Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft (2018-10-16 09:00:00)
Datum: | 16.10.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Maßnahmen zur Beschleunigung und Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinienverkehrs 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zu verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigungen 3. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2018-2022 4. Bereitstellung außerplanmäßiger Ausgabemittel 2019 bei der Finanzposition Öffentlich besser fahren 7 Mit Busspuren schnell ans Ziel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2018 (1. Dem Projekt „Maßnahmen zur Beschleunigung und Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinienverkehrs“ gem. Ziffer 3 des Vortrags mit Projektkosten für das erste Maßnahmenbündel in Höhe von 3,2 Mio. € (Kostenobergrenze) wird zugestimmt. 2. Es wird dem Baureferat die Projektgenehmigung für das erste Maßnahmenbündel erteilt und das Baureferat damit beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigungen verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die genehmigte Kostenobergrenze nicht überschritten wird. In der Corneliusstraße wird im Rahmen der Abschaltung der Ampeln am Gärtnerplatz und dem Knotenpunkt Cornelius-/Baderstraße geprüft. 3. Bis 2020 sind alle Streckenabschnitte geprüft, und bis zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises soll ein Priorisierungsvorschlag vorliegen. 4. Das RAW wird beauftragt, in Abstimmung mit den zu beteiligenden Referaten und der SWM/MVG jährlich verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung und Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinienverkehrs zu erarbeiten und diese der IAG Busbeschleunigung vorzustellen. 5. Das RAW wird beauftragt, auf Grundlage der Empfehlungen der IAG jährlich eine Beschlussvorlage dem Stadtrat vorzulegen, in welcher Art, Umfang des Maßnahmenbündels die zeitliche Abfolge und die Finanzierung aufgezeigt werden. Zudem wird in der Beschlussvorlage die Projektgenehmigung für das Baureferat erteilt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gem. mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kreisverwaltungs- und dem Bauausschuss vom 16. Oktober 2018 - 2 - 6. Das MIP 2018-2022 ist wie folgt zu ändern (Haushalt BauR): MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: „Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinienverkehrs“ IL, Maßnahmennr. 6300.1805, Rangfolge-Nr. Gruppi erung Gesam t-koste n Finanz. bis 2017 Programmzeitraum 2018 bis 2022 Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2018- 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz. 2024 ff (950) 2.780 0 2.780 0 1.000 1.780 0 0 0 0 Summ e 2.780 0 2.780 0 1.000 1.780 0 0 0 0 Z (36x) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 St.A. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nachric htlich Risikor eserve 420 420 Die Risikoreserve in Höhe von 420.000 € wird der Risikoausgleichspauschale (Maßnahme Nr. 6000.7500) zugeführt. 7. Den Ausführungen zur Eilbedürftigkeit und Unabweisbarkeit im Vortrag wird zugestimmt. Das Baureferat wird beauftragt, für die Finanzposition 6300.950.1805.1 „Verbesserung der Zuverlässigkeit des Buslinien- verkehrs“die erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplanaufstel lungsverfahren 2019 ff. anzumelden. 8. Das Baureferat wird gebeten, den zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf zu konkretisieren, mit dem Personal- und Organisationsreferat abzustimmen und 2019 zum Eckdatenbeschluss 2020 anzumelden. 9. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die unbefristete Einrichtung von 2 Stellen (VZÄ) ab dem Jahr 2019 und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Stellenbesetzungsverfahren ist bereits frühzeitig vor dem 01.01.2019 anzustoßen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gem. mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kreisverwaltungs- und dem Bauausschuss vom 16. Oktober 2018 - 3 - 10. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel ab 2019 i.H.v. 153.680 € im Rahmen der Haushaltsplanauf stellung 2019 und für die Folgejahre in den jeweiligen Haushaltsplanauf- stellungsverfahren bei den Ansätzen der Personalauszahlungen anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produkts Straßenverkehr (Produktziffer P35122300) erhöht sich um 153.680 € pro Jahr, davon ist der gesamte Betrag zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen i.H.v. ca. 40% des jeweiligen JMB. 11. Die Anträge Nr. 14-20 / A 03440 von Herrn StR Reissl, Herrn StR Dr. Mittermaier, Frau StRin Rieke, Herrn StR Röver und Frau StRin Burger vom 04.10.2017; Nr. 14-20 / A 03441 von Herrn StR Reissl, Herrn StR Dr. Mittermaier, Frau StRin Rieke, Herrn StR Röver, Frau StRin Burger vom 04.10.2017; Nr. 14-20 / A 03822 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 09.02.2018 und Nr. 14-20 / A03823 der FDP – HUT Stadtratsfraktion vom 09.02.2018 bleiben aufgegriffen. 12. Die BA-Anträge Nr. 14-20 / B 03961 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes - Bogenhausen vom 11.07.2017; Nr. 14-20 / B 03962 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes – Bogenhausen vom 11.07.2017; Nr. 14-20 / B 04710 des Bezirksausschusses des 07. Stadtbezirkes – Sendling-Westpark vom 27.03.2018; Nr. 14-20 / B 04778 des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 18.04.2018; Nr. 14-20 / B 04920 des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes – Neuhausen-Nymphenburg vom 15.05.2018 und Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gem. mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kreisverwaltungs- und dem Bauausschuss vom 16. Oktober 2018 - 4 - Nr. 14-20 / B 04930 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching vom 15.05.2018 sind satzungsgemäß behandelt. 13. Die Empfehlungen Nr. 14-20 / E 01217 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 27.10.2016; Nr. 14-20 / E 01768 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 – Sendling am 26.10.2017 und Nr. 14-20 / E 02024 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 12 – Schwabing-Freimann am 12.06.2018 sind gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. 14. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle bezüglich des Punktes 9 des Antrags der Referentinnen und der Referenten. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
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