Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2018-12-04 09:00:00)
Datum: | 04.12.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) 2018 - 2022 1. Investitionsmaßnahmen für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen 2. Stellungnahmen der Bezirksausschüsse
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Die Vorhaben der Investitionsliste des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 – 2022 einschließlich der verbindlichen Planzahlen für 2023 werden zur Kenntnis genommen. 2. Den Anregungen der Bezirksausschüsse 4 Schwabing–West (zu. Nr. 1, 2 teilweise) 7 Sendling-Westpark (zu Nr. 4) 9 Neuhausen-Nymphenburg (zu Nr. 1, 5 teilweise) 10 Moosach (zu Nr. 1 teilweise, 2, 3 teilweise, 4, 5 teilweise,) 14 Berg am Laim (zu Nr. 1, 2) 15 Trudering-Riem (zu Nr. 1, 8, 18, 19) 16 (Ramersdorf-Perlach) (zu Nr. 1) 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln (zu Nr. 1, 2,.5) Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 2 - zu TOP 1 20 Hadern (zu Nr./Buchstabe: 4; 6, 12, IV, B; C teilweise; D) 21 Pasing-Obermenzing (zu Nr. 1, 1c; 2; 4; 5; 9; 10; 11; 12; 13) 23 Allach-Untermenzing (zu Nr. 1, 3) kann entsprochen werden. Den Anregungen der Bezirksausschüsse 9 Neuhausen-Nymphenburg (zu Nr. 3, 4, 7) 15 Trudering-Riem (zu Nr. 4, 10, 11, 12, 16, 20) 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln (zu Nr. 3; 4) 20 Hadern (zu Nr. /Buchstabe: 1, I, A; 3; 5, G) 21 Pasing-Obermenzing (zu Nr. 6, 14) 23 Allach-Untermenzing (zu Nr. 2,) kann nicht entsprochen werden. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 3 - zu TOP 1 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- 2.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen Kindertagesstätten sonstiger Träger; Haus für Kinder an der Veilchenstraße 18 im 20. Stadtbezirk Hadern Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Neubaumaßnahme zur Schaffung einer Kindertageseinrichtung an der Veilchenstraße 18 in Höhe von 1.220.670 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Gewährung eines Zuschusses aus der Vögerl-Stiftung für die Finanzierung der Errichtung eines Spielturms auf der Außenanlage der Städtischen Kinder- tageseinrichtung Theodor-Heuss-Platz 4
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Der Gewährung und Auszahlung eines Zuschusses aus der Vögerl-Stiftung in Höhe von maximal 29.500,00 € für die Finanzierung der Errichtung eines Spielturms auf der Außenanlage der Städtischen Kindertageseinrichtung Theodor-Heuss-Platz 4 wird zugestimmt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Elternbefragung 2018 in den städt. Tagesheimen und städt. Heilpädagogischen Tagesstätten
- 5.: Elternbefragung 2018 in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Städtischen Trägers im Geschäftsbereich RBS-KITA
- 6.: Mobbing an Münchner Schulen gemeinsam wirksam vorbeugen und bekämpfen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (Vertagt in eine Ausschusssitzung im 1. Quartal 2019.)
- Verwandter Antrag: Mobbing an Münchner Schulen gemeinsam wirksam vorbeugen und bekämpfen!
- 7.: Fortschreibung der Rahmenkonzeption der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Die vorliegende Fortschreibung der Rahmenkonzeption Offene Kinder- und Jugendarbeit in München wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, in regelmäßigen Zeitabständen von fünf Jahren eine Überarbeitung der vorliegenden Fortschreibung der Rahmenkonzeption Offene Kinder- und Jugendarbeit in München zu prüfen und in die Wege zu leiten. Das Ergebnis dieser Überarbeitung wird dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss vorgelegt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 8.: Teileigentumserwerb bzw. Anmietung von Räumen für eine offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 Planungsgebiet Zschokkestraße/Westendstraße 25. Stadtbezirk Laim 1. Zustimmung zur Planung 2. Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms 3. Ermächtigung zum Betrieb der Einrichtung 4. Ermächtigung des Kommunalreferats zu Verhandlungen für den Teileigentumserwerb bzw. zur Anmietung 5. Änderung des Mehrjahresinvestitions- programms 2018 - 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt abschließend: 1.1 Der Planung von Räumen im Rahmen des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2027 Planungsgebiet Zschokkestraße/Westendstraße für eine offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren wird zugestimmt. 1.2 Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm für die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren wird genehmigt. 1.3 Der Betrieb der Räumlichkeiten für eine offene Einrichtung für Kinder- und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren wird genehmigt. 1.4 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, nach Ziffer 1.5 des Antrags der Referentin im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit 450 qm Nutzfläche und ca. 810 qm Geschossfläche, als Gemeinbedarfseinrichtung festzusetzen. 1.5 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme der offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren ein Trägerschaftsauswahlverfahren durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 1.6 Das Kommunalreferat wird gebeten, die Nutzung der Einrichtung im städtebaulichen Vertrag zu sichern und im Benehmen mit dem Sozialreferat/Stadtjugendamt Verhandlungen für den Teileigentumserwerb oder die Anmietung der Einrichtung zu führen. Der Stadtrat ist nach Abschluss der Verhandlungen über den Teileigentumserwerb bzw. die Anmietung entsprechend den städtischen Regularien gegebenenfalls erneut mit der Angelegenheit zu befassen. In diesem Beschlussentwurf werden Angaben Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 2 - zu TOP 8 über die Kosten für den Erwerb bzw. über die zu erwartende Miethöhe enthalten sein. 2. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt vorberatend: 2.1 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: „Planungsgebiet Zschokkestraße/Westendstraße“ - offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahre - Ersteinrichtungskosten, Investitionskostenzuschuss Unterabschnitt 4602, Maßnahmennummer 7655 Gruppi e-rung Gesa mt-kos ten Finanz . bis 2017 Programmzeitraum 2018 bis 2022 (Euro in 1.000) nachrichtlich Summ e 2018- 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finanz 2024 ff (988) 210 0 210 0 0 0 0 210 0 0 S 0 0 210 0 0 0 0 210 0 0 St. A. 210 0 210 0 0 0 0 210 0 0 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die für den Investitionskostenzuschuss einmalig erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 210.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 bei der Stadtkämmerei (Finanzposition 4602.988.7655.4) anzumelden. Das Sozialreferat wird die Ausreichung der investiven Fördermittel an den Träger mittels eines einmaligen Bescheides für die Erstausstattung in Höhe von maximal 210.000 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d.h. die Rückforderung bei zweckfremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im Bescheid geregelt. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 3 - zu TOP 8 2.2 Den Betriebsmitteln für die offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren ab dem Jahr 2022 in Höhe von 360.000 € jährlich wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die ab dem Jahr 2022 ff. dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 in Höhe von 360.000 € zusätzlich anzumelden. Das Produktkostenbudget erhöht sich dadurch ab dem Jahr 2022 um 360.000 €. Der vorgenannte Betrag ist zahlungswirksam (Finanzposition 4591.700.0000.2, Innenauftrag 602900136, Sachkonto 682100). 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- 9.: Entlastung der Münchner Familien bei den Elternbeiträgen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß § 90 SGB VIII
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, das Verwaltungsverfahren bei der Berechnung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII rückwirkend zum 01.09.2018 dahingehend zu ändern, dass nur noch eine Eigenbeteiligung der Eltern bzw. Elternteile in Höhe von 50 % des maßgeblichen Einkommens angesetzt wird. 2. Das Sozialreferat wird ermächtigt, bei weiteren sich aus der Rechtsentwicklung ergebende Änderungsbedarfen die Regelungen für die Wirtschaftliche Jugendhilfe entsprechend anzupassen. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, eine Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Förderung in Kindertagespflege zu erstellen. Hierbei sind die nach Buchungszeit gestaffelten Gebührensätze nach der ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020 geltenden Kindertageseinrichtungsgebührensatzung des Referates für Bildung und Sport als Maßstab zu Grunde zu legen, um eine Gleichbehandlung der Münchner Familien für das städtische Angebot der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege herzustellen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)