Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2019-11-05 09:00:00)
Datum: | 05.11.2019, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Steuerungsbericht des Sozialreferates für das Jahr 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (Bekannt gegeben.)
- 2.: Stärkung des Zuschusswesens im Sozialreferat: Personal- und Finanzbedarfe der Koordinationsstelle Förderung freier Träger, des Bereichs Kinder/Jugend/Familien des Stadtjugendamtes sowie zur Einführung einer Zuschuss-Software
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (1. Der Stadtrat stimmt den Ausführungen zur Stärkung des Zuschusswesens im Sozialreferat zu. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die in 2020 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 212.000 Euro, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 314.600 Euro sowie die von 2020 bis 2022 befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 250.365 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 4,5 Stellen und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die in 2020 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 Euro sowie die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 175.160 Euro für die zusätzlichen 2,5 Stellen bei S-GL-F/KFT entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 beim Kostenstellenbereich SO20013 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 69.264 Euro (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget erhöht sich um 69.264 Euro, davon sind 69.264 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 2 - Das Sozialreferat wird beauftragt, die in 2020 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 4.000 Euro sowie die ab 2020 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 139.000 Euro für die zusätzlichen 2 Stellen bei S-II-KJF entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 beim Kostenstellenbereich SO2022 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 54.960 Euro (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget erhöht sich um 54.960 Euro, davon sind 54.960 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Das Sozialreferat wird beauftragt, die auf drei Jahre ab Stellenbesetzung befristete Einrichtung von 1,5 Stellen und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die in 2020 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.000 Euro sowie die von 2020 bis 2022 befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 106.365 Euro für die 1,5 Stellen (0,5 Stellen für das Amt für Soziale Sicherung zusammen mit dem Bereich Gesellschaftliches Engagement und Geschäftsleitung, 0,5 Stellen für das Stadtjugendamt, 0,5 Stellen für das Amt für Wohnen und Migration) entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 jeweils zu einem Drittel beim Kostenstellenbereich SO201 (Amt für Soziale Sicherung), SO202 (Stadtjugendamt) und SO203 (Amt für Wohnen und Migration) anzumelden. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 3 - Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 42.066 Euro (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget erhöht sich um 42.066 Euro, davon sind 42.066 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 4. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2020 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten (Erstaus- stattung Arbeitsplätze) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von insgesamt 12.000 Euro zusätzlich anzumelden (Finanzpositionen 4000.520.0000.9, 4015.520.0000.2, 4070.520.0000.4 und 4030.520.0000.3). Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab 2020 dauerhaft erforderlichen laufenden Arbeitsplatzkosten in Höhe von 3.600 Euro sowie die von 2020 bis 2022 befristet erforderlichen laufenden Arbeitsplatzkosten in Höhe von jährlich 1.200 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzpositionen 4000.520.0000.9, 4015.520.0000.2, 4070.520.0000.4 und 4030.520.0000.3). Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2020 einmalig erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4000.520.0000.9). Das Sozialreferat wird beauftragt, die von 2020 bis 2022 befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 144.000 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4000.520.0000.9). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 4 - 5. Zusätzlicher Arbeitsplatzbedarf Das Sozialreferat wird beauftragt, die aus seiner Sicht unter Ziffer 3.1.3 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 6. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 7. Das Sozialreferat wird beauftragt, den Stadtrat bezüglich der strategisch-konzeptionellen Aufgaben gemäß Ziffern 1 und 2 des Beschlussvortrags nach Ablauf von 3 Jahren nach Stellenbesetzung erneut zu befassen. Die tatsächlich erreichten Effekte und Ziele sind darzustellen sowie zu begründen, ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. 8. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege Zusätzlicher Förderbedarf im Sozialreferat Sammelbeschluss 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt: 1. Dem in der Anlage 1 unter lfd. Nr. II-1 bis II-93 dargestellten Finanzierungs- bedarf (ausgenommen lfd. Nummern II-65, II-77, II-80, II-81 und II-83) für die jeweils beschriebenen Projekte im Sozialreferat, Stadtjugendamt wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 2.247.256 € dauerhaft zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4070.718.0000.4: 49.500 €, Finanzposition 4591.700.0000.2: 1.422.210 €, Finanzposition 4706.700.0000.4: 775.546 €). 3. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 82.800 € einmalig zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4591.700.0000.2). 4. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 45.000 Euro befristet bis 2022 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4591.700.0000.2). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 2 - Der Sozialausschuss beschließt: 5. Dem in der Anlage 1 unter lfd. Nr. II-65, II-77, II-80, II-81 und II-83 dargestellten Finanzierungsbedarf für die jeweils beschriebenen Projekte im Sozialreferat, Stadtjugendamt wird zugestimmt. 6. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 138.515 € dauerhaft zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4). 7. Dem in der Anlage 1 unter lfd. Nr. I-1 bis I-14 dargestellten Finanzierungs- bedarf für die jeweils beschriebene Projekte im Sozialreferat, Amt für soziale Sicherung wird zugestimmt. 8. Das Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 291.468 Euro dauerhaft zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4705.700.0000.5: 241.480 Euro, Finanzposition 4310.700.0000.2: 49.988 Euro). 9. Das Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 29.100 Euro einmalig zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4705.700.0000.5). 10. Vertagt in die nächste Sitzung der Vollversammlung. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 3 - 11. Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 999.379 Euro dauerhaft zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4707.700.0000.3). 12. Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 182.000 Euro einmalig zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4707.700.0000.3). 13. Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 28.752 Euro befristet bis 2021 und in Höhe von 36.582 Euro befristet bis 2022 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4707.700.0000.3). 14. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe wurden zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 15. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der gemeinsame Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste und DIE LINKE. gilt als eingebracht. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: Stärkung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe durch schnellere Nachbesetzung unbesetzter Stellen in der Bezirkssozialarbeit
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (1. Die Ausführungen der Referentin zur Einarbeitung der Bezirkssozialarbeit werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05143 der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 27.03.2019 bleibt aufgegriffen und wird bis 31.12.2020 im Rahmen einer neuen Beschlussvorlage geschäftsordnungsgemäß behandelt werden. Die Frist zur Bearbeitung dieses Antrags wird bis dahin verlängert. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Stärkung der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenhilfe durch schnellere Nachbesetzung unbesetzter Stellen in der Bezirkssozialarbeit
- 5.: Werbekampagne zur Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern für Einrichtungen des Sozialreferats
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Werbekampagne wie im Vortrag dargestellt durchzuführen. 2. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Kosten der Werbemaßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 50.000 Euro zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4000.601.0000.7). 3. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Änderung der Richtlinien der sozialen Selbsthilfe und Anpassung personeller Kapazitäten S-GE/BE Produkt 40351300 Unternehmensengagement, Spenden und Stiftungsmittel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (1. Der Änderung der Richtlinien der Förderung der Selbsthilfe im sozialen Bereich wird zugestimmt. 2. Die geänderte, aktualisierte Version der Richtlinien der Förderung der Selbsthilfe im sozialen Bereich tritt zum 01.01.2020 in Kraft. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von einer Stelle sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Personalbedarfsermittlung gem. dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang ein Stellenbedarf besteht. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 74.440 Euro entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 beim Kostenstellenbereich anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 29.456 Euro (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget erhöht sich um 73.640 Euro, davon sind 73.640 Euro zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2020 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 in Höhe von 2.000 Euro zusätzlich anzumelden (Finanzposition: 4000.520.0000.9). 5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die beantragten Stellen keinen zusätzlichen Büroraumbedarf auslösen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 2 - 6. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 7.: Bürgerschaftliches Engagement Zusätzlicher Förderbedarf im Sozialreferat Gesellschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement Haushaltsplan 2020
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 05.11.2019 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmaligen, dauerhaften und befristeten erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.329.805 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 2. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.1 dargestellten Finanzierungsbedarf bei der Stiftung Gute Tat für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 62.059 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 3. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.2 dargestellten Finanzierungsbedarf beim VfPI – Verein für psychosoziale Initiativen e.V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 89.280 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 4. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.3 dargestellten Finanzierungsbedarf des Vereins Freundschaft zwischen Ausländern und Deutschen e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.288 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 5. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.4 dargestellten Finanzierungsbedarf beim Münchner Freiwillige - Wir helfen e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 20.245 € im Rahmen des Haushaltsplan- aufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 2 - 6. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.5 dargestellten Finanzierungsbedarf des IBPro e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozial- referat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 175.473 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 7. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.6 dargestellten Finanzierungsbedarf des Caritasverband München und Freising e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 124.937 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 8. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.7 dargestellten Finanzierungsbedarf des Caritasverband München und Freising e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmaligen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 61.000 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden. Die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 66.214 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich angemeldet (Finanzposition 4700.700.0000.0). 9. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.8 dargestellten Finanzierungsbedarf des Caritasverband München und Freising e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 36.825 € im Rahmen des Haushaltsplan- aufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 3 - 10. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.9 dargestellten Finanzierungsbedarf beim FÖSS e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozial- referat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 59.700 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 11. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.10 dargestellten Finanzierungsbedarf beim Verein für Fraueninteressen e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 248.790 € im Rahmen des Haushaltsplan- aufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 12. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.11 dargestellten Finanzierungsbedarf beim Verein für Fraueninteressen e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 71.529 € im Rahmen des Haushaltsplan- aufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 13. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.12 dargestellten Finanzierungsbedarf beim Verein für Fraueninteressen e. V. für das beschriebene Projekt wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 12.465 € im Rahmen des Haushaltsplan- aufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 05. November 2019 - 4 - 14. Dem im Vortrag der Referentin unter 2.13 dargestellten Finanzierungsbedarf beim Budget der sozialen Selbsthilfe wird zugestimmt. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2020 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4700.700.0000.0). 15. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 16. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)