IT-Ausschuss ab 01.01.2018 (2019-09-25 14:00:00)
Datum: | 25.09.2019, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | IT-Ausschuss ab 01.01.2018 |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- IT-Ausschuss
- 1.: Beschaffung einer Softwarelösung zur Auftragsbearbeitung für das Amt für Ausbildungsförderung (AFASOFT)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.09.2019 (1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Der Stadtrat stimmt der Umsetzung des IKT-Vorhabens RBS_ITV_0056 zu. 3. Das RIT wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 316.501 € für das Jahr 2021 und die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 422.001 € ab dem Jahr 2022 i. R. d. jährlichen Haushaltsplanaufstellung (Produkt Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen P.-Nr. P42111540) bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 2.: Stadtweites Workforce Management System (WFM)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.09.2019 (vertagt in die Vollversammlung Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Vollversammlung Vergleichszahlen zu den Kosten für eine ähnliche Arbeitszeiterfassung in anderen Kommunen oder Großkonzernen der freien Wirtschaft vorzulegen.)
- IT-Ausschuss als Werkausschuss für it@M
- 1.: it@M Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 25.09.2019 (1. Der Nachtrag zum Wirtschaftsplan für it@M für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im 1.1. Erfolgsplan in den Erträgen mit 247.408.401 EUR und in den Aufwendungen mit 247.797.998 EUR (= Differenz: Jahresfehlbetrag) 389.597 EUR und im 1.2. Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 74.480.773 EUR festgesetzt (Art. 73 Abs. 2 GO). 2. Die Kreditermächtigung wird unter Berücksichtigung der geplanten Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Vermögensplan und der aus dem Vorjahr übertragenen Kreditermächtigung auf 38.393.186 EUR festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2019 wird auf 41.200.000 EUR festgesetzt (Art. 73 Abs. 2 GO). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrats.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- IT-Ausschuss
- 1.: Stadtweites Workforce Management System (WFM)
- 2.: Beschaffung einer Softwarelösung zur Antragsbearbeitung für das Amt für Ausbildungsförderung (AFASOFT)
- Personal- und Organisationsreferat
- 3.: Höhergruppierung in der Informationstechnologie it@M