Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2018-12-04 09:00:00)
Datum: | 04.12.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Umsetzung des Beschlusses zur Beschäftigtensicherheit in Dienstgebäuden der Landeshauptstadt München im Sozialreferat Sicherheitskonzept des Sozialreferates
- 2.: Steuerungsbericht des Sozialreferates für das Jahr 2018
- 3.: Haushalt 2019 des Sozialreferates - Produktanpassung - Neuschaffung - Teilfinanz- und Teilergebnishaushalt
- 4.: Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms für die Jahr 2018 - 2022 Einzelplan 4 / Sozialbereich
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (Der Sozialausschuss beschließt: 1.1 Der vorliegende Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 mit verbindlicher Planung für das Jahr 2023 (Anlage 1) wird vom Sozialausschuss hinsichtlich der Maßnahmen aus seinem Zuständigkeitsbereich – insbesondere auch als Vorgabe für den finanziellen Rahmen der Investitionsliste 1 – zur Kenntnis genommen. 1.2 Der anliegende Ausdruck des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Die Anregungen der Bezirksausschüsse 6 - Sendling, 7 - Sendling-Westpark, 9 - Neuhausen-Nymphenburg, 15 - Trudering-Riem, 20 - Hadern, 21 - Pasing-Obermenzing und 24 - Feldmoching-Hasenbergl (siehe Anlage 2) sind hinsichtlich der den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses betreffenden Punkte geschäftsordnungsgemäß behandelt. Die Stellungnahmen des Sozialreferates in Anlage 3 werden zur Kenntnis genommen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)
- 5.: Haushaltsplan 2019 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2019 Vollzug des Haushaltsplanes 2019 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Sozialreferates/Gesellschaftliches Engagement/Bürgerschaftliches Engagement (BE), Geschäftsleitung/Sozialplanung und Büro der Referatsleitung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Das Sozialreferat/Gesellschaftliches Engagement/Bürgerschaftliches Engagement (BE), Geschäftsleitung/Sozialplanung und Büro der Referatsleitung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „Produktorientierte Ansätze 2019“ (Spalte 10) pro Projekt ausgewiesenen Höhe vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019 zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, abzulehnen.Sollte die Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 2. Das Sozialreferat/Gesellschaftliches Engagement/Bürgerschaftliches Engagement (BE), Geschäftsleitung/Sozialplanung und Büro der Referatsleitung wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 3. Der Abschluss von Verträgen auf der Basis "Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 12 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 2 -)
- 6.: Haushaltsplan 2019 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2019 Vollzug des Haushaltsplanes 2019 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Amtes für Soziale Sicherung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (1. Das Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „Produktorientierte Ansätze 2019“ (Spalte 10) pro Projekt ausgewiesenen Höhe aus den Produkten Ziffer 40311900, 40315100, 40315200, 40111270 und 40343100 vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019 zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, abzulehnen. Sollte die Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 2. Das Sozialreferat/Amt für Soziale Sicherung wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 3. Der Abschluss von Verträgen auf der Basis "Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 12 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Haushaltsplan 2019 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2019 Vollzug des Haushaltsplanes 2019 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Stadtjugendamtes Mehr Zeit und Raum für die Jugendfreizeitstätte PRISMA!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt: 1.1 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „produktorientierter Ansatz 2019" (Spalte 10) pro Projekt ausgewiesenen Höhe aus den Produkten bzw. Produktleistungen 40361100, 40363500.300, 40362100, 40363100 und 40363200, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019 und unter Berücksichtigung der Ziffer 1.1.1 bis Ziffer 1.1.4 des Ergänzungs-/Änderungsantrages, zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, abzulehnen. Sollte die Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 1.1.1 Projekt „A.PPLAUS“, BIKU e.V. - Bildung und Kultur e.V. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von 48.000 € zu genehmigen. Für die Folgejahre wird das Sozialreferat beauftragt, jeweils 48.000 € für das Projekt „A.PPLAUS“ in den Haushalt einzustellen. Die Anlage 1 a zu Produktziffer 3.1.1.4, Projekt „A.PPLAUS Ferienakademie“ (lfd. Nr. 11) sowie das Übersichtsblatt der „Zusammenfassung nach Produkten“ werden entsprechend geändert. 1.1.2 Projekt „Munich Art Factory (MAF)“, Kontrapunkt gGmbH Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 04. Dezember 2018 - 2 - Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von 49.000 € zu genehmigen. Für die Folgejahre wird das Sozialreferat beauftragt, jeweils 115.000 € in den Haushalt für das Projekt MAF einzustellen. Die Anlage 1 a zu Produktziffer 3.1.1.2, Projekt „Munich Art Factory (MAF), Kontrapunkt gGmbH“ (lfd. Nr. 146) sowie das Übersichtsblatt der „Zusammenfassung nach Produkten“ werden entsprechend geändert. 1.1.3 Projekt „Medienzentrum (Projekt „LIFE“)“, IFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 eine zusätzliche Zuwendung in Höhe von 60.000 € zu genehmigen. Die Anlage 1 a zu Produktziffer 3.1.1.2, Projekt „Medienzentrum“ (lfd. Nr. 114) sowie das Übersichtsblatt der „Zusammenfassung nach Produkten“ werden entsprechend geändert. 1.1.4 Projekt „Impro macht Schule“, Impro macht Schule e.V. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von 26.845 € zu genehmigen. Für die Folgejahre wird das Sozialreferat beauftragt, jeweils 25.000 € für das Projekt „Impro macht Schule“ in den Haushalt einzustellen. Die Anlage 1 a zu Produktziffer 60 3.1.2 (NEU), Projekt „Impro macht Schule“ (lfd. Nr. 171d) sowie das Übersichtsblatt der „Zusammenfassung nach Produkten“ werden entsprechend geändert. 1.2 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die Ausreichung der Zuwendungen wie in Ziffer 4.1 des Vortrags ausgeführt, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019, zu genehmigen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 04. Dezember 2018 - 3 - 1.3 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, für den Jugendtreff am Biederstein, Gohrenstraße 6, wie unter Ziffer 4.3 des Vortrags ausgeführt, zu verfahren. 1.4 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, für die Ermäßigungen für einkommensschwache Familien, wie unter Ziffer 4.4.1 des Vortrags ausgeführt, zu verfahren. 1.5 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, für die Ermäßigungen für einkommensschwache Familien, wie unter Ziffer 4.4.2 des Vortrags ausgeführt, zu verfahren. 1.6 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, für das Betreiben einer Offenen Ganztagsschule an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, wie unter Ziffer 4.5 des Vortrags ausgeführt, zu verfahren. 1.7 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Bereich der Förderung der Großtagespflege, wie unter Ziffer 4.7 des Vortrags ausgeführt, zu verfahren. 1.8 Der Antrag Nr. 14-20 / A 03941 „Mehr Zeit und Raum für die Jugendfreizeitstätte PRISMA!“ von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Birgit Volk vom 26.03.2018 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 1.9 Der Antrag 14-20 / B 04588 „Stundenaufstockung für den 'Freizeittreff Freimann' ab 2019“ des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirks vom 02.03.2018 ist satzungsgemäß behandelt. 1.10 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 04. Dezember 2018 - 4 - laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 1.11 Der Abschluss von Verträgen auf der Basis „Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 12 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. 1.12 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze in geeigneten Fällen über Förderanträge unter entsprechender Anwendung des § 22 Ziff. 15 GeschO im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit zu entscheiden. 1.13 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der Sozialausschuss beschließt: 2.1 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „produktorientierter Ansatz 2019" (Spalte 10) pro Projekt ausgewiesenen Höhe aus der Produktleistung 40331100.200, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019, zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, abzulehnen. Sollte die Vollversammlung des Stadtrates am 19.12.2018 Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 2.2 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss vom 04. Dezember 2018 - 5 - laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 2.3 Der Abschluss von Verträgen auf der Basis „Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 12 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. 2.4 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze in geeigneten Fällen über Förderanträge unter entsprechender Anwendung des § 22 Ziff. 15 GeschO im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit zu entscheiden. 2.5 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Mehr Zeit und Raum für die Jugendfreizeitstätte PRISMA!
- Verwandter Antrag: Stundenaufstockung für den „Freizeittreff Freimann“ ab 2019
- 8.: Haushaltsplan 2019 - Produkt- und zielorientierte Ansätze Zuschussnehmerdatei 2019 Vollzug des Haushaltsplanes 2019 für den Bereich „Förderung freier Träger“ des Amtes für Wohnen und Migration
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt: 1.1. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „produktorientierter Ansatz 2019" (Spalte 10) pro Projekt ausgewiesenen Höhe aus dem Produkt bzw. der Produktleistung 40315600, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019, zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, abzulehnen. Sollte die Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 1.2 Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 1.3 Der Abschluss von Verträgen auf der Basis „Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 12 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 2 - zu TOP 8 1.4 Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze in geeigneten Fällen über Förderanträge unter entsprechender Anwendung des § 22 Ziff. 15 GeschO im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit zu entscheiden. 1.5 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der Sozialausschuss beschließt: 2.1 Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2019 Zuwendungen bis zu der in der listenmäßigen Aufstellung (Anlage 1a) unter „produktorientierter Ansatz 2019" (Spalte 10) pro Projekt ausgewiesenen Höhe aus den Produktleistungen 40111260, 40311500, 40313100, 40313900, 40315400, 40315500, 40367200 und 40522200, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.12.2018 zum Haushalt 2019, zu genehmigen sowie ggf. Anträge, für die kein Haushaltsansatz eingestellt wurde, abzulehnen. Sollte die Vollversammlung des Stadtrates am 19.12.2018 Änderungen in einzelnen Ansätzen beschließen, wird das Sozialreferat beauftragt, diese im Vollzug zu berücksichtigen. 2.2 Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze auftretende fachlich begründete Mehrbedarfe im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit auszugleichen, ohne den Ausschuss erneut zu befassen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Konzeption der erfassten Projekte nicht wesentlich verändert hat und eine entsprechende Mitteldeckung im Gesamtbudget sichergestellt werden kann. Es wird weiterhin beauftragt, Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04. Dezember 2018 - 3 - zu TOP 8 nach Einzelfallprüfung, einmalige und befristete ergänzende Maßnahmen aus ggf. entstandenen Überschüssen des Vorjahres zu bewilligen. 2.3 Der Abschluss von Verträgen auf der Basis „Mustervertrag" für die lt. Anlage 1a, Spalte 12 hierfür vorgesehenen Einrichtungen/Projekte wird genehmigt. 2.4 Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, im Vollzug der Haushaltsansätze in geeigneten Fällen über Förderanträge unter entsprechender Anwendung des § 22 Ziff. 15 GeschO im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit zu entscheiden. 2.5 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 9.: Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 Einzelplan 4 / Jugendamtsbereich
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 04.12.2018 (Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt: 1.1 Der vorliegende Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 mit verbindlicher Planung für das Jahr 2023 wird vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss hinsichtlich der Maßnahmen aus seinem Zuständigkeitsbereich - insbesondere auch als Vorgabe für den finanziellen Rahmen (Anlage 1) - zur Kenntnis genommen. 1.2 Der Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Die Anregungen der Bezirksausschüsse (Anlage 2) des 5. Stadtbezirks Au-Haidhausen, des 7. Stadtbezirks Sendling-Westpark, des 9. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg, des 15. Stadtbezirks Trudering-Riem, des 20. Stadtbezirks Hadern, des 21. Stadtbezirks Pasing-Obermenzing und des 24. Stadtbezirks Feldmoching-Hasenbergl sind hinsichtlich der den Bereich des Stadtjugendamtes betreffenden Punkte geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen.)