Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2019-05-29 09:30:00)
Datum: | 29.05.2019, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Stadtbezirksprofile zur Infrastrukturversorgung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Von den Ausführungen zu den ersten drei Stadtbezirksprofilen sowie dem gesamtstädtischen Profil zur Infrastrukturversorgung in München im Sachvortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Verfahren für die Erstellung der Stadtbezirksprofile zur Infrastrukturversorgung so weiter zu entwickeln, dass es der dynamischen Bevölkerungsentwicklung und Bautätigkeit in München Rechnung trägt und dabei auch die Änderungswünsche der Bezirksausschüsse 12 und 22 berücksichtigt. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei der Umsetzung und regelmäßigen Aktualisierung der Stadtbezirksprofile die stadtweiten Anwendungen GeoInfoWeb (intern) und GeoPortal München (öffentlich) zu nutzen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Kooperationen mit anderen Referaten Daten bereits bestehender Webdienste genutzt und damit die Daten automatisch aktualisiert werden können. Darauf aufbauend soll ein Monitoringsystem entwickelt werden. 5. Eine ausführliche Darstellung sowie die Bewertung der Infrastrukturversorgung in den Stadtbezirken erfolgt in einem nachfolgendem Bericht, der, nachdem er dem Stadtrat vorgelegt und von diesem beschlossen wurde, online über die Internetseite des Referates für Stadtplanung und Bauordnung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 Beschlussseite zu TOP 1 - 2 - Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 2.: Regionale Kooperation stärken (III) - A. Evaluierung B. Antrag Nr. 14 - 20 / A 00037 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Christian Amlong vom 05.06.2014
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die begonnenen regionalen Kooperationsprojekte weiterzuführen sowie nach den Maßgaben dieses Beschlusses neue interkommunale Kooperationsprojekte zu vereinbaren und durchzuführen 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, sich an künftigen regionalen Kooperationsprojekten aus den Mitteln der Regionspauschale zu beteiligen und entsprechende Kooperations- und Finanzierungsvereinbarungen einzugehen sowie Ausschreibungen und Vergabeverfahren hierzu durchzuführen, sofern ein kurz-, mittel- oder langfristiger Nutzen für die regionale Siedlungs-, Freiraum und/oder Verkehrsentwicklung daraus zu erwarten ist. 3. Dem Stadtrat ist über diese Kooperationsprojekte, ihre Ergebnisse und die Mittelverwendung aus der Regionspauschale regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, zu berichten. 4. Der Stadtrat beschließt die Mitgliedschaft der Landeshauptstadt München im Verein „Regionalmanagement München Südwest e.V.“ in der zweiten Förderphase (2019-2021) und auch darüber hinaus, mindestens solange dieser über Zuwendungen Dritter gefördert wird, fortzuführen. 5. Dem Stadtrat ist mit Ziffer 2.4 dieses Beschlusses auftragsgemäß (Beschlussantrag Nr. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 11.11.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V04385) über die Entwicklung von Aufgaben- und Beitragsentwicklung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum – PV berichtet. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00037 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 2 - Heide Rieke, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Frau StRin Beatrix Zurek, Herrn StR Christian Amlong vom 05.06.2014 ist mit Vortrag unter Ziffer 6 dieser Vorlage geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 3.: Novellierung der Bayerischen Bauordnung – Chancen für modernes urbanes Wohnen aufzeigen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Von der Darstellung der Chancen für modernes urbanes Wohnen durch die Novellierung der BayBO zum 01.09.2018 im Hinblick auf die erleichterte Nachverdichtung und neue Spielräume bei der Verwendung von Stellplatzablösemittel wird Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / 04605 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heide Rieke, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Ulrike Boesser, Herrn StR Horst Lischka, Frau StRin Renate Kürzdörfer, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Hans Dieter Kaplan und Herrn StR Jens Röver vom 26.10.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Novellierung der Bayerischen Bauordnung – Chancen für modernes urbanes Wohnen aufzeigen!
- 4.: Verkehrsgutachten für Berg am Laim Entschärfung der Verkehrsprobleme im Berg am Laimer Stadtteilzentrum
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Die Ausführungen zu laufenden und geplanten Untersuchungen in Berg am Laim und darüber hinaus werden zur Kenntnis genommen. Der Mehrwert einer allgemeinen Studie zusätzlich zu den laufenden und geplanten Untersuchungen wird nicht gesehen. Die Forderung nach einer Untersuchung der Auswirkungen einer zusätzlichen oder erweiterten Nord-Süd-Verbindung über die Bahnanlagen wird aufgegriffen. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03622 von Herrn StR Sebastian Schall, Herrn StR Marian Offman, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 28.11.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02114 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 Berg am Laim am 12.07.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Entschärfung der Verkehrsprobleme im Berg am Laimer Stadtteilzentrum
- Verwandter Antrag: Erstellung eines Verkehrsgutachtens für Berg am Laim
- 5.: Dringend erforderlich: eine langfristige Strategie für Münchens Wachstum
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Die Ausführungen zu den bestehenden bzw. derzeit bearbeiteten gesamtstädtischen Planungskonzepten zur Bewältigung des Wachstums (Langfristige Siedlungsentwicklung (LaSie), Konzeption „Freiraum M 2030“, Mobilitätsplan für München (MobiMUC), Modellstadt 2030, Handlungsraumansatz auf teilräumlicher Ebene) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Ausführungen zu den bereits durch den Stadtrat beschlossenen Aufträgen zur Fortschreibung der PERSEPKTIVE MÜNCHEN und zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Planes als räumlich-gestalterisches Leitbild sowie zu der in diesen Prozessen vorgesehenen Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bleibt beauftragt, die beschriebenen Planungskonzepte und das räumlich-gestalterische Leitbild bis Ende 2. Quartal 2021 zu einem neuen Stadtentwicklungsplan zusammenzuführen und in den Prozess der Fortschreibung der Stadtentwicklungskonzeption PERSPEKTIVE MÜNCHEN zu integrieren. 4. Der Antrag Nr. 14-20/A 03326 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 11.08.2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Dringend erforderlich: eine langfristige Strategie für Münchens Wachstum
- 6.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 Siedlungsschwerpunk Freiham A) Bericht über das Ergebnis des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs Stadtteilzentrum Freiham Nord B) Weiteres Vorgehen Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
- 7.: EU-Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „Horizon 2020“: HEalthy And Recreative citities for Tomorrow (HEART)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, sich gemeinsam mit den beteiligten Referaten und Projektpartnern weiterhin gemäß Vortrag um eine Förderung durch das Förderprogramm HORIZON 2020 zu bemühen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Einrichtung der zur Aufgabenerfüllung im Zeitraum 2020 bis 2023 benötigten Stellen sowie die 2020 bis 2022 erforderlichen Sachmittel für den „Eckdatenbeschluss 2020“ anzumelden. 4. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird gebeten, die Einrichtung der zur Aufgabenerfüllung im Zeitraum 2020 bis 2023 benötigten Stelle über die zugesicherten Projekthüllen zu gewährleisten. 5. Das Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik wird gebeten, die Einrichtung der zur Aufgabenerfüllung im Zeitraum 2020 bis 2023 benötigten halben Stelle im Eckdatenblatt Smart City, „Eckdatenbeschluss 2020“ anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 8.: Umgestaltung der Ludlstraße im Bereich der GEWOFAG-Wohnsiedlung
- 9.: Realisierung eines Schul-Neubaus auf dem Gelände MK2 Theresienhöhe Süd Empfehlung Nr. 14-20 / E 02060 der Bürger- versammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe am 19.06.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Die Ausführungen zum Sachstand eines möglichen Schulbaus am Standort Ganghoferstraße (MK 2 des Bebauungsplans Nr. 1819b) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02060 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe zur Errichtung einer Mittelschule auf der Fläche des MK 2 (ehemaliges Messegelände) für die Verlagerung der Mittelschule an der Ridlerstraße mit freiwerdenden Räumen für die Carl-von-Linde-Realschule wird entsprochen. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02060 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 – Schwanthalerhöhe vom 19.06.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Realisierung eines Schul-Neubaus auf dem Gelände MK2
- 10.: Städtebauliche Erhaltungssatzung für die Wohnanlage Giesing des Bauvereins München-Haidhausen Empfehlung Nr. 14-20 / E 02078 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 28.06.2018
- 11.: Internationale Bauausstellung (IBA) in der Metropolregion München „Räume der Mobilität - IBA unterwegs“ A. Bekanntgabe der Machbarkeitsstudie B. Vorschlag für das weitere Vorgehen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Anlage) zur Kenntnis. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, vorbehaltlich der hierzu erforderlichen Personalzuschaltung die begonnene Initiative zur Vorbereitung einer Internationalen Bauausstellung (IBA) in der Metropolregion München weiter voranzutreiben. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Aufträge, Gutachten und Leistungen nach den Maßgaben dieses Beschlusses zu erarbeiten und soweit notwendig an externe Auftragnehmerinnen oder Auftragnehmer zu vergeben. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um: - die Erarbeitung einer Empfehlung zur Vorbereitung und konkreten Einsetzung einer IBA Organisation (beispielsweise einer GmbH), in der als Gesellschafter bzw. Träger einer IBA unterschiedliche Beteiligte und finanzielle Träger wie Kommunen, der Freistaat Bayern sowie weitere Beteiligte eingebunden werden können, - die Durchführung eines Beteiligungsprozesses mit Einzelformaten wie Workshops und Veranstaltungen zur Information und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit externen Beteiligten (Freistaat Bayern, Bundesrepublik Deutschland, Verbände, Öffentlichkeit etc.), an dessen Ende eine Verabschiedung konkreter Absichtserklärungen aller Beteiligten steht sowie - die Einbeziehung der Öffentlichkeit in diesen Vorbereitungsprozess einer IBA. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zur engen Abstimmung des weiteren IBA-Prozesses unter den Akteurinnen und Akteuren Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 2 - der Metropolregion München, im Verein Europäische Metropolregion München e.V. - EMM eine Arbeitsgruppe „Internationale Bauausstellung“ anzuregen, diesen Vorschlag erforderlichenfalls über den Lenkungskreis in die EMM einzubringen, die Arbeitsgruppe zu etablieren und inhaltlich zu leiten. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird mit der Federführung der stadtinternen Bearbeitung und Abstimmung über den weiteren IBA-Prozess beauftragt. Entscheidungen, die für die Landeshauptstadt München grundsätzliche Bedeutung haben oder wesentliche Verpflichtungen erwarten lassen, werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, zur bedarfsgerechten Finanzierung und zur administrativen Sicherstellung der zeitgerechten Umsetzung von Leuchtturmprojekten der regionalen Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung insbesondere den Freistaat Bayern und seine zuständigen Ministerien als Unterstützer, Träger und gegebenenfalls Mit-Gesellschafter einer Internationalen Bauausstellung in der Metropolregion München zu gewinnen. 7. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bereits vor Gründung einer IBA-Organisationsform auf Bundesebene für die Initiative einer IBA in der Metropolregion München zu werben, diese Initiative insbesondere in entsprechenden Netzwerken wie den IBA-Laboren „IBA meets IBA“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu vertreten und die Unterstützung des IBA Expertenrats des BMI einzuholen. 8. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die konkreten Vorschläge zur Durchführung einer IBA hinsichtlich Finanzierung, einzurichtender Organisationsform sowie Personal- und Mittelausstattung der beteiligten Dienststellen und ggf. weiterer Referate dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 3 - Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 12.: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Besetzung des Aufsichtsrates
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München stimmt der Erhöhung auf 15 Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH gemäß Punkt 2 und dem Wahlvorschlag für die Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Landeshauptstadt München als Gesellschafterin unter Punkt 4 zu. Herr Oberbürgermeister Reiter, als Vertreter der Landeshauptstadt München, wird ermächtigt, die unter Punkt 4 genannten Personen in der Mitte 2019 geplanten Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH endet mit der Beendigung der Gesellschafterversammlung, die unmittelbar nach der Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 und Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München über die Wahlvorschläge einberufen wird. 2. Sofern der obligatorische Aufsichtsrat noch vor dem Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München 2020 gebildet werden kann, stimmt der Stadtrat bereits jetzt dem Wahlvorschlag mit den unter Punkt 4 benannten Personen als Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Gesellschafterin für die Besetzung des obligatorischen Aufsichtsrates zu. Herr Oberbürgermeister Reiter, als Vertreter der Landeshauptstadt München, wird ermächtigt, die unter Punkt 4 genannten Personen in der dafür notwendigen Gesellschafterversammlung zu wählen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH endet mit der Beendigung der Gesellschafterversammlung, die unmittelbar nach der Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 und Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München über die Wahlvorschläge einberufen wird. 3. Ab der Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 hat der obligatorische Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 2 - Aufsichtsrat der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH 12 Mitglieder, bestehend aus drei berufsmäßigen sowie fünf ehrenamtlichen Stadträten und vier Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter, wie unter Punkt 2 dargestellt. Ab dieser Amtsperiode des Stadtrates im Jahr 2020 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die unmittelbar nach Ablauf der Wahlperiode und Beschluss des neukonstituierten Stadtrates der Landeshauptstadt München über die Wahlvorschläge einberufen wird, spätestens jedoch mit Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr, das nach der Konstituierung des Aufsichtsrats beginnt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 4. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München erklärt sich damit einverstanden, dass die Festlegung des Frauenanteils im Aufsichtsrat sowie unter den Geschäftsführern als auch die Festsetzung von Fristen zum Erreichen der Zielvorgaben in der Mitte 2019 geplanten Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat der GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH übertragen wird. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 13.: Einschränken des Schleichverkehrs in Richtung Innenstadt Empfehlung Nr. 14-20 / E 02057 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 - Schwanthalerhöhe am 19.06.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Von der Sachbehandlung, wonach sich die Maßnahmen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Kazmairstraße bewährt haben, wird Kenntnis genommen. 2. Zusätzliche Maßnahmen zu einer weiteren Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Kazmairstraße werden nicht weiter verfolgt. 3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02057 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 8 Schwanthalerhöhe am 19.06.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 der Gemeindeordnung behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Einschränken des Schleichverkehrs in Richtung Innenstadt
- 14.: Deutliche Aufstockung des Personals der Unteren Naturschutzbehörde Empfehlung Nr. 14-20 / E 02541 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 26.03.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die laufende Arbeit zum Baumschutz sowie die Ersatzpflanzungsinitiative weiterhin zu forcieren. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02541 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 26.03.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Deutliche Aufstockung des Personals der Unteren Naturschutzbehörde
- 15.: Ausstattung der Lokalbaukommission des Referates für Stadtplanung und Bauordnung mit genügend Personal Empfehlung Nr. 14-20 / E 02490 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 28.02.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, bei der Prüfung von Ausnahmen und Befreiungen in Bauanträgen weiterhin die öffentlichen und privaten Belange mit Augenmaß bestmöglich in Einklang zu bringen und nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden. Die Aufgaben in Zusammenhang mit dem bauaufsichtlichen Einschreiten werden weiterhin bei erkennbaren Gefahren für Leib und Leben, bei ungenehmigter Bautätigkeit und bei gravierenden Verstößen gegen das Orts- und Straßenbild in der praxisbewährten Prioritätensetzung vollzogen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E02490 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 28.02.2019 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Ausstattung der Lokalbaukommission des Referates für Stadtplanung und Bauordnung mit genügend Personal
- 16.: Erstellung eines Verkehrskonzepts im Stadtbezirk 13 Bogenhausen Empfehlung Nr. 14-20 / E 02234 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 25.10.2018
- 17.: Hotelstopp für das Südliche Bahnhofsviertel
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019
- Verwandter Antrag: Hotelstopp für das Südliche Bahnhofsviertel
- Verwandter Antrag: Überprüfung des Bebauungsplanes von 1991 für das Kerngebiet durch den Stadtrat
- 18.: 1) Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1942a Lilienthalallee (westlich), Maria-Probst-Straße (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne Nrn. 1404a und 2024) - Campus für Innovation und Forschung - - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - 2) Antrag Campus für Innovation und Forschung als urbanes Gebiet ausweisen BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 03823 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 18.07.2017 Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt C und D des Vortrages entsprochen werden. 3. Den Stellungnahmen des Bezirksausschusses 12 kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt E des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Antrag Nummer 14-20 / B 03823 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 12 vom 04.07.2017 (Punkt F) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1942a für den Bereich Lilienthalallee (westlich) und Maria-Probst-Straße (östlich) - Campus für Innovation und Forschung -, Plan vom 15.04.2019 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1942a erst dann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, wenn die gemäß dem städtebaulichen Vertrag erforderlichen Sicherheiten wirksam gestellt sind und die Auflassungsvormerkungen jeweils an ihrer endgültigen Rangstelle in Grundbuch eingetragen sind oder eine Bestätigung des Notars vorliegt, dass die Anträge beim Grundbuchamt unwiderruflich gestellt sind und dem Notar aufgrund Einsicht in das Grundbuch und in das elektronische Antrags-verzeichnis - Markentabelle - keine Umstände bekannt wurden, die Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 2 - der rangrichtigen Eintragung entgegenstehen. 7. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1942a wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 8. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Campus für Innovation und Forschung als urbanes Gebiet ausweisen
- 19.: A) Gartenstädte – Erhalt des Charakters und bauliche Entwicklung Rahmenplanungen – Beschlussfassung B) Empfehlungen Überarbeitung der Baulinien im Rahmenplan Empfehlung Nr. 14-20 / E 02330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 18 – Untergiesing-Harlaching am 15.11.2018 Überarbeitung der Rahmenplanung „Reichsheim-Siedlung Laim“ Empfehlung Nr. 14-20 / E 02419 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 25 – Laim am 20.11.2018 C) Stellungnahmen des Bündnisses Gartenstadt vom 21.01.2019 und 23.01.2019 Stadtbezirk 7 Sendling-Westpark Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Stadtbezirk 18 Untergiesing-Harlaching Stadtbezirk 20 Hadern Stadtbezirk 21 Pasing-Obermenzing Stadtbezirk 25 Laim
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Ergebnisse der Rahmenplanung für die Gebiete in Geiselgasteig, Waldtrudering, Senftenauer Straße, Östlich Exter Siedlung I, Holzapfelkreuth und Heimstättensiedlung, wie unter Ziffer 3 des Vortrags der Referentin dargestellt, zu berücksichtigen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, nach einer Evaluation der Steuerungsinstrumente zum Erhalt des Gartenstadtcharakters „Rahmenplan“ und „Blockweise Betrachtung“, dem Stadtrat zwei Jahre nach Beschlussfassung erneut zu berichten. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird darüber hinaus vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats zur Kapazitätsausweitung im Eckdatenbeschluss beauftragt, drei weitere Gebiete aus der Liste der 20 Vorschlaggebiete wie in Ziffer 5 des Vortrags der Referentin beschrieben auf Grundlage der entwickelten Systematik auszuwählen, mit den örtlichen Bezirksausschüssen abzustimmen und eine Rahmenplanung Gartenstadt, wie in Ziffer 3 ff des Vortrags der Referentin beschrieben, aufzustellen und dem Stadtrat innerhalb von zwei Jahren zu berichten. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird darüber hinaus vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats zur Kapazitätsausweitung im Eckdatenbeschluss beauftragt, in den bestehenden und den drei neuen Rahmenplangebieten die Eignung zum Erlass einer Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu prüfen und dem Stadtrat nach zwei Jahren erneut zu berichten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 2 - vorzulegen. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird weiter beauftragt, soweit zur Umsetzung der Zielsetzungen in den Rahmenplanungsgebieten zwingend erforderlich, die Aufstellung von Bebauungsplänen vorzubereiten. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Erhalt der Gartenstadt in Einzelfällen verfolgt werden kann. 6. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02330 der Bürgerversammlung des 18. Stadtbezirks Untergiesing-Harlaching am 15.11.2018 ist damit gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 7. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 02419 der Bürgerversammlung des 25. Stadtbezirks Laim am 20.11.2018 ist damit gemäß § 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Die Stellungnahmen des Bündnisses Gartenstadt werden vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. 9. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- Verwandter Antrag: Überarbeitung der Baulinien im Rahmenplan
- Verwandter Antrag: Überarbeitung der Rahmenplanung „Reichsheim Siedlung Laim“
- 20.: Geplante Beschlüsse für das 2.Halbjahr mit finan- ziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2020 ff.
- 21.: Verkehrspolitisches Gesamtkonzept für den 19. Stadtbezirk Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln Vergabe von Beratungs- und/oder Gutachterleistungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019 (1. Von den Ausführungen zu den Erläuterungen für den 19. Stadtbezirk wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Straßenzug Stäblistraße/ Forstenrieder Allee/ Liesl-Karlstadt-Straße als Hauptverkehrsroute in das Sekundärnetz des aktualisierten Verkehrsentwicklungsplans aufzunehmen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Fläche des Stäbli-Durchstichs im Flächennutzungsplan als Grünverbindung darzustellen. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird, in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat, dem Kommunalreferat und dem Baureferat, beauftragt, eine Machbarkeitsstudie mit Vorzugstrasse, Regelquerschnitten und juristischer Beurteilung für den Umgriff des ehemaligen Trassenbereichs des Durchstichs Stäblistraße zu erstellen, mit dem Ziel eine durchgängige Rad- und Fußverbindung zu ermöglichen. Das Kommunalreferat wird gebeten entsprechende Erwerbsverhandlungen der zur Realisierung erforderlichen Grundstücke bzw. Grundstücksteile mit den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zu führen. Die entsprechenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile können erst detailliert benannt werden, wenn das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorliegt. Sollte ein Erwerb nicht möglich sein, ist eine Nutzung des Grundstücks über eine Dienstbarkeit anzustreben. Im Bereich zwischen Liesl-Karlstadt- und Bauweberstraße muss damit in jedem Fall gleichzeitig die Erschließung der anliegenden Grundstücke gesichert werden. Sollte eine durchgängige Rad- und Fußverbindung im Umfeld des ehemaligen Trassenbereichs des Durchstichs Stäblistraße nicht realisierbar sein, wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Baureferat gebeten, eine Ausweichroute für Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 2 - den Rad- und Fußverkehr zu ertüchtigen, die über die Bauweberstraße verläuft und den Umbau des Zufahrtsbereichs des alten Tram-Tunnels unter der BAB A 95 beinhaltet. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie mit begleitender Öffentlichkeitsbeteiligung zu Verbesserungsvorschlägen zur Vermeidung des Schleichverkehrs im Umgriff der Wolfratshauser Straße/ Herterichstraße/ Eberlestraße vordringlich zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Referatsbudget 2019. 6. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten zu überprüfen, ob eine Wiederholungsbeschilderung der LKW-Sperren am Mittelteiler der betroffenen Straßen westlich Drygalski-Allee möglich ist, um die Sperrbeschilderung weiter zu verdeutlichen. 7. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten zu überprüfen, ob das Anbringen eines Hinweisschilds in der Hofbrunnstraße ab der Emil-Dittler-Straße, wo beidseitig ein nicht benutzungspflichtiger Radweg abmarkiert ist, Abhilfe für das teilweise gefährdende Verhalten der Kfz-Nutzenden schaffen kann. 8. Das Kreisverwaltungsreferat wird gebeten, die Polizei um mehr Verkehrskontrollen in der Graubündener Straße zu bitten und dabei ein besonderes Augenmerk auf parkende LKWs zu haben, die die Radwege blockieren. 9. Das Baureferat wird gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat gebeten zu überprüfen, wie der Teilabschnitt der Herterichstraße, zwischen der Waterloostraße und der Eberlestraße, bezüglich der Radroutenführung optimiert werden könnte. 10. Das Baureferat wird gebeten, gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat zu prüfen, ob die Wegeführung wie folgt, realisierbar ist. Die Wegeführung für Radverkehr soll von der Stadtgrenze bzw. Maxhof/ Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 3 - Karl-Wieninger-Weg (Autobahnbrücke)/ Mindelheimer Straße/ Ketterstraße/ nördlich der Sportanlage/ Herterichstraße/ Begasweg/ S-Bahnhof Solln/ Friedastraße/ Anbindung an den Isartalbahnradweg führen. 11. Das Kommunalreferat wird um Grundstückserwerb innerhalb der Straßenbegrenzungslinien entlang der bestehenden Fahrbahn der Forstenrieder Allee an der „Zirkuswiese“ (Flurstück Nr. 496, Gemarkung Forstenried) gebeten, als Voraussetzung für die bauliche Herstellung eines durchgängigen Fußwegs. 12. Das Baureferat wird gebeten, den Fußweg auf der „Zirkuswiese“ (Flurstück Nr. 496, Gemarkung Forstenried) entlang der Forstenrieder Allee, zwischen Falkenhorstweg und Pentenriederweg, baulich herzustellen. 13. Das Kreisverwaltungsreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden mit dieser Beschlussvorlage gebeten, Anfragen von Unternehmen, Schulen sowie Kinderbetreuungseinrichtungen aus dem 19. Stadtbezirk, die das Mobilitätsmanagement betreffen, prioritär zu behandeln. 14. Das Kreisverwaltungsreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden mit dieser Beschlussvorlage beauftragt, aufbauend auf den Evaluations-Ergebnissen des Mobilitätsmanagement-Konzepts für den Münchner Norden, ein lokal angepasstes Konzept für den 19. Stadtbezirk und die Umlandgemeinden zu erstellen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Der Bezirksausschuss 19 wird frühzeitig in die Erstellung des lokal angepassten Konzeptes eingebunden. 15. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04092 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/ ROSA LISTE vom 08.03.2013 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 16. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04095 der FW vom 11.03.2013 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 4 - 17. Der Antrag Nr. 14-20 / A 00163 der Stadtratsfraktion der SPD vom 06.08.2014 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 18. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01327 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 19.04.2012 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 19. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01764 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 20. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01765 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 21. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01769 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 22. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01770 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 23. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01771 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 24. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01774 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 25. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01780 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 5 - am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 26. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01781 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 27. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 01785 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.04.2013 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 28. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 02183 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.04.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 29. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 02184 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.04.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 30. Die Empfehlung Nr. 08-14 / E 02187 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.04.2014 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 31. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00437 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.05.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 32. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00446 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 07.05.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 33. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00960 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 12.05.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29. Mai 2019 - 6 - 34. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01469 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.05.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 35. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01522 der Bürgerversammlung des 19. Stadtbezirkes Thalkirchen – Obersendling – Forstenried – Fürstenried – Solln am 11.05.2017 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 36. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 22.: Wohnungspolitisches Handlungsprogramm „Wohnen in München VI" 2017-2021 Programmvereinfachung Einheitliche Förderung der Haushalte der unteren Einkommensstufen anstelle des Programms "Münchner Wohnungsbau“
- 23.: Radverkehrsanlagen in der Fraunhoferstraße Verkehrswende umsetzen: Fraunhoferstraße umgestalten!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 29.05.2019
- Verwandter Antrag: Verkehrswende umsetzen: Fraunhoferstraße umgestalten!
- Verwandter Antrag: Verkehrswende jetzt einleiten – Vorfahrt fürs Rad 3 Schöner Radeln in der Fraunhoferstraße
- Verwandter Antrag: Radweg in der Fraunhoferstraße