Kommunalausschuss (2018-04-12 09:30:00)
Datum: | 12.04.2018, 09:30 |
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Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München
- 1.: Stadtgüter München (SgM) Schulbauernhofstall auf dem Gut Riem Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.820.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Gewährung eines einmaligen Baukostenzuschusses in Höhe von 1.070.000 € (VB)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.04.2018 (Der Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München beschließt als Senat: 1. Dem Planungs- und Nutzungskonzept (s. Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 08600 vom 23.05.2017) für den Schulbauernhofstall des städtischen Gutes Riem wird zugestimmt. Der Projektauftrag wird erteilt. 2. Die Stadtgüter München werden beauftragt, die Ausführung vorzubereiten. Der Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Stadtgüter München beschließt vorberatend: 3. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nicht-Planbarkeit im Vortrag sowie der Gewährung eines Baukostenzuschusses an die Stadtgüter München für den Neubau des Schulbauernhofstalles in Höhe von bis zu 633.000 € wird zugestimmt. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2017-2021 wird in der Investitionsliste 1 mit der Maßnahmennummer 8500.7510, Rangfolge 001 wie folgt ausgeweitet: MIP Art Gesamt-kosten in Tsd. € Finanzg. bis 2016 Mittelbedarf Investitionsliste 1 nachrichtlich Summe 2017 - 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Rest 2023 ff in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ in T€ alt 985 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 neu 985 633 0 633 0 0 633 0 0 0 0 4. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 633.000 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2019 bei der Stadtkämmerei anzumelden. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für die Markthallen München
- 2.: Markthallen München (MHM); Zukunftskonzept der festen Lebensmittelmärkte, Zukunftskonzept kleine Lebensmittelmärkte - Markt am Wiener Platz - Konzeptfreigabe - Auftrag zur Vorplanung Sanierung des Marktes am Wiener Platz: Zentrales Toilettenhäuschen bauen!
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.04.2018 (1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag zur Kenntnis. 2. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, den Markt am Wiener Platz auf Grundlage des Konzepts „Sanierung“ einschließlich dem Neubau eines Standes zu ertüchtigen sowie den zur Aufrechterhaltung des Marktbetriebs notwendigen Interimsmarkt bereit zu stellen (Anlage 2). Die Bedarfsanmeldung (Anlage 3) wird genehmigt. 3. Das Baureferat wird gebeten, auf Grundlage des Konzepts „Sanierung“ einschließlich dem Neubau und dem Interimsmarkt die Vorplanung mit qualifizierter Kostenschätzung zu erarbeiten. 4. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, mit dem Projektauftrag das Ergebnis der Vorplanung mit Kostenschätzung für die Sanierung des Marktes, einschließlich des notwendigen Neubaus und der Interimsmaßnahmen, dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 5. Das Kommunalreferat wird beauftragt, die notwendigen Neuordnungen der innerstädtischen Grundstückszuordnung durchzuführen und notwendige Änderungen der Widmung mit dem Baureferat vorzubereiten. 6. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, die Satzungsgrenzen den notwendigen Neuordnungen anzupassen und die notwendigen Satzungsänderungen für einen Marktbetrieb während und nach dem Umbau auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 7. Den vor Sanierungsbeginn ansässigen Händlerinnen und Händlern sind für die Verkaufseinrichtungen auf dem Interimsmarkt Überlassungsvereinbarungen anzubieten. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 12. April 2018 - 2 - zu Top 2 8. Den Händlerinnen und Händlern, die vor der Sanierung am Markt ansässig waren, sind für die ertüchtigten bzw. neu errichteten Marktstände erneut unbefristete Zuweisungen anzubieten, sofern Unternehmen, handelnde und verantwortliche Personen sowie die Sortimente vor und nach Sanierung identisch sind. 9. Auch den Händlerinnen und Händlern, die vor der Sanierung am Markt ansässig waren, die jedoch an der Beschickung des Interimsmarktes nicht teilnehmen möchten, sind für die Marktstände ebenfalls wieder unbefristete Zuweisungen anzubieten, sofern Unternehmen, handelnde und verantwortliche Personen sowie die Sortimente vor und nach Sanierung identisch sind. 10. Für die vorgenannten und unmittelbar durch die Baumaßnahme verursachten Zuweisungsänderungen sollen keine Verwaltungsgebühren erhoben werden. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, hierzu ggf. notwendige Satzungsänderungen auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 11. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, Optimierungspotentiale zu ermitteln und Umsetzungsstrategien mit dem Ziel auszuarbeiten, nach Durchführung der Ertüchtigungsmaßnahmen den Kostendeckungsgrad beim Markt am Wiener Platz zu verbessern. 12. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02035 der CSU-Stadträte Georg Schlagbauer und Hans Podiuk vom 21.04.2016 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt. 13. Die Anfrage Nr. 14-20 / F 00598 der CSU-Stadträte Richard Quaas und Thomas Schmid vom 31.05.2016 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt. 14. Der Antrag Nr. 14-20 / B 03251 des Bezirksausschusses des Stadtbezirk 05 – Au .-.Haidhausen vom 18.01.2017 ist satzungsgemäß erledigt. 15. Der Stadtrat hat die Einwände der Petition zum Erhalt der Marktstände am Wiener Platz bei seiner Entscheidung gewürdigt. Dem Anliegen, den Totalabriss der Stände zu verhindern, wird entsprochen. Öffentliche Sitzung des Kommunalausschusses vom 12. April 2018 - 3 - zu Top 2 16. Das Kommunalreferat - Markthallen München wird beauftragt, den Petenten das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 17. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Sanierung des Marktes am Wiener Platz: Zentrales Toilettenhäuschen bauen!
- Verwandter Antrag: Wiener Platz – warum „tabula rasa“, wenn´s sanft auch geht?
- Verwandter Antrag: Planungen am Lebensmittelmarkt Wiener Platz
- Kommunalausschuss
- 3.: Beschlussvollzugskontrolle; Berichterstattung im Kommunalausschuss für das 2. Halbjahr 2017 -Bekanntgabe -
- 4.: Straßenbenennung nach Frauen Bericht 2018 - Bekanntgabe -
- 5.: Zeichen gegen Rechts setzen, Hilblestraße umbenennen! Empfehlung Nr. 14-20 / E 01887 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg am 05.12.2017
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.04.2018 (1. Die Entscheidung, ob die Hilblestraße umbenannt wird oder nicht, wird nach Abschluss des Projekts „Historisch belastete Straßennamen überprüfen und einen Vorschlag für den Umgang damit erarbeiten“ gemäß den Ergebnissen gefällt und dann, wenn not- wendig, die Umbenennung durchgeführt. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01887 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 Neuhausen-Nymphenburg ist somit satzungsgemäß erledigt. 3. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Zeichen gegen Rechts setzen, Hilblestraße umbenennen!
- 6.: Vergabe der Unterhalts- und Glasreinigung für das Anwesen Luisenstr. 33 Städtische Galerie im Lenbachhaus 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.04.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, den Auftrag zur Unterhalts- und Glasreinigung für die Städtische Galerie im Lenbachhaus, den Kunstbau im U-Bahnhof Königsplatz sowie für die Verwaltung des Lenbachhauses und für die Verwaltung des NS-Dokumentationszentrums in der Richard-Wagner-Str. 5 ausschreibt. 2. Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11176 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis die Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 5. Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil es sich um eine abschließende Vergabeentscheidung handelt. Falls von der Klausel nach Nr. 4 Gebrauch gemacht wird, unterfällt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 7.: Fortbestand des Städtischen Reinigungsservices
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.04.2018 (Vertagt in die Sitzung des Kommunalausschusses am 08. Mai 2018. Der Änderungsantrag von Die Grünen - rosa liste gilt als eingebracht.)
- 8.: Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des GeodatenService der Landeshauptstadt München (GeodatenService-Gebührensatzung)
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 12.04.2018 (1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des GeodatenService der Landeshauptstadt München (GeodatenService-Gebührensat- zung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Kommunalreferat; Abfallwirtschaftsbetrieb München; Beförderung
- 3.: Kommunalreferat; Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit
- 4.: Abschluss eines unbefristeten Sonderdienstvertrages
- 5.: Beschlussvollzugskontrolle; Berichterstattung im Kommunalausschuss für das 2. Halbjahr 2017 - Bekanntgabe -
- 6.: Besetzung des Umlegungsausschusses; a) Verwaltungssachverständige b) Bausachverständiger (Vertreter)
- 7.: Vergabe der Unterhalts- und Glasreinigung für das Anwesen Luisenstr. 33 Städtische Galerie im Lenbachhaus 3. Stadtbezirk Maxvorstadt
- 8.: Verkauf von Grundstücken im Landkreis München Grundsatzbeschluss
- 9.: Grundstückstausch 17. Stadtbezirk Obergiesing-Fasangarten
- 10.: Anmietung von Büro- und Verwaltungsflächen 6. Stadtbezirk Sendling