Finanzausschuss (2019-02-12 14:30:00)
Datum: | 12.02.2019, 14:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Finanzausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Endlich wirksame Regeln gegen Steuertricks und Geldwäsche im Immobilienmarkt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.02.2019 (Vertagt in den nächsten Finanzausschuss. Der Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste vom 12.02.2019 gilt als eingebracht.)
- 2.: Auswertung der Gewerbesteuervorauszahlungen nach Wirtschaftsgruppen; Quartalsbericht Bericht IV. Quartal 2018
- 3.: Schuldenmanagement; Halbjahresbericht Bericht II. Halbjahr 2018
- 4.: Beschlussvollzugskontrolle (BVK); Halbjährlicher Sachstandsbericht der SKA für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2018
- 5.: Vergabeermächtigung für die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Steuerberatungsleistungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.02.2019 (1. Der Finanzausschuss stimmt zu, dass die Stadtkämmerei den Auftrag für Steuerberatungsleistungen in Zusammenarbeit mit dem Direktorium - HA II, Vergabestelle 1 an einen externen Auftragnehmer bzw. eine externe Auftragnehmerin vergibt. 2. Die Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf die drei wirtschaftlichsten Angebote. 3. Die Kosten werden aus dem Budget des Referats finanziert. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 6.: Stiftungsvermögensverwaltung: Strukturierung Anteil Eigen- und Fremdanlagen, Stiftungsfonds für nicht-soziale Stiftungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.02.2019 (1. Von den Ausführungen des Vortrags wird Kenntnis genommen. 2. Künftig kann das Vermögen der sozialen sowie aller sonstigen Stiftungen bis zu 100 % in den Stiftungsfonds der LHM oder bis zu 100% in der Eigenanlage angelegt werden. 3. Detailfragen der Finanzanlagepolitik werden zukünftig als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt. Die Information des Stadtrates über erfolgte Änderungen erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung der Stadtkämmerei und im Rahmen der Rechnungslegung im Jahresabschluss. Informationen zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden im Rahmen von Bekanntgaben übermittelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)