Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (2018-09-26 09:30:00)
Datum: | 26.09.2018, 09:30 |
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Ort: | Großer Sitzungssaal |
Gremium: | Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Tagesordnung
- 1.: A) Beabsichtigte Überplanung des Bereichs Richard Strauss-Straße (östlich) (Grundstück Fl.Nr. 214/17) - Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 1325 - B) Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes C) Weiteres Vorgehen - Eckdatenbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (Vertagt in die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 10.10.2018. Die Änderungsanträge von SPD und Die Grünen - rosa liste gelten als eingebracht.)
- 2.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2136 Gustav-Heinemann-Ring (westlich und südlich), Maximilian-Kolbe-Allee (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 57ci) - Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschuss - Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Den Äußerungen aus dem Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Gelegenheit zur Information und Äußerung) kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A) des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B) des Vortrages entsprochen werden. 3. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses 16 Ramersdorf-Perlach wird zur Kenntnis genommen. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2136, Plan vom 07.08.2018 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2136 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sobald der städtebauliche Vertrag wirksam geschlossen wurde und seitens des Eigentümers alle vertraglich vereinbarten Sicherheiten gestellt, Grundbucheintragungen angepasst bzw. Bestätigungen vorgelegt wurden. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2136 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8. Ein qualifiziertes und nachhaltiges Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingefordert. 9. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird aufgefordert, mit den Bauträgern im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu verhandeln, dass an den Gebäuden Nistmöglichkeiten für artenschutzrelevante Höhlen- oder Gebäudebrüter und Fledermäuse angebracht werden. 10. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 3.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss Stadtbezirk 15 Trudering - Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich) - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.07.2017 (Anlage1) wird gebilligt. Die Rasenflächen zwischen dem Tribünenbiotop und dem Edinburghplatz werden ökologisch aufgewertet und dadurch der Verlust an ökologisch hochwertigeren Freiflächen (OEKO-Flächen) zumindest teilweise ausgeglichen. Der Bezirksausschuss 15 ist in die Detailplanung einzubinden. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/32 Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich) - nach dem Plan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.07.2017 (Anlage1) wird endgültig beschlossen. 4. Der endgültige Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung unter Ziffer 3 ergeht unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 5. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 4.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728d Teil 2 -Bildungscampus mit Sportpark, Polizeiinspektion, Rettungswache und Gewerbe- Am Hüllgraben (südlich), Paul-Wassermann-Straße (westlich), Riemer Park (nördlich), Am Mitterfeld (östlich), (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 779, Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1728i und Nr. 1728d Teil 1) - Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Den Äußerungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt A des Vortrages entsprochen werden. 2. Den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter Punkt B des Vortrages entsprochen werden. 3. Der Stellungnahme des Bezirksausschusses 15 Trudering - Riem kann nur nach Maßgabe des Vortrages unter Punkt C des Vortrages entsprochen werden. 4. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1728 d Teil 2 Plan vom 17.08.2018 und Text und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 6. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1728 d Teil 2 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 7. Dieser Satzungsbeschluss ergeht unter Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung nur bei fristgerecht eingehenden Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 8. Nistmöglichkeiten für artenschutzrelevante Höhlen- oder Gebäudebrüter und Fledermäuse, die auch im Rahmen des Biologieunterrichts zur Veranschaulichung dienen können, werden im Rahmen des Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26. September 2018 - 2 - Baugenehmigungsverfahrens an den Gebäuden eingefordert. 9. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Bebauungsplan Nr. 2135 Straßenausbau der Truderinger Straße zwischen Riedenburger- und Hultschiner Straße (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 996, 1368 und 2038a) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 13 - Bogenhausen
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Der Stellungnahme aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden kann nur nach Maßgabe der Ausführungen im Vortrag der Referentin, dort Punkt A, entsprochen werden. 2. Der Bebauungsplan Nr. 2135 für den Straßenausbau der Truderinger Straße zwischen Riedenburger- und Hultschiner Straße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 6.: Lechenauer Straße (westlich) Georg-Brauchle-Ring (nördlich) Brundageplatz (östlich) Helene-Mayer-Ring (südlich) - ehemaliger Busbahnhof Olympiazentrum - A) Eckdatenbeschluss und Erweiterung des Grundsatzbeschlusses vom 06.07.2016 mit vertiefender Untersuchung B) Weiteres Vorgehen C) Aufgreifen der Planungen zur Neugestaltung des Busbahnhofs Olympiazentrum BA-Antrag Nr. 14-20 / B 04579 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 11- Milbertshofen-Am Hart vom 21.02.2018
- 7.: Städtebauliche und landschaftsplanerische sowie Realisierungswettbewerbe und Qualität der Architektur
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018
- Verwandter Antrag: Architektur-Wettbewerbe weiter öffnen
- 8.: Wohnen in München VI 1) Erfahrungsbericht für das Jahr 2017 2) Verlängerung der Befristung der Stelle für die Grundstückausschreibungen in Freiham 3) Empfehlungen/Anträge/Petitionen zu diversen Wohnungsbauvorhaben, u.a. WAL-Vorhaben Erwin-Schleich-Weg Stadtbezirk 15 Trudering-Riem Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Von den Ausführungen des Erfahrungsberichts „Wohnen in München VI“ für das Jahr 2017 in Ziffer 1 des Vortrags wird Kenntnis genommen. Empfehlung zu dem Projekt für das Areal Görzer Straße/Ständler-/ Puechbergerstraße: 2. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01060 der Bürgerversammlung des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach - Bezirksausschuss Ramersdorf am 28.06.2016 ist gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Anträge und Empfehlungen zu den Planungen für das Areal Unnütz-/Bajuwarenstraße/Achenseeplatz: 3. Der Antrag Nr. 14-20/B 02858 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 22.09.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20/B 02962 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 20.10.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 5. Der Antrag Nr. 14-20/A 02849 der Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste vom 06.02.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 6. Der Antrag Nr. 14-20/B 003351 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 08.03.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung be handelt. 7. Der Antrag Nr. 14-20/B 03356 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 09.03.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26. September 2018 - 2 - 8. Der Antrag Nr. 14-20/B 02645 des Bezirksausschusses des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem vom 08.07.2016 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 9. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01151 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 10. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01152 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 11. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01153 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 12. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01154 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 13. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01155 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 14. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01156 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 15. Die Empfehlung Nr. 14-20/E 01157 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 06.10.2016 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26. September 2018 - 3 - 16. Die In-House-Vergabe gemäß Antragsziffer 2 des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.07.2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 06537) hinsichtlich des Grundstückes Unnütz-/Bajuwarenstraße, das an die GEWOFAG Wohnen GmbH übertragen werden sollte, wird aufgehoben. Petitionen, Empfehlungen sowie Stadtrats-Antrag der CSU zu dem Projekt Erwin-Schleich-Straße (ehemals Franz-Albert-Straße): Die Beschlussfassung über die Ziffern 17 bis 23 wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vertagt. 24. Der Antrag Nr. 14-20/A 03938 von DIE LINKE vom 23.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 25. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, gute Beispiele von Nachverdichtungen, insbesondere auch deren Prozesse, zu dokumentieren und online sowie als Broschüre zu veröffentlichen. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 9.: Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 12 – Schwabing-Freimann Satzungbeschluss Erhaltungssatzung „Alte Heide“
- 10.: Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 10 – Moosach
- 11.: Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 2 – Ludwigsvorstadt -Isarvorstadt Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Dreimühlenstraße / Baldeplatz“
- 12.: Überprüfung und Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 6 (Sendling) und 7 (Sendling- Westpark) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Am Harras / Passauer Straße“
- 13.: Vergabebeschluss zum Projekt Verbesserung der Verkehrsdatensituation in München (VVD-M) - Use Case: Radverkehr und Use Case: Vernetzte Verkehrssysteme
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die im Rahmen der Bearbeitung der Arbeitspakete a) 3.1 Use-Cases & Feldanwendungen Radverkehrsplanung und b) 3.2 Use-Cases & Feldanwendungen Vernetzte Verkehrssysteme notwendigen Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Direktorium – Hauptabteilung II, Vergabestelle 1 zu vergeben. Die Finanzierung für die Arbeitspakete 3.1 und 3.2 erfolgt aus dem Referatsbudget des Referates für Arbeit und Wirtschaft. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden dem Referat für Arbeit und Wirtschaft mit dem Beschluss „Handlungsfeld Digitalisierung - Datenplattform Mobilität. Teilnahme am Bundesprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ der Vollversammlung des Stadtrates vom 06.06.2018 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 11357 und Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 11460) bereitgestellt und werden entsprechend dem aufgestellten Finanzplan an die beteiligten Referate übertragen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung der/des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 26. September 2018 - 2 -)
- 14.: Änderung Vertretungsregelung im Planungsausschuss Regionaler Planungsverband
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes München wird als zweite Stellvertreterin von Frau Stadtbaurätin Prof. Dr.(I) Elisabeth Merk, Frau Kommunalreferentin Kristina Frank benannt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden.)
- 15.: Anpassungsbedarf Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Herr Oberbürgermeister wird gebeten, sich für die inhaltliche Anpassung des GVFG, insbesondere die Aufnahme der Förderung von Sanierungsmaßnahmen und die Modifizierung der standardisierten Bewertung auf der Ebene des Freistaates, des Bundes und den kommunalen Spitzengremien einzusetzen. 3. Der Antrag Nr. 14-20 / A 01421 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl, Herrn Stadtrat Dr. Ingo Mittermaier, Herrn Stadtrat Jens Röver, Frau Stadträtin Heide Rieke vom 01.10.2015 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03949 vom 28.03.2018 der BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion vom 28.03.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Weiterführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)
- Verwandter Antrag: Strategische Wohnraumentwicklung Teil II – Baugebiete sinnvoll planen und anbinden!
- 16.: Digitalisierung der Bauakten für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Hauptabteilung IV und Implementierung in den Arbeitsalltag
- 17.: Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Von den im Vortrag aufgezeigten Wegen, wie Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung in Wohnbauprojekte auf städtischen Flächen integriert werden können, wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, im Rahmen des München Modell-Miete und- Genossenschaften sowie bei Vorhaben von Baugemeinschaften und Genossenschaften im Wege einer Ausnahme im Einzelfall der Vermietung von Wohnraum oder der Umsetzung von inklusiven Projekten mit Trägerinnen/Trägern/Stiftungen zuzustimmen, soweit die Grundsätze des München Modells sowie des bisher in den Grundstücksausschreibungen zu Grunde gelegten Verständnisses von Baugemeinschaften und Genossenschaften dadurch gewahrt bleiben. 3. Der Antrag Nr. 14-20 /A 03752 von Herrn Stadtrat Christian Müller, Frau Stadträtin Dr. Constanze Söllner-Schaar, Frau Stadträtin Verena Dietl, Frau Stadträtin Anne Hübner, Frau Stadträtin Simone Burger und Herrn Stadtrat Cumali Naz vom 18.01.2018 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- Verwandter Antrag: Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Behinderung
- 18.: Erhaltung der Natur beim Neubau durch Dachbegrünung mit ca. 30cm durchwurzelbarer Aufbaudicke Empfehlung Nr. 14-20 / E 01984 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 - Ramersdorf-Perlach am 17.05.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereits jetzt im Rahmen von Bebauungsplänen unterschiedliche Schichtstärken für Dachbegrünungen festsetzt, um den vielfältigen Funktionen einer Dachbegrünung (Biodiversität, Klimaanpassung, Gemeinschaftsdachgärten) gerecht zu werden. Diese Planungspraxis soll weiter geführt werden, um objektspezifische Lösungen zu ermöglichen. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 16 – Ramersdorf- Perlach vom 17.05.2018 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle)
- Verwandter Antrag: Erhaltung der Natur beim Neubau durch Dachbegrünung mit ca. 30cm durchwurzelbarer Aufbaudicke
- 19.: S-Bahn Halt, Berduxstraße
- 20.: Schulstandort Haar-Gronsdorf - Kooperationsprojekt Landeshauptstadt München mit Landkreis München
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (Vertagt in die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung im November 2018. Der beiliegende Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste gilt als eingebracht.)
- 21.: Maßnahmenträger Bayernkaserne BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05005 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 - Schwabing-Freimann vom 19.06.2018
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 26.09.2018 (1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Einrichtung/Beauftragung eines Maßnahmeträgers zu prüfen und dem Stadtrat hierzu in entsprechenden Beschlüssen erneut zu berichten. 2. Der Antrag Nr. 14-20 / B 05005 des Bezirksausschusses des 12. Stadtbezirkes Schwabing-Freimann vom 12.07.2018 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Maßnahmeträger Bayernkaserne