Kinder- und Jugendhilfeausschuss (2018-10-09 09:00:00)
Datum: | 09.10.2018, 09:00 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Kinder- und Jugendhilfeausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: Investitionskostenförderung beim Bau nichtstädtischer Kindertageseinrichtungen sowie Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 Kindertagesstätten sonstiger Träger; Kindergarten an der Markomannenstraße 14 im 7. Stadtbezirk Sendling-Westpark Leistung eines Baukostenzuschusses
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Bildungsausschuss stimmt der Leistung eines Investitionskostenzuschusses für die Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahme zur Erhaltung einer Kindertageseinrichtung an der Markomannenstraße 14 in Höhe von 1.391.969 € zu, soweit alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 2.: Finanzierung der Digitalisierung der Medienpädagogik in Kindertageseinrictungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Jahr 2019 i.H.v. 670.000 € zum Schlussabgleich, für 2020 i.H.v. 887.500 €, im Jahr 2021 1.103.300 € anzumelden. Ab dem Jahr 2022 sind dauerhaft erforderliche Haushaltsmittel i.H.v 1.295.400 € im Haushaltsplanaufstellungsverfahren anzumelden. 3. Das Produktkostenbudget des Produktes 39111530 „Geschäftsbereich IT“ erhöht sich jeweils einmalig im Jahr 2019 um 670.000 €, im Jahr 2020 um 887.500 €, im Jahr 2021 um 1.103.300 € davon sind 2019 670.000 €, 2020 887.500 €, 2021 1.103.300 € zahlungswirksam. Ab dem Jahr 2022 erhöht sich das Produktkostenbudget um jährlich 1.295.400 €, davon 1.295.400 € zahlungswirksam. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 3.: Versorgungsmaßnahmen für Münchner Kinder Übergangsangebot mit 18 Ad-hoc-Plätzen weiterführen Anforderungsqualifizierung für die KITA-Einrichtungs- verwaltung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Rahmen des Vorhabens „KITA-Einrichtungsverwaltung“ die Anforderungsqualifizierung durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Phase, insbesondere die Entscheidung für die Umsetzung und die dafür notwendigen Ressourcen, werden dem Stadtrat im Rahmen des Haushaltsplanung für das Jahr 2020 vorgelegt. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von einer VZÄ-Stelle „Projektleitung für die Umsetzung KITA-Einrichtungsverwaltung“ ab 01.01.2019 unbefristet sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 86.380 Euro jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 25.276 Euro (40 % des JMB). 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes in Höhe von 2.370 Euro und die IT-Ausstattungskosten in Höhe von 1.500 Euro sowie die dauerhaften konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 5. Das Produktkostenbudget des Produkts 39111530 „Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich“ erhöht sich ab 2019 um bis zu 87.180 Euro jährlich, davon sind bis zu 87.180 Euro jährlich zahlungswirksam. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: In Ausbildung investieren; „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen - OptiPrax“, Ausbau und Verlängerung Neue Wege der Personalgewinnung in der EU
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 50 VZÄ Ausbildungsstellen OptiPrax ab 01.09.2019 bei RBS-KITA und RBS-A-4 und deren Besetzung zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 916.000,00 € jährlich bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 3. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder erhöht sich um 242.760,00 € im Jahr 2019 und bis zu 769.440,00 € ab 2020 , davon sind 242.760,00 € im Jahr 2019 und bis zu 769.440,00 € ab 2020 zahlungswirksam. 4. Das Produktkostenbudget des Produktes 39211100 Grundschulen für Kinder erhöht sich um 46.240,00 € im Jahr 2019 und bis zu 146.560,00 € ab 2020, davon sind 46.240,00 € im Jahr 2019 und bis zu 146.560,00 € ab 2020 zahlungswirksam. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik (Geschäftsbereich Berufliche Schulen) ab 01.09.2019 dauerhaft die Einrichtung von ▪ 4,41 VZÄ (119 LWSt) im Lehrdienst (A12/E11) ▪ 2,67 VZÄ (64 LWSt) im Lehrdienst (A14/E14), sowie die Stellenbesetzung zu veranlassen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von • bis zu 186.279,00 € für 2019 und • bis zu 558.837,00 € jährlich dauerhaft ab 2020 ff. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht mit der Besetzung mit Beamtinnen bzw. Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von etwa 40 % des Jahresmittelbetrages. 6. Das Produktkostenbudget des Produktes 39231500 Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachakademien erhöht sich 2019 um bis zu 186.279 € und ab 2020 um bis zu 558.837 € jährlich, davon sind 2019 bis zu 186.279 € und ab 2020 bis zu 558.837 € zahlungswirksam. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die zu erwartenden Mehreinzahlungen in Höhe von 93.140 € für 2019 279.419 € ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei anzumelden. Rund 50 % der jeweiligen Auszahlungen für Lehrpersonal werden abrechnungsbedingt zeitversetzt als Lehrpersonalzuschuss erstattet. Die konkrete Anmeldung zum Haushalt erfolgt jeweils im Rahmen der entsprechenden Gesamtkalkulation Lehrpersonalzuschüsse. 8. Das Produkterlösbudget des Produktes 39231500 Bildung, Erziehung und Betreuung an Fachakademien erhöht sich 2019 um bis zu 93.140 € und ab 2020 um bis zu 279.419 €, davon sind 2019 bis zu 93.140 € und ab 2020 bis zu 279.419 € zahlungswirksam. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 3 - 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, • die Einrichtung von 0,5 VZÄ Betreuung und Koordination OptiPrax bei KITA-ST (EntgGr S12 TvöD) ab 01.01.2019 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 33.305,00 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 10. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes in Höhe von 2.370,00 € und die IT-Ausstattungskosten in Höhe von 1.500,00 € sowie die dauerhaft konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter Ziffer 3.1.2.3 C des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 12. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um 34.105,00 € jährlich, davon sind 34.105,00 € jährlich zahlungswirksam. 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, • die Einrichtung von 0,5 VZÄ Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für Personalangelegenheiten (Praktikantinnen/Praktikanten) bei KITA-GSt-Personal im Verwaltungsdienst (BesGr A 10/EGr E9c TVöD) ab 01.01.2019 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 4 - Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 31.140,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht mit der Besetzung mit Beamtinnen bzw. Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von etwa 10.146,00 € (40 % des Jahresmittelbetrages). 14. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes in Höhe von 2.370,00 € und die IT-Ausstattungskosten in Höhe von 1.500,00 € sowie die dauerhaft konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 15. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter Ziffer 3.1.2.4 C des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 16. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 31.940 € jährlich, davon sind bis zu 31.940 € jährlich zahlungswirksam 17. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, • die Einrichtung von 0,5 VZÄ Personalgewinnung EU – bilinguale Kindertageseinrichtungen bei KITA-ST (EntgGr S 12 TVöD) ab 01.01.2019 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 33.305,00 € im Rahmen der Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 5 - Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. 18. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsplatzes in Höhe von 2.370,00 € und die IT-Ausstattungskosten in Höhe von 1.500,00 € sowie die dauerhaft konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 800,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 19. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unter Ziffer 4.2 C des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 20. Das Produktkostenbudget des Produktes 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um 34.105,00 € jährlich, davon sind 34.105,00 € jährlich zahlungswirksam. 21. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Stadtrat mit der Ausweitung um weitere zwei aufsteigende Eingangsklassen im Schuljahr 2020/2021 und dem daraus resultierenden Personalbedarf in einem gesonderten Beschluss erneut zu befassen. 22. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03348 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 30.08.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 23. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03349 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 30.08.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 24. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03350 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste vom 30.08.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 25. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03351 der Stadtratsfraktion Die Grünen – rosa liste Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 6 - vom 30.08.2017 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 26. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 5.: Pädagogische Qualitätsbegleitung in Münchner Kindertageseinrichtungen; Verlängerung des Modellversuches des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Die Ausführungen zur Interimslösung vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 des Modellversuchs des Freistaates Bayern zur Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB) für Kindertageseinrichtungen im Referat für Bildung und Sport sowie die daraus resultierenden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Befristungsverlängerung von 5 Stellen ab 01.01.2019 bis 31.12.2019 sowie ggf. die Stellenbesetzung zu veranlassen. Die Personal- und Sachauszahlungen sind bereits befristet im Budget des RBS enthalten und dort weiterhin befristet zu belassen. 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den Stadtrat erneut zu befassen, sobald die maßgeblichen Rahmenbedingungen des Freistaats Bayern zur bayernweiten Einführung der Pädagogischen Qualitätsbegleitungen bekannt sind. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Erlöse für die Refinanzierung der Personalkosten durch das Staatsministerium in Höhe von bis zu 275.000 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 anzumelden. 5. Das Produkterlösbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um 275.000 €, davon sind 275.000 € zahlungswirksam. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Trägerübergreifende Imagekampagne für die pädagogischen Berufsbilder in Münchner Kindertageseinrichtungen Neuvergabe, Vergabeermächtigung Vertragszeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021
- 7.: Organisationsentwicklung und Personalbedarf im Geschäftsbereich KITA, Abteilung Koordination und Aufsicht Freie Träger (RBS-KITA-FT) Ergebnisse der Stellenbemessung mit dem Personal- und Organisationsreferat
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von - 0,5 VZÄ Sachbearbeitung Personalzustimmung - 1,0 VZÄ Sonstige Sachbearbeitung - 0,5 VZÄ Sachbearbeitung Grundsatz für KITA-FT ab 01.01.2019 sowie die Stellenbesetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 135.660 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 22.072,00 € (40 % des JMB). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmalig investiven Sachkosten zur Einrichtung und Ausstattung er Arbeitsplätze in Höhe von 9.480,00 € und die IT-Ausstattungskosten in Höhe von 6.000,00 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaften konsumtiven Sachkosten für die 4 Arbeitsplätze in Höhe von 1.600,00 € jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 5. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich ab dem Jahr 2019 ff. um bis zu 138.860,00 € jährlich, davon sind bis zu 138.860,00 € jährlich zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die aus seiner Sicht dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 7. Dieser Beschluss unterliegt hinsichtlich der Zuschaltung von 0,5 VZÄ Sachbearbeitung Grundsatz der Beschlussvollzugskontrolle; der übrige Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Der Stadtrat wird zu gegebener Zeit mit den durch die Stellenzuschaltung eingetretenen Effekten und Zielen erneut befasst. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 8.: Personal bei der Zentralen Gebührenstelle von KITA; Bereitstellung weiterer personeller Ressourcen im Bereich Sachbearbeitung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die unbefristete Einrichtung von 2,00 VZÄ-Stellen bei KITA-Städtischer Träger-Zentrale Gebührenstelle zum 01.01.2019 und deren Besetzung durch das Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die ab 2019 erforderlichen Haushaltsmittel von jährlich bis zu 108.880,- € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Personal- und Organisationsreferat anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamten/-innen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 34.888,- € (40 % des JMB). 3. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die einmaligen investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung in Höhe von 4.740,- € und die einmaligen investiven IT-Erstbeschaffungskosten in Höhe von 3.000,- € sowie die konsumtiven Sachkosten für die Arbeitsplätze in Höhe von 1.600,- € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 4. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365100 Kitaverwaltung erhöht sich um bis zu 110.480,- €. davon sind bis zu 110.480,- € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, den unter Ziffer 2, Buchst. C dargestellten Flächenbedarf rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 6. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 9.: Zuschuss für die Betreuung von Kindern von Studierenden am Städtischen Abendgymnasium, Schlierseestr. 47 an den Zuschussnehmer „Freundeskreis des Städtischen Abendgymnasiums München e.V.“ Zuschuss zur Frühförderung von und zum Beratungsfachdienst für verhaltensauffällige Kinder in Münchner Kindertageseinrichtungen an die Zuschussnehmerin „Augustinum gGmbH“, Stiftsbogen 47 Zuschuss für die "Koodinationsstelle Kinderbetreuung für Integrationskursteilnehmer/innen“ beim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband München, Quagliostr. 9
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Bildungsausschuss stimmt der Auszahlung aus dem für 2019 bestehenden Budget für freiwillige Zuschüsse (vorbehaltlich der Zustimmung zum Haushalt 2019) in Höhe von 61.355,03 Euro an die Augustinum gGmbH und in Höhe von maximal 41.480,00 Euro an das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband München für das Jahr 2019 zu. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird ermächtigt, den Vertrag mit der Augustinum gGmbH vom 18.10.2000 wie bisher jährlich zu verlängern. 3. Der Bildungsausschuss nimmt die Gewährung und Auszahlung des Zuschusses für die Betreuung von Kindern von Studierenden am Städtischen Abendgymnasium, wie im Vortrag der Referentin unter Punkt 1 dargelegt, zur Kenntnis. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 10.: SKILLplus - Soziale Kompetenzen, Integration, Lernen, Lebensperspektive des Trägers Stadteilarbeit e.V. Förderung durch das Sozialreferat/Stadtjugendamt nach Beendigung der Förderung durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft 11. Stadtbezirk Milbertshofen - Am Hart
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der im Vortrag der Referentin unter Punkt 1.3 dargestellten Notwendigkeit zur Weiterentwicklung von SKILLplus wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 100.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 und 2020 bei der Stadtkämmerei auf der Finanzposition 4591.700.0000.2 anzumelden. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 11.: Personalressourcen für den Ausbau der eintägigen Erlebnisreisen beim städtischen Anbieter von Ferienangeboten (S-II-A/F/F)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die von 2019 bis 2021 befristet erforderlichen Haushaltsmittel i. H. von 43.596 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 0,7 VZÄ-Stellen (befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang über die vorläufige Befristung hinaus ein Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 43.596 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich 20261000 (Produkt 403 661 00) anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 17.438 € (40 % des JMB). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die einmaligen investiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 1.660 € sowie die befristet in den Jahren 2019 bis 2021 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die konsumtiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 560 € im Rahmen der Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - Haushaltsplanaufstellung 2019 zusätzlich anzumelden (Finanzpositionen 4516.935.9330.8 bzw. 4516.650.0000.1). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 12.: Personalzuschaltung S-II-KJF/JA Jugendkulturwerk Zusätzlicher Personalbedarf im Sozialreferat/Stadtjugendamt, Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Sachgebiet Jugendarbeit - aufgrund der gestiegenen Anzahl von Einrichtungen/Projekten - aufgrund der gestiegenen Anzahl von Bauplanungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 94.306 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,18 Stellen und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 93.362 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich 20223000 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 37.345 € (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget (40362100.200) erhöht sich um 93.362 €, davon sind 93.362 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Anmeldung der im Jahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 in Höhe von 944 € zusätzlich zu veranlassen (Finanzposition 4070.650.0000.9). Das Sozialreferat wird beauftragt, die Anmeldung der im Jahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die einmalig investiven Sachkosten zur Arbeitsplatzerstausstattung im Rahmen der Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - Haushaltsplanaufstellung 2019 in Höhe von 2.797 € zusätzlich zu veranlassen (Finanzposition 4070.935.9330.6). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 13.: Kindeswohl und Kinderschutz in Sorge- und Umgangspflege und in Sorge- und Umgangsverfahren sicherstellen Empfehlung der 258. Stadtratskommision zur Gleichstellung von Frauen vom 18.07.2013 BU-Begleiteter Umgang zum Umgangsrecht des Kindes Stadtratsziel: S13 C 1 Erziehungskompetenzen in belasteten Familien sind gestärkt S14 C 2 Kindeswohlgefährdung verhindern und gefährdeten Kindern und Jugendlichen Schutz bieten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Transferzahlungen an die in Punkt 3 benannten freien Träger in Höhe von dauerhaft 170.475,-- € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2019 budgeterhöhend zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4). 2. Die Empfehlung der 258. Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen vom 18.07.2013 ist damit satzungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 14.: Rechtliche Beratung und Unterstützung junger Volljähriger
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 0,5 VZÄ-Stellen (befristet auf drei Jahre ab Stellenbesetzung) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Stellenbemessung gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang über die vorläufige Befristung hinaus ein Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 31.140 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich 202 401 00 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 12.456 € (40 % des JMB). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzkosten im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 in Höhe von 1.185 € (einmalig investiv) Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 Beschlussseite zu TOP 14 - 2 - Finanzposition 4070.935.9330.6 zusätzlich anzumelden. Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 Beschlussseite zu TOP 14 - 3 - 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 15.: Organisationsentwicklung in Heimen in stadteigener Trägerschaft
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 360.000 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019ff. bei der Stadtkämmerei anzumelden (Kostenstelle 20250001). 2. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für das Organisationsentwicklungsprojekt Traumapädagogik im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen 2019 bis 2022 in Höhe von insgesamt 360.000 € bei der Stadtkämmerei anzumelden (2019: 140.000 €, 2020: 140.000 €, 2021: 50.000 € und 2022: 30.000 €) . 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 16.: Verstetigung der Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern in Unterkünften für Flüchtlinge
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Die Unterstützungsangebote für geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien sind ein fester Bestandteil des Versorgungs- und Unterbringungs- systems für die Münchner Flüchtlingsunterkünfte. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab dem Jahr 2019 bis 2024 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 4.639.197 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bis 2024 zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4). 3. Das Sozialreferat/das Stadtjugendamt wird beauftragt, die Erforderlichkeit und die Höhe des Budgets aufgrund der aktuellen Bedarfslage ab dem Jahr 2025 ff zu prüfen und dem Stadtrat das dann erforderliche Budget erneut vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 17.: Bedarfsplanung und Neuausrichtung der Hilfen zur Erziehung Mobile Beratung für junge Geflüchtete einrichten
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 359.640 € und die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 11.850 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 4,5 Stellen Fachsteuerung Hilfen zur Erziehung im Stadtjugendamt und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, dem Stadtrat nach 3 Jahren nach Stellenbesetzung darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Einrichtung der 4,5 Stellen Fachsteuerung Hilfen zur Erziehung dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 356.040 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich des Stadtjugendamts SO20231, Unterabschnitt 4070, Produkt 40.363900 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 142.416 € (40 % des JMB). Das Produktkostenbudget erhöht sich damit insgesamt um 356.040 €, davon sind 356.040 € zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2019 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für die investiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von bis zu 11.850 € (Finanzposition 4070.935.9330.6) sowie die für die konsumtiven Arbeitsplatzkosten ab dem Haushaltsjahr 2019 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3.600 € (Finanzposition Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 4070.650.0000.9) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen zusätzlich anzumelden. Die Kosten werden bedarfsgerecht veranschlagt. 4. Zusätzlicher Büroraumbedarf Das Sozialreferat wird beauftragt, die aus seiner Sicht unter Ziffer 2.4 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02473 von Frau Stadträtin Demirel, Frau Stadträtin Habenschaden, Frau Stadträtin Koller, Herrn Stadtrat Krause, Herrn Stadtrat Utz vom 16.09.2016 wird aufgegriffen. 6. Die Nr. 2, 2. Absatz dieses Beschlusses unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Verwandter Antrag: Mobile Beratung für junge Geflüchtete einrichten
- 18.: Personalausstattung der Operative WJH und Grundsatzsachbearbeitung SoJA-14Plus
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 67.465 € und die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2.370 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 0,5 Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe im Stadtjugendamt bei S-II-E/J und von 0,5 Stelle Grundsatzsachbearbeitung SoJA-14Plus im Stadtjugendamt bei S-II-E/W und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, dem Stadtrat nach 3 Jahren nach Stellenbesetzung darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen dauerhaft benötigt werden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Einrichtung der 0,5 Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe und 0,5 Stelle Grundsatzsachbearbeitung SoJA-14Plus im Stadtjugendamt dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 66.665 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich des Stadtjugendamts SO20231, Unterabschnitt 4070, Produkt 60 2.2.1 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 26.666 € (40 % des JMB). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2019 einmalig erforderlichen Haushaltsmittel für die investiven Arbeitsplatzkosten in Höhe Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - von 2.370 € sowie die für die konsumtiven Arbeitsplatzkosten ab dem Haushaltsjahr 2019 dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 800 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen zusätzlich anzumelden. Die Kosten werden bedarfsgerecht veranschlagt. 4. Zusätzlicher Büroraumbedarf Das Sozialreferat wird beauftragt, die aus seiner Sicht unter Ziffer 2.4 des Vortrages dargestellten Flächenbedarfe rechtzeitig gegenüber dem Kommunalreferat anzumelden, sobald weitere Flächen zugewiesen werden sollen. 5. Die Nr. 2, 2. Absatz dieses Beschlusses unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 19.: Konzept zur Begrüßung Münchner Neugeborener Münchner Babybegrüßungspaket (BBP) Geschenk für Neugeborene
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 173.430,-- € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 und dauerhaft i.H.v. 162.830,-- € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, befristet auf 1 Jahr ab Stellenbesetzung die Einrichtung von 1 VZÄ für die Städtische Beratungsstelle/S-II-A im Stadtjugendamt München und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen und im Anschluss dauerhaft die Einrichtung von 2 x 0,5 VZÄ für die Städtische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bzw. der Fachstelle Elterninformation und Elternbriefe/S-II-A/BST-El im Stadtjugendamt München und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, die befristet auf 1 Jahr ab Stellenbesetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 73.430 € bei den Ansätzen der Personalauszahlung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich des Sozialreferats, Stadtjugendamt München, SO2026 anzumelden (Personalkosten in Höhe von 73.430 € auf die Kostenstelle 20262000, UA 4650) und im Anschluss dauerhaft erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von bis 62.830,-- € bei den Ansätzen der Personalauszahlung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020 beim Kostenstellenbereich des Sozialreferats, Stadtjugendamt München, SO2026 anzumelden (Personalkosten in Höhe von 62.830,-- € auf die Kostenstelle 20262000, UA 4650). Das Sozialreferat wird beauftragt, dem Stadtrat im Jahr 2021 darzustellen, welche Effekte und Ziele tatsächlich erreicht wurden und ob und ggf. in Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - welchem Umfang die zusätzliche Stelle dauerhaft benötigt wird. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellun- gen in Höhe von etwa 29.372 € (in 2019) bzw. 25.132 € ab 2020 (40 % des JMB). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die einmaligen investiven Arbeitsplatzkosten in Höhe von 2.370,-- € anzumelden (Finanzposition 4650.935.9330.4) sowie die ab Anmeldung der Stellenbesetzung erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel in Höhe von 800,-- € in 2019 sowie in Höhe von 800,-- € ab 2020 (Finanzposition: 4650.650.0000.7) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bzw 2020 zu veranlassen. Das Sozialreferat wird beauftragt, die ab 2019 dauerhaft erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für Sachleistungen in Höhe von 100.000,-- € (Finanzpositionen: 4650.601.0000.0, 4650.602.0000.8 und 4650.650.0000.7) anzumelden. 4. Die Anträge Nr. 14-20 / A 03890 „Geschenk für Neugeborene“ von Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Sebastian Schall, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Dorothea Wiepcke, Frau StRin Kristina Frank vom 09.03.2018 und Nr. 14-20 / A 03932 „Entwicklung eines Münchner Babybegrüßungspakets“ von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Heimo Liebich vom 22.03.2018 sind geschäftsordnungsmäßig behandelt. 5. Der Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 3 -)
- Verwandter Antrag: Geschenk für Neugeborene
- Verwandter Antrag: Entwicklung eines Münchner Babybegrüßungspakets
- 20.: Betriebs- und Finanzkonzept für das Kinder- und Familienzentrum der Boschetsrieder Straße (Am Südpark) Bebauungsplan Nr. 2072a 19. Stadtbezirk - Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln Soziale Infrastruktur für das Neubaugebiet 1. Zustimmung zur Finanzierung 2 Anmeldung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Finanzierung des Kinder- und Familienzentrums an der Boschetsrieder Straße (Am Südpark) wird zugestimmt. 2. Die Maßnahme wird zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022 wie folgt angemeldet. MIP neu: Kinder- und Familienzentrum an der Boschetsrieder Straße (Am Südpark), Investitionskostenzuschuss für Ersteinrichtung Investitionsliste 1, Unterabschnitt UA 4706; Maßnahmennummer: 7620 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamt-kosten Finanz bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Grupp e Bez. (Nr.) Gesa mt-ko sten Finan z bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Summ e 2018- 2022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finan z 2023ff Z (988) 140 0 140 0 140 0 0 0 0 0 Summ e 140 0 140 0 140 0 0 0 0 0 St A. 140 0 140 0 140 0 0 0 0 0 Öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für die Ersteinrichtung des Kinder- und Familienzentrums an der Boschetsrieder Straße (Am Südpark) einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 € (investiv) für das Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren bei der Stadtkämmerei anzumelden (Finanzposition 4706.988.7620.3). 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen, zusätzlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel (Zuschussmittel) in Höhe von 318.618 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab 2019 anzumelden (Finanzposition 4706.700.0000.4). 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 21.: Förderung freier Träger der Wohlfahrtspflege Zusätzlicher Förderbedarf im Sozialreferat, Weiterförderung von Projekten aus dem Aktionsplan des Stadtjugendamtes „Unterstützung für Flüchtlingskinder und ihrer Familien“ Produkt 40362100 Jugendarbeit Produkt 40363100 Jugendsozialarbeit Produkt 40363200 Förderung der Erziehung in der Familie
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Dem in der Anlage 1 dargestellten Finanzierungsbedarf im Bereich der Produkte Jugendarbeit (40362100), Jugendsozialarbeit (40363100) und Förderung der Erziehung in der Familie (40363200) wird zugestimmt. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 637.763,-- € durch Umschichtungen aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 15.058,-- € durch Umschichtung aus eigenen Budgetmitteln zu finanzieren. 4. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 361.447,-- € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 22.: Finanzierungsbeschluss zur Personalausweitung in der Großtagespflege und Kindertagespflege in Familien
- 23.: Familienfreundliches Freiham Finanzierungsbeschluss für das Familien- und Beratungszentrum Freiham und Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Errichtung einer Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien in Freiham (2019-2022), ab 2022 übergehend in eine Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren Neubau einer Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder und Jugendliche Zustimmung zur Planung und Genehmigung des vorläufigen Nutzerbedarfsprogramms für die Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren in Freiham Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Produktnummer 40363200 Förderung der Erziehung in der Familien Produktleistung 40363200.100 Familienbildung, Familienzentren, Angebote der Frühen Förderung, Familienerholung und Familienpflege Produktleistung 40363200.300 Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung Produktleistung 40362100.100 Regionale Offene Kinder- und Jugendarbeit Produktleistung 40362200.215 Kindertagesbetreuung Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Änderung des Mehrjahresinvestionsprogramms 2018-2022
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt: 1.1 Bis zur Entstehung einer tragfähigen, sozialen Infrastruktur in Freiham Nord wird der Einrichtung einer Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien zugestimmt. 1.2 Das Kommunalreferat wird gebeten im Benehmen mit dem Sozialreferat/Stadtjugendamt in Freiham Nord geeignete Räumlichkeiten für die Orientierungs- und Anlaufstelle und spätere Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren zu suchen. Des Weiteren sollte abgestimmt werden, ob der von PLAN für 2019 vorgesehene Infopavillon im selben Jahr als erste Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien mitgenutzt werden kann. 1.3 Der Weiternutzung der Räume der Orientierungs- und Anlaufstelle als Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren wird zugestimmt. 1.4 Das Kommunalreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialreferat die Verhandlungen für die Anmietung der Räume der Orientierungs- und Anlaufstelle vorbereitend zu führen. Der Mietvertrag soll zwischen dem Vermieter und dem Träger der Einrichtung abgeschlossen werden. Die Mietkosten sind im Zuschussbedarf des Trägers enthalten. Der Betrag der Jahresmiete von höchstens 116.000,- € wird beim eigentlichen Mittelabruf (Haushaltsplanaufstellung 2019) auf den tatsächlichen Betrag gemäß Mietvertrag reduziert. 1.5 Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien, des Familien- und Beratungszentrums, der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege und der Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren ein Trägerschaftsauswahlverfahren durchzuführen und die Auswahl dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist, einen Öffentliche Sitzung der Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - zu TOP 23 gemeinsamen Träger für alle Einrichtungen auszuwählen. Anbieter der Leistungen der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ( Vollzeitstelle für eine/n Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologe) ist die - regional zuständige - Erziehungsberatungsstelle profamilia Neuaubing. Diese Personalstelle ist nicht Gegenstand des Trägerauswahlverfahrens. 1.6 Dem Betrieb des Familien- und Beratungszentrums und der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege wird zugestimmt. 1.7 Der Planung einer Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren wird zugestimmt. 1.8 Das vorläufige Nutzerbedarfsprogramm für die Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren wird genehmigt. 1.9 Das Baureferat wird gebeten, auf der Basis der vorläufigen Nutzerbedarfsprogramme die Vorplanungsunterlagen zu erarbeiten. 1.10. Das Kommunalreferat wird gebeten, zum gegebenen Zeitpunkt den Projektauftrag im Stadtrat herbeizuführen. 1.11 Der Betrieb einer Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren wird genehmigt. 1.12 Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ein Trägerauswahlverfahren zur Trägervergabe durchzuführen und das Ergebnis dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 2. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt vorberatend 2.1 Finanzierung 2.1.1 Das Sozialreferat wird beauftragt, ab dem Jahr 2019 die nachfolgend genannten Haushaltsmittel im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung zeitgerecht bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2.1.2 Dem erforderlichen Finanzierungsbedarf für Personal- und Sachkosten (incl. Miete) in Höhe von 188.931,- € jährlich für die Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien ab dem Jahr 2019 wird zugestimmt. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, die für den Betrieb der Öffentliche Sitzung der Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 3 - zu TOP 23 Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 188.931,- € (konsumtiv) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 budgeterhöhend anzumelden (Produktbudget 40363200.100, FiPo 4706.700.0000.4; IA 602900137). Diese Kosten sind in vollem Umfang zahlungswirksam. 2.1.3 Dem erforderlichen Finanzierungsbedarf für Personal- und Sachkosten (incl. Miete) in Höhe von 96.300,- € jährlich für die Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren Freiham ab dem Jahr 2022 wird zugestimmt. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, die für den Betrieb der Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren Freiham erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 96.300,- € (konsumtiv) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 budgeterhöhend anzumelden ( Produkt 40363200.100 ab 2022 um 96.300,- € ; FiPo 4706.700.0000.4; IA 602900137). Diese Kosten sind in vollem Umfang zahlungswirksam. 2.1.4 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018- 2022 ist wie folgt zu ändern: MIP alt: nicht vorhanden MIP neu: Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien in Freiham, ab 2022 übergehend in eine Einrichtung der offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6-10 Jahren. Investitionskostenzuschuss Ersteinrichtung. Die Ersteinrichtungskosten für die Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien i.H. von 60.000 € und für die spätere Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder i.H. von 25.000 € werden zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst, Maßnahmennummer 4706.7610. Gruppier ung Gesa mt-ko sten Finan z bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Summ e 2018-2 022 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finan z 2024ff Öffentliche Sitzung der Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 4 - zu TOP 23 (988) 85 0 60 0 60 0 0 25 0 0 Summe 85 0 60 0 60 0 0 25 0 0 St A. 85 0 60 0 60 0 0 25 0 0 Das Sozialreferat wird beauftragt, die für den Investionskostenzuschuss der Orientierungs- und Anlaufstelle für neu zugezogene Familien, einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i.H. von 60.000,- € (Finanzposition 4706.988.7610.4) für das Jahr 2019 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Sozialreferat wird beauftragt, die für den Investitionskostenzuschuss der späteren Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren einmalig erforderlichen Haushaltsmittel i.H. von 25.000 € (Finanzposition 4706.988.7610.4) für das Jahr 2022 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 bei der Stadtkämmerei anzumelden. Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den jeweiligen Träger mittels eines einmaligen Bescheides in Höhe von maximal 60.000 € bzw. 25.000 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d.h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 2.1.5 Den Betriebsmitteln für das Familien- und Beratungszentrum ab dem Jahr 2022 in Höhe von 428.372,- € jährlich werden zugestimmt. Das Produktkostenbudget des Produkts 40363200.100 erhöht sich ab 2022 um 352.452,-€ und das Produktbudget 40363200.300 um 75.920,- €. Der Betrag ist in voller Höhe zahlungswirksam. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, die für den Betrieb des Familien- und Beratungszentrums dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 428.372,- € im Rahmen der Haushaltplanaufstellung 2022 zusätzlich anzumelden (Produkt 40363200.100 ab 2021 um 352.452,- € ; FiPo 4706.700.0000.4; IA 602900137 Produktbudgets 40363200.300 um 75.920,- € FiPo 4706.700.0000.4; IA 602 900137). Diese sind in vollem Umfang Öffentliche Sitzung der Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 5 - zu TOP 23 zahlungswirksam. 2.1.6 Der Notwendigkeit einer 0,5 VZÄ für die Vorbereitungsarbeiten zur Eröffnung des Familien- und Beratungszentrums für die Leitung wird zugestimmt. Die Vorarbeiten werden durch die Leitung des Zentrums übernommen. Im Jahr 2021 werden dafür einmalig (konsumtiv) 18.633,- € zur Verfügung ge stellt. Das Produktkostenbudget des Produkts 40363200.100 erhöht sich in diesem Jahr um 18.633,- €. Der Betrag ist in voller Höhe zahlungswirksam. Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2021 zusätzlich anzumelden. 2.1.7 Dem erforderlichen Finanzierungsbedarf für Personal- und Sachkosten in Höhe von 162.097,- € jährlich für den Betrieb der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege ab dem Jahr 2022 wird zugestimmt. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, die für den Betrieb der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 162.097,- € (konsumtiv) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 budgeterhöhend anzumelden (Produktbudget 40361100.200; FiPo 4706.700.0000.4; IA 602900201). Diese Kosten sind in vollem Umfang zahlungswirksam. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, entsprechend dem Förderanspruch des Art.18 i.V.m. Art. 20 BayKiBiG die kindbezogenen Fördermitttel bei der Regierung von Oberbayern und Bundesmittel zu beantragen. Hierzu sind Einzahlungen in Höhe von 359.786 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022 dauerhaft zusätzlich anzumelden. 2.1.8 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018-2022 ist wie folgt zu ändern: MIP Alt: nicht vorhanden MIP neu: Freiham Nord, Familien- und Beratungszentrum und Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Öffentliche Sitzung der Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 6 - zu TOP 23 Die Ersteinrichtungskosten für das Familien- und Beratungszentrum i.H. von 150.000,- € und für die Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege i.H. von 70.000,- € werden zu einer Gesamtmaßnahme zusammengefasst. 3. Maßnahmennummer 4706.7590 Gruppie rung Gesa mt-ko sten Finan z bis 2017 Programmjahr 2018 bis 2022 nachrichtlich Summe 2018-20 22 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Finan z 2024ff (988) 220 0 220 0 0 0 0 220 0 0 Summe 220 0 220 0 0 0 0 220 0 0 St A. 220 0 220 0 0 0 0 220 0 0 Das Sozialreferat wird beauftragt, die für den Investitionskostenzuschuss des Familien-und Beratungszentrums einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € (Finanzposition 4706.988.7590.x) für das Jahr 2022 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 anzumelden. Das Sozialreferat, Stadtjugendamt, wird beauftragt, die für den Investitionskostenzuschuss der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,- € (Finanzposition 4706.988.7590.x ) für das Jahr 2022 im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2022 anzumelden. Das Sozialreferat wird die Zuwendung an investiven Mitteln an den jeweiligen Träger mittels eines einmaligen Bescheides in Höhe von maximal 220.000 € gewähren. Die Zweckbestimmung (d.h. die Rückforderung bei fremder Verwendung) sowie die Bindungsfrist sind im jeweiligen Bescheid geregelt. 2.1.9 Den Betriebsmitteln für die Einrichtung der Offenen Arbeit für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ab dem Jahr 2024 in Höhe von Öffentliche Sitzung der Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 7 - zu TOP 23 420.000,- € jährlich wird zugestimmt. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, die ab 2024 ff. dauerhaft erforderlichen Mittel in Höhe von 420.000,- € im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zusätzlich anzumelden. Das Produktkostenbudget des Produkts 40362100.100 Regionale Offene Jugendarbeit erhöht sich dadurch ab dem Jahr 2024 um 420.000,- €. Der vorgenannte Betrag ist zahlungswirksam (Finanzposition 4591.700.0000.2, Innenauftrag 602900136, Sachkonto 682100). 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 24.: Sicherung des KinderschutzZentrums Erhalt des Leistungsumfang durch Erhöhung der Fördersumme Antrag des Deutschen Kinderschutzbunds, Ortsverein München vom 22.03.2017 Produkt 40363200 Förderung der Erziehung in der Familie Produktleistung 40363200.300 Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 59.749 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Zuschuss Das Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2019 erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für den Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 in Höhe von 59.749 € zusätzlich anzumelden (Finanzposition 47 06.700.0000.4). 3. Das Sozialreferat wird beauftragt, einen Bedarf in Höhe von 23.400 € aus dem zur Verfügung stehenden Zuschussbudget umzuschichten. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 25.: Umsetzung §§ 55, 58a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII); Personalausstattung wegen Fallzahlsteigerungen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 107.270 € im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 2. Personalkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die Einrichtung von 1,5 VZÄ-Stellen (befristet auf maximal drei Jahre ab Stellenbesetzung) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Sozialreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal-und Organisationsreferat eine Stellenbemessung gemäß dem Leitfaden zur Stellenbemessung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang über die vorläufige Befristung hinaus ein Stellenbedarf besteht. Das Sozialreferat wird beauftragt, die befristet erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 106.070 € entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen bei den Ansätzen der Personalauszahlungen im Rahmen der Haushalts- planaufstellung 2019 beim Kostenstellenbereich 202 400 00 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen/Beamten zu sätzlich zu den Personalauszahlungen noch ein Aufwand für Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von etwa 42.428 € (40 % des JMB). 3. Sachkosten Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die laufenden Arbeitsplatzkosten dauerhaft ab 2019 in Höhe von 1.200,00 € (Finanzposition 4070.650.0000.9) und die einmalig erfor derlichen zahlungswirksamen Haushaltsmittel für die investiven Arbeitsplatz Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - zu TOP 25 kosten in Höhe von 3.555,00 € (Finanzposition 4070.935.9330.6) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 zusätzlich anzumelden. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 26.: Entlastung der Münchner Familien bei den Elternbeiträgen im Rahmen der Kindertagesbetreuung ab 01.09.2019
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Den obigen Ausführungen der Referentin wird zugestimmt. 2. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, im Hinblick auf eine finanzielle Entlastung aller Münchner Familien, deren Kinder in allen Altersgruppen (0 bis 10 Jahre) Einrichtungen in städtischer, freigemeinnützige und sonstiger Trägerschaft, die über die Münchner Förderformel gefördert werden, sowie Einrichtungen im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung besuchen und im Hinblick auf einen niederschwelligen Zugang zur Kindertagesbetreuung eine Neuregelung der Elternbeiträge, wie unter 4.3 dargestellt, nach dem Münchner Modell der Elternbeitragsentlastung ab 01.09.2019 umzusetzen. 3. Der Stadtrat stimmt der Einführung der ab dem 01.09.2019 geltenden Neuregelung der einkommensbezogenen Staffelung sowie den vorgeschlagenen Höchstbeträgen im Bereich der kooperativen Ganztagsbildung zu (Anlage 6). Diese Regelung gilt für städtische und für freigemeinnützige und sonstige Träger, die nach MFF gefördert sind, sowie für Einrichtungen im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung. 4. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, notwendige Satzungsänderungen vorzubereiten und dem Stadtrat in einer Beschlussvorlage im Frühjahr 2019 zur Entscheidung vorzulegen. 5. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Anpassung der „Zuschussrichtlinie zur Münchner Förderformel“ und der „Richtlinie zur Förderung kinderreicher Familien und zur einkommensbezogenen Staffelung der Elternentgelte“ der Neuregelung der Elternbeiträge unter Einbeziehung der Verbände/freien Träger zu erarbeiten und in einer Beschlussvorlage im Frühjahr 2019 dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 2 - 6. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat im Frühjahr 2019 Vorschläge für BayKiBiG-finanzierte Eltern-Kind-Initiativen vorzulegen, die eine wirkungsgleiche Elternbeitragsentlastung sowie eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben zum Ziel haben. 7. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, ca. drei Jahre nach Umsetzungsbeginn der neuen Beitragsregelung dem Stadtrat eine Evaluation vorzulegen. 8. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehrausgaben zum Ausgleich für entgangene Elternentgelte für Träger von MFF-Einrichtungen und für Träger von Einrichtungen im Rahmen der Kooperativen Ganztags- bildung in Höhe von derzeit 8.834.000 Euro in 2019 und von derzeit 26.500.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 9. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einsparungen im Bereich der Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII in Höhe von bis zu -100.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -300.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 10. Das Produktkostenbudget des Produkts 39365300 Koordination und Aufsicht der Tageseinrichtungen für Kinder in nichtstädtischer Trägerschaft erhöht sich um bis zu 8.734.000 Euro im Jahr 2019 und von bis zu 26.200.000 Euro jährlich ab 2020, davon sind bis zu 8.734.000 Euro im Jahr 2019 und mindestens 26.200.000 Euro jährlich ab 2020 zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget). 11. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mindereinnahmen der Elternbeiträge im Geschäftsbereich KITA in Höhe von bis zu bis zu -5.767.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -17.300.000 Euro jährlich ab 2020 Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 3 - im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 12. Das Produkterlösbudget des Produkts 39365200 Betrieb und Steuerung städtischer Tageseinrichtungen für Kinder vermindert sich um bis zu -5.767.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -17.300.000 Euro jährlich ab 2020, davon sind um bis zu -5.767.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -17.300.000 Euro jährlich ab 2020 Euro zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 13. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mindereinnahmen der Elternbeiträge im Geschäftsbereich A-4 in Höhe von bis zu bis zu -667.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -2.000.000 Euro jährlich ab 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. 14. Das Produkterlösbudget des Produkts 39211100 Bildung, Erziehung und Betreuung an Grundschulen vermindert sich um bis -667.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -2.000.000 Euro jährlich ab 2020, davon sind bis zu -667.000 Euro im Jahr 2019 und bis zu -2.000.000 Euro jährlich ab 2020 zahlungswirksam (Produkterlösbudget). 15. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, ein Ausgleichssystem zu entwickeln, das regelt, in welchem Umfang und über welche Systematik den Trägern der Kooperativen Ganztagsbildung zukünftig u. a. die Elternentgelte ausgeglichen werden sollen. 16. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04290 der FDP-Fraktion vom 06.06.2013 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 17. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04437 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Oliver Belik, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Christiane Hacker, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Regina Salzmann und Frau StRin Beatrix Zurek vom 05.07.2013 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. Öffentliche Sitzung der/des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 09. Oktober 2018 - 4 - 18. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03138 von Frau StRin Birgit Volk, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Abele,Herrn StR Haimo Liebich, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Bettina Messinger, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Gerhard Mayer, Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Dr. Constanze Söllner-Schaar vom 29.05.2017 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 19. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03984 von Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Hans Podiuk und Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 17.04.2018 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 20. Der Antrag Nr. 14-20 / A 04383 von Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Anne Hübner und Frau StRin Julia Schönfeld-Knor vom 9.08.2018 ist geschäftsordnungsgemäß erledigt. 21. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.)
- 27.: Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiträte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 09.10.2018 (1. Der Bildungsausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Gemeinsamen Elternbeiräte an Kindertageseinrichtungen (Gemeinsame Elternbeiratssatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Versorgungsmaßnahmen für Münchner Kinder Übergangsangebot mit 18 Ad-hoc-Plätzen weiterführen Anforderungsqualifizierung für die KITA-Einrichtungs- verwaltung
- 2.: Wäschedienstleistungen in städtischen Kindertageseinrichtungen
- 3.: Anmietung und Ausstattung von Räumen für die Städtische Erziehungsberatungsstelle in der Sozialregion Giesing-Harlaching Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms 2018 - 2022 17. Stadtbezirk - Obergiesing-Fasangarten 18. Stadtbezirk - Untergiesing-Harlaching