Kommunalausschuss (2018-02-01 09:30:00)
Datum: | 01.02.2018, 09:30 |
---|---|
Ort: | Kleiner Sitzungssaal |
Gremium: | Kommunalausschuss |
Tagesordnung auf der Karte
Tagesordnung
- Gemeinsamer Werkausschuss für den/die Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) Stadtgüter München (SgM) Markthallen München (MHM)
- 1.: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM); Stadtgüter München (SgM); Markthallen München (MHM); Bericht zur dezentrale Gleichstellungsarbeit in den Eigenbetrieben - Bekanntgabe -
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.02.2018 (Bekanntgegeben)
- Kommunalausschuss als Werkausschuss für den Abfallwirtschaftsbetrieb München
- 2.: Einkaufstasche statt Plastiktüte – Müllvermeidung und Ressourcenschonung einfach gemacht
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.02.2018 (1. Der AWM wird beauftragt, die weitere Entwicklung bei der Reduzierung des Plastiktütenverbrauchs in Deutschland zu beobachten und bei Bedarf einen weiteren Runden Tisch einzuberufen. 2. Der AWM wird beauftragt, in den sozialen Netzwerken für einen Verzicht auf Plastiktüten zu werben. Die sozialen Netzwerke sind eine geeignete Plattform für diese Aktionen, da hierüber relevante Zielgruppen zeitnah angesprochen werden können und somit mit vertretbarem Aufwand eine relativ hohe Reichweite erzielt werden kann. 3. Der AWM wird beauftragt, im Rahmen seiner Verbandsarbeit in Brüssel und Berlin auf einheitliche Vorgaben zur Vermeidung von Plastikabfällen und damit auch der Plastikeinwegtüten zu drängen. Der Ergänzungsantrag Nr. 14-20 / A 00266 zur Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 01192 vom 25.09.2014 (Pkt. 4 neu: Der AWM lotet in einem Gespräch mit City Partner und dem Einzelhandelsverband in München aus, inwieweit eine Möglichkeit und Bereitschaft für eine gemeinsame Kampagne oder Resolution zur Eindämmung von Plastiktüten mit interessierten Geschäften des Einzelhandels in München besteht.) ist damit erledigt. 4. Der Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 01998 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN / ROSA LISTE vom 13.04.2016 (Einkaufstasche statt Plastiktüte – Müllvermeidung und Ressourcenschonung einfach gemacht) ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 5. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- Verwandter Antrag: Einkaufstasche statt Plastiktüte – Müllvermeidung und Ressourcenschonung einfach gemacht
- Kommunalausschuss
- 3.: Dachauer Str. 110-114, Schwere-Reiter-Str. 2 (Kreativlabor) Eigentums- und Betriebskonzept Zwischennutzung der freigemachten „Lamentofläche“ 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.02.2018 (1. Der Stadtrat sieht aus den in Ziffer 1 des Vortrags aufgeführten Gründen von einer Vergabe eines Gutachtens für ein Eigentums- und Betriebsmodell für das Kreativ- labor ab. 2. Der Stadtrat sieht aus den in Ziffer 3 des Vortrags aufgeführten Gründen von einer Konzeptausschreibung für eine künstlerische bzw. kultur- und kreativwirtschaftliche Zwischennutzung auf der sog. Lamentofläche im Kreativlabor ab und stimmt abweichend von den Beschlüssen der Vollversammlung vom 11.05.2016 und 20.07.2016 (jeweils Ziffer 2.2 des Beschlussantrags) dem Verzicht auf die Konzeptausschreibung zu. 3. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Überlegungen, die städtischen Grundstücke 472/2 und ./251 Schwabing an der Dachauer Str. 110 – 114 / Schwere-Reiter-Str. 2 zum Zwecke des künftigen Betriebs und der Entwicklung des Kreativlabors auf die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) zu übertragen, und beauftragt das Kommunalreferat in Abstimmung mit der referats- übergreifenden Arbeitsgruppe Kreativquartier zu Verhandlungen für eine Übertragungsvereinbarung. In die weiteren Überlegungen sind das Kompetenzteam, die Nutzer vor Ort und die ansässigen Bezirksausschüsse einzubeziehen. Bis zur Entscheidung über die Übertragung werden die Kosten für die Sanierung der sanierungsfähigen Gebäude ermittelt. Ebenso wird dem Stadtrat alternativ zur bestehenden Planung eine Parzellierung des Geländes für beabsichtigte Wohnbauflächen dargestellt. Nach Vorlage der Eckdaten der Übertragungsvereinbarung und – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrats der MGH – entscheidet die Vollversammlung des Stadtrats endgültig über die Übertragung. 4. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem in Ziffer 2 des Vortrags dargestellten Interesse der Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH), bei Übernahme des Betriebs und der Entwicklung des Kreativlabors die Öffentliche Sitzung der/des Kommunalausschusses vom 01. Februar 2018 - 2 - derzeit noch von der Münchner Stadtentwässerung genutzten Grundstücke Flst. 472/245 und ./249 Schwabing – vorbehaltlich der Grundstücksfreigabe des Stadtentwässerungsausschusses – zu integrieren. 5. Für eine künstlerische bzw. kultur- und kreativwirtschaftliche Zwischennutzung gemäß Ziffer 3.2 des Vortrags auf der sog. Lamentofläche an der Dachauer Straße (Teilfläche von ca. 6.000 m² aus dem Flst. 472/2 Schwabing) wird das Kommunal- referat beauftragt, den Mietvertrag mit der Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH (MGH) abzuschließen, wenn der Stadtrat dem Nutzungskonzept der MGH mit Kostenschätzung nach einer mit dem Kulturreferat abgestimmten Vorlage des Referats für Arbeit und Wirtschaft zugestimmt und etwaige notwendige Mittelbereitstellungen beschlossen hat. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird in Abstimmung mit dem Kulturreferat gebeten, dem Stadtrat das künftige Nutzungskonzept der MGH mit Kostenschätzung vorzulegen und etwaige notwendige Mittelbedarfe anzumelden. Soweit auch Mittel für eine Kulturförderung erforderlich werden, wird das Kulturreferat gebeten, den Bedarf mit einer – ggf. gemeinsamen – Beschlussvorlage im Stadtrat anzumelden. Bei der Entwicklung des Nutzerkonzepts sind das Kompetenzteam, die Nutzer vor Ort und die ansässigen Bezirksausschüsse einzubinden. Die Grundlagen des Regelwerks "Labor" sind als Ausgangsbasis anzusetzen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Außenkommunikation Räumlichkeiten für ein Quartiersbüro bereit zu stellen. 7. Die Ziffer 2.2 des Beschlusses der Vollversammlung vom 11.05.2016 und die Ziffer 2.2 des Beschlusses der Vollversammlung vom 20.07.2016 zur Finanzierungsbestätigung wird jeweils aufgehoben. 8. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 4.: Straßenbenennung im 21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing Benennung von sechs Straßen im Baugebiet an der Paul-Gerhardt-Allee
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.02.2018 (1. Die neuen Straßen im Neubaugebiet an der Paul-Gerhardt-Allee werden wie folgt benannt: U-1720: Rhea-Lüst-Straße U-1721: Hermine-von-Parish-Straße U-1722: Angela-Molitoris-Platz U-1724: Erna-Eckstein-Straße U-1725: Franz-Langinger-Straße U-1726: Angela-von-den-Driesch-Weg 2. Diese Sitzungsvorlage unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.)
- 5.: Vergabe der Unterhalts- und Glasreinigung im Anwesen Gerastr.6 10. Stadtbezirk Moosach
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.02.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, den Auftrag zur Unterhalts- und Glasreinigung für das städtische Schulzentrum an der Gerastr. 6 ausschreibt. 2. Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren zu den in dieser Vorlage und der nichtöffentlichen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10656 genannten Bedingungen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis die Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen sollte. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.)
- 6.: Vergabe der Sicherungsdienstleistungen für die Einrichtung der dezentralen Unterbringung Heidemannstr. 50, Bayernkaserne 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
- Sitzungsvorlage
- Beschluss vom 01.02.2018 (1. Der Kommunalausschuss stimmt zu, dass das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 den Auftrag für die Sicherungsdienstleistungen für die Einrichtung der dezentralen Unterbringung an der Heidemannstr. 50, 80939 München ausschreibt. 2. Das Direktorium – HA II, Vergabestelle 1 führt das Vergabeverfahren zur Beschaffung der erforderlichen Sicherheitsdienstleistungen für das oben genannte Anwesen durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. 3. Eine erneute Befassung des Stadtrates ist nur erforderlich, falls der Angebotspreis die Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen sollte. Einer erneuten Befassung des Stadtrates bedarf es nicht, wenn sich nach Beschlussfassung eine geringfügige Bedarfsänderung gegenüber dem in Ziffer 3 des Vortrages des Referenten dargestellten Bedarf ergibt, welche sich im Rahmen der Kostenschätzung (siehe Ziffer 3 des nichtöffentlichen Teils der Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10655) bewegt. 4. Einer erneuten Stadtratsbefassung bedarf es nicht, wenn aus vergaberechtlichen Gründen eine Änderung der Wahl der Vergabe- und Vertragsordnung, der Vergabeverfahrensart, der Eignungskriterien oder der Zuschlagskriterien erforderlich sein sollte, um Rügen abzuhelfen, Nachprüfungsverfahren abzuwenden oder zu beenden oder weil das Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen aufgehoben werden musste. 5. Diese Sitzungsvorlage soll nicht der Beschlussvollzugskontrolle unterliegen, weil es sich um eine abschließende Vergabeentscheidung handelt. Falls von der Klausel nach Nr. 4 Gebrauch gemacht wird, unterfällt dieser Beschluss der Beschlussvollzugskontrolle. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Öffentliche Sitzung der/des Kommunalausschusses vom 01. Februar 2018 - 2 - Vollversammlung des Stadtrates.)
Nicht-Öffentlicher Teil
- 1.: Vergabe der Sicherungsdienstleistungen für die Einrichtung der dezentralen Unterbringung Heidemannstr. 50, Bayernkaserne 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
- 2.: Vergabe der Unterhalts- und Glasreinigung im Anwesen Gerastr. 6 10. Stadtbezirk Moosach
- 5.: Anmietung von Büro- und Verwaltungsflächen für das Baureferat, 14. Stadtbezirk Berg am Laim