Verwaltungs- und Personalausschuss (2018-11-21 14:00:00)
Datum: | 21.11.2018, 14:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Verwaltungs- und Personalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- I.: Direktorium
- I.1.: Förderung Bürgerschaftlichen Engagements; Ergebnisse der Vereinsumfrage 2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 21.11.2018 (1. Die Ergebnisse der Vereinsumfrage werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Direktorium wird beauftragt, gemeinsam mit der Begleitgruppe zur Vereinsumfrage, den Referaten, den am weiteren Prozess interessierten Vereinen, den Interviewpartnerinnen und -partnern sowie ggf. weiteren Expertinnen und Experten konkrete Maßnahmen zur Unterstützung von Vereinen auf der Basis der Handlungsempfehlungen der Vereinsumfrage zu entwickeln, zu erproben und ggf. umzusetzen. Die wissenschaftliche Expertise des Instituts SIM, die die Umfrage durchführte und auswertete, ist sicher zu stellen. 3. Über die Umsetzung wird dem Stadtrat im Rahmen des Sachstandsberichts zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement berichtet. 4. Eine erneute Befragung von Vereinen in München ist nach Ablauf von fünf Jahren vorzusehen. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.2.: Umstellung der dieselbetriebenen Kraftfahrzeuge des städtischen Fuhrparks auf alternative Antriebe – Stand 2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 21.11.2018 (1. Die Vergabestelle 1 wird beauftragt, dem Stadtrat im Jahre 2019 erneut eine Marktübersicht im Bereich von 2,5 bis 3,5 t zGG. vorzulegen und die Situation neu zu bewerten. Sofern die Marktsituation sich entsprechend verbessert hat, sind die zur zeitnahen Umstellung des Fuhrparks von 2,5 bis 3,5 t zGG. nötigen Schritte und Finanzmittel zu ermitteln und zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die Vergabestelle 1 wird beauftragt, im Jahre 2019 eine erneute Marktanalyse über die verfügbaren alternativen Antriebe im Segment über 3,5 t zGG. durchzuführen, dem Stadtrat zu berichten und einen Vorschlag bezüglich des weiteren Vorgehens zur Entscheidung vorzulegen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.3.: Städtepartnerschaften Bericht 2017 über die Aktivitäten der Landeshauptstadt München mit ihren Partnerstädten Bordeaux, Cincinnati, Edinburgh, Harare, Kiew, Sapporo und Verona
- I.4.: Projektabschlussbericht "Digitale Langzeitarchivierung Release 1 (dLZA R1)" - öffentlicher Teil
- I.5.: Erarbeitung eines zeitgemäßen Demokratieformats „Bürgerversammlung“
- I.6.: Würdigung Bürgerschaftlichen Engagments in München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 21.11.2018 (1. Das Direktorium wird beauftragt, die in Ziffer 4 des Vortrags dargestellten kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Anerkennungskultur für bürgerschaftlich Engagierte umzusetzen. 2. Das Direktorium wird beauftragt, die Bayerische Ehrenamtskarte für München im Jahr 2019 einzuführen. 3. Das Direktorium wird beauftragt, die ab dem Jahr 2020 anfallenden Kosten durch eine Beschlussvorlage im Rahmen des Eckdatenbeschlusses für den Haushaltsplan 2020 anzumelden. 4. Das Direktorium wird beauftragt, entsprechend Ziffer 6 des Vortrages, dem Stadtrat im Jahr 2021 ein Konzept und einen Finanzierungsvorschlag für die Durchführung einer Evaluation der Anerkennungskultur für BE in München im Jahr 2022 zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Die Anträge Nr. 14-20 / A 3066 der ÖDP, Nr. 14-20 / A 04211 von Herrn StR Manuel Pretzl sowie Antrag Nr. 14-20 / A 04454 von Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Christian Vorländer sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- I.7.: Gleichberechtigung bei der Besetzung von Gremien
- II.: Personal- und Organisationsreferat
- II.1.: Einführung einer Arbeitsmarktzulage für sonstige Berufsgruppen im Kommunalreferat, Bewertungsamt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 21.11.2018 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften beim Städt. Bewertungsamt erforderlich ist, kann Beschäftigten gem. den im Vortrag genannten Vorgaben zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine auf jeweils max. 5 Jahre befristete Arbeitsmarktzulage in Höhe von bis zu 20% der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe bezahlt werden. Die Zulage nimmt an der allgemeinen tariflichen Entgeltentwicklung teil. Sie fließt nicht in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung gem. § 20 TVöD ein. 3. Die Zahlung der Arbeitsmarktzulage kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn durch einen die LHSt München bindenden Tarifvertag oder bindende tarifliche Entgeltordnung für die durch die Arbeitsmarktzulage begünstigten Beschäftigten Einkommensverbesserungen mind. in Höhe der gezahlten Arbeitsmarktzulage eintreten (lineare Einkommensverbesserungen bleiben hierbei außer Betracht) oder der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung füŕ die Arbeitsmarktzulage rechtsverbindlich widerruft. 4. Die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die begünstigte Dienstkraft tatsächlich die Tätigkeiten gem. Ziffer 2.2 des Vortrages ausführt bzw. erfüllt. 5. Von den in den Ziffern 2 mit 3 dargelegten Inhalten abweichende individuelle Vereinbarungen werden nicht getroffen. Öffentliche Sitzung der/des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 21. November 2018 - 2 - 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Disziplinarklage; Zurückstufung it@M Vollzug des BayDG
- 2.: Verlängerung der Weiterbeschäftigung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus Kommunalreferat
- 3.: Beförderung Referat für Bildung und Sport
- 4.: Beförderung Referat für Bildung und Sport
- 5.: Personal-und Organisationsreferat Versetzung
- 6.: Referat für Gesundheit und Umwelt Einstellungen