Kommunalausschuss (2018-05-08 09:30:00)
Datum: | 08.05.2018, 09:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- 1.: Markthallen München (MHM); Zukunftskonzepte der festen Lebensmittelmärkte, Zukunftskonzept kleine Lebensmittelmärkte - Pasinger Viktualienmarkt - Konzeptfreigabe für einen Neubau - Genehmigung der Bedarfsanmeldung - Auftrag zur Vorplanung Pasinger Viktualienmarkt 1 BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 03858 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 25.07.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 2. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, den Pasinger Viktualienmarkt auf Grundlage des Konzepts „Neubau“ und des Nutzerbedarfsprogramms (Anlage 4) zu verfolgen. Das Kommunalreferat - Markthallen München prüft im Rahmen der Vorplanung die Untersuchung des Kellers unter dem Markt. Dabei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und die Planungen sowie der Neubau dürfen dadurch nicht zeitlich verzögert werden. Für die Freifläche zwischen Markt und Pasinger Rathaus wird ein Gesamtkonzept erstellt. Der zur Aufrechterhaltung eines Marktbetriebs notwendige Interimsmarkt soll bereitgestellt werden. Als Interimsstandort für den Markt ist der Rathausvorplatz vorgesehen. 3. Das Nutzerbedarfsprogramm wird vorläufig genehmigt. 4. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, gemeinsam mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, den Einsatz von Städtebaufördermittel zu prüfen. 5. Das Baureferat wird gebeten, die Vorplanung mit qualifizierter Kostenschätzung für den Neubau des Marktes einschließlich der notwendigen Interimsmaßnahmen zu erarbeiten. 6. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, mit dem Projektauftrag das Ergebnis der Vorplanung mit Kostenschätzung für den Neubau des Marktes, einschließlich der Interimsmaßnahmen, dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 7. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die notwendigen Neuordnungen der innerstädtischen Grundstückszuordnung durchzuführen. 8. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, die Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 08. Mai 2018 - 2 - Satzungsgrenzen den notwendigen Neuordnungen anzupassen und die notwendigen Satzungsänderungen für einen Marktbetrieb während und nach dem Umbau auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 9. Den vor Sanierungsbeginn ansässigen Händlerinnen und Händlern sind für die Verkaufseinrichtungen auf dem Interimsmarkt Überlassungsvereinbarungen anzubieten. 10.Den Händlerinnen und Händlern, die vor der Sanierung am Markt ansässig waren, sind für die ertüchtigten Marktstände erneut unbefristete Zuweisungen anzubieten, sofern Unternehmen, handelnde und verantwortliche Personen sowie die Sortimente vor und nach Sanierung identisch sind. 11. Auch den Händlerinnen und Händlern, die vor der Sanierung am Markt ansässig waren, jedoch an der Beschickung des Interimsmarktes nicht teilnehmen möchten, sind für die Marktstände ebenfalls wieder unbefristete Zuweisungen anzubieten, sofern Unternehmen, handelnde und verantwortliche Personen sowie die Sortimente vor und nach Sanierung identisch sind. 12.Für die vorgenannten und unmittelbar durch die Baumaßnahme verursachten Zuweisungsänderungen sollen keine Verwaltungsgebühren erhoben werden. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, hierzu notwendige Satzungsänderungen auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 13.Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, Optimierungspotentiale zu ermitteln und Umsetzungsstrategien mit dem Ziel auszuarbeiten, nach Durchführung der Maßnahmen den Kostendeckungsgrad beim Pasinger Viktualienmarkt zu verbessern. 14.Der BA-Antrags Nr. 14-20 / B 03858 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 25.07.2017 ist satzungsmäßig erledigt. 15.Der BA-Antrags Nr. 14-20 / B 04620 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 06.03.2018 ist satzungsmäßig erledigt. 16.Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 08. Mai 2018 - 3 -)
- Verwandter Antrag: Pasinger Viktualienmarkt 1
- Kommunalausschuss
- 2.: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung im Jahr 2017 gefassten Stadtratsbeschlüsse
- 3.: Fortbestand des Städtischen Reinigungsservices
- 4.: Vergabe von kurzfristigen und zeitlich begrenzten Sicherungsdienstleistungen für diverse städtische Objekte, Veranstaltungen sowie Baustellen; Rahmenvertrag
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 den Rahmenvertrag zur Bereitstellung kurzfristiger und zeitlich begrenzter Sicherungsdienstleistungen für diverse städtische Objekte, Veranstaltungen und Baustellen neu ausschreibt. 2. Das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren für den oben genannten Rahmenvertrag durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis der Neuausschreibung den geschätzten durchschnittlichen Kalkulationszuschlag auf den Tariflohn um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Das Direktorium, Vergabestelle 1 und das Kommunalreferat werden ermächtigt, Siche rungsdienstleistungen aus dem bestehenden Rahmenvertrag bis zu der in Ziffer II.2. des nichtöffentlichen Teils (siehe Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11422) definierten Höhe abzurufen beziehungsweise abrufen zu lassen. 5. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 08. Mai 2018 Beschlussseite zu TOP 4 - 2 - Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 6. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Falls von der Klausel nach Nr. 5 Gebrauch gemacht wird, unterfällt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Grundsatzbeschluss zur Entschädigung beim Erwerb von festgesetzten oder künftigen Gemeinbedarfsflächen (z.B. Straßen, Grünflächen, Kita, Schulen usw.)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Auf Grund der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Entschädigung bei Erwerbungen bei denen das Entschädigungsrecht zu berücksichtigen ist, wie folgt geändert: 1.1 In den Verfahren vor der Enteignungsbehörde wird die angemessene Enteignungsentschädigung unter Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist ermittelt. 1.2. In städtebaulichen Verträgen wird die Entschädigung für Flächenabtretungen durch den Planungsbegünstigten für solche Gemeinbedarfe, die keine Lasten nach den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung sind, unter Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist ermittelt. Zur Verfahrensbeschleunigung wie zur Vermeidung von unangemessenen Vermögensopfern kann diese Ausgleichsleistung als Mindestentschädigung vereinbart werden. Dem betroffenen Eigentümer bleibt es vorbehalten, diese Mindestentschädigung in einem Entschädigungsfestsetzungsverfahren vor der Enteignungsbehörde überprüfen zu lassen. 1.3 Beim freihändigen Erwerb von Flächen für Gemeinbedarfszwecke wird der Kaufpreis nach enteignungssrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist ermittelt. Zur Vereinfachung der Vertragsverhandlungen kann dem Käufer auch in diesen Fällen angeboten werden, den Kaufpreis in einem Entschädigungsfestsetzungsverfahren überprüfen zu lassen. 1.4 Bei dem Ankauf von Klein- und Splitterflächen kann unter den Gesichtspunkten Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 08. Mai 2018 Beschlussseite zu TOP 5 - 2 - der Wirtschaftlichkeit und der Verfahrensökonomie im Einzelfall entschieden werden, den Kaufpreis ohne Berücksichtigung der Sieben-Jahres-Frist zu ermitteln. 2. Dieses Vorgehen gilt für alle städtebaulichen Verträge und freihändigen Erwerbe, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht beurkundungsreif ausverhandelt sind, spätestens aber ab dem 01.06.2018 verbindlich für alle ausgleichspflichtigen Flächenerwerbungen, bei denen die Sieben-Jahres-Frist Anwendung findet. 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Konzept zur Vermietung städtischer Ladenflächen in der Innenstadt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt dem im Vortrag dargestellten Konzept für die Vermietung städtischer Ladenflächen in der Innenstadt zu. 2. Das Kommunalreferat wird beauftragt, das Konzept ab sofort bei der Vermietung städtischer Ladenflächen im 1. Stadtbezirk umzusetzen. 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Vergabe von Bauleistungen Abbruchphase 2B 12. Stadtbezirk Schwabing-Freiman
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 08.05.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Kommunalreferat die Aufträge für die Abbruchphase 2B mit den Losen 95, 96, 111, 121, 131, 190, 198, 204, 206 im Zeitraum Juni 2018 bis Oktober 2018 ausschreibt. 2. Das Kommunalreferat führt die Vergabeverfahren der erforderlichen Leistungen dieser Abbruchphase zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11588 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrats ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis des jeweiligen Loses die hierzu entsprechende Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Das Kommunalreferat berichtet nach Abschluss dieser Abbruchphase über das Ergebnis der durchgeführten Ausschreibungen und befasst den Stadtrat mit der Vergabeermächtigung der jeweils nachfolgenden Abbruchphasen bis zur vollständigen Beendigung der Baufeldfreimachung. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 2.: Jährlicher Stadtratsbericht über Kosten bei Gutachten, Beratung und Moderation
- 3.: Vergabe von kurzfristigen und zeitlich begrenzten Sicherungsdienstleistungen für diverse städtische Objekte, Veranstaltungen sowie Baustellen; Rahmenvertrag
- 4.: Städtisches Vorkaufsrecht in Erhaltungssatzungsgebieten Jahresbericht 2017
- 5.: Dingliche Sicherung von städtischen Rechten bei Grundstücksgeschäften, insbesondere auf privaten Flächen mit Bindungen für den (geförderten) Wohnungsbau
- 6.: Übertragung von Befugnissen zum Abschluss von Erwerbsverträgen gemäß Art. 39 GO
- 7.: Erwerb einer Grundstücksteilfläche in der Gemeinde Unterföhring – Landkreis München
- 8.: Übertragung von Grundstücken 23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
- 9.: Übertragung von Grundstücken 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
- 10.: Bebauungsplanentwurf mit Grünordnung Nr. 2106 – Umlegung U 84 Hochmuttinger Straße (östlich), Herbergstraße (nördlich), Paul-Preuß-Straße (westlich) Eigentümervereinbarungen im Rahmen des städtebaulichen Vertrages hierzu Einverständniserklärung für die einvernehmliche gesetzliche Umlegung U 84 Ausweitung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2017-2021 24. Stadtbezirk Feldmoching - Hasenbergl
- 11.: Rückbau der ehemaligen Bayernkaserne Vergabe von Bauleistungen Abbruchphase 2B 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann Änderung des Mehrjahresinvestitions- programmes 2017 - 2021
- 12.: Vorkaufsrecht nach dem BauGB 15. Stadtbezirk Trudering-Riem Nähe Blanckertszweg