Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2019-07-02 09:00:00)
Datum: | 02.07.2019, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder am Oskar-Maria-Graf-Ring 1 im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen.)
- 2.: Fortführung und Ausbau des Verpflegungs- und Bewirtschaftungsmodells „Schule/Kita isst gut“/Stufenplan Stufe V
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft die Vollversammlung des Stadtrats.)
- 3.: Standardmobiliar für Kindertageseinrichtungen und Schulen Neuvergabe Rahmenvertrag, Vergabeermächtigung Vertragszeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft die Vollversammlung des Stadtrats.)
- 4.: KITA-Jahresstatistik 2018 Onlinebefragung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (Bekannt gegeben)
- 5.: Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung KinderReich gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (1. Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung „KinderReich gGmbH“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Teileigentumserwerb durch die Landeshauptstadt München bzw. Anmietung von Räumen durch einen freien Träger für eine offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2100 Siedlungsgebiet rund um die Haldenseestraße 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach 1. Zustimmung zur Planung 2. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms 3. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung 4. Standortsicherung 5. Ermächtigung des Kommunalreferats zu Verhandlungen für den Teileigentumserwerb bzw. zur Anmietung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (1. Der Planung von Räumen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 2100 (Siedlungsgebiet rund um die Haldenseestraße) für eine offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren wird zugestimmt. 2. Das Nutzerbedarfsprogramm für die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren wird genehmigt. 3. Der Betrieb der Räumlichkeiten für eine offene Einrichtung für Kinder- und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren wird genehmigt. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, in Abstimmung mit dem Nutzerreferat und dem Kommunalreferat den Standort der Räumlichkeiten für eine offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren mit einer Nutzfläche von ca. 260 m² einschließlich einer dazugehörigen mindestens 300 m² großen, eingefriedeten Freifläche, wenn möglich als Gemeinbedarfseinrichtung, im Bebauungsplan Nr. 2100 zu sichern. 5. Das Kommunalreferat wird gebeten, wenn möglich die Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung im städtebaulichen Vertrag zu sichern und daran anschließend im Benehmen mit dem Sozialreferat/Stadtjugendamt Verhandlungen für den Teileigentumserwerb der Landeshauptstadt München oder für eine Anmietung durch einen freien Träger mit der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH zu führen. Sollte keine Gemeinbedarfsfestsetzung möglich sein, ist der Stadtrat nach Abschluss der Verhandlungen über den Teileigentumserwerb bzw. die Anmietung entsprechend den städtischen Regularien gegebenenfalls erneut mit der Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 02. Juli 2019 - 2 - Angelegenheit zu befassen. In diesem Beschlussentwurf werden Angaben über die Kosten für den Erwerb bzw. über die zu erwartende Miethöhe enthalten sein. Im Falle der Anmietung wird das Kommunalreferat gebeten, die Verhandlungen zur Anmietung vorberatend mit der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH zu führen. Der Mietvertrag soll zwischen der GWG und dem Träger der Einrichtung geschlossen werden. 6. Das Kommunalreferat wird gebeten, in seiner Rolle als Bauherr gemäß dem Münchner Facility Management im Benehmen mit dem Sozialreferat/Stadtjugendamt die Verhandlungen zur Planung der zukünftigen Räume für die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren mit dem Bauträger zu führen. 7. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, für die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Siedlungsgebiet rund um die Haldenseestraße ein Finanzkonzept (vgl. Vortrag der Referentin Punkt 3.) zu erarbeiten und dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. Die notwendigen zusätzlichen Ressourcenbedarfe hierfür wurden bereits zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. 8. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme der offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren ein Trägerauswahlverfahren zur Trägervergabe durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Rahmenkonzeption Kinder- und Jugendbeteiligung Antrag des KJR und Münchner Trichters vom 23.03.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 02.07.2019 (1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Referate zu beauftragen, soweit nicht vorhanden je eine mandatierte Vertretung zur Erstellung der Handlungskonzepte (UAG Partizipation) zu entsenden. 2. Die damit geschaffene UAG Partizipation wird durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss mit der Erstellung einer Rahmenkonzeption der Kinder- und Jugendpartizipation beauftragt. 3. Die Rahmenkonzeption beinhaltet Handlungskonzepte zur Kinder- und Jugendpartizipation in der Stadtgesellschaft und zur Etablierung von verbindlichen Strukturen zum Thema Partizipation in der Verwaltung. 4. Die Rahmenkonzeption mit den integrierten Handlungskonzepten wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt. Dabei wird auch eine Aussage darüber getroffen, welcher zusätzliche Personalbedarf für diese Strukturen ggf. in der Verwaltung erforderlich ist, um das in den Referaten notwendige Personal im Eckdatenverfahren anzumelden. 5. Der Antrag Rahmenkonzeption Kinder- und Jugendbeteiligung des KJR und Münchner Trichters vom 23.03.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- Tagesordnung
- 1.: Standardmobiliar für Kindertageseinrichtungen und Schulen Neuvergabe Rahmenvertrag, Vergabeermächtigung Vertragszeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2023