr 2021 und bis zu 32.800 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam. 10. Das Produkterlösebudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 06. Juli 2021 - 3 - städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich einmalig um bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 und um bis zu 716.773 EUR im Jahr 2022, davon sind einmalig bis zu 394.391 EUR im Jahr 2021 bzw. 716.773 EUR im Jahr 2022 zahlungswirksam. 11. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 12.: Weiterentwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung Pädagogische Rahmenkonzeption für die Kooperative Ganztagsbildung in München Kooperative Ganztagsbildung gestalten - Innovative Einrichtung für ein neues Modell in der Grundschule
- 13.: Aufarbeitung der Missstände bei der Unterbringung von Kindern durch die Landeshauptstadt München von 1945 bis 1999 Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in den Heimen in der Landeshauptstadt München aufarbeiten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss (1. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. 2. Der Stadtrat stimmt der Berufung einer Expert*innenkommission zu. Das Gremium soll geschlechterparitätisch besetzt werden. Die Expert*innenkommission soll aus dem Kreis der Partizipant*innen laut 1.2 besetzt werden; es sollen zwei Partizipant*innen als Vertreter*innen für Betroffene einberufen werden. Das Gremium wird entsprechend ausgeweitet. Die Kommission soll zwei Mal jährlich mit den bereits bestehenden Forschungs- und Aufarbeitungsprozessen (auch außerhalb der Landeshauptstadt München) in den Austausch gehen. 3. Der Stadtrat stimmt der Aufarbeitung entlang des in Punkt 1.1 aufgeführten Fragenkatalogs zu. 4. Im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens soll eine qualifizierte, wissenschaftliche Beratung vergaberechtskonform durch einen Dienstleister erfolgen, um aus den daraus resultierenden Erkenntnissen eine qualitativ hochwertige Ausschreibung für die Durchführung der Aufarbeitung durch ein Institut zu veranlassen. 5. Der Antrag Nr. 20-26 / A 00988 von SPD/Volt und Die Grünen - Rosa Liste vom 01.02.2021 ist hiermit aufgegriffen. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft die Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Nr. 20-26 / V 00988
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Hortgruppen auf dem ehemaligen Diamaltgelände DIA4, WA4(1) an der Georg-Reismüller-Straße 32 im 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing Ermächtigung zu Vertragsverhandlungen
- 2.: Infrastrukturkosten für die Spielstadt Mini-München 2022