Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft (2018-03-07 09:30:00)
Datum: | 07.03.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Tram Westtangente von Aidenbachstraße (Ratzingerplatz) bis zum Romanplatz Trassierungsbeschluss P+R-Anlage Aidenbachstraße – Vorbereitender Beschluss zur Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Umsetzung der Tram-Westtangente Empfehlung Nr. 14-20 / E 01720 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 Sendling-Westpark am 10.10.2017 Offenlegung der Kosten-/Nutzenrechnung für die Tram-Westtangente Empfehlung Nr. 14-20 / E 01479 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 11.05.2017 Tram Westtangente: Aktuelle MVG-Planungen, Berechnungsgrundlagen und Kosten, Lärmwerte, Rettungssituation Wotanstraße und erneute Diskussionsveranstaltung Empfehlung Nr. 14-20 / E 01287 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 22.11.2016 Tram Westtangente: Nachweis über Staufreiheit der betroffenen Kreuzungen, Kostenberechnung und Untersuchung einer Alternative mit Akku-Busbetrieb (Antr. Nr. 9a + 9b) Empfehlung Nr. 14-20 / E 01286 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 – Laim vom 22.11.2016 Fragen zur Planung und zum Bau der Tram Westtangente Empfehlung Nr. 14-20 / E 01263 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 07 - Sendling-Westpark am 10.11.2016
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 07.03.2018 (Der Antrag der Referentinnen und Referenten wird wie folgt im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft, im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, im Bauausschuss und im Kreisverwaltungsausschuss gegen die Stimmen von FDP - HUT und BAYERNPARTEI sowie im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft und im Bauausschuss gegen die Stimme von Stadtrat Seidl beschlossen: 1. Der Optimierung und Überarbeitung der bisherigen Planung zur Tram Westtangente wird unter Berücksichtigung der in den nachfolgenden Beschlussziffern genannten Ergebnisse der Planungs- und Prüfaufträge zugestimmt. Die Stadtwerke München GmbH wird gebeten, auf dieser Basis die Entwurfsplanung abzuschließen, die Genehmigungsplanung zu erarbeiten und baldmöglichst den Antrag auf Planfeststellung bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. 2. Die nachfolgend genannten Planungsalternativen werden in die Entwurfsplanung übernommen und der Genehmigungsplanung zugrunde gelegt. • Kreuzung Boschetsrieder Straße/Drygalski-Allee/Höglwörther Straße: Direktes Linksabbiegen aus der Boschetsrieder Str. in die Höglwörther Str., siehe Abb. 9. • Unterführung der Fürstenrieder Straße/Boschetsrieder Straße unter der Autobahn A95: durchgehend mind. zweispurige Führung in Richtung Süden, in Richtung Norden ebenfalls zweispurig bis zur Autobahnauffahrt (A95), dann einspurige, überbreite Fahrbahn zwischen der Zu- und Abfahrt nach/von Garmisch in Richtung Norden entlang der Fürstenrieder Straße / Boschetsrieder Straße, siehe Abb. 3. • Waldfriedhof Haupteingang: Erhalt der Fuß- und Radwegunterführung mit Reduzierung der Parkplatzkapazität um ca. 80 Stellplätze, siehe Abb. 11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Bauausschuss und dem Kreisverwaltungsausschuss vom 07.03.2018 Beschlussseite zu TOP 1 - 2 - • Kreuzung Fürstenrieder/Agnes-Bernauer-Straße: Berücksichtigung einer Linksabbiegespur von Süd nach West, siehe Abb. 6. • Laimer Kreisel: Einrichtung einer baulich abgesetzten „freilaufenden“ Rechtsabbiegespur von Süd nach Ost östlich der Trambahngleise auf der Ostseite des Laimer Kreisels, siehe Abb. 8. 3. Die Ergebnisse für folgende Planungsaufträge werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Planung nicht weiterverfolgt: • Haltestelle Andreas-Voest-Straße: Öffnung des Mittelteilers zur Ermöglichung des direkten Linksabbiegens von der Fürstenrieder Straße in die Andreas-Voest-Straße, siehe Abb. 4. • Kreuzung Fürstenrieder/Gotthardstraße: Veränderung und/oder Verlegung von weiteren U-Bahn-Zugängen zur Berücksichtigung einer Linksabbiegespur von Süd nach West, siehe Abb. 5. • Fürstenrieder Straße im Streckenabschnitt Aindorferstraße bis Landsberger Straße: Prüfung der Anordnung von Bushaltestellen der Linie 168 in Busbuchten. 4. Die Stadtwerke München GmbH wird gebeten, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens die Planungen zur Platzgestaltung des Quartierszentrums an der Waldfriedhofstraße federführend weiter zu entwickeln, abzuschließen und dem Stadtrat anschließend zur Genehmigung vorzulegen. Das Baureferat wird beauftragt, die Stadtwerke München GmbH hierbei zu unterstützen. 5. Das Baureferat wird mit der Entwurfs- und Bauphasenplanung für die im Zuge der Tram-Westtangente erforderlichen grundhaften Straßenerneuerungsmaßnahmen beauftragt. Die Durchführung der dafür notwendigen Planungs- und Abstimmungsverfahren wird an die Stadtwerke München GmbH im Rahmen der Planungs- und Kostenteilungsvereinbarung übergeben. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Bauausschuss und dem Kreisverwaltungsausschuss vom 07.03.2018 Beschlussseite zu TOP 1 - 3 - 6. Die Stadtwerke München GmbH wird gebeten, nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung von Oberbayern, in Zusammenarbeit mit dem Baureferat eine ganzheitliche Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlussziffern 4 und 5 auszuarbeiten und dem Stadtrat die sich daraus ergebenden konkretisierten Kosten und die Art der Finanzierung vorzulegen. Die Projektgenehmigung des Stadtrates für den Projektkostenanteil des Baureferates ist im Zusammenhang mit diesem Beschluss herbeizuführen. 7. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Baureferat werden beauftragt und die Stadtkämmerei sowie die Stadtwerke München GmbH werden gebeten, die Regelungen zur Kostenteilung und -tragung für das Gesamtprojekt weiter auszuarbeiten und endgültig abzuschließen. 8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Betrauung der Stadtwerke München GmbH für die Realisierung der Straßenbahn-Neubaustrecke Westtangente als Zusatzaufgabe Infrastruktur vorzunehmen. 9. Das Kommunalreferat wird beauftragt, den notwendigen Grunderwerb an der Fürstenrieder/Guardinistraße zur Verlegung des U-Bahnabgangs Holzapfelkreuth (Nordwest) und an der Fürstenrieder/Agnes-Bernauer-Straße zur Berücksichtigung einer Linksabbiegespur unter der aufschiebenden Bedingung der Planfeststellung vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu tätigen. 10.Der weiteren Planung für die Endhaltestelle mit Tramwendeschleife und Busbahnhof Aidenbachstraße werden der Abbruch der bestehenden P+R-Anlage und ein Neubau als 2-geschossiges Parkhochdeck mit einer Kapazität von 400 Stellplätzen, sowie der Anordnung eines für den Schulsport Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Bauausschuss und dem Kreisverwaltungsausschuss vom 07.03.2018 Beschlussseite zu TOP 1 - 4 - geeigneten (Kunst-)Rasenspielfeldes auf dem Dach der Anlage zugrunde gelegt. Die diesbezügliche Bedarfs- und Konzeptgenehmigung wird erteilt. Die SWM werden gebeten, in Abstimmung mit dem RBS die Planung zu erstellen. Das RAW wird beauftragt, dem Stadtrat nach Herstellung einer ausreichenden Kostensicherheit in Abstimmung mit den SWM und dem RBS bis spätestens Ende 2019 den Beschluss zur Genehmigung des Bedarfsprogramms und des Projektauftrags für den Neubau der P+R-Anlage Aidenbachstraße mit Sportanlagen-Dachnutzung vorzulegen. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden P+R-Anlage sind nicht Teil des Projekts Tram Westtangente, sondern werden, da der Abbruch für die Neuerrichtung der erweiterten P+R-Anlage notwendig ist, mit dem Neubau der erweiterten P+R-Anlage aus Stellplatzablösemitteln finanziert. Die auf die P+R-Nutzung bezogene Verwendungsplanung ist für den Neubau inkl. Abbruch gemäß Beschluss des Stadtrats vom 14.12.2016 (Vorlage Nr. 14-20 / V 05253) auf 40.000 € pro Stellplatz (inkl. Umsatzsteuer) begrenzt und umfasst bei 400 Stellplätzen 16 Mio. €. Die Förderzusage für die konkrete Projektausführung ist der Höhe nach an das Bedarfsprogramm und den Projektauftrag geknüpft und kann erst nach dieser Konkretisierung auf der Grundlage und den Bestimmungen einer Zuwendungsbewilligung erteilt werden. Die sportanlagenbezogenen Kostenanteile werden dem Grunde nach von der LHM finanziert. Die SWM werden gebeten und das Referat für Bildung und Sport und das Kommunalreferat beauftragt, eine entsprechende Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung, ggf. aus Fördergründen in Form einer Dienstbarkeit, abzuschließen und dem Stadtrat mit dem Beschluss zur Genehmigung des Bedarfsprogramms und des Projektauftrags für den Neubau der P+R-Anlage Aidenbachstraße mit Sportanlagen-Dachnutzung zur Genehmigung vorzulegen. 11. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, die Betrauung der Stadtwerke München GmbH für die Planung des Neubaus der P+R-Anlage Aidenbachstraße mit Sportanlagen-Dachnutzung als Zusatzaufgabe Infrastruktur vorzunehmen. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Bauausschuss und dem Kreisverwaltungsausschuss vom 07.03.2018 Beschlussseite zu TOP 1 - 5 - 12.Die Aufträge aus dem Grundsatz- und Eckdatenbeschluss der Vollversammlung vom 25.02.2016 zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1769a (Vorlagen-Nr. 14-20 / V 04366) bleiben weiterhin erteilt. Die Referate sind aufgefordert, die Planungs-, Herstellungs- und Genehmigungsverfahren ihrer jeweiligen Bauprojekte zügig voranzutreiben und dem Stadtrat, den Hochbaurichtlinien entsprechend, schnellstmöglich vorzulegen. 13.Die Anträge Nrn. 14-20 / B 00283 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 25 Laim vom 05.08.2014, B 00323 des Bezirksausschusses 07 - Sendling-Westpark vom 09.09.2014 und B 03016 des Bezirksausschusses 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 15.11.2016 sind hiermit satzungsgemäß behandelt 14.Die Empfehlungen Empfehlung Nrn. 08-14 / E 01925 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 25.09.2013, E 02113 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 26.11.2013, E 02114 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 26.11.2013, E 02152 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark vom 22.10.2013, Nrn. 14-20 / E 00200 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark vom 21.10.2014, E 00307 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 25.11.2014, E 00308 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 25.11.2014, E 00757 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 07 - Sendling-Westpark am 17.11.2015, E 00781 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 24.11.2015, E 00839 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 27.11.2015, E 00842 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim am 17.12.2015, E 01263 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 07 - Sendling-Westpark am 10.11.2016, E 01277 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 22.11.2016, E 01286 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 22.11.2016, E 01287 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 22.11.2016, Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Bauausschuss und dem Kreisverwaltungsausschuss vom 07.03.2018 Beschlussseite zu TOP 1 - 6 - E 01479 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 11.05.2017, E 01720 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 07 Sendling-Westpark am 10.10.2017 und E 01836 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 25 - Laim vom 21.11.2017 sind gemäß Art. 18 Abs. 4 GO erledigt. 15.Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
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- Verwandter Antrag: Tram Westtangente: Nachweis über Staufreiheit der betroffenen Kreuzungen, Kostenberechnung und Untersuchung einer Alternative mit Akku-Busbetrieb (Antr. Nr. 9a + 9b)
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