Bildungsausschuss (2018-09-18 09:00:00)
Datum: | 18.09.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Bildungsausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Ergebnis der Überführung der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Einrichtungen in Betriebsträgerschaft und bestehender BayKiBiG-Einrichtungen mit Defizitvertrag bzw. Festbetragsfinanzierung in den Rahmen der Münchner Förderformel Vorschlag zur Weiterentwicklung und Präzisierung der Münchner Förderformel Angleichung des Faktors eallg und des Faktors für Kontingentkinder sowie Beendigung des Faktors Innovation und Schaffung des Faktors Ausbildung Anwendung des Besserstellungsverbots im Rahmen der Münchner Förderformel Hinweise zur Belegung der Münchner Kindertages- einrichtungen Vorschlag zur Modifizierung der Zuschussrichtlinien zur Münchner Förderformel Verstetigung und Präzisierung der Finanzierung für KinderTagesZentren (KITZ)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.09.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den Modellrechnungen und die Vorschläge zur zukünftigen Finanzierung der städtischen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Kindertageseinrichtungen mit baulichen Besonderheiten, wie unter Punkt 2.4 und 2.5 des Vortrags der Referentin ausgeführt, zur Kenntnis. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Stellenplan der städtischen Kindertageseinrichtungen im Hinblick auf Vorgaben und Grundsätze der Münchner Förderformel überprüft und angepasst werden kann. Darüber hinaus wird regelmäßig die Auskömmlichkeit des Städtischen Trägers überprüft und ggf. notwendige Anpassungen veranlasst. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Stadtrat nach drei Jahren darüber zu informieren, in welchem Maß die Vorschläge, wie die städtischen Einrichtungen im Rahmen der Münchner Förderformel geführt und finanziert werden können, realisiert worden sind. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, wie unter Punkt 2.1. des Vortrags der Referentin ausgeführt, bei unterjährigen Buchungszeitveränderungen den Stellenplan nach Münchner Förderformel anzupassen, wenn die Änderungen dauerhaft erkennbar sind und sich das stellenplanmäßige Ausstattungsverhältnis um mehr als 0,5 verändert bzw. einen Anstellungsschlüssel von 1:10,30 überschreitet. 5. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der Ergänzungsvereinbarungen sowie die damit verbundenen Ausführungen, wie im Vortrag der Referentin unter Punkt 3 dargelegt, zur Kenntnis und stimmt der Beendigung der Möglichkeit zum Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 18. September 2018 - 2 - Abschluss von Ergänzungsvereinbarungen wie dargestellt zu. 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die der Kindertageseinrichtung an der Hanselmannstraße angegliederten Familienangebote ab dem 01.01.2019 dem Stadtjugendamt S-II-KJF zuzuordnen. Somit ist auch der Erhalt des Stadtteilladens Moosacher Straße 11 des Trägers Stadtteilarbeit e.V. gesichert. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab dem 01.01.2019 ff. erforderlichen Haushaltsmittel für die angegliederten Familienangebote des Hauses für Kinder an der Hanselmannstraße 35 in Höhe von 194.000 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff., im Rahmen des Schlussabgleichs 2019 dem Sozialreferat dauerhaft zu übertragen. Das Stadtjugendamt/KJF nimmt die erforderlichen Mittel in die Zuschussnehmerdatei für 2019 ff. auf. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, wie unter Punkt 3 des Vortrags der Referentin ausgeführt, mit Trägern, die von der Ergänzungsvereinbarung Gebrauch gemacht haben, auf Antrag des Trägers längstens für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 weitere Vereinbarungen zu treffen, um unbillige Härten zu vermeiden. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse informiert. Die damit verbundenen prognostizierten befristeten Kosten in Höhe von maximal jährlich 500.000 Euro werden, wie unter Punkt 3.3 des Vortrags der Referentin beschrieben, innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff. durch das eigene Referatsbudget getragen bzw. umgewidmet. 9. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den ausgewählten Ergebnissen der Modellrechnungen die freigemeinnützigen und sonstigen Träger betreffend, wie unter Punkt 4 des Vortags der Referentin ausgeführt, zur Kenntnis. Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 18. September 2018 - 3 - 10. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu den Standards im hauswirtschaftlichen Bereich, wie unter Punkt 5 des Vortrags der Referentin beschrieben, zur Kenntnis. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Kosten der Hauswirtschaft gemeinsam mit den Verbänden und den freien Trägern noch eingehender zu analysieren. Das Ergebnis wird dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und ggf. zur Entscheidung vorgelegt. Die freigemeinnützigen und sonstigen Träger bleiben frei in der Wahl ihres Verpflegungskonzepts. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, auf Basis der unter Punkt 6 des Vortrags der Referentin dargestellten Voraussetzungen zur Förderung von KinderTagesZentren die bestehenden 20 KinderTagesZentren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Bei Bedarf können ab dem 01.01.2019 erforderliche neue Standorte benannt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei sind die Erkenntnisse des Bildungsmonitorings zugrundezulegen. Die Aufgabe des Status als KinderTagesZentrum in freier Trägerschaft ist ebenfalls dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 12. Für die derzeit sieben KinderTagesZentren in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft entstehen der Landeshauptstadt München ab dem 01.01.2019 Aufwände von jährlich bis zu 511.350 Euro. Diese Summe wird im Bewilligungszeitraum 2019 vorerst innerhalb des bisher bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff. durch das Referatsbudget getragen bzw. umgewidmet. 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt im Rahmen der Bearbeitung des Stadtratsantrags Nr. 14 – 20 / A 03138 vom 29.05.2017 "Jedes Kind zählt: Gebührenfreie Bildung in München und Bayern" das Thema Spielgeld aufzugreifen und dem Stadtrat darzulegen, welche Auswirkungen die angestrebte Abschaffung der Spiel- und Materialgelder - im Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 18. September 2018 - 4 - Sinne einer transparenten und einheitlichen Elternentgeltgestaltung - für die Träger hat. 14. Der Neufassung der Zuschussrichtlinie zur Münchner Förderformel (Anlage 1a) und den damit verbundenen Anpassungen und Übergangsfristen sowie der damit verbundenen Finanzierung wird – wie im Vortrag der Referentin unter Punkt 8 und Punkt 9 beschrieben – zugestimmt. Die anfallenden Kosten von bis zu 4,12 Millionen Euro werden im Bewilligungszeitraum 2019 innerhalb des bewilligten Zuschussrahmens für die Kindertagesbetreuung (Finanzposition 4647.700.0000.6) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrats über den Haushalt 2019 ff. durch das eigene Referatsbudget getragen bzw. umgewidmet. Das Referat prüft nach Inkrafttreten der Neufassung der Münchner Förderformel am 01.01.2019 im laufenden Jahr gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden, welche zusätzlichen Kosten entstehen, wenn die Freiwilligendienste in den Faktor Ausbildung aufgenommen werden und ermittelt mit den Wohlfahrtsverbänden anhand einer Statistik belastbare Zahlen für den nächsten Eckdatenbeschluss. 15. Der Neufassung der „Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte“ (Anlage 2a) wird zugestimmt. 16. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Rahmen der Verstetigung der Münchner Förderformel für den Bewilligungszeitraum 2019, Erhöhungen des Zuschussrahmens, die sich aufgrund von Basiswertanpassungen im Rahmen der gesetzlichen Förderung und/oder einer weiteren Aufnahme von Kindertageseinrichtungen in die Münchner Förderformel ergeben, mit einem separaten Beschluss, der die Unabweisbarkeit darlegt, im Nachtragshaushalt 2019 anzumelden, wenn die bisher veranschlagten Finanzmittel innerhalb des Referatsbudgets nicht ausreichen und die notwendigen Mittel nicht aus dem Referatsbudget Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 18. September 2018 - 5 - getragen werden können. 17. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, Änderungen der gesetzlichen Förderung unter Einbeziehung der FachArge KiTa zu analysieren. Auf dieser Basis werden auch in Zukunft dem Stadtrat Vorschläge unterbreitet, in welchem Umfang ggf. die Münchner Förderformel angeglichen werden kann. 18. Der Stadtrat stimmt der ab dem 01.01.2019 geltenden MFF-Neuregelung zum Besserstellungsverbot für Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen, wie unter Punkt 10 des Vortrags der Referentin beschrieben, zu und beauftragt das Referat für Bildung und Sport die Endabrechnungen des Bewilligungszeitraums 2018 ebenfalls auf Grundlage dieser Regelung abzuschließen, um unbillige Härten für die Träger zu vermeiden. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, unter Einbeziehung der Verbände den Vollzug des Besserstellungsverbots auf der Basis konkreter, von den Trägern gemeldeter Einzelfälle, bis Ende Mai 2019 zu konkretisieren. 19. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die bis 31.12.2018 befristete Einrichtung von 3,0 VZÄ-Stellen Sachbearbeitung Münchner Förderformel bis zum 31.12.2021 zu verlängern sowie ggf. die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 186.840 Euro jährlich, sind bereits befristet im Personalauszahlungsbudget des Referats für Bildung und Sport enthalten und entsprechend zu belassen. 20. Das Sozialreferat wird gebeten, die ab dem 01.01.2019 ff. dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel für 2,6 VZÄ (i.H.v. 164.008 €/jhrl.), die damit verbundenen konsumtiven Arbeitsplatzkosten (i.H.v. 2.400 €/jhrl.) sowie die Transferkosten (i.H.v. 607.000 €/jhrl., sh. Vortrag 11.2 A) im Rahmen des Schlussabgleich 2019 dem Referat für Bildung und Sport dauerhaft zu übertragen. Des Weiteren wird das Sozialreferat gebeten, die mit dem Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 18. September 2018 - 6 - Aufgabenübergang verbundene Stellenübertragung i.H.v. 2,6 VZÄ zum 01.01.2019 beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. 21. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, für die aus seiner Sicht dargestellten notwendigen Flächenbedarfe für zusätzliche Büroarbeitsplätze in Bezug auf den Antragspunkt 21 rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 22. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die bis 31.12.2018 befristeten konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze für 3,0 VZÄ-Stellen Sachbearbeitung Münchner Förderformel bis zum 31.12.2021 in Höhe von 2.400 Euro jährlich im Haushalt zu belassen. 23. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 166.408 Euro jährlich, davon sind bis zu 166.408 Euro jährlich zahlungswirksam. Die Befristungsverlängerung der Stellen (Antragspunkt 20 und 23) erhöht nicht das Produktkostenbudget. 24. Der Stadtrat stimmt der Verstetigung der Münchner Förderformel wie unter Punkt 14 des Vortrags der Referentin aufgeführt, zu. Die Steuerung und Weiterentwicklung der Münchner Förderformel wird ab dem 01.01.2019 durch den Geschäftsbereich RBS-KITA übernommen. Das Gesamtcontrolling und die vom Stadtrat beauftragte Wirkungssteuerung bleibt weiterhin im Bereich Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung angesiedelt. 25. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und die Anmerkungen des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, wie unter Punkt 15 des Vortrags der Referentin dargelegt, zur Kenntnis. 26. Der Antrag Nr. 08-14 / A 00855 von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Marian Offmann und Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 23.06.2009 wurde Öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 18. September 2018 - 7 - unter Punkt 5 des Vortrags der Referentin geschäftsordnungsmäßig behandelt. 27. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04290 der Stadtratsfraktion der FDP vom 06.06.2013 bleibt weiterhin aufgegriffen. 28. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04437 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Regina Salzmann und Frau StRin Beatrix Zurek vom 05.07.2013 bleibt weiterhin aufgegriffen. 29. Der Antrag Nr. 14 – 20 / A 03138 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Heimo Liebich, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Gerhard Mayer, Frau StRin Simone Burger und Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 29.05.2017 bleibt aufgegriffen. 30. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03352 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 30.08.2017 wurde geschäftsordnungsmäßig behandelt. 31. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04251 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 04.07.2018 wurde geschäftsordnungsmäßig behandelt. 32. Der BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04775 des Bezirksausschusses 15 - Trudering-Riem vom 19.04.2018 wurde satzungsgemäß behandelt. 33. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Entscheidung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 2.: Colmdorfstraße Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Krippen-, 2 Kindergarten- und 2 Hortgruppen an der Colmdorfstraße Mitte WA 3 22. Stadtbezirk - Aubing-Lochhausen-Langwied Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.09.2018 (II.a Antrag der Referentin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag der Referentin 1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Errichtung eines Hauses für Kinder Colmdorfstraße Mitte WA3 mit 2 Krippen-, 2 Kindergarten- und 2 Hortgruppen wird genehmigt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Schwanseestraße Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 Kindertagesstätten sonstiger Träger; Kinderkrippe an der Schwanseestraße 71a im 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.09.2018 (II.a Antrag der Referentin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag der Referentin im Bildungsausschuss 1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Schwanseestraße 71a in Höhe von 377.949 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Tübinger Straße Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrmms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Tübinger Straße 1-3 im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.09.2018 (II.a Antrag der Referentin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag der Referentin im Bildungsausschuss 1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Neubaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Tübinger Straße 1-3 in Höhe von 2.553.890 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Pfarrweg Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder am Pfarrweg 10 im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.09.2018 (II.a Antrag der Referentin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag der Referentin im Bildungsausschuss 1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung am Pfarrweg 10 in Höhe von 790.090 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Ohlmüllerstraße Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Ohlmüllerstraße 40 im 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 18.09.2018 (II.a Antrag der Referentin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag der Referentin im Bildungsausschuss zuzustimmen. II.b Antrag der Referentin im Bildungsausschuss 1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbaumaßnahme zur Erhaltung einer Kindertageseinrichtung im Bestand an der Ohlmüllerstraße 40 in Höhe von 27.751 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Colmdorfstr. Ankauf eines Hauses für Kinder mit 2 Krippen-, 2 Kindergarten- und 2 Hortgruppen an der Colmdorfstraße Mitte WA 3 22. Stadtbezirk - Aubing-Lochhausen-Langwied 1. Ermächtigung zur Planung 2. Änderung des MIP 2018 - 2022
- 2.: Freischützstraße Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Krippen- und2 Kindergartengruppen an der Freischützstraße 91 im 13. Stadtbezirk Bogenhausen - Produkt Nr. 1.1 - Fortschreibung der Ermächtigung zur Planung
- 3.: Peschelanger Errichtung eines Hauses für Kinder mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen am Peschelanger 3 im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach - Produkt Nr. 1.1 - Aufhebung der Ermächtigung zur Planung