Verwaltungs- und Personalausschuss (2019-10-16 14:00:00)
Datum: | 16.10.2019, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Beschlussvollzugskontrolle des Direktoriums Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2019 (01.01. - 30.06.2019)
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Controlling Eckdatenbeschluss 2020 Aktueller Umsetzungsstand - Bekanntgabe -
- II.2.: Beschlussvollzugskontrolle; Bericht des Personal- und Organisationsreferates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2019 - Bekanntgabe -
- II.3.: Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im Fachbereich POR
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 26.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 ff. für die Weiterentwicklung des BGM im Fachreferat POR bei der Stadtkämmerei anzumelden. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- II.4.: Koordinierungsstelle Mitarbeiter Wohnen München; Evaluation des Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Wohnungsvermittlung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Neufassung der Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte (R-WV) wird zugestimmt. 3. Einer regelmäßigen Evaluation des Gesamtkonzeptes im Abstand von drei Jahren wird zugestimmt. 4. Der Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktionen der CSU und der SPD zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06183 vom 06.07.2016 ist hiermit behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- II.5.: Leistungsbezogene Verkürzung der Wartezeiten zur Beförderung in das erste Beförderungsamt bei Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes und des feuerwehrtechnischen Dienstes
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Die Wartezeit bis zur Beförderung in das erste Beförderungsamt wird für Beamtinnen und Beamte leistungsbezogen nach den Kriterien „fachtheoretische Leistungen“ (Abschlussnote/Platzziffer) und „berufspraktische Leistungen“ (Gesamturteil in der Probezeiteinschätzung/-beurteilung) festgelegt und • entfällt bei fachtheoretischen Leistungen mit den Noten „sehr gut“/“gut“/“vollbefriedigend“ oder mit der Note „befriedigend“ im ersten Fünftel der Platzziffern (erste Leistungsgruppe) und berufspraktischen Leistungen mit dem mindestens 3. Gesamturteil sowie bei fachtheoretischen Leistungen in der ersten Hälfte der Platzziffern (zweite Leistungsgruppe) und berufspraktischen Leistungen mit dem 1. oder 2. Gesamturteil, • beträgt drei Monate in der 2. bzw. sechs Monate in der 3./4. Qualifikationsebene ab dem allgemeinen Dienstzeitbeginn bei fachtheoretischen Leistungen in der ersten Hälfte der Platzziffern (zweite Leistungsgruppe) und berufspraktischen Leistungen mit dem 3. Gesamturteil, • beträgt unverändert sechs Monate in der 2. bzw. ein Jahr in der 3. und 4. Qualifikationsebene ab dem allgemeinen Dienstzeitbeginn bei fachtheoretischen Leistungen in der zweiten Hälfte der Platzziffern (dritte Leistungsgruppe). Dienstkräfte, die die Qualifikation im Wege einer Wiederholungsprüfung erlangt haben, werden automatisch der dritten Leistungsgruppe zugeordnet. 2. Die Regelungen unter Ziffer 1 finden auf Beamtinnen und Beamte des Öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16. Oktober 2019 - 2 - Lehrdienstes (ohne Schulverwaltungsdienst) und des feuerwehrtechnischen Dienstes keine Anwendung. 3. Dienstkräfte, die nach Abschluss eines Vorbereitungsdienstes außerhalb des Geltungsbereichs des Leistungslaufbahngesetzes des Freistaates Bayern bei der Landeshauptstadt München in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden, werden nach den innerhalb dieses Vorbereitungsdienstes erzielten Platzziffern den unter Ziffer 1 genannten Gruppen zugeordnet. Soweit eine Ermittlung der Platzziffer nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung entsprechend Ziffer 7. 4. Die Wartezeit für Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsqualifizierung beträgt ab Übertragung des Amtes der Besoldungsgruppe A 9 bei Vorliegen einer Beurteilung mit mindestens dem 3. Gesamturteil bei fachtheoretischen Leistungen mit der Note „sehr gut“/“gut“ oder mit der Note „befriedigend“ im ersten Fünftel der Platzziffern ein Jahr, bei fachtheoretischen Leistungen in der ersten Hälfte der Platzziffern zwei Jahre sowie bei fachtheoretischen Leistungen in der zweiten Hälfte der Platzziffern drei Jahre. 5. Für Beamtinnen und Beamte, die die Laufbahnqualifikation über den sonstigen Qualifikationserwerb gemäß Art. 39 LlbG (Studienabschluss und hauptberufliche Tätigkeit) erworben haben, entfällt die Beförderungswartezeit. 6. Eine Beförderung in das erste Beförderungsamt ist frühestens sechs Monate nach Übernahme in das besoldungsrechtliche Eingangsamt möglich. 7. Soweit Platzziffern von den zuständigen Stellen nicht ausgewiesen werden oder Dienstkräfte ihre persönliche Einreihung nicht vorlegen können, erfolgt die Zuordnung zu den Gruppen unter Ziffer 1 nach dem arithmetischen Mittel der Abschlussnoten der betreffenden Ausbildung: Eine Note in Höhe des oder Öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16. Oktober 2019 - 3 - über diesem Durchschnitt führt zu einer Einreihung in der ersten, eine Note unter dem Durchschnitt zu einer Einreihung in der zweiten Hälfte der Platzziffern. 8. Soweit auch eine Einreihung nach Ziffer 7 nicht möglich ist, beträgt die Wartezeit sechs Monate in der 2. bzw. ein Jahr in der 3. und 4. Qualifikationsebene ab dem allgemeinen Dienstzeitbeginn. 9. Die Beschlussvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- II.6.: Rückschaus und Ausblick zur nachhaltigen Erhöhung von biologisch, regional und artgerecht erzeugten sowie Fair gehandelten Produkten in den drei städtischen Kantinen Antrag der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 07.04.2011 (Nr. 08-14/A 02358): „Bio und Billig - kein Widerspruch oder wie kann der Anteil ökologischer, regionaler und fair gehandelter Produkte in städtischen Kantinen zu sozialen Preisen gesteigert werden“
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 16.10.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Landeshauptstadt München setzt in den städtischen Kantinen im Kreisverwaltungsreferat bzw. im Rathaus ab dem 01.01.2020 verbindlich folgende Mindestanteile bestimmter Lebensmittelqualitäten in den Pachtverträgen fest (gemessen am Gesamtwarenwert): • Anteil ökologisch erzeugter Lebensmittel: 20% • Fleisch zu mindestens 30% aus bio-regionaler und damit artgerechter Haltung (gemäß der Beschaffungsleitlinie der Landeshauptstadt München) • Seefisch ausschließlich in MSC-Qualität • Kaffee und Tee sind ausschließlich aus fairem Handel. Fair gehandelte Schokolade wird zusätzlich zum konventionellen Schokoladensortiment angeboten. Für die städtische Kantine im Baureferat gelten die o.g. Mindestanteile ab Beginn des neuen Pachtverhältnisses. Die neu festgesetzten Mindestanteile sind erst nach einer zwölfmonatigen Übergangszeit verbindlich zu führen. Damit wird den Stadtratsbeschlüssen „Lebensmittelskandale vorbeugen“ (Sitzungsvorlage-Nr.: 08-14/08524 vom 02.05.2013) und „Artgerechte Tierhaltung“ (Sitzungsvorlage-Nr.: 14-20/V 06691 vom 19.10.2016) vollumfänglich Rechnung getragen. 3. Eine vom Personal- und Organisationsreferat beauftrage Öko-Kontrollstelle führt ab der kommenden Zertifizierung jährlich eine quantitative Erhebung der tatsächlich eingesetzten Anteile der vorgenannten Lebensmittelqualitäten anhand von Lieferscheinen und Warenrechnungen durch. Die Ergebnisse Öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 16. Oktober 2019 - 2 - werden die Basis für pächterspezifische Maßnahmen zur Unterstützung bei der Umsetzung der Mindestanteile sein. 4. Zum 01.01.2020 folgt eine außerordentliche Anpassung der Essenspreise bei den beiden preisgebundenen Gerichten. Die verbindlich festgelegten Preisobergrenzen betragen für das erste Tagesgericht maximal 3,90€ (statt wie bisher 3,55€) und für das zweite Tagesgericht maximal 4,80€ (statt wie bisher 4,40€). Die Pächter können bei den weiteren, frei kalkulierbaren Gerichten weiterhin selbst entscheiden, wie hoch deren Verkaufspreise zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanteile sind. 5. Das Personal- und Organisationsreferat wird unter Einbindung des Referats für Gesundheit und Umwelt beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu den Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen für eine maximale Erhöhung von Fleisch aus artgerechter Tierhaltung (Ziel 100%) sowie zum Einsatz von Produkten aus Direktvermarktung (100 km Umkreis) in den städitschen Kantinen in Auftrag zu geben. In diesem Zusammenhang sollen auch die Möglichkeiten einer erweiterten Bezuschussung der Kantinenpächter untersucht und geprüft werden, wie das vegetarische und vegane Angebot in den städtischen Kantinen gesteigert werden kann. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden dem Stadtrat im Herbst 2020 vorgelegt. 6. Der Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion Die Grünen - rosa liste vom 17.07.2019 zur weiteren Erhöhung der Lebensmittelqualität bleibt damit aufgegriffen. 7. Ziffer 5 und 6 dieses Beschlusses unterliegen der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- Verwandter Antrag: Bio und Billig — kein Widerspruch oder wie kann der Anteil ökologischer, regionaler und fair gehandelter Produkte in städtischen Kantinen zu sozialen Preisen gesteigert werden.
- II.7.: Bezahlung bei Teilzeitberufsausbildung und Teilzeitstudium
Nicht-Öffentlicher Teil
- I.: Direktorium
- I.1.: Beschlussvollzugskontrolle des Direktoriums Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2019 (01.01. - 30.06.2019)
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Beschlussvollzugskontrolle; Bericht des Personal- und Organisationsreferates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2019 - Bekanntgabe -
- II.2.: Beförderung; Referat für Gesundheit und Umwelt
- II.3.: Ruhestandsversetzung nach Altersteilzeit Kreisverwaltungsreferat
- II.4.: Personal- und Organisationsreferat Betriebsärztlicher Dienst - Einstellung -
- II.5.: Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Personal- und Organisationsreferat
- II.6.: Referat für Gesundheit und Umwelt - Einstellung -
- II.7.: Referat für Gesundheit und Umwelt - Einstellung -